FREMDBEITRAG: FREIHEIT FÜR V.

…. UND IHREN KLEINEN SOHN M. , der seiner Mutter V. noch im Kreißsaal heimtückisch durch das Jugendamt / Erding & Familiengericht / Erding willkürlich entrissen wurde und zu einer Inkognito-Pflegefamilie gebracht wurde, bei der mein Enkelsohn M. bis heute lebt!

DER  JUSTIZ-SKANDAL  IM  NAMEN  DES  DEUTSCHEN  VOLKES :

EINE  ( aussergewöhnliche )  LIEBE ,  DIE  NICHT  SEIN  DARF  ! ? !

WER  JETZT  NOCH  GLAUBT ,  ES  IST  NUR  GANZ  EINFACH  EINE  DRAMATISCHE  “ FAMILIENGESCHICHTE “ ,  DER  IRRT  SICH  . . .

Der Name meiner Tochter V. und der Name ihres kleinen Sohnes M. dürfen nicht vollständig genannt werden – auch auf Fotos / Filmen dürfen die Gesichter nur unkenntlich erscheinen, weil die „Entscheidungsträger“ – der durch das AMTSGERICHT ERDING bestellte Berufsbetreuer ANDREAS MEIER / ERDING sowie das FAMILIENGERICHT & JUGENDAMT / ERDING –  das so angeordnet haben !

eim  „Europäischen Gerichtshof“  für Menschenrechte“ wurde vor 6 Jahren (!) im Februar 2014 eine Beschwerde gegen die  „BUNDESREPUBLIK  DEUTSCHLAND“  eingereicht !

ZUMINDEST  haben wir  vom  „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) / Strassburg “ im April 2016 erfahren, dass diese Beschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland – in unserem  “ Fall “ ,   eine Beschwerde wegen MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN im Betreuungsverfahren einer Frau mit Handicap ,  angenommen wurde.

Aktuell haben wir im Januar 2020 erfahren, dass in wenigen Monaten ein Urteil vom EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF / Strassburg (EGMR) zu erwarten ist . . .

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FREMDBEITRAG: Petition an den EUGH

An den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
F-67000 Strasbourg
März 2020

Einreichung einer Petition zur Schaffung einer Gesetzes-Reform in Deutschland zur Einhaltung elementarer Menschenrechte.

