Spendenaufruf für Missbrauchsopfer aus Lügde

Der gemeinnützige Verein LICHTBLICK e.V. sucht zur Zeit Spenden für eine Mutter, die mit ihren 3 Kindern im Ausland auf der Flucht ist vor dem unfähigen deutschen Jugendamt.

Wie bekannt ist, kam es in Lügde jahrelang zu sexuellem Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz. Obwohl es schon lange Hinweise auf den sexuellen Missbrauch gab, reagierten die Behörden nicht. Der Täter hatte sogar ein Pflegekind vom Jugendamt, das mit dem Pädophilen auf einem Campingplatz leben musste.

Inzwischen ist der Missbrauchsskandal öffentlich geworden, und die Täter wurden 2019 zu 13 Jahren und 12 Jahren Haft verurteilt. Das Jugendamt hielt es zwar nicht unbedingt für nötig den Täter zu verfolgen, und die Kinder zu schützen, aber dafür verfolgt man nun die Opfer des sexuellen Missbrauchst. Die Kinder die schon Opfer des sexuellen Missbrauchs wurden, sollen nun auch noch Opfer des staatlichen Kinderklaus werden. Eine tolle Leistung.

Michelle ist so ein Kind. Sie wurde auf dem Campingplatz von dem staatlich geförderten Pflegevater missbraucht, und soll nun weiter vom Jugendamt geschädigt werden. Das Jugendamt will das Mädchen der Mutter wegnehmen. Aus diesem Grund gibt es mal wieder eine Familie, die vor dem deutschen Jugendamt ins Ausland flüchten musste.

Wer kann, der wird gebeten die Familie finanziell zu unterstützen, damit die Kinder nicht doch noch in einem Kinderheim etc. landen, wo sie dann auch noch Opfer der deutschen Hilfsindustrie werden.

Der Verein LICHTBLICK e.V. stellt sein Konto für die Spendenaktion zur Verfügung.

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Sie können den Verein mit
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Sind Homosexuelle überdurchschnittlich pädophil?

Aktuell gibt es ein Strafverfahren am Amtsgericht Kassel. Weil er Homosexuellen eine Neigung zur Pädophilie unterstellte, steht der Kasseler Biologie-Professor Ulrich Kutschera vor Gericht. Dort bekräftigt er seine Ansichten.

Das Verfahren soll im August fortgesetzt werden. Der Straftatbestand der Volksverhetzung wird hier nicht als erfüllt angesehen. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die Aussagen des Professors sowohl von der Meinungsfreiheit, als auch von der Forschungsfreiheit gedeckt ist.

Die Forschungsfreiheit zählt im Zusammenhang mit der Wissenschaftsfreiheit und der Lehrfreiheit zu den bürgerlichen Grundrechten. In Deutschland wird die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß Artikel 5 Grundgesetz (GG) als Grundrecht geschützt, …

https://de.wikipedia.org/wiki/Forschungsfreiheit

Auch auf dem (alten) Blog von BEAMTENDUMM wurde der Zusammenhang von Homosexualität und Pädophilie bereits thematisiert. Zur Erinnerung, es gab in der Vergangenheit zahlreichen Kindesmissbrauch durch pädophile Pfaffen. In der Mehrheit wurden von den Pfaffen Jungs sexuell missbraucht. Natürlich sind nicht alle Homosexuellen pädophil veranlagt, das hat der Professor auch niemals behauptet, aber die Ansicht, dass Pädophilie unter den homosexuellen Männern überdurchschnittlich vorhanden ist, und ausgelebt wird, wird hier durchaus auch so gesehen.

Im Internet findet man ein Video von Natasscha Ochsenkencht, die über Kindesmissbrauch berichtet.

Kindesmissbrauch: Natascha Ochsenknecht überführte den Peiniger ihres Sohnes ….

Leider wurde in dem Titel auch der Name des Kindes veröffentlicht. Weil das hier nicht als gut angesehen wird, wurde der Titel hier nur gekürzt wiedergegeben.

Ab 1:50 Minute berichtet sie, dass der Täter der Lebensgefährte des Filmproduzenten war. Also auch hier war der Täter wieder ein Homosexueller, und das Opfer ein Junge oder männlicher Jugendlicher.

Es mag in Deutschland nicht besonders gern gesehen werden, wenn man Beiträge gegen den Mainstream veröffentlicht, aber die Wahrheit ist nun mal die Wahrheit.

Zu dieser Wahrheit gehört auch, dass in der Vergangenheit

Dunkles Kapitel Berliner Jugendhilfe

Kentler-Experiment: Pflegekinder wurden jahrzehntelang an Pädophile vermittelt

Ein anerkannter Experte glaubte, dass sich pädophile Männer als Pflegeväter besser um ihre Schützlinge kümmern würden als andere Pflegeeltern. Auch nach Jahrzehnten scheint die Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels Berliner Jugendhilfe nicht abgeschlossen. …

… Die gezielte Vermittlung von Kindern und Jugendlichen zur Pflege bei Pädophilen ab Ende der 1960er Jahre hat offenbar eine größere Dimension als bisher bekannt. Neben zwei schon länger bekannten Fällen in Berlin habe sich auch ein Betroffener gemeldet, der in einer von Berlin geführten Pflegestelle in Westdeutschland untergebracht war, berichteten Wissenschaftler der Universität Hildesheim am Montag in Berlin. …

… Das Kentler-Experiment:  Pflegekinder und Jugendliche an vorbestrafte Pädophile vermittelt …

… Kentler glaubte, dass sich diese Männer als Pflegeväter besser um ihre Schützlinge kümmern würden als andere Pflegeeltern. Dass sie dafür Sex wollen könnten, war für den Psychologen und Sexualforscher kein Hinderungsgrund. Medienberichten zufolge erhielten die Pädophilen sogar Pflegegeld. …

… Es sei deutlich geworden, dass Kentler Kindesmissbrauch angestrebt habe. Sie nannte das Vorgehen „menschenverachtend“. Berlin übernehme die Verantwortung. Die Betroffenen bat Scheeres um Verzeihung.

https://www.focus.de/wissen/mensch/kentler-experiment-pflegekinder-wurden-jahrzehntelang-an-vorbestrafte-paedophile-vermittelt_id_12102600.html

Leider wird in dem Beitrag nicht deutlich  erwähnt, ob es sich bei den Opfern um Jungs oder Mädchen gehandelt hatte. Nur einmal spricht man von

Betroffener

Neben zwei schon länger bekannten Fällen in Berlin habe sich auch ein Betroffener gemeldet, …

Hier wird die Prognose gewagt, dass es vermutlich mehrheitlich, oder sogar ausschließlich, um Jungs gehandelt hatte, und die wurden lt. Bericht ja nicht an Frauen vermittelt, sondern an wegen Missbrauch von Kindern vorbestrafte Männer.

Die Verhandlung gegen den Biologie-Professor Ulrich Kutschera werden wir beobachten, und weiter darüber berichten.

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Wie bekannt ist, kam es in Lügde jahrelang zu sexuellem Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz. Obwohl es schon lange Hinweise auf den sexuellen Missbrauch gab, reagierten die Behörden nicht. Der Täter hatte sogar ein Pflegekind vom Jugendamt, das mit dem Pädophilen auf einem Campingplatz leben musste.

Inzwischen ist der Missbrauchsskandal öffentlich geworden, und die Täter wurden 2019 zu 13 Jahren und 12 Jahren Haft verurteilt. Das Jugendamt hielt es zwar nicht unbedingt für nötig den Täter zu verfolgen, und die Kinder zu schützen, aber dafür verfolgt man nun die Opfer des sexuellen Missbrauchst. Die Kinder die schon Opfer des sexuellen Missbrauchs wurden, sollen nun auch noch Opfer des staatlichen Kinderklaus werden. Eine tolle Leistung.

Michelle ist so ein Kind. Sie wurde auf dem Campingplatz von dem staatlich geförderten Pflegevater missbraucht, und soll nun weiter vom Jugendamt geschädigt werden. Das Jugendamt will das Mädchen der Mutter wegnehmen. Aus diesem Grund gibt es mal wieder eine Familie, die vor dem deutschen Jugendamt ins Ausland flüchten musste.

Wer kann, der wird gebeten die Familie finanziell zu unterstützen, damit die Kinder nicht doch noch in einem Kinderheim etc. landen, wo sie dann auch noch Opfer der deutschen Hilfsindustrie werden.

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Frau Pfeiffer zu Besuch beim Amtsgericht Gelsenkirchen

Gerichtsverhandlungen gegen Frau S. Pfeiffer, das braucht die Welt nun wirklich nicht. Hat man mal eine Verhandlung mit dieser Person gesehen, dann kann man sich weitere Termine mit dieser Person schenken. Wenn man mal eine gesehen hat, wenn man mal gesehen hat, wie peinlich diese Frau auftritt, dann braucht man sich keine Wiederholung mehr antun. Es ist ewig die gleiche Leier, die  Frau scheint einfach völlig lernresistent zu sein. Oder es ist ein Hobby von ihr? Vielleicht mach sie das ja nur, weil sie gerne Deutschland kennenlernen möchte. Es gibt schon einige Städte, die sie auf ihrem Prozessfeldzug bereist hat.

Bremen, Duisburg Hagen, Hamburg, Nienburg, Pinneberg, Verden sind nur einige Stationen, und heute kam auch noch Gelsenkirchen dazu.

Nach der Verhandlung in Bremen verbreitete sie im Internet, dass das Verfahren gut für sie gelaufen wäre. Gut gelaufen? Sie wurde mal wieder auf Unterlassung verklagt, und verurteilt. Was daran gut für sie gewesen sein soll, das fragt man sich.

Auch wenn sie regelmäßig verliert, sie kapiert es einfach nicht, und es ist immer dasselbe Dummgeschwätz. Heute wurde die Frau verklagt, weil sie im Internet mal wieder behauptet hat, dass der Kläger weitere Straftaten begehen würde.

Immer wieder behauptet die Frau, dass der Kläger angeblich Straftaten begehen würde, obwohl sie noch nie mit einer Anzeige erfolgt hatte. Zigfach wurde viel mehr die Beklagte auf Unterlassung verklagt, und regelmäßig verurteilt.

Nach jeder Ordnungsstrafe, nach jeder Ordnungshaft fängt sie wieder an über diesen Kläger, aber auch über andere Menschen, im Internet Unsinn zu verbreiten.

Sie behauptet nicht nur immer wieder, dass der Kläger Straftaten begehen würde, sondern teilt den Richtern auch regelmäßig mit, dass ein Richter am Amtsgericht Hagen mal zu dem Schluss kam, der Kläger sei ein Hochstapler. Dieser Richter war also auf das Geschwätz von Frau Pfeiffer hereingefallen. Allerdings verschweigt die Beklagte, dass das Urteil des Amtsrichters niemals rechtskräftig wurde. Das Landgericht hatte den Schwachsinn des unfähigen Richters wieder aufgehoben.

Es ist schon unverschämt, wenn die Beklagte immer wieder behauptet, der Kläger sei angeblich ein Betrüger und Hochstapler, und dabei zum Beweis ein Beschluss eines Amtsgerichts präsentiert, obwohl ihr genau bekannt ist, dass die Entscheidung niemals rechtskräftig wurde.

Rechtskräftig sind jedoch zahlreiche Entscheidungen gegen Frau Pfeiffer geworden. Nicht der Kläger wurde in den Knast gesteckt, sondern die Beklagte hat den Frauenknast  von innen gesehen, und aktuell gibt es wieder einen offenen Haftbefehl gegen die Frau.

Frau Pfeiffer behauptet aber auch immer wieder, dass die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei gegen den Kläger ermitteln würde. Das hat sie nicht nur heute behauptet, sondern natürlich auch schon bei früheren Verfahren. Es fällt aber kaum noch ein Richter auf den Unsinn rein.

Mal ehrlich, wenn die Staatsanwaltschaft wirklich Ermittlungsbedarf erkennen könnte, dann hätten die in den letzten zwei Jahren auch mal was erreicht, und unternommen. Die wissen aber auch, wie es bei Frau Pfeiffer aussieht.

Die Frau ist regelmäßig so leicht zu widerlegen. Auch heute hat sie sich bei Gericht wieder lächerlich gemacht. Richterin Koch hat sogar den PKH-Antrag der Pfeiffer abgelehnt, weil sie keine Erfolgsaussichten hat. Trotzdem erklärte Frau Pfeiffer, dass sie auch noch 15 Jahre so weitermachen will.

Ok, vielleicht hat sie ja Glück., vielleicht schafft sie es ja mal, dass sie kein Ordnungsgeld und keine Ordnungshaft mehr bekommt, sondern gleich in der Psychiatrie landet. Dann kann sie im Internet ja wieder verbreiten, dass es gut für sie gelaufen wäre.

Nächstes Verfahren

https://beamtendumm.home.blog/2020/07/28/frau-pfeiffer-hat-mal-wieder-einen-termin-beim-amtsgericht/

AMTSGERICHT NIENBURG: In Nienburg darf man nicht sagen, was man im Rest des Landes sagen darf

Bernd Bargemann ist Direktor des Amtsgerichts Nienburg. Es ist nicht das erste Mal, dass wir feststellen müssen, dass Direktoren eines Gerichts entweder besonders unfähig sind, oder ganz besonders willkürlich handeln.

