GRATULATION: So sehen Sieger aus.

Frank Engelen, ein bekannter und erfolgreicher Kinderschützer, hat nach einem jahrelangen Rechtsstreit mal wieder ein Verfahren in eigener Sache gewonnen.

Auf

www.SoSehenSiegeraus.news.blog

wird in den nächsten Tagen ein Beitrag über den Fall veröffentlicht werden.

Gegen Frank Engelen gab es ein Strafverfahren, weil er Dave Möbius geholfen hatte, nach dem dieser zum 2. und zu, 3. Mal aus einem Kinderheim geflüchtet war.

Frank Engelen wurde deshalb angeklagt, und war 9 Monate in Untersuchungshaft. Er bekam vom Amtsgericht eine Bewährungsstrafe. Dagegen hatte er Rechtsmittel eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft war mit dem Urteil nicht zufrieden, und wollte eine Verurteilung ohne Bewährung erreichen.

In dem Berufungsverfahren hatte das Landgericht erneut einen Haftbefehl erlassen, der aber vom OLG wieder aufgehoben wurde. Dass der Haftbefehl des Landgerichts rechtswidrig war, sollte eigentlich jeder Jurastudent erkennen, auch wenn er noch im ersten Semester ist, oder bisher nur die Mensa der UNI besucht hatte.

Im Berufungsverfahren wurde der Dipl. Inh. Engelen dann wieder verurteilt, dagegen wurde dann beim OLG Revision eingelegt. Das Urteil des LG war dermaßen schlecht, dass selbst die Generalstaatsanwaltschaft die Aufhebung des Urteils forderte.

Jetzt hat das OLG der Revision stattgegeben, und das Urteil des LG wegen der angeblichen Entziehung Minderjähriger wieder aufgehoben. Ein schöner Erfolg vor Weihnachten , wir gratulieren Herrn Engelen zu diesem Erfolg, und wünschen ihm auch noch Frohe Weihnachten und ein glückliches Neues Jahr.

Anwalt bestätigt, die Verhaftung von Holger war nicht zulässig

In einem früherem Beitrag übern Holger Jung, der in der JVA Bremerhaven mit 54 Jahren verstorben ist, wurde berichtet, dass die Beugehaft von Holger aus unserer Sicht nicht zulässig war.

Jetzt erreichte uns eine Info von einem Anwalt, der diese Sichtweise untermauerte. Demnach gab es schon vor ca. 10 Jahren ebenfalls eine Verhaftung eines Elternteils, von dem man den Aufenthaltsort seines Kindes erpressen wollte.

In diesem Fall soll es später ein Urteil gegeben haben, die die Beugehaft des Elternteil für nicht zulässig festgestellt hat.

In unserem Beitrag bezogen wir uns auf das Aussageverweigerungsrecht und das Zeugnisverweigerungsrecht, man muss aber auch noch beachten, dass das Gericht durch die Verhaftung von Holger auch noch eine massive Kindeswohlgefährdung begangen hat, denn das Gericht hat ja durch die Verhaftung des Vaters dafür gesorgt, dass die 15-jährige Tochter plötzlich alleine war.

Und natürlich hat das Familiengericht auch komplett den Willen des Mädchens missachtet, dass ja sehr klar zum Ausdruck gebracht hat, dass sie weder in einem Heim, noch bei Pflegeeltern leben wollte, sondern ausschließlich bei ihrem Vater.

Einem Familiengericht sollte eigentlich bekannt sein, dass man den Willen einer 15-Jährigen zu berücksichtigen hat.

Ich hoffe natürlich, dass ich das Urteil oder das Aktenzeichen noch bekomme.

Es wird demnächst noch weitere Beiträge über Holger und Co geben.

 

Der Tod von Holger J. wird nicht verschwiegen.

Das Aussageverweigerungsrecht im Strafverfahren kennen wahrscheinlich die meisten. Die KI mein dazu:

Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht einer Person, in einem Strafverfahren oder bei Ordnungswidrigkeiten keine Angaben zum Sachverhalt machen zu müssen. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und schützt Beschuldigte vor Selbstbelastung. Das Recht, die Aussage zu verweigern, gilt sowohl bei der Polizei, als auch vor der Staatsanwaltschaft und vor Gericht. 

Darüber hinaus gibt es aber auch noch ein Zeugnisverweigerungsrecht, und dazu schreibt die KI:

Im Zivilprozess haben Zeugen ein Recht zur Aussageverweigerung (§§ 383, 384 ZPO), ähnlich wie im Strafprozess, allerdings mit spezifischen zivilprozessualen Regelungen. Dieses Recht steht bestimmten Personengruppen zu, darunter Angehörige einer Partei, Geistliche und bestimmte Berufsgruppen, die unter Berufsgeheimnis stehen. Im Gegensatz zum Strafprozess wird in der ZPO nicht zwischen Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht unterschieden, sondern es wird generell von Zeugnisverweigerungsrecht gesprochen.

Manchmal ist die KI halt noch ein wenig dumm und nicht wirklich brauchbar. Man kann es aber ja nochmal versuchen.

Im Zivilprozess haben Zeugen unter bestimmten Umständen ein Zeugnisverweigerungsrecht, das ihnen erlaubt, die Aussage zu verweigern, um sich selbst oder nahe Angehörige nicht zu belasten oder um berufliche Geheimnisse zu wahren. Dieses Recht ist in den §§ 383 und 384 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und unterscheidet sich vom Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten im Strafprozess.

Und tatsächlich hat die KI im zweiten Versuch auch mitbekommen, dass das Zeugnisverweigerungsrecht auch gilt, wenn es um nahe Angehörige geht.

Man muss sicherlich kein Volljurist sein, um zu erkennen, dass zu den nahen Angehörigen auch die eigenen Kinder gehören.

Hier wurde bereits berichtet, dass das Familiengericht Bremerhaven einen Haftbefehl gegen Holger J.  erlassen hatte, weil ein Richter den Vater von Mara zwingen wollte den Judas zu spielen. Für die, die in der christlichen Religion nicht so bewandert sind noch der Hinweis, dass Judas der Verräter von Jesus war. Der Familienrichter wollte mit dem Haftbefehl Holger J. zwingen, den Aufenthaltsort seiner 15-jährigen Tochter zu verraten.

In einem Strafverfahren wäre so ein Haftbefehl sicherlich völlig undenkbar. Auch in einem Zivilprozess dürfte so etwas nicht zulässig sein. Wenn man in einem Zivilprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, bedeutet das sicherlich, dass man auch das Recht besitzt, den Aufenthaltsort des nahen Angehörigen zu verschweigen. Eine Person in Beugehaft zu stecken, mit dem Ziel, auf sein Zeugnisverweigerungsrecht zu verzichten, und den Aufenthaltsort der eigenen Tochter zu verraten, dürfte mit ziemlicher Sicherheit auch im Zivilprozess völlig unzulässig sein.

Natürlich besitzen wir keinen Doktortitel Komma und schon gar nicht in Jura, wie dies auf den Richter Dr. Köster, vom Amtsgericht/Familiengericht zutrifft. Man sollte ja eigentlich davon ausgehen können, dass ein Jurist mit Doktortitel besonders befähigt wäre, und die Gesetze kennen sollte, aber in der Vergangenheit wurde immer wieder festgestellt, dass gerade unter Juristen, die einen Doktortitel besitzen, die Unfähigkeit und Willkür besonders groß war. Dies gilt ganz besonders für solche Richter, die einen Doktortitel besitzen, und dennoch jahrelang bei den unteren Gerichtsinstanzen tätig sind. Sollte man bei einem Juristen, mit einem akademischen Grad nicht davon ausgehen können, das dieser mindestens die Fähigkeiten für ein Landgericht, oder Oberlandesgericht mitbringt?

Holger J. Der Vater der 15-jährigen Mara, wurde also am 26. Mai 2025 in Bremerhaven festgenommen, als er dort einen Termin bei einer Politikerin hatte. Da der Vater und seine Tochter schon seit einem Jahr nicht mehr in Bremerhaven wohnten, war er zu diesem Termin extra mehrere 100 Kilometer angereist. Hier stellt sich nun die Frage, wie konnte es sein, dass Holger J. an diesen Tag, in den Räumen der Politikerin verhaftet wurde. Wer war der Judas, der Holger J. An die Polizei verriet?

Dem Gericht war bekannt, dass Holger J. Alleinerziehend war, und mit der Verhaftung des Vaters automatisch auch eine Kindeswohlgefährdung eintreten musste, denn einer 15 jährigen 2 Monate lang den Vater zu entziehen, darf doch wohl als ernsthafte Kindeswohlgefährdung bezeichnet werden, oder?

Es ist schon erstaunlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann ist natürlich das Jugendamt dafür zuständig, diese abzustellen. Es gibt zahlreiche Mittel, die einem Jugendamt dafür zur Verfügung stehen. Als letzte Mittel, also wenn andere Mittel keinen Erfolg brachten, kann ein Jugendamt auch eine Inobhutnahme durchführen. Der starke Anstieg bei den Inobhutnahmen, ist ein Zeichen dafür, das Jugendämter immer häufiger Inobhutnahmen durchführen, ohne zuvor versucht zu haben andere Mittel einzusetzen.

Im Jahr 2005 wurden noch ungefähr 25000 Kinder von Jugendämtern in Obhut genommen. Inzwischen ist in Deutschland, die Geburtenrate mit nur noch 1,35 Kinder pro Frau, auf dem niedrigsten Stand. Dennoch hat sich die Zahl der Inobhutnahmen mit circa 75000 Kindern pro Jahr, verdreifacht.

Im Jahr 2023 wurden 692.989 Kinder geboren, während die Inobhutnahmen bei 75000 lagen. Über 10% der Neugeborenen können also und damit rechnen, dass das Jugendamt sie im Laufe ihrer Kindheit in Obhut nehmen wird. Kein Wunder, dass immer weniger Frauen bereit sind in diesem Land Kinder in die Welt zu setzen.

Auch Holger J., dem alleinerziehenden Vater, hatte das Jugendamt das Kind entzogen. Auch hier scheint es vorher keine anderen Hilfen vom Jugendamt gegeben zu haben. Die damals noch kleine Mara machte aber ziemlich schnell klar, was sie wollte. Sie wollte nicht, dass die Betreiber von sogenannten Jugendhilfeeinrichtungen sich auf ihre Kosten beziehungsweise auf ihr Leid, die Taschen vollmachen. Immer wieder verschwand sie aus der Fremdunterbringung, und kehrte zu ihren geliebten Vater zurück. Immer wieder wurde das Mädchen durch das Familiengericht, Jugendamt und der Polizei zurück in die Fremdunterbringung gebracht, natürlich gegen ihren ausdrücklichen Willen. Auch das Familiengericht, und das Jugendamt haben den Willen der Kinder bei ihren Entscheidungen mit zu berücksichtigen. Dabei zählt der Wille des Kindes umso mehr, je älter es wird.

Mara war zuletzt am 24.12.2023 aus der Fremdunterbringung verschwunden, um zu ihrem geliebten Vater zurückgekehrt. Inzwischen ist Mara 15 Jahre alt, und ab 14 ist der Wille des Kindes so stark zu berücksichtigen, dass eine Fremdunterbringung gegen ihren Willen kaum noch möglich ist. Durch ihr ständiges Entweichen aus der Fremdunterbringung hat sie auch klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie dort nicht leben will. Da stellt man sich natürlich die Frage, warum dies das Familiengericht Bremerhaven mit seinen Familienrichtern Dr. Köster und Walther dies nicht begriffen haben wollen. Oder gibt es andere Gründe, warum man unbedingt nicht wollte, dass das Kind bei ihrem Vater bleibt?

Wir hatten keinen Einblick in die Akten, aber haben erfahren, das in der Akte stehen soll, dass ein Mitarbeiter des Jugendamtes offenbar Gefallen daran hatte, An der getragenen Unterwäsche von Mädchen zu schnüffeln. Könnte dies vielleicht ein Grund dafür sein, dass man Mara, gegen ihren eindeutigen Willen, wieder in die Fremdunterbringung stecken will? Ist das vielleicht der Grund dafür, dass das Familiengericht Bremerhaven, und das Jugendamt Bremerhaven den Fall bisher nicht an das wirkliche zuständige Gericht und Jugendamt abgegeben haben?