Hauptpetent
Arne Karl Fellner 7 Rue de la Mairie
F – 67970 Oermingen

Als Hauptpetenten und mit den noch nachzureichenden Unterschriften von um Hilfe bittenden deutschen Bürgern, Justizopfern und Menschenrechtsvereinen bitte ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die deutsche Regierung als Gesetzgeber und deren Justiz aufzufordern, ein Regelwerk zu schaffen, welches zeitnah allen in Deutschland klagenden und beklagten Personen das Recht zuspricht und garantiert, daß elementare Menschenrechte seitens der deutschen Justiz nicht mehr gebrochen werden können.
Der EuGH möge beschließen, daß zur Sicherung einer fairen Gerichtsverhandlung gemäß Art. 13 EMRK eingeführt werden soll,
1) Digitale Prozessbeobachtung in Bild und Ton
2) Digitale Aufzeichnung von Verhören bei der Polizei in Bild und Ton
um sicherzustellen, daß das Recht auf eine faire Verhandlung gemäß Art. 6 EMRK, sowie das Recht auf eine wirksame Beschwerde gemäß Art. 13 EMRK, sowie das im deutschen Grundgesetz garantierte Gleichheitsprinzip vor dem Gesetz jedem Bürger als Bringschuld anerkannt wird.
Das Ziel einer digitalen Aufzeichnung bei Verhören durch Polizei und Staatsanwaltschaft, sowie der digitalen Aufzeichnung in Bild und Ton bei Gericht soll keinesfalls das Ziel haben, das tägliche Fernsehprogramm zu bereichern, sondern muss zur Sicherstellung und dem Nachweis dienen, daß Polizeiverhöre UND Gerichtsverhandlungen rechtskonform abgelaufen sind.
Vorteil ist
Rechtssicherheit für alle Prozessbeteiligten Entlastung der Polizei und Justiz Kostensenkung für den Steuerzahler
Digitale Aufzeichnungen bei Verhören und Kameraaufzeichnungen sind bereits im deutschen Recht vorhanden und sollen laut dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Richter am BGH Neskovic im Paragrafen 274 III, aber auch in den §§ 58a, 168a, 247 und 255 dokumentiert sein.
Siehe Anlage 1
Geschichte der Filmaufzeichnung bei Gericht
Nicht nur die Nürnberger Prozesse der Alliierten gegen die Hauptangeklagten des Nazi-Regimes, sondern auch der Prozess gegen Adolf Eichmann in Israel und Klaus Barbie in Frankreich zeigen wie wichtig eine digitale Aufzeichnung von Gerichtsverhandlungen sind und eine spätere Legendenbildung und zeit-und kostenaufwendige Wiederaufnahme verhindert.
Aber auch im Nachkriegsdeutschland gab es Kameraaufzeichnungen bei Gerichtsverhandlungen, die heute noch einsehbar sind.
Die Gerichtsverhandlung gegen die Mitglieder der Bader-Meinhof-Bande wurde vom deutschen Fernsehen während der Verhandlung aufgenommen und sogar teilweise im Fernsehen abgespielt. Hier sprach man ebenso wenig von Pranger, wie man das eigens für die Verhandlung vor dem Gefängnis Stuttgart Stammheim errichtete Gerichtsgebäude, welche eine in Beton gegossene Vorverurteilung im Nachhinein angesehen werden muss, als Gerichtssitz erklärt hat.
Damit möchte ich aber keinesfalls die Taten der RAF in irgendeine Richtung bewerten.
Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz.
Artikel 3 Deutsches Grundgesetz.
Während die Ministerien des Inneren und der Justiz die digitale Überwachung des Bürgers angeblich zu dessen Schutz, durch massenhafte Überwachung des innerstädtischen Straßenverkehrs, innerhalb S-Bahnen und U-Bahnen, Bahnhöfen, öffentlichen Plätzen, Flughäfen und vor Gerichtsgebäuden fordert und nicht selten zur Aufklärung von Straftaten erfolgreich angewendet hat, wird der Schutz des Bürgers als Angeklagter bei Gerichtsverhandlung nicht nur vehement abgelehnt, es wird, wie in einem Fall in Nürnberg im Dezember 2017, der gegen Polizeibeamte lief, sogar ein Verbot an Mitschrift der Verhandlung per Gerichtsbeschluss untersagt!
Zeugen: Gustl Ferdinand Mollath, Martin Heidingsfelder und Andere.
Prozessbeobachter, die ihr Recht auf Besuch einer öffentlichen Verhandlung zur Sicherung einer fairen Gerichtsverhandlung ausüben möchten, werden durch Aufzeichnung derer Personalien mittels Kopie des „PERSONAL-Ausweises“, rechtswidrig deren Daten erfasst und, wo auch immer und für was auch immer gespeichert. Nicht selten werden Prozessbeobachter anschließend willkürlich verfolgt!
Dieser Rechtsbruch, enorm gerügt vom Anwalt für Menschenrechte Dr. Schneider-Addae-Mensah wurde im Jahre 2015 im Amtsgericht Karlsruhe durch Anweisung der dortigen Justiz begangen.
Der Gesetzgeber fordert seit dem Jahr 2020, dass jeder Bäcker verpflichtet sei, einen Kassenzettel beim Kauf eines Brötchens auszugeben, beim Einkauf in Supermärkten ist dies ebenso. Verlangt ein Beklagter vor Gericht, man möge zum Beweis einer rechtskonformen Gerichtsverhandlung die gesprochenen Daten aller Prozessbeteiligten digital aufzeichnen, wird dies verweigert, denn es dient angeblich dem Datenschutz.
Hier wird in gängiger Praxis die Überwachung des Volkes unter Verweigerung der im Gesetz verankerten Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt und die digitale Aufzeichnung vom Kauf von Lebensmitteln höher bewertet, als elementare Freiheitsrechte der Bürger.
Die Gleichheit vor dem Gesetz wird dem schutzsuchenden Bürger rechtswidrig aberkannt.
Am 13.November 2019 beantragte die forensische Psychologin Dr. Andrea Christidis aus Gießen beim dortigen Amtsgericht die digitale Aufzeichnung der Verhandlung. Amtsrichterin Kassel genehmigte diesen Antrag. Siehe Youtube.