Bernd Schreiber ist uns kein Unbekannter. Immerhin ist er Gründungsmitglied des BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN, und hatte auch schon auf dem vorherigen Blog des BdF zahlreiche Beiträge veröffentlicht.

Im letzten Jahr wurde Herr Schreiber beim Amtsgericht Nienburg in einem EA-Verfahren verklagt. Eine bekannte Mobberin wollte Herrn Schreiber untersagen lassen, dass er sie als Turboquerulantin bezeichnet.

Es ist schon merkwürdig, dass eine Person sich im Internet selbst stolz als bekannte Turboquerulantin bezeichnet, aber dann anderen untersagen lassen will, dass andere Personen den Begriff TUROQUERULANTIN für diese Frau benutzen.

Das schreibt WIKIPEDIA über den Begriff

Querulant

Als Querulant (von lateinisch queri – „vor Gericht klagen“) wurde ursprünglich in der Rechtsprechung ein Mensch bezeichnet, der trotz geringer Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen Rechtskampf führte. Dabei steht ein geringfügiger oder vermeintlicher Anlass kaum noch in einem angemessenen Verhältnis zum rechthaberischen, misstrauischen, fanatischen und unbelehrbaren Vorgehen der so bezeichneten Menschen.

Das trifft sicherlich auf die Klägerin zu. Immer wieder mobbt sie im Internet andere Personen, obwohl sie deshalb schon zahlreiche Gewichtsverfahren verloren hat, zu zahlreichen Ordnungsgeldern verurteilt wurde, und deshalb auch schon einige Tage im Frauenknast verbringen durfte. Aktuell gibt es zwar wieder einen Haftbefehl gegen die Frau, aber wegen COVID19 (Coronavirus) wird zurzeit der Haftbefehl gegen die Frau nicht vollstreckt.

SO geht es weiter auf WIKIPEDIA.

Begriffsverwendung

Auch Personen, die bei Behörden oder vor Gericht zum wiederholten Male unbegründete Anträge stellen, werden als Querulanten bezeichnet. Später wurde der Begriff von der Psychiatrie aufgegriffen und entweder als eigenes, wahnhaftes, oft paranoides Krankheitsbild, als Persönlichkeitsstörung oder als begleitendes Symptom anderer psychischer Störungen beschrieben. Die Anwendung des Begriffs ist rechtlich problematisch, steht doch beim Vorliegen einer derartigen Störung die Prozessfähigkeit in Frage. Dadurch kann ein Betroffener effektiv an der missbräuchlichen Nutzung von Klagen und Rechtsbehelfen, aber auch an der Durchsetzung tatsächlicher Rechte gehindert werden. Eine gesetzliche Definition des Querulanten fehlt, weshalb auch missbräuchliche oder fehlerhafte Verwendungen des Begriffs diskutiert werden.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Personen, die vor Behörden oder Gerichten von der NS-Ideologie abweichende Ziele erstreiten wollten, ebenfalls als Quengler oder Querulanten bezeichnet und daraufhin in Schutzhaft genommen, später auch in Arbeits- und Konzentrationslager verbracht.

Bildungssprachlich abwertend bezeichnet Querulant jemanden, der sich unnötigerweise beschwert und dabei starrköpfig auf sein zum Teil vermeintliches Recht pocht.[1] Die Eigenschaft einer solchen Person wird als Querulanz bezeichnet.

Der Begriff QUERUALNT wird von Behörden und Justiz manchmal schon inflatorisch und rechtsmissbräuchlich verwendet, aber bei dieser Person sehen wir den Begriff als gerechtfertigt und zutreffend an.

Wie die Begriffserklärung auf WIKIPEDIA zeigt, handelt es sich nicht um eine Beleidigung. Ein Richter darf z. B. nicht feststellen, dass die Klägerin ein ARSCHLOCH ist, aber ein Gericht darf feststellen, dass die Klägerin  eine QUERULANTIN ist. Würde mal also die Klägerin, oder auch eine andere Person, als ARSCHLOCH bezeichnen, dann könnte dies eine Verurteilung wegen Beleidigung nach sich ziehen, bezeichnet man die Klägerin, oder eine andere Person, als QUERULANTIN, dann wird das von der Meinungsfreiheit gedeckt, und in einem Rechtsstaat zu keine Verurteilung wegen Beleidigung  führen.

Wenn es von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, und keine Beleidigung darstellt, dann gibt es natürlich im Normalfall auch keinen Unterlassungsanspruch, den Begriff QUERULANT, QUERULANTIN oder auch TURBOQUERULANTIN zu benutzen.

Deutschland ist in der Realität kein wirklicher Rechtsstaat. Das ist nicht nur uns, sondern auch Herrn Schreiber schon lange bekannt. Ein Land in dem Rechtsbeugung von Richtern in der Realität nicht wirklich strafrechtlich verfolgt wird, wird der richterlichen Willkür Tür und Tor geöffnet, und tatsächliche Rechtssprechung kann somit nicht immer garantiert werden.  Rechtsbeugung wird bewusst hingenommen.

Beim Amtsgericht Nienburg war der Direktor des Gerichts für das Verfahren zuständig. Natürlich ist auch diesem Gericht bekannt, wer die Klägerin ist. Oft genug hatte das Gericht mit der Person zu tun. Offenbar hat man beim Gericht auch Zweifel am Geisteszustand der Frau, und der Direktor hat beim Termin auch gegenüber dem Rechtsanwalt erklärt, dass TURBOQUERULANTIN keine Beleidigung ist, aber es ist den Mobbingopfern dieser Frau schon lange bekannt, dass das Gericht in Nienburg, besonders der dortige Direktor, anscheinend ein besonderes Interesse hat die Internethetzerin zu schützen.

Im Eilverfahren wurde Herrn Schreiber, als Beklagter, untersagt, die Frau als TURBOQUERULANTIN  oder ähnlich zu bezeichnen. Dies gilt aber nur für Herrn Schreiber. Andere Personen, egal ob in Deutschland, oder wie wir hier in der Schweiz, dürfen die Frau weiterhin als TURBOQUERULANTIN bezeichnen.

Jetzt wurde das auch juristisch in Deutschland festgestellt. Die Frau hatte auch einen Unterlassungsanspruch an Rechtsanwalt Möbius geschickt. Der hat dann eine negative Feststellungsklage beim Amtsgericht Hannover eingereicht. Jetzt hat das Amtsgericht Hannover festgestellt, dass die Bezeichnung TURBOQUERULANTIN von der Meinungsfreiheit gedeckt, und damit zulässig ist.

Aufgrund der Rechtsbeugung beim Amtsgericht Nienburg haben wir nun die perverse Situation, dass zurzeit auf der ganzen Welt jeder diese Frau als TURBOQUERULANTIN bezeichnen darf, nur Bernd Schreiber aus Gelsenkirchen, der darf das zurzeit nicht.

Bisher ist das Verbot zwar nur im Eilverfahren festgestellt worden, und im Hauptsacheverfahren könnte dies wieder aufgehoben werden, zumindest wenn für das Verfahren nicht der Direktor Bernd Bargemann  zuständig sein sollte, darf man auch von der Aufhebung des Beschlusses ausgehen. Allerdings wird das Gericht im Moment wohl kein Hauptsacheverfahren gegen diese Person durchführen. Dies liegt an dem Coronavirus und auch daran, dass die Frau anscheinend wohl psychiatrisch untersucht werden soll. Offenbar soll (mal wieder?) geklärt werden, ob die Frau überhaupt noch prozessfähig ist. Vor Abschluss dieser Untersuchung ist nicht davon auszugehen, dass ein Hauptsacheverfahren in dieser Sache überhaupt durchgeführt wird.

Außerdem behindert offenbar auch das Coronavirus den Fortgang eines Hauptsacheverfahrens. So wurde z. B. im Juni 2020 ein existierender Haftbefehl gegen die Frau nicht durchgesetzt, weil man wegen dem Coronavirus die Frau nicht in den Knast bringen wollte.

Auch wenn das hier die Wirklichkeit ist, und kein Märchen, so müssen wir doch feststellen, dass auch hier noch immer gilt:

Und wenn sie nicht gestorben ist, dann mobbt sie auch noch heute.

Petition von Corona-Kritikern

Es gibt beim Deutschen Bundestag eine Petition, die hauptsächlich für Corona-Kritiker interessant sein dürfte. Die Petition braucht 50.000 Unterzeichner. Bisher haben schon über 37.000 Bürger die Petition gezeichnet, und man hat noch eine Woche Zeit sich daran zu beteiligen. Das Ziel ist also erreichbar.

Hier der Link

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_04/_12/Petition_109562.nc.html

NACHTRAG: Das nötige Ergebnis von 50.000 Unterzeichnern wurde erreicht. Wir gratulieren

Ist CORONA vielleicht doch eine Hirnkrankheit?

 

 

 

!!!  – Ein kurzer ANTRAG AUF AKTENEINSICHT – !!!

 

Ich muss meinen Beitrag, bzw. mein Brief, mal wieder mit dem Grundgesetz beginnen. Da gibt es doch den beliebten Art. 20.

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Es geht mir dabei mal wieder um den Text, der hier rot markiert wurde, und dort um den Text, der fett hervorgehoben wurde. Demnach geht also alle Staatsgewalt vom Volke aus. Das bedeutet, dass das Grundgesetz nur eine einzige Obrigkeit kennt.

Nicht Beamte, Behördenmitarbeiter, Politiker, Polizisten oder Richter sind in diesem Land die Obrigkeit, auch kein Unternehmen, sondern das trifft ausschließlich auf das Volk zu. Das was mal früher Kaiser, Könige, oder sonstige Adlige waren, trifft heute auf das Volk zu. Wir sind die einzig legale Obrigkeit in diesem Land, wir sind das, was früher mal der Adel war. Dies trifft zumindest in der Theorie zu, in der Wirklichkeit sieht das aber noch immer ganz anders aus. In Wirklichkeit scheint sich seit dem Mittelalter wirklich viel geändert zu haben.

Warum ist das so? Das ist so, weil wir uns das regelmäßig gefallen lassen. Weil wir als Grundrechtsinhaber gefallen lassen, dass uns die Staatsdiener regelmäßig die Lakaien behandeln.

Ich gehöre bekanntlich nicht zu denen, die sich das von unseren Staatsdienern gefallen lassen.

Gerade jetzt Corona-Zeiten dreht unser Dienstpersonal regelmäßig völlig am Rad. Diesen Eindruck mussten heute sowohl Frau K., als auch ich wieder gewinnen.

Zunächst Frau K.

Frau K. ist Mutter. Da ein Kind seelisch behindert ist, bekommt es eigenes Geld, deshalb hat die Mutter ein eigenes Konto für das Kind eingerichtet. Da die Mutter sorgeberechtigt ist, hat sie das Konto nicht nur eingerichtet, sondern auch verwaltet. Bisher gab es damit auch kaum Probleme. Jetzt wollte sie das Konto umstellen, damit auch die Verwaltung online möglich ist. Sie geht also zu ihrer Filiale, sie beantragt einen online Zugang für das Konto. Das scheint auch problemlos möglich zu sein. Sie muss sich natürlich in der Filiale identifizieren, und dann druckt man hier die notwendigen Unterlagen aus, damit sie anschließend den online Zugang einrichten kann.

Das klappt nun zunächst noch problemlos. Nach dem Einrichten des Zugangs will man natürlich auch prüfen, ob alles funktioniert. Es funktioniert nichts. Das bei der Einrichtung selbst vergebene Passwort wird bei der Anmeldung nicht mehr angenommen. Nach drei Fehlversuchen ist Schluss, und es erscheint die Meldung, dass die Bank jetzt die gesperrte Anmeldung zurücksetzen muss.

Frau K. Ruft in der Filiale an, erfährt aus berufenem Mund, warum denn die Anmeldung nicht funktioniert. Zu vermuten wäre ja gewesen, dass man sich bei der Passworteinrichtung, oder bei der Anmeldung vertan hätte. Dies ist aber nicht der Fall. Die Bank teilt Frau K mit, dass die Anmeldung nicht geklappt hätte, da die Mutter als Verfügungsberechtigte für das Konto eingetragen wäre.

Das ist aber seltsam, es war die Mutter selbst, die das Konto für das Kind eingerichtet hatte, sie konnte bisher auch problemlos Geld vor dem Konto abheben, oder überweisen. Jetzt auf einmal soll das nicht mehr möglich sein, weil die Mutter nicht als Verfügungsberechtigte eingetragen war. Erstaunlich, dass das vorher niemanden aufgefallen war, und erstaunlich auch, dass die Mutter bisher Geld von dem Konto abheben konnte, oder überweisen konnte.

Die Bank teilte Frau K mit, dass sie nunmehr zur Zentrale müsste, um sich als Verfügungsberechtigte eintragen zu lassen, um dann auch online auf das Konto zugreifen zu können.

Frau K. machte sich also auf die Socken. Zu Filiale braucht Frau K. 3 Minuten. Bis zur Hauptzentrale braucht sie über eine halbe Stunde. Dort angekommen teilt man Frau K mit, dass sie hier falsch ist, und sie wieder zurück zu der Filiale. Da hatte wohl jemand zu viel Corona in ihren, als er Frau K. mitgeteilt hatte, dass sie angeblich zur Zentrale müsste. In der Filiale konnte der Frau dann auch tatsächlich geholfen werden. Sie wurde als Verfügungsberechtigte für das Konto eingetragen, und bekam auch eine neue PIN, um den online Zugang einrichten zu können.

