Klimawandel oder Klimaerwärmung?

Keine Frage, eine Klimaerwärmung ist auch ein Klimawandel, aber auch eine Klimaabsenkung ist ein Klimawandel. Von daher ist es unverständlich, zumindest für mich, warum man vom Klimawandel spricht, wenn man doch eigentlich eine Klimaerwärmung meint.

Ich weiß nicht warum man das macht, aber ich denke, dass eine Absicht dahintersteht. Immerhin hat man ja früher tatsächlich mal von einer Klimaerwärmung gesprochen, und nicht vom Klimawandel.

Möglicherweise benutzt man Klimawandel, weil eine Klimaerwärmung leichter zu widerlegen wäre.

Es ist durchaus bekannt, dass z. B. die Wintermonate in z. B. Deutschland nicht mehr so kalt sind, wie das früher mal der Fall war. Damit würde also im ersten Moment sowohl der Begriff Klimaerwärmung passen, als auch der Begriff Klimawandel.

Was aber, wenn sich herausstellt, dass die Wintermonate in China, Kanada oder Russland kälter wären, als früher? Für das Weltklima würde dann der Begriff Klimaerwärmung nicht mehr stimmen, einen Klimawandel gäbe es aber trotzdem.

Im Gegensatz zur Klimaerwärmung ist ein Klimawandel ganz normales.

Jetzt wissen wir ja, dass vom Klimawandel gesprochen wird, aber damit tatsächlich eine Klimaerwärmung gemeint ist. Doch selbst eine Klimaerwärmung könnte noch immer etwas völlig natürliches sein. Tatsächlich gab es ja schon immer einen Klimawandel. Es gab in der Vergangenheit keine tausend Jahre, in denen das Weltklima gleichgeblieben wäre. Die Temperaturen gingen ständig mal rauf, und wieder runter. Das ist und war immer völlig normal.

Jetzt ist, bzw. soll der Mensch für den Klimawandel, bzw. die Klimaerwärmung verantwortlich sein, das behaupten zumindest viele Politiker und die Presse etc.

Doch nicht nur das wird regelmäßig behauptet, sondern man behauptet auch noch, dass die Wissenschaft sich beim Klimawandel/Klimaerwärmung einig sei.

Zumindest dies ist eine nachweisbare Lüge. Es ist schon höchst unwahrscheinlich, dass sich Wissenschaft überhaupt zu einem Thema wirklich einig ist. Wissenschaft lebt eigentlich von unterschiedlichen Meinungen.

Speziell beim Thema Klima gibt es jedenfalls keine einheitliche Meinung in der Wissenschaft, auch wenn gerne etwas anderes behauptet wird. Dafür ist das Thema auch viel zu komplex.

Es geht eben nicht nur darum, ob die Temperaturen in Deutschland steigen oder nicht, sondern es geht natürlich auch darum, wie sich das Klima weltweit entwickelt. Es geht auch darum, warum das so ist, und wie sich das Klima bereits in der Vergangenheit entwickelt hatte. Da kann man wahrscheinlich nicht zu einer einheitlichen Meinung kommen. Fakt ist, dass es beim Thema Klimawandel zahlreiche Wissenschaftler gibt, die der vom Staat verbreiteten Meinungen widersprechen.

Die staatlich verbreitete Meinung ist, dass es eine weltweite Klimaerwärmung gibt, die man aber Klimawandel nennt.

Weitere verbreitet man die These, dass diese Klimaerwärmung keinen natürlichen Ursprung hat, sondern von Menschen verursacht wird.

Grund für die Klimaerwärmung soll der steigende Co2-Anteil in der Atmosphäre sein., der natürlich vom Menschen verursacht worden sein soll.

Kann man dass ausschließen? Natürlich nicht, aber Zweifel sind gleich mehrfach angebracht.

Fragt man unsere Klimakleber oder Schulschwänzer wie hoch der Co2-Anteil in der Luft ist, dann fehlt ihnen häufig das entsprechende Wissen. Ein mehr als „hoch“ oder „sehr hoch“ bekommt man häufig nicht zu hören.

Lt. Meyers Lexikon betrug 1890 der Co2-Anteil in der Luft 0,04 %.

Damit sind die Werte ähnlich hoch, wie heute wieder. Allerdings wird diese Zahl von verschiedenen Seiten bestritten. Z.B.

Nein, 1890 war die CO2-Konzentration in der Atmosphäre nicht genauso hoch wie heute

oder auch

Der CO2-Wert ist heute höher als 1890

Diese Internetseiten bestreiten zwar nicht die Echtheit der Aussage im Meyers-Lexikon, aber man argumentiert, dass damals angeblich die Messungen ungenau gewesen wären.

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Alle guten Dinge sind 3 zehn, oder auch mehr

Am Mittwoch (26.4.2023) gab es mal wieder einen Freispruch. Zugegeben, es war nicht wirklich nur mein 13. Freispruch, aber immerhin der mindestens 13. Freispruch, bei der die Staatsanwaltschaft Essen ihre Finger im Spiel hatte.

Auch das stimmt wieder nicht so genau, denn in Wirklichkeit waren es sogar noch mehr. Immerhin kam es aber in mindestens 13 Fällen zur Anklage, und am Ende zu Freisprüchen, oder zumindest zu Einstellungen.

    1. AG GE – falsche Verdächtigung
      verurteilt durch AG
      aufgehoben ohne Verhandlung durch LG Essen (1997 A1/E1/FS1)
    2. AG E – Diebstahl
      eingestellt durch AG Essen (1998 A2/E3/FS2)
    3. AG GE – falsche Verdächtigung
      eingestellt durch AG Gelsenkirchen (2002 A5/E7/FS4)
    4. AG GE – Körperverletzung / Nötigung
      eingestellt durch AG (2006 A4/E4/FS5)
    5. AG GE-Buer – falsche Verdächtigung
      Freispruch auf Antrag der Staatsanwaltschaft (2002: A3/E6/FS3)
    6. AG GE-Buer – Beleidigung Richter Rottlaender
      Strafbefehl eingestellt durch Richter Stratmann – (Jahr unbekannt: A6/E8/FS7)
    7. STA Essen – Beleidigung dicker Polizist
      Ermittlungen eingestellt durch STA – (Jahr unbekannt: A-/E9/FS6)
      ….
      AG E – Beleidigung JVA Essen
      Antrag auf Strafbefehl abgelehnt durch AG
    8. AG GE – Beleidigung Mitarbeiter AG
      verurteilt durch AG
      eingestellt durch LG
    9. AG GE – falsche EV
      eingestellt durch AG
    10. AG GE – Beleidigung Rechtsanwälte
      Freispruch durch AG
    11. AG GE – Beleidigung Autistin
      Freispruch durch AG
    12. AG GE – Beleidigung Polizist
      verurteilt durch AG
      eingestellt durch LG
    13. AG GE – Körperverletzung
      Freispruch durch AG auf Antrag der Staatsanwaltschaft
    14. AG E- Beleidigung AG GE
      verurteilt durch AG
      verurteilt durch LG
      Freispruch durch OLG
    15. AG GE – falsche Verdächtigung
      verurteilt durch AG
      Freispruch durch LG

….

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.
AG GE E GE GE GE GE GE GE GE GE GE E GE
LG E E E E E
OLG HAM

Manchmal werde ich gefragt, warum ich nicht öfters auf einen Freispruch bestanden habe, und mich mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden war.

Mein Glauben in den angeblichen Rechtsstaat ist nicht so groß, dass ich der Justiz vertraue. Deshalb nehme ich häufig das Angebot einer Einstellung an. Außerdem erspart mir das manchmal eine unnötige zusätzliche Verhandlung.

Z. B. #1. Da hätte ich einen Freispruch haben können, aber dann hätte es eine Verhandlung geben müssen. Durch die Annahme der Einstellung blieb mir ein weiterer Termin erspart.

Auf dem Weg zum Ordnungsamt

11 Uhr, ich mache mich auf den Weg zum Ordnungsamt. Dort komme ich aber nicht an, denn in der Siedlung sehe ich ein Auto mit der Schrift

Ordnungsdienst.

Ich denke um,  und fahre nicht mehr zum Ordnungsamt, sondern zu dem Fahrzeug. Im Fahrzeug 2 Männer, ein Deutscher und vermutlich ein Türke, ich vermute mit deutschem Pass. Der Deutsche steigt aus, bringt ein Schreiben zu einer Familie. Ich fahre zur Beifahrerseite und spreche den zweiten Mitarbeiter an.

Zunächst frage ich ihn, ob Ordnungsdienst gleich Ordnungsamt bedeutet. Er bejahte dies. Dann teilte ich ihm mit, dass ich eigentlich gerade zum Ordnungsamt wollte. Der „Türke“ war sehr nett, sprach gut Deutsch, und hatte auch Ahnung von der Materie. Er fand es etwas respektlos, dass er im Auto saß, und er aus dem Auto mit mir sprach. also stieg er aus, und sprach im Stehen mit mir. Ich durfte aber sitzen bleiben.

Wir unterhielten uns darüber, dass ich vor hatte vor dem Amtsgericht ein Video zu machen, und dort zu erklären, dass mir so regelmäßig mit der Justiz passiert. Der Mitarbeiter meinte selbst, dass er die Gesetze der BRD manchmal etwas zweideutig empfindet.

Nach unserem Gespräch meinte ich dann zu ihm, dass ich jetzt zum Ordnungsamt fahren würde, aber er meinte, dass dies nicht nötig wäre, und ich besser dort anrufen sollte.

