Remonstrieren leicht gemacht

Seht mal einer einmal meinen letzten Beitrag an

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Mit freundlichen Grüßen

Joachim Baum

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WIEDER GEWONNEN: Späte Genugtuung für A. Masch und Familie Kucharz

Freunde der Nacht, es gibt mal wieder etwas Positives zu berichten. Wenn ihr wollt, könnte das gerne auch auf dem Blog veröffentlichen, ich habe nichts dagegen.

Ich habe mal wieder ein Gerichtsverfahren gewonnen. Dieses gewonnene Gerichtsverfahren ist nicht nur gut für mich, sondern sicherlich auch eine späte Genugtuung für A. Masch, und auch für T. Kucharz und seine Mutter.

Weil der Ursprung der Geschichte schon eine ganze Weile her ist, soll die Ursprungsgeschichte hier noch mal kurz erwähnt werden.

Als T. Kucharz zwölf Jahre alt war, besuchte er nur noch selten die Schule, weil sich bei ihm eine Schulangst entwickelt hatte, da der Junge eine Lernschwäche hatte, und sich wegen dieser auf der Schule unwohl, und gemobbt gefühlt hat.

Seine Mutter wandte sich deshalb an das Jugendamt, um Hilfe bei der Beschulung des Kindes zu erhalten. Das Richtige wäre wohl gewesen, wenn man dem Jungen einen Schulbegleiter zur Seite gestellt hätte.

Es kommt häufig vor, dass das Jugendamt nicht in der Lage ist seine Arbeit vernünftig zu machen, und so bekam der Junge auch keine Schulbegleiter, sondern dem Jugendamt fiel mal wieder nur das übliche ein. Anstatt den Jungen wirklich zu helfen, beantragte das Jugendamt beim Gericht dass der Junge in Obhut genommen werden sollte.

Auch die Familiengerichte sind nun nicht gerade dafür bekannt, dass die ihre Arbeit tatsächlich gewissenhaft verrichten. Sie sind nicht wirklich unabhängig, sondern häufig behördenhörig. Das Familiengericht hat also dem Antrag des Jugendamts zugestimmt, eine vernünftige Prüfung des Falles dürfte es dabei aber nicht gegeben haben.

Mit dem Beschluss des Familiengerichts rückte das Jugendamt nicht nur mit dem Gerichtsvollzieher aus, sondern brachte auch noch gleich die große Kavallerie mit. Zwei uniformierte Polizisten begleiteten also die Inobhutnahme. Laut Gesetz ist die Inobhutnahme von einem Gerichtsvollzieher durchzuführen, die Polizei darf hierbei nur im Rahmen der Amtshilfe hinzugezogen werden. Von daher muss wohl davon ausgegangen werden, dass die Polizisten die Inobhutnahme nicht hätten durchführen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass die keinerlei Gewalt gegen das Kind anwenden durften. Natürlich hätte die Polizei eingreifen dürfen, wenn bei dieser Amtshandlung der zuständige Gerichtsvollzieher angegriffen worden wäre. Dies war aber hier nicht der Fall, von daher hätte es keinerlei Gewalt der Polizisten bedurft.

Jugendamtsmitarbeiter, Gerichtsvollzieher und zwei Polizisten rückten also aus, um das Kind gewaltsam aus seiner Familie zu reißen. Der unter Asthma, und unter Panikattacken leidende Junge war mit dieser Situation völlig überfordert, geriet erkenntlich in Panik, und litt dadurch unter Todesangst. Er wollte nicht aus seiner Familie gerissen werden, und versuchte dies zu verhindern. Deshalb hat er sich an die Heizung angebunden, und einen Rollladengurt um sich gelegt.

Von der gesamten Inobhutnahme existiert ein Video. Dort war nicht zu erkennen, dass der Gerichtsvollzieher, der für die Inobhutnahme zuständig gewesen wäre, seiner Aufgabe nachgekommen wäre. Es ist auch nicht erkenntlich gewesen, dass ein anwesender Jugendamtsmitarbeiter sich aktiv in die Inobhutnahme eingemischt hätte. Lieber überließ man dies schmutzige Geschäft zwei anscheinend völlig überforderten Polizisten. Es gab vor Ort weder einen Pädagogen noch einen Psychologen, der versucht hätte den zuständigen Gerichtsvollzieher bei seiner Aufgabe zu unterstützen, oder beruhigend auf das Kind einzuwirken. So passierte das, was man in so einer Situation wohl nicht mehr anders erwarten konnte. Die Inobhutnahme endete in einem völligen Desaster. Es gibt ein ca. einstündiges Video davon, welche später von der mutigen Familienaktivistin A. Masch im Internet veröffentlicht wurde. Frau Masch war jedoch nicht in der Lage die Gesichter der Beteiligten vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Aus diesem Grund wurde Frau Masch später zu einer Geldstrafe von zunächst 9000 € verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde die Strafe dann auf 4500 € reduziert. Hier muss Frau Masch allerdings angelastet werden, dass sie keinerlei Angaben zu ihren Einkünften gemacht hatte, und deshalb der Tagessatz viel zu hoch angesetzt wurde. Weil Frau Masch die Geldstrafe weder bezahlen konnte, noch bezahlen wollte, sollte sie sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, obwohl noch gar nicht klar war, ob denn das Urteil wirklich rechtskräftig wurde. Eine Entscheidung über die eingelegte Revision hatte Frau Masch tatsächlich niemals erhalten. Frau Masch entging dieser Haftstrafe nur, weil sie einige Tage nach dem geplanten Haftantritt verstarb.

Weiterlesen „WIEDER GEWONNEN: Späte Genugtuung für A. Masch und Familie Kucharz“

INGE HANNEMANN: Schön dich mal wieder gesehen zu haben.

Da habe ich ja nicht schlecht gestaunt, als ich RTL angemacht habe, und in einer Sendung gleich drei Personen sah, die ich persönlich kenne.

Man was habe ich mich gefreut, als ich dich mal wieder gesehen habe, wenn auch nicht persönlich, sondern nur im Fernsehen.

Noch mehr hat es mich gefreut, dass es dir offenbar doch besser geht, als ich das befürchtet hatte. Man, man, man, was waren das für miese Nachrichten über deine Gesundheit, die ich da vor mehr als 2 Jahren erfahren hatte. Zum Glück scheint das aber nicht ganz gestimmt zu haben.