Dummerweise klappte es aber auch jetzt wieder nichts. Bei der Einrichtung der App konnte man zwar die neue PIN eingeben, aber dann kam die Meldung, dass sich bei der TAN-Vergabe etwas geändert habe. Es erschien ein Auswahlfeld, bei dem es aber nicht möglich war überhaupt etwas auszuwählen. Nach drei Versuchen war wieder Schluss. Das Konto war wieder gesperrt. Erst am nächsten Tag soll es wieder möglich sein den Zugang zu entsperren.

Meine Erfahrung beim Justizzentrum Gelsenkirchen am heutigen Tag deutet auch auf einen möglichen Hirn-Lockdown der dort beschäftigten hin. Im Justizzentrum findet man das Amtsgericht, das Arbeitsgericht und das Sozialgericht. Unbekannt bin ich dort nicht. Der Direktor des Amtsgerichts war mal Vorsitzender Richter am Landgericht, und kennt mich deshalb, weil ein durchgeknallter Richter am Amtsgericht mich zweimal verhaften ließ, da ihm mein T-Shirt mit der Aufschrift PROZESSBEOBACHTER nicht gefiel. Das hatte sich damals natürlich auch am Landgericht rumgesprochen. Der heutige Direktor des Amtsgerichts meinte damals, dass ich am Landgericht kaum mit einer Verhaftung rechnen müsste.

In den letzten beiden Jahren hatte ich beim Amtsgericht mehrere Verfahren am Laufen. Mehrere Verfahren hatte ich einer psychisch auffälligen Frau zu verdanken. Die Klägerin verlor ihre beiden Gewaltschutzanträge gegen mich. Zwei Strafverfahren hatte ich dieser Person auch noch zu verdanken, und habe auch diese gewonnen. Zwei Eilverfahren auf Unterlassung wurden auch noch gewonnen. Und dann gab es da noch ein Hauptsacheverfahren auf Unterlassung in 161 Fällen. Die Klägerin berichtete damals über das Internet, dass ihr der Tennisspieler in einem kurzfristig anberaumten Termin, an dem ich nicht teilnehmen konnte, zugesagt hätte, dass sie das Verfahren bei ihm gewinnen würde, und dass er dies auch noch besonders schnell machen wolle, die Akte auch nicht zum Landgericht geben würde, obwohl eine Beschwerde vorlag. Das „schnell machen“ konnte dem Schwarzkittel ausgetrieben werden, nicht aber der angeblich zugesicherte Sieg der Klägerin. Der Schwarzkittel unter den Tennisspielern hatte tatsächlich eine Unterlassung 161 Fällen beschlossen. In Deutschland einmalig dürfte es bisher gewesen sein, dass der Tennisspieler mit Juraerfahrung sogar auf die Idee kam, einem Hund Persönlichkeitsrechte zuzugestehen. Mein Anwalt hat sich dann auf seinem Blog über den allmächtigen Richter, und dem neuen Persönlichkeitsrecht für Hunde, lächerlich gemacht. Als sich dann die Presse an das Gericht wandte, mochte sich der juristische Tennisspieler nicht dazu äußern.

Natürlich hatte der Beschluss des juristischen Quacksalbers beim Landgericht keine Chance mehr. Die Klägerin scheiterte nun mit allen Anträgen. Die Meinungsfreiheit siegte jetzt sogar über das neu erfundene Persönlichkeitsrecht für Hunde.

Gibt es Corona wirklich erst seit Januar 2020 in Deutschland? Die ersten Fälle täglich Bayern ausgebrochen? Man könnte vermuten, dass es Corona schon einige Zeit länger gibt, und dass dies wahrscheinlich in Gelsenkirchen erstmalig ausgebrochen ist. Zumindest scheint es hier ein Epizentrum zu geben.

Der Tennisspieler wollte mir ja untersagen über die psychisch auffällige Person zu berichten, und diese zu verfolgen, aber dazu war er gar nicht in der Lage. Der von dem Tennisspieler erlassene Beschluss verbot mir nicht über diese Person zu berichten, oder diese zu verfolgen, sondern er verpflichtete mich genau dies zu tun. Vielleicht geschah dies ja in einem Corona-Frühstadium.

Spiel, Satz und Sieg für mich, so könnte man dies wohl bezeichnen.

Und dann war da ja noch Strafrichter. Zwei Strafverfahren hatte ich bei ihr in der Sache der psychisch Kranken Klägerin gewonnen. Bekanntlich sind ja alle guten Dinge drei, aber da wollte die Richterin wohl nicht mitspielen.

Da hatte also nachweislich ein Polizist ein zwölfjähriges Kind getreten, und die Staatsanwaltschaft weigerte sich den Kindertreter strafrechtlich zu verfolgen. Lieber wollte man mich verurteilen, weil ich den Polizisten angeblich als „widerlichen Kindertreter“ etc. bezeichnet haben sollte. Die Strafrichterin hat zugegeben, dass auch sie den Tritt des Polizisten in einem Video erkannt hat, wusste auch, dass der Polizist für diese Straftat von der Staatsanwaltschaft nie angeklagt wurde, aber sie hielt es für eine gute Idee mich wegen angeblicher Beleidigungen des Kindertreters zu verurteilen. Das war zwei Monate vor dem ersten offiziellen Corona Fall in Bayern. Wenn man mal annimmt, dass Corona tatsächlich keine Lungenkrankheit ist, sondern eine Hirnkrankheit, dann könnte Corona tatsächlich schon früher in Gelsenkirchen ausgebrochen sein.

Auch dieses Verfahren landete beim Landgericht Essen, und endete mit einer Einstellung auf Staatskosten. Da waren also am Ende mal wieder alle guten Dinge drei.

Ich habe Post bekommen vom Sozialgericht. Ich habe drei Wochen Zeit bekommen Fragen des Gerichts zu beantworten. Was sie genau von mir wollen weiß ich eigentlich nicht, deshalb hielt ich es für eine gute Idee, mal Akteneinsicht beim Sozialgericht zu verlangen. Normalerweise ist das kein großes Problem, denn es gibt einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht, und wenn man mal behauptet wird, nur Anwälte dürften Akteneinsicht nehmen, dann ist das einfach falsch. Ich rief also auf der Geschäftsstelle an, und teilte mit, dass ich in ca. 30 Minuten da sein würde, weil ich Akteneinsicht nehmen will. Die Akteneinsicht muss zwar von einer Richterin genehmigt werden, aber da sich in diesem Fall kein brisantes Material in der Akte sein kann, ist das eigentlich nur eine Formsache. Die Sachbearbeiterin hat mir am Telefon auch nicht mitgeteilt, dass ich nicht kommen soll, oder dass es Probleme geben würde, deshalb fuhr ich unbekümmert zum Gericht. In Coronazeiten wurde ich zwar von den Justizfachleuten gefragt, ob ich einen Termin hätte, aber als ich das bejahte, und mitteilte, dass ich einen Termin auf der Geschäftsstelle habe, wurde ich hereingelassen.

Auf dem Schreiben des Gerichts war zwar eine Sachbearbeiterin und eine Telefonnummer angegeben, aber keine Zimmernummer der Geschäftsstelle. Also musste ich die Mitarbeiterin an der Pforte nach der Zimmernummer befragen, und da nahm der Wahnsinn dann seinen Lauf.

Erneut wurde ich gefragt, ob ich einen Termin hätte. Dies bejahte ich. Dann wurde mir mitgeteilt, dass ihr von dem Termin bekannt wäre. Das war mir eigentlich egal, die Frau an der Pforte muss ja auch nicht alles wissen. Die machte aber eine Riesenwelle, und ich erklärte ihr, dass ich vor 30 Minuten Geschäftsstelle vom Sozialgericht angerufen hatte. In der Hoffnung, dass sie aufhört zu nerven, gab ich ihr mein Schreiben, damit sie selbst Geschäftsstelle anrufen kann. Das hat sie dann auch gemacht, aber die Geschäftsstelle wollte nun von einem Termin nichts mehr wissen, und meinte, dass die Akteneinsicht erst schriftlich beantragt werden müsste. Da fragt man sich natürlich, warum mir die Frau dies nicht schon am Telefon gesagt hatte, und ich deshalb für nichts und wieder nichts zum Gericht fahren darf. Ich wollte nun wissen, wo ich das Vorzimmer des Präsidenten/der Präsidentin finden würde, oder aber den Verwaltungschef. Auch diese Information wollte man mir wegen Corona nicht mitteilen. Auch dort dürfte ich angeblich nicht hin.

Da bin ich nun aber ganz anderer Meinung. Natürlich muss ich als Bürger die Möglichkeit haben, dass ich mich zeitnah über Mitarbeiter und deren Verhalten beschweren kann. Das wollte man mir hier aber verwehren. Ich wusste, dass die Büroräume des Sozialgerichts im vierten und fünften Stock waren, und beschloss nun, selbst nach dem Zimmer zu suchen. Die Frau wollte mir das weitere Betreten des Gerichtsgebäudes verwehren, worauf ich ihr erklärte, dass in diesem Gebäude öffentliche Verhandlung stattfinden, diese Verhandlung auch öffentlich sein müssen, auch wenn wir im Moment im Coronazeitalter leben. Die Frau drohte mir nun mit den Justizfachleuten, aber davon ließ ich mich nicht einschüchtern, denn immerhin gehöre ich ja hier der Obrigkeit an. Ich bin Teil des Volkes, für das dieses Grundgesetz gemacht wurde.

Während ich meine Fahrt zu den Rollstühlen fortsetzte, tigerte die Dame zu den Justizwachleuten. Ich fuhr zunächst in die Kantine, um dort mir einen Kaffee zu gönnen. Auch dort scheint Corona schon mächtig angekommen zu sein. Der Eingangsbereich war so mit Tischen verbaut, dass ich mit meinem Rollstuhl dort nicht vorbeikam. Ich musste also durch den Ausgang in die Kantine gelangen, um mir dort ein Brötchen und ein Café zu kaufen.

Natürlich musste ich mich auch gleich wieder in eine Liste eintragen. Obwohl sich in der Kantine fünf Personen befanden, war ich die einzige Person, die sich in die Liste eingetragen hatte. Zugegeben, drei der anwesenden Person waren Justizpersonal/Justizwachtmeister, bei denen das Eintragen vermutlich entbehrlich ist. Sollte im Gericht das Coronavirus festgestellt werden, dann würden diese Person vermutlich automatisch unter Quarantäne gestellt, egal sie in der Liste standen oder nicht.

Es gab aber noch eine weitere Person, die an einem anderen Tisch saß. Vermutlich ein Anwalt. Der war vor mir da, war aber nicht in der Liste zu finden.

Während ich mein Brötchen aß, während ich meinen Kaffee trank, bemerkte ich, dass mich die Mitarbeiterin von der Pforte noch immer ganz angestrengt suchte. Ich glaube kaum, dass diese Dame berechtigt gewesen wäre mir den Besuch der Kantine zu verwehren. Die Justizwachleuten sahen die Anwesenheit meiner Person jedenfalls ziemlich entspannt. Die Dame verschwand dann irgendwann wieder in ihrer Pforte. Nach dem Frühstück machte ich mich dann auf die Suche nach dem Vorzimmer der Präsidentin/des Präsidenten, bzw. des Geschäftsstellenleiters. Im vierten Stock sprach mich ein weiterer Mitarbeiter an. Ich teilte ihm mit, welches Zimmer ich suche, und er wollte mich dorthin bringen. Auf dem Weg dorthin kamen wir in einem offenen Büro vorbei, in dem ein Mitarbeiter saß, bei dem ich früher auch schon Anträge aufgegeben hatte. Der meinte nun sich einmischen zu müssen. Zu dem Vorzimmer wollte er mich wohl nicht mehr lassen, dafür wollte er wissen, was ich denn wollte. Ich erklärte ihm dann, dass ich am Vormittag auf dem Geschäftszimmer der Kammer angerufen hatte, weil ich Akteneinsicht nehmen wollte. Es entwickelte sich eine Diskussion, die damit endete, dass sie für den nächsten Tag 10:30 Uhr einen Termin für die Akteneinsicht erhielt. Danach verließ sich das Gericht auf dem üblichen Weg. Da ich noch mal einen Justizwachtmeister ansprechen wollte, musste ich erneut das Gericht betreten. Ich fuhr aber nicht Richtung Schleuse, sondern zum Sprechplatz der Justizwachtmeister.

Weil mir einer der Mitarbeiter das bürgerfeindliche Verhalten mit Corona begründen wollte, zu mir sagte: „wir haben Corona“ wollte ich dieses Thema noch mal diskutieren.

Natürlich wird die Mitarbeiterin nicht gemeint haben, dass das Justizzentrum aktuell mit Corona-Fällen verseucht ist, denn dann wäre das Justizzentrum bestimmt komplett abgeschlossen gewesen, sondern sie wird wahrscheinlich gemeint haben, dass wir aktuell in der Coronazeit leben.