Auch gibt es Berufe, für die digitale Überwachung derer Tätigkeiten vom deutschen Gesetzgeber gefordert werden.
Dazu zählen u.a.
– Fachkräfte für Geldzählung in den Landeszentralbanken
– Piloten in deren Flugzeugen durch sogenannte „Black-Box“
– Berufskraftfahrer durch digitale Fahrtenschreiber
In Deutschland wurden in den Gerichtsverhandlungen gegen Gustl Ferdinand Mollath, Ulvi Kulac, Dennis Stephan bemerkenswerte Wahrheiten aktenkundig und wurden durch die öffentliche Presse gefiltert oder gar vorsätzlich verfälscht an den Leser und Fernsehzuschauer weitergegeben.
Eine genaue Weitergabe dieser Wahrheiten durch die obrigkeitshörige deutsche Presse hätten aber auch massenhaft Menschen auf die Straßen zu einem Volksaufstand getrieben!
Mit Digitaler Prozessbeobachtung wären für den Angeklagten und die Zeugen Rechtsmittel geschaffen, der Presse bei Verleumdungen mittels Klage Einhalt zu gebieten! Der Begriff „Lügenpresse“ und letztendlich die Entstehung einer neuen Partei ( AfD ) hätte es kaum gegeben. Auch würden sich Polizisten und Justizjuristen weigern können, den „Code of Silence“ anzuwenden und wären ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erpressbar!
Digitale Prozessbeobachtung dient ehrbaren Polizisten, Staatsanwälten und Richtern enorm.
Aber auch die vielen Prozessbeobachter aus Internetforen, angereist aus ganz Deutschland mussten erschreckende Tatsachen zur Kenntnis nehmen, die so schrecklich waren, dass sie selbst im höchsten Interesse der Wahrheitsweitergabe nicht an die Öffentlichkeit gegeben werden sollten und auch nicht wurden.
Folter bei Verhören durch deutsche Polizisten wurde aktenkundig und werden der Öffentlichkeit verheimlicht.
Auch aktenkundig ist, in vielen Gerichtsverfahren in Deutschland findet ein sogenanntes „versehentliches Abhandenkommen“ von Beweismaterial statt, welches, wie im Fall des mittlerweilen freigesprochenen, jedoch noch lange nach dem Freispruch wegen erwiesener Unschuld in der Forensik befindenden Ulvi Kulac zu brüllendem Gelächter bei der Wiederaufnahme führte, als die Staatsanwaltschaft zugeben musste, dass wichtige Polizeiprotokolle versehentlich geschreddert wurden. Auch im Bezug auf die 10 Morde des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) wurden sehr viele Akten „versehentlich“ rechtswidrig und weit verfrüht geschreddert.
Zeuge dafür MdB Petra Pau, stellvertretende Bundestagspräsidentin und stellvertretende Leiterin des NSU-Untersuchungsausschusses, bzw. NSU-Watch und deren gesicherte Daten auf Twitter!
Der Journalist und Pressepreisträger des DAV, Dr. Otto Langels fordert in seinem Gastkommentar im Deutschen Anwaltsblatt 8+9 / 2011 Seite 637
Keine Vernehmung ohne Kamera
Er verweist dabei auf Fälle in Deutschland, bei denen Angeklagte durch Folter bei Polizeiverhören zu Geständnissen gezwungen wurden, die sich später als falsch herausstellten. Auch Ulvi Kulac wurde gefoltert, dessen Entlastungszeugen genötigt, ihre Aussagen zurückzunehmen.
„In anderen Ländern“, so Dr. Otto Langels „hat man aus den verhängnisvollen Verhören und falschen Geständnissen längst Lehren gezogen. In England zum Beispiel,“ so der Pressepreisträger weiter, „ist es verpflichtend, die Vernehmung von Beschuldigten auf Video aufzuzeichnen.“