Wenn ich gewusst hätte, dass du in dieser Sendung bist, dann hätte ich versucht auch dort zu sein. Mir wäre bestimmt wieder der ein oder andere Witz eingefallen, und wir hätten auch wieder was zum Lachen gehabt.

Weniger zum Lachen fand ich die anderen beiden Frauen, aber das ging nicht nur mir so. Wusstest du, dass ich die beiden Frauen, und auch die wahre Geschichte der beiden kenne? Wusstest du, dass die auch Stefan kennen?

Die Frau im Publikum hat mitgeteilt, dass sie Probleme mit dem Jugendamt hatte, hat aber völlig „vergesse“ zu erwähnen, dass sie diese Probleme wahrscheinlich hatte, weil sie dem Vater ihres Kindes regelmäßig den Umgang verweigerte.

Noch schlimmer war dann das Geschwätz der anderen Frau.

Wusstest du, dass diese Frau im Internet monatelang Lügen über mich verbreitet hatte?.

Wusstest du, dass diese Frau auch gegenüber Behörden und Krankenkassen regelmäßig Lügen über mich verbreitet hatte, weil sie mir so gerne schaden wollte?

Wusstest du, dass sie mich unter Betreuung stellen lassen wollte, und deshalb das Gesundheitsamt eingeschaltet hatte?

Dass sie sogar andere Mütter instrumentalisiert hatte sie in ihrem krankhaftem Kampf gegen mich zu unterstützen?

Wusstest du, dass sie grandios scheiterte?

Es gab zwei Gewaltschutzverfahren, die ich gewonnen habe.

Es gab zwei Strafverfahren, die ich auch gewonnen habe.

Und es gab Unterlassungsforderungen, die ich ebenfalls gewonnen habe.

Du weißt sicherlich noch, dass ich regelmäßig Opfer von Behördenwillkür unterstütze, das gilt auch für Eltern und Kinder von Jugendamtswillkür.  Die beiden heute im Fernsehen gezeigten Mütter gehören aus gutem Grund nicht mehr dazu. Ich unterstütze echte Fälle von Jugendamtswillkür. Z.B. Eltern aus deiner Nähe, bei denen sogar das heute zuständige Jugendamt bestätigt, dass die Kinder vom ersten Jugendamt unberechtigt in Heime gesteckt wurden.

Wenn die mal Zeit hast, dann darfst du mich gerne mal anrufen. Ich habe leider keine aktuelle Nummer mehr von dir.

FREMDBEITRAG: SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim Landgericht Essen

 

Am 28.4.2020 gab es beim Landgericht Essen eine Berufungsverhandlung gegen eine Verurteilung durch das Amtsgericht Gelsenkirchen.

Der Angeklagte war kein Unbekannter. Bereits auf dem alten Blog wurde dort über zahlreiche gewonnene Gerichtsverfahren beim Amtsgericht, Landgericht, Landessozialgericht, Sozialgericht und Oberlandesgericht berichtet.

In Duisburg, Essen und Gelsenkirchen wurden Verfahren gewonnen.

BERND SCHREIBER heißt der Mann, der so viele Verfahren gewonnen hat, und er war jahrelang der Vorsitzende des BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN.

Jetzt gab es wieder ein Strafverfahren gegen BERND SCHREIBER aus GELSENKIRCHEN. Angezeigt wurde er von einem Polizeipräsidenten, sowie einem Polizisten wegen angeblicher VERLEUMDUNG.

(…weiterlesen…)

SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim Landgericht Essen

 

Familiengericht in Corona-Zeiten

In diesen Corona-Zeiten wurden viele Gerichtsverhandlungen abgesagt. Nicht so bei einem Familiengericht. Dort bekam eine Mutter mitten in den Corona-Zeiten die Ladung zu einem Termin der heute (23.4.2020) stattfinden soll.

Kann der Termin überhaupt stattfinden?

Die Psychologin und der Anwalt der Mutter stehen inzwischen unter Corona-Quarantäne und können deshalb nicht an der geplanten Verhandlung teilnehmen.

Normalerweise ist klar, was nun passieren muss, aber sieht das auch das Familiengericht so, oder wird der Richter darauf bestehen den Termin auch ohne Anwalt und ohne die Psychologin durch zuziehen?

Logisch wäre dies ein Verfahrensfehler, aber bei Gericht, besonders beim Familiengericht ist grundsätzlich alles möglich.

Happy Birthday: Bitte Geschenk abholen.

Es ist schon sehr komisch. Die Einschränkungen bezüglich des Coronavirus galten bis zum 19.4.2020. Danach sollten die wieder gelockert werden. Tatsächlich wurden die Einschränkungen ab dem 20.4.2020 wieder etwas gelockert.

Warum hat man wohl den 20. April als Datum ausgewählt? Wollte man vielleicht einigen Hartgesottenen ermöglichen am 20. den Geburtstag eines Österreichers zu feiern?

Nicht nur der besagte Österreicher wurde an einem 20. April geboren, auch in Norddeutschland gibt es Zwillinge die am 20. April Geburtstag haben, aber haben auch beide einen Grund zum Feiern?

Einer der Zwillinge hat seine Geschenke schon bekommen, und wird seinen Geburtstag am Samstag den 25.4.2020 mit seinen Arbeitskollegen feiern.

Der andere Zwilling, der weiß wahrscheinlich gar nicht was Arbeitskollegen wirklich sind. Es ist nicht bekannt, dass diese Person schon mal gearbeitet hätte. Zumindest fehlt es dieser Person an einer Ausbildung, nicht aber an Einbildung. und Selbstüberschätzung.

Wer dem Bruder ein Geburtstagsgeschenk schicken möchte, kann das gerne an seine Adresse senden. Schwieriger wird es aber bei der Schwester. Zwar hat die auch eine offizielle Meldeadresse, aber vermutlich wird man sie dort mal wieder gerade nicht auffinden können. Sie dürfte mal wieder auf der Flucht sein. Aktuell wird das Weibchen mal wieder mit Haftbefehl gesucht. Es macht also nur wenig Sinn Geschenke an ihre Meldeadresse zu schicken.

Wir haben uns deshalb entschieden unser Geschenk an die

JVA
An der Propstei 10,

49377 Vechta

zu senden. Natürlich wurde dafür sorge getragen, dass das Geschenk nicht abhanden kommt oder zurückgeschickt wird. Um das zu verhindern hat der nette Zwillingsbruder extra im Frauenknast angerufen, und denen dort schon mal mitgeteilt, dass die Zwillingsschwester (hoffentlich bald) mal wieder einrücken wird.