Auch einen Dr. Köster dürfte bekannt sein, dass Holger J, und Mara J, schon seit einem Jahr nicht mehr in Bremerhaven wohnen, und das zuständige Gericht und Jugendamt damit gewechselt hat. Das inzwischen zuständige Jugendamt hat er auch schon klargemacht, Dass sie mit den bisherigen Maßnahmen der Kollegen aus Bremerhaven nicht konform gehen.

Aufgrund des Haftbefehls des Familiengerichts Bremerhaven, den vermutlich Richter Dr. Köster, erlassen hatte, wurde Holger J am 26.5.2025 verhaftet, und in die JVA Bremerhaven eingeliefert. Holger J. sollte aus der Beugehaft entlassen werden, wenn er dem Familiengericht Bremerhaven mitgeteilt hätte, wo sich seine Tochter aufhält, damit man diese wieder in die Fremdunterbringung stecken konnte. Spätestens am 25.7.2025 sollte die Beugehaft enden.

Holger J. war ein Risikofall, da er bereits vor Jahren einen Schlaganfall erlitten hatte. Allein daher erscheint eine Haft, besonders aber eine Zivilhaft, nicht angebracht und nicht verhältnismäßig gewesen zu sein. 2 Tage vor der geplanten Entlassung starb Holger J. in seiner Gefängniszelle. Und nun ist natürlich der Supergau eingetreten.

Schon durch die Verhaftung, die wir als ungesetzlich, und völlig unverhältnismäßig ansehen, hatte aus unserer Sicht das Familiengericht eine unzulässige Kindeswohlgefährdung für Mara herbeigeführt. Durch den Tod bis 54-jährigen Vaters, hat man jetzt auch noch für eine Kindeswohlgefährdung, und natürlich für eine Traumatisierung von Mara gesorgt, die man nicht mehr beseitigen kann.

Wer dieses „Bestes Deutschland aller Zeiten“ kennt, ahnt natürlich schon, dass das für die Beteiligten im Staatsdienst folgenlos bleiben wird. Auch die Missachtung sämtlicher Rechtsnormen wird man mit dem Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit vom Tisch wischen. Da stellt man sich natürlich die Frage, ob nun Rechtsbeugung auch schon zur richterlichen Unabhängigkeit zählt.

Schon seit Jahren fordert Rechtsanwalt Plantiko eine Richterwahl auf Zeit durch das Volk, damit man sich wenigstens von den unfähigsten und willkürlich Richtern wieder trennen kann. Wir unterstützen diese Forderung schon seit langem.

*** Rechtsanwalt Claus Plantiko ist gestorben.

Claus Plantiko

* 24.06.1938

† 12.05.2025 in Bonn-Duisdorf ***

In diesem Fall sehen wir also ein unzuständiges Gericht, weil weder Holger J., noch Mara J., Überhaupt in Bremerhaven wohnen.

Außerdem einen unverhältnismäßigen Haftbefehl wegen dem Gesundheitszustand von Holger J.

Eine Missachtung des Willens, der bei einem 15 jährigen Mädchen zu berücksichtigen ist.

Eine Verweigerung des Zeugnisverweigerungsrechts, welches aus unserer Sicht Holger J. Zustand.

Aus unserer Sicht ist klar, dass die Beteiligten zu mindestens eine erhebliche Mitschuld am Tod von Holger J. tragen, und zur Verantwortung gezogen gehören.

Natürlich kann es nicht sein, dass diese Mitverantwortlichen weiterhin dafür zuständig sein sollen, über die Zukunft von Mara entscheiden zu dürfen.

Wir werden eine Strafanzeige fertigen, sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter, Auch wenn diese mal wieder abgelehnt werden wird, wird sie zumindest für Aufregung sorgen.

 

Frau Bianca Ax und der Tod von Holger J.

Frau Bianca Ax stellt sich auf der Internetseite

Wir für Bremerhaven so vor.

Herzlich willkommen! Ich bin Bianca Ax, geboren am 13. Dezember 1975 in Bremerhaven-Lehe. Meine Kindheit war geprägt von besonderen Lebensumständen: Nach meiner Adoption verbrachte ich einige Jahre in meiner neuen Familie, bevor ich im Waisenstift Varel aufwuchs, wo ich auch erwachsen wurde. …

… In meinem Erwachsenenleben lernte ich meinen Mann kennen, und nach unserer Heirat kehrten wir gemeinsam nach Bremerhaven zurück. Hier begann mein politisches Engagement, das mir von Anfang an große Freude bereitete. …

So groß kann die Freude dann doch nicht gewesen sein, wenn man die Partei wechseln muss.

Nach einiger Zeit entschied ich mich, die Wählervereinigung BiW zu verlassen, da ich dort nicht die Werte fand, die ich suchte. Gemeinsam mit Claudia Baltrusch gründete ich schließlich die Wählervereinigung „Wir für Bremerhaven“. Heute bin ich stolz darauf, als Fraktionsvorsitzende der WfB mit einem engagierten Team für die Belange der Bremerhavener Bürgerinnen und Bürger einzutreten. Unsere Mission: Sozialpolitik mit Herz.

Sozialpolitik mit Herz also, leider hat Holger J. soviel Herz nicht überlebt.

Was hat Frau Ax mit der Verhaftung und damit auch mit dem Tod von Holger J zu tun?

Diese Frage würden wir ihr gerne stellen.

Holger J. und Mara J. sind ein Opfer des Jugendamtes Bremerhaven und des Familiengericht Bremerhaven. Einer der dortigen Familienrichter ist Richter Dr. Köster. Dieser ist durchaus schön öfters mit seinen merkwürdigen Entscheidungen aufgefallen. Auch mit dem VOLLPFOSTEN DES MONATS wurde er bereits ausgezeichnet.

Als die Mutter von Mara J. starb, lebte sie alleine mit ihrem Vater zusammen in Bremerhaven. Das Jugendamt Bremerhaven, für seine zahlreichen willkürlichen Inobhutnahmen bekannt, nahm Mara 2006 erstmalig in Obhut, dabei soll es sich um konstruierte Kindswohlgefährdung gehandelt haben. Nichts neues für Jugendämter, nichts neues für das Jugendamt Bremerhaven.

Lt. Grundgesetz ist die Familie besonders geschützt. Eine Inobhutnahme darf daher nur das letzte Mittel sein. Was waren die Ma0nahmen des Jugendamtes Bremerhaven, bevor man die Inobhutnahme durchführte?

Es gibt genügend Fälle, wo Jugendämter mit Hilfe der Familiengerichte Inobhutnahmen durchgeführt haben, wo Kinder und Eltern durch diese Maßnahmen traumatisiert wurden, ohne dass es vorher jemals eine Hilfe des Jugendamtes gab.

Die damals kleine Mara hatte ihren eigenen Willen. Die Liebe zu ihrem Vater war so groß, dass auch das Jugendamt Bremerhaven, oder das Familiengericht Bremerhaven die zerstören konnte. Immer wieder haute Mara aus der Fremdunterbringung ab, und kam zurück zum Vater.

Natürlich sind Jugendämter nicht einsichtig, und die Schwarzkittel bei Gericht sowieso nicht. Obwohl sie nur Diener des Volkes sind, halten sie sich für mindestens Halbgötter in Schwarz. Wenn ein Kind immer und immer wieder aus der Fremdunterbringung abhaut, zurück zum Vater, dann muss man doch mal erkennen, dass die Fremdunterbringung der falsche Weg ist. Diese Einsicht fehlt aber sowohl beim Jugendamt, als auch beim Familiengericht.

Am 24.12.2023 kehrte das freiheitsliebende Mädchen wieder zu ihrem Vater zurück. Da weder Mara, noch er, wollten, dass Mara wieder im Heim landete, machte der Vater genau das Richtige. Zusammen mit seiner Tochter verließ er Bremerhaven und zog in ein anderes Bundesland. Vor ca. 1,5 Jahren hat man also die Stadt Bremerhaven, das Bundesland Bremen und damit die Zuständigkeit des Familiengerichts Bremerhaven und des Jugendamtes Bremerhaven verlassen.

Weder das Familiengericht, noch das Jugendamt Bremerhaven sind damit weiterhin für Mara zuständig, dennoch weigert sich das Familiengericht Bremerhaven und das Jugendamt Bremerhaven den Fall abzugeben, damit Mara wieder ein normales Leben führen kann.

Was steht so schlimmes in den Akten, dass man unbedingt vermeiden will, dass andere Stellen dies erfahren?

Geht es vielleicht um den Jugendamtsmitarbeiter P., der in der Akte erwähnt worden sein soll, weil er angeblich so gerne an der getragenen Unterwäsche von Mara geschnüffelt hat?

Obwohl Bremerhaven nicht mehr für den Fall zuständig ist, weil die Zuständigkeit nach dem Umzug von Holger J. und Mara J. bei dem Jugendamt und dem Familiengericht des neuen Wohnorts gewechselt hat. Hat das Familiengericht Bremerhaven einen Haftbefehl gegen den Vater erlassen, mit dem Ziel, dass dieser dem Familiengericht den Wohnort von Mara mitteilt.

Beugehaft also gegen einen Vater, damit der seine Tochter verraten soll. Ein Unding. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass das überhaupt zulässig war.

Es kommt aber noch dazu, dass Holger J. vor einigen Jahren einen Schlafanfall hatte, und man sich die Frage stellen muss, ob man in so einem schlechten Gesundheitszustand überhaupt noch verhaftet werden darf. Immerhin ist es nicht die Aufgabe des Familiengerichts unbeliebte Väter umzubringen, oder?

Nach dieser Einleitung stellt sich nun die Frage, was denn Frau Bianca Ax von WIR FÜR BREMERHAVEN mit Holger J., Mara J. und dem Fall zu tun hat.

Sowohl Holger, als auch Mara waren nicht nur juristisch, sondern auch politisch aktiv geworden, um zu erreichen, dass Mara bei ihrem Vater bleiben darf. Mara ist dafür extra einer Partei beigetreten.

Holger hat verschiedene Politiker angeschrieben. Auch mit Bianca Ax stand er im Kontakt. Von ihr gibt es einen Beitrag in der Zeitung.

WfB-Fraktion fordert: Mehr Augenmaß bei Inobhutnahmen

Immer wieder werden in Bremerhaven Kinder aus ihren Familien herausgerissen, teilt Bianca Ax für die Fraktion von „Wir für Bremerhaven“ (WfB) mit. Solche Maßnahmen griffen tief in das Leben von Kindern und Eltern ein und sollten nur dann erfolgen, wenn das Kindeswohl tatsächlich gefährdet ist, so Ax.

WfB fordert: „Das Jugendamt und die Jugendhilfe müssen sich auf die Kinder konzentrieren, die wirklich in akuter Not sind – dort, wo Missbrauch, Gewalt oder massive Vernachlässigung herrschen. Diese Kinder brauchen dringend Schutz, Zuwendung und professionelle Hilfe.“

Gleichzeitig dürften Familien, die mit Schwierigkeiten kämpfen, nicht vorschnell getrennt werden. Oft reichten unterstützende Maßnahmen, um das Kindeswohl zu sichern und den Verbleib in der Familie zu ermöglichen.

https://www.brv-zeitung.de/Nachrichten/WfB-Fraktion-fordert-Mehr-Augenmass-bei-Inobhutnahmen-287655.html

Da wären wir ja ganz bei ihr, aber wie passt dann das Folgende dazu.

Frau Ax hatte Holger J. zu einem Gespräch nach Bremerhaven eingeladen. Holger hatte sich dafür extra einen Leihwagen gemietet, und war damit nach Bremerhaven gefahren. In dem Büro von Frau Ax wurde Holger J. dann von der Polizei festgenommen. ZUFÄLLE GIBT ES!

Da stellt man sich natürlich die Frage, wer hat die Polizei informiert, woher wusste diese, dass er an diesem Tag einen Termin bei Frau Ax hatte?

Eine Antwort liegt einem sofort auf der Zunge.