Ich erklärte dem Justizwachtmeister, dass ich bisher davon ausgegangen wäre, dass Corona angeblich eine Lungenkrankheit sein soll. Offenbar war dem Justizwachtmeister bisher auch nichts anderes bekannt, jedenfalls widersprach er mir nicht. Ich erklärte ihm dann weiter, dass ich inzwischen nicht mehr so sicher bin, ob es sich bei Corona wirklich um eine Lungenkrankheit handelt, denn wenn man beim Justizzentrum war, beschleicht ein möglicherweise der Verdacht, dass es sich bei Corona um eine Geisteskrankheit handeln könnte.

Der Justizwachtmeister konnte sich nun ein Lachen nicht mehr verkneifen, und er meinte: „der war gut, der war wirklich gut, Herr Schreiber“. Mein Name war ihm also geläufig, und meiner Ansicht hat er auch nicht wirklich widersprochen.

Manchmal bin ich halt meiner Zeit etwas voraus. Dass meine Vermutung nicht ganz aus der Luft gegriffen war, bestätigte sich nur einige Stunden später. Der Mitarbeiter des Sozialgerichts, der mir für Dienstag den Termin gegeben hatte, rief mich an, und teilte mir mit, dass der Termin doch nicht stattfinden würde, weil ich die Akteneinsicht unbedingt schriftlich beantragen müsste. Außerdem behauptete er noch, dass ich behauptet hätte, ich hätte den Termin schriftlich beantragt. Das hatte ich weder behauptet, noch gemacht.

Nun stelle ich hiermit also schriftlich den Antrag von meinem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch zu machen. Diesen Antrag stelle ich also auch noch ausgerechnet bei einer Richterin, die nicht nur Jura studiert hat, sogar einen Doktortitel hat, und so schlau ist, dass sie gleich zwei Nachnamen brauch. Zugegeben, damit kann ich nicht punkten. Ich habe niemals Jura studiert, ich habe auch keinen Doktortitel, und ich bin auch nicht so schlau, dass ich gleich zwei Nachnamen brauche. Demnach bin ich also einfach nur ein ganz gewöhnlicher Mensch, vielleicht einer der nur einfach einen gesunden Menschenverstand besitzt.

Ich habe diese Richterin in zwei Verfahren gegen die Stadt Gelsenkirchen. Einmal geht es um eine Haushaltshilfe, die mir die Stadt trotz meiner massiven Körperbehinderung bisher nicht übernehmen wollte, und einmal geht es um das persönliche Budget für eine Assistenz. Im letzteren Verfahren teilte mir Frau Dr. Jura Doppelnamen mit, dass sie der Meinung ist, mir würde das persönliche Budget nicht zustehen, weil es seitens der Stadt Gelsenkirchen bisher keine Zielvereinbarung gab.

Der Herr mit dem Einfachnamen, ohne Doktortitel, aber mit gesundem Menschenverstand hat dann gesagt, dass das wohl nicht stimmen kann. Man kann mir nicht einfach ein zustehendes Recht verweigern, in dem die Behörde sich schlichtweg weigert eine Zielvereinbarung zu erarbeiten.

Eine einfache Suche bei Google bestätigte dann die Richtigkeit meiner Annahme. Der gesunde Menschenverstand siegte über den Doktortitel mit Jurastudium und Doppelnamen. Wie richtig meine Rechtsauffassung ist, hat im Mai 2020 das Oberverwaltungsgericht Bremen noch mal bestätigt. Hier unterstützte ich eine Mutter, die gezwungen war für ihren Sohn das persönliche Budget einzuklagen. So entschied das OVG Bremen im Verfahren von Frau K. gegen die Stadt Bremerhaven

 

Ob das Fehlen einer Zielvereinbarung und einer Hilfeplanung im Hauptsacheverfahren einer Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Gewährung eines persönlichen Budgets zwingend entgegenstünde, kann offenbleiben. Denn jedenfalls die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes muss möglich sein. Vor dem Hintergrund, dass eine Zielvereinbarung und eine auf ein persönliches Budget ausgerichtete Hilfeplanung bislang deshalb nicht möglich waren, weil die Antragsgegnerin den Anspruch des Antragstellers auf ein persönliches Budget rechtsirrig bestreitet, wäre es nicht mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) vereinbar, den Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen des Fehlens einer Zielvereinbarung und einer entsprechenden Hilfeplanung abzulehnen (vgl. zur ausnahmsweisen Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes trotz 9 fehlender Zielvereinbarung auch VG Gera, Beschl. v. 09.02.2018 – 6 E 10/18 Ge, juris Rn. 44 ff.; SG Oldenburg, Beschl. v. 15.12.2017 – S 21 SO 47/17 ER, juris Rn. 22). Art. 19 Abs. 4 GG gebietet effektiven vorläufigen Rechtsschutz, wenn ansonsten dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung seiner Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.03.2019 – 1 BvR 169/19, juris Rn. 14). Eine solche Rechtsverletzung droht in Streitigkeiten über ein persönliches Budget nach § 29 SGB IX dann, wenn der Anspruchsteller ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung das von ihm präferierte Assistenzmodell nicht aus eigenen Mitteln finanzieren und es daher bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens für einen längeren Zeitraum nicht durchführen könnte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.03.2019 – 1 BvR 169/19, juris Rn. 17). …

Das vollständige Urteil wurde hier veröffentlicht.

https://beamtendumm.home.blog/wp-content/uploads/2020/05/20200525-hb-ovg-beschluss_anonym-01.pdf

und trägt das Aktenzeichen OVG 2 B 66/20.

Da kann ich ja froh sein, dass Frau K. ausgerechnet auf meine Unterstützung gebaut hat, obwohl ich niemals Jura studiert habe, kein Doktor-Titel besitze, und noch nicht Mal einen Doppelnamen vorweisen kann.

Das Sozialgericht hat mir nun eine Frist von drei Wochen eingeräumt, nun bin ich mal gespannt, wie lange es dauern wird, bis man mir einen Termin für die Akteneinsicht einräumen wird.

Gruß

Bernd Schreiber

 

KOPFSCHUSS FÜR FALSCHE MEINUNG: Junge Mutter wegen „All Lives Matter“ eiskalt ermordet

Während der Mainstream weltweit die Phrase „Black Lives Matter“ feiert, diskutieren vor allem linksgerichtete Agitatoren, dass andere „Lives Matter“ Phrasen rassistisch wären. In den USA wurde nun eine junge Frau eiskalt erschossen, weil sie BLM-Aktivisten sagte, dass es auf alle Menschenleben ankommt. Das sahen diese wohl anders.

Im Gegensatz zum europäischen Medienmainstream wird in den USA häufig darauf hingewiesen, dass BLM einen terroristischen Hintergrund hat. Tatsächlich bewundert eine der Gründerinnen öffentlich einen Polizistenmörder, in der NGO zur Spendenverwaltung ist eine linksradikale Bombenterroristin stellvertretende Vorsitzende. Zudem weisen viele Kritiker darauf hin, dass die Organisation gewaltbereit und antisemitisch ist. All diese Untertöne werden von deutschsprachigen „Qualitätsmedien“ gerne verschwiegen.

Kommt es auf alle Leben an?

Am Sonntag, dem 5. Juli, zeigten Aktivisten von BLM ein weiteres Mal ihr wahres Gesicht. In Indianapolis konfrontierte eine junge Mutter eines 3-jährigen Sohnes, Jessica Doty Whitaker (24) Black Lives Matter Aktivisten mit ihrer Meinung – dass es auf alle Menschenleben ankäme. In einem Interview erklärten ihre verzweifelten Hinterbliebenen, was passiert ist. Die Ermordete hatte selbst lateinamerikanischen Migrationshintergrund. Sie arbeitete als  Pflegehelferin.

Nach einem Streit aus dem Hinterhalt erschossen

Jessica hatte in der Nähe von Black Lives Matter Aktivisten geäußert, dass es auf alle Leben ankäme – All Lives Matter. Daraufhin kam es zu einem Streit, der scheinbar geklärt wurde. Doch die schwarzen Aktivisten verfolgten die Frau und erschossen sie kurz nach dem Vorfall. Die Hinrichtung Andersdenkender ist aus dem Kommunismus gut bekannt. Die Gründer von Black Lives Matter betonen immer wieder, dass sie „ausgebildete Marxisten“ wären.

Schwarze Aktivisten ermorden andere Schwarze

Am 8. Juni meldete Forbes, dass nach 14 Tagen der BLM-Unruhen bereits 19 Menschen von linksextremistischen Aufständischen ermordet wurden, die meisten davon waren Schwarze. Am Wochenende stellte Ben Shapiro, ein bekannter konservativer Aktivist, die berechtigte Frage, ob es denn überhaupt nur auf ein paar wenige, auserwählte schwarze Leben ankäme. Denn die Demonstranten wären aktuell die größte Gefahr für andere schwarze Leben, wie konkrete Vorkommnisse und die Statistik zeigen.

Der Amerikaner Joey Salads zeigte bereits vor Jahren ein soziales Experiment, das die extreme Gewaltbereitschaft der Black Lives Matter-Aktivisten bewies.

+++ BEZAHLSCHRANKE? NEIN DANKE +++
In Zeiten großer Krisen heißt es zusammenhalten. Der Wochenblick stellt deshalb ab sofort alle exklusiven Inhalte und Reportagen in voller Länge und ohne Zusatzkosten für seine Leser im Internet zur Verfügung. Während Mainstream-Medien verzweifelt um Abos werben, wollen wir nur eines: Ihnen ehrlich und rasch alle Informationen liefern, die Sie in dieser fordernden Zeit brauchen!

Junge Mutter wegen „All Lives Matter“ eiskalt ermordet

24-JÄHRIGE MUTTER SAGT „ALL LIVES MATTER“ UND WIRD ERSCHOSSEN

Indianapolis – Die junge Mutter Jessica Doty Whitaker (24) wurde auf offener Straße vor ihrem Verlobten erschossen. Zuvor kam es zu einem Streit mit einer Gruppe über die „Black Lives Matter“- Bewegung.

Der tragische Vorfall ereignete sich am Nachmittag des 5. Juli. Wie die Webseite „The Sun“ berichtete, war Jessica mit ihrem Verlobten Jose Ramirez und zwei Freunden unterwegs gewesen. Dabei trafen sie auf eine Clique von vier Männern und einer Frau.

Laut Jose gerieten die beiden Gruppen in einen rassistisch motivierten Streit über die „Black Lives Matter“- Bewegung. Jessica soll kein Anhänger dieser Bewegung gewesen sein. Sie sagte zu der Gruppe: „all lives matter“ (dt. Alle Leben sind wichtig).

Es gelang den Beteiligten, ihren Streit beizulegen. Beide Parteien gingen zunächst weiter. Doch Minuten später fielen auf einmal Schüsse.

Die andere Gruppe war nicht, wie anfänglich vermutet, weggegangen. Sie hatten darauf gewartet, dass Jessica und ihre Freunde unter einer Brücke hindurchgingen. Von einem Hügel eröffneten sie daraufhin das Feuer.

Jose hatte eine Waffe bei sich und schoss ebenfalls zurück. Anscheinend traf er niemanden. Seine Verlobte jedoch, die als Hauskrankenschwester arbeitete, wurde tödlich verwundet. Sie verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus.

Jessica Doty Whitakers Familie forderte Gerechtigkeit

Ihre Familie befand sich in großer Trauer. Sie verlangten Gerechtigkeit. Ihre Mutter sagte: „Ich möchte nur, dass die Leute, die dafür verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden.“ Jose fügte ihren Worten hinzu: „Sie hätte nicht sterben dürfen. Sie hat einen dreijährigen Sohn, den sie über alles liebte.“

Es sei unglaublich schwer gewesen, dem Jungen zu erklären, dass er seine Mom nun niemals wiedersehen würde. „Es ist hart, ihm zu sagen, dass seine Mutter im Himmel ist, und dass er, wenn er mit ihr reden möchte, aufschauen und ‚Ich liebe dich, Mama‘ sagen muss.“

Die Familie erstellte mittlerweile eine GoFundMe-Spendenseite. „Wir bitten Sie, alles zu spenden, was sie können, um unserer Familie zu helfen, ihr den schönsten Dienst zu erweisen, den sie verdient“, hieß es auf der Seite.

Ihr Vater zeigt sich öffentlich schockiert

Jessicas Vater, Robert J. Doty Sr., schrieb auf Facebook, dass er glaube, der Mord werde „als Hassverbrechen betrachtet“. Eine Frau schrieb als Kommentar: „Verlangen Sie, dass ‚Black Lives Matter‘ als terroristische Organisation bezeichnet wird.“ Der Mann antwortete ihr: „Ich bin völlig einverstanden.“

Zudem postete er ein Bild, auf welchem er sich den Namen seiner Tochter frisch über die Schulter hatte tätowieren lassen. Später veröffentlichte er ein Zitat, welches lautete: „Haben sie jemals jemanden so sehr vermisst, dass schon der Gedanke an denjenigen Sie zum Weinen gebracht hat?“

Die Polizei untersucht den Fall. Verdächtige wurden noch nicht ausfindig gemacht.

https://www.tag24.de/thema/blacklivesmatter/junge-mutter-sagt-all-lives-matter-wird-vor-verlobten-erschossen-usa-1577972

Schadensersatz für Bernd Vogt

Erinnern sie sich noch an Bernd Vogt? Bereits auf dem alten Blog wurde über ihn berichtet, und er hatte auch schon auf dem alten Blog eigenen Beiträge veröffentlicht.