Also liebe Frau … bitte schnell mal im Frauenknast Vechta vorbeischauen und das wirklich nette Geschenk abholen. Es ist natürlich kein Kuchen mit einer Feile drin, soviel ist sicher.

CORONA: Auch in diesen Zeiten scheinen die Beschränkungen mal wieder nur für Deutsche zu gelten!

CORONA: Auch in diesen Zeiten scheinen die Beschränkungen mal wieder nur für Deutsche zu gelten!

Zunächst der Hinweis, dass dieser E-Mail gerne auf Beamtendumm.Home.Blog geteilt werden darf.

Dieser Beitrag bestätigt mal wieder wie blöd dieses Land wirklich ist, und dass sich hier auch in den Corona-Zeiten nichts geändert hat. Wieder mal scheinen die Einschränkungen nur für Deutsche zu gelten, für Nichtdeutsche scheint das nicht zu gelten, oder es interessiert die einfach nicht, und niemand von der Staatsgewalt ist bereit oder in der Lage etwas zu unternehmen, wenn deutsche Gesetze von Nichtdeutschen gebrochen werden. Doch zunächst ein Beispiel wie bescheuert man gegen Deutsche vorgeht, die aus nachvollziehbaren Gründen sich nicht an die gesetzlichen Einschränkungen halten konnten.

Beispiel 1:

Weiterlesen „CORONA: Auch in diesen Zeiten scheinen die Beschränkungen mal wieder nur für Deutsche zu gelten!“

VIDEO-DOWNLOAD: Weil du mir gehörst.

Die ARD hatte vor einiger Zeit den FILM WEIL DU MIR GEHÖRST ausgestrahlt. Dieses Video beschäftigt sich mit dem Thema PAS, also die Kinderentfremdung gegenüber Eltern bzw., wie auch in diesem Film gegenüber einem Elternteil. Meistens betrifft dies die Väter.

Dieser Film ist zwar nicht unumstritten, aber immerhin wurde hier PAS mal wenigstens thematisiert. Der Film ist auch in der ARD-Mediathek abrufbar. Als öffentlich-rechtlicher Sender ist es der ARD üblicherweise nur erlaubt die Sendungen ein Jahr in der Mediathek zu belassen. Danach sind die Filme nur noch in Ausnahmefällen abrufbar.

WEIL DU MIR GEHÖRST soll normalerweise noch bis zum 16. April abrufbar sein. Allerdings soll bei diesem Film die Frist wahrscheinlich nochmals um 3 Monate verlängert werden.

Als Alternative bietet es sich an den Film aus der MEDIATHEK auf den eigenen Rechner runterzuladen und auf dem eigenen Gerät zu speichern, oder es ectl. sogar wieder auf einer Videoplattform hochzuladen. Ob das unbedingt bei YOUTUBE oder einer anderen hier gebräuchlichen Plattform sein sollte kann nicht unbedingt gesagt werden, denn die ARD könnte eine Urheberrechtsverletzung geltend machen, und das Video evtl. wieder löschen lassen.

In solchen Fällen empfiehlt es sich wohl eher das Video auf einer russischen Plattform hochzuladen. Allerdings muss der Film zunächst mal runtergeladen werden, und das geht bei der ARD-Mediathek nicht unbedingt nicht so einfach.

Weiterlesen „VIDEO-DOWNLOAD: Weil du mir gehörst.“

LESEEMPFEHLUNG: Pflegegewalt

I. Hoheitliche Ermittlungspflicht bei Pflegegewalt

Diese Situation, die Sie gerade in dem Video angeschaut haben, hat es nämlich nie gegeben. Jedenfalls nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Bremerhaven, des Bundeskriminalamtes, des Betreuungsgerichtes Bremerhaven und der Verfahrenspflegerin des Michael P.. Dieses Video löst nämlich ein Beweisproblem aus, das es keinesfalls geben darf. Weil es nicht sein darf. Wieso das so ist? Dazu gleich, zunächst: Was sehen wir hier in diesem Video eigentlich konkret, was dieses Video so gefährlich macht?

Wir sehen in dem Video eine 8-Jährige, die gekonnt ihren schwerstbehinderten Onkel Michael P. samt dessen Rollstuhl durch das Weidenschlösschen des Speckenbütteler Parks in Bremerhaven kurvt. Ersichtlich sehr zu Michael P.s Freude, der sich zudem über die Vögel, die zwitschern, freut und dies auch kundtut. An der leicht gewagten, aber trotzdem gelungenen Fahrspur erkennt der kundige Betrachter sofort: Das macht die Kleine nicht zum ersten Mal, sie kann Rollstühle manövrieren. Auch über ungewöhnliches Gelände. Genauso wie sie die Windeln ihres Onkels wechseln, ihn füttern, ihm die Zähne putzen oder ihm die Schuhe anziehen kann. Und ihm auch seine Medikamente kompetent verabreichen kann. Die beiden haben Spaß miteinander, Michael P. vertraut ihr erkennbar und macht die gewagte Fahrt gerne mit. Weil das kleine Mädchen mit ihm aufgewachsen ist, als wäre sie seine Schwester. Und um mit ihm so gut umgehen zu können und eine so enge Beziehung entwickeln zu können, extra einen Inklusions-Kindergarten und eine Inklusions-Schule besucht hat.

(…weiterlesen…)

https://www.netzwerkpflegegewalt.de/michael_p-425473.html

Eltern empfehlen Familienanwälte

Gerade empfehlen einige Eltern Anwälte für das Familienrecht mit denen sie anscheinend gute Erfahrungen gemacht haben. Ich will diese Anwälte hier mal nennen, in der Hoffnung mit der Zeit mal zu erfahren wer wirklich gut ist.

Die hier genannten Anwälte stammen alle aus NRW, somit also aus der Umgebung. Die Reihenfolge ist zufällig gewählt.

Rechtsanwalt Rainer Bohm
42659 Solingen Vorländerstraße 25

Rechtsanwalt Nimrod in Essen

Rechtsanwaltskanzlei Fricke, Deike & Ellrich,

44787 Bochum Grabenstraße 42

Rechtsanwälte Brauksiepe, Rotterdam und Kenkel
45883 Gelsenkirchen Küppersbuschstraße 29

ANMERKUNGEN:

RA Bohm aus Solingen ist bekannt, weil er im Internet schon mehrfach kritische Äußerungen von sich gegeben hat. Dieser Anwalt wurde von uns schon mehrfach weitergegeben, aber es liegt bisher kein Erfahrungsbericht vor.

