FRANK ENGELEN: Neuer Haftprüfungstermin am 26.9.2019

Es gibt mal wieder einen neuen Termin in Sachen FRANK ENGELEN, der seit März 2019 in U-Haft sitzt.

Ganz „zufällig“ sind die letzten beiden Haftprüfungstermine ausgefallen. man darf gespannt sein, ob der neue Termin nun stattfinden wird.

FREMDBEITRAG: Tochter und fff

Tochter und fff

„Oh … Oh … Knallende Türen, wildes Gekreische

Unsere Tochter kam gerade von der bescheuerten FFF Schulschwänzerei zurück.
Sie war stocksauer, weil wir sie (klimaschonend) nicht abgeholt haben und sie geschlagene 3 Stunden in Bus und Bahn abhängen mußte.
Beim trockenen aber immerhin veganen Sojakuchen (nur für sie, wir hatten Käsekuchen) gab´s dann noch ne Überraschung.
Sie darf jetzt morgens mit dem Bus zur Schule. Das ist zwar etwas blöde, weil der hier nur jede Stunde fährt und sie dann entweder ne Stunde zu früh in der Schule ankommt (der wir heute vorgeschlagen haben, sie nicht mehr zu heizen, weil das immer noch mit Öl passiert) oder eben zu spät erscheint.

Mit dem Fahrrad will sie auch nicht, wegen der vielen Berge und Steigungen und außerdem ist ja bald Winter…, es sei denn, sie bekommt zu Weihnachten ein E-Bike.
Auf mein väterliches Erstaunen „Weihnachten“ ?, das ist doch voll anti-öko, all die bunten Lichter und erst der Co2-Ausstoß der Kerzen !“ kam dann schon der erste prä-pubertäre Protest, der ihrer Trotzphase zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr erstaunlich ähnelte.
Und wie jetzt…. „E-Bike“ ?
Hat unser Töchterchen die verwüsteten Gegenden noch gar nicht gesehen, die bei der Gewinnung seltener Erden für die Akkus entstehen ?

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FREMDBEITRAG: Das verbotene Video mit dem schlagenden Sänger

Wenn man das Video mit einem bekannten deutschen Sänger sieht, wie er zunächst einen Mann mit körperlicher Gewalt am Filmen hindern will und anschließend ohne ersichtlichen Grund einige Schritte weiter auf einen anderen Mann zugeht, um dann mit einer Umhängetasche auf ihn einzuschlagen, wundert man sich nicht nur über die devote Haltung des Geprügelten, sondern auch über die unverhohlene Aggressivität des angreifenden Künstlers.

(…weiterlesen…) https://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2019/09/das-verbotene-video-mit-dem-schlagenden.html

Zweiter Haftprüfungstermin vereitelt, Frank Engelen befindet sich weiter in Haft

Es ist schon einige Jahre her, da haben FRANK ENGELEN, WINFRIED SOBOTTKA und der Beamtendumm-Förderverein die Befreiung eines Marokkaners aus dem Knast bewirkt. Damals wurde der Beamtendumm-Förderverein, und die oben genannten, von der Familie und von Freunden des Marokkaners um Hilfe gebeten, weil diese den Eindruck hatten, dass man den Marokkaner im Knast dazu bringen wollte sich selbst umzubringen, da es keine Gerichtsverhandlung mehr geben sollte.

Der Marokkaner hat den Knast damals überlebt, und am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Essen wurde der Mann auch aus der Haft entlassen, weil sich bestätigte, was wir schon öffentlich gemacht hatten, dass die Vorwürfe gegen den Marokkaner weitgehend konstruiert waren.

Zurzeit, und zwar seit ca. sechs Monaten, befindet sich jetzt auch Frank Engelen schon in Haft. Er befindet sich in Untersuchungshaft, und in den letzten Wochen sollte es zwei Haftprüfungstermine geben. Die für den Haftprüfungstermin zuständige Richterin soll schon signalisiert haben, dass Frank gute Chancen hätte aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Allerdings befindet sich Frank noch immer in Haft, und von daher stellt sich die Frage, ob Frank mit dem Fall des Marokkaners vergleichbar ist. Die Vorwürfe gegen Frank, es geht um angebliche Kindesentführung eines damals 15-jährigen Jugendlichen, der bereits dreimal aus einem Kinderheim abgehauen war, stehen auf sehr wackligem Fuß. Bei einer Gerichtsverhandlung dürfte wohl öffentlich werden, dass nicht Frank Engelen der Kriminelle ist, sondern das Jugendamt und die Kinderheime. Aus diesem Grund ist durchaus zu vermuten, dass man kein wirkliches Interesse an einem öffentlichen Verfahren gegen Frank Engelen hat. Gerne würde man Frank dauerhaft in die Psychiatrie abschieben, oder es stellt sich auch die Frage, ob man es gerne sehen würde, wenn sich das Problem durch Tod in der JVA erledigen würde?

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FRANK ENGELEN: Wieder kein Haftprüfungstermin.

Eigentlich sollte heute erneut ein Haftprüfungstermin stattfinden. Auch dieser Termin fand wieder nicht statt, damit bleibt Frank vorläufig weiter in Haft.

Frank und sein neuer Anwalt waren beim Amtsgericht Freiberg unterwegs. Weil dieser Termin deutlich länger dauerte, konnte der Haftprüfungstermin beim Amtsgericht Chemnitz nicht wahrgenommen werden. Deshalb fiel er aus, und muss später nachgeholt werden.

Vermutlich bedeutet dies, dass Frank mindestens eine weitere Woche in der JVA Dresden bleiben muss.

FRANK ENGELEN: Haftprüfungstermin und erster Verhandlungstag

Jetzt geht es also los. Am 18.9.019 gibt es mal wieder einen Haftprüfungstermin beim Amtsgericht Chemnitz. Wird Frank noch vor der Verhandlung aus dem Knast entlassen? Seinen letzten Haftprüfungstermin hat sein eigener Pflichtverteidiger versaut. Ca. 1 bis 2 Stunden vor dem Termin hat der Pflichtverteidiger den Termin abgesagt. Frank war zu dieser Zeit schon beim Amtsgericht Chemnitz, und wurde dann wieder unverrichteter Dinge in den Knast zurückgebracht. Wer so einen Pflichtverteidiger hat, der braucht wohl keine Feinde mehr.

(…weiterlesen…) https://geheimaktiondave.wordpress.com/2019/09/17/frank-engelen-haftpruefungstermin-und-erster-verhandlungstag/

NACHTRAG:

Frank bleibt weiterhin in Haft, denn auch dieser Haftprüfungstermin fand wieder nicht statt. Grund für den Ausfall war eine Terminüberschneidung beim Amtsgericht Freiberg.

Zahltag in Nienburg

Am 11.9.2019 gibt es in Nienburg mal wieder eine interessante Verhandlung. Eine ganz besondere „Freundin“ des BdF hat dort einen Termin. Das ist für ein Mitglied des BdF sehr günstig, denn jenes Mitglied aus Bremerhaven möchte deshalb die Chance nutzen, um die besondere „Freundin“ bei Gericht aufzusuchen.

Unser Mitglied hat eben mitgeteilt, dass da noch ein kleines Sümmchen von EUR 376,52 offen ist. In der Hoffnung, dass die besondere „Freundin“ zahlungsfähig ist, will sie am Mittwoch in Begleitung zum Termin erscheinen, und um Übergabe des Betrags bitten.

Leider mussten wir inzwischen erfahren, dass nicht nur unser Mitglied auf die Idee gekommen ist den Termin zur Geldübergabe zu nutzen. Dies könnte dann dazu führen, dass der BdF demnächst wieder mit dem Frauenknast kommunizieren müsste, wenn wir uns mit der besonderen „Freundin“ unterhalten wollten.

JUGENDÄMTER: Immer mehr Kinder landen in der Obhut des Staates

In diesem Jahrtausend war die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen durch deutsche Jugendämter im Jahr 2005 am Niedrigsten.

2005: Inobhutnahmen fast unverändert

https://www.presseportal.de/pm/32102/866816

Nur 25.400 Kinder wurden damals durch Jugendämter in Obhut genommen. Bis zum Jahr 2016 stiegen die Inobhutnahmen jährlich an. 84.200 Kinder wurden dann 2016 durch die Jugendämter in Obhut genommen.

2016: 84 200 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2017/08/PD17_290_225.html

84.200 Inobhutnahmen, das waren noch einmal 8,5 % mehr, als im Vorjahr. Schon bis 2015 waren die Inobhutnahme jährlich gestiegen, und der erneute Anstieg in 2016 wurde dann mit der Flüchtlingskrise 2015 begründet. Es ist schon erstaunlich, dass 2016 die Inobhutnahmen um 8,5 % angestiegen sind, weil 2015 angeblich so viel unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland kamen. Wenn 2015 viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland kommen, dann könnte dies zwar den Anstieg der Inobhutnahme 2015 begründen, nicht aber den Anstieg 2016. Tatsächlich kamen 2016 deutlich weniger Flüchtlinge nach Deutschland als 2015.

In 2017 und 2018 sollen dann die Zahlen der Inobhutnahmen erstmalig wieder rückläufig gewesen sein.

61 400 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2017

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/08/PD18_311_225.html

Anzahl der Inobhutnahmen* Minderjähriger durch Jugendämter in Deutschland von 1995 bis 2018

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/12982/umfrage/inobhutnahmen-minderjaehriger-durch-jugendaemter/

2018 sollen es dann noch 52.590 Inobhutnahmen gegeben haben. Auf der Statistik Seite ist zu lesen:

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden.

Diese Aussage mehr als bedenklich, denn dadurch stellt sich die Frage, ob die genannten Zahlen überhaupt richtig sein können. Tatsächlich gibt es Inobhutnahmen, die etliche Jahre andauern können. Wenn die genannten Zahlen jedoch sich nur auf eine kurzfristige Maßnahme beziehen, dann müssten die tatsächlichen Zahlen deutlich höher liegen.

Im Januar 2019 gab es einen Beitrag in der Zeitung WELT. Die Überschrift lautete:

Immer mehr Kinder landen in der Obhut des Staates

Diese Überschrift muss natürlich verwundern, wenn doch die offiziellen Zahlen bezüglich der Inobhutnahmen seit zwei Jahren rückläufig waren. Die WELT schreibt in dem Beitrag:

Es ist der drastischste Eingriff des Staates in eine Familie: die Inobhutnahme eines Kindes. Wie lange das geschieht, hängt auch davon ab, in welchem Bundesland das Kind lebt. Die FDP fordert einen einheitlichen Qualitätskodex für Jugendämter.

Nun kennt das Grundgesetz den „Schutz der Familie“ (Art. 6 des GG). Da das Grundgesetz für die ganze Bundesrepublik gilt ist natürlich nicht zu erklären, weshalb die durchschnittliche Dauer einer Inobhutnahme von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein sollte. Dies deutet wohl eher darauf hin, dass sie ihr das Grundgesetz nicht besonders ernst genommen wird. Die WELT schreibt weiter:

Wenn Eltern ihre Kinder misshandeln oder vernachlässigen, wenn es Beziehungsprobleme gibt oder die Eltern wegen Krankheit oder einer psychischen Störung mit der Erziehung überfordert sind, dann treten in Deutschland die Jugendämter auf den Plan. Immer häufiger greifen sie dabei zur Ultima Ratio – und nehmen das Kind vorübergehend aus der Familie heraus. Kontinuierlich sind die Inobhutnahmen in den vergangenen Jahren gestiegen.

Auch dies deutet mal wieder darauf hin, dass die offizielle Statistik bezüglich der Inobhutnahme nicht so ganz stimmen kann. Auch in diesem Beitrag ist wieder von einer vorübergehenden Maßnahme die Rede. Es gibt aber nachweislich zahlreiche Fälle, wo die Inobhutnahmen Jahre dauern. Verwunderlich ist auch das die Zeitung schreibt, die Inobhutnahme seien in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, obwohl laut veröffentlichter Statistik Zahlen der angeblichen Inobhutnahme in den letzten beiden Jahren gesunken sein soll.

Zweifel bestehen auch bezüglich der genannten Gründe für eine Inobhutnahme. Vielleicht hat die Zeitung noch gar nicht mitbekommen, dass es zahlreiche Fälle gibt, wo sowohl die Eltern als auch die Kinder berichten, dass die Inobhutnahmen unbegründet sind und willkürlich erfolgt sein sollen. Zahlreiche Fälle solcher unberechtigten Inobhutnahme haben in der Vergangenheit den Weg in die Presse gefunden. So gibt es mehrere Eltern die nach einer Inobhutnahme nicht nur erfolgreich vor Gericht gegen das Jugendamt geklagt haben, sondern später auch Gutachter und/oder Jugendämter erfolgreich auf Schadensersatz verklagt haben.

Ein großer Teil davon entfällt zwar auf die Gruppe der alleinreisenden minderjährigen Flüchtlingen. Doch selbst wenn man diese Gruppe herausrechnet, stieg die Zahl der Inobhutnahmen zwischen den Jahren 2010 und 2017 von 33.521 auf 38.891 Kinder.

Also auch wenn die offiziellen Zahlen der Inobhutnahme in den Jahren 2017 und 2018 sank, stieg die Zahl von ca. 33.500 auf ca. 38.900 in den Jahren 2010 bis 2017, bei den Kindern die nicht der Gruppe der Flüchtlinge angehören.

Wie lange diese Kinder in Heimen oder Pflegefamilien leben und ob sie überhaupt zu ihren Eltern zurückkehren können, hängt auch von dem Bundesland ab, in dem sie leben. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die WELT exklusiv vorliegt.

Hier widerspricht sich die Zeitung schon. War zu Beginn des Beitrags noch von einer „vorübergehenden“ Maßnahme die Rede, so wird hier eingestanden, dass es sich dabei eben nicht immer um eine kurze, bzw. „vorübergehenden“ Maßnahme handelt.
Im Gegenteil. Die WELT berichtet noch:

Im Bundesdurchschnitt konnten 41 Prozent der Kinder und Jugendlichen nach einer vorübergehenden Inobhutnahme wieder zu ihren Erziehungsberechtigten zurückkehren. Diese Quote variiert jedoch erheblich: Während in den Stadtstaaten Hamburg (27 Prozent) und Berlin (30 Prozent) nicht einmal ein Drittel der Kinder innerhalb desselben Jahres wieder in ihre Familie zurückkehren konnte, waren es in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern immerhin 46 Prozent.

Wenn im Bundesdurchschnitt nur 41 % der Kinder und Jugendlichen nach einer „vorübergehenden“ Inobhutnahme wieder zu den Eltern zurückkehren, kann man natürlich nicht davon sprechen, dass eine Inobhutnahme eine „vorübergehende“ Maßnahme wäre.

Auch hinsichtlich der Dauer der Fremdbetreuung würden „erhebliche regionale Unterschiede“ beobachtet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Dauer von Inobhutnahmen ohne die Fälle aufgrund einer unbegleiteten Einreise sei zwischen den Jahren 2010 und 2016 bundesweit von durchschnittlich 24,8 Tagen auf durchschnittlich 35,7 Tage gestiegen. Dabei werde der Durchschnittswert allerdings „stark durch Einzelfälle mit besonders langer Dauer beeinflusst“.

Leider geht die Zeitung auf die regionalen Unterschiede nicht näher ein. Wenn jedoch in den Jahren 2010-2016 die durchschnittliche Dauer von 24,8 Tage auf 35,7 Tage gestiegen ist, bedeutet dies einen Anstieg um fast 50 %.
Zudem hänge die Dauer der Inobhutnahme mit dem Alter der betroffenen Minderjährigen zusammen:

„Je jünger, desto länger dauern im Durchschnitt die Inobhutnahmen.“ Zur Erklärung der gestiegenen Dauer lägen allerdings „keine ausreichenden Forschungserkenntnisse vor“.

Eigentlich sollte man ja denken, dass ältere Minderjährige länger wegbleiben würden, weil die Probleme im Elternhaus durch die Pubertät zunehmen. Tatsächlich jedoch ist es genau umgekehrt, kleine Kinder, die ihre Eltern noch viel dringender brauchen, als pubertierende Jugendliche, werden von den Jugendämtern länger weggenommen, als ältere Jugendliche.

Eltern denen man die Kinder anscheinend bzw. auch offensichtlich willkürlich weggenommen hatte, haben eine Erklärung dafür warum das so ist.

Ältere Jugendliche können sich besser gegen Willkürmaßnahmen von Jugendämtern wehren, und sind gleichzeitig für die Kinder-und Jugendhilfeindustrie weniger wert, weil man diese nicht so lange in Obhut lassen kann, wie kleine Kinder, die sich zudem noch weniger gegen die Maßnahmen von Jugendämtern und der Kinder-und Jugendhilfeindustrie zur Wehr setzen können. Mit kleinen Kindern kann man einfach viel mehr und problemloser Kasse machen.

„In der Kinder- und Jugendhilfe fehlt es an einer übergeordneten Instanz, die Jugendämter berät und ihnen zur Seite steht“, kritisierte der bayerische FDP-Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Daniel Föst. „Jugendämter machen in der Regel einen sehr guten Job, aber die Standards zwischen den einzelnen Bundesländern sind sehr unterschiedlich.“ Zudem gebe es keine flächendeckende wissenschaftliche Erhebung zu Inobhutnahmen in Deutschland.

Es ist wohl als politische Floskel zu bezeichnen, wenn ein Bundestagsabgeordneter meint, Jugendämter würden in der Regel einen sehr guten Job machen, aber gleichzeitig feststellt, dass die Standards zwischen den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind. Das muss doch wohl als Widerspruch angesehen werden. Wenn die Rückkehr von Kindern zu den Erziehungsberechtigten zwischen 27 % und 46 % liegt, und dies nicht an den Eltern oder den Kindern liegt, sondern daran liegt in welchem Bundesland man lebt, kann man wohl kaum davon ausgehen, dass Jugendämter in der Regel einen sehr guten Job machen würden.