Um 11:15 Uhr rief ich dann das Ordnungsamt an. Eine Frau Buck oder Bucks meldete sich. Ich besprach mit ihr die Problematik, und erzählte ihr, dass die Polizei mir am Mittwoch erzählt hatte, dass es Ruhestörung wäre, wenn ich vor dem AG mit oder ohne Lautsprecheranlage meine Meinung kundtun würde. Lt. Polizei müsste ich das vorher beim Ordnungsamt anmelden.

Wie von mir vermutet verneinte das Ordnungsamt dies. Lt. Ordnungsamt müsste ich das anmelden, wenn ich das Ganze auf dem Bürgersteig machen würde, aber die von mir genutzte Fläche gehört nicht zu einer Fläche, die der Stadt Gelsenkirchen gehört.

Ich werde also in der nächsten Woche das nachholen, was mit die Polizei am Mittwoch untersagt hatte.

Im Übrigen muss ich noch erklären, dass ich mal mit einer kleinen Lautsprecheranlage vor der JVA Duisburg stand. Der Leiter der JVA rief dann die Polizei und ich bekam damals eine Anzeige wegen Ruhestörung. Die Angelegenheit landete dann beim AG Duisburg. Dort wurde dann festgestellt, dass es keine Ruhestörung gab, und das Verfahren wurde eingestellt.

Ich hätte damals sogar einen offiziellen Freispruch bekommen können, aber dazu hätte man noch einen weiteren Termin anberaumen müssen, darauf habe ich aber verzichtet. Mit einer Einstellung war ich damals einverstanden.

Ich wüsste auch nicht, warum in Gelsenkirchen andere Gesetze gelten sollten.

Im Internet wurde folgendes gefunden.

Rechtlich gesehen liegt der Grenzwert der Zimmerlautstärke in reinen Wohngebieten bei einem Schalldruckpegel von 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) während der Nachtruhe. Gemessen wird dabei jeweils beim Empfänger. Also gilt das, was beim Nachbarn ankommt.
Die Fläche jenseits der roten Linie in Richtung Straße ist der Bürgersteig. Dort soll es nötig sein eine Kundgebung bei der Stadt anzumelden.
Die blaue Fläche zeigt meinen möglichen Standort der gleich 2 Sache belegt.
1. Die Fläche gehört garantiert nicht zur Stadt Gelsenkirchen, und die Stadt ist damit auch nicht für diese Fläche zuständig.
2. Wenn man dort steht, dann ist es sicherlich nicht möglich, dass Mitarbeiter im Gebäude durch eine Lautstärke von mehr als 55 db gestört werden, oder sieht das jemand anders?

MISTER FREISPRUCH über die Gerichtsverhandlung am 26.4.2023

Danke für den Beitrag von gestern. Ich war nicht mehr in der Lage selber was zu veröffentlichen. Das was gestern wieder anstrengend, eigentlich ist das schon Körperverletzung im Amt.

Um 8:30 Uhr musste ich aufstehen, Normalerweise stehe ich frühestens um 9:45 Uhr auf. Gestern saß ich ab 8:15 Uhr bereits im Behindertentransport zum Landgericht nach Essen. Ich war sogar sehr früh vor Ort.

Zunächst fuhr ich durch den Haupteingang und wurde dort normal kontrolliert. Als ich durch die Sicherheitsschleuse ging schlug die Anlage an. Vielleicht weil ich eine Metallplatte im Oberschenkel habe. Bisher gab es dieses Problem jedoch nicht, obwohl die Metallplatte bereits seit Oktober 2021 dort ist.

Im Anschluss der Sicherheitsüberprüfung musste ich das LG wieder verlassen, und zu einem Nebeneingang fahren, weil der Aufzug im Eingangsbereich viel zu klein für meinen Rollstuhl ist.

Wir nutzten alternativ den Eingang  bei der Staatsanwaltschaft. Allerdings gab es auch hier wieder Probleme. Am Dienstag bekam dieser Eingang eine neue elektronische Schließanlage. Das Teil ließ sich von dem Justizwachmann einfach nicht öffnen. Es dauerte ca. 20 Minuten bis ein weiterer Justizwachmann kam, und die Tür von innen öffnete.

Ich hatte zwischenzeitlich schon die Geschäftsstelle angerufen, und mitgeteilt, dass ich evtl. nicht pünktlich zur Verhandlung kommen kann, weil die Schließanlage spinnt. Ich habe es dennoch pünktlich geschafft.

Die Verhandlung sollte im Saal 244 stattfinden. Das ist eigentlich schon eine Frechheit. Man wusste ja, dass da ein Rollstuhlfahrer kommen würde, und der Saal 244 ist dafür garantiert nicht besonders geeignet.

Um zum Saal zu kommen muss man einige Treppenstufen bewältigen. Das geht natürlich nicht, und deshalb hat man aus einem Teil der Treppe eine Rampe gemacht, indem man einfach ein Brett über die Treppe gelegt hat. Ich weiß nicht, wer so einen Müll geplant hat. Eigentlich sollte jeder wissen, dass man das so nicht machen kann. Wenn man ein Brett über die Treppe legt, dann ist der Winkel viel zu steil für einen Elektrorollstuhl.

Es ist ja nicht so, dass es im Landgericht nur solche Sitzungssäle wie diesen gibt. Es gibt inzwischen neben dem Altbau noch zwei weitere Anbauten. Einer davon war noch keine 10 Jahre alt, und auch da gibt es bekanntlich Sitzungssäle, aber man war sogar in diesem Neubau nicht in der Lage einen behindertengerechte Zugang zu schaffen. Bereits im Februar musste der Termin verschoben werden, weil ich mit dem damaligen Leihrollstuhl in keinen Rollstuhl passte.

Ich musste also mit dem Rollstuhl die zu steile Rampe benutze. Der Rollstuhl mühte sich die Rampe hoch und kam dabei auch ins Rutschen. Als ich oben war hörten die Probleme aber nicht auf. Im Sitzungssaal gab es eine lange Anklagebank. Allerdings war das dort alles so eng, dass man dort mit dem Rollstuhl nicht hinkam.

Wie gesagt, man wusste ja, dass da ein Rollstuhlfahrer kommen würde. Die Justizwachmeister wurden wieder gerufen. Der erste Justizwachmeister brauchte noch Verstärkung, und als die da war, fing man an die Anklagebank in Richtung Richterpult zu verschieben. Ich nutzte das für einen Kommentar und meinte, dass ich jetzt dem Freispruch gerade 10 cm näher gekommen wäre.

Immerhin jetzt passte ich mit dem Rollstuhl auch hinter die Anklagebank, die natürlich in diesem Fall keine wirkliche Anklagebank war, sondern eine Freispruchbank, was sonst?

Meine Verhandlung war die einzige Verhandlung an diesem Tag bei diesem Richter, zumindest in diesem Sitzungssaal. Die Verhandlung sollte um 10:30 Uhr anfangen und begann aber mit 15 Minuten Verspätung.

Der komische Verkäufer aus Köln war als Zeuge geladen, und wurde auch vernommen, obwohl von Anfang an klar war, dass es weder eine falsche Verdächtigung meinerseits gab, und das auch nicht Gegenstand der Verhandlung war.

Zum Vorwurf der falschen Verdächtigung durch Unterlassen konnte der Zeuge überhaupt nichts beitragen, das war allen Beteiligten von Anfang an klar. Fakt ist, dass der Richter dem Zeugen klar machte, dass er seine Rechtsauffassung nicht teilte.

Zur Erinnerung, ich hatte bei EBAY-KLEINANZEIGEN eine Atemmaske für ein Schlafapnoegerät gekauft. Diese Maske habe ich zwar am 28.2.2021 bezahlt, aber bis heute nicht erhalten.

Obwohl zwischen dem Verkäufer und mit vereinbart war, dass der Kaufpreis die Versandkosten beinhaltet, will der Verkäufer zusätzliche Portokosten von mir, bevor er mir die Maske wieder zusenden wollte. Diese zusätzlichen Portokosten wollte er von mir, obwohl überhaupt keine zusätzlichen Portokosten angefallen wären, das bestätigte sogar der Richter ausdrücklich.

Ich glaube nicht, dass der Zeuge einen guten Eindruck beim Landgericht hinterlassen hatte. Zum Vorwurf der angeblichen Unterlassung konnte der Zeuge  natürlich keine Aussagen machen.

Meine Fax und Telefonliste aus der Fritz.Box war da aber hilfreich. Richterin Klumpe vom AG Gelsenkirchen hatte noch behauptet, dass das nur eine Schutzbehauptung gewesen wäre, beim LG wurde jetzt das Gegenteil bewie0en. Das führte dazu, dass sogar der anwesende Oberstaatsanwalt am Ende einen Freispruch forderte. Das Gericht folgte unseren Anträgen, wobei ich nicht ganz glücklich bin. Der Richter folgte in der Begründung dem Antrag des Staatsanwalts, ging aber auf meine weiteren Begründungen nicht ein.

Das Gericht sprach auch ständig von Zivilrecht. Für mich handelt es sich jedoch um eine Straftat, wenn der Verkäufer sich weigert mir meine bezahlte Ware nochmal zuzusenden, oder mir das bezahlte Geld zu erstatten, wenn DHL die Ware nicht zugestellt hat, und an den Verkäufer zurückgeschickt hat.

Ebenso halte ich es für strafrechtlich relevant, wenn der Verkäufer zusätzliches Porto verlangt, das aber in Wirklichkeit nicht anfällt. Immerhin hätte DHL die Ware kostenlos erneut an die selbe Adresse geliefert, weil der Fehler ja bei DHL lag. Dazu ist DHL nicht nur bereit, sondern auch verpflichtet, denn die haben ja eine gesetzliche Nachbesserungspflicht.