Bereits auf dem alten Blog wurden bekanntlich die echten Hardcore-Fälle von Behördenwillkür und Justizmafia thematisiert.

Neben BERND SCHREIBER, RAINER HOFFMANN (Solarkritiker) und BERND VOGT, gehörten z. B, auch GUSTL MOLLATH, HARRY WÖRZ, ANTONYA und viele andere Systemgeschädigte dazu.

Über BERND SCHREIBER muss man nicht mehr viel sagen. Wer ca. 25 Strafanzeigen über sich ergehen lassen musste, wovon es bei den meisten Verfahren auch noch zu einer Anklage kam, und der dann aber am Ende immer als Unschuldiger den Gerichtssaal verließ, kann zwar auf der einen Seite nicht unbedingt ein Justizopfer sein, aber auf der anderen Seite schon, denn zwanzig bis fünfundzwanzig Gerichtsverfahren als Unschuldiger das sieht schon verdammt nach Willkür aus. Und natürlich ist man auch ein Justizopfer, wenn man zwischenzeitlich mehrfach in U-Haft landet, oder wegen dem Tragen eines T-Shirts mit der Aufschrift PROZESSBEOBACHTER in Ordnungshaft gesteckt wird.

Außerdem haben auch GUSTL MOLLATH und auch HARRY WÖRZ am Ende ihre Verfahren gewonnen, und sind trotzdem eindeutig JUSTIZOPFER, weil sie zwischenzeitlich mal verurteilt waren, und jahrelang unschuldig inhaftiert waren, bzw. in die Psychiatrie gesteckt wurden.

ANTONYA war zwar in keinem Knast, und auch nicht in der Psychiatrie, aber wer als 12-jährige unberechtigt von den geliebten Eltern getrennt wird, und ins Kinderheim gesteckt wird, fühlt sich natürlich wie in einem Kinderknast. Auch der Kampf von und um ANTONYA wurde am Ende bekanntlich gewonnen.

ANTONYA, BERND SCHREIBER, BERND VOGT und GUSTL MOLLATH haben noch etwas gemeinsam. Auf ALLMYSTERY und/oder dem SONNENSTAATLAND wurde reichlich gegen diese Personen gehetzt. Gberacht hat es aber nichts, am Ende haben sich die Leute durchgesetzt, über die wir hier berichtet haben, und die hier von uns unterstützt wurden.

Nach der Flucht von ANTONYA aus dem „Kinderknast“ nach Polen haben wir es erreicht, dass das Familiengericht am Ende den Eltern das Sorgerecht zurück übertrugen.

BERND SCHREIBER hat nicht nur sämtliche Strafverfahren gewonnen, sondern zusätzlich auch noch zahlreiche Zivilverfahren am Amtsgericht/Landgericht, und auch am Sozialgericht/Landessozialgericht, auch wenn sich die Verfahren lange hinzogen.

GUSTL MOLLATH kam am Ende nicht nur frei, sondern erstritt sich auch noch neben 70.000 Euro Haftentschädigung einen zusätzlichen Schadensersatz vom Land Bayern in Höhe von 600.000 Euro.

Bei BERND VOGT wollte man wohl erreichen, dass er die Stadt ELMSHORN verlässt, und man verweigerte dem körperbehinderten Frührentner ca. 1.000 Tage jegliche Grundsicherung. Dadurch war er gezwungen auf dem nicht ausgebauten und kaum isolierten Dachboden in einem Zelt zu wohnen, dass er im Winter mit einem Elektroheizgerät notdürftig beheizte.

BERND VOGT hielt durch, und am Ende gewann er sein Verfahren beim Sozialgericht. Nach einigen Presseberichten lenkte dann auch die Stadtverwaltung ein, und verzichtete auf weitere Willkürmaßnahmen gegen den Frührentner. Jetzt wurde bekannt, dass BERND VOGT für sein Leid auch einen Schadensersatz von der Stadt Elmshorn bekommen soll. 46.000 Euro soll die Stadt an Bernd Vogt bezahlen für die Willkür, die städtische Mitarbeiter BERND VOGT angetan haben.

Das freut uns nicht nur für den Frührentner, sondern bestätigt auch mal wieder, dass hier die absoluten Hardcore-Fälle thematisiert werden, und dass an den Fällen auch wirklich etwas dran ist, egal wie sehr man auf ALLMYSTERY, beim NIEDERRHEINER oder dem SONNENSTAATLAND gegen uns, und die Systemopfer gehetzt hat.

Die Summe mag sich viel anhören, aber die Summe ist noch viel zu niedrig. Pro Tag soll die Stadt nur 30 € an das Willküropfer bezahlen, gefordert hatte Vogt aber 200 Euro pro Tag. Wenn man sich überlegt, dass die Stadt durch ihre Willkürmaßnahmen vermutlich ca. 20 € pro Tag rechtswidrig verweigert hatte, scheinen 30 pro Tag nun wirklich lächerlich wenig zu sein. Aus diesem Grund unterstützen Herrn Vogt, der sich damit nicht abspeisen lassen will, und eine wesentlich höhere Entschädigung fordert.

PROZESSBEOBACHTER: Kein Termin am 7.7.2020, weil der Termin am 30.6.2020 mit einem Urteil endete

Wir wissen ja, dass Behörden, also auch Jugendämter oder die Justiz, häufiger mal Unsinn machen. Nicht jede Entscheidung, nicht jedes Urteil eines Gerichts ist bekanntlich richtig. Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass auch nicht jede Entscheidung einer Behörde, und nicht jedes Urteil eines Gerichts falsch ist. Es gibt durchaus Inobhutnahmen von Jugendämtern, die zum Wohle eines Kindes nötig sind, und es gibt auch im Knast Menschen, die dort sitzen, weil sie gefährlich und kriminell waren.

Die Welt besteht nicht nur aus Jugendamts- und Justizopfern, auch wenn sich manche gerne so präsentieren wollen, weil sie sich in der Opferrolle wohlfühlen.

Manche Leute machen auch ganz gerne eine Welle. Jetzt wurde wieder im Internet, besonders auf YOUTUBE, nach Prozessbeobachtern gesucht. Eine arme Frau veröffentlichte ihre Gerichtstermine in einer Strafsache, um Prozessbeobachter zu gewinnen. Am 30.6.2020, sowie am 7.7.2020 sollen die Verhandlungstermine sein.

Nach dem Termin am 30.6.2020 wurde aber nichts mehr von der Angeklagten veröffentlicht. Auch Fragen blieben unbeantwortet. Auf die berechtigte Frage, wie die Verhandlung ablief, gab es auch 6 Tage nach dem Termin noch keine Antwort. Man muss demnach davon ausgehen, dass der Fortsetzungstermin am 7.7.2020 stattfinden wird.

Das Verhalten mancher Menschen muss schon als schäbig bezeichnet werden. Weil die angeklagte schweigt, wollen wir der Öffentlichkeit mitteilen, dass der Termin am 7.7.2020 nicht mehr stattfinden wird. Das Verfahren ist offiziell beendet, und endete nicht mit einer Einstellung, sondern mit einem Urteil. Es erübrigt sich also zu dem angekündigten Termin am 7.7.2020 anzureisen.

Wäre es wirklich zu viel verlangt gewesen, wenn man der Öffentlichkeit mitteilt, dass der Termin nicht mehr stattfindet, wenn man vorher im Internet nach Prozessbeobachter gesucht hat? Ist es nicht schäbig, wenn man Menschen, häufig mit wenig Geld und Zeit, zu einem Termin anreisen lässt, der nicht mehr stattfindet? Zeigt das nicht ein deutliches Bild über den Charakter einer Person?

Übrigens, wie bereits mitgeteilt findet auch der Termin von Herrn Schreiber am 7.7.2020 nicht statt. Das Zivilverfahren wurde wegen Krankheit verlegt.

SO SEHEN SIEGER AUS: Tillmann gewinnt gegen die Stadt Bremerhaven.

Bei Fußballfans bekannt ist der Schmähgesang:

WAS IST GRÜN UND STINKT NACH FISCH? WERDER BREMEN

Wir wollen das hier nicht bewerten, sondern lieber unsere Aufmerksamkeit von Bremen nach Bremerhaven lenken, denn da stinkt es auch ganz gewaltig, und zwar mehr nach Korruption, Unfähigkeit und Willkür, als nach leckerem Fisch.

Dieser Mief von Beamtendumm, Behördenschwachsinn und Parteienfilz überdeckt in dieser Stadt jeden Fischgeruch, selbst wenn der Fisch schon drei Wochen alt ist, und man den an keinen Hund mehr verfüttern würde.

2018 wurde Tillmann in Bremerhaven in die KARL-MARX-SCHULE eingeschult. Der bärtige, alte Mann würde sich im Grabe umdrehen, wenn er wüsste, was die Direktorin und ihre Kollegen sich an dieser Schule mit einem Erstklässler erlaubt haben. Tillmann hat nämlich die Schule nur ca. 10 Tage besuchen dürfen, weil nämlich die Lehrerin, die Schulpsychologin und die Sozialarbeiterin mit einem kleinen Jungen nicht klarkamen. Klar, der Junge ist etwas schwieriger, er ist seelisch behindert, und an dieser seelischen Behinderung ist ziemlich eindeutig das Jugendamt als Verursacher zu benennen. Zugegeben, nicht hauptsächlich das Jugendamt Bremerhaven, sondern hauptsächlich das Jugendamt Vechta aber das ist kein Grund, dass die Karl-Marx-Schule und das Jugendamt Bremerhaven so mit einem Kind und seiner Mutter umspringen.

Die Mutter suchte für Tillmann einen erfahrenen Schulbegleiter, aber den akzeptierte die Schule nicht. Die Mutter berichtet, dass sie und der Schulbegleiter sogar Hausverbot bekamen, weil sie immer wieder verlangt hatten, dass Tillmann beschult wird, was man ja wohl bei einer gesetzlich bestehenden Schulpflicht auch erwarten dürfte. Ein Grundrecht auf Bildung hat das Kind jedenfalls, so steh es im Grundgesetz.

(…weiterlesen…)

SO SEHEN SIEGER AUS: Tillmann gewinnt gegen die Stadt Bremerhaven.

CORONA-VIRUS: Aktuelle COVID19-Statistik für Gelsenkirchen, Gütersloh, NRW und Deutschland

Corona-Fälle in Bochum Stand 3.7.2020

Einwohner 364 628 Stand 31.12.2018 (gerundet 365.000)

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/322484/umfrage/entwicklung-der-gesamtbevoelkerung-in-bochum/

bestätigte Fälle 632 = 0,173 % der Einwohner

genesene Fälle 584 = 92,4 % bestätigten Fälle

aktuelle Infektionen 28

bisherige Todesfälle 19 = 3,0 %  der bestätigten Fälle.

3,5 Infizierte in 7 Tagen pro 100.000 Einwohner

Bei 365.000 Einwohner , und einer zu erwartenden Todesrate von 3.0 % bedeutet dies, dass es ca. 10.950 Todesfälle geben könnte, wenn ganz Bochum mit COVID19 infiziert würde. 

 


Corona-Fälle in Gelsenkirchen Stand 28.6.2020

Einwohner 259 645 Stand 31.12.2019 (gerundet 260.000)

https://de.wikipedia.org/wiki/Gelsenkirchen

bestätigte Fälle 499 = 0,192 % der Einwohner

genesene Fälle 416 = 83,4 % bestätigten Fälle

aktuelle Infektionen 67

bisherige Todesfälle 16 = 3,2 %  der bestätigten Fälle.

9,2 Infizierte in 7 Tagen pro 100.000 Einwohner

Bei 260.000 Einwohner , und einer zu erwartenden Todesrate von 3.2 % bedeutet dies, dass es ca. 8320 Todesfälle geben könnte, wenn ganz Gelsenkirchen mit COVID19 infiziert würde. 

 

Corona-Fälle in Stadt Gütersloh Stand 28.6.2020

Einwohner 100.200 Stand 31.12.2019 (gerundet 100.000)

https://de.wikipedia.org/wiki/Gütersloh

bestätigte Fälle 589 = 0,589 % der Einwohner

genesene Fälle 168 = 28,5 % bestätigten Fälle

aktuelle Infektionen 419

bisherige Todesfälle 2 = 0,34 %  der bestätigten Fälle.

??? Infizierte in 7 Tagen pro 100.000 Einwohner

Bei 100.000 Einwohner , und einer zu erwartenden Todesrate von 0,34 % bedeutet dies, dass es ca. 340 Todesfälle geben könnte, wenn ganz Gütersloh mit COVID19 infiziert würde. Hinweis, da es im Kreis Gütersloh und der Stadt Gütersloh zur Zeit einen stärkeren Ausbruch gibt, ist die aktuelle Todesrate mit Vorsicht zu genießen. Sie könnte noch ansteigen. Deshalb ist auch zu erwarten, dass auch diese Berechnung zu niedrig sein dürfte.


Corona-Fälle im Kreis Gütersloh Stand 28.6.2020

Einwohner 364.938  Stand 31.12.2019 (gerundet 365.000)

https://de.wikipedia.org/wiki/Kreis_Gütersloh

bestätigte Fälle  2.250 = 0,616 % der Einwohner

genesene Fälle  759 = 33,7 % bestätigten Fälle

aktuelle Infektionen 1470

bisherige Todesfälle  21 = 0,93 %  der bestätigten Fälle.