Die FDP fordere deshalb ein „zentrales, unabhängiges Kompetenzzentrum, das Richtlinien definiert und als Kooperationspartner der Jugendämter zur Verfügung steht“. Bund und Länder hätten derzeit kaum Einblick in die Strukturen und Prozesse vor Ort. „Wir brauchen hier dringend mehr Transparenz und einheitliche Berichtswege“, so Föst. „Die Politik darf nicht immer erst dann handeln, wenn erneut ein tragischer Fall öffentlich bekannt wird.“

Erstaunlich, dass ein Politiker zugibt, dass weder Bund noch Länder einen Einblick in die Strukturen und Prozesse bei den Jugendämtern haben, aber dann gleichzeitig die Floskel verbreitet, dass Jugendämtern in der Regel angeblich einen sehr guten Job machen würden. Das passt wohl kaum zusammen.

Die Inobhutnahmen sollen in den Jahren 2017 und 2018 rückläufig gewesen sein. Rechnet man unbegleitete minderjährige Flüchtlinge raus, dann sollen die Inobhutnahmen bei deutschen Kindern in den Jahren 2010 bis 2017 dennoch gestiegen sein.

Für 2018 zeigt die Statistik einen Rückgang auf 52.590 Inobhutnahmen. Die Statistik für Kindeswohlgefährdung zeigt aber ein anderes Bild.

2017 sollen weniger Kindeswohlgefährdungen festgestellt worden sein, obwohl mehr Fälle geprüft wurden.

PresseJugendämter haben 2017 häufiger geprüft, aber weniger Kindeswohlgefährdungen festgestellt

Demnach soll der Rückgang 0,1 % betragen, obwohl es 4,6 % mehr geprüfte Fälle gab.

Pressemitteilung Nr. 344 vom 13. September 2018

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2017 rund 143 300 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls (Gefährdungseinschätzungen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einem Anstieg um 4,6 % gegenüber dem Vorjahr. Trotz steigender Zahl der Verfahren wurden 2017 etwas weniger Kindeswohlgefährdungen festgestellt als 2016 (-0,1 %), nämlich gut 45 700 Fälle. …

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/09/PD18_344_225.html

Wenn es 143 300 geprüfte Fälle gab, dann dürfte es auch mindestens so viele Meldungen über angebliche Kindeswohlgefährdungen gegeben haben. Das ist natürlich bedenklich,  wenn mehr als 2/3 der gemeldeten Fälle unzutreffend waren.

Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 23,4 % der Verfahren. Bei 13,5 % kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen, bei 11,2 % waren es Bekannte oder Nachbarn. Gut jeden zehnten Hinweis (10,6 %) erhielten die Jugendämter anonym.

Nicht genannt wurden hier die Jobcenter. Besonders Jobcenter und Polizei sind dafür bekannt, dass sie durch ihr Handeln erst für eine mögliche Kindeswohlgefährdung sorgen. So gibt es z. B. Meldungen, dass Jobcenter erst Leistungen streichen, und dann das Jugendamt informieren, weil durch die Streichung der Leistung nun eine Kindeswohlgefährdung eingetreten sein könnte.

Ähnlich treibt das die Polizei. Es gibt mehrere Meldungen, dass die Polizei bei Hausdurchsuchungen die ganze Wohnung auf den Kopf stellen. Danach wird das von der Polizei angerichtete Chaos fotografiert, und dann  die Fotos an das Jugendamt geschickt und eine Kindeswohlgefährdung behauptet. Das ist schon ziemlich pervers.

Völlig anders sieht das für 2018 aus. Während es 2017 noch einen leichten Rückgang von 0,1 % gegeben haben soll, sollen die Zahlen dann 2018 wieder drastisch angestiegen sein.

Pressemitteilung Nr. 337 vom 6. September 2019

Kindeswohlgefährdungen

Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland bei rund 50.400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren 10 % oder rund 4.700 Fälle mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist dies nicht nur der höchste Anstieg, sondern auch der höchste Stand an Kindeswohlgefährdungen seit Einführung der Statistik im Jahr 2012. Insgesamt prüften die Jugendämter rund 157.300 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung.

Die Meldungen bzw. Verdachtsfälle stiegen von 143.300 auf 157.300. Wieder waren über 2/3 der Fälle unbegründet. Unbegreiflich bleibt aber, warum es nach einem Rückgang von 0,1 % in 2017 im Jahr 2018 einen so deutlichen Anstieg von 10% gab.

Möglicherweise hat das weniger mit den Kindern, Jugendlichen und Eltern zu tun, sondern mehr mit freigewordenen Plätzen in den Kindereinrichtungen.

Die Jugendämter sind verpflichtet, sowohl bei akuten als auch bei latenten Kindeswohlgefährdungen mit Hilfen oder Schutzmaßnahmen zu reagieren: So wurden in 20 % beziehungsweise 10 100 aller 50 400 akuten und latenten Fälle von Kindeswohlgefährdung das Familiengericht eingeschaltet. In 15 % aller Fälle (7 800) wurden die Betroffenen zu ihrem Schutz vorläufig vom Jugendamt in Obhut genommen.

Wie jetzt? Es gab 7.800 Fälle von Inobhutnahmen wegen Kindeswohlgefährdung, warum hat man dann die anderen Kinder in Heime und Pflegefamilien gesteckt?

Zur Erinnerung, 2018 gab es insgesamt 52.590 Inobhutnahmen. Zieht man davon die 7.800 Inobhutnahmen wegen Kindeswohlgefährdung ab, dann bleibt eine ungeklärte Differenz von 44.790 übrig die es zu erklären gäbe.

PROGRAMMTIPP: SPIEGEL-TV Magazin

Heute (Montag 02.09.2019) kommt auf RTL um 23:25 Uhr die Sendung SPIEGEL-TV Magazin. In der Sendung soll auch ein Beitrag über Kindesmisshandlungen in Rumänien gesendet werden.
Die Jugendhilfeeinrichtung WILDFANG GmbH betreibt dort eine Einrichtung für Kinder, die von deutschen Jugendämtern ins Ausland verbracht werden, mit der Begründung, dass diese Kinder in Deutschland nicht erziehungsfähig wären.
Bereits seit 2009 soll es Hinweise geben, dass es bei der Einrichtung in Rumänien zu Kindesmisshandlung kam. Jetzt wurden in Rumänien 3 Personen verhaftet.

Pflegekind (1) aus Gelsenkirchen getötet! 12 Jahre Haft für Pflegevater

Hagen/Plettenberg – Nach dem Tod des Pflegekind Ayden (1) in Plettenberg hat das Hagener Schwurgericht den Pflegevater wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht zeigten sich überzeugt, dass der Heizungsbauer Sven S. (30) das Kind am 2. Januar 2019 heftig geschüttelt und mit einem Staubsaugerrohr geschlagen hatte. Sven S. hatte im Prozess das Schütteln seines Pflegesohns eingeräumt. An weitere Übergriffe könne er sich nicht erinnern. Ayden kam als Frühgeburt auf die Welt, und hatte eine Fehlstellung der Luftröhre. Schon früh waren Operationen nötig. Der Kleine war deshalb entwicklungsverzögert, bedurfte besonderer Pflege und Zuwendung.  Wegen der Entwicklungsverzögerung hatte das Jugendamt Gelsenkirchen den Eltern das Kind weggenommen, und in eine Pflegefamilie nach Plettenberg gesteckt. Am 24. August 2018 kam Ayden dann in die Familie des Heizungsbauers nach Plettenberg. Allerdings konnte Sven S. sich nicht lange um den Jungen kümmern, weil er am 6. September 2018 einen Herzinfarkt erlitt, als der gerade das Kind versorgte. „Mit Sicherheit hat der Angeklagte morgens nicht im Traum daran gedacht, wie dieser Tag zu Ende gehen wird.“ So begann Marcus Teich, der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hagen, seine Urteilsverkündung. Teich: „Zwischen Weihnachten und Neujahr hatte der Angeklagte Urlaub. Allerdings war die Heizung kaputt und die Reparatur kostete viel Zeit. Er war nach dem Herzinfarkt aber nicht mehr so stark körperlich belastbar, musste sich laut Erzählungen aber nach der Arbeit noch um Kind und Haushalt kümmern, weil seine Frau schwanger war und Angst vor einer weiteren Fehlgeburt hatte.“ Richter Teich schildert zum Tattag am 2. Januar unter anderem, dass Sven S. wieder hätte arbeiten müssen, obwohl er Urlaub eingetragen hätte. Der Arbeitstag sei stressig gewesen. Ayden hätte sich abends nicht füttern lassen wollen. „Dann hat er das Kind mit nach oben genommen und in sein Zimmer gelegt. So war es auch mit der Lebenshilfe abgesprochen. Er sollte dann wieder eintreten, wenn sich der Junge beruhigt.“ Er habe dann einen Ofen gereinigt. In dieser Situation verstopfte der Staubsauger. Was dann passierte, ließe sich nicht genau aufklären. Teich: „Der Junge schrie weiter, nach Auffassung der Kammer war der Angeklagte Stress ausgesetzt und hat die Nerven verloren. Er hat dann die Wut, den Frust über die ganze Situation an dem Kind ausgelassen. Er hat das Kind massiv geschüttelt. Über das Schütteln hinaus gab es massive stumpfe Gewalt gegen den Kopf des Kindes. Mindestens fünf Mal mit zwei schweren Verletzungen, an den der Junge auch gestorben ist. In einem Fall hat er den Jungen mit dem Endstück des Staubsaugerrohres geschlagen. Der Angeklagte hat den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen.“ Sven S. sei dann mit dem Kind wieder runter zu seiner Frau gegangen, habe ihr nicht gesagt, was passiert war. Arndt Kempgens (50) vertrat die leiblichen Eltern im Prozess in Hagen. Kempgens nach dem Urteil: „Das harte Urteil mit 12 Jahren grenzt ja schon fast an eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das wird den Eltern das Kind nicht zurückbringen. Jetzt kann aber die Aufarbeitungsphase beginnen. Der Richter hat ja sehr deutlich gemacht, dass auch das Nachtatverhalten ausschlaggebend für das Urteil war, weil er danach nichts dafür getan hat, die Schmerzen und das Leid des Kindes zu lindern.“

DUISBURG: Einbruch und Messerangriff

Zwei Männer sind am Dienstagnachmittag (27. August, 15 Uhr) in einer Wohnung auf der Wetzlarer Straße in Streit geraten. Als sich einer der beiden, ein 32 Jahre alter Mann, dann schlafen legte, soll der andere ihm mit einem Messer in den Rücken gestochen haben. Aufgrund sprachlicher Barrieren bat der tatverdächtige 37-Jährige einen Nachbarn, einen Krankenwagen zu rufen. Der 53-Jährige half und entdeckte in der Wohnung der beiden Streithähne zufällig Gegenstände aus seiner eigenen Wohnung, unter anderem einen Wellensittich. Was war passiert? Bislang fremde Personen hatten am Dienstagmorgen in der Zeit von 7:30 bis 8:30 Uhr bei dem 53-Jährigen eingebrochen, die Polizei hatte er deswegen aber nicht gerufen. Den schwer verletzten 32-Jährigen brachten die Rettungskräfte ins Krankenhaus, wo er sofort operiert wurde. Zurzeit besteht keine Lebensgefahr. Den 37-Jährigen nahmen die inzwischen ebenfalls alarmierten Polizisten fest. Das zuständige KK 11 hat eine Ermittlungskommission eingerichtet, die sich mit den Hintergründen der Tat beschäftigt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde bei beiden Männern eine Blutprobe angeordnet. Der 37-Jährige soll unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung heute dem Haftrichter vorgeführt werden.

8,5 Millionen: Bethel erzielt zweithöchstes Jahresergebnis seiner Geschichte

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel haben im Jahr 2018 das zweithöchste Jahresergebnis erzielt und die Gesamterträge gesteigert. „Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis“, sagte Bethel-Chef Ulrich Pohl am Mittwoch in Bielefeld.

Das Jahresergebnis in Höhe von 8,5 Millionen Euro sei nur im Jahr 2017 mit 12,8 Millionen Euro übertroffen worden, erläuterte Norden. Das sei jedoch eine Ausnahme im 150. Jubiläumsjahr Bethels gewesen. Die Gesamterträge stiegen leicht auf 1,25 Milliarden Euro (Vorjahr: 1,24 Milliarden Euro). Das Jahresergebnis werde vollständig in die diakonische Arbeit Bethels investiert.

Zahl der Beschäftigten ist gewachsen
Die Investitionen Bethels hätten mit 88,4 Millionen Euro im vergangenen Jahr einen Höchststand erreicht, sagte Norden auf der traditionellen Bilanzpressekonferenz Bethels. Im Jahr 2017 lagen sie bei rund 78 Millionen Euro. Schwerpunkte seien neue Wohn- und Betreuungsangebote in allen Regionen sowie die Weiterentwicklung der Akutkrankenhäuser in Bielefeld und Berlin. Auch die Zahl der Beschäftigten wuchs durch den Ausbau Bethels in der Region auf insgesamt 19.670 (Vorjahr: 19.052).

Für die diakonische Arbeit erhielt Bethel im vergangenen Jahr 54,49 Millionen Euro aus Spenden und Nachlässe. Die Gesamtsumme liege zwar unter der des Vorjahres (62,7 Millionen Euro), sei jedoch das zweithöchste Ergebnis.

 Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel zählen zu den größten diakonischen Werken Europas. Rund 230.000 Menschen hat das diakonische Werk nach Angaben des Vorstands im vergangenen Jahr behandelt, betreut oder ausgebildet.

BEAMTENDUMM.wordpress.com gelöscht

Gestern kam die Mitteilung, dass beamtendumm.wordpress.com nicht mehr angezeigt wird. Wer die Adresse aufruft erhält seit dem 22.8.2019 diesen Text:

beamtendumm.wordpress.com is no longer available.

This blog has been archived or suspended in accordance with our Terms of Service.
For more information and to contact us please read this support document.

Die Aussage hat natürlich wenig Aussagekraft. Was genau der Grund für die Abschaltung sein soll kann man hier nicht erkennen. Allerdings gibt es noch eine E-Mail-Nachricht zur Abschaltung.

##- Please type your reply above this line -##

Janet J (Automattic)

Aug 22, 13:21 UTC

Reported: http://rat*******.wordpress.com

Upon review of your WordPress.com site we have determined that your content does not align with our Terms of Service or User Guidelines. As stated in our Terms, we may choose to stop providing service to an account at any time, for any reason, or none at all.

As such, your site has been suspended and will not be returned.

If you wish to continue to use WordPress for your site, you might consider a self-hosted WordPress installation. You can follow the guide located here to successfully transfer your content to a more suitable WordPress host.

Thank you,


Janet J. | Community Guardian | WordPress.com

This email is a service from Automattic.
[PM6PYM-8WXL]

Erstaunlich, der Blog BEAMTENDUMM.wordpress.com wurde also nicht abgeschaltet wegen irgendwelche Inhalten oder Beiträgen auf diesem Blog, sondern wegen angeblichen Inhalten auf einem anderen Blog.

Kann das eigentlich sein?

Ganz ehrlich, das kann absolut nicht sein.

Vor eiigen Tagen wurde versucht einen Blog mit dem Namen rat*******.wordpress.com aufzurufen. Es kam die Meldung, dass dieser Blog nicht existiert, aber der Blog auch nicht registriert werden kann, weil ein Fehler aufgetreten wäre. Wenn dieser Blog von mir reserviert werden will, dann sollte ich den Service kontaktieren.

Ich habe das gemacht, und das führte dann zu der Löschung des Blogs mit der obigen Meldung.

Das ist nicht nachvollziehbar. Die Behauptung von WORDPRESS ist absolut unrichtig. Es gibt auf rat*******.wordpress.com keine Inhalte die gegen die Regeln von WORDPRESS verstoßen. Das ist gar nicht möglich, denn auf rat*******.wordpress.com gibt es bisher überhaupt keine Inhalte. Wenn es keine Inhalte gibt, dann können natürlich die nicht vorhandenen Inhalte auch nicht gegen die Regeln von WORDPRESS verstoßen.

Warum gibt es bisher keine Inhalte auf rat*******.wordpress.com?

Weil eine Registrierung dieser Adresse ja gar nicht möglich war, und deshalb auch keine Beiträge veröffentlicht werden konnten.

Was passiert eigentlich, wenn man die Adresse

rat*******.wordpress.com im Adressfeld des Browsers eingibt?

Wenn man versucht diesen Blog aufzurufen, dann erscheint noch immer die Meldung:

rat*******.wordpress.com doesn’t exist

Do you want to register rat*******.wordpress.com?

Dies bestätigt also, dass es den Blog noch gar nicht gibt. Wenn es den Blog noch gar nicht gibt, dann kann e dort auch keine Inhalte geben, und auch keine Inhalte die gegen die Regeln von WORDPRESS verstoßen.

Die Löschung von BEAMTENDUMM.wordpress.com ist also absolut nicht nachvollziehbar.

Natürlich gibt es ein paar Leute die sich über die Löschung freuen. Einige wollen offenbar die Löschung des Blogs für sich reklamieren. Z.B. schrieb gestern die als Frauenknastrologin und TURBOQUERULANTIN bekannte S. im Internet:

Wenn sie damit den Eindruck erwecken möchte, dass sie etwas mit der Löschung zu tun hat, ist das mal wieder völlig falsch.

Ich kenne zwar einige Menschen die regelmäßig etwas mit dem zeitweisen Verschwinden dieser Person in de Frauenknast zu tun haben, und der BdF gehöre wahrscheinlich auch bald zu den Menschen, die an dem zeitweisen Verschwinden dieser Person beteiligt ist, aber ganz bestimmt hat sie nichts mit dem Verschwinden des Blogs vom BdF zu tun.

Dieser Blog wird natürlich nicht nur von intelligenten Menschen gelesen, sondern auch von ehemaligen SONNENSTAATLÄNDLER. Der normale Leser weiß natürlich, dass die Sternchen im Domainnamen als Platzhalter für andere Buchstaben angegeben wurden. Dem normalen Leser ist also klar, dass Beamten****.wordpress.com für BeamtenDUMM steht, und es keine Domain mit dem Namen Beamten**** gibt. Bei ehemaligen SONNENSTAATL****** ist das aber anders. Solche V***deppen glauben tatsächlich, dass versucht worden wäre eine Domain mit dem Namen Rat******* zu registrieren, und verbreiten die Theorie, dass die Abschaltung erfolgt wäre, weil versucht wurde eine Domain mit Sonderzeichen zu registrieren. Natürlich versuchen auch solch ehemalige S**********deppen fälschlicherweise die Löschung als ihren Erfolg anzusehen, und mache sich dabei wieder lächerlich.