Anlage: Ausdruck aus dem Anwaltsblatt
Die deutsche Justiz, die sich als eines der besten Rechtssysteme der Welt bezeichnet, verfügt über enorme Kritiker aus den eigenen Reihen, die sich, aus welchen Gründen auch immer erst nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder nach dem Ende ihres Bundestagsmandates ihre Stimme erheben, sind enorm.
Mollath-Anwalt Dr. Strate, der ehemalige höchste bayrische Steuerfahnder und Mollath-Aktivist Ministerialrat Dr. Schlötterer, der leitende Oberstaatsanwalt Jörg Hillinger (tödlich verunfallt) aber auch der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm kritisieren die deutsche Justiz derart, daß eine digitale Aufzeichnung von Gerichtsverhandlungen der einzig sichere Weg zu sein scheint, das geltende Recht in Deutschland nachweisbar und zwingend durchzusetzen. Namhafte Organisationen wie die Gießener Akademische Gesellschaft
Prof.Dr.Ing. Aris Christidis Dr.Andrea Christidis Prof.Dr.Philip Churchill
unterstützen diese Petition
Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist durch Einsicht der eigenen Statistiken bekannt, in welch einer enormen Anzahl von rechtskräftigen Verurteilungen die Bundesrepublik Deutschland angesiedelt ist.
Digitale Prozessbeobachtung in deutschen Gerichten und die digitale Aufzeichnung von Polizeiverhören, würden nicht nur die Arbeit des Europäischen Gerichtshofes enorm senken und somit nicht nur dem Steuerzahler enorme Kosten verhindern, auch wäre Deutschland in Sachen Rechtsprechung auf einer Ebene, die es behauptet zu sein und in jedem Fall verdient.
Anlage
Fehler von Richtern und Staatsanwaltschaft ist verständlich, Willkür und deren Förderung durch Unterlassung nicht.
Abschließend dazu ein Zitat des Obersten Richters in Deutschlands, des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts a.D., in seiner Rede auf dem 62. Deutschen Juristentag in Bremen, zitiert nach dem “Weser Kurier” vom 26.09.1998.
“Zur Verwirklichung von Gerechtigkeit gehört auch, gesetztes Recht anzuwenden und zu vollziehen. Wann immer der Staat darauf verzichtet, bestehendes Recht durchzusetzen – ob aus Überforderung, aus Unvermögen oder aus falsch verstandener Liberalität – gerät auch die Autorität des Rechts ins Wanken. Und wer die Herrschaft des Rechts auch nur partiell suspendiert, gefährdet das Ganze.”
Dr. jur. Roman Herzog, Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland a.D prägte als Bundespräsident den Satz: „Es muss ein Ruck durch Deutschland gehen!“

Mit respektvollem Gruß

Arne Karl Fellner

Nachfolgende Personen und Institutionen unterstützen diese Petition

Prof. Dr. Aris Christidis Gießener Akademische Gesellschaft
Dr. Andrea Christidis Gießener Akademische Gesellschaft
Prof. Dr. Ursula Gresser Internistin in München
Prof. Dr. Wilhelm Schlötterer Ehem. Bayerns oberster Steuerfahnder
Gustl Ferdinand Mollath Justizopfer, 7 ½ Jahre unschuldig in der Psychiatrie
Ilona Haslbauer Justizopfer 14 Jahre unschuldig in der Psychiatrie
Gudrun Rödel Gerichtlich best. Betreuerin (Ulvi Kulac 14 Jahre unschuldig)
Holger Ewald Ehem. Betriebsrat im Dachverband er Psychiatrie in Köln
Celine, Freifrau von Marschall Verein Justizopfer München
Christof Klein Verein Justizopfer München ( Salzburg )
Martin Heidingsfelder Unternehmer, Plagiatsforscher in Nürnberg
Thomas Saschenbrecker Rechtsanwalt, Ettlingen (mittlerweilen sonderbar verunfallt)
Thomas Braun Rechtsanwalt, Bad Soden im Taunus
Deutsche Direkthilfe Bonn
Dirk Lauer Polizei-Oberkommissar iR Rüsselsheim
Andreas Hoppe POLIZEIMEISTER iR 17291 Uckerfelde / Berlin
Heiderose Manthey Journalistin, Arche Viva, Karlsruhe
Klaus und Susanne Stölzel Mollath-Prozessbeobachter und Freund von Richter Rudolf Heindl
Karin Hurrle Reporterin, Ex-SPD Abgeordnete in Haßloch / Pfalz
…..und weit über 2.500 Justizopfer in Deutschland, die aus Angst vor Benachteiligung ihren Namen derzeit nicht veröffentlichen möchten!