Holger J. wurde am 26.5.2025 festgenommen und in die JVA Bremerhaven gebracht. Holger berichtete noch, dass er an diesem Tag noch in der JVA von Beamten zusammengeschlagen worden wäre. Unklar ist aber, ob das Mitarbeiter der JVA gewesen sein sollen, oder die Polizisten, die ihn eingeliefert hatten.
Da Holger bei einem Besuch erklärte, dass die Vollzugsbeamten auf seiner Abteilung nett wären, kann man sich vielleicht denken, wer Holger verprügelt haben soll.

Am 25.7.2025 sollte die Beugehaft von Holger J. enden, allerdings hatte man ihm angeblich angedroht, dass man seine Haftzeit noch verlängern würde.

Holger J kam am 25.7.2025 nicht raus, er verstarb in der Nacht vom 23.7. auf den 24.7.2025. Da können die Beteiligten mal so richtig stolz auf sich sein. Da hat man ein Mädchen über Jahre drangsaliert, und ihr jetzt auch noch den Vater genommen.

Wir wüssten natürlich gerne welche Rolle Frau Bianca Ax bei der Verhaftung gespielt hat, und ob sie damit auch eine Teilschuld am Tod von Holger J hat.

Zum Tod von Holger J.: Leben wir in einer Mörderrepublik?

Gehen Familiengerichte und Jugendämter sogar über Leichen? Wundern würde dies Eingeweihte sicherlich nicht mehr. Wer sich mit der Thematik Familiengericht und Jugendamt auskennt, der weiß, wie diese massenhaft Familien und Kinder traumatisiert und deren Zukunft zerstören. Gedacht war das mal ganz anders, gemacht wird dies aber immer häufiger.

Das es Familien gibt, wo das Jugendamt eingreifen muss, oder eingreifen müsste, steht außer Frage, doch immer häufiger schlägt das Jugendamt zu, nimmt Kinder aus den Familien, wo dies absolut unbegründet ist. Im Jahr 2005 gab es in Deutschland noch zirka 25000 Inobhutnahmen, diese Zahl hatte sich schon 10 Jahre später verdoppelt, und inzwischen sind das sogar dreimal so viel Inobhutnahmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in Deutschland die Geburtenrate entsprechend angestiegen wäre, sondern mit 1,35 Kindern pro Frau liegt die Geburtenrate auf einem absoluten Tiefpunkt. Immer weniger Kinder werden also geboren, gleichzeitig jedoch werden immer mehr Kinder den Eltern geraubt, und einer gierigen Hilfsindustrie oder Pflegeeltern zugeführt, wo sich die Betreiber häufig die Hände reiben, und sich Pflegefamilien  von dem Pflegegeld eine Eigentumswohnung oder Haus leisten.

Was bringt so ein Kind einer Einrichtung? So um die 8000€im Monat durfte inzwischen der Normalfall sein. Kinder, die im Ausland untergebracht werden, kosten natürlich nochmals deutlich mehr. Wir wissen aus dem Fall „Paul“, der bei einem Rentner in Ungarn untergebracht war, dass die live-Jugendhilfe aus Bochum schon im Jahr 2015 über 7000€ im Monat vom Jugendamt kassiert hatte. Auch hier kann man wahrscheinlich inzwischen von einer Verdopplung ausgehen. Das sind aber nicht die bekannten Höchstbeträge. Aus dem Jahr 2024 ist bekannt, dass eine Einrichtung in Nienburg monatlich 40000 Euro für ein Problemkind kassiert hatte. Die Geschichte dieses Kind ist hinreichend bekannt, und es kann gesagt werden, dass dieses Kind erst in der Obhut des Jugendamtes zu einem Problemkind gemacht wurde. Im Jahr 2024 waren die genannten 40000€ der Höchstbetrag, der uns für die Unterbringung eines Kindes bekannt war. 2025 wurde dann bekannt, dass dies keineswegs die höchste Summe war, denn für ein anderes Kind in Niedersachsen wurden sogar 48500€ monatlich an eine Einrichtung überwiesen. Da hat man dann nach 2 Monaten das Geld für den Porsche zusammen.

Laut Gesetz soll ja eine Inobhutnahme das letzte Mittel sein. Also eine Inobhutnahme darf eigentlich nur erfolgen, wenn andere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Familienhilfe, keinen Erfolg gebracht hat. Tatsächlich jedoch Ist bei vielen Jugendämtern eine Inobhutnahme das einzige Mittel, dass Jugendämter nutzen. Das eine Familienhilfe tatsächlich eine Hilfe ist, zumindest wenn diese nicht nur zum Schein eingerichtet wurde, während eine Inobhutnahme sowohl für die Eltern als auch das Kind traumatisierend ist, dürfte klar sein. Häufig wann denn dann solche Heimkinder auch noch in der Psychiatrie, wo sie dann mit Psychopharmaka vollgepumpt werden, und ihr Leben endgültig zerstört wird.

Man kann davon ausgehen, dass viele der Drogenabhängigen während ihrer Kindheit mit Psychopharmaka behandelt wurden, und so eine spätere Sucht vorprogrammiert wurde. Das alles passiert natürlich unter dem Deckmäntelchen das Kindeswohl.

Seit 2013 hatte sich unser Gründungsmitglied und ehemaliger Vereinsvorsitzender mit dem Thema willkürlicher Inobhutnahmen durch die deutschen Jugendämter beschäftigt. Erfolge wurden erzielt im Fall Antonya, Edi S., Taylor S., Zoe S., Dave, Tobias K. etc.

In den genannten Fällen erfolgten die Inobhutnahmen nachweislich nicht wegen dem Kindeswohl, sondern rein willkürlich. Daneben gibt es noch zahlreiche Fälle, wo auch die Presse über willkürliche Inobhutnahmen berichtet hat. Das ist den Jugendämtern nicht immer um das Kindeswohl geht, belegen weitere Jugendamtsskandale, wie zum Beispiel der Jugendamtsskandal von Gelsenkirchen, wo der Jugendamtsleiter und sein Stellvertreter ein eigenes Kinderheim in Ungarn betrieb, das natürlich mit deutschen Kindern bestückt werden musste, damit man genügend Kohle machen konnte.

Natürlich haben dabei nicht nur die Jugendämter ihre Finger im Spiel, sondern das Ganze wird regelmäßig auch noch von Familienrichtern unterstützt.

Ein besonders widerlicher Fall Ist der Fall von Mara J. und ihrem Vater Holger J.

Dieser Fall zeigt, dass Jugendämter und Familiengerichte sich in ihrer Widerlichkeit noch immer überbieten können. Dabei hatte es Mara in ihrem Leben bisher bestimmt nicht einfach. Mara ist heute 15 Jahre alt, muss also 2010 geboren sein. Im Alter von 2 Jahren starb ihre Mutter, und sie musste von ihrem Vater, Holger J. allein aufgezogen werden. Ungefähr im Alter von 6 Jahren erfolgte ihre Erste Inobhutnahme durch das Jugendamt. Es dürfte sich dabei um das Jugendamt Bremerhaven gehandelt haben.

Bei der Zahl der Inobhutnahmen unterscheiden sich die Bundesländer. Grundsätzlich kann man sagen, dass Bundesländer, in der die CDU regiert, weniger Kinder aus den Familien gerissen werden, als in Bundesländern die von der SPD beziehungsweise den Grünen regiert werden. Nicht unbedingt in absoluten Zahlen, aber wenn man das auf pro 1000 Kinder umrechnet. Es ist aktuell nicht bekannt welches Bundesland bei den Inobhutnahmen führend ist, bekannt ist aber, dass das Bundesland Bremen zumindest vor einigen Jahren Spitzenreiter bei den Inobhutnahmen war. Dabei ist anzumerken, das Bremerhaven die zweit ärmste Stadt in Deutschland ist, und sich die Kosten für die zahlreichen Fremdunterbringungen gar nicht leisten kann.

Speziell das Jugendamt Bremerhaven, und auch der Familienrichter Köster, vom Amtsgericht Bremerhaven ist auch schon In anderen Fällen äußerst unangenehm aufgefallen. Richter bestellen gerne Gutachten, auf die sie  sich dann bei ihren Entscheidungen berufen, wobei sie regelmäßig darauf achten, Gutachter auszuwählen, die im Sinne des Jugendamts agieren. Weil die Gutachter natürlich auch Folgeaufträge haben möchten, fallen die Gutachten meistens wie gewünscht für das Jugendamt aus. Es ist sogar ein Fall bekannt, wo eine Richterin eine Gutachterin beauftragte, und als diese Gutachterin dem Gericht mitteilte, dass das Jugendamt einen großen Fehler begangen hatte, wurde die Gutachterin von der Richterin entpflichtet, und von einer jugendamtsfreundlichen Gutachterin ersetzt.

In dem uns bekannten Fall von dem jungen Tillmann war der Gutachter Benno B. Herr B. Ist Professor, und für seine objektiven Gutachten bekannt. Er hatte schlichtweg nicht nötig Gutachten im Sinne der Jugendämter zu erstellen. Bei Tilman warnte er das Familiengericht ausdrücklich davor Tillmann aus der Familie zu nehmen, da dies dem Kind weiteren Schaden zufügen würde. Richter Köster war dies aber egal, und so landete Tillmann in der Fremdunterbringung und kam im über 40 verschiedene Einrichtungen. Tatsächlich hat man Tillmann damit massiv weiter geschadet, und erst als das Jugendamt überhaupt nicht mehr weiter wusste wurde das Kind wieder zurück in die Familie gebracht. Zwar nicht zur Mutter, dafür aber zu seinem großen Bruder.

Ähnlich verhält es sich bei Mara. Der Vater von Mara wohnte zwar in Bremerhaven, er arbeitet aber für eine umliegende Gemeinde. Es wird behauptet, dass bei Mara keine echte Kindeswohlgefährdung vorlag, sondern diese nur konstruiert wurden. In der Obhut des Jugendamtes machte Mara deutlich, dass sie bei und mit Ihrem Vater leben wollte. Immer wieder lief sie zu Ihrem Vater zurück. Immer wieder holt man sie wieder ab, und sie soll auch schon in zirka 40 Einrichtungen untergebracht worden sein.

Antonya war seinerzeit nur circa 7 Monate in der Einrichtung, bevor sie sich hilfesuchend an die Öffentlichkeit wandte, und aus dem Kinderheim Abhaute. Damals wurde bekannt, dass der Heimleiter die getragene Unterwäsche von Antonia durchsucht hatte. Er soll damals gemeint haben, dass er dies machen müsste, um zu erfahren, ob das Mädchen ihre Tage bekommen hätte.

Auch bei Mara soll so etwas in den Akten notiert sein. Hier soll der Jugendamtsmitarbeiter P. An der getragenen Unterwäsche des Mädchens geschnüffelt haben.

Im Jahr 2022 hatte Holger J. Einen Schlaganfall. Am 24.12.2023 war das Mädchen letztmalig aus der Fremdunterbringung abgehauen, und zum Vater zurückgekehrt. Um zu verhindern, dass das Jugendamt und das Familiengericht das Mädchen gegen seinen ausdrücklichen Willen wieder in die Fremdunterbringung schleppt, suchte man sich in einer anderen Stadt eine neue Wohnung, wo das Mädchen seither lebt, und auch beschult wird.

Mara ist inzwischen 15 Jahre alt, und das bedeutet, das ihr ein erhebliches Mitspracherecht zusteht, wenn es darum geht, wo sie leben möchte. Ein Kind welches schon 20 mal aus der Fremdunterbringung geflüchtet ist, hat doch wohl deutlich klargemacht, wo sie nicht leben möchte Ihre ständige Flucht zu ihrem Vater sollte jedem klar machen, dass sie bei diesem bleiben möchte. Außerdem gibt es ja einen neuen Wohnsitz außerhalb von Bremerhaven, was dazu führt, dass weder das Familiengericht noch das Jugendamt in Bremerhaven für den Fall noch zuständig ist. Es scheint so, als ob diese Kleinigkeiten Richter Kösters vom Familiengericht Bremerhaven mal wieder nicht interessiert. Auch das Holger einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt hatte, scheint niemand zu interessieren, zumindest wurde über diesen bisher anscheinend nicht entschieden.