RA Nimrod wurde auch empfohlen, aber hier wären wir im Moment etwas skeptisch und entsprechend vorsichtig. Erfahrungsberichte liegen hier bisher nicht vor.

RA Braucksiepe ist hier persönlich bekannt. Welcher Anwalt Familerecht bearbeitet aber nicht. Im Februar 2020 hat die Kanzlei einen Nachbarn vertreten, und man hatte gegen das JA gewonnen.

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FREMDBEITRAG: FREIHEIT FÜR V.

…. UND IHREN KLEINEN SOHN M. , der seiner Mutter V. noch im Kreißsaal heimtückisch durch das Jugendamt / Erding & Familiengericht / Erding willkürlich entrissen wurde und zu einer Inkognito-Pflegefamilie gebracht wurde, bei der mein Enkelsohn M. bis heute lebt!

DER  JUSTIZ-SKANDAL  IM  NAMEN  DES  DEUTSCHEN  VOLKES :

EINE  ( aussergewöhnliche )  LIEBE ,  DIE  NICHT  SEIN  DARF  ! ? !

WER  JETZT  NOCH  GLAUBT ,  ES  IST  NUR  GANZ  EINFACH  EINE  DRAMATISCHE  “ FAMILIENGESCHICHTE “ ,  DER  IRRT  SICH  . . .

Der Name meiner Tochter V. und der Name ihres kleinen Sohnes M. dürfen nicht vollständig genannt werden – auch auf Fotos / Filmen dürfen die Gesichter nur unkenntlich erscheinen, weil die „Entscheidungsträger“ – der durch das AMTSGERICHT ERDING bestellte Berufsbetreuer ANDREAS MEIER / ERDING sowie das FAMILIENGERICHT & JUGENDAMT / ERDING –  das so angeordnet haben !

eim  „Europäischen Gerichtshof“  für Menschenrechte“ wurde vor 6 Jahren (!) im Februar 2014 eine Beschwerde gegen die  „BUNDESREPUBLIK  DEUTSCHLAND“  eingereicht !

ZUMINDEST  haben wir  vom  „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) / Strassburg “ im April 2016 erfahren, dass diese Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland – in unserem  “ Fall “ ,   eine Beschwerde wegen MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN im Betreuungsverfahren einer Frau mit Handicap ,  angenommen wurde.

Aktuell haben wir im Januar 2020 erfahren, dass in wenigen Monaten ein Urteil vom EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF / Strassburg (EGMR) zu erwarten ist . . .

(…weiterlesen…)

FREMDBEITRAG: Petition an den EUGH

An den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
F-67000 Strasbourg
März 2020

Einreichung einer Petition zur Schaffung einer Gesetzes-Reform in Deutschland zur Einhaltung elementarer Menschenrechte.

Hauptpetent
Arne Karl Fellner 7 Rue de la Mairie
F – 67970 Oermingen

Als Hauptpetenten und mit den noch nachzureichenden Unterschriften von um Hilfe bittenden deutschen Bürgern, Justizopfern und Menschenrechtsvereinen bitte ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die deutsche Regierung als Gesetzgeber und deren Justiz aufzufordern, ein Regelwerk zu schaffen, welches zeitnah allen in Deutschland klagenden und beklagten Personen das Recht zuspricht und garantiert, daß elementare Menschenrechte seitens der deutschen Justiz nicht mehr gebrochen werden können.
Der EuGH möge beschließen, daß zur Sicherung einer fairen Gerichtsverhandlung gemäß Art. 13 EMRK eingeführt werden soll,
1) Digitale Prozessbeobachtung in Bild und Ton
2) Digitale Aufzeichnung von Verhören bei der Polizei in Bild und Ton
um sicherzustellen, daß das Recht auf eine faire Verhandlung gemäß Art. 6 EMRK, sowie das Recht auf eine wirksame Beschwerde gemäß Art. 13 EMRK, sowie das im deutschen Grundgesetz garantierte Gleichheitsprinzip vor dem Gesetz jedem Bürger als Bringschuld anerkannt wird.
Das Ziel einer digitalen Aufzeichnung bei Verhören durch Polizei und Staatsanwaltschaft, sowie der digitalen Aufzeichnung in Bild und Ton bei Gericht soll keinesfalls das Ziel haben, das tägliche Fernsehprogramm zu bereichern, sondern muss zur Sicherstellung und dem Nachweis dienen, daß Polizeiverhöre UND Gerichtsverhandlungen rechtskonform abgelaufen sind.
Vorteil ist
Rechtssicherheit für alle Prozessbeteiligten Entlastung der Polizei und Justiz Kostensenkung für den Steuerzahler
Digitale Aufzeichnungen bei Verhören und Kameraaufzeichnungen sind bereits im deutschen Recht vorhanden und sollen laut dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Richter am BGH Neskovic im Paragrafen 274 III, aber auch in den §§ 58a, 168a, 247 und 255 dokumentiert sein.
Siehe Anlage 1
Geschichte der Filmaufzeichnung bei Gericht
Nicht nur die Nürnberger Prozesse der Alliierten gegen die Hauptangeklagten des Nazi-Regimes, sondern auch der Prozess gegen Adolf Eichmann in Israel und Klaus Barbie in Frankreich zeigen wie wichtig eine digitale Aufzeichnung von Gerichtsverhandlungen sind und eine spätere Legendenbildung und zeit-und kostenaufwendige Wiederaufnahme verhindert.
Aber auch im Nachkriegsdeutschland gab es Kameraaufzeichnungen bei Gerichtsverhandlungen, die heute noch einsehbar sind.
Die Gerichtsverhandlung gegen die Mitglieder der Bader-Meinhof-Bande wurde vom deutschen Fernsehen während der Verhandlung aufgenommen und sogar teilweise im Fernsehen abgespielt. Hier sprach man ebenso wenig von Pranger, wie man das eigens für die Verhandlung vor dem Gefängnis Stuttgart Stammheim errichtete Gerichtsgebäude, welche eine in Beton gegossene Vorverurteilung im Nachhinein angesehen werden muss, als Gerichtssitz erklärt hat.
Damit möchte ich aber keinesfalls die Taten der RAF in irgendeine Richtung bewerten.
Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz.
Artikel 3 Deutsches Grundgesetz.
Während die Ministerien des Inneren und der Justiz die digitale Überwachung des Bürgers angeblich zu dessen Schutz, durch massenhafte Überwachung des innerstädtischen Straßenverkehrs, innerhalb S-Bahnen und U-Bahnen, Bahnhöfen, öffentlichen Plätzen, Flughäfen und vor Gerichtsgebäuden fordert und nicht selten zur Aufklärung von Straftaten erfolgreich angewendet hat, wird der Schutz des Bürgers als Angeklagter bei Gerichtsverhandlung nicht nur vehement abgelehnt, es wird, wie in einem Fall in Nürnberg im Dezember 2017, der gegen Polizeibeamte lief, sogar ein Verbot an Mitschrift der Verhandlung per Gerichtsbeschluss untersagt!
Zeugen: Gustl Ferdinand Mollath, Martin Heidingsfelder und Andere.
Prozessbeobachter, die ihr Recht auf Besuch einer öffentlichen Verhandlung zur Sicherung einer fairen Gerichtsverhandlung ausüben möchten, werden durch Aufzeichnung derer Personalien mittels Kopie des „PERSONAL-Ausweises“, rechtswidrig deren Daten erfasst und, wo auch immer und für was auch immer gespeichert. Nicht selten werden Prozessbeobachter anschließend willkürlich verfolgt!
Dieser Rechtsbruch, enorm gerügt vom Anwalt für Menschenrechte Dr. Schneider-Addae-Mensah wurde im Jahre 2015 im Amtsgericht Karlsruhe durch Anweisung der dortigen Justiz begangen.
Der Gesetzgeber fordert seit dem Jahr 2020, dass jeder Bäcker verpflichtet sei, einen Kassenzettel beim Kauf eines Brötchens auszugeben, beim Einkauf in Supermärkten ist dies ebenso. Verlangt ein Beklagter vor Gericht, man möge zum Beweis einer rechtskonformen Gerichtsverhandlung die gesprochenen Daten aller Prozessbeteiligten digital aufzeichnen, wird dies verweigert, denn es dient angeblich dem Datenschutz.
Hier wird in gängiger Praxis die Überwachung des Volkes unter Verweigerung der im Gesetz verankerten Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt und die digitale Aufzeichnung vom Kauf von Lebensmitteln höher bewertet, als elementare Freiheitsrechte der Bürger.
Die Gleichheit vor dem Gesetz wird dem schutzsuchenden Bürger rechtswidrig aberkannt.
Am 13.November 2019 beantragte die forensische Psychologin Dr. Andrea Christidis aus Gießen beim dortigen Amtsgericht die digitale Aufzeichnung der Verhandlung. Amtsrichterin Kassel genehmigte diesen Antrag. Siehe Youtube.