Lauter Knall erschreckt Menschen in Bremerhaven

In Bremerhaven haben viele Menschen am Freitag gegen 11.45 Uhr einen lauten Knall gehört. Fenster und Türen kamen wegen der kurzen Druckwelle ins Wackeln.

Ursache unklar

Die Ursache ist unklar. Möglicherweise hat ein Flugzeug die Schallmauer durchbrochen. „Wir haben keine Einsätze, es gab keinen Vorfall in Bremerhaven“, sagte ein Sprecher der Feuerwehr-Rettungsleitstelle. „Auch der Polizei lagen keine Erkenntnisse vor“

Auch wir haben hier diesen Knall gehört. Garantiert kam das nicht von einem Flugzeug das die Schallmauer durchbrochen hat. Dass man bei so einem Knall keine tatsächliche Ursache ermitteln kann ist nur wenig glaubhaft.

KLOPAPIER: Kindeswohlgefährdung verhindert

Schon komisch was für manche Jugendämter alles so eines Kindeswohlgefährdung sein soll.

Mal war es eine zu kleine Küche, die lt. Jugendamt 1,5 qm zu klein gewesen sein sollte. Mal war es die unleugbare Tatsache, dass Kinder in der Nachbarschaft nach etwas essbaren bettelten. Das war dann ausgerechnet an Halloween.

Ja, ja, wenn Kinder durch die Nachbarschaft laufen und

Süßes oder saures

rufen, dann droht bei manchen Jugendämtern die sofortige Inobhutnahme.

Und wie ist das jetzt während der Coronakrise? Jetzt wo in vielen Geschäften das Klopapier und auch noch die Küchenrollen ausverkauft sind. Ist das jetzt vielleicht auch schon für manche Jugendämter eine Kindeswohlgefährdung, wenn Familien mit Kindern nicht mindestens eine komplette Vorratspackung an Toilettenpapier nachweisen können?

Dem BdF ist da eine Familie bekannt, die haben doch tatsächlich nur noch vier (4!) Rollen Toilettenpapier. Vier Rollen Toilettenpapier für Mutter, Vater und Kind, und noch nicht mal Küchenrollen für den Notfall. Zum Glück war das dem BdF früher bekannt geworden, als dem Jugendamt. Da war klar, es musste ein sofortiges Notfallprogramm gestartet werden.

Der BdF ließ sich nicht lumpen. Großzügig spendete ein Mitglied 3 Euro für eine Vorratspackung Toilettenpapier. Ausgestattet mit einem Elektromobil startete ein Mitglied die Rettungsaktion und rollte zum nächsten NETTO-Markt. Es gab zwar kein Toilettenpapier mehr in den Regalen, aber zufällig bekam der Notfallhelfer mit,  dass eine andere Kundin eine Verkäuferin nach dem begehrten Papier fragte. Die Verkäuferin erklärte dass die Filiale gerade eine entsprechende Lieferung erhalten hätte, es aber noch ca. 10 Minuten dauern würde, bis das Papier in die Regale geräumt werden kann, weil gerade andere Waren eingeräumt würden.

10 Minuten Wartezeit, das könnte ja noch reichen, um eine drohende Inobhutnahme zu verhindern. Der nervöse Rollstuhlfahrer wartete also 10 Minuten bis eine ganze Palette an Toilettenpapier das leere Regal erreichte. Ohne Blaueflecken und ohne Knochenbrüche gelang es ihm eine der begehrten Großpackungen an Toilettenpapier zu ergattern. Das Spendengeld reichte dann sogar noch für einen Osterhasen von LINDT, was zwar eine Spitzenmarke ist, aber sicherlich das rare Toilettenpapier nicht in den Schatten stellen konnte. Nun muss noch das Papier zu der Familie transportiert werden, ohne dass der Rollstuhlfahrer von bösen Klopapierneidern überfallen wird. Zur Zeit wird an einer entsprechenden Strategie gearbeitet. Es muss eine sichere Route gefunden werden, und das Toilettenpapier entsprechend getarnt werden.