Im Mai 2025 wurder Holger verhaftet, obwohl sein Gesundheitszustand nach dem Schlaganfall eine Haft lebensgefährlich machte Seit Ende Mai befand sich Holger in Beugehaft, das bedeutet, man wollte Holger zwingen, dem Familiengericht Bremerhaven den Aufenthaltsort von Mara mitzuteilen. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass eine Beugehaft allein schon wegen dem schlechten Gesundheitszustand von Holger noch verhältnismäßig war. Hinzu kommen noch Zweifel an der Zuständigkeit des Familiengerichts Bremerhaven, und die Zuständigkeit von Richter Köster, da dieser mit einem Befangenheitsantrag abgelehnt wurde.

Eine Beugehaft ist auf maximal 6 Monate begrenzt. Bei Holger sollte diese 2 Monate dauern. Holger teilte mit, dass man ihm angedroht hätte diese 2 Monate noch zu verlängern, Wobei auch hier erhebliche Zweifel bestehen dass diese Verlängerung überhaupt zulässig gewesen wäre. Vielleicht sollte es auch überhaupt keine Verlängerung geben, vielleicht wollte man mit der Drohung den Druck auf den Vater noch weiter erhöhen.

Man muss schon sagen, dass das Verhalten von Holger heldenhaft war. Wenn jemand trotz seines schlechten Gesundheitszustandes 2 Monate im Knast aushält, ohne die Adresse seines Kindes preiszugeben damit dies nicht wieder gegen seinen Willen in einem Kinderheim leben muss, das ist wirklich heldenhaft, und zeugt von wahrer Elternliebe.

Während seiner Haft in der JVA Bremerhaven klagte  Holger regelmäßig über Schmerzen, sowie über eine mangelhafte und schlechter medizinischer Versorgung. Auch hatte Holger berichtet, dass er nach der Einlieferung in der JVA von Beamten verprügelt worden sei. Hier ist allerdings nicht ganz klar, ob das Beamte der JVA gewesen sein sollen, oder die Polizisten, die ihn eingeliefert hatten. Beim Besuch erklärte Holger, dass die Beamten der JVA eigentlich ganz in Ordnung seien, woraus geschlossen werden muss, dass ist die Polizisten gewesen sein müssten, die Ihn angegriffen haben sollen. Holger erklärte auch noch, das ist ein Codewort für solche Übergriffe geben soll. Laut Holger soll man erklärt haben, dass man in die 5. Etage fahren würde, Eine 5. Etage gibt es natürlich nicht, Das soll einfach nur der Code dafür sein, dass man gleich mit Prügeln  rechnen muss.

Am 26. Juli 2025 sollte Holger eigentlich aus der JVA wieder entlassen werden. Es kam jedoch anders, denn in der Nacht vom 23. Auf den 24.7.2025 ist Holger in seiner Zelle verstorben. Es gibt zwar eine Obduktion, aber diese wird sicherlich keine Schuldigen bei den Behörden finden, obwohl klar ist, das ist hier erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Haft gibt, und auch die Zuständigkeit das Amtsgericht Bremerhaven mehr als zweifelhaft ist

Jetzt sucht man natürlich noch immer Mara, und ein Polizist aus Bremerhaven meinte, dass ich Mara bei ihm melden könnte, sie könnte auch mit unterdrückter Rufnummer anrufen. Diese Aussage ist natürlich mal wieder ein Witz, Die Polizei sieht die Rufnummer auch, wenn man mit unterdrückter Rufnummer anruft. Über diese Rufnummer wäre es natürlich ein Leichtes den Aufenthaltsort von Mara festzustellen. Ich befürchte, dass durch den Tod von Holger das Familiengericht und das Jugendamt das Ziel, Mara wieder in die Fremdunterbringung zu bringen, erreichen könnte. Ich hoffe aber, das Mara dort bleiben kann, wo sie sich gerade aufhält, und dass sie sich dort einigermaßen wohlfühlt, wobei natürlich der Tod ihres Vaters, Sie nochmals hart getroffen haben wird Holger wurde leider nur 54 Jahre alt.

REGELREBELL: Neues Buch für Jugendamtsgeschädigte.

Zum Thema Jugendamt ist aktuell ein neues Buch erschienen. Der Titel lautet:

Ausgeliefert & Entmachtet: Das Buch gegen Behördenwillkür: Aufklärung, Tipps & über 20 Mustervorlagen für Betroffene von Jugendamtsverfahren

RegelRebell Entmachtet und ausgeliefert Das juristische Soforthilfe Buch für alle, die sich nicht länger ohnmächtig fühlen wollen. Mit 22 druckfertigen Mustervorlagen zur direkten Anwendung, gegen Behördenwillkür, fehlende Akteneinsicht, fehlerhafte Gutachter, übergriffige Vormünder und ignorierte Kindesinteressen. Dieses Werk liefert keine Theorie, sondern echte Handlungsmöglichkeiten, juristisch fundiert, verständlich geschrieben und sofort einsetzbar. Ideal für Betroffene in familiengerichtlichen Verfahren, Eltern im Streit mit dem Jugendamt und alle, die sich gegen systematische Benachteiligung rechtlich zur Wehr setzen wollen. Komprimiert auf 48 Seiten, geschrieben vom anonymen RegelRebell. Ein Werkzeugkasten für Menschen, die kämpfen müssen, aber nicht wissen, wie.

Herausgeber ist ein REGELREBELL. Auf TIKTOK findet man das auch.

NIENBURG: Heimunterbringung für 40.000 € monatlich beendet

Vor ungefähr 3 Monaten hatte ich mit Frank Engelen telefoniert. In dem Gespräch fragte mich Frank, ob ich wüsste, was Jugendämter für eine Heimunterbringung für ein Kind bezahlen. Frank hatte einen Fall, da zahlte das Jugendamt 17.000 € pro Monat an das Heim-

Ich konnte das noch toppen. Mir war ein Fall bekannt, wo ein Heim aus Nienburg stolze 24.000 € pro Monat für ein Problemkind vom zuständigen Jugendamt bekam. Das erschreckte dann sogar Frank.

Inzwischen kann ich auch diese Summe noch toppen.

Für den Jungen, für den in der ersten Jahreshälfte noch 24.000 € monatlich bezahlt wurde, erhält das Heim in Nienburg inzwischen 40.000 € jeden Monat.

Das ist jetzt aber vorbei. Vor Weihnachten hat sich das Heim von dem problematischen Goldesel getrennt.

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Erfolgreich gegen Kinderklau

Seit 2013 beschäftigt sich der BdF auch um das Thema FAMILIENGERICHT, JUGENDAMT, JUGENDÄMTER, KINDERKLAU etc. und unterstützt Eltern und ihre Kinder bei der Rückführung zu den Eltern.

Hier mal Städte, wo der BdF gegen den staatlichen Kinderklau aktiv war.

Aurich, Bochum, Bremerhaven, Gelsenkirchen, Kleve, Osterholz-Scharmbeck (Worpswede), Stade (Bremervörde).

Nicht in allen Fällen gab es eine gemeinsame Zusammenarbeit mit den Eltern bis zum Ende, aber in allen Fällen haben die Kinder am Ende Erfolg gehabt. In manchen Fällen dauerte es nur maximal 6 Monate bis die Kinder wieder zurückkonnten, in anderen Fällen auch mal  2 Jahre, oder sogar 7 Jahre, aber in allen Fällen waren die Eltern und Kinder am Ende erfolgreich, obwohl es viele dumme Neider gab, die nicht wahrhaben wollten, dass Jugendämter Kinder auch unnötig und aus Geldgier, willkürlich aus den Familien nehmen. Die Familien, Kinder und der Verein wurden von solchen dummen Leute auch gerne mal massiv beleidigt. Erstaunlich dabei, dass solche dumme Person sich dann auch noch gerne als Gutmenschen ansehen.

7 Eltern konnten geholfen werden, 11 Kinder aus den Fängen der Jugendämter befreit werden. Die meisten von uns behandelten Fälle spielten sich erstaunlicherweise in Niedersachen und dem benachbarten Bundesland Bremen statt.

 

 

TILMAN: Senstationsanruf um 4:45 Uhr

Dafür lässt man sich doch gerne wecken, sogar um 4:45 Uhr in der Frühe.

Wie hier berichtet, war, der 10-jährige Tilman aus den Fängen des Jugendamtes Bremerhaven geflüchtet. Im Dezember 2020  hatte das Jugendamt Bremerhaven den damals 8-jährigen Jungen mit einem großen Aufgebot aus der Wohnung der Mutter geholt, und in die Kinderpsychiatrie Bremen-Nord gebracht. Danach brachte man das Kind in eine türkische Pflegefamilie, wo Tilman plötzlich nicht mehr Tilman genannt wurde, sondern Murat.

Lange hat Tilman das miese Spiel gegen seine Person mitgemacht und ertragen, obwohl sogar die türkische Pflegefamilie erklärte, dass sie mit dem Jungen überfordert sind, und Murat/Tilman am besten bei seiner Mutter aufgehoben wäre.

Natürlich hatte das Oberlandesgericht Bremen sogar ein Gutachten in Auftrag gegeben, und das Gutachten war sogar positiv für die Mutter ausgegangen. So etwas  kommt selten genug vor. Das Gutachten machte klar, dass das Jugendamt hier Fehler gemacht hatte.

Zuvor gab es bereits ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Bremen, was bundesweite Beachtung fand. Auch das war deutlich für Tilmans-Mutter ausgegangen.

Das Jugendamt Bremerhaven und weitere Behörden in Bremerhaven sowie die Kinderpsychiatrie Bremen-Nord, sowie das OLG haben hier ein Totalversagen hingelegt.

Trotz des positiven Gutachtens für die Mutter, haben sämtliche Beteiligte, außer der Gutachter, zusammengehalten, das Jugendamt unterstützt, die Familie zerstört, und dem Kindeswohl über Jahre massiv geschadet, und das nicht zum ersten Mal.

Die Mutter und Tilman wurden zum Spielball der Behörden, rechtsbeugender Richter bzw. des Staates, und genauso wurde Tilman über weitere 2 Jahre, wie ein Spielball von einer türkischen Pflegefamilie zur anderen, und von der Kinderpsychiatrie in die Kinderhilfsindustrie weitergereicht. Tilman erklärte auch, dass er bei einer türkischen Pflegefamilie auch regelmäßig misshandelt wurde, was aber niemand interessierte, weil die Pflegefamilie ja von der Stadt Bremerhaven bezahlt wurde, und daher unter dem Schutz des Jugendamtes stand.

Unser Gründer des Vereins, und heutiger Ehrenvorsitzender, kannte die Familie und Tilman persönlich. Jahrelang betreute er die Familie, von daher kannte er diese sehr gut. Andere jugendamtsgeschädigte Eltern bestätigten, dass er mit Tilman sehr gut umgehen konnte. Tilman hat ein Problem mit Frauen, die er nicht so ernst nimmt, aber mit unserem Vereinsmitglied klappte es wesentlich besser. Man kannte Tilman manchmal nicht wieder.

Der Mutter wurde bereits vor Jahren geraten, die Stadt Bremerhaven, mit den völlig unfähigen Behörden zu verlassen, so wie man das in anderen erfolgreichen Fällen schon gemacht hatte.

Das war lange bevor die Probleme mit dem Schulbesuch von Tilman losging, er durfte nach der Einschulung die Schule nur ungefähr einen Monat besuchen, dann hat die Schule Tilman trotz gesetzlicher Schulpflicht, den weiteren Schulbesuch untersagt.

Weiterhin wurde hier geraten, dass nach einer unberechtigten Inobhutnahme die Kinder regelmäßig aus den Einrichtungen und Pflegefamilien abhauen sollen.

Seit Jahren steigen die Zahlen der Kinder, die aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, sowie Pflegefamilien flüchten, ohne dass das die Öffentlichkeit das mitbekommt. Wenn die Polizei nach einem entlaufenen Kind sucht, dann schreiben sie selten, dass das Kind aus z. B. einer Pflegefamilie geflüchtet ist.