Egal, am Ende gab es für mich mal wieder einen Freispruch, aber die Probleme gingen auch nach der Verhandlung weiter.

Nach der Verhandlung wollte ich zunächst, dass der Richter die Justizwachmeisterei anruft, damit ich das Gericht wieder verlassen kann. Ich verzichtete aber darauf, weil wir noch in die Kantine wollten, um dort einen Kaffee zu trinken. Danach wollte ich das Gericht verlassen, was eigentlich ganz einfach möglich gewesen wäre.

Es wäre möglich gewesen die Kantine direkt zu verlassen. Allerdings handelte es sich bei dieser Tür um eine Tür die alarmgesichert war. Dadurch durfte man durch diese Tür das Gebäude nicht verlassen. Ich sprach deshalb eine Mitarbeiterin der Kantine an. Diese hat angeblich die Justizwachmeisterei angerufen. In den nächsten 20 Minuten kam aber kein Wachmann. Als uns dann einer entgegenkam sprach ich diesen natürlich an. Er kam aber nicht meinetwegen, und meinte, dass wir warten sollen, es würde bestimmt gleich jemand kommen.

Es kam niemand. Nach weiteren 10-15 Minuten suchten wir ein Büro auf, und teilten dem Mitarbeiter mit, dass wir jemand von der Justizwachmeisterei brauchen, der mich aus dem Gebäude lässt. Der Mitarbeiter rief die Justizwachmeisterei an, und meinte dann, dass wir zum Zimmer 80 gehen/fahren sollen. Zimmer 80 war nicht ganz einfach zu finden, aber irgendwann waren wir dort. Eine Mitarbeiterin meinte dann, dass wir hier nicht richtig seien. Wir waren bei der Justizwachmeisterei des Amtsgerichts, und man meinte, dass ich die Justizwachmeisterei des Landgerichts brauchen würde.

Ehrlich gesagt, ob AG oder LG, das ist mir eigentlich völlig egal, denn ich wollte ja nur das Gebäude verlassen. Dass man dafür Mitarbeiter mit einer höheren Ausbildung braucht war mir nicht bekannt.

Die Justizwachmeisterei des AG rief jetzt die Justizwachmeisterei des LG an. Wir warteten jetzt weiter auf einen Mitarbeiter der mich aus dem Gebäude lässt. Uns kamen weitere Justizwachmeister des LG entgegen. Wieder sprach ich die an. Meine Begleitung wunderte sich dann, denn der Justizwachmann meinte dann:

Herr Schreiber der Kollege kommt gleich vorbei.

Frau L. wollte dann wissen, wieso die mich denn hier alle namentlich kennen. Das ist eigentlich ganz einfach. Das macht meine jahrelange Arbeit. Immerhin hatte ja auch der Richter zugegeben dass er auf diesem Blog gelesen hat, was hier geschrieben wird. Und die Justizwachleute beim AG Gelsenkirchen erklären auch ganz offiziell, dass ich jedes Verfahren gewinnen würde.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.
AG GE E GE GE GE GE GE GE GE GE GE E GE
LG E E E E E
OLG HAM

Das ist zwar nicht ganz richtig, richtig ist eher, dass ich am Ende gewinne, aber zwischendurch habe ich durchaus auch schon Verfahren verloren. Immerhin kommt es aber nicht darauf an, ob man mal „eine Schlacht“ verliert, sondern man muss am Ende „den Krieg“ gewinnen. Das ist mir im Fall der Staatsanwaltschaft Essen seit 1996 mindestens 13x gelungen.

Irgendwann kam ein Justizwachmann mit dem Auftrag uns aus dem Gebäude zu lassen. Inzwischen waren wir schon lange nicht mehr in der Nähe der Kantine, sondern näher am Hauptausgang. Also versuchte man mich wieder dort rauszulassen, wo man mich schon reingelassen hatte.

Wieder gab es die gleichen Probleme. Auch dieser Justizwachmann schaffte es wieder nicht die Tür zu öffnen. Wieder musste der Mitarbeiter gerufen werden, dem es schon Stunden vorher gelungen war das Schließsystem zu überwinden. Insgesamt hat es eine glatte Stunde gedauert, bis ich das LG verlassen konnte.

Eigentlich wollte ich am Mittwoch noch einen Stammtisch ansetzen, aber dann habe ich mich entschieden, das nicht am Monatsende zu machen. Der Stammtisch soll jetzt nächsten Mittwoch stattfinden. Eine gute Entscheidung, denn ich war viel zu kaputt, und hätte keinen Stammtische mehr überlebt. Auch den heutigen Tag brauchte ich noch um mich wieder zu erholen.

Man muss deutlich sagen, dass solche unsinnigen Gerichtsverhandlungen und das Drum und Dran eigentlich eine Körperverletzung darstellen.

Ich möchte mich noch bei den zwei Personen bedanken, die mich gestern durch ihre Anwesenheit unterstützt haben. Es hätten sicherlich noch ein paar mehr sein können, aber zumindest auf die zwei war Verlass.

MISTER FREISPRUCH: Einer hat wieder gewonnen.

Heute hat es mal wieder eine Gerichtsverhandlung am Landgericht Essen gegeben. Es handelte sich um ein Strafverfahren gegen unseren ehemaligen Vorsitzenden.

Zunächst bekam Herr Schreiber einen Strafbefehl vom Amtsgericht Gelsenkirchen. In dem Strafbefehl wurde Herrn Schreiber vorgeworfen, dass er im Jahr 2019 eine Straftat begangen hätte, weil er im Jahr 2021 einen Verkäufer angezeigt hatte, bei dem er etwas über EBAY-KLEINANZEIGEN gekauft und bezahlt hatte, aber die Ware niemals erhalten hatte.

Erstaunlich, dass eine Richterin so einen Müll überhaupt unterschrieben hat.

Gegen den Strafbefehl hatte Herr Schreiber rechtzeitig Rechtsmittel eingelegt. Daraufhin ging das AG aber nicht hin, und hat eine Gerichtsverhandlung angesetzt, sondern schickte einfach wieder einen neuen Strafbefehl. Vielleicht hatte man gehofft, dass Herr Schreiber die Falle nicht erkennt.

Herr Schreiber hatte ha bereits Rechtsmittel gegen den 1. Strafbefehl eingelegt, und ging deshalb natürlich davon aus, dass es jetzt zu einer Verhandlung kommt, wenn er nicht erkannt hätte, dass er gegen den 2. Strafbefehl erneut Rechtsmittel einlegen muss, was nicht sofort erkenntlich war. Durch diesen Trick der Justiz hätte es zu einer rechtskräftigen Verurteilung von Herrn Schreiber kommen können, und zwar völlig ohne Gerichtsverhandlung.

Wir haben den Trick durchschaut, und Herr Schreiber hat auch gegen erneuten Strafbefehl wieder Rechtsmittel eingelegt. Das Amtsgericht musste nun also eine Strafverhandlung durchführen, wenn sie Herrn Schreiber verurteilen wollte. Das wollte man natürlich, denn das versucht man ja man schon seit Jahren.

Man warf Herrn Schreiber zunächst vor, dass er den Verkäufer vorsätzlich falsch Verdächtigt hätte, als er diesen wegen des Verdachts des Betrugs angezeigt hatte. Als dieser Vorwurf nicht mehr haltbar war, wechselte man während des Verhandlungstermin den Vorwurf, auf falsche Verdächtigung durch Unterlassen. Durch diese Änderung der Anklage hätte man auch einen neuen Verhandlungstermin ansetzen müssen, denn eine effektive Verteidigung gegen den neuen Vorwurf war ohne Unterbrechung der Verhandlung nicht möglich, besonders da die Richterin behauptet hatte, es sei nur eine Schutzbehauptung gewesen, als Herr Schreiber mitgeteilt hatte, dass er der Polizei durchaus mitgeteilt hatte, dass das Päckchen lt. Verkäufer an diesen zurückkam.

Das AG hat dann  Herrn Schreiber zu 900 € Geldstrafe verurteilt. In der mündlichen Verhandlung hatte die Richterin noch behauptet, dass das AG Essen Herrn Schreiber wegen Beleidigung rechtskräftig verurteilt hätte. Das stimmte natürlich nicht. Im schriftlichen Urteil stand dann auch, dass Herr Schreiber NICHT vorbestrafte ist. Komisch.

Heute fand dann die Berufungsverhandlung statt. Wir hatten noch nicht viel Zeit mit Herrn Schreiber zu telefonieren, deshalb können wir im Detail nicht auf die heutige Verhandlung eingehen. Herr Schreiber wird in den nächsten Tagen bestimmt darüber berichten. Hier nur das Ergebnis. Das Landgericht Essen hat das Urteil des AG Gelsenkirchen wieder aufgehoben, und Herrn Schreiber vom Vorwurf der falschen Verdächtigung durch Unterlassen freigesprochen. Lt. Prozessbeobachter soll auch der anwesende Staatsanwalt einen Freispruch für unseren Ehrenvorsitzenden gefordert haben.

Herr Schreiber hat mal eine Erinnerung über Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Essen gegen ihn verfasst. Er legt aber Wert darauf, dass diese Liste sicherlich nicht vollständig ist, und evtl. auch die Reihenfolge nicht immer stimmt.

Man sieht, dass es zwischenzeitlich mal zu 5 Verurteilungen durch Amtsgerichte kam, und einmal sogar zu einer Verurteilung durch das Landgericht, aber sämtliche Strafverfahren wurden am Ende von Herrn Schreiber gewonnen. Wir dürfen auch aus der Schweiz Herrn Schreiber zum erneuten Sieg gratulieren.