Für letzteres wurde bereits eine Lösung gefunden. Das Toilettenpapier wird mit Goldpapier umwickelt, damit Passanten das Toilettenpapier für harmlose Goldbarren halten und sich nicht auf den Rollstuhlfahrer stürzen.

Auch eine Strecke, sowie eine Ausweichstrecke wurden schon erarbeitet, aber die müssen natürlich im Moment noch geheim bleiben. Wenn das Klopapier die Familie erreicht hat, und eine Kindeswohlgefährdung damit ausgeschlossen sein dürfte, werden wir hier weiter darüber berichten.

Ja, wir leben aktuell in gefährlichen und schwierigen Zeiten.

UNFASSBAR: Mutter bringt geflüchtetes Kind zurück ins Kinderheim.

Auf FACEBOOK schreibt eine Mutter;

Müssten heute schweren Herzens unser Kind zu wohngruppe bringen sie stand vor unserer Tür

Auf die Frage warum man das Kind zurückgebracht hat kam die Antwort:

Weil sonst die polizei sie abgeholt hätten das wollte ich meiner Tochter nicht antun
Verständlich ist das natürlich schon, aber völlig falsch. Zunächst muss festgestellt werden, dass grundsätzlich nicht die Polizei für so eine Rückführung zuständig ist, und die auch kein Kind ohne Gerichtsbeschluss zurück ins Heim, Pflegeeltern oder Wohngruppe bringen dürfen.
Zunächst müssten die zurzeit verantwortlichen beim Gericht einen Herausgabebeschluss beantragen. Nur in den seltensten Fällen dürfte das Gericht diese einstweilige Anordnung ohne Anhörung der Eltern erlassen. Es müsste eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegen um den Antrag auf einen entsprechenden Beschluss ohne Anhörung durchzuführen.
Schon im Normalfall dürften also einige Tage ins Land gehen, bis so ein Beschluss vorliegt.
Dann würde nicht die Polizei den Auftrag zur Rückführung erhalten, sondern der Gerichtsvollzieher würde den Auftrag erhalten. Allerdings könnte dieser als Amtshilfe die Polizei hinzuziehen.
Wir haben aber im Moment eine besondere Situation  Der Coronavirus ist auf der Seite der Eltern und geflüchteten Kinder. Ämter und Gerichte sind häufig nicht oder nur notbesetzt. Manche Einrichtungen wollen zur Zeit auch gar keine Kinder neu aufnehmen, oder Kinder zurückzunehmen. Es gibt Einrichtungen, die wollen Kinder nicht zurücknehmen die Umgang mit ihren Eltern hatten, oder es sind auch Fälle bekannt, wo geflüchtete Kinder nicht in die Einrichtung zurück durften, weil man Angst hatte, dass andere Kinder mit dem Coronavirus angesteckt werden.
Der Coronavirus ist also eine Chance für Eltern und deren geflüchtete Kinder. Es gibt im Moment absolut keinen Grund in so einem Fall die Kinder wieder zurückzubringen. Im Gegenteil, man sollte die Chance nutzen und sich gut um die Kinder kümmern, denn das ist ja auch gut um seine Erziehungsfähigkeit unter Beweis zu stellen.

Kann Richter Albracht manchmal sogar Rechtsprechung?

Wir erinnern uns, der ehemalige Vorsitzende des BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN hatte 2019 mal ein Verfahren beim Amtsgericht Gelsenkirchen. Klägerin war eine ziemlich gestörte Person, und Richter war Richter Albracht. Über Richter Albracht berichtete bereits Herr Baum aus Bielefeld auf diesem Blog

https://leak6.wordpress.com/2019/07/19/%C2%A7-310-satz-1-zpo-laesst-albracht-gruessen/

Und wir berichteten hier über den merkwürdigen Herrn hier.