Auch gibt es Berufe, für die digitale Überwachung derer Tätigkeiten vom deutschen Gesetzgeber gefordert werden.
Dazu zählen u.a.
– Fachkräfte für Geldzählung in den Landeszentralbanken
– Piloten in deren Flugzeugen durch sogenannte „Black-Box“
– Berufskraftfahrer durch digitale Fahrtenschreiber
In Deutschland wurden in den Gerichtsverhandlungen gegen Gustl Ferdinand Mollath, Ulvi Kulac, Dennis Stephan bemerkenswerte Wahrheiten aktenkundig und wurden durch die öffentliche Presse gefiltert oder gar vorsätzlich verfälscht an den Leser und Fernsehzuschauer weitergegeben.
Eine genaue Weitergabe dieser Wahrheiten durch die obrigkeitshörige deutsche Presse hätten aber auch massenhaft Menschen auf die Straßen zu einem Volksaufstand getrieben!
Mit Digitaler Prozessbeobachtung wären für den Angeklagten und die Zeugen Rechtsmittel geschaffen, der Presse bei Verleumdungen mittels Klage Einhalt zu gebieten! Der Begriff „Lügenpresse“ und letztendlich die Entstehung einer neuen Partei ( AfD ) hätte es kaum gegeben. Auch würden sich Polizisten und Justizjuristen weigern können, den „Code of Silence“ anzuwenden und wären ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erpressbar!
Digitale Prozessbeobachtung dient ehrbaren Polizisten, Staatsanwälten und Richtern enorm.
Aber auch die vielen Prozessbeobachter aus Internetforen, angereist aus ganz Deutschland mussten erschreckende Tatsachen zur Kenntnis nehmen, die so schrecklich waren, dass sie selbst im höchsten Interesse der Wahrheitsweitergabe nicht an die Öffentlichkeit gegeben werden sollten und auch nicht wurden.
Folter bei Verhören durch deutsche Polizisten wurde aktenkundig und werden der Öffentlichkeit verheimlicht.
Auch aktenkundig ist, in vielen Gerichtsverfahren in Deutschland findet ein sogenanntes „versehentliches Abhandenkommen“ von Beweismaterial statt, welches, wie im Fall des mittlerweilen freigesprochenen, jedoch noch lange nach dem Freispruch wegen erwiesener Unschuld in der Forensik befindenden Ulvi Kulac zu brüllendem Gelächter bei der Wiederaufnahme führte, als die Staatsanwaltschaft zugeben musste, dass wichtige Polizeiprotokolle versehentlich geschreddert wurden. Auch im Bezug auf die 10 Morde des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) wurden sehr viele Akten „versehentlich“ rechtswidrig und weit verfrüht geschreddert.
Zeuge dafür MdB Petra Pau, stellvertretende Bundestagspräsidentin und stellvertretende Leiterin des NSU-Untersuchungsausschusses, bzw. NSU-Watch und deren gesicherte Daten auf Twitter!
Der Journalist und Pressepreisträger des DAV, Dr. Otto Langels fordert in seinem Gastkommentar im Deutschen Anwaltsblatt 8+9 / 2011 Seite 637
Keine Vernehmung ohne Kamera
Er verweist dabei auf Fälle in Deutschland, bei denen Angeklagte durch Folter bei Polizeiverhören zu Geständnissen gezwungen wurden, die sich später als falsch herausstellten. Auch Ulvi Kulac wurde gefoltert, dessen Entlastungszeugen genötigt, ihre Aussagen zurückzunehmen.
„In anderen Ländern“, so Dr. Otto Langels „hat man aus den verhängnisvollen Verhören und falschen Geständnissen längst Lehren gezogen. In England zum Beispiel,“ so der Pressepreisträger weiter, „ist es verpflichtend, die Vernehmung von Beschuldigten auf Video aufzuzeichnen.“