Tatsächlich hatten solche Witzfiguren bereits vor Jahren versucht den Blog löschen zu lassen. Auch damit waren sie damals erfolglos. Deshalb verbreitete dann die Witzfigur, dass sie gar nicht versucht hätten den Blog löschen zu lassen.

Nun aber verbreitet diese Witzfigur mit dem IQ eines gebratenen Hähnchenschenkel, dass sie damals doch versucht hatten den Blog löschen zu lassen, und glauben (ernsthaft?), dass die jetzige Löschung der Erfolg ihrer jämmerlichen Versuche von vor einigen Jahren war.

GELSENKIRCHEN: Morddrohung gegen den Islamkritiker Michael Stürzenberger und Messerattacke gegen eine 32-jährige Frau.

Wir wissen ja, dass im 3. Reich mal öffentlich die Frage gestellt wurde,

„WOLLT IHR DEN TOTALEN KRIEG?“

Noch heute ist bekannt, und darüber regt man sich noch heute auf, wie damals die Antwort der Massen lautet.

An die damalige Veranstaltung fühle ich mich erinnert, wenn ich ein Video von einer Veranstaltung in Gelsenkirchen sehe, wo ein Moslem zu dem Islamkritiker Michael Stürzenberger meint:

“ Es wäre gut dich zu töten“.

Die umstehenden Moslems und deutsche Gutmenschen spenden für diese Aussage auch noch Applaus.

(Auch dieses Video wurde zwischenzeitlich gelöscht)

Das ist für mich genauso unverständlich wie das Jubelgeschrei nach der Frage nach dem totalen Krieg. Ich denke, dass auch dieses Video mal wieder zeigt, dass der heutige Gutmensch und der linke Spinner der wirklich neue Nazis ist.

Leider fängt das Video erst nach der Drohung mit:

DAS IST NICHT LUSTIG

an.

Das Ganze spielte sich am 21.6.2019 ab. Am 22.6.2019 gab es nur ca. 100 Meter weiter eine Messerattacke. Eine 32-jährige Frau wurde von einem 43-jährigen Mann niedergestochen. Mit 3 Messerstichen und lebensgefährlichen Verletzungen liegt die Frau um Krankenhaus.

Auch 24 Stunden später wurde nichts über die Nationalität von Opfer und Täter berichtet.

(Dieser Beitrag stammt von dem alten Block des BdF. Auch hier sieht man mal wieder wie sehr in diesem Land die Internetzensur fortgeschritten ist. Auch hier wurde das Video gelöscht.

Hier ein Ersatzvideo

BGH: Auch erst vierjährige Kinder sind im Rahmen eines Umgangsverfahrens persönlich anzuhören

BundesgerichtshofBeschluss vom 31.10.2018
– XII ZB 411/18 –

Ausnahme von Kindesanhörung bei schwerwiegenden Gründen

Auch ein erst vierjähriges Kind ist grundsätzlich im Rahmen eines Umgangsverfahrens persönlich anzuhören. Nur bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen kann von der Kindesanhörung abgesehen werden. So etwa dann, wenn die Mutter wiederholt und unbegründet die Kindesanhörung vereitelt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Eltern eines vierjährigen Kindes um den Umgang mit dem Kind. Die Kindesmutter verweigerte jeglichen Umgang des Kindes mit seinem Vater und begründete dies mit angeblichen sexuellen Übergriffen des Vaters auf das Kind. Zu solchen Handlungen war es aber nicht gekommen. Ein Sachverständiger stellte in einem parallelen Sorgerechtsverfahren fest, dass die Kindesmutter eine pauschale Negativhaltung gegenüber dem Vater entwickelt und eine Feindbildprojektion hatte. Die Kindesmutter habe sich auf die unbewiesene Behauptung der sexuellen Übergriffe versteift. Sie habe das Kind aufgrund einer narzisstischen und symbiotischen Struktur als Selbstobjekt funktionalisiert und in ihrem Konflikt auf der Paarebene gegenüber dem Vater entfremdet.

Oberlandesgericht gewährt Kindesvater Recht auf unbegleiteten Umgang

Nachdem das Amtsgericht Helmstedt eine Entscheidung traf, entschied das Oberlandesgericht Braunschweig, dass dem Kindesvater ein Recht zu einem unbegleiteten Umgang zustehe. Dies entspreche nach Auffassung des Gerichts dem Kindeswohl. Es stützte die Entscheidung auf die guten Erfahrungen, welche die Ergänzungspflegerin und die Umgangsbegleiterin während des bisherigen begleiteten Umgangs gemacht haben.

Keine Kindesanhörung durch Oberlandesgericht

Zu einer Kindesanhörung kam es in dem Verfahren nicht, da die Kindesmutter wiederholt die Anhörung des Kindes unbegründet vereitelt hatte. Das Oberlandesgericht meinte, dass dies prozesstaktisch motiviert sei, um eine zeitnahe kindeswohldienliche gerichtliche Entscheidung zur Umgangsregelung zu verhindern. Die Kindesmutter habe mit allen Mitteln einen Umgang mit dem Vater verhindern wollen. Sie habe eine Situation vermeiden wollen, die sie nicht kontrollieren kann und bei der sie befürchten muss, dass die Wahrheit sichtbar wird. Das Oberlandesgericht sah nunmehr die Gefahr, dass bei Durchsetzung der Kindesanhörung mit Zwangsmitteln das Kind von der Mutter manipuliert und ihm Leid zugefügt werde, damit es so eingeschüchtert wird, dass es nicht angehört werden kann. Gegen diese Entscheidung des Oberlandesgerichts legte die Kindesmutter Rechtsmittel ein und begründet dies vor allem damit, dass das Kind nicht angehört wurde und damit eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung vorliege.

Bundesgerichtshof bejaht grundsätzliche Notwendigkeit einer Kindeanhörung

Der Bundesgerichtshof führte zum Fall zunächst aus, dass in Kindschaftsverfahren auch ein erst vierjähriges Kind grundsätzlich gemäß § 159 FamFG angehört werden müsse. Dies diene neben der Gewährung rechtlichen Gehörs vor allem der Sachverhaltsaufklärung.

Ausnahme von Kindesanhörung bei schwerwiegenden Gründen

Jedoch könne bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen nach § 159 Abs. 3 FamFG von der Kindesanhörung abgesehen werden. Dies gelte dann, wenn die Gefahr bestehe, dass das Kind durch die Anhörung in einer mit seinem Wohl nicht zu vereinbarenden Weise psychisch belastet werde bzw. wenn die Anhörung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Gesundheit des Kindes führen würde. So lag der Fall hier. Das Oberlandesgericht habe zutreffend erkennen dürfen, dass die Kindesmutter mit allen Mitteln eine Kindesanhörung werde verhindern wollen und dies letztlich das Kind bei einer gleichwohl durchgeführten Anhörung in Loyalitätskonflikte bringen werde. Die Kindesanhörung hätte auch nicht zu einer weiteren Sachverhaltsaufklärung beitragen können.

E-Mail an die Polizei Bochum

Diese E-Mail von Herrn Schreiber ging am 20.1.2017 an die Polizei Bochum, weil es zuvor einen Einsatz in Bochum wegen Herrn Schreiber gab. Eine Mitarbeiterin einer Firma aus dem Lichtenberger-Clan hatte die Polizei gerufen, weil Herr Schreiber mit seiner Lautsprecheranlage in Bochum Aufklärung über den SPD-Stadtrat Lichtenberger betrieb.

Sehr geehrter Herr Berger,

mir liegt inzwischen der Einsatzbericht vor.

Ich darf daran erinnern, dass damals am Einsatzort durch die Polizei fälschlicherweise behauptet wurde, es sei verboten Polizisten zu filmen/fotografieren.

Nun wundere ich mich, dass in dem Bericht auch noch fälschlicherweise behauptet wird, ich hätte angeblich gegen die Einstweilige Verfügung des LG Essen verstoßen. So einen Unsinn kann doch nur behaupten, wer die EV des LG Essen nicht kennt. Bei der EV, die zwischenzeitlich im Eilverfahren und Hauptsacheverfahren, wieder aufgehoben wurde, auch wenn
Lichtenberger hier noch immer rumzappelt, und sein „Glück“ beim OLG erneut versucht, ging es nie darum, dass ich mich über den SPD-Stadtrat LICHTENBERGER nicht mehr äußern, oder negativ äußern
dürfte, sondern ausschließlich um die Verbreitung eines „Wahlplakats“.

Diese Mail, und das Schreiben dient also zu ihrer Reflexion der
damaligen Begegnung, und der Reflexion ihres Berichts. Immerhin geht der gegnerische Anwalt hin, und verdreht die Aussage im Polizeibericht dahingehend, dass die Polizistin Duhme in dem gesehen Video angeblich gesehen/gehört haben will, dass ich gegen die EV des LG-Essen verstoßen hätte.

Das habe ich nicht, zu keiner Zeit, diese falsche Behauptung kann von Frau Duhme nur getätigt worden sein, weil ihr die EV des LG-Essen nicht bekannt war.

In dem Bericht wird behauptet, dass der LG-Beschluss und das Handy-Video nachgereicht werden sollte. Hierzu gibt es einige Fragen.

1. Liegt die EV des LG-Essen inzwischen vor?

2. Liegt das Video inzwischen vor?

3. Wird auch noch jetzt die falsche Behauptung aufrecht erhalten, dass ich gegen die EV des LG-Essen verstoßen hätte, und womit wird das begründet?

Mit freundlichem Gruß

Sonnenstaatland.org hat 5 Besucher am Tag.

Erinnern wir uns nochmal. Der NIEDERRHEINER hatte sich ja immer wieder gerne mit mir angelegt. Auch wenn er dabei regelmäßig nichts auf die Reihe kriegte, hat er sich dann anschließend ganz gerne zum Sieger erklärt.
Er, der so gerne über das angebliche Antonya-Debakel berichtete, was aber am Ende in einem Sieg der Familie und der Unterstützer endete. Ein Debakel war der Ausgang nur für den NIEDERRHEINER und seine Dummschwätzer.
Er, der so gerne Demoplakate fälschte, auf die niemand reinfiel. Selbst er schaffte es nicht an dem falschen Ort zu erscheinen, deshalb musste er Demobesucher erfinden, die angeblich nach Velbert gefahren wären, anstatt nach Bochum.
Er, der so gerne erleben wollte, dass ich am Landgericht eine Verhandlung verliere, und deshalb auch bereit ist, zu Terminen zu fahren, die gar nicht stattfinden. 😉
Er, der sogar dem Sonnenstaatland zu lästig wurde, und dort am Ende gesperrt wurde.
Er, der locker an einem Tag über 30 Zugriffe auf beamtendumm.wordpress.com produzierte.
Im September erklärte er dann, dass er sich nicht mehr mit mir anlegen will, und er begründete dies damit, dass er noch immer kein Impressum habe, und ich deshalb in seinen Augen der Verlierer wäre. Angeblich hätte ich keinerlei Relevanz, und sollte nun in die völlige Bedeutungslosigkeit abrutschen, weil sich der NIEDERRHEINER und das neue sonnenstaatland.org nicht mehr mit mir beschäftigen würde.
Der Beitrag
zeigte dann, wie sehr sich der NIEDERRHEINER und sonnenstaatland.org mal wieder selbst verarscht haben.
Hier eine weitere Statistik von sonnenstaatland.org die zeigt, wer wirklich völlig bedeutungslos ist.
Von dieser Statistik wurde heute gegen 22 Uhr ein screenshot angefertigt.
Es gibt dort mal gerade 53 Mitglieder. Erstaunlich, als mich der NDR mal unter falschem Namen angerufen hatte, da hatte er behauptet, dass sonnenstaatland.com über 400 Mitglieder hätte.
Ich hatte dies bereits damals bezweifelt, weil in diesen Zahlen vermutlich auch ehemalige und gesperrte Mitglieder enthalten sind, und manche dort mehrfach angemeldet sind.
Aber selbst von den angeblich 400 Mitgliedern interessieren sich anscheinend mal gerade ca. 50 für sonnenstaatland.org.
393 Beiträge gibt es dort, alleine 43, also mehr als 10%, erschienen zum Thema BEAMTENDUMM.
Nur 1 Benutzer war online, nämlich ich, um den screenshot zu machen. Am ganzen Tag waren nur lächerliche 3 Benutzer auf sonnenstaatland.org. Was für meine Lachnummer. Solche Typen bezeichnen also beamtedumm bzw. mich, als „ohne Relevanz“.
Bezeichnend, dass die TOP10-Themen dort von dem Thema BEAMTENDUMM eindeutig angeführt wird.
Heute waren also 3 User dort online, durchschnittlich kommen die auf 5,2 Besucher am Tag. 😉 😉 😉 😉 😉
Diese 5,2 Besucher sorgen aber für durchschnittlich 386 Seitenaufrufe, was ca. 70 Seitenaufrufe pro Besucher macht. Das zeigt doch, dass da einige einen an der Klatsche haben müssen. Sonnenstaatland.org kann nicht mehr in die völlige Bedeutungslosigkeit abrutschen, da sind die doch schon längst mit ihren 3 bis 5 Besuchern am Tag.
Wie nicht anders zu erwarten, wurde das Thema BEAMTENDUMM ganz besonders häufig aufgerufen. Erstaunlich, wo BEAMTENDUMM doch angeblich gar keine Relevanz haben soll.
Nicht nur bei sonnenstaatland.org wurde verkündet, dass BEAMTENDUMM absolut keine Relevanz hätte, sondern auch auf dem Blog vom NIEDERRHEINER. Erstaunlich, dort hat der NIEDERRHEINER inzwischen die letzten Beiträge bezüglich BEAMTENDUMM bzw. meiner Person gelöscht.
Es wurde bereits erwähnt, dass der NIEDERRHEINER offensichtlich in Panik ausgebrochen ist. Die hektischen Löschaktionen belegen dies nochmals.
Über das Thema Relevanz braucht man sich wohl auch nicht mehr unterhalten, oder darüber, wer hier wirklich der Sieger ist.
Es gab heute 16 Zugriffe aus Duisburg. Wie viele davon wohl nicht vom NIEDERRHEINER stammten?

FREMDBEITRAG: Gerd Lichtenberger und die öffentliche Meinung – im Krieg sind alle Mittel erlaubt

Es ist still geworden um Gerd Lichtenberger, Geschäftsführer der Life Jugendhilfe und SPD-Ratsmitglied der Stadt Bochum. Im WAZ-Artikel  vom 17.12.2015 wurde mitgeteilt, dass die Stadt Bochum zwar keine rechtlichen Schritte gegen die Life-Jugendhilfe einleiten wird, seitens der Staatsanwaltschaft Essen jedoch noch  Ermittlungen gegen Lichtenberger wegen Betrugsverdachts laufen. Das Ermittlungsverfahren betrifft die nicht vereinbarungsgemäße Betreuung des vom Jugendamt der Stadt Dorsten in die Obhut der Life Jugendhilfe gegebenen elfjährigen Paul. An die Öffentlichkeit gelangte der Jugendamtsskandal durch die MONITOR-Sendung vom 30.04.2015 „Mit Kindern Kasse machen? Wie Heimkinder ins Ausland verbracht werden“.

„Wir pflegen keine Geschäftsbeziehungen zum Jugendamt Gelsenkirchen“, sagt Gerd Lichtenberger, Gründer und Geschäftsführer der Life Jugendhilfe.

… Die Life Jugendhilfe hatte Ende 2013, als sie ihren 20. Geburtstag feierte, 442 Projekte im Inland und etwa 250 Auslandsmaßnahmen durchgeführt. „Wir arbeiten mit 80 Jugendämter in ganz Deutschland zusammen“, so Gerd Lichtenberger. „Wir werden angefragt, wenn das klassische Repertoire der Betreuung ausgereizt ist.“…

http://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/skandal-um-life-bochum100.html

Vorwürfe gegen Bochumer Jugendhilfe „Life“

Das Bochumer Unternehmen „Life“ ist nach Recherchen des WDR in den Schlagzeilen. Der Vorwurf steht im Raum, dass Kinder im Ausland schlecht betreut und untergebracht wurden. Heute (11.06.15) beschäftigt sich die Politik in Dorsten mit dem Thema. Unterdessen arbeiten andere Städte weiter mit dem Unternehmen.

… Es geht um den elfjährigen Paul. Er lebte auf einem heruntergekommenen ungarischen Bauernhof. Sein Betreuer war ein alter Mann, der kein Deutsch kann. Rund 7.000 Euro bekommt das Unternehmen für einen Jugendlichen, der Betreuer in Ungarn erhält aber nur rund 800 Euro. In Datteln arbeitet man inzwischen nicht mehr mit Life zusammen… Der Leiter der Jugendhilfe „Life“, Gerd Lichtenberger, ist zum Termin im Dorstener Rathaus geladen…

Kritik hat es auch am Schulunterricht in Ungarn gegeben. Denn der elfjährige Paul ging nicht zur Schule. Unterricht gab es nur über eine Internetschule, die der Tochter von Lichtenberger gehört. Für ein Interview mit dem WDR steht er derzeit nicht zur Verfügung. Trotz aller Kritik an seinem Unternehmen arbeiten zahlreiche Städte weiterhin mit ihm zusammen und schicken Kinder und Jugendliche in ausländische Heime, die Lichtenberger betreibt. Teilweise werden die Kinder bis nach Kirgisistan zu Maßnahmen geschickt. Auch Dorsten und Bochum arbeiten weiter mit „Life“ zusammen.