??? Infizierte in 7 Tagen pro 100.000 Einwohner

Bei 100.000 Einwohner , und einer zu erwartenden Todesrate von 0,34 % bedeutet dies, dass es ca. 340 Todesfälle geben könnte, wenn ganz Gütersloh mit COVID19 infiziert würde. Hinweis, da es im Kreis Gütersloh und der Stadt Gütersloh zur Zeit einen stärkeren Ausbruch gibt, ist die aktuelle Todesrate mit Vorsicht zu genießen. Sie könnte noch ansteigen. Deshalb ist auch zu erwarten, dass auch diese Berechnung zu niedrig sein dürfte.


Corona-Fälle in NRW Stand 28.6.2020

Einwohner 17.947.221  Stand 31.12.2019 (gerundet 17.950.000)

https://de.wikipedia.org/wiki/Nordrhein-Westfalen

bestätigte Fälle  42.720 = 0,24 % der Einwohner

genesene Fälle  37.312 = 87,34 % bestätigten Fälle

aktuelle Infektionen  ???

bisherige Todesfälle  1.674 = 3,92 %  der bestätigten Fälle.

??? Infizierte in 7 Tagen pro 100.000 Einwohner

Bei 17.950.000 Einwohner , und einer zu erwartenden Todesrate von 3,92 % bedeutet dies, dass es ca. 703.640 Todesfälle geben könnte, wenn ganz NRW mit COVID19 infiziert würde.

Das Durchschnittsalter der Verstorbenen liegt bei 82 Jahren.


Corona-Fälle in DEUTSCHLAND Stand 28.6.2020

Einwohner 83.166.711 Stand 31.12.2019 (gerundet 83.000.000)

https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland

bestätigte Fälle  194.900= 0,23 % der Einwohner

genesene Fälle  177.666= 91,,16 % bestätigten Fälle

aktuelle Infektionen  ???

bisherige Todesfälle  9.029= 4,63 %  der bestätigten Fälle.

??? Infizierte in 7 Tagen pro 100.000 Einwohner

Bei 83.000.000 Einwohner , und einer zu erwartenden Todesrate von 4.63 % bedeutet dies, dass es ca. 3.842.900 Todesfälle geben könnte, wenn ganz Deutschland mit COVID19 infiziert würde.

 

 

PINNEBERG: Behörden-Rassismus gegen Deutsche?

Zur Erinnerung, wir hatten mal über einen Deutschen mit Behinderung berichtet, der in Pinneberg eine behindertengerechte Wohnung für sich gesucht und gefunden hatte.

Damals war er Kunde beim Jobcenter, und musste sich den Mietvertrag vor Abschluss genehmigen lassen. Das sollte zunächst kein Problem sein. Alles passte. Die neue Wohnung war weder zu groß, noch zu teuer. Probleme bei der Genehmigung sollte es also nicht geben.

Zur Verwunderung des Mieters dauerte die Genehmigung aber. Nach mehreren Rückfragen bekam der Kunde vom Jobcenter auch die Mitteilung warum die Genehmigung noch nicht erteilt wurde.

Die Behörde war der Meinung, dass sich der behinderte Deutsche doch noch eine andere Wohnung suchen könnte, und die von ihm gefundene Wohnung hätte man ganz gerne an eine Flüchtlingsfamilie vermietet.

Die Behörde war der Meinung, dass der Vermieter sicherlich auch an Flüchtlinge vermieten würde, weil der Vormieter der Wohnung ein Türke war. Aus diesem Grund wollte das Jobcenter verhindern, dass der behinderte Deutsche die Wohnung anmieten kann, und wollte diese Wohnung lieber an eine Flüchtlingsfamilie vermitteln.

Unfassbar, in diesem Land ist der Deutsche einfach nichts mehr wert.

Der behinderte Deutsche hatte aber Kontakt zur einem BILD-Reporter, und er drohte nun seinem Sachbearbeiter, dass er die BILD einschalten wird, wenn man ihm weiterhin die Genehmigung für die Wohnung verweigern wird. Das wollte die Behörde dann doch nicht. Nach ca. 14 Tagen hatte das Jobcenter den Mietvertrag dann doch noch genehmigt.

Jetzt kam wieder eine Nachricht aus dem Kreis Pinneberg. Auch in Elmshorn ist Rassismus gegen Deutschen offensichtlich für Behörden „super normal“. Und auch in Elmshorn suchen Behörden Wohnungen für Asylanten, und auch dort stören dann wohnungssuchende Biodeutsche nur. So wie unser Bernd Vogt. Bernd Vogt ist ja auch ein besonderes Kapitel. Ein Bürger der die „Frechheit“ besitzt und auf seine Bürgerrechte besteht. Zugegeben, typisch deutsch ist das nicht, und Bernd Vogt ist auch nicht behördenhörig, sondern sehr selbstbewusst, aber das motiviert das BEAMTENDUMM häufig gegen den Bürger vorzugehen.

Bernd Vogt ist auch ein Aktivist, der von dem BEAMTENDUMM vom SONNENSTAATLAND schon angemacht wurde. Bernd Vogt gehört auch dem BdF an, und damit gilt für ihn auch das Sprichwort:

AM ENDE GEWINNT IMMER DER BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN.

Das gilt meistens natürlich auch für die Mitglieder. Bernd Vogt ist nämlich in Elmshorn kein Unbekannter. Er hat schon manchen Kampf gegen die Behörden gewonnen.

Auch Bernd Vogt sucht eine Wohnung und wurde fündig. Doch auch hier kam es wohl wieder zu Aktionen durch die Behörden, bei der man sich die Frage stellen muss, ob es sich hier um Behördenrassismus gegen Deutsche handelt.

Nachdem Bernd Vogt also eine mögliche Wohnung gefunden hatte, und dies auch der zuständigen Behörde gemeldet hatte, erfuhr er von dem möglichen neuen Vermieter, dass dieser danach einen merkwürdigen Anruf bekam.

Der Vermieter erklärt, dass er einen Anruf von einer Frau bekam. Diese Frau hatte Fragen bezüglich der angebotenen Wohnung . Der Vermieter glaubte, dass das eine ganz gewöhnliche Interessentin wäre. Zu seiner Verwunderung änderte sich das Gespräch nach einer Weile.

Unerwartet kam die Frage, ob er sich vorstellen könnte die Wohnung auch an Flüchtlinge zu vermieten. Der Vermieter zeigte sich verwundert, und teilte der Anruferin mit, er sei davon ausgegangen, dass sie sich für die Wohnung interessieren würde. Die Anruferin antwortete ihm, dass sie von einer Behörde anruft, und Wohnung für Flüchtlinge sucht. Sie machte dem Vermieter ein fast „unmoralisches“ Angebot.

Die Wohnung sollte lt. Vermieter etwas über 400 € monatlich kosten. Die Behördenmitarbeiter soll ihm monatlich 1.000 €geboten haben, wenn er die Wohnung nicht an einen Deutschen vermieten würde, sondern an eine Flüchtlingsfamilie. Außerdem wollte die Behörde für die Schäden aufkommen, welche die Flüchtlinge evtl. anrichten würden.

Wir finden das nicht mehr supernormal, sondern scheiß rassistisch. Behördenrassismus gegen Deutsche.

EUTIN: HAMBURG: HAGENOW LAND: Mit Tillmann unterwegs.

Am 13.6.2020 war ich mit Tillmann unterwegs. Tillmann ist zugegeben nicht so ganz einfach, aber wenn er mit mir unterwegs ist, dann lässt er sich ziemlich gut steuern.

Am 13.6.2020 fuhren wir zunächst nach Hamburg. Tillmann liebt Fisch, und so wunderte es sicherlich nicht, dass er in Hamburg ein Fischbrötchen wollte. 3,80 € für ein Fischbrötchen, das war schon ein stolzer Preis. Leider hatte Tillmann nicht viel davon, denn er hatte das Fischbrötchen mir der Öffnung im Brötchen nach unten gehalten. Dumm gelaufen, denn der Erdanziehungskraft folgend fiel der Fisch schon nach dem ersten Biss auf den Boden.  Das war aber die einzige Dummheit an diesem Tag, die sich Tillmann erlaubt hatte.

Weiterlesen „EUTIN: HAMBURG: HAGENOW LAND: Mit Tillmann unterwegs.“

BREMEN: Polizist erschießt psychisch Kranken.

Deutsch

BLACK LIVES MATTER bedeutet ja, dass auch das Leben von Schwarzen etwas wert ist. Das ist natürlich richtig, weil grundsätzlich jedes Leben etwas wert ist. Ist aber wirklich jedes Leben gleich viel wert?

Es gibt da Zweifel. Es scheint so, dass manches Leben viel mehr wert ist, als das Leben anderer Menschen. Ist vielleicht gerade das Leben von Schwarzen, oder amerikanischen Schwarzen viel, viel mehr wert, als das Leben eines bzw. sogar zwei Weißen, besonders wenn diese Hellhäutigen aus Deutschland kommen.

In Amerika wurde ein dunkelhäutiger Mensch von der Polizei getötet. Dies führte dazu, dass in Amerika tausende von Bürger auf die Straßen gingen. Das ist auch durchaus nachvollziehbar.

Etwas weniger, eher schon fast gar nicht mehr, ist nachvollziehbar, dass deshalb alleine in einer Stadt in Deutschland 15.000 Menschen auf die Straße gingen, weil die Polizei in Amerika einen Amerikaner mit dunkler Hautfarbe getötet hat.

Jetzt wurden in Deutschland ein Mensch von der Polizei getötet. In Bremen wurde am 19.6.2020 ein psychisch kranker Mensch von der Polizei erschossen. Natürlich waren die Umstände anders als bei dem Tötungsdelikt in Amerika, aber Fachleute erklären, dass auch die Tötung des psychisch Kranken in Bremen nicht nötig gewesen wäre.

Zwei Tote. Beide Tötungen waren unnötig. Bei einem Toten handelt es sich um einen hellhäutigen Mann aus Deutschland, und einmal um einen dunkelhäutigen Mann aus Amerika.

In Amerika gehen tausende auf die Straße für den getöteten Amerikaner, aber keiner für den getöteten Deutschen. Das ist durchaus nachvollziehbar.

Nicht nachvollziehbar erscheint es aber, wenn in 15.000 Menschen, überwiegend Deutsche, auf die Straße gehen für den getöteten Amerikaner. Wetten für den getöteten Deutschen werden in Berlin bestimmt keine 1.000 Menschen auf die Straße gehen?

Es scheint also, als ob BLACK LIVES MATTER doch durchaus mehr wert ist, als WHITE LIVES MATTER. Das ist nicht nur verwunderlich, sondern scheint doch sehr rassistisch zu sein, oder?

 

Beitrag zu AG-Sieg

Gut so, dieser Beschluss des Amtsgericht! Gratulation Herr Schreiber! Wer als Gast in unserem Land, wieder besseren Wissen, derartige falsche, Rufschädigenden Beschuldigungen ausspricht – egal gegen wen – sollte, mit sofortiger Wirkung, das Aufenthaltsrecht in der BRD verlieren! Wir brauchen derartige Menschen n i c h t in unserem Land! Die Unterlassungsverfügung durch das Amtsgericht ist eine gute, erste Maßnahme, und bestätigt ihre Unschuld, Herr Schreiber. Mir ginge der Beschluss des Gerichts jedoch n i c h t weit genug! Ich lege ihnen daher – aus eigener Erfahrung – ans Herz, diesen Verleumdern durch eine Klage, z.B. auf Schadenersatz/Schmerzensgeld, den Lügen-Mund dauerhaft zu stopfen, und ihnen, für die erlittenen Schmähungen und rechtswidrigen, falschen Rufschädigungen, einen finanziellen Schadensausgleich zu zahlen (Schmerzensgeld). Sollten Sie hierfür einen engagierten, sehr erfolgreichen (!) "Anwalt für Entschädigungsrecht" suchen, könnte ich ihnen hierfür eine erprobte Empfehlung aussprechen. Nochmals Gratulation, Herr Schreiber!

Virenfrei. www.avast.com

Black/white lives matter

Die USA hatten 2019 ca. 328 Millionen Einwohner. Das sind fast viermal so viele wie Deutschland. 2019 gab es hier ca. 83 Millionen Einwohner.

Der Anteil der Weißen beträgt ca. 60 %, und ist seit Jahren rückläufig. Der Anteil sinkt jährlich um ca. 0.5 %.

Die zweitgrößte Gruppe sind die Hispanics. Der Anteil liegt bei ca. 18.5 % und steigt seit Jahren. Deren Anteil steigt jährlich um ca. 2.5 %.

Der Anteil der Schwarzen liegt nur bei ca. 4 %. Auch hier steigt der Anteil seit Jahren an, allerdings nur sehr geringfügig um 0,04 bis 0,05 %.

Es gibt in Amerika anscheinend keine verlässlichen Zahlen über die Todeszahlen und Täter nach Ethnien.

Es existiert eine Statistik, die jedoch angeblich falsch sein soll.