Kinder, die regelmäßig das perverse, aber finanziell lukrative Spiel der Jugendämter und der Kinderhilfsindustrie nicht mehr mitmachen, sind ein Problem für die Jugendämter.

Bereits Antonya war mit ihrer Flucht letztendlich erfolgreich, und auch Eddy und Taylor und auch Dave. Auch Frank Engelen, der ebenfalls jugendamtsgeschädigte Eltern und Kinder unterstützt, kennt viele Fälle, wo die (evtl. mehrfache) Flucht der Kinder zum Erfolg führte. Auch der ehemalige Rechtsanwalt Michael Langhans kennt solche Fälle.

Als Tilman am 17.11.2022 verschwand, wurde er leider schon wenige Tage, mit erneutem Polizeieinsatz aus einer Wohnung geholt, und erneut zum Jugendamt gebracht. Tilman ist kein einfaches Kind, aber ein sehr schlaues. Kaum hatte das Jugendamt den 10 Jährigen wieder, da hatte er sich schon wieder verabschiedet. . Wieder sollte die Polizei den Jungen holen. Es wird berichtet, dass sich die Polizei jetzt aber weigerte, die Familie erneut zu traumatisieren, und das Kind gewaltsam aus dem Haus zu holen.

Frage, wenn es einem Kind im Elternhaus so schlecht geht, und in einem Kinderheim oder bei einer Pflegefamilie so viel besser geht, würde es dann immer wieder von dort abhauen und zu der eigenen Familie flüchten?

Das ist eher nicht anzunehmen. Anzunehmen ist aber, dass es dem Kind dort wesentlich schlechter gegangen ist, und deshalb zurück zu den Eltern flüchtet. Jetzt wurde kurzfristig eine alternative Lösung gefunden.

Murat darf jetzt wieder Tilman heißen, und muss nicht zurück zu einer türkischen Pflegefamilie. Er darf jetzt zunächst bei seinem Halbbruder wohnen. Eine sofortige Rückkehr zur Mutter und seinem jüngeren Bruder wollte das Jugendamt nicht sofort. Wahrscheinlich wollten sie nicht wie die Volltrottel aussehen, und haben deshalb eine sofortige Rückkehr zur Mutter nicht zugestimmt.

Ein Tipp an den Halbbruder. Für die Betreuung von Tilman steht ihm jetzt ein Betreuungsgeld zu, was von Bundesland zu Bundesland zwar unterschiedlich ist, aber nicht ganz wenig ist. Außerdem kommt noch das Pflegegeld für Tilman dazu, was monatlich bei über 500 € liegen dürfte.

Sicherlich wird Tilman auch einen Schulbegleiter haben, den die Mutter schon seit über 4 Jahren beantragt hatte, den Tilman aber erst vom Jugendamt bekam, nach dem er aus dem Elternhaus geraubt wurde. Auch diese Kosten trägt natürlich das Jugendamt bzw. die Stadt Bremerhaven bzw. letztendlich wir Steuerzahler. Zumindest die Kosten für die Betreuung könnten natürlich entfallen, wenn Tilman nicht beim Halbbruder wohnen müsste, sondern direkt bei der Mutter.

Flucht von Tilman hat auch hier für deutlich erhöhte Zugriffe gesorgt. Etwa 3000 Zugriffe gab es in 2 Tagen nach der Flucht auf die Beiträge über Tilman.

Wir gratulieren Tilman zu diesem Sieg, auch wenn der Fall noch nicht völlig überstanden ist.

Wir müssen wohl auch der Mutter gratulieren, besonders weil die in den letzten 10 Jahren schon drei Mal erfolgreich gegen ein unberechtigte Inobhutnahme vorgegangen ist, und zahlreiche Gerichtsverfahren gegen unfähige Jugendämter gewonnen hat. Besonders das Gerichtsverfahren beim OVG Bremen hatte sogar bundesweit für Beachtung gefunden.

Natürlich gratulieren wir nicht nur, sondern wünschen der Familie jetzt endlich alles Gute für die Zukunft. Unser Ehrenvorsitzender hatte bereits mehrfach erwähnt, dass die Familie Bremerhaven verlassen sollte. Den Tipp kann man nur wiederholen.

TILMAN: Jetzt sucht auch die Polizei nach Tillie

Die Polizei Bremerhaven vermisst Tillie inzwischen auch sehr. Die haben sogar ein Foto von dem Kerlchen veröffentlicht, und folgenden Text dazu gibt es auch noch.

 

Bremerhaven: Zehnjähriger Junge wird vermisst

Seit Donnerstag verschwunden

Seit Donnerstag, 17. November 2022, um 8.05 Uhr, wird der zehn Jahre alte Murat Tilmann M. aus Bremerhaven vermisst.

Dunkle Winterjacke

Er ist 1,40 bis 1,60 Meter groß, hat ein südosteuropäisches Erscheinungsbild, ist schlank und hat dunkle, kurze Haare. Am Tag des Verschwindens trug er eine dunkle Hose, Sportschuhe der Marke Fila, eine Winterjacke in Dunkelgrün oder Blau.

Polizei bittet um Mithilfe

Wer Murat Tilmann M. gesehen hat oder Hinweise zu seinem Aufenthaltsort geben kann, wird gebeten, die Polizei Bremerhaven (Tel. 0471/953-4444) oder jede andere Polizeidienststelle zu informieren.

Liebe Polizei, ich wüsste nun wirklich nicht, warum man euch bei dieser Suche unterstützen sollte.  Wenn ihr dem Kind wirklich helfen wollt, warum verhaftet ihr dann nicht einfach die Jugendamtsmitarbeiter, die Pflegefamilie oder die Richter vom Familiengericht?

In Bremerhaven findet ihr Tilman nicht, wetten?

 

Straftat wegen Kinderklau kein Einzelfall

In Freiburg gab es einen Brandanschlag aus Verzweiflung, auf das Amtsgericht, weil das örtliche Jugendamt einer Mutter drei Kinder weggenommen hatte. Was die Eltern häufig als Kinderklau bezeichnen, wird von den Jugendämtern meist Inobhutnahme bezeichnet.

Sicherlich ist so eine Bezeichnung richtig, wo Behörden eingreifen müssen, wenn tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, aber auch die Bezeichnung KINDERKLAU ist berechtigt, denn häufig erfolgen solche angebliche Inobhutnahmen eben nicht rechtmäßig. auch dann nicht, wenn Familiengerichte die angebliche Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestätigen.

Hier liegt schlichtweg ein Systemversagen vor. Wenn Jugendämter zuschlagen, dann machen sie dies nicht nur häufig vorschnell, weil das für die Behörde meist der einfachste Weg ist. Und das System funktioniert dann so, dass die Eltern dann kaum eine wirklich Chance haben.

Wir haben auf der einen Seite die Eltern, oder sogar nur einen Elternteil, auf der anderen Seite stehen dann eine gante Armee von Profiteuren des angeblichen Hilfesystems, denen es nicht hauptsächlich um das Kindeswohl oder die Wahrheit geht-

Wenn das Jugendamt im Kindergarten oder der Schule auftaucht, und eine Kindeswohlgefährdung behauptet, dann fällt den Kindergärtnerinnen und den Lehrern bestimmt was ein, was die Eltern mal verkehrt gemacht haben sollen, selbst wenn sie bisher keine Kindeswohlgefährdung festgestellt hatten.

Dann werden sogenannte Gutachter beauftragt, die aber genau wissen, dass es nicht um die Feststellung der Wahrheit geht, sondern sie nur dann weitere Aufträge erhalten werden, wenn sie eine angebliche Kindeswohlgefährdung diagnostizieren.

Es sind sogar Fälle bekannt, wo Gutachter festgestellt haben, dass die Eltern nichts verkehrt gemacht haben, und denen dann das Gericht sogar den Auftrag wieder entzogen haben.

Auch kommt es vor, dass Gerichte einen Gutachter erst beauftragt haben, und dann das Ergebnis des Gutachters übergangen haben, wenn das positiv für die Eltern, bzw. ein Elternteil ausgegangen ist.

Und wenn dann der Fall beim Gericht anhängig ist, dann ist für das Gericht wesentlich einfacher eine Inobhutnahme zu bestätigen und eine Kindeswohlgefährdung zu unterstellen, als sich gegen die Behörde zu stellen, denn Freunde macht sich das Gericht damit nicht bei den Behörden.

Vermutlich glauben sogar viele Richter, dass ihre Entscheidung richtig war, und es bisher nur selten gelungen Richtern im Nachhinein davon zu überzeugen, dass nicht sämtliche Maßnahmen der Jugendämter richtig sind. Das ist eigentlich erstaunlich, denn immer wieder gelangen doch Jugendamtsskandale in die Öffentlichkeit.

Bei den zahlreichen Willkürmaßnahmen der Jugendämter ist es eigentlich schon erstaunlich, dass sich nur wenige Eltern mit Straftaten gegen die Behörden wehren. Immerhin ist es eine schwere Straftat. die die Familiengerichte und die Jugendämter sowohl gegen die Eltern als auch gegen die Kinder begehen. Sowohl Eltern, als auch Kinder werden durch solche Aktionen häufig schwer traumatisiert, und zwar nicht selten ein ganzes Leben lang.

Die meisten Straftaten betroffener Eltern bestehen nur aus einer Flucht mit ihren Kindern. Noch seltener sind Gewaltmaßnahmen gegen Personen und Sachen, aber sie kommen vor.

Bei diesen Gewaltmaßnahmen geht es aber häufig nicht darum, wirklich eine Person oder eine Sache zu beschädigen, sondern es geht häufig nur um Aufmerksamkeit- Es handelt sich also nur um einen Hilfeschrei betroffener Eltern, die sich sonst nicht mehr zu wehren wissen-

Auch einer Mutter aus Freiburg ging es um einen Hilferuf, als sie im Amtsgericht Freiburg Benzin ausschüttete, und versuchte ein Feuer anzuzünden-

Kein Einzelfall.

Behörde nimmt drei Geschwister in Obhut – 15 Monate später werden die Eltern gewalttätig

LEMGO: Brandanschlag aufs Jugendamt?

Detmold (WB)

Versuchte schwere Brandstiftung, Körperverletzung – seit Montag steht ein nigerianisches Ehepaar in Detmold vor Gericht. Die beiden Angeklagten sollen im August im Jugendamt Lemgo Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angegriffen haben.

Dem Mann wird außerdem vorgeworfen, er habe Benzin im Treppenhaus der Behörde verteilt. „Wir wollten niemanden verletzen. Wir wollten nur, dass uns endlich jemand zuhört und wir unsere Kinder sehen können!“, sagte Itogo S. (35).

Selbst im Strafverfahren gegen die Eltern konnte nicht geklärt werden, weshalb das Jugendamt die 3 Kinder in Obhut genommen hatte.

 

TRIER: Brand im Jugendamt

Löscharbeiten am Freitagmorgen im dritten Stockwerk des Verwaltungsgebäudes II am Augustinerhof.

In fünf Büroräumen des Jugendamts im Verwaltungsgebäude II am Augustinerhof hat es in den frühen Morgenstunden von Donnerstag auf Freitag gebrannt. Verletzt wurde niemand. Nach Angaben der Polizei liegen Hinweise auf Brandstiftung vor. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen, derzeit ist die Spurensicherung vor Ort.

Den Brand in den Büros des Jugendamts entdeckte eine Mitarbeiterin am Freitagmorgen, als sie in ihr Büro wollte. Sie habe sofort die Feuerwehr alarmiert, erläuterte der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr, Andreas Kirchartz, bei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz im Rathaus. Die Meldung bei der Feuerwehr ging um 7:18 Uhr ein. Bereits vier Minuten später waren die ersten Einsatzkräfte vor Ort. „Papierstapel haben noch leicht gebrannt, größere Flammen gab es jedoch nicht mehr. Allerdings stellten wir in Aktenstapeln immer noch Glutnester fest“, informierte Kirchartz. Schnell hatten die 15 Feuerwehrleute, die mit sechs Fahrzeugen anrückten, den Brand unter Kontrolle und verhinderten dessen Ausbreitung.