Stand: 11.06.2015

 

In Dorsten hat es genügt, dass die Tochter von Lichtenberger eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, um das Vertrauen in die Life Jugendhilfe aufgrund dieser „Beweise“ als wiederhergestellt zu bewerten…

 

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:HSWSDVXpU1wJ:www.dorstenerzeitung.de/staedte/dorsten/Im-Fall-Paul-Staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-Life-Geschaeftsfuehrer%3Bart914,2807210+&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=de

  1. September 2015

… Das Jugendamt der Stadt Dorsten wähnt sich dagegen rechtlich auf der sicheren Seite. Sie hat von allen Beteiligten belastbare Beweise eingefordert und auch bekommen. So hat die Tochter von Gerd Lichtenberger, Jennifer Krautscheid-Steffen, und zuständig für die Besuche des Jungen vor Ort in Ungarn, eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt, in der sie die Zahl der Besuche in Ungarn dokumentiert: „In ihrer eidesstattlichen Versicherung hat sie angegeben, sieben Mal in Ungarn gewesen zu sein. Einmal zu Beginn der Maßnahme, vom 3. November bis 7. November 2014. Davon erfolgten drei Besuche in Begleitung von Mitarbeitern der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Datteln. Ein weiteres Mal sei eine andere Mitarbeiterin von Life vor Ort gewesen“, gibt Ludger Böhne, stellvertretender Pressesprecher der Stadt Dorsten, die von Krautscheid-Steffen an Eides statt geleisteten Angaben wider.

Der Life-Geschäftsführer Gerd Lichtenberger hält sich laut Auskunft seines Öffentlichkeitsarbeiters, Jürgen Wallinda-Zilla, zurzeit im Ausland auf. „Lichtenberger hat aus einer WDR-Sendung am Donnerstag (27. August) erfahren, dass Betrugsvorwürfe von der Staatsanwaltschaft Essen geprüft werden. Zum jetzigen Stand des Verfahrens will er aber keinen Kommentar abgeben.“ Zur Last gelegt wird Lichtenberger, die Stadt Dorsten über tatsächlich erbrachte Leistungen während des Ungarn-Aufenthaltes des Kindes Paul getäuscht zu haben.

 

Ende Dezember 2015 erklärte die Stadt Bochum die Zusammenarbeit mit der Life Jugendhilfe für in Teilen beendet. Zwei laufenden Maßnahmen blieben davon unberührt und Herr Lichtenberger sitzt nach wie vor im Rat der Stadt Bochum.

…  Bochum beendet die Zusammenarbeit mit der Life Jugendhilfe. Sozialdezernentin spricht von erschüttertem Vertrauen. Eine Klage sei „wenig zielführend“.

Die Stadt zieht Konsequenzen aus der Weigerung der Life Jugendhilfe GmbH , den seit Mitte Juni geforderten Nachweis für die Qualifikation eines Mitarbeiters in Frankreich vorzulegen. „Die Zusammenarbeit mit der Life Jugendhilfe GmbH und dem Jugendamt wird beendet, weil die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nicht mehr gegeben ist“, schreibt Sozialdezernentin Britta Anger in einer Erklärung zur gestrigen Ratssitzung. Zwei laufende individualtherapeutische Maßnahmen in Sachsen-Anhalt werden noch bis zum Sommer 2016 fortgeführt.

… Das Unternehmen von SPD-Ratsherr Gerd Lichtenberger habe durch eine Rechtsanwaltskanzlei erklärt, dass es „weder berechtigt noch verpflichtet sei, irgendwelche Unterlagen freier Mitarbeiter vorzulegen“. Diese Weigerung erschüttere das Vertrauen „in die notwendige Zuverlässigkeit erheblich“, so Anger.

(…weiterlesen…)

https://staatsunrecht.wordpress.com/2016/05/05/gerd-lichtenberger-und-die-oeffentliche-meinung-im-krieg-sind-alle-mittel-erlaubt/

SZ: In fremden Händen – ungekürzt Ursula K/Koch

In fremden Händen

Jugendämter greifen zunehmend in Familien ein und bringen Kinder in Heimen oder Pflegefamilien unter. Manche Entscheidungen der Ämter sind verheerend – und wer einmal in die Mühlen geraten ist, kommt so leicht nicht mehr heraus. Sechs Leidensgeschichten.

• Von: Katrin Langhans

• Rainer Stadler

  • In Deutschland gibt es rund 600 Jugendämter. Sie sind kommunale Behörden und sollen sicherstellen, dass Kinder geborgen und gesund aufwachsen. Sie planen Spielplätze, sie beraten Jugendliche, die sich beim Einstieg ins Berufsleben schwertun, sie unterstützen Eltern bei der Erziehung. Das Jugendamt soll aber nicht nur helfen, sondern auch kontrollieren, dass Kinder in ihren Familien nicht vernachlässigt oder misshandelt werden. Andernfalls kann es eine Inobhutnahme verfügen: Das Kind wird aus seiner Familie genommen und in einer Pflegefamilie oder einem Heim untergebracht. Die Zahl der Kinder, die Jugendämter aus ihren Familien nehmen, steigt: Vor zehn Jahren waren es rund 25 000 Kinder, vergangenes Jahr fast 50 000. In der Öffentlichkeit wird diese Entwicklung oft damit erklärt, dass Eltern mit ihrer Erziehungsaufgabe zunehmend überfordert seien. Es gibt aber Fälle, die eher den Verdacht nähren, dass ein Apparat außer Kontrolle geraten ist: dass Familien, die vielleicht Hilfe bräuchten, mit staatlicher Gewalt schikaniert und auseinandergerissen werden – mit wenig Rücksicht auf Gesetze und auf das Gut, das eigentlich über allem steht: das Kindeswohl.

Thomas Mörsberger — Vorsitzender des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht: Ich werde zunehmend konfrontiert mit Fällen, bei denen in haarsträubender Weise Familien belastet werden durch völlig unberechtigte Interventionen, etwa in Form einer Fremdplatzierung per Inobhutnahme. Und ich spreche nur von Fällen, bei denen das Jugendamt dies auch – natürlich nicht öffentlich – zugegeben hat. Den Optimismus, dass durch massives Eingreifen per se das Gute passiere, kann ich nicht teilen.

Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, ehemalige Justizsenatorin in Hamburg und Berlin: Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass sowohl Familiengerichte als auch Jugendämter Kinder oft zu schnell und ohne notwendige Ermittlung von Alternativen in Obhut nehmen beziehungsweise von den Eltern trennen. Und dass sie sich auch bei der Rückgabe von fremd-untergebrachten Kindern an die Eltern zögerlich und damit pflicht- und verfassungswidrig verhalten.

Fall 1

 

Ursula K.*, Bremen — Mutter von Faruk*: Als ich schwanger wurde, war ich bereits seit einem Jahr mit Jusuf in einer On-off-Beziehung. Er hat mich oft bedroht und geschlagen, trotzdem hing ich an ihm – emotional und auch finanziell. Zwei Monate vor der Geburt habe ich beim Jugendamt darum gebeten, dass ich in ein Mutter-Kind-Haus gehen darf, um Abstand von ihm zu gewinnen. Ich hatte mich selbst um einen Platz in Hamburg gekümmert. Es fehlte noch eine Zusage, dass die Kosten vom Jugendamt übernommen werden. Stattdessen genehmigte man mir eine Familienhilfe und eine Hebamme. Wird schon, sagte man mir, Sie werden ja jetzt alle eine Familie. Später habe ich aus den Akten erfahren, dass das Jugendamt am nächsten Tag Kontakt zum Krankenhaus aufnahm, wohl um die Inobhutnahme zu planen.

Fall 2

 

Karin E.*, Siegburg — Mutter von Claudia*, 16: Der Klassenlehrer hatte Claudia und mich offensichtlich auf dem Kieker: Claudia war von drei Jungs vor den Schulbus geschubst worden, ich berichtete ihm davon. Statt die Jungs zur Rechenschaft zu ziehen, beschwerte er sich, dass ich Claudia nun mit dem Auto zur Schule brachte. Sie müsse selbstständiger werden. Außerdem sei sie zu dick, sie solle sich mehr bewegen und gesünder essen. Er mobbte sie wiederholt vor der ganzen Klasse, und zog auch über mich vor der Klasse her, weil ich mich wiederholt bei ihm beschwert hatte. Dabei hatte Claudia gute Noten, vor allem in Englisch, in Mathe war sie sogar die Klassenbeste. Ich wandte mich an die Direktorin. Sie sagte: Mobbing gibt es nicht an unserer Schule. Immer öfter hatte Claudia starke Bauchschmerzen, wenn sie zur Schule ging, ihre Fehlzeiten häuften sich, wir waren oft beim Arzt.

Ich war damals selbstständig und privat versichert. Als die Geschäfte schlecht liefen, wollte ich in die gesetzliche Versicherung, wurde aber zunächst nicht aufgenommen. Deshalb zahlte ich die ärztliche Versorgung von Claudia privat, was auch keine nennenswerten Probleme verursachte. Als jedoch die Direktorin davon erfuhr, schaltete sie das Jugendamt ein. Sie erzählte den Mitarbeitern auch, Claudia werde immer unförmiger und dicker.

Fall 3

Ralf S.*, München — Vater von Lisa*: Im September 2012 erlitt meine Partnerin, die Mutter meiner Tochter Lisa, eine heftige psychische Erkrankung. Ich war noch in Trennung und lebte damals noch nicht bei den beiden. Deshalb bekam ich den Zusammenbruch nicht sofort mit. Meine Partnerin wurde in eine Klinik eingeliefert und Lisa vom Jugendamt in ein Heim gebracht. Als ich davon hörte, eilte ich in dieses Heim und stellte mich als Vater von Lisa vor. Dann erfuhr ich, dass sich meine Partnerin von Mördern verfolgt fühlte und mich beschuldigte, ich hätte Lisa missbraucht. Das Amt verwehrte mir sechs Wochen jeden Kontakt zu Lisa.

Fall 4

Linda N., Hannover — Mutter von Anna: Mein damaliger Freund wollte von Anfang an nichts mit Anna zu tun haben. Schon während der Schwangerschaft hatte er gesagt, ich solle das Kind doch abtreiben. Ich hoffte, dass wir doch noch eine Familie werden, aber als Anna eineinhalb Jahre alt war, trennten wir uns. Anna wohnte bei mir, mein Ex weigerte sich, Unterhalt zu zahlen. Nach etwa einem Jahr, er hatte nun eine neue Freundin, änderte sich seine Einstellung schlagartig. Er verlangte mehr Umgang mit Anna. Gleichzeitig verbreitete er Unwahrheiten über uns: Als ich von Hannover wegzog, warf er mir zum Beispiel vor, ich wolle Anna entführen. Er teilte dem Jugendamt mit, Anna werde von mir völlig von der Außenwelt isoliert und wachse ungesund auf. Wir wohnten damals neben einer Apfelplantage, Anna hatte einen Hund und natürlich auch Freunde. Das Gericht beschloss schließlich, das Kind müsse den Vater öfter sehen.

Anna N. (16): Ich weiß, dass ich schon damals nicht gern zu ihm gegangen bin. Seine neue Freundin wollte, dass ich »Mutter« zu ihr sage, darauf hatte ich keine Lust. Außerdem haben sie immer schlecht über meine Mutter und ihre Familie geredet. Ich erinnere mich an ein paar schöne Ausflüge und teure Urlaube mit ihm, aber eben auch daran, dass er mich immer ziemlich unter Druck gesetzt hat. Er war ein fanatischer Sportler und verlangte von mir ständig mehr – dass ich bessere Noten schreibe, abnehme, solche Geschichten.

Fall 5

Guido W.*, Bonn — Vater von Larissa*: Vier Jahre nach der Geburt von Larissa trennten sich die Wege meiner damaligen Partnerin und mir. Larissa wohnte bei ihr, aber ich besuchte sie regelmäßig, wir hatten ein richtig tolles Verhältnis. Das änderte sich, als meine Ex-Partnerin nach einem Schlaganfall aus dem Krankenhaus kam. Ich hatte einen Platz für sie und Larissa in einem Mehrgenerationenhaus organisiert. Aber meine Ex entschied sich, bei einer Freundin einzuziehen. Meine Ex-Partnerin ist nachgewiesenermaßen psychisch krank. Diese Freundin auch. Und sie hat eine Toch-ter, die nach Angaben ihrer Schule Zeichen von Verwahrlosung zeigte. Es wurde zunehmend schwierig für mich, an meine Ex-Partnerin und meine Tochter heranzukommen.

Fall 6

Stefanie R., Lambrecht / Pfalz — Pflegemutter von Luca: Luca hatte einen schwierigen Start ins Leben. Im Alter von vier Wochen erkrankte er an Lungenentzündung und Keuchhusten. Das hat ihn fast das Leben gekostet. Er lag fast vier Wochen im Koma, mehrere Monate auf der Intensivstation, und war deshalb in seiner Entwicklung verzögert. Ich betreue zusammen mit einer Kindergärtnerin seit Jahren Kinder, die sehr viel Pflege brauchen. Als Luca mit acht Monaten im November 2008 zu uns kam, musste er mit Sauerstoff versorgt werden und war an einen Monitor angeschlossen, der seine Lungenwerte überwachte und bei jeder Abweichung von den Normwerten einen piepsenden Alarm auslöste, auch nachts.

Die Mutter, die noch drei andere Kinder hatte, war mit Luca von Anfang an überfordert. Den Vater, der auch noch vier weitere Kinder hatte, beschuldigte sie, er sei ihr gegenüber gewalttätig gewesen. Sie hatte ihn deswegen angezeigt. Beide Eltern haben sich in den ersten Jahren kaum erkundigt, wie es Luca geht, oder ihn gar besucht. Sie hatten, wie es schien, genug andere Probleme.

Johannes Streif — Kinder- und Jugendpsychologe, Gerichtsgutachter: Viele Eltern erleben das Jugendamt als Kontrolle und nicht als Hilfe. Das hängt viel mit dem Verhalten der Jugendamtsmitarbeiter zusammen und ist bedauerlich: Die meisten Eltern sind in Situationen, in denen sie ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln, einfach überfordert. Erleben diese Eltern das Jugendamt nur als Kontrolle und Machtfaktor, werden sie sich in der Not nicht mehr an dessen Mitarbeiter wenden. So wird wirkungsvolle Hilfe verhindert, die viel Leid und Misshandlung in den Familien vermeiden könnte.

Hans-Christian Prestien — ehemaliger Familienrichter: Das Jugendamt sieht sich einer Gemengelage von Aufgaben gegenüber, die für die Mitarbeiter kaum unter einen Hut zu bringen ist. Die Behörde soll einerseits Eltern beraten und ihnen helfen. Andererseits soll sie gegebenfalls Kind und Eltern durch eine Inobhutnahme ohne vorherige richterliche Überprüfung oder Anordnung voneinander trennen. Dafür reicht, dass die Mitarbeiter in quasi richterlicher Funktion eine Situation als »Gefahr« für das Kind einschätzen. Eine richterliche Kontrolle findet auch im Nachhinein dann nicht statt, wenn die betroffenen Eltern gegen dieses Verfahren keinen Einspruch erheben – was sie oft nicht tun, weil sie ohnehin keine Chance sehen.

Klaus-Uwe Kirchhoff — Sozialpädagoge, Verfahrensbeistand: In manchen Städten, zum Beispiel in Hamburg und Bremen, hat ein Jugendamtsmitarbeiter hundert Fälle gleichzeitig zu bearbeiten. Dieser Notstand führt dazu, dass viele Jugendamtsmitarbeiter nicht mehr ihr Büro verlassen und in ihren Berichten Defizite von Leuten – also meistens Eltern – beschreiben, die sie noch nie gesehen haben.

Uwe Jopt — Professor für Psychologie, Gutachter: Tragödien wie der Fall Kevin in Bremen oder der Fall Chantal in Hamburg, die massive Kritik an den Behörden nach sich zogen, haben natürlich dazu beigetragen, dass die Jugendämter heute lieber zu früh eingreifen als zu spät. Das Problem ist allerdings, dass viele Ämter äußerst zurückhaltend sind, eine Herausnahme von Kindern wieder rückgängig zu machen. Obwohl die höchsten Gerichte herausgestellt haben, dass die Rückführung der Kinder in ihre Familien das oberste Ziel amtlichen Handelns sein sollte.

Reinhard Wiesner — Rechtswissenschaftler, langjähriger Ministerialrat im Bundesfamilienministerium:
Das Recht hat hohe Hürden errichtet, bevor der Staat in das Sorgerecht der Eltern eingreifen darf. Zum einen muss das Kindeswohl gefährdet sein. Das ist aber schon die erste Schwierigkeit: Was bedeutet Gefährdung des Kindeswohls? Das lässt sich ja nicht wie mit einem Fieberthermometer messen. Die Kindeswohlgefährdung allein reicht aber noch nicht. Gericht und Behörden müssen auch nachweisen, dass die Eltern aller Voraussicht nach nicht in der Lage sind, diese Gefährdung abzustellen. Die Gerichte und Behörden müssen also zusätzlich eine Prognose abgeben. Das birgt die Gefahr, dass Entscheidungen getroffen werden können, die sich im Nachhinein als falsch erweisen.

Ursula K., Bremen — Mutter von Faruk (Fall 1): Mein Sohn Faruk wurde am 26. Mai 2012 um 1:35 Uhr geboren. Fünf Minuten später hat man ihn mir weggenommen. Ich erfuhr nichts, keine Größe, kein Gewicht, die Ärzte sagten nur, er müsse schnell auf die Kinderintensivstation. Als ich nachts um fünf zur Pforte lief, um nach ihm zu sehen, ließ man mich nicht rein. Am nächsten Morgen um elf Uhr kam ein Mann vom Jugendamt Vechta. Er eröffnete das Gespräch mit den Worten: Wir haben Ihr Kind in Obhut genommen. Ich fragte ihn: Warum? Er schüttelte nur den Kopf: Frau K., wie wollen Sie das Ruder nur wieder rumreißen? Ich war fassungslos, dass man mir mein Kind wegnimmt, bevor ich überhaupt als Mutter hätte versagen können. Vor Gericht habe ich später erfahren, dass das Jugendamt befürchtete, mein Freund würde dem Kind etwas antun.

Karin E. — Mutter von Claudia (Fall 2):
Das Jugendamt beanstandete, Claudia sei zu unselbstständig und habe zu hohe Fehlzeiten in der Schule. Ich solle Erziehungshilfen annehmen. Dass Claudia in der Schule gemobbt wurde, hat die Sachbearbeiterin nicht interessiert. Ich lehnte die Erziehungshilfe ab, weil ich schon eine andere Tochter allein großgezogen hatte, die heute als Anwaltsgehilfin arbeitet. Gut, dann sehen wir uns vor Gericht, sagte die Frau vom Jugendamt.