Anlage: Ausdruck aus dem Anwaltsblatt
Die deutsche Justiz, die sich als eines der besten Rechtssysteme der Welt bezeichnet, verfügt über enorme Kritiker aus den eigenen Reihen, die sich, aus welchen Gründen auch immer erst nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder nach dem Ende ihres Bundestagsmandates ihre Stimme erheben, sind enorm.
Mollath-Anwalt Dr. Strate, der ehemalige höchste bayrische Steuerfahnder und Mollath-Aktivist Ministerialrat Dr. Schlötterer, der leitende Oberstaatsanwalt Jörg Hillinger (tödlich verunfallt) aber auch der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm kritisieren die deutsche Justiz derart, daß eine digitale Aufzeichnung von Gerichtsverhandlungen der einzig sichere Weg zu sein scheint, das geltende Recht in Deutschland nachweisbar und zwingend durchzusetzen. Namhafte Organisationen wie die Gießener Akademische Gesellschaft
Prof.Dr.Ing. Aris Christidis Dr.Andrea Christidis Prof.Dr.Philip Churchill
unterstützen diese Petition
Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist durch Einsicht der eigenen Statistiken bekannt, in welch einer enormen Anzahl von rechtskräftigen Verurteilungen die Bundesrepublik Deutschland angesiedelt ist.
Digitale Prozessbeobachtung in deutschen Gerichten und die digitale Aufzeichnung von Polizeiverhören, würden nicht nur die Arbeit des Europäischen Gerichtshofes enorm senken und somit nicht nur dem Steuerzahler enorme Kosten verhindern, auch wäre Deutschland in Sachen Rechtsprechung auf einer Ebene, die es behauptet zu sein und in jedem Fall verdient.
Anlage
Fehler von Richtern und Staatsanwaltschaft ist verständlich, Willkür und deren Förderung durch Unterlassung nicht.
Abschließend dazu ein Zitat des Obersten Richters in Deutschlands, des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts a.D., in seiner Rede auf dem 62. Deutschen Juristentag in Bremen, zitiert nach dem “Weser Kurier” vom 26.09.1998.
“Zur Verwirklichung von Gerechtigkeit gehört auch, gesetztes Recht anzuwenden und zu vollziehen. Wann immer der Staat darauf verzichtet, bestehendes Recht durchzusetzen – ob aus Überforderung, aus Unvermögen oder aus falsch verstandener Liberalität – gerät auch die Autorität des Rechts ins Wanken. Und wer die Herrschaft des Rechts auch nur partiell suspendiert, gefährdet das Ganze.”
Dr. jur. Roman Herzog, Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland a.D prägte als Bundespräsident den Satz: „Es muss ein Ruck durch Deutschland gehen!“

Mit respektvollem Gruß

Arne Karl Fellner

Nachfolgende Personen und Institutionen unterstützen diese Petition

Prof. Dr. Aris Christidis Gießener Akademische Gesellschaft
Dr. Andrea Christidis Gießener Akademische Gesellschaft
Prof. Dr. Ursula Gresser Internistin in München
Prof. Dr. Wilhelm Schlötterer Ehem. Bayerns oberster Steuerfahnder
Gustl Ferdinand Mollath Justizopfer, 7 ½ Jahre unschuldig in der Psychiatrie
Ilona Haslbauer Justizopfer 14 Jahre unschuldig in der Psychiatrie
Gudrun Rödel Gerichtlich best. Betreuerin (Ulvi Kulac 14 Jahre unschuldig)
Holger Ewald Ehem. Betriebsrat im Dachverband er Psychiatrie in Köln
Celine, Freifrau von Marschall Verein Justizopfer München
Christof Klein Verein Justizopfer München ( Salzburg )
Martin Heidingsfelder Unternehmer, Plagiatsforscher in Nürnberg
Thomas Saschenbrecker Rechtsanwalt, Ettlingen (mittlerweilen sonderbar verunfallt)
Thomas Braun Rechtsanwalt, Bad Soden im Taunus
Deutsche Direkthilfe Bonn
Dirk Lauer Polizei-Oberkommissar iR Rüsselsheim
Andreas Hoppe POLIZEIMEISTER iR 17291 Uckerfelde / Berlin
Heiderose Manthey Journalistin, Arche Viva, Karlsruhe
Klaus und Susanne Stölzel Mollath-Prozessbeobachter und Freund von Richter Rudolf Heindl
Karin Hurrle Reporterin, Ex-SPD Abgeordnete in Haßloch / Pfalz
…..und weit über 2.500 Justizopfer in Deutschland, die aus Angst vor Benachteiligung ihren Namen derzeit nicht veröffentlichen möchten!

Lauter Knall erschreckt Menschen in Bremerhaven

In Bremerhaven haben viele Menschen am Freitag gegen 11.45 Uhr einen lauten Knall gehört. Fenster und Türen kamen wegen der kurzen Druckwelle ins Wackeln.

Ursache unklar

Die Ursache ist unklar. Möglicherweise hat ein Flugzeug die Schallmauer durchbrochen. „Wir haben keine Einsätze, es gab keinen Vorfall in Bremerhaven“, sagte ein Sprecher der Feuerwehr-Rettungsleitstelle. „Auch der Polizei lagen keine Erkenntnisse vor“

Auch wir haben hier diesen Knall gehört. Garantiert kam das nicht von einem Flugzeug das die Schallmauer durchbrochen hat. Dass man bei so einem Knall keine tatsächliche Ursache ermitteln kann ist nur wenig glaubhaft.

KLOPAPIER: Kindeswohlgefährdung verhindert

Schon komisch was für manche Jugendämter alles so eines Kindeswohlgefährdung sein soll.

Mal war es eine zu kleine Küche, die lt. Jugendamt 1,5 qm zu klein gewesen sein sollte. Mal war es die unleugbare Tatsache, dass Kinder in der Nachbarschaft nach etwas essbaren bettelten. Das war dann ausgerechnet an Halloween.

Ja, ja, wenn Kinder durch die Nachbarschaft laufen und

Süßes oder saures

rufen, dann droht bei manchen Jugendämtern die sofortige Inobhutnahme.

Und wie ist das jetzt während der Coronakrise? Jetzt wo in vielen Geschäften das Klopapier und auch noch die Küchenrollen ausverkauft sind. Ist das jetzt vielleicht auch schon für manche Jugendämter eine Kindeswohlgefährdung, wenn Familien mit Kindern nicht mindestens eine komplette Vorratspackung an Toilettenpapier nachweisen können?