Von Weißen getötete Schwarze etwa 2 Prozent

Von der Polizei getötete Schwarze etwa 1 Prozent

Von der Polizei getötete Weiße etwa 3 Prozent

Von Weißen getötete Weiße etwa 16 Prozent

Von Schwarzen getötete Weiße etwa 81 Prozent

Von Schwarzen getötete Schwarze etwa 97 Prozent“

Als Quelle wird ein „Crime Statistics Bureau – San Francisco“ genannt.

Da sie falsch sein soll, wurde der Text hier durchgestrichen veröffentlicht. Ob sie wirklich falsch ist, kann aber nicht gesagt werden.

Auf PRESSEPORTAL wurden diese Zahlen veröffentlicht, die angeblich richtig sein sollen.

Nach Angaben des FBI wurden 2015 in den USA genau 13 455 Morde begangen. Demnach haben schwarze Männer im Jahr 2015 rund 36 Prozent aller Morde verübt, weiße Männer 30 Prozent. 52 Prozent der Mordopfer waren schwarze Männer, der Anteil weißer Männer lag bei 43 Prozent (http://dpaq.de/87iqn).

https://www.presseportal.de/pm/133833/4614670

Demnach haben also schwarze Männer „nur“ 36 % aller Morde begangen, aber das ist natürlich wahnsinnig überproportional, wenn der Bevölkerungsanteil nur 4 % beträgt.

Und wieso steht dort „schwarze Männer“, töten Frauen denn gar nicht? Für einen echten Vergleich müssten die Zahlen natürlich auch die von Frauen begangenen Morde beinhalten.

Die Mehrheit der weißen Männer haben 30 % der Morde begangen, und das, obwohl deren Bevölkerungsanteil bei 60 % liegt.

Demnach sind also 4 % der Bevölkerung für 36 % der Morde verantwortlich, während 60 % der Bevölkerung nur für 30 % der Morde verantwortlich sind.

Und dies lt. Zahlen von PRESSEPORTAL, die mit ihren Zahlen belegen wollen, dass eine andere Statistik gefälscht wäre. Leider „vergisst“ PRESSEPORTAL dabei, vermutlich ganz „zufällig“ die Zahlen in Relation zu bringen.

Sieht man sich nicht nur die Täter an, sondern auch die Opfer, dann sieht das lt. PRESSEPORTAL so aus.

52 Prozent der Mordopfer waren schwarze Männer, der Anteil weißer Männer lag bei 43 Prozent (http://dpaq.de/87iqn).

Der Bevölkerungsanteil der Schwarzen beträgt doch nur 4 %, aber aus dieser Gruppe stammen 52 % der männlichen Mordopfer, während 43 % der Mordopfer männliche Weiße waren, die doch zu der Gruppe gehören, die immerhin 60 % der amerikanischen Bevölkerung stellen.

Sieht das nicht verdammt nach Rassismus aus?

Auf den ersten Blick vielleicht schon, aber wenn man sich daran erinnert, dass die meisten Täter (36 %) schwarze Männer sein sollen, dann dürfte klar werden, dass die meisten schwarzen Mordopfer von Schwarzen getötet wurden.

Den FBI-Zahlen zufolge wurden 81 Prozent der weißen Mordopfer von einem weißen Täter umgebracht. 89 Prozent der schwarzen (afroamerikanischen) Opfer wurden von schwarzen Tätern ermordet. …

https://www.presseportal.de/pm/133833/4614670

Natürlich hat PRESSEPORTAL auch diese Zahlen wieder nicht ins Verhältnis gesetzt.

81 % der weißen Mordopfer wurden also angeblich von einem Weißen getötet. Das erscheint viel, denn der Bevölkerungsanteil beträgt ja nur 60 %.

Immerhin 19 % wurden von Tätern getötet, die nicht der weißen Bevölkerung angehören. Das müssen aber nicht zwingend ausschließlich schwarze Täter gewesen sein.  Wenn aber 36 % der Täter aus der Gruppe stammen, die nur 4 % der Bevölkerung ausmacht, dann kann man wohl davon ausgehen, dass eine erhebliche Zahl der 19 % weißen Mordopfer, die nicht von Weißen getötet wurden, tatsächlich von schwarzen Tätern umgebracht wurden.

89 % der schwarzen Mordopfer wurden lt. PRESSEPORTAL von einem Schwarzen getötet, die doch nur 4 % der Bevölkerung ausmachen. Nur an der Tötung der restlichen 11 % schwarzer Mordopfer können überhaupt Weiße beteiligt gewesen sein, die dich immerhin 60 % der amerikanischen Bevölkerung ausmachen.

Betrachtet man die auf PRESSEPORTAL veröffentlichten Zahlen im Verhältnis, dann kann man den Eindruck bekommen, dass hier gewisse Zusammenhänge evtl. bewusst verschwiegen wurden, um ein falsches, unrealistisches und letztendlich ein politisch gewolltes Bild zu erzeugen.

Vergleicht man die Zahlen auf PRESSEPORTAL mit den angeblich falschen Zahlen, kann man feststellen, dass die angeblich falschen Zahlen so falsch gar nicht sein können.

Von Weißen getötete Schwarze etwa 2 Prozent

Von der Polizei getötete Schwarze etwa 1 Prozent

Von der Polizei getötete Weiße etwa 3 Prozent

Von Weißen getötete Weiße etwa 16 Prozent

Von Schwarzen getötete Weiße etwa 81 Prozent

Von Schwarzen getötete Schwarze etwa 97 Prozent“

Als Quelle wird ein „Crime Statistics Bureau – San Francisco“ genannt.

Betrachten wir das mal im Einzelnen.

Von der Polizei getötete Schwarze etwa 1 Prozent

Von der Polizei getötete Weiße etwa 3 Prozent

Diese Zahl soll also falsch sein. Tatsächlich wird es durchaus für möglich gehalten, dass die Zahl, bzw. zumindest die Tendenz richtig sein könnte, denn immerhin ist der Bevölkerungsanteil der Weißen 15x höher, als der Bevölkerungsanteil der Schwarzen.

Normalerweise dürfte die Zahl der getöteten Weißen in so einem Fall sogar noch deutlich höher sein. Betrachtet man aber die Kriminalitätsrate bei Weißen und Schwarzen, dann könnte es sich erklären, warum die Zahl dann doch noch vergleichsweise niedrig ist.

Von Weißen getötete Schwarze etwa 2 Prozent

Diese Zahl mag zwar tatsächlich falsch sein, aber zumindest die Tendenz dürfte nicht so falsch sein.

Es gibt nur 11 % der getöteten Schwarzen, die nicht von einem Schwarzen getötet wurden. Also nur einen Teil dieser 11 % wird von einem Weißen getötet worden sein. Betrachtet man dann noch, dass der Bevölkerungsanteil der Weißen 15x größer ist, dann wird man bei Berücksichtigung dieses Verhältnis eher noch auf weniger als 2 % kommen.

Von Weißen getötete Weiße etwa 16 Prozent

Lt. PRESSEPORTAL ist diese Zahl falsch.

81 % der weißen Todesopfer wurden von einem weißen Täter getötet. Berücksichtigt man, dass der Bevölkerungsanteil 15x höher ist, als der Bevölkerungsanteil der Schwarzen, und setzt auch dies ins Verhältnis, dann ist auch diese Zahl nicht mehr so falsch.

Von Schwarzen getötete Weiße etwa 81 Prozent

Lt. Presseportal ist diese Zahl natürlich falsch.

Es sollen ja maximal (weniger als) 19 % gewesen sein. Aber auch hier wurde natürlich nicht berücksichtigt, dass der Bevölkerungsanteil der Schwarzen nur 4 % beträgt, und die der Weißen 15x mehr. Gäbe es in Amerika soviel Schwarze wie Weiße, und würde dann die Verbrechensrate der Schwarzen gleichmäßig ansteigen, dann kann man diese Zahl wohl kaum noch als so falsch ansehen.

Von Schwarzen getötete Schwarze etwa 97 Prozent“

Lt. PRESSEPORTAL ist auch diese Zahl falsch. Lt Presseportal sind es „nur“ 89 %. So falsch kann die Zahl also gar nicht sein, und das, obwohl hier der Bevölkerungsanteil noch gar nicht berücksichtigt wurde. Berücksichtigt man auch den noch, dann erscheint die Zahl doch stark an der Wahrheit zu liegen.

Systembedingt operiert man in Deutschland halt gerne mit Halbwahrheiten, um das Volk zu verdummen.

Bei einer Demo in Amerika äußerte sich eine schwarze Frau äußert kritisch. Bei der Demo ging es um angeblichen Rassismus, wegen dem brutalen Mord eines Polizisten an einem Schwarzen. Da gibt es nichts zu beschönigen. Das Tötungsdelikt war ein brutaler Mord, und dieser ist mit nichts zu rechtfertigen.  Es ist auch zu verstehen, dass deshalb in Amerika viele Menschen gegen Polizeigewalt auf die Straße gehen. Sicherlich war das in diesem Fall auch Rassismus das Mordmotiv. Dennoch ist nicht nachvollziehbar, warum in Deutschland deshalb Tausende auf die Straße gehen.

Gibt es in diesem Land keine Probleme, für die man auf die Straße gehen müsste?

Hier die bemerkenswerte Rede einer kritischen Schwarzen, die man natürlich nicht hören wollte.

 

„Wo seid Ihr, wenn in Chicago, jeden Tag Menschen getötet werden? Wo sind Eure Schreie und Entsetzen wenn Schwarze Schwarze töten? Ihr reagiert nur, wenn Weiße töten. Ihr seid die Rassisten! Natürlich töten weiße Polizisten Schwarze und das ist schrecklich aber warum werdet Ihr da laut und nicht wenn es umgekehrt ist?“

Warum sie bei der Demo ist: “

Weil ich für Gerechtigkeit kämpfe und nicht für Verurteilung von Weißen, weil sie weiß sind. Ich bin schwarz, ja schwarz, aber stellt Euch vor, ich werde nicht unterdrückt und ich bin frei. Ich kann tun, was ich will, arbeiten wie und wo ich will und ich kann alle Möglichkeiten nutzen.

Gewalt ist abscheulich, aber das hat nichts mit Schwarz und Weiß zu tun! Hört endlich auf!

Auch Weiße werden getötet und dennoch habe ich noch nie von „White lives Matter“ gehört, weil die Opfer weiß waren. Niemand tötet Schwarze mehr als Schwarze selbst. Wo ist eure Organisation „Black lives Matter“, wenn Morde an Schwarzen durch Schwarze verübt werden?

Rassismus ist scheiße, aber nicht alles, was man uns als Rassismus verkaufen will, ist auch wirklich Rassismus. Manchmal sind gerade die Gutmenschen, die angeblich gegen Rassismus auf die Straße gehen, die echten Rassisten.

Hier noch eine gefundene Grafik/Statistik zu dem Thema. Diese Statistik muss nicht unbedingt stimmen, aber die Tendenz dürfte sicherlich richtig sein.

 

Wenn nun die DPA auf PRESSEPORTAL titelt:

… In den USA werden die meisten weißen Mordopfer von Weißen getötet

dann stimmt das zwar sicherlich, kann aber auch nicht verwundern, denn immerhin sind ca. 60 % der Einwohner Weiße.

Die zweitgrößte Gruppe sind die Hispanics. Der Anteil liegt bei ca. 18.5 %, als weniger als ein Drittel der größten Gruppe.

Berechnet man aber die Mordzahlen auf 1 Million Menschen pro Gruppe, dann gibt es ca. 6x mehr schwarze Mörder, als es weiße Mörder gibt.

Übrigens schreibt die DPA auf PRESSEPORTAL:

Das bedeutet angesichts des großen „weißen“ und vergleichsweise geringen „schwarzen“ Bevölkerungsanteils, dass die Wahrscheinlichkeit, bei einem Aufeinandertreffen mit Polizisten ums Leben zu kommen, für einen Schwarzen deutlich höher ist als für einen Weißen. Von den gut 328 Millionen US-Bürgern waren 2019 laut US Census Bureau drei Viertel (76,5 Prozent) Weiße, 13,4 Prozent waren Afro-Amerikaner (http://dpaq.de/cu6qK).

Dabei hat die DPA offensichtlich „vergessen“, dass es ein deutlich höheres Aufeinandertreffen zwischen Polizisten und Schwarzen schon alleine deswegen geben dürfte, weil die schwarze Bevölkerungsschicht deutlich höher in der Kriminalstatistik auftaucht, als der Rest der Bevölkerung.

Trotz der gesamten Statistik soll hier aber auch nochmal erwähnt werden, dass der Mord an George Floyd ein eindeutiges Verbrechen gewesen sein dürfte. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass es sich bei anderen getöteten Schwarzen auch um Rassismus gehandelt hat.

Es ist auch nicht unbedingt Rassismus, wenn die Polizei sich vermehrt um Schwarze kümmert, weil Verbrechensbekämpfung deren Aufgabe ist. Natürlich kümmern die sich dann automatisch vermehrt um den Personenkreis, der statistisch vermehrt diesbezüglich in Erscheinung getreten ist.

Immerhin kümmert sich auch eine Kindergärtnerin vermehrt um Kinder, und eine Krankenschwester um Kranke, weil das deren Beruf ist.

Man kann also nicht jeden Polizisten als Rassisten abstempeln, nur weil er auch mal einen Schwarzen kontrolliert oder verhaftet. Das wäre nämlich auch eine Art von Rassismus.