Ralf S. — Vater von Lisa (Fall 3):
Sechs Wochen nach Einlieferung in die Klinik war meine Partnerin medikamentös gut eingestellt. Sie fühlte sich nicht mehr von Mördern verfolgt und zog sämtliche Vorwürfe gegen mich zurück. Anfang November 2012 sprachen wir mit der Heimleitung und wollten wissen, wann wir Lisa zurückbekommen. Aber wir bissen auf Granit. Man erklärte uns, dass Lisa ein Jahr im Heim bleiben werde. Wir konnten das nicht verstehen, schließlich war Lisa doch nur wegen der Erkrankung meiner Partnerin ins Heim gelangt.

Trotz wiederholter Nachfrage war auch das Jugendamt nicht bereit, einen Grund zu nennen, warum meine Tochter nicht zu mir zurückkommen sollte – ich war immerhin der rechtmäßige Vater, und von mir war nie eine Kindeswohlgefährdung ausgegangen. Als meine Anwältin eine Antwort verlangte, entgegnete ihr der Leiter des katholischen Heims: Sie sind ja gar nicht so schlicht, wie Sie aussehen.

Meine Partnerin und ich hatten schon früh den Eindruck, dass es um finanzielle Interessen ging. Bei der Einsicht der Akten fanden wir dann ein Dokument, aus dem hervorging, dass Lisa nicht nur ein Jahr im Heim bleiben sollte, wie man uns gesagt hatte, sondern sogar zwei Jahre. Als voraussichtliche Kosten für die Unterbringung waren 150 000 Euro veranschlagt. Das Heim hatte also handfeste Gründe, unsere Tochter von ihren Eltern zu entfremden und so lange wie möglich zu behalten.

Anna N. (Fall 4): Als ich in die Pubertät kam, hat mich mein Vater zunehmend wegen meines Äußeren kritisiert. Einmal regte er sich auf, dass ich schon einen BH trug. Und dann hat er mir auch mal von hinten an die Brust gefasst. Ich habe geschrien, er solle sofort damit aufhören. Dieser Vorfall war anschließend Thema einer Routine-Untersuchung durch meine Ärztin: Sie fragte mich, ob ich schon mal über den Tod nachgedacht habe. Ich sagte Ja. Und über Suizid? Ich hatte mich zu der Zeit gerade heftig mit meiner Mutter gestritten und sagte: Klar, auch. Daraus schloss die Ärztin, ich sei suizidal. Sie sagte meiner Mutter, sie solle mich umgehend in eine psychiatrische Klinik bringen.

Linda N. — Mutter von Anna: In der Klinik sagte der leitende Arzt nach der Untersuchung: Vergessen Sie mal Ihre Tochter, die bekommt jetzt einen Reset, damit sie ihre beschissene Vergangenheit vergisst. Ich fragte ihn: Wovon reden Sie eigentlich?

Anna N.: Die haben tatsächlich Reset gesagt. Und dass sie mich neu programmieren wollten.

Linda N.: Ich habe sie sofort herausgeholt, um sie von einer anderen Psychologin untersuchen lassen. Ihr Befund: Das Kind hat absolut gar nichts. Trotzdem hat uns der Vater beim Jugendamt angeschwärzt und forderte, mir das Sorgerecht zu entziehen. Das Jugendamt ist voll darauf angesprungen, das Gericht ebenso: Eine Psychologin wurde beauftragt, um mich und meine Tochter zu untersuchen. Sie kam zum Schluss, wir hätten eine symbiotische Beziehung, Anna könne sich bei mir nicht richtig entwickeln.

Guido W. — Vater von Larissa (Fall 5): Von verschiedenen Seiten wurde mir zugetragen, dass Larissa in ihrer neuen Um- gebung verwahrloste. Ihre Noten in der Schule brachen ein, im Winter kam sie mit kaputten Sandalen zur Schule, völlig verdreckt. Auch ihre Klassenlehrerin machte sich Sorgen. Weil meine Ex-Partnerin nicht mit mir oder der Lehrerin über Larissa reden wollten, wandte ich mich ans Jugendamt. Die Klassenlehrerin meldete sich dort ebenfalls. Doch niemand im Amt wollte sich ernsthaft mit uns unterhalten. Obwohl das Gericht beschlossen hatte, dass mich meine Tochter regelmäßig besuchen sollte, ließ meine Ex-Partnerin alle Umgänge platzen. Ich bekam Larissa nicht mehr zu Gesicht, aber das Jugendamt unternahm nichts. Es setzte sich aber dafür ein, dass mir vor Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter entzogen wird – mit Erfolg.

In den nächsten Monaten spitzte sich die Angelegenheit stark zu: Die Tochter der Frau, mit der Larissa und meine Ex-Partnerin zusammenwohnten, unternahm mehrere Selbstmordversuche. Daraufhin äußerte auch Larissa in einer SMS an einen Mitschüler Suizidgedanken. Die Schule, die mit unserem Fall betraute Richterin und ich: Wir alle drängten das Jugendamt, tätig zu werden. Die Reaktion war eine Risikoeinschätzung des Amts, voller Fehler und mit der Entwarnung: In beiden Fällen be-stehe keinerlei Gefahr. Die Kinder seien von ihren Müttern bestens betreut.

Stefanie R. — Pflegemutter von Luca (Fall 6): Zu unserer Freude und zum Erstaunen der Behörden und Ärzte entwickelte sich Luca sehr gut bei uns. Mitarbeiter des Jugendamts sagten mir, es wäre das Beste für den Jungen, wenn er bei uns bleibt. Anfang 2011 wurde allerdings das Jugendamt umstrukturiert, die Mitarbeiter, die unseren Fall betreut hatten, gingen, andere kamen. Außerdem wurde Lucas Fall an einen externen Jugendhilfeträger ausgelagert. Ich merkte schnell, dass die Mitarbeiterin dieses Trägers bestrebt war, Luca in seine Herkunftsfamilie zurückzuführen – obwohl die Eltern mir gegenüber nie geäußert hatten, dass sie Luca gern zurückhätten. Zudem schrie Luca vor den Besuchsterminen seiner Eltern oft und kam dann völlig verweint zurück. Leider schwenkte auch das Gericht 2012 auf den neuen Kurs ein. Luca lebte damals schon drei Jahre bei uns. Natürlich war er mir ans Herz gewachsen. Ich appellierte, dass Luca bleiben solle, wo es ihm gut ging. Das wurde mir als unprofessionell ausgelegt: Ich sei nicht imstande, das Kind loszulassen.

Klaus-Uwe Kirchhoff — Sozialpädagoge, Verfahrensbeistand: Oft habe ich in Sorgerechtsverfahren den Eindruck: Hier sitzt ein Dutzend Experten, deren einziges Ziel es ist, herauszuarbeiten, wie schlecht die jeweiligen Eltern für ihr Kind sind. Das gilt besonders, wenn die Inobhutnahme bereits erfolgt ist: Das Jugendamt wie auch das Gericht haben dann ja ein großes Interesse, wirklich etwas zu finden, was sie den Eltern vorwerfen können. Sonst hätten sie ein Kind zu Unrecht aus der Familie genommen und quasi eine Menschenrechtsverletzung begangen.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Am 4. Juni, meinem Geburtstag, war die Anhörung vor dem Amtsgericht Vechta. Ich war mir sicher, dass ich meinen Sohn so schnell wiederbekomme, wie man ihn mir weggenommen hatte. Ich war überzeugt, dass das alles ein Missverständnis ist und ich den Kleinen mit zu mir nehmen darf. Stattdessen hat mir das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen.

Karin E. — Mutter von Claudia (Fall 2): Im Juli 2013 erhielten wir die Ladung. Je näher der Termin rückte, umso schlechter ging es Claudia. Sie hatte noch nie vor Gericht ausgesagt, außerdem hatte sie Angst, nach längerer Zeit wieder ihren Vater zu sehen, der auch vorgeladen war. Er hatte uns vor Jahren massiv bedrängt und gestalkt, deshalb war ihm gerichtlich verboten worden, sich uns zu nähern. Ich ging einen Tag vor dem Termin zur Richterin und bat um einen separaten Termin für Claudia, ohne Vater. Die Richterin sagte, das komme nicht in Frage, und setzte das Näherungsverbot einfach außer Kraft. Ich sagte, eine Richterin, die sich so wenig um das Wohl eines Kindes schert, akzeptiere ich nicht. Ich reichte einen Befangenheitsantrag ein.

Der Termin kam tatsächlich nicht zustande, aber das Jugendamt hatte längst beschlossen, mir Claudia wegzunehmen. Es wurde ein neuer Termin angesetzt. Die Richterin fragte, warum ich keine Krankenversicherung habe. Ich sagte, die würde monatlich 1300 Euro kosten, das könne ich mir im Moment nicht leisten. Die Richterin sagte, Claudia sei oft unentschuldigt dem Unterricht ferngeblieben. Ich entgegnete, das sei nicht wahr: Ich hatte der Schule jedesmal ein ärztliches Attest vorgelegt. Die Richterin winkte ab und sagte, die Fehlzeiten meiner Tochter seien zu hoch. Ob ich damit einverstanden sei, dass sie jetzt vom Jugendamt untersucht wird. Als ich ablehnte, sagte die Richterin: Gut, dann entziehen wir Ihnen das Sorgerecht. Ich war perplex. In der Ladung war vom Sorgerecht keine Rede gewesen, deshalb hatte ich mir auch keinen Anwalt genommen. Aber die Entscheidung war eh schon vorher gefallen. Die Richterin brachte den fertigen Beschluss bereits zur Verhandlung mit, und noch bevor sie ihn verlas, tauchten zwei Mitarbeiter des Jugendamts in der Schule auf, um meine Tochter mitzunehmen.

Johannes Streif — Kinder- und Jugendpsychologe, Gerichtsgutachter: Leider ist es gängige Praxis, Kinder nach einer Inobhutnahme für mehrere Tage oder Wochen von ihren Eltern zu isolieren. Es heißt dann, sie sollen sich erst mal auf ihr neues Leben einstellen. In Wirklichkeit hilft diese Praxis nur den Mitarbeitern der Jugendhilfe, indem sie es Pflegefamilien und Heimen leichter macht, da sie sich zunächst einmal nicht mit den leiblichen Eltern auseinandersetzen müssen. Oft fürchtet man, Kontakte zu den Eltern machten die Kinder rebellisch oder traurig und verhinderten die Akzeptanz der Fremdunterbringung. Diese Praxis ist ein Unding! Die Kinder sollen sich mit den Gründen der Fremdunterbringung auseinandersetzen. Sie sollen wissen, dass es ihre Eltern noch gibt, dass die Eltern sich für die Kinder interessieren, auch, dass sie darum kämpfen, die Kinder wieder zu sich zu holen. Pflegeeltern und Betreuer müssen das aushalten.

 

Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, frühere Justizsenatorin: Im Paragraf 42 des Achten Sozialgesetzbuches ist klipp und klar festgehalten, dass dem Kind bei einer Inobhutnahme unverzüglich die Möglichkeit zu geben ist, einen Menschen seines Vertrauens zu benachrichtigen. Aber die Jugendamtsmit-arbeiter haben leider oft große Mühe, den gesetzlichen Vorgaben zu folgen.

Karin E. — Mutter von Claudia (Fall 2): Meine Tochter wurde eine Woche in einer Klinik zwangsuntersucht. Dann kam sie in eine Pflegefamilie. Sie hatte während dieser Zeit absolutes Kontaktverbot; ich wusste nicht, wo sie ist. Sie durfte weder mich anrufen noch ihren heißgeliebten Großvater, der in dieser Zeit Geburtstag hatte. Am 2. Dezember gab es dann ein Gespräch beim Jugendamt, ein Jugendhilfeplangespräch. Als Claudia mich sah, brach sie zusammen. Es ging ihr elend. Ich erfuhr, dass sie fünfzig Kilometer von ihrem Zuhause in einer Pflegefamilie untergebracht war. Dort sollte sie dauerhaft bleiben, damit sie die Möglichkeit habe, sich selber zu entfalten, wie das Jugendamt es ausdrückte. Sie wohnte nun zwei Stunden entfernt von ihrer Schule. Weil sich der Bus im Winter oft verspätete, erwog das Jugendamt, dass Claudia erst zur zweiten Unterrichtsstunde erscheinen müsse. Und das, nachdem man mir vorgeworfen hatte, meine Tochter habe so hohe Fehlzeiten in der Schule!

Anna N. (Fall 4): Am 21. Oktober 2013 hatten wir in der vierten Stunde Politik, da klopfte es an der Klassentür: Es waren zwei Frauen vom Jugendamt. Sie holten mich aus der Klasse raus und sagten: Wir haben hier einen Gerichtsbeschluss, du kommst ins Heim. Als ich fragte, ob ich meine Mutter verständigen und mich von meiner Klasse verabschieden könne, sagten sie: Nein, dazu ist jetzt keine Zeit.

Linda N. — Mutter von Anna: Die Nachricht von meinem Anwalt, mir sei das Sorgerecht für Anna entzogen worden, hat mich wie ein Schlag getroffen. Ich bin mit meiner Mutter zum Jugendamt, um zu erfahren, warum. Die zuständige Mitarbeiterin sagte, man sei zur Einschätzung gekommen, ich könne zusammen mit Anna einen erweiterten Suizid begehen. Ich hab die Frau angeguckt und gesagt: Wie kommen Sie dazu? Sie kennen mich doch gar nicht!

Mir wurde erklärt, dass ich ab sofort keinen Anspruch mehr auf Unterhalt und Kindergeld habe, dafür aber für den Heimplatz von Anna zahlen müsse. Ich sagte, dass ich für Anna gern ein paar persönliche Sachen und Klamotten zusammenpacken wollte. Die Frau vom Jugendamt entgegnete, das sei nicht nötig, das könne man ja alles kaufen. Da platzte mir der Kragen. Ich sagte: Wenn Sie ihr die Sachen nicht bringen, mache ich Sie rund wie einen Buslenker!

Stefanie R. — Pflegemutter von Luca (Fall 6): Am 24. Oktober 2012 stand wieder ein Besuch von Luca bei seinen leiblichen Eltern an. Ihm ging es aber sehr schlecht an dem Tag, also bin ich zum Arzt, habe mir ein Attest geben lassen und ans Jugendamt gefaxt, dass Luca nicht zum Umgangstermin kommen kann. Da es noch mild war, ging ich mit Luca ein paar Schritte auf unserer Straße entlang. Da fuhr ein Auto mit zwei Damen des Jugendamts vor. Luca solle sofort beim Amtsarzt untersucht werden, sagten sie. Sie packten ihn und setzten ihn ins Auto. Das war für lange Zeit das letzte Mal, dass ich ihn gesehen habe.

Ursula Kodjoe — Psychologin, Mediatorin: Der Wille des Kindes sollte erhört werden – je älter die Kinder sind, umso mehr. Sie haben das Recht, sich zu äußern – oder sich auch nicht zu äußern.

Karin E. — Mutter von Claudia (Fall 2): Obwohl die Untersuchung in der Klinik ergeben hatte, dass Claudia psychisch und physisch gesund sei und keine Kindeswohlgefährdung vorliege, bestand das Jugendamt darauf, dass Claudia in der Pflegefamilie bleibt. An diesem Gespräch nahm auch Claudia teil. Sie sagte immer wieder, dass sie zurück zu ihrer Mutter will. Sie klammerte sich an mir fest und weinte unentwegt. Die Mitarbeiter des Jugendamts forderten mich auf zu gehen und drohten mit der Polizei. Ich hörte Claudia noch schreien, nachdem ich den Raum verlassen hatte. Zu Hause klingelte dann das Telefon: das Jugendamt. Ich könne Claudia nun doch zu mir nehmen.

Anna N. (Fall 4): Das mit der symbiotischen Beziehung, die ich angeblich zu meiner Mutter habe, war nicht mehr aus der Welt zu kriegen. Egal mit wem ich sprach, mit meiner Verfahrensbeiständin, mit dem Jugendamt, mit dem Richter – sobald ich sagte, ich will bei meiner Mutter leben, hieß es: Das sagst du doch nur, weil deine Mutter dir das vorgesagt hat. Was ich wollte, hat niemand ernst genommen. Ich kam mir komplett verarscht vor.

Klaus-Uwe Kirchhoff — Sozialpädagoge, Verfahrensbeistand: Wer garantiert eigentlich, dass eine Heimunterbringung wirklich besser ist als das angeblich defizitäre Zuhause? Niemand.Johannes Streif — Kinder- und Jugendpsychologe, Gerichtsgutachter Im Selbstverständnis mancher Mitarbeiter der Jugendhilfe, sei es in Heimen oder im Jugendamt, ist die Ursache der Fremdunterbringung stets das Versagen der Eltern. Diese Sichtweise verleitet dazu, die eigene Funktion und Rolle pauschal gegen die Eltern abzugrenzen, als sei für das Kind alles besser als seine Eltern. Zum Wohl des Kindes ist es jedoch wichtig, tatsächlich anzuerkennen und zu würdigen, dass es leibliche Eltern hat.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Als ich die Pflegeeltern zum ersten Mal gesehen habe, dachte ich: Das kann ja wohl nicht wahr sein. Diese Frau, weit über sechzig, soll sich um mein Kind kümmern? Der Mann war sogar noch älter.

Karin E. — Mutter von Claudia (Fall 2): Claudia hatte von ihrem neuen Leben in der Pflegefamilie heimlich Fotos gemacht. Ihr Zimmer lag im Keller und war mit Fliesenboden, einem Bett und einem Fernseher ausgestattet, die Fenster waren vergittert. Es befanden sich noch zwei weitere Pflegekinder im Keller, zum Wohnbereich der Familie selbst hatten sie keinen Zutritt, der Pflegevater wollte ungestört bleiben. Die Matratze in Claudias Zimmer hatte Blutflecken, eine andere Matratze war an der Unterseite angekokelt. Das Schloss in der Zimmertür war halb herausgebrochen. Diese Bilder haben uns gerettet, als das Gericht mir im Frühjahr 2014 erneut das Sorgerecht entziehen wollte. Die Richterin war sichtlich schockiert und ich bekam das Sorgerecht und das Aufenthaltbestimmungsrecht für meine Tochter zurück. Fürs Erste jedenfalls.