Inzwischen wird an einem Blog gearbeitet, wo ausschließlich sämtliche Strafverfahren von Herrn Schreiber thematisiert werden. Die Hälfte wurden bis Ende Juli 2023 bereits veröffentlicht. Alle endeten am Ende ohne Verurteilung, also mit Freispruch oder Einstellung.

Hier der Link zum Blog von #MisterFreispruch

https://misterfreispruch.wordpress.com

NACHTRAG:

Inzwischen sind 3 Monate vergangen. Den Freispruch zu dem gewonnen Verfahren hat man Herrn Schreiber noch immer nicht geschickt, und dies obwohl Herr Schreiber bereits Anfang Juli 2023 Dienstaufsichtsbeschwerden an die Staatsanwaltschaft Essen, das Landgericht Essen und das Justizministerium Essen geschickt hat, weil man ihm den schriftlichen Freispruch bisher verweigert. Aber was will man erwarten von einer Justiz, die anscheinend maximal rückwärts zählen kann.

2023, 2022, 2021, 2020, 2019

Merke, wer 2021 jemand anzeigt, der hat 2019 eine Straftat begangen. TOLLER TRICK.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.
AG GE E GE GE GE GE GE GE GE GE GE E GE
LG E E E E E
OLG HAM
    1. AG GE – falsche Verdächtigung
    2. AG E – Diebstahl
    3. AG GE – falsche Verdächtigung
    4. AG GE – Körperverletzung / Nötigung
    5. AG GE-Buer – falsche Verdächtigung
    6. AG GE – Beleidigung Mitarbeiter AG
    7. AG GE – falsche EV
    8. AG GE – Beleidigung Rechtsanwälte
    9. AG GE – Beleidigung Autistin
    10. AG GE – Beleidigung Polizist
    11. AG GE – Körperverletzung
    12. AG E- Beleidigung AG GE
    13. AG GE – falsche Verdächtigung

Landgericht Essen: Einer wird gewinnen!

Noch was schickes zum Wochenende.
Am Mittwoch hat unser Herr SCHREIBER sein 78. oder 134. oder vielleicht sein 258. Strafverfahren. So genau weiß das keiner. Sicher ist aber, dass es alleine zwischen 2013 und 2021 mindestens 37 Aktenzeichen gab, wo die Staatsanwaltschaft versucht hatte unserem Rollstuhlfahrer wegen einer angeblichen Straftat verurteilen zu lassen. Inzwischen sind weitere Aktenzeichen und Strafverfahren hinzugekommen.

Bisher gab es am Ende aber immer nur einen Sieger, und das soll sich auch am Mittwoch nicht ändern. Die Berufungsverhandlung beginnt am

26.4.2023

um 10:30 Uhr

im Saal 244

beim Landgericht Essen.

Wie immer freuen wir uns auf Besucher.

Und worum geht es in der Sache?

Herr Schreiber hatte im Februar 2021 eine Atemmaske bei EBAY-KLEINANZEIGEN gekauft. Diese Maske hat er zwar bezahlt, aber bis zum heutigen Tag nicht erhalten. Wie schon fast üblich hat man nicht den Täter, also den Verkäufer angeklagt, der die bezahle Maske behalten hat, sondern mal wieder den Käufer, der die Ware bisher nicht bezahlt hat. Jetzt geht es um das Berufungsverfahren. Mal sehen, ob das LG mal wieder schlauer ist, als das AG.

Übrigens, der Stammtisch ALLES SCHALL UND RAUCH findet am Mittwoch 3.5.2023 statt, also eine Woche nach dem Verhandlungstermin.

 

REMEMBER: Recklinghausen feiert Hitlers-Gebutstag

Am 20.4.2009 hatte der Solarkritiker RAINER HOFFMANN aus Recklinghausen ein Berufungsverfahren beim Landgericht Bochum. Die Verhandlung sollte in der Außenstelle des Landgerichts stattfinden, also im Gebäude des Amtsgericht Recklinghausen.

Rainer Hoffmann ist ein bekanntes Justizopfer, dass man arbeitslos gemacht hat, und zwei Häuser gepfändet hat, um Justizverbrechen zu vertuschen.  Die Wahrscheinlichkeit, dass Rainer Hoffmann in der Berufungsverhandlung Recht bekommen hätte, geht gegen Null.

Rainer Hoffmann wusste das, und rechnete sogar damit, dass man ihn lieber in die Psychiatrie stecken würde, als zu bestätigen, dass man ihm Unrecht getan hat, und er wusste auch, dass er bei diesem Termin sicherlich wieder mal kein Recht bekommen würde. Das war der Grund, warum Rainer lieber nicht zu diesem Termin erschien, besonders da man die Verhandlung auch noch auf den 20.4. gelegt hatte, also auf den Tag, wo Adolf Hitler Geburtstag hatte.

Obwohl Rainer Hoffmann also nicht zum Termin erschien, waren dennoch viele Prozessbeobachter im Gerichtssaal. Vom BEAMTENDUMM-FÖDERVEREIN war Herr Schreiber, der damalige Vorsitzende, anwesend. In den ersten Minuten fiel Herrn Schreiber ein, dass er sein Handy nicht ausgeschaltet hatte. Als er dies aus seiner Weste nahm, um es auszuschalten, wurde er sofort von einem aggressiven Justizwachmann an geblökt. Herr Schreiber erklärte dem Justizwachmann, dass er nur das Handy ausschalten wolle, dies nahm aber der Richter zum Anlass Herrn Schreiber aufzufordernden Sitzungssaal zu verlassen. Einen berechtigten Grund dafür gab es aber nicht. Das Ausschalten eines Handys, ist kein zulässiger Grund jemand aus dem Saal zu verweisen. Zumal der Ausschluss der Öffentlichkeit ein absoluter Revisionsgrund ist. Das gilt auch dann, wenn nur eine einzelne Person unrechtmäßig die Verhandlung verlassen muss.

Der stark körperbehinderte Herr Schreiber weigerte sich also, freiwillig den Sitzungssaal zu verlassen. worauf er von zwei Justizwachleiten gewaltsam aus dem Sitzungssaal gezerrt wurde. Das war aber für einen Justizwachmann an Hitlers Geburtstag offenbar noch nicht genug. Vor dem Sitzungssaal saß der Vorsitzende des BEAMTENDUMMM-FÖRDERVEREIN ganz ruhig auf einem Stuhl. Obwohl die Justizwachleute nur den Auftrag hatten Herrn Schreiber aus dem Sitzungssaal zu entfernen, drehte nun einer der Justizwachleute nun völlig durch. Er verlangte von Herrn Schreiber die Herausgabe seiner beiden Gehhilfen, was Herr Schreiber jedoch verweigerte. Er teilte dem Typen mit, dass die beiden Gehhilfen von seiner Krankenkasse wären, und wenn der Justizwachmann Gehhilfen haben will, dann solle er dich zu seiner eigenen Krankenkasse gehen. Daraufhin griff der Justizwachmann Herrn Schreiber an, und versuchte ihm die Gehstöcke zu entreißen. Diese waren aus Metall, und der Justizwachmann zerrte so lange an der Gehhilfe, bis diese verbogen war. Als er nicht in den Besitz der Gehilfen kam, warf er Herr Schreiber, mit dem Stuhl einfach um. Herr Schreiber konnte dann nicht mehr aufstehen. Er wurde damals mit dem Rettungswagen ins nächste Krankenhaus gebracht.

Heute ist wieder Hitlers-Geburtstag, und inzwischen sind 14 Jahre vergangen, deshalb wollen wir mal wieder an den Vorfall erinnern.

Hier gibt es 3 Videos von diesem Tag.

1 Video im Krankenhaus

  1. Video beim Hausarzt

  1. Video vor der Haustür

Was muss man machen, damit die Staatsanwaltschaft einen Täter ermitteln kann?

Da teilt mir die Staatsanwaltschaft Essen mit, dass mein Strafantrag gegen einen libanesischen Spucker eingestellt wurde, weil angeblich der Täter nicht ermittelt werden konnte.

Erstaunlich, von dem Vorfall gab es eine Zeugin, deren Aussage und der Daten nicht aufgenommen wurde.

Der Polizei wurde auch die Adresse des Libanesen mitgeteilt. Er wohnt in unserer Siedlung in der Hausnummer 53 im 1. Stock. Es gibt sogar ein Foto und Videos von dem Täter. Ich begegne ihm regelmäßig. Trotz dieser Fakten war also die Staatsanwaltschaft Essen lt. eigener Aussage nicht in der Lage den Täter zu ermitteln.

Merkwürdig, kann es vielleicht sein, dass die Herkunft des Täters diesen unsichtbar macht? Anders ist das ja kaum nachvollziehbar, oder?

 

Mehr zu dem Fall

4 Polizeieinsätze in 14 Tagen wegen Migranten in der Siedlung.

Frage an den DEUTSCHEN BUNDESTAG

Sehr geehrte Herr Bundespräsident,

sehr geehrte Politiker und Politikerinnen,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir in der Presse regelmäßig berichtet wird, liefern wir Panzer und andere Waffen in die Ukraine, um dort Menschenleben zu retten.

Hiermit erlauben wir uns die Frage, wie viele Menschenleben den bisher in der Ukraine durch unsere Waffenlieferungen gerettet werden konnten?

 

Vielleicht ist es sogar möglich bei der Beantwortung der Frage mitzuteilen, wie viel Russen, und wie viele Ukrainer durch unsere Waffen gerettet wurden.

Die Beantwortung dieser Fragen erscheint auch interessant zu sein unter dem Hintergrund, dass EGON BAHR 2013 gesagt hatte:

In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.