Laut einer Pressemitteilung der Polizei liegen Hinweise auf Brandstiftung vor, welche die Kriminalpolizei noch genau untersuchen und prüfen muss. In mehreren Büros entdeckten die Ermittler Farbschmierereien, auch wurden Bestandteile von Computern in den Büros geklaut, auf denen sich jedoch keine Daten befinden. „Es ist mehr als wahrscheinlich, dass es sich um Brandstiftung handelt“, sagte auch Oberbürgermeister Wolfram Leibe. Möglich sei, dass die Brandstifter über ein Baugerüst an der Rückseite des Gebäudes in die Büros eingedrungen seien, sagte der OB.

Es macht wohl wenig Sinn, wenn man nur die Straftaten der Eltern verfolgt. Sinn würde es machen, wenn man mal gegen das Treiben der Jugendämter vorgehen würde. denn dort liegt ja die eigentliche Ursache für die späteren Straftaten der Eltern.

Der BdF hat heute mit dem Strafverteidiger der Mutter aus Freiburg telefoniert. Er bestätigt, dass er erneut zu Versagen im familiengerichtlichen Verfahren gab.

Wir bleiben dran, und werden den Fall weiter verfolgen.

Brandanschlag auf das Amtsgericht Freiburg

Brandanschlag auf das Amtsgericht Freiburg hätte durch mehr Gerechtigkeit ganz einfach verhindert werden können. Natürlich will die Justiz so etwas nicht hören, und sperrt lieber eine schwer traumatisierte Mutter ein, weil diese in ihrer Not zu diesem Mittel gegriffen hat.

Keine Frage, rechtmäßig ist es natürlich nicht, wenn man versucht ein Amtsgericht anzuzünden, aber bei der Beurteilung des Vorfalles muss man sich schon die Mühe machen, auch zu bewerten welchen Mist das Familiengericht, das Jugendamt und die Polizei gemacht haben. Außerdem ist uns bekannt geworden, dass das Kind in der Fremdbetreuung auch noch schlecht versorgt worden sein soll.

Einen Brandanschlag auf ein Gericht, macht man nicht aus Langeweile, sicherlich auch nicht aus niedrigen Beweggründen,  sondern es braucht einen Anlass dazu. Diesen Anlass hat das Gericht selbst geliefert. Wetten, dass das Gericht in diesem Fall schwerwiegenden Mist gebaut hat, und die traumatisierte Frau wird man sicherlich nicht nur inhaftiert haben, weil sie einen Brandanschlag versucht hat, sondern auch, um zu vertuschen welche Fehler die Justiz, das Jugendamt, also der Staat, und die sogenannte Jugendhilfeeinrichtung gemacht haben.

Lieber Herr Richter, das wird nicht funktionieren. Der Fall ist nun der Öffentlichkeit bekannt geworden, und wird nun verbreitet werden. Auch die Fehler der Behörden, der kapitalistischen Hilfeindustrie und der Justiz werden thematisiert werden. Vertuschen funktioniert nun nicht mehr.

Es scheint, als gäbe es hier kaum Besonderheiten, sondern es einfach nur Standard. Wir kennen das aus anderen Fällen. Über Jugendamts- und Justizskandale berichtet der BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN schon seit etlichen Jahren immer wieder mal. Richtig intensiv seit 2013, als das Jugendamt Osterholz-Scharmbeck und das örtliche Familiengericht versucht hatte eine Familie zu zerstören, und eine damals 12-Jährige grundlos aus der Familie gerissen hatte, und in ein marbedes Kinderheim gesteckt hatte. Sechs Monate lang hatte sich das Mädchen das irgendwie gefallen lassen, und dann die Initiative ergriffen. Sie veröffentlichte erst ein Hilferuf im Internet und flüchtete dann aus dem Kinderheim. Erst von da an begann der Kampf um das Kind richtig, und was soll ich sagen, am Ende war man erfolgreich.

Zunächst wurde im Internet über den Fall berichtet, dann sprangen auch RTL, ZDF und etliche Printmedien auf den Fall auf. Das war nicht schön für das Jugendamt, die Justiz und das Kinderheim, das hat denen gar nicht gefallen. Man versuchte sogar auf ALLMYSTERY und beim SONNENSTAATLAND gegen die Familie Stimmung zu machen. Geholfen hat es nicht. Am Ende gewannen wir und natürlich besonders die Familie.

Auch bei einer weiteren Familie gab es keine Gründe für eine Inobhutnahme. Dennoch hat das Jugendamt rein willkürlich wieder eine ganze Familie zerstört. Nach dem Kinderklau durch die Behörde war die älteste Tochter von sich aus wieder zur Familie zurückgekehrt, was dann zu einem erneuten Polizeieinsatz führte, und man dann die Tochter über Jahre vor den Eltern und Geschwistern versteckt untergebracht hatte.

Genutzt hat es nichts, der BdF hat das damals 13-jährige Mädchen trotzdem gefunden und einen Kontakt zu den Eltern hergestellt. Einige Monate später, als das Kind dann 14 war. flüchtete das Kind erneut aus dem Kinderheim zurück zu den Eltern. Durch einen vom BdF empfohlenen Umzug war für die Familie inzwischen ein anderes Jugendamt zuständig. Ob dieses Jugendamt tatsächlich besser ist, kann zwar nicht gesagt werden, aber zumindest die Sachbearbeiterin kann als gut bezeichnet werden. Sie hat nicht  nur die Rückführung sämtlicher Kinder befürwortet, sondern sogar noch ausdrücklich bestätigt, dass man der Familie die Kinder niemals hätte wegnehmen dürfen.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Fälle bekannt, wo Jugendämter und Justiz, plus die Helferindustrie, der es hauptsächlich um Geld geht, willkürlich gehandelt haben, und massive Fehler begangen haben. Bei manchen Richtern mag sogar ein Sinneswandel erreicht worden sein, aber das korrupte System wurde damit nicht groß verändert, obwohl nicht nur im Internet immer wieder über solche Fälle berichtet wird, sondern auch Fernsehen und Presse immer wieder mal über solche Skandale berichtet haben. Auch ein CDU-Politiker hat das System und das Vorgehen der Jugendämter schon massiv kritisiert.

Auch in dem Fall aus Freiburg wird Öffentlichkeit nötig sein, um der Mutter und dem Kind zu helfen. Natürlich ist es rechtlich unzulässig ein Gericht anzünden zu wollen, aber nachvollziehbar ist es schon, wenn der Staat, wenn das Jugendamt und das Gericht, einer Mutter unberechtigt ihr Kind raubt, und das Kind auch immer wieder deutlich zeigt, dass es unbedingt zur Mutter zurück will.

In diesem Fall darf man die Sache nicht nur dem Gericht überlassen, denn in diesem Fall ist das Gericht, sind Richter gleichzeitigt auch Mittäter, die die Mutter und das Kind schwer traumatisiert haben, denn ohne den staatlichen Kinderklau hätte es niemals den Versuch der traumatisierten Mutter gegeben das Gericht anzuzünden.

Der Fall muss raus aus Freiburg, der Fall darf nicht mehr kriminellen und unfähigen Richtern aus Freiburg oder deren Kollegen überlassen werden. Das gesamte Gericht in Freiburg gehört wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, auch wenn die Justiz gerne behauptet, dass man nicht ein ganzes Gericht wegen Befangenheit ablehnen könnte.

Das kann man nämlich doch, denn ein Befangenheitsantrag ist grundsätzlich aus der Sicht einer antragstellenden Prozesspartei zu beurteilen, und von daher ist nachvollziehbar, dass eine vernünftige Prozesspartei in Einzelfällen ein gesamtes Gericht für befangen halten kann. Und tatsächlich gab es diesen Fall schon mal. so hat sich das gesamte Amtsgericht Wolfratshausen schon mal selbst wegen Befangenheit abgelehnt.

Logisch, wenn sich ein gesamtes Amtsgericht für befangen erklärt, dann ist umgekehrt genauso vorstellbar, dass eine vernünftige Prozesspartei ein gesamtes Gericht begründet für befangen hält.

Die traumatisierte Frau ist unverzüglich aus der U-Haft zu entlassen, denn es besteht ganz sicherlich keine Fluchtgefahr, weil die Mutter ganz bestimmt nicht ohne ihre Tochter flüchten wird. Ein fester Wohnsitz wird sicherlich auch vorhanden sein.

Auch eine Wiederholungsgefahr besteht logischerweise nicht wirklich, denn die Mutter hat ihr vermutliches Ziel schon erreicht. Es ging ihr schließlich nicht wirklich darum das Gericht abbrennen zu lassen, oder Menschen umzubringen, sondern es handelt sich hier um einen Hilferuf, der ihr Aufmerksamkeit bringen sollte, was ihr ja auch gelungen ist.

Auch eine Verdunklungsgefahr besteht nicht, da sie ja die Tat bereits eingeräumt hat, und sich selbst gestellt hat.

Die U-Haft wurde also nur aus dem Grund erlassen, weil die Justiz verhindern will, dass ihre Mitschuld an der Tat in die Öffentlichkeit bekannt wird. Das aber ist kein berechtigter Haftgrund.

In den nächsten Tagen wird hier weiter über den Fall berichtet werden. Durch unseren Sitz in der Schweiz sind wir ja nicht soweit vom Geschehen entfernt.

Hier ein Video von Rechtsanwalt Dubravko Mandic aus Freiburg zum Fall, und zum Thema Jugendamt.

 

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Es ist (zum Glück) ruhig geworden um Shalomah

Am 18. und 19. Oktober 2021 war die Presselandschaft voll mit Berichterstattung über die verschwundene Shalomah. Dabei war die Berichterstattung tendenziös einseitig. Das „arme“ Kind wurde von den „bösen“ Eltern den „liebenden“ Pflegeeltern entführt.

Wetten, so war es nie.

Die WELT titelte am 18.10.2021:

Shalomah könnte in den Fängen einer Sekte sein

Die BILD schrieb am 20.10.2021

Europaweite Fahndung nach Sekten-Eltern

Pflegevater: „Wir vermissen sie wirklich sehr“

Wenn der Pflegevater Shalomah so sehr vermisst, dann wird ihm sicherlich klar sein, wie zuvor wohl die Eltern von Shalomah ihr leibliches Kind jahrelang vermisst haben, und wie sehr Shalomah ihre Eltern und ihren Bruder vermisst hat.

Bezahlte Pflegeeltern können die leiblichen Eltern nur selten wirklich ersetzen.

Aber der FOCUS schoss am 20.10.2021 den Videl ab.

Shalomah wohl in Fängen der Sekte „Zwölf Stämme“: Kinder werden hier brutal gezüchtigt

Auch arbeiten mussten die Kinder, Freizeit habe es für sie nicht gegeben. So hätten sie etwa am Sonntag Schraubensätze für die gemeindeeigene Solarfirma zusammenfügen müssen. „Sobald sie dazu fähig waren, wurden sie voll eingesetzt“, sagte Pleyer FOCUS. „Wenn wichtige Ernten anstanden, fiel sogar die Schule aus.“ Er resümiert: „Kinderspiele sind bei den „Zwölf Stämmen“ verboten, Kinderarbeit ist es nicht.“
Kinder müssen also Schraubensätze zusammenfügen. Was für eine Dramatik. Die Kinder kennen also keine Frühsexualisierung, dürfen sich nicht langweilen und abhängen. Aus Langeweile Geschäftsleute beklauen, wird es bei der Sekte wohl auch nicht geben, und unsere bekannte Jugendsprache, wo sechsjährige Kinder andere als Hurensöhne bezeichnen, oder Sprüche von sich geben wie,
Ich f… deine Mutter. gibt es dort wahrscheinlich auch nicht.
Was für eine Dramatik, was für eine eingeschränkte Kindheit, wo Kinder noch lernen, wie man sich gegenüber Erwachsenen oder anderen Menschen zu benehmen hat. Mit unserer modernen Pädagogik hat das natürlich wirklich nicht viel zu tun.

In Deutschland wurden die Eltern von einer Pädagogin aufgefordert ihre 17-jährige Tochter mal richtig abzufüllen, denn die Jugendliche müsse es ja mal lernen, wie es ist, wenn man richtig besoffen ist, wenn man kotzen muss, und nicht mehr weiß, wo man gerade ist, und was abgeht.