Das gilt nicht nur für den Umgang der amerikanischen Polizei mit Schwarzen, sondern ähnlich auch für deutsche Polizisten bezüglich ihres Umgangs mit Ausländern. Die Bevölkerungsgruppe die besonders häufig in der Kriminalitätsstatistik auftaucht, braucht sich nicht wundern, wenn sie häufiger Kontakt mit der Polizei haben, und entsprechend auch häufiger kontrolliert werden.

Ein Beweis, dass die Polizei nicht grundsätzlich ausländerfeindlich ist, und nicht grundsätzlich rassistisch, kann man auch daran erkennen, dass kriminell auffällige Ausländergruppen häufiger kontrolliert werden, als kriminellunauffällige Ausländergruppen.

Vermutlich wird es z. B. weniger illegale Japaner in diesem Land geben, als illegale Afghanen oder illegale Marokaner. Das die Polizei deshalb weniger häufig Japaner kontrollieren wird, kann da wohl kaum verwundern.

Auch wenn das Tötungsdelikt an George Floyd sicherlich als rassistisch bezeichnet werden muss, ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass in Deutschland alleine in einer Stadt 15.000 Menschen wegen diesem Tötungsdelikt auf die Straße gehen. Weder das Opfer, noch der/die Täter waren Deutscher, weshalb sollten hier also so viele Menschen auf die Straße gehen. Hat Deutschland keine eigenen Probleme?

Wenn man in Deutschland 15.000 Menschen auf die Straße treibt, für ein Problem dass uns Deutsche nicht wirklich betrifft, dann ist das garantiert staatlich gesteuert. Wer schon mal einde Demo organisiert hat, für echte Probleme die Deutschland betreffen, der weiß, wie schwer es ist nur 10 % von 15.000 auf die Straße zu bekommen.

Man kann also davon ausgehen dass die „black lives matter“-Demos staatlich gewollt und organisert werden. Sie sollen mal wieder dazuverwendet werden von Problemen in Deutschland abzulenken.

 

 

 

 

JAHRESTAG: Angela Masch

Zwei Jahre ist es nun her, als Angela Masch am 8. Juni 2018 gestorben ist. Wir wollen hier nochmal an sie erinnern, denn sie war ja eine sehr rührige Aktivistin nicht nur im Kindschaftsrecht.

Wir erinnern uns jedenfalls gerne an Angela, die mit ihrem Tod der deutschen Justiz noch einen ordentlichen Tiefschlag versetzt hatte. Auch unsere Leser haben Angela nicht vergessen, und hier nochmal an den Todestag erinnert.

AUSBRECHER GEFASST: POLIZEI MIT FAHNDUNGSERFOLG FEUERWEHR SPRITZT TÄTER ZU BODEN

Am 04.06. (Do) gegen 10 Uhr kam es im Bereich Sternstraße zu einem Polizeieinsatz.

Grund war die Meldung über den Ausbruch von Fiona, diese war schon am 8. Mai in Berlin den Ordnungskräften fast entkommen.
Die als Fahrradfahrer Schreck bereits 1 Monat zuvor in Berlin durch ein SEK festgenommene 6 jährige Malinois Hündin nutzte die Abwesenheit des Hausbesitzers um die Rouladen und Rolladen Anlage zu zerlegen und aus der Führungsschiene zu brechen.

Alarmiert durch die verängstigten Anwohner rückte ein Mannschaftswagen der Polizei und die Tierrettung der Feuerwehr an, um die Ausbrecherin in ihre Schranken zu weisen.

Durch gutes zureden, den Geruch von Malinois „Duke“ sowie einer Portion Hundewurst konnte die Ausbrecherkönigin des Ku Damm Berlin und Reichstag Bellkönigin gefasst werden.
Kein Fahrrad ist vor ihr sicher, sie bellt jedes Rad an und sei es das Rad der Kanzlerin auf eine Entfernung von 300m.

EGAL !

Ihr Komplize Pluto wurde durch zuparken des entsprechenden Fensters an einem Ausbruch erfolgreich gehindert. Außerdem wurden seine Ohren gekrault, so dass er sich nicht länger an der Fensterbank auf 2 Pfoten stehend halten konnte.

Polizei und Feuerwehr und natürlich der Besitzer des Hauses sind froh, das die Königin diesmal nicht auf der Straße Hof hielt, sondern sich mehr im Bereich der Hinterhöfe aufhielt.
Dort kam es zu verpflückten Müllsäcken, umgefallenen Mülltonnen und angenagten Sträuchern.

Die Feuerwehr Gelsenkirchen machte kurzen Prozess und packte Madame am Schalke Halstuch in den Streifenwagen.

Vermisst wurden lediglich die Diensthunde der Polizei Gelsenkirchen, etwa der Malinois „Duke“, der sich bei derartigen Einsätzen als treuer Freund beweisen konnte.

Glaubhaft wurde versichert, dass es ihm gut geht und er bei Rinderbeinscheibe und Wiener Würstchen mit Herrchen im Pool chillt, bis „die Transporte“ aus Holland auffallen oder Einsätze in Ückendorf mit einem leckeren Oberschenkel Knochen enden.

Denn ein Malinois will gefordert und gefördert werden.

Und ein DUKE kommt selten allein.

Wie Feuerwehr und Polizei es schaffen könnten 3 Malinois im Zaum zu halten ist nicht überliefert.

An dieser Stelle sei der Polizei und Feuerwehr gedankt und dem Leser ein kräftiger Lacher entlockt.

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FREMDBEITRAG: Meine 10 jährige Schwester will aus dem Kinderheim zurück zu unserer Mutter! Bitte helft.

Seit dem 11.01.2019 ist meine 10 jährige Schwester in einem Kinderheim untergebracht. Die Heimunterbringung stellt eine Kindeswohlgefährdung dar, da sie bereits 4 x abgehauen ist und es ihr psychisch und physisch immer schlechter mit der Heimunterbringung und dem Kontaktverbot zur Mutter geht. Sie äußerte von Beginn an, das Sie wieder bei unserer Mutter leben will, doch das scheint niemanden zu interessieren. 9 Monate Verfahrensstillstand durch das Amtsgericht Bad Säckingen, eine Verfahrensbeiständin die den Kindeswillen nicht vertritt und ein Jugendamt welches nicht für das Kindeswohl eintritt. Ein Vater der sein Kind verletzt und lieber mit Heimaufenthalt bestraft, als Kontakt zur Mutter zu zulassen. Das alles aufgrund eines Gutachtens, welches das Papier nicht wert ist, auf dem es geschrieben steht und bei dem nicht mal sicher ist, ob die Gutachterin überhaupt die notwendigen Qualifikationen hatte.

ZUR PETITION

https://secure.avaaz.org/de/community_petitions/winfried_kretschmann_michael_leutert_lothar_bindin_hilfe_meine_10_jaehrige_schwester_will_aus_dem_kinderheim_zurueck_zu_unserer_mutter/?rc=fb&utm_source=sharetools&utm_medium=facebook&utm_campaign=petition-1024992-hilfe_meine_10_jaehrige_schwester_will_aus_dem_kinderheim_zurueck_zu_unserer_mutter&utm_term=GHAxob%2Bde&fbclid=IwAR3yUUYwPnztIDhTztz66ug8NSoSGP4ePjWVVYCscOxHFsh1YhTAQOuTd9I

ZUR INTERNETSEITE DER FAMILIE

www.wfaroestel.de

Jugendamt Bremerhaven kapiert das Persönliche Budget nicht.

Wieder ein großer Schlag gegen das Jugendamt. In Bremerhaven lebt ein Junge, der 2x vom Jugendamt geklaut wurde. Einmal direkt bei der Geburt. Das Krankenhaus wurde im Vorfeld von dem geplanten Kinderraub informiert, und hatte mitgespielt. Man täuschte eine schwere Krankheit des Kindes vor, und nahm der erfahrenen Mutter das Baby gleich weg.
Die Inobhutnahme dauerte nicht lange, denn das Familiengericht entschied, dass das JA das Baby den Eltern zurückgeben muss. Das interessierte das JA aber nicht, und deshalb mussten die Eltern beim nächsten Umgang ihr eigenes Baby gewaltsam zurückholen.
Als die Eltern zu den Großeltern in den Kosovo fuhren, täuschte das JA eine Kindesentführung vor, und sorgte für einen internationalen Haftbefehl. Allerdings wurde der nach 1 Woche wieder aufgehoben, da ja die Eltern das volle Sorgerecht hatten.
Nach der Rückkehr nach Deutschland schnappte sich das JA das Kleinkind wieder. Jetzt dauerte es ca. 2 Jahre, bis das OLG den Eltern das Kind und das Sorgerecht zurückgaben.
Durch diese Maßnahme, oder durch übermäßige Impfung kam es zu Schäden bei dem Kind. Er gilt inzwischen als seelisch behindert.
Im August 2018 wurde das Kind in Bremerhaven eingeschult. Die FAZ oder FR berichtet über die Einschulung. Nach 10 Tagen durfte das Kind die Schule nicht mehr besuchen. Er war zu anstrengend. Die Lehrerin, Schulpsychologin und die Sozialarbeiterin kamen mit dem Erstklässler nicht zurecht.
Die Mutter wollte für das Kind einen Schulassistenten einstellen, den das JA im Rahmen des persönlichen Budget bezahlen sollte. Das JA weigerte sich. Obwohl es wesentlich teurer gewesen wäre, wollte das JA unbedingt, dass der Schulgebleiter nicht im Rahmen des persönlichen Budgets bezahlt wird, sondern der von der AWO oder dem DRK genommen wird. Das riecht stark nach Korruption.
Der Schulbegleiter hätte bei der Mutter ca. 16 Euro erhalten. Beim DRK hätte er ca. 2 Euro die Stunde weniger erhalten.
Das Jugendamt hätte bei der Mutter ca 22 Euro bezahlen müssen, beim DRK wären es ca. 10 € die Stunde mehr gewesen.
Also das DRK hätte 2 € weniger Kosten gehabt, aber dafür 10 € mehr bekommen. Über 50 % der Einnahmen wären also Verwaltungskosten für das DRK gewesen.
Die gesetzliche Lösung ist nicht der Umweg über die AWO oder das DRK, sondern die billigere Lösung über das persönliche Budget. Fast zwei Jahre verweigerte das JA das persönliche Budget. Jetzt hat das OLG dem JA Bremerhaven für meine Bekannte entschieden. Allerdings wird es nun auch noch teurer. Das OLG hat nach fast zwei Jahren im Eilverfahren entschieden, dass das JA Bremerhaven das persönliche Budget zu übernehmen hat. Aber nicht nur in der Höhe, die die Mutter ursprünglich veranschlagt hatte, sondern in der Höhe, die das DRK vom Jugendamt haben wollte. Das sind also ca. 400 Euro mehr als ursprünglich von meiner Bekannten geplant. Dumm gelaufen für das JA, das wir jetzt auch noch auf Schadensersatz verklagen werden. Immerhin hat das JA und die Schule gegen die Schulpflicht verstoßen, und dem Kind wieder erheblichen Schaden zugefügt.

FREMDBEITRAG: Kein Zugang ohne Maske

„Liebe Mitbürger , eine Information gebt es bitte bei Bedarf weiter!!

❗️GALERIA KAUFHOF KEIN ZUGANG MIT ATTEST ❗️

Seit gestern 26.05. 2020 , besitze ich ein Attest meines Lungenfacharztes wg. COPD und Bronchialasthma, zur Befreiung von der Maskenpflicht , und seit 2006 einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis 60 %.

Ich wollte für meinen Nachbarn im Galeria Lübeck eine Batterie für seine Herrenuhr tauschen lassen.

Am Eingang wurde ich von der Security abgefangen, obwohl ich sofort meine Papiere sowie eine Kopie der Stadt Lübeck (Verordnung Covid 19 v. 18.05.2020 ) vorzeigte.

Nachdem ich mir den Geschäftsführer Herrn Herdlich kommen lies, erklärte er mir, die Zentrale Essen beharrt auf ihr HAUSRECHT und lässt mich nicht ohne Maske hinein.- Ein Anruf von mir in der Essener Hauptzentrale bestätigte diese Handhabung!

Es wurde vom Krisenmanagement des Unternehmens, welches in enger Zusammenarbeit mit der Bundesregierung steht, so ausgearbeitet!

FAZIT: Ein KRANKER MENSCH mit Attest und bestehender Grunderkrankung , und nicht Covid 19 positiv, hat als Kunde im GALERIA DEUTSCHLANDWEIT KEINEN ZUTRITT OHNE MASKE, – in den gesamten Filialen, somit diskriminiert dieses Unternehmen Menschen mit Behinderung.😡

Sorry ich musste das einfach mal jetzt loswerden, und für Menschen mit dem gleichen Problem als Hilfestellung .

„MEINE GALERIA KUNDENKARTE habe ich dem Geschäftsführer Herrn Herdlich zurückgegeben, da ich diese in Zukunft nicht mehr benötigen werde, „er könne diese in seinem Büro zu Dekozwecken verwenden“ !!

Ps.: Ich habe morgen mal ein tel. Gespräch mit dem Antidiskriminierungsverband Schleswig Holstein e.V. dazu..“

Wir haben telefonisch bei Kaufhof nachgefragt. Es wurde so bestätigt!

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