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Reparationszahlungen

Deutschland ging die Verpflichtung ein Reparationszahlungen sowohl für den verlorenen 1. Weltkrieg und auch für den 2 Weltkrieg zu bezahlen. Als Verlierer beider Weltkriege ging man dies Verpflichtungen natürlich nicht ganz freiwillig ein.

Mancher stellt sich die Frage, ob Deutschland noch heute Reparationszahlungen leistet, bzw. bis wann Deutschland gezahlt hat.

Diese Frage lässt sich nicht so ganz eindeutig beantworten, denn neben den vereinbarten Reparationszahlungen gibt es noch Länder die inzwischen neue Forderungen an Deutschland stellen. Besonders Griechenland und Polen fordern inzwischen neue Zahlungen von Deutschland.

Zumindest die bisher vereinbarten Reparationsvereinbarungen hat Deutschland inzwischen erfüllt. Hier müssen wir zwischen Reparationszahlungen für den 1. Weltkrieg und den 2. Weltkrieg unterscheiden,  und schon wird es wieder kompliziert.

Der 2. Weltkrieg dauerte vom 1939 bis zum 1945.

Der 1. Weltkrieg dauerte von 1914 bis 1918.

Man würde also erwarten, dass die Reparationsleistungen für den 1. Weltkrieg deutlich vor den Zahlungen für den 2. Weltkrieg geendet hätte, das ist aber nicht so.

1988 endeten die Zahlungen für den 2. Weltkrieg, während man für den 1. Weltkrieg noch bis 2010 Zahlungen leistete.

Es ist aber zukünftig nicht ausgeschlossen dass man für den 2. Weltkrieg nochmal Zahlungen wird leisten müssen. Das liegt auch daran, dass für den 2. Weltkrieg bisher kein offizieller Friedensvertrag abgeschlossen wurde. Zwar behaupten einige, dass die 2 plus 4 Verträge zur Wiedervereinigung so etwas wie ein Friedensvertrag sein soll, aber zumindest offiziell stimmt das nicht ganz, es gibt Menschen in Deutschland, und Länder, wie z. B. Griechenland, Italien Polen etc. die das nicht so sehen.

War das die Schöffin TANJA KASCHEL?

Selbst als Aprilscherz wären wir nicht auf die Idee gekommen zu behaupten, dass unser ehemaliger Vorsitzender die Schöffin TANJA KASCHEL aus Sprockhövel heiraten will. Nein, auf so eine blöde Idee wären wir bestimmt niemals gekommen, aber wie ist das eigentlich umgekehrt?

Könnte es vielleicht sein, dass TANJA KASCHEL was von unserem Ehrenvorsitzendem will? Immerhin ist doch auffällig wie sehr diese Peron Herrn Schreiber verfolgt.

Hier wurde ja bekanntlich schon über die Schöffin TANJA KASCHEL und auch JESSICA RADTKE, sowie die Richterin POSTERT berichtet, immerhin hatten diese 3 Frauen Herrn Schreiber im Jahr 2022 rechtsfehlerhaft wegen angeblicher Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilt.

Rechtsfehlerhaft bedeutet aber nicht, dass die drei Frauen einfach nur einen Fehler bei der Verurteilung gemacht hat, sondern das OLG Hamm hat das Verfahren nicht an das Landgericht zurückverwiesen, wie das beantragt wurde, sondern das gesamte Urteil aufgehoben und eingestellt, und dabei gleich vier Rechtsfehler festgestellt.

Vier Rechtsfehler in einem einzigen Verfahren, da kann man nur hoffen, dass das Landgericht wenigstens den Namen des Angeklagten, Verurteilten und anschlie0enden Freigesprochenen richtig geschrieben hat.

Das Amtsgericht Essen und das Landgericht Essen hatte Herrn Schreiber verurteilt, weil der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen Strafantrag gegen Herrn Schreiber gestellt hatte. Der ausdrückliche Strafantrag war notwendig, weil es sich bei der behaupteten Beleidigung ausdrücklich um ein Antragsdelikt handelt. Ohne Strafantrag ist weder eine strafrechtliche Verfolgung, und schon gar keine Verurteilung zulässig.

In dem Strafverfahren gegen Herrn Schreiber gab es zwar einen Strafantrag von dem Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen, aber diese Person war überhaupt nicht berechtigt Strafantrag wegen evtl. Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen zu stellen. Das hätte schon der/die Präsident/in des Landgerichts machen müssen.

Das interessiert aber weder die Richterin POSTERT, noch die beiden Schöffinnen, TANJA KASCHEL und JESSICA RADTKE. Trotz ungültigem Strafantrag verurteilten die drei Frauen unser Mitglied. Der ungültige Strafantrag war dann der Grund, warum das OLG das Urteil nicht an das LG zur Neuverhandlung zurückwies, sondern komplett einstellte.

Außerdem stellte das OLG Hamm auch noch fest, dass es niemals eine Beleidigung gab. Wir, und auch Herr Schreiber, sowie  befragte Juristen  vertraten schon immer die Meinung, dass es sich bei dem Beitrag, in dem angeblich das Amtsgericht Gelsenkirchen beleidigt worden sein sollte, es sich um erlaubte Satire handelte, und somit keine Beleidigung gewesen sein konnte.

Auch das OLG Hamm stellte in seiner Entscheidung mit, dass es sich bei dem veröffentlichten Beitrag um einen hypothetischen Beitrag gehandelt hatte, und es somit lediglich eine Satire war, und keinesfalls um eine tatsächliche Beleidigung.

Auch das interessiert aber weder die beiden Schöffinnen, TANJA KASCHEL und JESSICA RADTKE und auch nicht Richterin POSTERT. Der Unterschied zwischen Beleidigung und Satire interessierte die Frauen nicht, und sie verurteilten damals unser Mitglied.

Beiträge auf diesem Blog hier, und auch auf dem vorherigen Blog kann jedes Mitglied selbst veröffentlichen, wenn er mindestens seit 3 Monaten Mitglied in unserem Verein ist. Dazu muss man nur seinen Beitrag an eine bestimmte E-Mail-Adresse senden. Jede Mail wird dann hier automatisch veröffentlicht.

Das OLG Hamm stellte als dritten Rechtsfehler fest, dass das Amtsgericht Essen und das Landgericht Essen nicht festgestellt hat, dass der fragliche Beitrag von Herrn Schreiber veröffentlicht wurde. Genauso konnte der Beitrag auch von Frau Maier oder Herrn Müller geschrieben worden sein.

Bekanntlich gilt im Strafrecht normalerweise der Grundsatz IM ZWEIFEL FÜR DEN ANGEKLAGTEN. Dass man unserem Mitglied die Täterschaft nicht nachweisen konnte, interessiert aber weder TANJA KACHEL noch Richterin POSTERT oder JESSICA RADTKE.

Als vierter Rechtsfehler stellte das OLG Hamm fest, dass auch eine Verurteilung auch deshalb nicht möglich wäre, selbst wenn es sich bei dem Beitrag nicht um eine Satire gehandelt hätte, sondern um eine Beleidigung, weil nicht ein abgegrenzter Personenkreis genannt wurde, wie z. B. das Amtsgericht Gelsenkirchen, sondern wenn, dann das komplette JUSTIZZENTRUM Gelsenkirchen, was aber keine Behörde ist, oder sämtliche VOLLJURISTEN,.

In dem Gedicht:

Trinkt Wein und Schnaps, sauft Bier in Kisten,

denn schließlich seit ihr Volljuristen,

Kommen weder die Worte, AMTSGERICHT, GELSENKIRCHEN oder RICHTER vor.

Auch das interessiert die beiden Schöffinnen, TANJA KASCHEL und JESSICA RADTKE und Richterin POSTERTauch wieder nicht, und man Frau verurteilte den armen Herrn Schreiber.

Kompetenz können wir bei diesen Personen also nicht erkennen, und so verwundert es auch nicht weiter, dass diese Schöffin TANJA KASCHEL erneut ihre komplette Inkompetenz zeigt.

Herr Schreiber hat uns ein Schreiben der Polizei gefaxt. Demnach soll Herr Schreiber eine Aussage bei der Polizei machen. Man wirft Herrn Schreiber vor, dass er in

45549 Sprockhövel, HoXXXXX jemand nachgestellt hätte.

Die angeblich geschädigte Person wurde zwar nicht mitgeteilt, und es wurde auch nicht mitgeteilt, wer denn Strafantrag gestellt hat, aber da es sich auch bei dieser behaupteten Straftat ebenfalls um ein Antragsdelikt handelt, schränkt das den Personenkreis deutlich ein.

Unsere Ermittlungen im Internet ergaben nämlich, dass unter der behaupteten Adresse die Schöffin TANJA KASCHEL wohnhaft sein soll. Danke für die Informationen an die CDU.

Es ist also von NACHSTELLEN die Rede, aber das entsprechende Gesetz wird nicht erwähnt. Wir gehen davon aus.

§ 238 StGB – Nachstellung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt

1.
die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2.
unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3.
unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person

a)
Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder
b)
Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen,
4.
diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht,
5.
zulasten dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person eine Tat nach § 202a, § 202b oder § 202c begeht,
6.
eine Abbildung dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
7.
einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, unter Vortäuschung der Urheberschaft der Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
8.
eine mit den Nummern 1 bis 7 vergleichbare Handlung vornimmt.

 

(2) In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 7 wird die Nachstellung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
durch die Tat eine Gesundheitsschädigung des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person verursacht,
2.
das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt,
3.
dem Opfer durch eine Vielzahl von Tathandlungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nachstellt,
4.
bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 ein Computerprogramm einsetzt, dessen Zweck das digitale Ausspähen anderer Personen ist,
5.
eine durch eine Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 erlangte Abbildung bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 6 verwendet,
6.
einen durch eine Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 erlangten Inhalt (§ 11 Absatz 3) bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 7 verwendet oder
7.
über einundzwanzig Jahre ist und das Opfer unter sechzehn Jahre ist.