Dem BdF ist da eine Familie bekannt, die haben doch tatsächlich nur noch vier (4!) Rollen Toilettenpapier. Vier Rollen Toilettenpapier für Mutter, Vater und Kind, und noch nicht mal Küchenrollen für den Notfall. Zum Glück war das dem BdF früher bekannt geworden, als dem Jugendamt. Da war klar, es musste ein sofortiges Notfallprogramm gestartet werden.

Der BdF ließ sich nicht lumpen. Großzügig spendete ein Mitglied 3 Euro für eine Vorratspackung Toilettenpapier. Ausgestattet mit einem Elektromobil startete ein Mitglied die Rettungsaktion und rollte zum nächsten NETTO-Markt. Es gab zwar kein Toilettenpapier mehr in den Regalen, aber zufällig bekam der Notfallhelfer mit,  dass eine andere Kundin eine Verkäuferin nach dem begehrten Papier fragte. Die Verkäuferin erklärte dass die Filiale gerade eine entsprechende Lieferung erhalten hätte, es aber noch ca. 10 Minuten dauern würde, bis das Papier in die Regale geräumt werden kann, weil gerade andere Waren eingeräumt würden.

10 Minuten Wartezeit, das könnte ja noch reichen, um eine drohende Inobhutnahme zu verhindern. Der nervöse Rollstuhlfahrer wartete also 10 Minuten bis eine ganze Palette an Toilettenpapier das leere Regal erreichte. Ohne Blaueflecken und ohne Knochenbrüche gelang es ihm eine der begehrten Großpackungen an Toilettenpapier zu ergattern. Das Spendengeld reichte dann sogar noch für einen Osterhasen von LINDT, was zwar eine Spitzenmarke ist, aber sicherlich das rare Toilettenpapier nicht in den Schatten stellen konnte. Nun muss noch das Papier zu der Familie transportiert werden, ohne dass der Rollstuhlfahrer von bösen Klopapierneidern überfallen wird. Zur Zeit wird an einer entsprechenden Strategie gearbeitet. Es muss eine sichere Route gefunden werden, und das Toilettenpapier entsprechend getarnt werden.

Für letzteres wurde bereits eine Lösung gefunden. Das Toilettenpapier wird mit Goldpapier umwickelt, damit Passanten das Toilettenpapier für harmlose Goldbarren halten und sich nicht auf den Rollstuhlfahrer stürzen.

Auch eine Strecke, sowie eine Ausweichstrecke wurden schon erarbeitet, aber die müssen natürlich im Moment noch geheim bleiben. Wenn das Klopapier die Familie erreicht hat, und eine Kindeswohlgefährdung damit ausgeschlossen sein dürfte, werden wir hier weiter darüber berichten.

Ja, wir leben aktuell in gefährlichen und schwierigen Zeiten.

UNFASSBAR: Mutter bringt geflüchtetes Kind zurück ins Kinderheim.

Auf FACEBOOK schreibt eine Mutter;

Müssten heute schweren Herzens unser Kind zu wohngruppe bringen sie stand vor unserer Tür

Auf die Frage warum man das Kind zurückgebracht hat kam die Antwort:

Weil sonst die polizei sie abgeholt hätten das wollte ich meiner Tochter nicht antun
Verständlich ist das natürlich schon, aber völlig falsch. Zunächst muss festgestellt werden, dass grundsätzlich nicht die Polizei für so eine Rückführung zuständig ist, und die auch kein Kind ohne Gerichtsbeschluss zurück ins Heim, Pflegeeltern oder Wohngruppe bringen dürfen.
Zunächst müssten die zurzeit verantwortlichen beim Gericht einen Herausgabebeschluss beantragen. Nur in den seltensten Fällen dürfte das Gericht diese einstweilige Anordnung ohne Anhörung der Eltern erlassen. Es müsste eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegen um den Antrag auf einen entsprechenden Beschluss ohne Anhörung durchzuführen.
Schon im Normalfall dürften also einige Tage ins Land gehen, bis so ein Beschluss vorliegt.
Dann würde nicht die Polizei den Auftrag zur Rückführung erhalten, sondern der Gerichtsvollzieher würde den Auftrag erhalten. Allerdings könnte dieser als Amtshilfe die Polizei hinzuziehen.
Wir haben aber im Moment eine besondere Situation  Der Coronavirus ist auf der Seite der Eltern und geflüchteten Kinder. Ämter und Gerichte sind häufig nicht oder nur notbesetzt. Manche Einrichtungen wollen zur Zeit auch gar keine Kinder neu aufnehmen, oder Kinder zurückzunehmen. Es gibt Einrichtungen, die wollen Kinder nicht zurücknehmen die Umgang mit ihren Eltern hatten, oder es sind auch Fälle bekannt, wo geflüchtete Kinder nicht in die Einrichtung zurück durften, weil man Angst hatte, dass andere Kinder mit dem Coronavirus angesteckt werden.
Der Coronavirus ist also eine Chance für Eltern und deren geflüchtete Kinder. Es gibt im Moment absolut keinen Grund in so einem Fall die Kinder wieder zurückzubringen. Im Gegenteil, man sollte die Chance nutzen und sich gut um die Kinder kümmern, denn das ist ja auch gut um seine Erziehungsfähigkeit unter Beweis zu stellen.

Kann Richter Albracht manchmal sogar Rechtsprechung?

Wir erinnern uns, der ehemalige Vorsitzende des BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN hatte 2019 mal ein Verfahren beim Amtsgericht Gelsenkirchen. Klägerin war eine ziemlich gestörte Person, und Richter war Richter Albracht. Über Richter Albracht berichtete bereits Herr Baum aus Bielefeld auf diesem Blog

https://leak6.wordpress.com/2019/07/19/%C2%A7-310-satz-1-zpo-laesst-albracht-gruessen/

Und wir berichteten hier über den merkwürdigen Herrn hier.

Urteil zur Demo beim Flughafen Frankfurt

 

Aus diesem Beitrag stammt auch

… Ein weiteres Gewaltschutzverfahren hat Herr Schreiber gewonnen, und aus zwei Strafverfahren wegen angeblicher Beleidigung ging Herr Schreiber ebenfalls als Sieger hervor. Allerdings gab es da noch ein Verfahren bei einem Richter Albracht. Erst gab es ein Eilverfahren und dann ein Hauptsacheverfahren. Obwohl der Vorsitzende des BdF zum Eilverfahren nicht kommen konnte, hat die Klägerin das Eilverfahren nicht gewonnen, sondern hatte das Eilverfahren zurücknehmen müssen.