Anna N. (Fall 4): Das Heim lag etwas außerhalb von Gifhorn. Ich wurde in mein neues Zimmer geführt: ein Bett, ein Stuhl, ein Tisch, ein Schrank, ein Schreibtisch, das war’s. Das Ganze war in einer Art Wohnung mit Küche und Wohnzimmer, die ich mit fünf Jungs geteilt habe. Mir wurde ja gesagt, ich sei nun im Heim, damit ich mich normal entwickeln kann. Aber wie soll man sich dort normal entwickeln? Wir hatten mehrere Straffällige im Heim, Jungs, zwei Köpfe größer als ich, die Spaß daran hatten, mich mit der Bettdecke fast zu ersticken. Einer hat mir angedroht, mich unter Drogen zu setzen und dann zu vergewaltigen. Und Weihnachten habe ich unter anderem mit zwei Jugendlichen verbracht, die ein paar Wochen später eine Lagerhalle angezündet haben. In der Schule, die ich dort besuchte, war ich natürlich eine Außenseiterin, die Asoziale aus dem Heim. Ich war komplett ausgeschlossen von der Welt, es gab kein Internet, ich konnte niemanden aus der Klasse zu mir einladen oder auch großartig besuchen, weil ich immer früh am Abend im Heim sein musste.

Stefanie R. — Pflegemutter von Luca (Fall 6): Über Umwege erfuhr ich, dass Luca zunächst für zwei Monate in eine Pflegefamilie gekommen war und dann erst zu seinen leiblichen Eltern, die bald darauf nach Kaufbeuren zogen. Es kam, wie ich es befürchtet hatte: Luca fühlte sich in seiner neuen Umgebung überhaupt nicht wohl, die Berichte des dortigen Jugendamts beschrieben ihn als schwer traumatisiertes Kind, das einkotete und mit dem Kot die Wände beschmierte. Er kam in die Psychiatrie und dann in ein Heim, den leiblichen Eltern wurde das Sorgerecht wieder entzogen.Thomas Saschenbrecker — Familienrechtsanwalt Ich habe mir mal die Besuchsordnung des Stasi-Gefängnisses Bautzen durchgelesen. Die war humaner als die meisten Regelungen beim Umgang von Eltern, denen das Sorgerecht entzogen wurde, mit ihren Kindern.

Ralf S. — Vater von Lisa (Fall 3): Trotz wiederholter Bitten durfte ich von November 2012 bis Februar 2013 nur zwei Stunden pro Woche mit meiner Tochter verbringen. Lisa weinte oft und klammerte sich an mich, wenn ich das Heim wieder verlassen musste. Mehrfach musste das Personal sie von mir losreißen. Man wollte Lisa offensichtlich von mir entfremden. Das Heim verlassen, mal in den Zoo gehen oder zum Spielplatz? War mir ohne Begründung untersagt.

Guido W. — Vater von Larissa (Fall 5):
In der Risikoeinschätzung wurde mir vom Jugendamt angelastet, ich sei schuld an Larissas Suizidäußerungen im Dezember 2013. Warum? Weil ich ihr im September eine SMS geschickt hatte: Schatz, ich hab dich lieb, egal, was passiert.

Stefanie R. — Pflegemutter von Luca (Fall 6): Ich konnte durchsetzen, dass ich Luca in seinem Heim in Kempten besuchen durfte. Seine leiblichen Eltern waren einverstanden, sie selbst besuchten ihn nicht mehr. Auch Lucas Vormündin aus dem Jugendamt Kaufbeuren meinte, das könne nur gut sein. Der erste Besuch war im Februar 2015. Luca hat sich sehr gefreut, ich habe ihm vorgelesen und mit ihm gespielt. Bald sagte er, er wolle wieder bei mir wohnen.

Pajam Rokni-Yazdi — Familienrechtsanwalt:
Eltern, die sich in Sorgerechtsverfahren befinden, werden sogar für die Ausübung einfachster Grundrechte bestraft. Wenn sie etwa in ihrer Verzweiflung ihren Fall in den Medien öffentlich machen, haben sie sofort mit Sanktionen durch das Gericht oder das Jugendamt zu rechnen.

Linda N. — Mutter von Anna (Fall 4):
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts, das mir das Sorgerecht entzog, habe ich mich an die Lokalpresse gewandt, die dann auch über den Fall berichtete. Das fand das Jugendamt gar nicht lustig. Mir wurde sofort die Besuchszeit für Anna gekürzt. Selbst an ihrem Geburtstag durfte ich sie nur eine Stunde lang sehen.

Guido W. — Vater von Larissa (Fall 5): Immerhin verfügte das Gericht, dass Larissa eine Therapie machen sollte. Die lief auch ganz gut, die Schule schrieb, dass Larissa sichtbare Fortschritte mache. Allerdings brach meine Ex-Partnerin die Therapie nach zwei Monaten ab, obwohl die Therapeutin warnte, die Ursache für Larissas Suizidäußerung sei noch nicht geklärt. Das Jugendamt unternahm wieder nichts. Ich war fassungslos und bin zu mehreren Zeitungen gegangen, die auch über meinen Fall berichteten. Außerdem kritisierte ich im Internet das Jugendamt Bonn für seine Fehler. Das hatte eine Klage zur Folge. Wenn Kinder aufgrund offensichtlicher Fehler des Jugendamts sterben, wird niemand zur Rechenschaft gezogen. Aber als ich mich kritisch über das Jugendamt äußerte, das in meinem Fall nachweislich versagt hat, wurde mir unter Androhung von einer Geldstrafe bis zu 250 000 Euro und zwei Jahren Haft der Mund verboten. Das soll gerecht sein?

Hans-Christian Prestien — ehemaliger Familienrichter: Wird nicht dem mit Kindern und Jugendlichen befassten Richter seine Unabhängigkeit gerade dadurch genommen, dass ihm die für ein verantwortliches Handeln und Beurteilen notwendige Ausbildung über Kindesentwicklung, medizinische Grundkenntnisse wie Konfliktverläufe und Möglichkeiten der Befriedung vorenthalten bleibt? Obwohl für seine Entscheidungen voll verantwortlich, befindet er sich dadurch in der Situation, mehr oder weniger blindlings die Bewertungen von Dritten wie Jugendamtsmitarbeitern, psychologischen und anderen Sachverständigen oder sogar Verfahrensbeiständen übernehmen zu müssen. Der Richter muss deren subjektiven Meinungen und Bewertungen folgen, ohne zumeist im Ansatz die Möglichkeit zu haben, die jeweiligen Beiträge auf ihre wissenschaftliche Belastbarkeit prüfen zu können.

Karin E. — Mutter von Claudia (Fall 2): Das Gericht ordnete nun an, dass Claudia psychiatrisch untersucht werden müsse wegen ihrer hohen Fehlzeiten in der Schule. Auch eine Therapie wurde erwogen. Aber als die Therapeutin Claudia gleich zu Beginn fragte, warum sie ihren Vater nicht sehen wolle, er sei doch ein Teil von ihr, sie solle nicht so negativ über ihn sprechen – da war Claudias Vertrauen dahin. Claudia sagte zudem, sie wünsche nicht, dass das Jugendamt den Inhalt der Gespräche mit meiner Tochter erfährt. Darüber war die Therapeutin sehr entrüstet.

Später habe ich erfahren, dass die Therapeutin auch mir eine Diagnose gestellt hatte – obwohl sie mich nie untersucht hatte. Sie behauptete, ich leide unter einer wahnhaften und psychotischen Störung. Sie empfahl deshalb, Claudia von mir zu trennen. Als ich das erfuhr, habe ich sofort einen Sachverständigen gesucht, um das Gutachten zu prüfen. Ein Professor für Psychologie bestätigte, das Gutachten sei völlig haltlos. Er sprach sogar von staatlicher Kindeswohlgefährdung, weil das Jugendamt Claudia und mich seit fast zwei Jahren verfolgte. Claudia war wirklich völlig verängstigt. Ständig rechnete sie damit, wieder in der Schule vom Jugendamt abgeholt zu werden.

Linda N. — Mutter von Anna (Fall 4): Die Psychologin, die mir auf sieben Seiten eine symbiotische Beziehung zu meiner Tochter bescheinigte, hatte genau eine Stunde mit mir gesprochen und weder Annas Lehrer noch Freunde, Verwandte oder Bekannte von uns befragt. Dass Anna gut im Gymnasium war und bei einem IQ-Test sogar weit überdurchschnittlich abgeschnitten hatte, dass sie im Jahr vier Wochen allein in Berchtesgaden in einer Kur war und dass wir uns ansonsten tagsüber kaum sahen, weil ich ganztags arbeite – hat die Psychologin alles nicht interessiert.

Uwe Jopt — Professor für Psychologie, Gutachter: Bei manchen Jugendamtsmitarbeitern herrscht die Ansicht vor, dass es eine Mutter, die es einmal nicht hin- gekriegt hat, möglicherweise auch beim nächsten Mal nicht hinkriegt. Die Bereitschaft, ihr das Kind nicht zurückzugeben, ist dann erheblich. Dabei fehlt jede Empathie, jedes Grundgefühl, was Kinder ihren Eltern bedeuten.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Nach mehreren Wochen ordnete das Gericht an, dass Faruk wieder zu mir kommt. Etwa zur selben Zeit fand mein Lebens-gefährte Arbeit im Kosovo. Wir zogen um, und ich dachte, jetzt wird alles gut. Aber schon nach wenigen Tagen im Kosovo war klar, dass er mich angelogen hatte. Er hatte nie eine Stelle, sondern nur einen Weg gesucht, um mich wieder zu demütigen. Er ist einfach allein zurück nach Deutschland und hat Faruk und mich ohne Pass zurückgelassen. Erst zwei Monate später habe ich es mit Hilfe der Botschaft und einer guten Freundin geschafft zurückzureisen. Noch am selben Tag, an dem ich bei meiner Freundin ankam, hat das Jugendamt mit Polizeigewalt meinen Sohn ein zweites Mal in Obhut genommen.

Um 14 Uhr fuhren die Autos vor, zwei Mitarbeiter vom Jugendamt waren da, ich sah die Polizisten, die abgesperrte Straße, und wusste Bescheid. Die Beamten trugen geladene Pistolen, das muss man sich mal vorstellen. Ich habe Faruk auf meinem Arm festgehalten und bin hinter den Wäschetrockner gestiegen, um uns zu schützen. Ich wollte ihn nicht wieder verlieren. Die Polizei hat laut gedroht, mich zu Boden zu reißen, wenn ich Faruk nicht hergebe, auch wenn das Kind dabei zu Schaden käme. Da habe ich ihn abgegeben.

Karin E. — Mutter von Claudia (Fall 2): Alle Versuche, Claudia vor dem Zugriff des Jugendamts zu schützen, waren schließlich vergebens: Am 13. Mai 2015 rückten zwei Jugendamtsmitarbeiter, ein Gerichtsvollzieher, zwei Security-Leute und zwei Polizisten bei uns zu Hause an, am Morgen um sieben. Der Gerichtsvollzieher rannte in die Wohnung und hielt Claudia den richterlichen Beschluss unter die Nase. Er bezog sich auf das hanebüchene Gutachten, das mir zum einen wahnhafte Störungen unterstellte, zum anderen hieß es, ich hätte keine Krankenversicherung – obwohl ich längst wieder eine hatte. Die Polizisten zerrten Claudia an den Armen aus dem Haus zu einem Transporter und drückten ihren Kopf nach unten, so wie man das in Fernsehkrimis sieht.

Claudia war damals 15. Sie wurde weggefahren, und ich habe sechs Wochen lang nicht erfahren, wo sie war. Erst nach zweieinhalb Monaten durfte ich mit ihr am Telefon sprechen. Sie war in einem Heim in Sachsen-Anhalt und weinte die ganze Zeit. Da ich weiter das Sorgerecht hatte, beschloss ich, sie da rauszuholen.

Ursula Kodjoe — Psychologin, Mediatorin: Wir wissen, wie verheerend sich Beziehungsabbrüche zwischen Eltern und Kindern auswirken können. Ein geschwächtes Selbstwertgefühl – »Ich bin es nicht wert, dass sich mein Vater oder meine Mutter um mich kümmert« – führt zu fundamentalem Verlust von Selbstvertrauen, Vertrauen in menschliche Beziehungen und deren Dauerhaftigkeit. Eigene anklammernde oder unverbindliche, häufig wechselnde Beziehungen sind oft die Folge.

Bei Eltern führt der Verlust der Beziehung zum eigenen Kind nahezu immer zu einem Bruch in der eigenen Biografie. Väter wie Mütter leiden. Oft ein Leben lang. Ein Vater schilderte mir das einmal so: »Seit ich begriffen habe, dass ich meinen Sohn durch die Manipulation der Mutter und durch die Mitwirkung von Familiengericht und Jugendamt nie mehr sehen werde, hat sich über mein ganzes Leben eine dicke, graue, staubige Decke gelegt.«

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Vor Gericht wurde mir das Sorgerecht für Faruk noch einmal entzogen. Zwei Jahre wieder nur Umgang zu vorgegebenen Zeiten, wieder fremde Pflegeeltern, die meinen Kleinen aufziehen. Ich habe mich zurückgezogen, hatte kaum noch soziale Kontakte. Manchmal bin ich einfach aus dem Bus gestiegen, wenn eine Mutter mit Kinderwagen einstieg. Ich habe es nicht ertragen, Kinder in Faruks Alter zu sehen.

Linda N. — Mutter von Anna (Fall 4): Wir sind durch alle Instanzen gegangen. Am 2. Juni 2014 erhielt ich den Beschluss des Bundesverfassungsgericht: Es hatte zu unseren Gunsten entschieden. Meine Grundrechte auf Pflege und Erziehung meiner Tochter seien verletzt worden, das entscheidende Gutachten wurde von den Richtern als völlig unzureichend abgelehnt. Ich erhielt das Sorgerecht zurück, und das Oberlandesgericht Celle wurde angewiesen, nochmals über die Frage zu verhandeln, wer künftig für die Gesundheitsfürsorge meiner Tochter zuständig ist; das ist ein Teil des Sorgerechts. Ich fuhr sofort zum Heim und ging mit Anna zum Eisessen. Anna hat in der Eisdiele gesungen und getanzt. Das Jugendamt meinte, es wäre doch am besten, wenn Anna noch ein halbes Jahr im Heim bleibt. Ich sagte: Im Leben nicht. Und habe sie am nächsten Tag nach Hause geholt.

Hans-Christian Prestien — ehemaliger Familienrichter: Ich habe große Probleme mit dem Begriff »Kindeswohl«, der ja im Zentrum des Kindschaftsrechts steht. Der Begriff eröffnet in einem Verfahren über die Rechte des Kindes ein Lottospiel. Die konkrete Ausfüllung des Begriffs durch Sozialarbeiter, Richter oder Sachverständige ist für große wie kleine Bürger schlicht nicht voraussehbar. Wer »Kindeswohl« verwendet, wird immer seinen eigenen Wertmaßstab, seine subjektiven Vorstellungen zugrunde legen. Die Gefahr ist groß, dass es dem Kind und seiner Familie nach solchen Entscheidungen schlechter geht als vorher. Damit verschwindet aus dem Blick, mit welcher konkreten Unterstützung die für das Kind Verantwortlichen ihre Aufgabe künftig meistern können.

Thomas Saschenbrecker — Familienrechtsanwalt: Das System gibt vor, sich um das Wohl der Kinder zu kümmern, und treibt deren Eltern oft in den Wahnsinn. So als ob es nicht im ureigensten Interesse der Kinder wäre, dass es auch ihren Eltern gut geht. Die Zahl der Inobhutnahmen steigt und steigt. Aber die Politik scheint es nicht groß zu interessieren.

Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, frühere Justizsenatorin:
Es macht den Eindruck, als dränge der Staat zusehends in die Familien. Wegen der Zwangserziehung von Kindern während des Nationalsozialismus besteht in Deutschland verfassungsrechtlicher Konsens, dass wir eben keinen staatlichen Erzieher wollen, auch keine Jugendhilfe als graue Eminenz. Ein Kind hat das Recht auf seine Eltern – aber eben nicht auf die besten Eltern. Eltern sind immer auch Schicksal.

Uwe Jopt — Professor für Psychologie, Gutachter: Für mich stellt sich die Frage: Wer schützt das Kind vor seinen Beschützern? Außer einer Dienstaufsichtsbeschwerde gibt es keine Form der Kontrolle des Jugendamts. Die Jugendämter sagen immer: Wir werden doch von den Gerichten kontrolliert. Aber wie soll das Gericht seinen wichtigsten Gehilfen kontrollieren?

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Ich wurde noch mal schwanger und zog vor der Geburt meines zweiten Sohnes nach Bremen. Ganz anders als in Vechta haben mir die Mitarbeiter des Jugendamtes hier geholfen. Sie haben mich ernst genommen und in ihre Pläne einbezogen. Dafür bin ich ihnen sehr dankbar. Seit ein paar Monaten habe ich das alleinige Sorgerecht für Faruk zurück. Zu Jusuf habe ich keinen Kontakt mehr. Das ist vorbei. In den ersten Tagen, die Faruk bei mir war, fand ein Laternenfest in meinem Viertel statt. Ich habe den ganzen Umzug lang geweint, weil ich so glücklich war, beide Kinder an der Hand halten zu dürfen, nicht nur eins. Ich war einfach nur eine normale Mutter unter vielen. Ich konnte endlich all die Dinge nachholen, die ich immer mit Faruk machen wollte: ein Eis essen, in den Zoo gehen, ihn zum Kindergarten bringen, ihn trösten, wenn er weint.

Faruk ist ein aufgeweckter kleiner Kerl. Er hat sich in Bremen gut eingelebt. Aber das ganze Hin und Her hat Spuren bei ihm hinterlassen. Wenn er etwas nicht mitbekommt oder nicht versteht, was man zu ihm sagt, ist er schnell extrem verunsichert. Er hat sein Urvertrauen verloren. Ich denke, das hat auch etwas damit zu tun, dass er in seinem jungen Leben schon oft seine Bezugspersonen wechseln musste.