 

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Soweit der Gesetzestext.

Im Schreiben der Polizei wird behauptet, dass Herr Schreiber am 17.3.2023 um 14:15 Uhr das Nachstellen einer ungenannten Person begangen hätte.

Hier nochmal ein Auszug aus dem Gesetzestext.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt

Hat also unser Ehrenvorsitzender und Gründer des Vereins am 17.3.2023 WIEDERHOLT einer Person nachgestellt? Es fällt schwer sich vorzustellen, dass das überhaupt möglich gewesen sein sollte.

Kann es also tatsächlich sein, dass eine Schöffin so dreist sein sollte Herrn Schreiber rechtswidrig zu verurteilen, dass man durchaus von Rechtsbeugung ausgehen kann, und nun auch noch eine vorsätzlich falsche Verdächtigung gegen unseren Herrn Schreiber begeht?

Man kann ja verstehen, dass diese Person nicht möchte, dass ihre Untaten bekannt werden, aber das rechtfertigt garantiert keine Begehung einer Straftat zu Lasten von Herrn Schreiber. Das Motto scheint ja zu sein,

wenn wir dich schon nicht rechtsfehlerhaft Verurteilen können,

dann wollen wir dich wenigstens noch vorsätzlich falsch verdächtigen.

Und wieso macht die Staatsanwaltschaft Essen das überhaupt mit, die müssen doch erkennen, dass gar keine Straftat vorliegen kann, weil man am 17.3.2023 um 14:15 Uhr nicht gleich mehrfach einer Person nachgestellt haben kann.

Ein erstaunlich abscheuliches Bild was da bei unserer Justiz abgeht, oder?

Und was bezweckt die Schöffen TANJA KASCHEL mit dieser offensichtlichen Falschbehauptung? Beabsichtigt etwa sie Herrn Schreiber nachzustellen? Will sie etwa ein Wiedersehen mit Herrn Schreiber erzwingen?

Anscheinend reicht es TANJA KASCHEL nicht, dass sie schon einmal gegen den BdF und Herrn Schreiber verloren hat. Sie will wohl unbedingt nochmal verlieren. Manche bekommen halt niemals genug.

 

GRATULATION: YOUTUBE löscht 2 Testvideos

Am Freitag gab es eine Demo vor der JVA Bochum für Dr. Heinrich Habig aus Recklinghausen. Bei dieser Demo wurden mit einer 360-Grad-Kamera Videos gemacht.

Der erste Teil der Videos wurde zu Testzwecken in 2 Varianten bei YOUTUBE hochgeladen. Die Titel der beiden Videos lauteten

TEST1 sowie TEST2

Sie wurden als „nicht gelistet“ hochgeladen, waren also nicht öffentlich sichtbar. Das war auch nicht geplant, sondern die Videos sollten wieder gelöscht werden, weil sie nur zur testzwecken hochgeladen wurden.

Es sollte lediglich geprüft werden, wie die 360-Grad-Videos auf YOUTUBE angezeigt werden, bzw. welches Videoformat evtl. das bessere wäre.

Leider konnte ich das nicht prüfen, denn YOUTUBE hat die beiden Testvideos wieder gelöscht, weil sie angeblich medizinische Fehlinformationen enthalten sollen.

Ehrlich, ich weiß nicht welche medizinischen Fehlinformationen diese Videos enthalten sollten oder könnten, denn es ging in den Videos nicht um die Verbreitung von medizinischen Informationen, sondern um das Strafverfahren gegen Dr. Heinrich Habig aus Recklinghausen, der bereits seit ca. 11 Monaten in Untersuchungshaft sitzt.

Auch wenn es nicht wirklich um die Verbreitung von medizinischen Informationen ging, ist es dennoch möglich, dass während der Demo auch medizinische Informationen geteilt wurden. Ob es dabei evtl. auch unrichtige Informationen gab, kann nicht mit Gewissheit gesagt werden. Trotzdem ist die Löschung der beiden Videos völlig überzogen, weil es nicht um medizinische Informationen ging, es sich erkennbar um Testvideos handelte, und die 2 Videos deswegen auch nicht öffentlich zu sehen waren.

Durch die Löschung der zwei Videos konnte der Test leider nicht durchgeführt werden. Normalerweise wären die 2 Videos nach dem Test wieder gelöscht worden.

Gratulation an YOUTUBE, dass sich mit solchen Aktionen immer weiter unglaubhaft macht, und offenbar nur einseitige Meinungen duldet.

RAVENSBURG: Ist BIO umweltfreundlicher?

In der Stadt Ravensburg  entsteht natürlich auch Müll. Auch Biomüll ist darunter. Da der Müll auch entsorgt werden muss, gab es eine Ausschreibung für die Entsorgung des Biomülls.

Günstigster Anbieter war die Loacker Recycling Gmbh aus Lustenau, ein Unternehmen aus Vorarlberg (Österreich). Der deutsche Biomüll aus Ravensburg wird also nach Österreich transportiert und dort entsorgt.

Es geht aber auch umgekehrt. Immerhin gibt es auch Biomüll n Vorarlberg. Auch dort suchte man ein Unternehmen für die Entsorgung des Biomülls. Das günstigste Angebot kam von der AWB Amtzeller Werk für Biogas GmbH.

Das bedeutet, dass der Biomüll aus Vorarlberg (Österreich) nach Deutschland transportiert wird, und im Kreis Ravensburg entsorgt wird, während der Biomüll aus Ravensburg nach Österreich transportiert wird, und in Vorarlberg entsorgt wird.

Wie umweltfreundlich ist das denn?

NACHTRAG:

Auch wenn dieser Beitrag am 1. April veröffentlicht wurde, handelt es sich NICHT um einen Aprilscherz.

2073: E-Mail aus der Zukunft, oder früher war alles besser

Diese Nachricht erreichte uns per Timemail aus der Zukunft.

Wir haben heute den 1.4.2073. Ich feiere heute meinen 50. Geburtstag. Ich wurde also am 1.4.2023 in Gelsenkirchen geboren. Ich glaube, dass ich in diesem Monat das einzige Kind im Krankenhaus war, dass zwei deutsche Eltern hatte. Natürlich merkte ich damals noch keinen Unterschied zwischen mir und den anderen Kindern. Im Jahr 2023 hatte Gelsenkirchen noch 265.000 Einwohner. Im Jahr 2015 hatte Gelsenkirchen nur ca. 252.000 Einwohner, dann wuchs die Stadt bis 2023 auf ca. 265.000 Einwohner, und 2043 waren es dann schon 280.000 Einwohner. Danach sanken die Einwohnerzahlen wieder deutlich, aber dazu später mehr.

Meine Eltern waren natürlich systemkonform, und brave SPD-Wähler. Später wählten sie dann DIE GRÜNEN.

Systemkonform wie sie nun mal waren, steckten sie mich mit 4 Monaten in eine Kinderkrippe. Das war auch notwendig, denn meine Mutter strebte die Selbstverwirklichung an, durch Arbeit statt Mutter sein, wie das die Politik schon seit Jahren propagiert. Immerhin war der Staat auch auf die Steuereinnahmen der arbeitenden Frauen angewiesen um die Flüchtlingspolitik zu finanzieren.

In der Kinderkrippe gab es auch mein erstes Fleisch. Ich glaube, ich war damals ca. 6 Monate alt. Mein erstes Fleisch im Brei war Hühnerfleisch. Später kam auch Rindfleisch dazu. Schweinefleisch gab es weder in unserer Kinderkrippe, noch im Kindergarten, oder in der Schule.

In der Krippe spielte ich manchmal mit Aischa, Achmet und Mohammed.

Als ich sprechen lernte, sagte ich Mama, später rief ich meine Mutter auch Anne, wie die anderen Kinder auch.

In der Kinderkrippe und im Kindergarten ging es noch. Die Probleme fingen in der Grundschule an. Ich war auch dort der einzige Deutsche. Für meine Mitschüler war ich nur eine Deutsche Kartoffel, und wurde mehrfach in der Woche von Achmet, Mohammed und Co. abgezockt und verprügelt.

Das änderte sich, als ich 12 Jahre alt war. Damals bildeten sich verschiedene Clans an der Schule. Um nicht immer von meinen türkischen Mitschülern abgezockt und verprügelt zu werden, schloss ich mich einem libanesischem Clan an. Das war eine gute Idee.

Jetzt verprügelten wir die Türken, zockten die Mitschüler ab, vertickten Drogen und beklauten alte Omas. Damit hatten wir gute Kohle gemacht. 2037, ich war damals gerade 14 Jahre alt, bekam ich Probleme mit der Justiz. Sozialstunden und Wochenendarrest waren die ersten Folgen. Geändert hat sich dadurch aber zunächst nichts.

Mit 19 Jahren fand ich eine eigene Wohnung. Ein ganzes Jahr hatte ich suchen müssen. Da ich offiziell von Bürgergeld lebte, stand mir damals eine Wohnung von maximal 49 qm zu. Die Kaltmiete betrug damals 1.000 Euro. An Heiz- und Nebenkosten kamen noch 500 € dazu. Durch meine kriminellen Geschäfte konnte ich mir diese Wohnung aber ganz gut leisten.

2043 landete ich dann für 18 Monate im Knast. Gleichzeitig gab es politische Veränderungen im Land. Gegründet wurde die Partei

AUCH FÜR DICH,

Diese erlangte nicht nur die Mehrheit im Bundestag, sondern änderte auch massiv die Politik gegenüber Migranten. Immer weniger Ausländer kamen ins Land, und immer weniger landeten im Knast, sondern die Kriminellen wurden massiv ausgewiesen. Außerdem bekam ich zum ersten Mal Schweinefleisch zu essen. Im Kindergarten und der Schule gab es das nie, aber im Knast wurde das irgendwann eingeführt, und zwar für alle, aber erst als die AUCH FÜR DICH das Land regierte.