Die Internetseite der 12-Stämme schreibt über ihre untypische und undeutsche Pädagogik:

Die Erziehung unserer Kinder

Wir lieben unsere Kinder und verbringen viel Zeit mit ihnen. Ihr Unterricht findet bei uns zuhause statt (Homeschooling) nach einem eigens entwickelten Lehrplan. Sie lernen neben Rechnen, Lesen, Schreiben und anderen Schulfächern freimütig zu sprechen, in Frieden zusammenzuleben und ein gottgefälliges Leben zu führen. Die Ausbildung unserer Kinder geht weit über die Schulstunden Klassenzimmer hinaus, denn sie nehmen aktiv allen Bereichen unseres reichhaltigen Gemeinschaftslebens teil. So lernen sie, als Team zusammenzuarbeiten beim Kochen, Nähen, Handwerkern, in der Tierhaltung und ebenso beim Singen, Tanzen und Musizieren. Darüber hinaus lernen sie den unzähligen Gästen, die von unserem Leben der Liebe angezogen werden, Gastfreundschaft zu zeigen.
Gemeinsam erfahren und demonstrieren wir die Wiederherstellung aller Dinge – die Restauration, von der alten Propheten4 und unser Erretter Jahschua sprachen5, dessen Leben, Tod und Wiederauferstehung dieses Leben möglich machen.

Klingt das nach einer miesen Kindheit?

Immerhin hat am 20.10.2021 der Blog

EchteMamas.de geschrieben:

Verschleppte Shalomah: Ging sie freiwillig in die Sekte?

Es stellt sich natürlich die Frage, ob es richtig ist zu behaupten, dass das Kind verschleppt wurde, wenn sie doch freiwillig mitging.

Weiter ist dort zu lesen:

Nun gibt die Vermutungen, dass das Mädchen ganz freiwillig zu ihren leiblichen Eltern gegangen ist.

Das berichtet zumindest RTL, deren Reporterin den Fall derzeit in der Nähe des Sekten-Standortes in Tschechien recherchiert. Wie die Journalistin herausgefunden haben will, halten sich dort allerdings die vermisste Elfjährige noch ihre leiblichen Eltern auf.

Shalomahs Pflegevater soll erzählt haben, dass das Verhältnis des Mädchens zu den leiblichen Eltern stets gut gewesen sei. Sie hätten sich alle sechs Wochen regelmäßig getroffen.

In der letzten Zeit hatte Shalomah nun vermehrt erwähnt, dass sie ihre leiblichen Eltern vermissen würde.

Keine Entführung also, kein Verschleppen. Hier hat einfach ein Kind klargemacht, dass es nicht bei den bezahlten Pflegeeltern leben will, sondern bei ihren echten Eltern. Und auch wenn die Eltern nicht perfekt sein werden, ist das doch der Wille des Mädchens den man akzeptieren sollte.

Der letzte Beitrag zu dem Thema wurde am 25.10.2021 gefunden. Allerdings liegt der Beitrag hinter einer Bezahlschranke.

Am 21.10.2021

Vermisste Shalomah (11) wohl bei Sekte: Bruder des Mädchens bereits 2016 verschwunden

Vermisste Elfjährige aus Bayern: Bruder des Mädchens bereits 2016 von Eltern mitgenommen

Bereits im November 2016 ist nach Angaben des Bayerischen Rundfunks (BR) der Bruder des Mädchens aus einem Heim verschwunden. Polizei und Behörden hatten „alles versucht, um ihn zu finden“, so das zuständige Jugendamt gegenüber dem BR. Er sei dann bei seinen leiblichen Eltern, die der besagten Sekte angehören, wieder aufgetaucht. Er hätte glaubhaft versichert, freiwillig mitgegangen zu sein. Sein Wunsch bei ihnen zukünftig leben zu können, wurde ihm anschließend erfüllt.

Der Bruder von Shalomah ist also schon vor 5 Jahren aus dem Kinderheim abgehauen, und hat erklärt, dass er bei seinen Eltern leben will. Das wurde ihm dann gewährt.

So sollte man das auch bei Shalomah halten. Auch sie hat das Recht bei ihren leiblichen Kindern zu leben, und der deutsche Staat sollte sowohl das Kind, als auch die Eltern zufrieden lassen.

 

FREMDBEITRAG: LICHTBLICK

Auch, wenn der Verantwortliche für diesen Blog schon lange nicht mehr in Deutschland wohnt, wird darauf geachtet, dass hier nicht unnötig deutsche Gesetze missachtet werden. Aus diesem Grund wurde folgender FREMDBETRAG vor der Veröffentlichung hier von uns bearbeitet.

So. Ich habe heute mit dem gehen mich ermittelnden Staatsanwalt T…… gesprochen. Dem Gespräch war zu entnehmen, dass sein Kollege A….. W……… immer noch Geheim Ermittlungen gegen mich führt und sich offensichtlich mit einen Spitzel Account in diverse Telegram Gruppen und soziale Netzwerke eingeschlichen hat, in denen ich mich auch befinde.

Der leitende Oberstaatsanwalt H……. bittet über seine Sekretärin darum, das schriftlich  zu melden, damit er eine Handhabe hat.

Auch dem Staatsanwalt T…… war es völlig egal, dass minderjährige Mädchen in dem Mädchen Wohnheim HAUS E… des N……….. E……………. e.V. dem Prostitutionsgewerbe nachgehen sollen und sich von den Freiern, also den Kinder Fickern mit Zigaretten und Schokolade bezahlen lassen.

Gemäß eigener in 2014 angestellter Ermittlungen ist das einem Teil der Bevölkerung in und um N………-V…. bekannt. Sowohl S…. L…. als auch seinen potentiellen Komplizen bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft D……. scheint das Leid der Kinder, die oftmals ihren Eltern gem. Par. 235 StGB entzogen und zum Zweck des Kinderhandels gem. Par. 236 StGB gegen ihren Willen in dem mutmaßlichen Privatgefängnis HAUS E… gefangen gehalten werden, völlig egal zu sein. Tatzeugin, die in 2014 vor laufender Kamera ausgesagt hat, ist u.a. die heute ca. 20 Jährige S…. T…..

Weitere Zeugen sind die Filme Macher Sebastian W…… und Beata P………….vom YouTube Kanal The Studebaker.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Beratungsstelle FAMILIENWOHL entgegen. 037327859939,

familienwohl@yahoo.com.

Gruß F…. E…..

Das sind natürlich gleich mehrere Themen. Auch, wenn der betreffende Verein, bzw. Frank, nicht Mitglied im Verein sind, haben wir uns entschlossen den Beitrag hier zu veröffentlichen.

Übrigens kennen wir das hier auch im Fall unseres ehemaligen Vorsitzenden. Auch hier haben erhebt, dass ein Staatsanwalt  persönlich motiviert handelt.

So hat z. B. die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen einen kindertretenden Polizisten eingestellt, aber  z.B. Strafverfahren gegen Bürger, wegen angeblicher Beleidigung geführt, die den Kindertreter kritisiert haben.

So stellt z. B. die Staatsanwaltschaft immer wieder Straftaten gegen Bernd Schreiber ein, und verklagt im Gegenzug den unschuldigen Bürger. Zuletzt wurde Bernd Schreiber angeklagt, weil der Rollstuhlfahrer angeblich einen 18-Jährigen angegriffen haben sollte. Bei dem Strafverfahren bestätigte ein Beweisvideo, dass der 18-Jährige den Rollstuhlfahrer angegriffen hatte, und der Rollstuhlfahrer sich deshalb in Notwehr gewehrt hatte.

Natürlich hat man gegen den tatsächlichen Angreifer bisher keine Anklage erhoben, auch nicht,  nachdem der Freispruch von Herrn Schreiber eindeutig die tatsächliche Täterschaft bestätigt hatte.

Aktuell versucht so ein Staatsanwalt vom SonnenStaatLand erneut mit zahlreichen Tricksereien ein Verfahren, ein illegales Verfahren durchzuboxen.

Man sieht also, es ist kein Einzelfall, dass die Staatsmacht, die ja in Wirklichkeit unsere Büttel sind, willkürlich oder persönlich, manchmal auch politisch motiviert gegen unschuldige Bürger vorzugehen.

FREMDBEITRAG: Nochmals 75 € gespendet


Der BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN (BdF) hat nochmals 75 € gespendet.

Damit hat der BdF bzw. das Umfeld vom BdF insgesamt 175 € gespendet. Das sind geringfügig mehr als 100% der benötigten 174 €. Damit hat der BdF theoretisch die Kampagne schon alleine finanziert. 174 € wurden für eine Amtshaftungsklage benötigt

Insgesamt sind sogar schon über 400 € eingegangen. Damit wurde jetzt schon eine weitere Amtshaftungsklage finanziert. Ich danke den Spendern und Unterstützern, die mich mit ihren Spendern so sehr unterstützen, und meine mögliche Rückkehr fördern.

Auch wenn der BdF schon alleine die benötigte Summe aufgebracht hat, war der Verein nicht der einzige Spender. Insgesamt gab es bisher 12 Spenden. Bei mindestens zwei Spenden handelte es sich dabei um Sammelspenden.

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Geil, explosiver Kahn kommt nach Bremerhaven

oder,

wie man das Jugendamtsproblem auch lösen könnte.

In Hamburg muss ein Frachter den Hafen wieder verlassen, weil er etwas zu viel Ammoniumnitrat geladen hat. Es ist nur etwa doppelt soviel, wie dies erlaubt ist. Wenn´s mehr nicht ist.

Ammoniumnitrat benötigt man für die Herstellung von Düngemittel und zur Sprengstoffherstellung.

Ammoniumnitrat ist hochgefährlich und soll Auslöser der Explosionskatastrophe im vergangenen Jahr im Hafen von Beirut gewesen sein. Weite Teile der libanesischen Hauptstadt wurden damals verwüstet.

„Beirut ist neh schöne Stadt …“

1000 Tonnen hat das Schiff geladen, das heute Hamburg wieder verlassen soll. Aber wohin mit dem Zeug?

Ein Sprengstoff, der so gefährlich ist, dass er eine ganz Stadt vernichten kann, dafür gibt es eigentlich nur eine Lösung, nur ein Hafen, wo man hinbringen kann.

In Bremerhaven singt man schon ein Lied.

„Ein Schiff wird kommen …“

Ja, genau, das Schiff, mit der für Hamburg zu gefährliche Fracht, soll nun nach Bremerhaven weiter schippern. Warum Bremerhaven?

Da fallen mir zwei mögliche Antworten ein.

Antwort1
Das Zeug ist in Bremerhaven weniger explosiv.

Antwort2
Um Bremerhaven ist es nicht so schade.

Antwort1 erscheint mir wenig logisch. Wieso sollte das Zeug in Bremerhaven weniger explosiv sein, als in Hamburg? Dazu fällt mir gerade keine Antwort ein.

Da bliebe noch Antwort2. Also ehrlich, wieso sollte man Hamburg in die Luft sprengen, wenn es mit Bremerhaven eine Alternative gibt?

Hamburg oder Bremerhaven, da fällt die Antwort nicht schwer. Schon gar nicht, wenn man Bremerhaven kennt. Vielleicht heißt ja der Empfänger Koch. Vielleicht will die ja damit das Jugendamt in die Luft sprengen. Vielleicht hat sie heute noch keine gute Tat vollbracht.

Waren sie in letzter Zeit mal in Bremerhaven? Haben sie dort in letzter Zeit mal die Einkaufsstraße, also die Fußgängerzone gesehen? Haben sie die Leerstände dort gesehen, nachdem Karstadt die Pforten geschlossen hat?

Mancher Bürger dieser ehemals schönen Stadt könnte sich mit so einer Sanierung durchaus anfreunden.

Und mancher Mitarbeiter der Stadtverwaltung hofft vielleicht insgeheim, dass bei der Entladung des Kahns der Stadtteil Leherheide nicht verschont bleibt. Zwar finden die es schade um den Erikasee, aber vielleicht kann man damit den Tsunami zum Schweigen bringen, den Frau Koch wegen Tilman ausgelöst hat.