Karin E. — Mutter von Claudia (Fall 2): Wir erfuhren, dass Claudia und die anderen Heimbewohner einen Ausflug in den Heidepark Soltau unternahmen. Ich pos-tierte mich am Eingang, ein Freund stand am Auto bereit. Als ich Claudia sah, rief ich ihr zu: Lauf zu dem Auto! Sie rannte los, aber ein Betreuer bekam das mit und rannte ebenfalls zum Auto. Claudia sprang auf den Rücksitz, ich auch. Aber dem Betreuer gelang es, den Autoschlüssel abzuziehen. Ein herbeigerufener Polizist forderte Claudia und mich auf auszusteigen. Als wir uns weigerten, fasste er durch das Fenster in den Wagen, packte mich sehr unsanft am Arm und verdrehte ihn. Claudia protestierte: Lassen Sie meine Mutter! Der Polizist sagte: Erst, wenn du aussteigst. Er sagte, er habe den Richter angerufen und sich absegnen lassen, dass er gegen mich und Claudia Gewalt anwenden darf. Da stieg Claudia aus. Ich bekam eine Anzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt.

Ralf S. — Vater von Lisa (Fall 3): Wegen des unmenschlichen Verhaltens des Heims und des Jugendamts gegenüber meiner kleinen Lisa rief ich das Amtsgericht um Hilfe an. Am 6. Februar 2013 veranlasste es – gegen den Widerstand von Heim und Jugendamt – die sofortige Rückgabe von Lisa an ihre Mutter und mich. Sosehr ich mich darüber freue: Das Heim und das Jugendamt haben sowohl die Rechte meiner Tochter wie auch meine als Vater elementar verletzt. Deshalb will ich, dass beide zur Rechenschaft gezogen werden. Ich verlange Schadensersatz sowie die Erstattung der entstandenen Kosten, ich bin bereit, durch alle Instanzen zu klagen. Allein die Anwälte haben mich 20 000 Euro gekostet, um die unrechtmäßige Heimunterbringung meiner Tochter rückgängig zu machen. Ich tue das nicht nur für mich, sondern auch für die Menschen, die finanziell schlechter gestellt sind. Sie können sich keine teuren Anwälte leisten und sind diesem System ausgeliefert.

Linda N. — Mutter von Anna (Fall 4): Nach einigen Monaten zu Hause wurde Anna zum Oberlandesgericht vorgeladen. Die Richter regten an, Anna solle einen Erziehungsbeistand erhalten. Sie solle sich mit der Frau treffen und dann entscheiden, ob sie weitermachen wolle.

Anna N.: Die Frau hatte keine Ahnung von meinem Fall, sie kannte weder mich noch die Akten. Sie sagte nur, das Jugendamt habe angeregt, wir sollten uns zweimal pro Woche treffen. Ich bin jetzt in der elften Klasse und lerne aufs Abitur, so viel Zeit habe ich doch gar nicht. Ich fragte, was sie sich denn vorstelle, was wir in der Zeit tun. Sie sagte, wir könnten einen Kaffee trinken oder ins Kino gehen. Da habe ich das Ganze abgesagt. Aber das Jugendamt und das Gericht waren wieder der Ansicht, das hätte nicht ich entschieden, sondern meine Mutter.

Linda N.: Das Gericht entzog mir wieder die Gesundheitsfürsorge, weil Anna die Beiständin abgelehnt hatte. Zwei der drei Richter kannte ich schon – es waren dieselben, die mir ein Jahr zuvor das Sorgerecht entzogen hatten. Sie beriefen sich wieder auf das damalige Gutachten, obwohl es das Bundesverfassungsgericht als unzureichend zurückgewiesen hatte. Mein Anwalt meinte: Wir können das nur zähneknirschend hinnehmen – oder wieder vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Aber das Geld habe ich nicht mehr.

Anna N.: Während der Zeit im Heim bin ich in der Schule ziemlich abgestürzt. Jetzt habe ich mich wieder gefangen und stehe selbst in Mathe, wo ich mich immer schwer getan habe, auf einer Drei plus. Aber was ich nicht verstehen kann: Warum lassen mich die Leute vom Jugendamt nicht einfach in Ruhe?

Guido W. — Vater von Larissa (Fall 5): Das Oberlandesgericht Köln wies den Beschluss des Landgerichts zurück, wonach ich das Jugendamt nicht mehr kritisieren darf. Ein kleiner Sieg. Aber in diesen Gerichtstreit habe ich mehr als 45 000 Euro investiert. Und ich habe seit zweieinhalb Jahren meine Tochter nicht mehr gesehen.

Das Jugendamt sitzt am längeren Hebel und kann jeden, der sich widersetzt, zermürben und ruinieren. Aus meiner Sicht hat das Amt durch seine Ignoranz und sein Nichthandeln den desolaten Zustand meiner Tochter mitverschuldet. Dieser Prozess hat etwas zerstört: die innige Beziehung zu meiner Tochter. Und den Glauben, dass es in unserem Land noch so etwas wie Gerechtigkeit gibt.

Stefanie R. — Pflegemutter von Luca (Fall 6): Dass Luca sagte, er wolle raus aus dem Heim und wieder bei mir leben, gefiel der heimeigenen Psychologin und Lucas Erzieherin gar nicht. Sie teilte mir mit, seit Luca mit mir Kontakt habe, sei er viel weniger gelassen. Ich hätte falsche Hoffnungen bei ihm geweckt. So wurden die Umgangstermine wieder ausgesetzt. Ich habe ihn seit acht Monaten nicht mehr gesehen. Es fällt mir schwer, das zu verstehen, schließlich bin ich Sonderpädagogin und betreue seit Jahren pflegeintensive Kinder. Verschiedene Jugendämter haben mir bescheinigt, dass ich sehr gut arbeite.

Karin E. — Mutter von Claudia (Fall 2): Einige Wochen später fuhren wir zu Claudias Schule. Es war sieben Uhr früh, ich postierte mich hinter einem Baum. Eine Frau kam auf mich zu, sie stellte sich als Leiterin des Heims vor und sagte, ich solle verschwinden. Claudia gehe es gut im Heim, nur wenn sie mit mir spreche, gehe es ihr schlecht. Ich sagte, ich wisse, dass es Claudia schlecht geht. Außerdem würde ich den Beschluss des Gerichts nicht akzeptieren, und ich sei immer noch die sorgeberechtigte Mutter. Sie drohte, wenn ich nicht aufhören würde, käme Claudia in die Psychiatrie. Dann verschwand sie in der Schule. Kurz darauf kam Claudia aus einer Seitenstraße spaziert. Sie sah mich und stürmte sofort auf mein Auto zu. Die Heimleiterin rief noch, Claudia, steig nicht ein! Aber sie stieg ein, und wir fuhren davon. Es war wie im Krimi, wir brachten sie an einen sicheren Ort, wo sie seitdem lebt.

Sie ist jetzt sechzehneinhalb und würde gern die Schule abschließen, sobald sie wieder zu Hause leben darf. Aber vor Kurzem erließ die Richterin einen Beschluss, dass sie jederzeit festgesetzt werden kann, auch unter Anwendung von Gewalt. Seitdem habe ich große Angst, dass Claudia vom Jugendamt ins Ausland verschleppt wird. Hier im Rhein-Sieg-Kreis ist alles möglich: Neulich hat unser Jugendamt einen 13-Jährigen bei einer Familie in Kirgisistan untergebracht. In den Zeitungs-berichten über den Fall hieß es, das Auswärtige Amt warne vor Reisen dorthin, im ganzen Land seien gewaltsame Zusammenstöße zu befürchten. Von wegen Kindeswohl.

Ich werde von den Behörden beschuldigt, meine Tochter in die Illegalität zu treiben, weil ich sie nicht festnehmen lasse. Ein Bekannter hat mir geraten, immer eine Zahnbürste bei mir zu tragen – falls ich von der Polizei in Beugehaft genommen werde. Ich hätte mir nicht träumen lassen, jemals in so eine Situation zu geraten. Mein Vater auch nicht: Er hat bis zu seiner Pensionierung eine Polizeidienststelle geleitet.

Katrin Langhans und Rainer Stadler

haben in den vergangenen Monaten deutschlandweit mit Eltern, Kindern und Experten gesprochen. Die Autoren beschäftigten nicht nur die beschriebenen Geschichten – sondern auch die Frage, wie viele solcher Fälle es wohl noch gibt, die nie öffentlich werden.

 

SZ: In fremden Händen – stark gekürzt Ursula K/Koch

In Deutschland gibt es rund 600 Jugendämter. Sie sind kommunale Behörden und sollen sicherstellen, dass Kinder geborgen und gesund aufwachsen. Sie planen Spielplätze, sie beraten Jugendliche, die sich beim Einstieg ins Berufsleben schwertun, sie unterstützen Eltern bei der Erziehung. Das Jugendamt soll aber nicht nur helfen, sondern auch kontrollieren, dass Kinder in ihren Familien nicht vernachlässigt oder misshandelt werden. Andernfalls kann es eine Inobhutnahme verfügen: Das Kind wird aus seiner Familie genommen und in einer Pflegefamilie oder einem Heim untergebracht. Die Zahl der Kinder, die Jugendämter aus ihren Familien nehmen, steigt: Vor zehn Jahren waren es rund 25 000 Kinder, vergangenes Jahr fast 50 000. In der Öffentlichkeit wird diese Entwicklung oft damit erklärt, dass Eltern mit ihrer Erziehungsaufgabe zunehmend überfordert seien. Es gibt aber Fälle, die eher den Verdacht nähren, dass ein Apparat außer Kontrolle geraten ist: dass Familien, die vielleicht Hilfe bräuchten, mit staatlicher Gewalt schikaniert und auseinandergerissen werden – mit wenig Rücksicht auf Gesetze und auf das Gut, das eigentlich über allem steht: das Kindeswohl.

Thomas Mörsberger — Vorsitzender des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht: Ich werde zunehmend konfrontiert mit Fällen, bei denen in haarsträubender Weise Familien belastet werden durch völlig unberechtigte Interventionen, etwa in Form einer Fremdplatzierung per Inobhutnahme. Und ich spreche nur von Fällen, bei denen das Jugendamt dies auch – natürlich nicht öffentlich – zugegeben hat. Den Optimismus, dass durch massives Eingreifen per se das Gute passiere, kann ich nicht teilen.

Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, ehemalige Justizsenatorin in Hamburg und Berlin: Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass sowohl Familiengerichte als auch Jugendämter Kinder oft zu schnell und ohne notwendige Ermittlung von Alternativen in Obhut nehmen beziehungsweise von den Eltern trennen. Und dass sie sich auch bei der Rückgabe von fremd-untergebrachten Kindern an die Eltern zögerlich und damit pflicht- und verfassungswidrig verhalten.

Fall 1

 

Ursula K.*, Bremen — Mutter von Faruk*: Als ich schwanger wurde, war ich bereits seit einem Jahr mit Jusuf in einer On-off-Beziehung. Er hat mich oft bedroht und geschlagen, trotzdem hing ich an ihm – emotional und auch finanziell. Zwei Monate vor der Geburt habe ich beim Jugendamt darum gebeten, dass ich in ein Mutter-Kind-Haus gehen darf, um Abstand von ihm zu gewinnen. Ich hatte mich selbst um einen Platz in Hamburg gekümmert. Es fehlte noch eine Zusage, dass die Kosten vom Jugendamt übernommen werden. Stattdessen genehmigte man mir eine Familienhilfe und eine Hebamme. Wird schon, sagte man mir, Sie werden ja jetzt alle eine Familie. Später habe ich aus den Akten erfahren, dass das Jugendamt am nächsten Tag Kontakt zum Krankenhaus aufnahm, wohl um die Inobhutnahme zu planen.

Fall 2

 

Fall 3



Fall 4

Fall 5

Fall 6

Ursula K., Bremen — Mutter von Faruk (Fall 1): Mein Sohn Faruk wurde am 26. Mai 2012 um 1:35 Uhr geboren. Fünf Minuten später hat man ihn mir weggenommen. Ich erfuhr nichts, keine Größe, kein Gewicht, die Ärzte sagten nur, er müsse schnell auf die Kinderintensivstation. Als ich nachts um fünf zur Pforte lief, um nach ihm zu sehen, ließ man mich nicht rein. Am nächsten Morgen um elf Uhr kam ein Mann vom Jugendamt Vechta. Er eröffnete das Gespräch mit den Worten: Wir haben Ihr Kind in Obhut genommen. Ich fragte ihn: Warum? Er schüttelte nur den Kopf: Frau K., wie wollen Sie das Ruder nur wieder rumreißen? Ich war fassungslos, dass man mir mein Kind wegnimmt, bevor ich überhaupt als Mutter hätte versagen können. Vor Gericht habe ich später erfahren, dass das Jugendamt befürchtete, mein Freund würde dem Kind etwas antun.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Am 4. Juni, meinem Geburtstag, war die Anhörung vor dem Amtsgericht Vechta. Ich war mir sicher, dass ich meinen Sohn so schnell wiederbekomme, wie man ihn mir weggenommen hatte. Ich war überzeugt, dass das alles ein Missverständnis ist und ich den Kleinen mit zu mir nehmen darf. Stattdessen hat mir das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Als ich die Pflegeeltern zum ersten Mal gesehen habe, dachte ich: Das kann ja wohl nicht wahr sein. Diese Frau, weit über sechzig, soll sich um mein Kind kümmern? Der Mann war sogar noch älter.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Nach mehreren Wochen ordnete das Gericht an, dass Faruk wieder zu mir kommt. Etwa zur selben Zeit fand mein Lebens-gefährte Arbeit im Kosovo. Wir zogen um, und ich dachte, jetzt wird alles gut. Aber schon nach wenigen Tagen im Kosovo war klar, dass er mich angelogen hatte. Er hatte nie eine Stelle, sondern nur einen Weg gesucht, um mich wieder zu demütigen. Er ist einfach allein zurück nach Deutschland und hat Faruk und mich ohne Pass zurückgelassen. Erst zwei Monate später habe ich es mit Hilfe der Botschaft und einer guten Freundin geschafft zurückzureisen. Noch am selben Tag, an dem ich bei meiner Freundin ankam, hat das Jugendamt mit Polizeigewalt meinen Sohn ein zweites Mal in Obhut genommen.

Um 14 Uhr fuhren die Autos vor, zwei Mitarbeiter vom Jugendamt waren da, ich sah die Polizisten, die abgesperrte Straße, und wusste Bescheid. Die Beamten trugen geladene Pistolen, das muss man sich mal vorstellen. Ich habe Faruk auf meinem Arm festgehalten und bin hinter den Wäschetrockner gestiegen, um uns zu schützen. Ich wollte ihn nicht wieder verlieren. Die Polizei hat laut gedroht, mich zu Boden zu reißen, wenn ich Faruk nicht hergebe, auch wenn das Kind dabei zu Schaden käme. Da habe ich ihn abgegeben.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Vor Gericht wurde mir das Sorgerecht für Faruk noch einmal entzogen. Zwei Jahre wieder nur Umgang zu vorgegebenen Zeiten, wieder fremde Pflegeeltern, die meinen Kleinen aufziehen. Ich habe mich zurückgezogen, hatte kaum noch soziale Kontakte. Manchmal bin ich einfach aus dem Bus gestiegen, wenn eine Mutter mit Kinderwagen einstieg. Ich habe es nicht ertragen, Kinder in Faruks Alter zu sehen.

 

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Ich wurde noch mal schwanger und zog vor der Geburt meines zweiten Sohnes nach Bremen. Ganz anders als in Vechta haben mir die Mitarbeiter des Jugendamtes hier geholfen. Sie haben mich ernst genommen und in ihre Pläne einbezogen. Dafür bin ich ihnen sehr dankbar. Seit ein paar Monaten habe ich das alleinige Sorgerecht für Faruk zurück. Zu Jusuf habe ich keinen Kontakt mehr. Das ist vorbei. In den ersten Tagen, die Faruk bei mir war, fand ein Laternenfest in meinem Viertel statt. Ich habe den ganzen Umzug lang geweint, weil ich so glücklich war, beide Kinder an der Hand halten zu dürfen, nicht nur eins. Ich war einfach nur eine normale Mutter unter vielen. Ich konnte endlich all die Dinge nachholen, die ich immer mit Faruk machen wollte: ein Eis essen, in den Zoo gehen, ihn zum Kindergarten bringen, ihn trösten, wenn er weint.

Faruk ist ein aufgeweckter kleiner Kerl. Er hat sich in Bremen gut eingelebt. Aber das ganze Hin und Her hat Spuren bei ihm hinterlassen. Wenn er etwas nicht mitbekommt oder nicht versteht, was man zu ihm sagt, ist er schnell extrem verunsichert. Er hat sein Urvertrauen verloren. Ich denke, das hat auch etwas damit zu tun, dass er in seinem jungen Leben schon oft seine Bezugspersonen wechseln musste.

 

SZ: In fremden Händen – gekürzt Ursula K/Koch

In Deutschland gibt es rund 600 Jugendämter. Sie sind kommunale Behörden und sollen sicherstellen, dass Kinder geborgen und gesund aufwachsen. Sie planen Spielplätze, sie beraten Jugendliche, die sich beim Einstieg ins Berufsleben schwertun, sie unterstützen Eltern bei der Erziehung. Das Jugendamt soll aber nicht nur helfen, sondern auch kontrollieren, dass Kinder in ihren Familien nicht vernachlässigt oder misshandelt werden. Andernfalls kann es eine Inobhutnahme verfügen: Das Kind wird aus seiner Familie genommen und in einer Pflegefamilie oder einem Heim untergebracht. Die Zahl der Kinder, die Jugendämter aus ihren Familien nehmen, steigt: Vor zehn Jahren waren es rund 25 000 Kinder, vergangenes Jahr fast 50 000. In der Öffentlichkeit wird diese Entwicklung oft damit erklärt, dass Eltern mit ihrer Erziehungsaufgabe zunehmend überfordert seien. Es gibt aber Fälle, die eher den Verdacht nähren, dass ein Apparat außer Kontrolle geraten ist: dass Familien, die vielleicht Hilfe bräuchten, mit staatlicher Gewalt schikaniert und auseinandergerissen werden – mit wenig Rücksicht auf Gesetze und auf das Gut, das eigentlich über allem steht: das Kindeswohl.

Thomas Mörsberger — Vorsitzender des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht: Ich werde zunehmend konfrontiert mit Fällen, bei denen in haarsträubender Weise Familien belastet werden durch völlig unberechtigte Interventionen, etwa in Form einer Fremdplatzierung per Inobhutnahme. Und ich spreche nur von Fällen, bei denen das Jugendamt dies auch – natürlich nicht öffentlich – zugegeben hat. Den Optimismus, dass durch massives Eingreifen per se das Gute passiere, kann ich nicht teilen.

Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, ehemalige Justizsenatorin in Hamburg und Berlin: Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass sowohl Familiengerichte als auch Jugendämter Kinder oft zu schnell und ohne notwendige Ermittlung von Alternativen in Obhut nehmen beziehungsweise von den Eltern trennen. Und dass sie sich auch bei der Rückgabe von fremd-untergebrachten Kindern an die Eltern zögerlich und damit pflicht- und verfassungswidrig verhalten.

Fall 1

 

Ursula K.*, Bremen — Mutter von Faruk*: Als ich schwanger wurde, war ich bereits seit einem Jahr mit Jusuf in einer On-off-Beziehung. Er hat mich oft bedroht und geschlagen, trotzdem hing ich an ihm – emotional und auch finanziell. Zwei Monate vor der Geburt habe ich beim Jugendamt darum gebeten, dass ich in ein Mutter-Kind-Haus gehen darf, um Abstand von ihm zu gewinnen. Ich hatte mich selbst um einen Platz in Hamburg gekümmert. Es fehlte noch eine Zusage, dass die Kosten vom Jugendamt übernommen werden. Stattdessen genehmigte man mir eine Familienhilfe und eine Hebamme. Wird schon, sagte man mir, Sie werden ja jetzt alle eine Familie. Später habe ich aus den Akten erfahren, dass das Jugendamt am nächsten Tag Kontakt zum Krankenhaus aufnahm, wohl um die Inobhutnahme zu planen.

Fall 2

 

 

Fall 3



Fall 4

 

Fall 5

Fall 6

 

Johannes Streif — Kinder- und Jugendpsychologe, Gerichtsgutachter: Viele Eltern erleben das Jugendamt als Kontrolle und nicht als Hilfe. Das hängt viel mit dem Verhalten der Jugendamtsmitarbeiter zusammen und ist bedauerlich: Die meisten Eltern sind in Situationen, in denen sie ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln, einfach überfordert. Erleben diese Eltern das Jugendamt nur als Kontrolle und Machtfaktor, werden sie sich in der Not nicht mehr an dessen Mitarbeiter wenden. So wird wirkungsvolle Hilfe verhindert, die viel Leid und Misshandlung in den Familien vermeiden könnte.

Hans-Christian Prestien — ehemaliger Familienrichter: Das Jugendamt sieht sich einer Gemengelage von Aufgaben gegenüber, die für die Mitarbeiter kaum unter einen Hut zu bringen ist. Die Behörde soll einerseits Eltern beraten und ihnen helfen. Andererseits soll sie gegebenfalls Kind und Eltern durch eine Inobhutnahme ohne vorherige richterliche Überprüfung oder Anordnung voneinander trennen. Dafür reicht, dass die Mitarbeiter in quasi richterlicher Funktion eine Situation als »Gefahr« für das Kind einschätzen. Eine richterliche Kontrolle findet auch im Nachhinein dann nicht statt, wenn die betroffenen Eltern gegen dieses Verfahren keinen Einspruch erheben – was sie oft nicht tun, weil sie ohnehin keine Chance sehen.

Klaus-Uwe Kirchhoff — Sozialpädagoge, Verfahrensbeistand: In manchen Städten, zum Beispiel in Hamburg und Bremen, hat ein Jugendamtsmitarbeiter hundert Fälle gleichzeitig zu bearbeiten. Dieser Notstand führt dazu, dass viele Jugendamtsmitarbeiter nicht mehr ihr Büro verlassen und in ihren Berichten Defizite von Leuten – also meistens Eltern – beschreiben, die sie noch nie gesehen haben.

Uwe Jopt — Professor für Psychologie, Gutachter: Tragödien wie der Fall Kevin in Bremen oder der Fall Chantal in Hamburg, die massive Kritik an den Behörden nach sich zogen, haben natürlich dazu beigetragen, dass die Jugendämter heute lieber zu früh eingreifen als zu spät. Das Problem ist allerdings, dass viele Ämter äußerst zurückhaltend sind, eine Herausnahme von Kindern wieder rückgängig zu machen. Obwohl die höchsten Gerichte herausgestellt haben, dass die Rückführung der Kinder in ihre Familien das oberste Ziel amtlichen Handelns sein sollte.

Reinhard Wiesner — Rechtswissenschaftler, langjähriger Ministerialrat im Bundesfamilienministerium:
Das Recht hat hohe Hürden errichtet, bevor der Staat in das Sorgerecht der Eltern eingreifen darf. Zum einen muss das Kindeswohl gefährdet sein. Das ist aber schon die erste Schwierigkeit: Was bedeutet Gefährdung des Kindeswohls? Das lässt sich ja nicht wie mit einem Fieberthermometer messen. Die Kindeswohlgefährdung allein reicht aber noch nicht. Gericht und Behörden müssen auch nachweisen, dass die Eltern aller Voraussicht nach nicht in der Lage sind, diese Gefährdung abzustellen. Die Gerichte und Behörden müssen also zusätzlich eine Prognose abgeben. Das birgt die Gefahr, dass Entscheidungen getroffen werden können, die sich im Nachhinein als falsch erweisen.

Ursula K., Bremen — Mutter von Faruk (Fall 1): Mein Sohn Faruk wurde am 26. Mai 2012 um 1:35 Uhr geboren. Fünf Minuten später hat man ihn mir weggenommen. Ich erfuhr nichts, keine Größe, kein Gewicht, die Ärzte sagten nur, er müsse schnell auf die Kinderintensivstation. Als ich nachts um fünf zur Pforte lief, um nach ihm zu sehen, ließ man mich nicht rein. Am nächsten Morgen um elf Uhr kam ein Mann vom Jugendamt Vechta. Er eröffnete das Gespräch mit den Worten: Wir haben Ihr Kind in Obhut genommen. Ich fragte ihn: Warum? Er schüttelte nur den Kopf: Frau K., wie wollen Sie das Ruder nur wieder rumreißen? Ich war fassungslos, dass man mir mein Kind wegnimmt, bevor ich überhaupt als Mutter hätte versagen können. Vor Gericht habe ich später erfahren, dass das Jugendamt befürchtete, mein Freund würde dem Kind etwas antun.

 

Klaus-Uwe Kirchhoff — Sozialpädagoge, Verfahrensbeistand: Oft habe ich in Sorgerechtsverfahren den Eindruck: Hier sitzt ein Dutzend Experten, deren einziges Ziel es ist, herauszuarbeiten, wie schlecht die jeweiligen Eltern für ihr Kind sind. Das gilt besonders, wenn die Inobhutnahme bereits erfolgt ist: Das Jugendamt wie auch das Gericht haben dann ja ein großes Interesse, wirklich etwas zu finden, was sie den Eltern vorwerfen können. Sonst hätten sie ein Kind zu Unrecht aus der Familie genommen und quasi eine Menschenrechtsverletzung begangen.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Am 4. Juni, meinem Geburtstag, war die Anhörung vor dem Amtsgericht Vechta. Ich war mir sicher, dass ich meinen Sohn so schnell wiederbekomme, wie man ihn mir weggenommen hatte. Ich war überzeugt, dass das alles ein Missverständnis ist und ich den Kleinen mit zu mir nehmen darf. Stattdessen hat mir das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen.

 

Johannes Streif — Kinder- und Jugendpsychologe, Gerichtsgutachter: Leider ist es gängige Praxis, Kinder nach einer Inobhutnahme für mehrere Tage oder Wochen von ihren Eltern zu isolieren. Es heißt dann, sie sollen sich erst mal auf ihr neues Leben einstellen. In Wirklichkeit hilft diese Praxis nur den Mitarbeitern der Jugendhilfe, indem sie es Pflegefamilien und Heimen leichter macht, da sie sich zunächst einmal nicht mit den leiblichen Eltern auseinandersetzen müssen. Oft fürchtet man, Kontakte zu den Eltern machten die Kinder rebellisch oder traurig und verhinderten die Akzeptanz der Fremdunterbringung. Diese Praxis ist ein Unding! Die Kinder sollen sich mit den Gründen der Fremdunterbringung auseinandersetzen. Sie sollen wissen, dass es ihre Eltern noch gibt, dass die Eltern sich für die Kinder interessieren, auch, dass sie darum kämpfen, die Kinder wieder zu sich zu holen. Pflegeeltern und Betreuer müssen das aushalten.

 

Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, frühere Justizsenatorin: Im Paragraf 42 des Achten Sozialgesetzbuches ist klipp und klar festgehalten, dass dem Kind bei einer Inobhutnahme unverzüglich die Möglichkeit zu geben ist, einen Menschen seines Vertrauens zu benachrichtigen. Aber die Jugendamtsmit-arbeiter haben leider oft große Mühe, den gesetzlichen Vorgaben zu folgen.

 

Ursula Kodjoe — Psychologin, Mediatorin: Der Wille des Kindes sollte erhört werden – je älter die Kinder sind, umso mehr. Sie haben das Recht, sich zu äußern – oder sich auch nicht zu äußern.

Klaus-Uwe Kirchhoff — Sozialpädagoge, Verfahrensbeistand: Wer garantiert eigentlich, dass eine Heimunterbringung wirklich besser ist als das angeblich defizitäre Zuhause? Niemand.Johannes Streif — Kinder- und Jugendpsychologe, Gerichtsgutachter Im Selbstverständnis mancher Mitarbeiter der Jugendhilfe, sei es in Heimen oder im Jugendamt, ist die Ursache der Fremdunterbringung stets das Versagen der Eltern. Diese Sichtweise verleitet dazu, die eigene Funktion und Rolle pauschal gegen die Eltern abzugrenzen, als sei für das Kind alles besser als seine Eltern. Zum Wohl des Kindes ist es jedoch wichtig, tatsächlich anzuerkennen und zu würdigen, dass es leibliche Eltern hat.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Als ich die Pflegeeltern zum ersten Mal gesehen habe, dachte ich: Das kann ja wohl nicht wahr sein. Diese Frau, weit über sechzig, soll sich um mein Kind kümmern? Der Mann war sogar noch älter.

 

Hans-Christian Prestien — ehemaliger Familienrichter: Wird nicht dem mit Kindern und Jugendlichen befassten Richter seine Unabhängigkeit gerade dadurch genommen, dass ihm die für ein verantwortliches Handeln und Beurteilen notwendige Ausbildung über Kindesentwicklung, medizinische Grundkenntnisse wie Konfliktverläufe und Möglichkeiten der Befriedung vorenthalten bleibt? Obwohl für seine Entscheidungen voll verantwortlich, befindet er sich dadurch in der Situation, mehr oder weniger blindlings die Bewertungen von Dritten wie Jugendamtsmitarbeitern, psychologischen und anderen Sachverständigen oder sogar Verfahrensbeiständen übernehmen zu müssen. Der Richter muss deren subjektiven Meinungen und Bewertungen folgen, ohne zumeist im Ansatz die Möglichkeit zu haben, die jeweiligen Beiträge auf ihre wissenschaftliche Belastbarkeit prüfen zu können.

 

Uwe Jopt — Professor für Psychologie, Gutachter: Bei manchen Jugendamtsmitarbeitern herrscht die Ansicht vor, dass es eine Mutter, die es einmal nicht hin- gekriegt hat, möglicherweise auch beim nächsten Mal nicht hinkriegt. Die Bereitschaft, ihr das Kind nicht zurückzugeben, ist dann erheblich. Dabei fehlt jede Empathie, jedes Grundgefühl, was Kinder ihren Eltern bedeuten.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Nach mehreren Wochen ordnete das Gericht an, dass Faruk wieder zu mir kommt. Etwa zur selben Zeit fand mein Lebens-gefährte Arbeit im Kosovo. Wir zogen um, und ich dachte, jetzt wird alles gut. Aber schon nach wenigen Tagen im Kosovo war klar, dass er mich angelogen hatte. Er hatte nie eine Stelle, sondern nur einen Weg gesucht, um mich wieder zu demütigen. Er ist einfach allein zurück nach Deutschland und hat Faruk und mich ohne Pass zurückgelassen. Erst zwei Monate später habe ich es mit Hilfe der Botschaft und einer guten Freundin geschafft zurückzureisen. Noch am selben Tag, an dem ich bei meiner Freundin ankam, hat das Jugendamt mit Polizeigewalt meinen Sohn ein zweites Mal in Obhut genommen.

Um 14 Uhr fuhren die Autos vor, zwei Mitarbeiter vom Jugendamt waren da, ich sah die Polizisten, die abgesperrte Straße, und wusste Bescheid. Die Beamten trugen geladene Pistolen, das muss man sich mal vorstellen. Ich habe Faruk auf meinem Arm festgehalten und bin hinter den Wäschetrockner gestiegen, um uns zu schützen. Ich wollte ihn nicht wieder verlieren. Die Polizei hat laut gedroht, mich zu Boden zu reißen, wenn ich Faruk nicht hergebe, auch wenn das Kind dabei zu Schaden käme. Da habe ich ihn abgegeben.

Ursula Kodjoe — Psychologin, Mediatorin: Wir wissen, wie verheerend sich Beziehungsabbrüche zwischen Eltern und Kindern auswirken können. Ein geschwächtes Selbstwertgefühl – »Ich bin es nicht wert, dass sich mein Vater oder meine Mutter um mich kümmert« – führt zu fundamentalem Verlust von Selbstvertrauen, Vertrauen in menschliche Beziehungen und deren Dauerhaftigkeit. Eigene anklammernde oder unverbindliche, häufig wechselnde Beziehungen sind oft die Folge.

Bei Eltern führt der Verlust der Beziehung zum eigenen Kind nahezu immer zu einem Bruch in der eigenen Biografie. Väter wie Mütter leiden. Oft ein Leben lang. Ein Vater schilderte mir das einmal so: »Seit ich begriffen habe, dass ich meinen Sohn durch die Manipulation der Mutter und durch die Mitwirkung von Familiengericht und Jugendamt nie mehr sehen werde, hat sich über mein ganzes Leben eine dicke, graue, staubige Decke gelegt.«

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Vor Gericht wurde mir das Sorgerecht für Faruk noch einmal entzogen. Zwei Jahre wieder nur Umgang zu vorgegebenen Zeiten, wieder fremde Pflegeeltern, die meinen Kleinen aufziehen. Ich habe mich zurückgezogen, hatte kaum noch soziale Kontakte. Manchmal bin ich einfach aus dem Bus gestiegen, wenn eine Mutter mit Kinderwagen einstieg. Ich habe es nicht ertragen, Kinder in Faruks Alter zu sehen.

 

Hans-Christian Prestien — ehemaliger Familienrichter: Ich habe große Probleme mit dem Begriff »Kindeswohl«, der ja im Zentrum des Kindschaftsrechts steht. Der Begriff eröffnet in einem Verfahren über die Rechte des Kindes ein Lottospiel. Die konkrete Ausfüllung des Begriffs durch Sozialarbeiter, Richter oder Sachverständige ist für große wie kleine Bürger schlicht nicht voraussehbar. Wer »Kindeswohl« verwendet, wird immer seinen eigenen Wertmaßstab, seine subjektiven Vorstellungen zugrunde legen. Die Gefahr ist groß, dass es dem Kind und seiner Familie nach solchen Entscheidungen schlechter geht als vorher. Damit verschwindet aus dem Blick, mit welcher konkreten Unterstützung die für das Kind Verantwortlichen ihre Aufgabe künftig meistern können.

Thomas Saschenbrecker — Familienrechtsanwalt: Das System gibt vor, sich um das Wohl der Kinder zu kümmern, und treibt deren Eltern oft in den Wahnsinn. So als ob es nicht im ureigensten Interesse der Kinder wäre, dass es auch ihren Eltern gut geht. Die Zahl der Inobhutnahmen steigt und steigt. Aber die Politik scheint es nicht groß zu interessieren.

Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, frühere Justizsenatorin:
Es macht den Eindruck, als dränge der Staat zusehends in die Familien. Wegen der Zwangserziehung von Kindern während des Nationalsozialismus besteht in Deutschland verfassungsrechtlicher Konsens, dass wir eben keinen staatlichen Erzieher wollen, auch keine Jugendhilfe als graue Eminenz. Ein Kind hat das Recht auf seine Eltern – aber eben nicht auf die besten Eltern. Eltern sind immer auch Schicksal.

Uwe Jopt — Professor für Psychologie, Gutachter: Für mich stellt sich die Frage: Wer schützt das Kind vor seinen Beschützern? Außer einer Dienstaufsichtsbeschwerde gibt es keine Form der Kontrolle des Jugendamts. Die Jugendämter sagen immer: Wir werden doch von den Gerichten kontrolliert. Aber wie soll das Gericht seinen wichtigsten Gehilfen kontrollieren?

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Ich wurde noch mal schwanger und zog vor der Geburt meines zweiten Sohnes nach Bremen. Ganz anders als in Vechta haben mir die Mitarbeiter des Jugendamtes hier geholfen. Sie haben mich ernst genommen und in ihre Pläne einbezogen. Dafür bin ich ihnen sehr dankbar. Seit ein paar Monaten habe ich das alleinige Sorgerecht für Faruk zurück. Zu Jusuf habe ich keinen Kontakt mehr. Das ist vorbei. In den ersten Tagen, die Faruk bei mir war, fand ein Laternenfest in meinem Viertel statt. Ich habe den ganzen Umzug lang geweint, weil ich so glücklich war, beide Kinder an der Hand halten zu dürfen, nicht nur eins. Ich war einfach nur eine normale Mutter unter vielen. Ich konnte endlich all die Dinge nachholen, die ich immer mit Faruk machen wollte: ein Eis essen, in den Zoo gehen, ihn zum Kindergarten bringen, ihn trösten, wenn er weint.

Faruk ist ein aufgeweckter kleiner Kerl. Er hat sich in Bremen gut eingelebt. Aber das ganze Hin und Her hat Spuren bei ihm hinterlassen. Wenn er etwas nicht mitbekommt oder nicht versteht, was man zu ihm sagt, ist er schnell extrem verunsichert. Er hat sein Urvertrauen verloren. Ich denke, das hat auch etwas damit zu tun, dass er in seinem jungen Leben schon oft seine Bezugspersonen wechseln musste.

 

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