Auch die Kuscheljustiz wurde geändert. Kam ich noch mit 18 Monaten Haft davon, hätte ich nach der Justizreform wohl mindestens 3 bis 5 Jahre bekommen.

Als ich 2046 aus der Haft entlassen wurde, waren meine ehemaligen Kumpel, und auch die Türken von dem anderen Clan, schon ausgewiesen. Dadurch änderte sich mein Leben komplett.

Hatten wir 2043 noch 280.000 Einwohner in der Stadt, ging die Einwohnerzahl in den nächsten Jahren zunächst deutlich zurück. Das sorgte dafür, dass auch die Wohnungsnot deutlich zurück ging.

Nach meiner Haftentlassung bekam ich sofort eine neue Wohnung. Inzwischen ist es sogar so, dass es keine Wohnungen unter 50 qm mehr gibt. Selbst Arbeitslosen stehen heute Wohnungen mit mindestens 60 qm zu, damit der Leerstand in Gelsenkirchen nicht so groß ist.

Für meine 58 qm große Wohnung zahlte ich 2046 nur noch 850 € kalt. Dazu kamen dann noch Heiz- und Nebenkosten in Höhe von 520 €.

Natürlich ist es Mist, dass ich jetzt 9 qm mehr putzen muss, aber was soll ich machen, wenn es keine kleineren Wohnungen mehr gibt.

Bei meiner Verhaftung gab es on Gelsenkirchen noch mindestens 20 Moscheen. Davon sind jetzt nur noch 2 übrig geblieben. Aus den anderen wurden Diskotheken, Fitnesscenter und Fabrikhallen gemacht.

Ich muss schon sagen, den Muezzin-Ruf vermisse ich schon manchmal.

Durch Abschiebungen verringerte sich die Einwohnerzahl in Gelsenkirchen zwischen 2043 und 2053 von 280.000 auf 180.000. Das hat sich inzwischen wieder geändert. Zwischen 2053 und 2073 stieg die Einwohnerzahl von 180.000 wieder auf 225.000. Also inzwischen wandern nicht jedes Jahr mehr Deutsche aus Gelsenkirchen aus, sondern kehren sogar nach Gelsenkirchen zurück.

Konnte man früher seinen Müll einfach auf die Straße werfen, drohen heute dafür empfindliche Strafen. Also auch das ist schlechter geworden, man kann seinen Müll nicht mehr einfach irgendwo entsorgen.

Auch bei den Geburtenraten hat sich was getan. Zwar bekommen die Frauen noch immer nicht durchschnittlich 2,1 Kinder, aber immerhin stieg die Geburtenrate von 1,51 Kinder bei deutsche Frauen auf inzwischen 1,8 Kinder, und ist weiterhin steigend.

Möglich wurde das dadurch, dass man weniger Geld in die Flüchtlingshilfe und Integration steckt, und dafür mehr in Kindergeld und Kindererziehung.

Sogar Deutsch ist in der Bahnhofstr. von Gelsenkirchen wieder eine gängige Sprache.

NACHTRAG:

Bislang ist hier noch keine E-Mail aus der Zukunft angekommen, deshalb muss es sich bei dem Beitrag tatsächlich um einen Aprilscherz handeln, oder beinhaltet er doch einige Wahrheiten?

Längste Friedensphase in Europa seit 1945

Verteidigungspolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann.

Uns muss allen klar sein: Noch nie hat es in der Weltgeschichte eine so lange Friedensphase gegeben wie in Europa seit 1945 bis heute. Wir sollten nicht naiv sein, eine solche Phase kann jederzeit ein Ende finden.

NACHTRAG:

Auch wenn dieser Beitrag am 1. April veröffentlicht wurde, handelt es sich NICHT um einen Aprilscherz. Das hat die Frau wirklich gesagt. Hat die Frau vielleicht vergessen, dass sich Deutschland und die NATO z. B. am Krieg in Jugoslawien beteiligt hat? Vielleicht war es doch ein Aprilscherz, und zwar von Frau Strack-Zimmermann.

DORTMUND: Endlich, Nicky heiratet ihren Nachbarn

Das wurde auch Zeit. Endlich haben die beiden zusammengefunden. Nicky und ihr netter Nachbar, der Moslem von über ihr, haben sich nun doch noch entschieden, ihr aufregendes Leben zukünftig zusammen zu bestreiten, wobei die Betonung auf STREITEN liegt. Damit dürften hoffentlich die Zeiten vorbei sein, wo sich die zwei Turteltäubchen um eine Pfanne zanken mussten. Bisher war es ja so, dass Nicky dem kleinen Großkriminellen die Pfanne förmlich aufdrängen musste.

Der BdF und der gesamte Stammtisch von ALLES SCHALL UND RAUCH wünschen den beiden alles Gute, und hoffen, dass die Ehe länger als bis zum nächsten Ehekrach hält.

NACHTRAG:

Die betreffende Frau meinte dazu

Dämlicher Scherz

Damit muss es sich also um einen Aprilscherz gehandelt haben.

150 € weil Frau in der Bahn Maske trug

Es ist schon mehr als merkwürdig. Bis Februar 2023 war man gezwungen in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske zu tragen. Angeblich sollte so eine Maske sowohl den Träger der Maske, und auch die anderen Mitfahrer, vor einer Ansteckung mit Corona schützen.

Seit März 2023 ist das nun nicht mehr nötig. Aus diesem Grund musste jetzt eine Frau ein Ordnungsgeld von 150 € bezahlen, weil sie eine Maske trug. Begründet wurde dies damit, dass sie mit dem Tragen der Maske gegen das Vermummungsverbot verstoßen habe.

Das Vermummungsverbot ist natürlich kein neues Gesetz, sondern das galt auch schon vor und während Corona. Doch trotz das damals geltende Vermummungsverbot war man gezwungen eine Maske zu tragen. Wenn man es jetzt freiwillig macht, dann ist das jetzt eine Ordnungswidrigkeit.

NACHTRAG:

Auch wenn dieser Beitrag am 1. April veröffentlicht wurde, handelt es sich nur um einen halben Aprilscherz. Zwar gab es die Geldstrafe nicht in Deutschland, aber in Österreich hat man tatsächlich schon eine Frau deswegen verurteilt.

Der Renner aus der HÖHLE DER LÖWEN

Seit Januar 2023 ist es jetzt endlich so weit. Seit Januar kann jeder beim Einwohnermeldeamt sein Geschlecht ändern lassen. Wer bisher ein Mann war, kann sich jetzt beim Einwohnermeldeamt als Frau eintragen lassen, und umgekehrt.

Ein Problem blieb aber noch. Welche Unterwäsche sollen solche ehemaligen Männerfrauen tragen?

Jetzt hat deutscher Erfindergeist auch dieses Problem gelöst. Bei der Sendung DIE HÖHLE DER LÖWEN hat man jetzt spezielle Unterwäsche für die Neufrauen vorgestellt.

Herren 3 Pack Sexy Höschen Slip Unterhosen Einfarbig Niedrige Taillenlinie Schwarz Weiß #972979

Damit wurde erneut ein weltbewegendes Problem gelöst.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

War das ein Aprilscherz? Ehrlich gesagt, ich weiß es selber nicht.

Bundeswehr kauft 5000 bunte Pudelmützen

Frau Verteidigungsministerin, wie heute bekannt wurde, hat die Bundeswehr inzwischen 5.000 bunte Pudelmützen für die Soldaten bestellt. Können sie das best#tigen?

Ja, das ist richtig. Wir haben für unsere SoldatenInnen inzwischen 5.000 modische Pudelmützen bestellt. 

Wieso ausgerechnet Pudelmützen?

Bei den Pudelmützen handelt es sich um eine Ersatzbestellung, für die 5.000 Stahlhelme, die wir 2022 an unsere Freunde in der Ukraine geliefert haben. Wir haben also jetzt nur unsere Bestände aufgefüllt.

Aber wieso ausgerechnet bunte Pudelmützen, und nicht z. B. neue Stahlhelme?

Nach reiflicher Überlegung sind wir zu der Erkenntnis gekommen, dass die bunten Pudelmützen einige entscheidende Vorteile gegenüber neuen Stahlhelmen haben.

Und die wären?

Unsere Bundeswehr hat sich in den letzten Jahren von einem gefürchteten Heer zu einer modernen multikulturellen Schwulentruppe entwickelt. Blanker Stahl ist da nicht mehr wirklich zeitgemäß. Bunte Pudelmützen aus reiner Biowolle kommen bei unseren SoldatenInnen einfach besser an. Wir sind jetzt wesentlich flexibler. und können die Pudelmützen farblich dem Nagellack unserer SoldatenInnen anpassen. 

Aber wie sieht es mit der Sicherheit aus, sind denn die Pudelmützen auch so sicher, wie ein Stahlhelm.

Wo denken sie hin, das ist doch auch gar nicht das Ziel gewesen. Glauben Sie den wirklich, dass es beabsichtigt ist, mit dieser queren Schwuchtelgruppe in einen Krieg zuziehen. Denken Sie doch mal an das Make-up unserer Leute, und die teuren Frisuren, die kann man doch nicht einfach in einem Krieg ruinieren. 

Aber die Sicherheit bleibt dabei auf der Strecke.

Wo denken sie hin, gerade der Sicherheitsaspekt hat zum Kauf der bunten Pudelmützen geführt. Das war letztendlich der entscheidende Punkt.