Wir dagegen würden meinen, dass Richter Dr. Köster, die Senatorin Frau Schilling, und einige Jugendamtsmitarbeiter unbedingt einen Platz in der ersten Reihe verdient haben, wenn das Schiff ankommt und entladen wird.

Wer noch Vorschläge für die erste Reihe hat, darf diese gerne mit der Kommentarfunktion mitteilen.

Übrigens, es gibt in diesem Land theoretisch noch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Auch wenn das nur noch theoretisch gilt, wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Beitrag um eine straffreie und zulässige Satire handelt. Dies für den Fall, dass der Kahn nicht in die Luft fliegen sollte.

FREMDBEITRAG: Richter Köster, schlimmer als …?

Ein Rechtsanwalt behauptete, dass der Senat eines Oberlandesgerichtes in München schlimmer sei, als Roland Freisler. Das mochten die Richter des Senats nicht wirklich hören. Sie stellten Strafantrag gegen den Anwalt, und dieser wurde vom Amtsgericht wegen Beleidigung verurteilt. Vermutlich bestätigte auch das Landgericht das Urteil. Und so ging der Rechtsanwalt weiter. Ein anderer Senat des Oberlandesgerichts München entschied dann, dass es sich bei der Aussage des Rechtsanwaltes nicht um eine strafbare Beleidigung handelt, sondern um eine vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung.

Wie ihr ja wisst, Richter Köster hat meiner Mutter das Sorgerecht für mich entzogen. Peinlich, wie dilettantisch dieser Richter dabei vorging. Rechtsanwalt Michael Langhans hat sich dazu in einem Video geäußert. Im Moment liegt der Fall beim OLG.

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https://tilman.news.blog/2021/03/12/richter-koester-schlimmer-als/

Was sagt ein Polizist dazu?

Was sagt ein Polizist, wenn du ihm erklärst:

„Ich habe dem Jugendamt zwei Kinder geklaut?“

Im Februar 2021 bekamen von uns unterstütze Eltern zwei ihrer Kinder zurück, die vor Jahren aus dem Elternhaus geholt wurden.

Die gemachte Aussage ist nicht ganz richtig, denn das ältere Kind befindet sich schon seit Juli 2020 wieder im Elternhaus, und im Februar 2021 bekamen die Eltern dann offiziell auch das Sorgerecht für dieses Kind zurück.

Beim zweiten Kind ist es umgekehrt. Dieses Kind durfte im Februar 2021 wieder zu den Eltern zurück, aber das Sorgerecht wird erst in den nächsten Wochen übertragen werden. 

Dennoch erklärte Herr Schreiber, heute bei der Polizei, dass er dem Jugendamt zwei Kinder „geklaut“ hätte.

Aber der Reihe nach.

Am 27.2.2021 kam das Kind dauerhaft zurück zu den Eltern. Aus diesem Anlass bestellte Herr Schreiber bei EBAY für die Heimkehr eine Girlande mit dem Text:

HERZLICH WILLKOMMEN ZU HAUSE

Wie bei EBAY üblich, wurde die Ware im Voraus bezahlt. Die Girlande kam auch rechtzeitig bei der Familie an, den als Lieferadresse wurde die Adresse der Familie angegeben, weil dort die Girlande aufgehängt wurde. 

Tage später bekam Herr Schreiber eine E-Mail von AMAZON. Angeblich konnte AMAZON einen Betrag nicht vom Bankkonto abbuchen. Doch nicht nur Herr Schreiber bekam so eine merkwürdige E-Mail, sondern auch der Empfänger der Ware, also die Familie, bekam von AMAZON einen entsprechenden Brief. 

Merkwürdig, da kauft man was bei EBAY, bezahlt die Ware im Voraus, und bekommt dann eine Mahnung von AMAZON. Nachvollziehbar war das nicht. 

Herr Schreiber rief bei AMAZON an, und erfuhr Folgendes. Es gibt Verkäufer, die verkaufen auf EBAY Waren, die sie nicht besitzen. Mit dem Kauf dieser Ware erfahren sie dann einige Daten vom Käufer. Mit diesen Daten eröffnen sie bei AMAZON ein Konto, und sie geben noch ein erfundenes Bankkonto ein. Natürlich merkt AMAZON dann nach einigen Tagen, dass man von dem Konto kein Geld abbuchen kann, und versendet dann an die hinterlegte E-Mail-Adresse, und an die hinterlegte Adresse eine Mahnung.

Mit AMAZON konnte das Problem schnell geklärt werden, aber dennoch wurde bei der Polizei Strafantrag gegen Unbekannt gestellt. 

In diesem Zusammenhang wurde dem Polizisten erklärt:

„Ich habe dem Jugendamt zwei Kinder geklaut?“

Seine Antwort darauf lautete:

Weiterlesen „Was sagt ein Polizist dazu?“

ZOE: Herzlich Willkommen zu Hause

Heute ist wieder Samstag. Samstag, den 27.2.2021. Ein ganz besonderer Tag. Ein Zoe-Samstag. Der Samstag also, wo Zoe aus dem SOS-Kinderdorf Worpswede zu ihren Eltern und den beiden Geschwistern ins nahegelegene Bremervörde darf. Jeden Besuch bei den Eltern und Geschwistern genießt Zoe. Und so wie sie die Besuche genießt, so schwerfällt ihr der Abschied am Sonntagabend. Ohne heulen, klammern und schreien, geht sie nicht zurück ins SOS-Kinderdorf.

Doch an diesem Wochenende ist etwas anders. Zoe wird höchstens noch vor Glück heulen. Klammern und schreien, das brauch sie nicht mehr, denn sie kommt zum letzten Mal als Besucher ins Elternhaus. Zoe kommt heute um zu bleiben.

Kein Abschied mehr am Sonntagabend, kein SOS-Kinderdorf mehr und auch keine Ute mehr. Dafür hat sie es täglich mit Eddy und Tayler und zwei Hunden zu tun.

Weiterlesen „ZOE: Herzlich Willkommen zu Hause“

NIEDERSACHSEN: Erneute Erfolgsgeschichte.

Wie bereits im Vorfeld berichtet, gab es in der letzten Woche (10.2.2021) u. a. eine Sorgerechtsverfahren beim Familiengericht Bremerhaven. Da noch kein Ergebnis vorliegt, wurde über das Verfahren bisher noch nichts wieder berichtet.

Hier konnte aber über ein anderes Sorgerechtsverfahren berichtet werden. Nach jahrelangem Kampf bekam eine bekannte Familie das Sorgerecht für eines ihrer Kinder zurück. Für ein anderes Kind hatte die Familie das Sorgerecht bereits  zurück erkämpft. Damit sind seit Sommer 2020 zwei Kinder wieder bei den Eltern, und seit letzter Woche haben die Eltern auch wieder das Sorgerecht für beide Kinder zurück.

Ein weiteres Kind wartet aber noch auf die dauerhafte Rückführung. Zwar darf sie schon seit 2020 am Wochenende zu den Eltern und Geschwistern, aber dennoch endete die Rückkehr ins Heim immer wieder in einem Drama. Das Kind hat enorm bei ihrer Rückkehr ins Heim gelitten, und sie zeigte es auch deutlich.

Das Kind hat nur noch selten im Heim gegessen, viel geweint und schlecht geschlafen. Sogar das Heim hat sich Sorgen gemacht.

Bereits 2020 hatte ich Richterin Ziemer über die geplante Rückführung informiert. Jetzt wird die Richterin nicht mehr gebraucht. Heute wurde entschieden, dass das Kind Ende Februar endgültig zu den Eltern und Geschwister zurückkommt. Mit der Rückkehr in den elterlichen Haushalt wechselt dann auch die Zuständigkeit des Gerichts, und Richterin Ziemer wird über die Rückübertragung des Sorgerechts nicht mehr zuständig sein.

Schade eigentlich, denn nach der falschen Entscheidung bei A. hat sie offenbar umgedacht, und hätte es in diesem Fall verdient gehabt den damaligen Fehler durch eine positive Entscheidung wieder gut zu machen.

Jetzt wird das Sorgerecht durch die Richterin rückübertragen, die bereits bei den anderen zwei Geschwistern für die Rückübertragung des Sorgerechts zuständig war.

Wir gratulieren den Eltern, den Geschwistern und natürlich besonders dem betroffenem Kind, das durch ihren persönlichen Einsatz und Kampf die jetzt schnelle Rückführung ermöglicht hat.

Bemerkenswert ist an diesem Fall, dass das inzwischen zuständige Jugendamt, ganz klar erklärt, dass man diese Familie von Anfang an unrechtsmäßig zerstört hat.

Wieder haben Eltern nach jahrelangem Kampf das Sorgerecht für ihr Kind zurück.

ACHTUNG, am Mittwoch gab es beim Familiengericht Bremerhaven ein Sorgerechtsverfahren, wo es darum ging, dass man einer Mutter Teilbereiche des Sorgerechts entzogen hatte, und auf das Jugendamt übertragen hatte.

Im Vorfeld des Verfahrens wurde im Internet über den Fall berichtet. Da es bisher in diesem Verfahren noch kein Ergebnis gibt, konnte über den Ausgang hier auch noch nichts berichtet werden.

Allerdings gab es in der Woche vorher noch ein anderes Verfahren bei einem Familiengericht. Über dieses andere Verfahren wurde hier aus taktischen Gründen nichts berichtet. Der Ausgang war zwar bekannt, aber da der schriftliche Beschluss noch nicht vorlag, wurde hier das Ergebnis noch nicht kommuniziert.

Heute ist der Beschluss endlich eingegangen. Das Kind, das bereits 2020 aus der ersten Kindereinrichtung flüchtete, und seit Sommer wieder bei seinen Eltern wohnt, und bei seiner Schwester, hat jetzt auch das erreicht, was erreichen wollte. Das Sorgerecht wurde wieder an die Eltern übertragen.

Weiterlesen „Wieder haben Eltern nach jahrelangem Kampf das Sorgerecht für ihr Kind zurück.“

Ein paar nette Redebeiträge beim Besuch der KJP-Psychiatrie Bremen-Ost

Zwischen dem Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie Bremen-Ost (KJP) und der Mutter von Tilman gab es ein paar nette Redebeiträge. Leider kann ich natürlich nicht den ganz genauen Wortlaut wiedergeben, weil man dazu das Gespräch hätte aufnehmen müssen.

Aber so ähnlich waren die Redebeiträge.

Polizist1 – Dienstnummer 1903

Polizist2 – Dienstnummer 2071

Chefarzt. Dr. med. Marc Dupont

Mutter von Tilman

Rollstuhlfahrer

V3 – 1145-1220

CHEFARZT: Frau Koch hat darauf bestanden, dass immer jemand bei ihr bleibt, dass man sie nicht alleine draußen lassen kann.

MUTTER: Ja, ja, wegen der Gefahr und so.

CHEFARZT: Ich seh keine Gefahr.

MUTTER: Ach so, aber begleiteten Umgang, und jetzt haben sie gerade gesagt keine Gefahr, und jetzt soll ich einen begleiteten Umgang durchführen. Meine Güte, jetzt weiß ich warum der Psychiater ist, wie lange ist der schon hier?

 

16:33 V4 – 0908

Übrigens, im Anschluss ließ man dann die Mutter von Tilman mehr als 10 Minuten alleine vor der Tür stehen, wie auch schon zuvor.

 

V4 – 1943-

Der Chefarzt teilte uns mit, dass Frau Mahlstedt der Vormund, bzw. die Amtsvormündin von Tilman wäre. Er teilte uns weiter mit, dass das Jugendamt aus diesem Grund keinen Gerichtsbeschluss bräuchte, um die Klinik anzuweisen Umgänge zwischen der Mutter und Tilman nur begleitet zuzulassen.

Diese Behauptung ist gleich im doppelten Sinne falsch. Das Jugendamt ist nämlich kein Vormund bzw. Amtsvormund, sondern nur Ergänzungspfleger. Auch hat das Gericht in seinem Beschluss den Ergänzungspfleger nicht ermächtigt irgendwelche Regelungen bezüglich des Umgangs zutreffen.

Der ROLLSTUHLFAHRER erlaubte sich deshalb folgende Frage.

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