Nach diesem Termin verbreitete die Klägerin interessantes über den Richter. Sie teilte mit, dass es ein paar Merkwürdigkeiten gab. So teilte die Dame ihren „Freunden“ mit, dass Richter Albracht ihr in dem Eilverfahren schon mitgeteilt habe, dass sie zwar das Eilverfahren zurücknehmen müsse, aber das Hauptsacheverfahren bei ihm auf jeden Fall gewinnen würde. Außerdem teilte die Dame mit, dass Richter Albracht ihr geraten habe ihre Anträge zu überarbeiten. Er soll der Dame auch gesagt haben, wie sie dies machen soll. Dies zumindest hat die Dame so verbreitet.

Weiter ließ die Dame wissen, dass Richter Albracht ihr zugesagt habe ihre Klage besonders eilig zu bearbeiten, und die Akten nicht zum Landgericht zu schicken, auch wenn es eine Beschwerde von Herrn Schreiber bzw. seinem Anwalt geben würde.

Eine eilige Bearbeitung des Hauptsacheverfahren gab es dann jedoch nicht, was daran lag, dass Herr Schreiber einen Befangenheitsantrag gegen Richter Albracht stellte. Zwar hat das LG den abgelehnt, aber immerhin war damit über Monate keine Bearbeitung durch Richter Albracht mehr möglich. …

Lt. Aussage der Klägerin hatte Richter Albracht ihr also zugesagt, dass sie das Verfahren bei ihr gewinnen würde. Und tatsächlich gewann die kranke Person das Verfahren bei diesem Richter zu 100 %, während die Gegenklage von unserem ehemaligen Vorsitzenden von Richter Albracht vollständig abgelehnt wurde.

Sämtliche andere Klagen dieser Person hat die Frau vollständig verloren. Und auch aus diesem Verfahren ging sie am Ende nicht als Gewinnerin aus dem Rennen, denn das Landgericht hat das Urteil von Albracht kassiert.

Offenbar kann Richter Albracht aber zumindest manchmal sogar Recht sprechen. In dem Verfahren einer anderen gestörten Frau entschied Richter Albracht sogar gegen diese Person, ohne dass man dafür zum Landgericht gehen musste.

Auch diese Frau ist dem BdF bekannt.

Rechtsanwalt Möbius hat das Urteil von Richter Albracht hier veröffentlicht.

Klicke, um auf ag-gelsenkirchen_405-c-78-20_turboquerulantin.pdf zuzugreifen

Bewährung für 440 Millionen Steuerhinterziehung. Was machen da Schwarzfahrer verkehrt?

Uli Hoeneß war mal wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Die Anklage warf dem Angeklagten damals vor, dass er Steuern in der Höhe von 3,5 Millionen Euro hinterzogen hätte. Während der Verhandlung wurde die Summe dann immer höher. Am Ende ging es dann um ca. 30 Millionen Euro. Ein stolzes Sümmchen.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Manager dann auch eine Haftstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten.

Das wären dann 66 Monate Haft für 30 Millionen Steuerhinterziehung. Für eine Millionen sollte es also gute 2 Monate Haft geben.

Es kam etwas anders. Der Richter verurteilte den Steuerhinterziehung zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft. So eine Haftstrafe kann man nicht mehr zur Bewährung aussetzen.

Das waren dann 42 Monate Haft. Ca. 1.5 Monate Haft pro Millionen.

Uli Hoeneß musste nicht die gesamte Zeit absitzen. Als Ersttäter konnte er nach der Halbstrafe die JVA verlassen. Die Reststrafe wurde dann zu 3 Jahren Bewährung ausgesetzt.

Der Manager saß für 30 Millionen Euro 21 Monate in Haft. Pro Millionen saß er also weniger als 1 Monat in der JVA.

Man könnte das als ausgesprochen milde ansehen, aber heute gab es Urteile wegen Steuerhinterziehung in ganz anderen Dimensionen. Die diesbezüglichen Urteile sind so milde, dass Uli Hoeneß schon fast wie ein Justizopfer aussehen lässt.

Heute gab es Urteile vom Landgericht Bonn. Dort gab es Urteile gegen drei Angeklagte. Es ging um Cum-Ex-Geschäfte, also um Steuerhinterziehung durch Aktiengeschäfte. Es war nicht unbedingt klar, dass die aktuelle Gesetzeslage eine Verurteilung der Angeklagten zulassen würde. Es ging bei diese Verfahren um Steuerhinterziehung in der Höhe von 440 Millionen Euro.

Weiterlesen „Bewährung für 440 Millionen Steuerhinterziehung. Was machen da Schwarzfahrer verkehrt?“

Corona und das Jugendamt

Das Coronavirus hat auch Auswirkungen auf Heimkinder, Kinderheime, Pflegeeltern und Eltern die von ihren Kindern getrennt leben müssen. Viele Eltern und Kinder berichten, dass Umgänge zwischen Eltern und ihren Kindern zur Zeit ausgesetzt werden, und dies mit dem Coronavirus begründet wird.

Das stimmt natürlich schon. Das Coronavirus macht von getrennt lebenden Eltern und deren Kindern keinen halt. Eine Ansteckungsgefahr lässt sich natürlich nicht leugnen. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass sich die Kinderheime vor solch einer zusätzlichen Ansteckungsgefahr schützen wollen, aber es fällt sowohl den Kindern und den Eltern, bzw. einem Elternteil schwer, wenn die seltenen Umgänge auch noch ausfallen.

Doch man sollte sich in dieser Situation auch mal die Frage stellen, ob das Coronavirus wirklich immer negativ für die Eltern-Kind-Beziehung ausfallen muss. Zum Glück gibt es auch einige Meldungen von Eltern und Kinder, für die die aktuelle Gefahr die von dem Coronavirus ausgeht, bisher positive Auswirkungen hatte.

Weiterlesen „Corona und das Jugendamt“

KOMMUNALWAHL BAYERN: Stichwahl verfassungswidrig?

PRESSEMITTEILUNG:

Die Stichwahlen zur bayerischen Kommunalwahl in knapp zwei Wochen finden wegen der Corona-Krise ausschließlich als Briefwahl statt. Dies kündigten Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und sein Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) am Montag in München an. Herrmann sagte, die betroffenen Kommunen würden nun aufgefordert, entsprechend Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten vorzubereiten und zu versenden.

Diese Pressemitteilung gab es heute. Wie seht ihr das, ist so eine ausschließliche Briefwahl noch mit dem Grundgesetz vereinbar?

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