Lassen Sie uns an dem Gedanken teilhaben.

Stellen Sie sich mal vor, sie liegen schwer verwundet, mit einem Kopfschuss im Feld, und niemand kann ihnen helfen. Natürlich möchten sie dann nicht mit einem kalten Stahlhelm, der ihnen auf den Kopf drückt, und auch noch die Frisur versaut, einsam im Felde sterben. Dan hat die bunte Pudelmütze aus reiner Biowolle deutliche Vorteile. Sie verspüren keinen Druckschmerz, und sterben, ohne sich eine Erkältung zuzuziehen. Außerdem wurde diese Pudelmütze mit Klima- und Ökoaktivisten entwickelt, und lässt sich nach dem Tod des SoldatenInnen viel leichter recyceln. 

Vielen Dank für das Interview.

NACHTRAG:

Bei diesem Interview handelt es sich um einen Aprilscherz 

Neue KABUL-Studie

Inzwischen liegt das Ergebnis der neuen KABUL-STUDIE, früher PISA-STUDIE, vor. Getestet wurden die Fähigkeiten von 14-jährigen Jungen und Mädchen im LESEN, RECHNEN und SCHREIBEN

Im internationalen Vergleich von 14-jährigen Schülern wurde festgestellt,
dass Jungs aus Afghanistan viel besser lesen, rechnen und schreiben können, als Jungs aus Deutschland.

Bei den Mädchen sah es etwas besser aus.
Da lagen die Fähigkeiten ungefähr gleich hoch, was daran liegen könnte, dass die Mädchen in Afghanistan die Schule nach der 4. Klasse verlassen haben.

Dann wurden am Freitag noch Teilnehmer von FRIDYAS FOR FUTURE gefragt, wie hoch denn der CO2-Anteil in der Luft ist. Die Antwort lautete: „Der ist hoch“

Auf die Antwort, wie hoch, folgte die Aussage.

„Sehr, sehr hoch“.

Dann wollen wir mal sehen, wieviel eigentlich sehr, sehr hoch ist.

Die Atmosphäre/Luft besteht aus

1.) ca. 78 % Stickstoff.

2,) ca. 20 % Sauerstoff.

 

Der ach so gefährliche Kohlendioxid-Gehalt beträgt nur 0.038 %. Sehr, sehr hoch ist also nicht im Prozentbereich zu finden, sondern wir sprechen hier über einen Promillebereich, und liegen dabei noch unter einer Promille.

NACHTRAG:

Bei diesem Beitrag stimmt nicht alles, damit handelt es sich um einen Aprilscherz, obwohl FRIDAY FOR FUTURE wirklich die Aussage gemacht hat.

KABUL-Studie, früher PISA-Studie

Inzwischen liegt das Ergebnis der neuen KABUL-STUDIE, früher PISA-STUDIE, vor. Getestet wurden die Fähigkeiten von 14-jährigen Jungen und Mädchen im LESEN, RECHNEN und SCHREIBEN

Im internationalen Vergleich von 14-jährigen Schülern wurde festgestellt,
dass Jungs aus Afghanistan viel besser lesen, rechnen und schreiben können, als Jungs aus Deutschland.

Bei den Mädchen sah es etwas besser aus.
Da lagen die Fähigkeiten ungefähr gleich hoch, was daran liegen könnte, dass die Mädchen in Afghanistan die Schule nach der 4. Klasse verlassen haben.

NACHTRAG:

Bei diesem Beitrag handeltes sich um einen Aprilscherz.

Frau Stockl verhaftet

Nachdem es in den letzten Monaten zu zahlreichen Morden in Rosenheim kam, ergaben Ermittlungen, dass es einige Personen gab, die in den zahlreichen Mordfällen immer wieder in Erscheinung traten.

Die Namen Mohr und Stadler wurden besonders häufig mit den Morden in Verbindung gebracht. Noch häufiger jedoch war der Name Stockl in Erscheinung getreten. In den meisten Fällen war sie sogar die erste Person, die die Morde an die örtlichen Kommissare weitergegeben hat. Das hat die Frau so stark verdächtigt gemacht, dass sie heute gegen 9 Uhr auf der Wache verhaftet wurde. Man hofft dadurch weitere Morde verhindern zu können, bevor Rosenheim komplett ausgestorben ist.

NACHTRAG:

Bei dem Beitrag handelt es sich um einen Aprilscherz. Das mediale Morden kann also in Rosenheim weitergehen.

Darf ich vorstellen, die BLING-APP und die ELTERN-APP

Ein großer Erfolg ist bekanntlich die neue BLING-App. Mit dieser App können Eltern ihre Kinder bezahlen, wenn diese Aufgaben für die Familie oder die Eltern erledigen, oder auch wenn die Kinder eine gute Schulnote geschrieben haben.

Eine gelungene App, bei der Kind lernen, dass nichts im Leben umsonst ist, und man auch prima Geld mit seinen Eltern verdienen kann, oder mit ihren Alten, wie man die Eltern gerne nennt.

Lernfunktion der App ist bemerkenswert. Innerhalb kürzester Zeit lernen die Kinder, keinen Handschlag mehr zuhause zu machen, ohne die Hand aufzuhalten.

Hier ein Beispiel.

Der Papa will eine Cola, und der Sohnemann radelt zur Bude und besorgt ihm die gerne. Die Cola kostet mit Pfand einen Euro, und einen weiteren Euro kostet es den Vater für diese Gefälligkeit zu bezahlen. Überweisen kann er das Geld auf die Karte zu der die APP gehört.

Das ist natürlich nur der Anfang, denn schnell werden die Kinder lernen, wie man sein Geld vermehren kann.

Der Sohnemann merkt schnell, dass auch seine kleine Schwester Durst hat, und etwas zu trinken möchte. Gerne ist der Sohnemann bereit auch die Limo zu kaufen, denn immerhin kassiert er wieder einen Euro dafür. Leider hat die kleine Schwester kein eigenes Geld, und da die Eltern ihre Tochter nicht verdursten lassen wollen, bezahlen sie natürlich ihren fleißigen Sohn gerne dafür.

Manchmal hat natürlich auch das Söhnchen Durst. Kein Problem, er hat ja jetzt eine karte, mit der er sein eigenes Getränk kaufen und bezahlen könnte. Ziemlich schnell wird er aber merken, dass das ja ziemlich dumm wäre.

Er meldet sich also bei Mama und Papa, und sagt, dass er Durst hat. Dummerweise ist nichts mehr im Haus, und so schicken die Eltern ihren Sohnemann in den Laden, damit er sich seine Limo kauft. Auf der Karte hat er natürlich kein Geld mehr, denn das hat er bereits für Spiele auf seine Playstation ausgegeben. Also müssen Mama und Papa dem Sohnemann wieder einen Euro für die Limo mitgeben. Der Sohnemann verlangt aber einen weiteren Euro für sich persönlich. Am Anfang versuchen die Eltern noch zu rebellieren, und teilen dem Sohnemann mit, dass sie nicht bereit sind ihn dafür zu bezahlen, dass er sich eine Limo kauft. Daraufhin erklärt der Sohn, dass er dann den Auftrag nicht ausführen wird, und verlangt nun, dass seine Eltern lostigern, um ihm seine Limo zu kaufen, und wenn sie das nicht umgehend machen, dann meldet er sich beim Jugendamt, und wird eines Kindeswohlgefährdung melden.

Das wollen die Guteltern natürlich nicht, und ab sofort wird der Junge dafür bezahlt, dass er sich seine eigene Limo kauft, die natürlich ebenfalls die Eltern bezahlen dürfen.

Eine wirklich sinnvolle App, mit viel Potenzial, vor allem für die eigenen Kinder.

Können Eltern wirklich nichts dagegen unternehmen?

Sie können. Pfiffige Eltern entwickeln gerade eine eigene App. Der Name der App ist zur Zeit noch nicht bekannt. Man spricht von der Barbara-App, Claudia-App, Ina-App, Maria- App, Marita-App, Nicky-App oder so ähnlich.

Eltern berechnen aber dem Tag der Geburt sämtliche Tätigkeiten, die sie für ihr Kind machen. Jede Brust, jedes Fläschchen, jedes Rumtragen fürs Bäuerchen und jeder Windelwechsel wird eingetragen und für die Zukunft berechnet. Jedes Gassi gehen mit dem Kind, auf den Spielplatz oder sonst wohin, jedes Fläschchen etc. wird eingetragen und zukünftig berechnet.

Jedes Essen und die Zubereitung ebenso, und natürlich auch jeder Kleiderkauf für den Nachwuchs.  Es gibt noch vieles, was man vermerken kann.  Die App berechnet automatisch die Schulden für das Kind. Natürlich wird nur der Mindestlohn plus % i Rechnung gestellt. Eine jährliche Verzinsung mit 2 % über dem Basispreis kommt noch dazu.

Verrechnet wird dies zunächst mit dem Guthaben der Bling-Karte, und mit 18 bzw. mit dem Auszug aus der elterlichen Wohnung, wird die Gesamtsumme, meistens mehr als 1 Millionen Euro, als Elterngeld in Rechnung gestellt. Die monatlichen Geldeingänge der verrechnet die App automatisch mit den offenen Forderungen.

Mit der Einführung der App, davon gehen die Entwicklerinnen aus, werden de Geburtenraten der Eltern, besonders der deutschen Elter, stark ansteigen, weil sie jetzt das Kinderkriegen echt wieder lohnt.

Wie gefällt ihnen die Idee der App?

NACHTRAG:

Die BLING-APP gibt es wirklich, bei der ELTERN-APP handelt es sich aber um einen Aprilscherz.

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