Urteil zur Demo beim Flughafen Frankfurt

 

Aus diesem Beitrag stammt auch

… Ein weiteres Gewaltschutzverfahren hat Herr Schreiber gewonnen, und aus zwei Strafverfahren wegen angeblicher Beleidigung ging Herr Schreiber ebenfalls als Sieger hervor. Allerdings gab es da noch ein Verfahren bei einem Richter Albracht. Erst gab es ein Eilverfahren und dann ein Hauptsacheverfahren. Obwohl der Vorsitzende des BdF zum Eilverfahren nicht kommen konnte, hat die Klägerin das Eilverfahren nicht gewonnen, sondern hatte das Eilverfahren zurücknehmen müssen.

Nach diesem Termin verbreitete die Klägerin interessantes über den Richter. Sie teilte mit, dass es ein paar Merkwürdigkeiten gab. So teilte die Dame ihren „Freunden“ mit, dass Richter Albracht ihr in dem Eilverfahren schon mitgeteilt habe, dass sie zwar das Eilverfahren zurücknehmen müsse, aber das Hauptsacheverfahren bei ihm auf jeden Fall gewinnen würde. Außerdem teilte die Dame mit, dass Richter Albracht ihr geraten habe ihre Anträge zu überarbeiten. Er soll der Dame auch gesagt haben, wie sie dies machen soll. Dies zumindest hat die Dame so verbreitet.

Weiter ließ die Dame wissen, dass Richter Albracht ihr zugesagt habe ihre Klage besonders eilig zu bearbeiten, und die Akten nicht zum Landgericht zu schicken, auch wenn es eine Beschwerde von Herrn Schreiber bzw. seinem Anwalt geben würde.

Eine eilige Bearbeitung des Hauptsacheverfahren gab es dann jedoch nicht, was daran lag, dass Herr Schreiber einen Befangenheitsantrag gegen Richter Albracht stellte. Zwar hat das LG den abgelehnt, aber immerhin war damit über Monate keine Bearbeitung durch Richter Albracht mehr möglich. …

Lt. Aussage der Klägerin hatte Richter Albracht ihr also zugesagt, dass sie das Verfahren bei ihr gewinnen würde. Und tatsächlich gewann die kranke Person das Verfahren bei diesem Richter zu 100 %, während die Gegenklage von unserem ehemaligen Vorsitzenden von Richter Albracht vollständig abgelehnt wurde.

Sämtliche andere Klagen dieser Person hat die Frau vollständig verloren. Und auch aus diesem Verfahren ging sie am Ende nicht als Gewinnerin aus dem Rennen, denn das Landgericht hat das Urteil von Albracht kassiert.

Offenbar kann Richter Albracht aber zumindest manchmal sogar Recht sprechen. In dem Verfahren einer anderen gestörten Frau entschied Richter Albracht sogar gegen diese Person, ohne dass man dafür zum Landgericht gehen musste.

Auch diese Frau ist dem BdF bekannt.

Rechtsanwalt Möbius hat das Urteil von Richter Albracht hier veröffentlicht.

Klicke, um auf ag-gelsenkirchen_405-c-78-20_turboquerulantin.pdf zuzugreifen

Bewährung für 440 Millionen Steuerhinterziehung. Was machen da Schwarzfahrer verkehrt?

Uli Hoeneß war mal wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Die Anklage warf dem Angeklagten damals vor, dass er Steuern in der Höhe von 3,5 Millionen Euro hinterzogen hätte. Während der Verhandlung wurde die Summe dann immer höher. Am Ende ging es dann um ca. 30 Millionen Euro. Ein stolzes Sümmchen.

Die Staatsanwaltschaft forderte für den Manager dann auch eine Haftstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten.

Das wären dann 66 Monate Haft für 30 Millionen Steuerhinterziehung. Für eine Millionen sollte es also gute 2 Monate Haft geben.

Es kam etwas anders. Der Richter verurteilte den Steuerhinterziehung zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft. So eine Haftstrafe kann man nicht mehr zur Bewährung aussetzen.

Das waren dann 42 Monate Haft. Ca. 1.5 Monate Haft pro Millionen.

Uli Hoeneß musste nicht die gesamte Zeit absitzen. Als Ersttäter konnte er nach der Halbstrafe die JVA verlassen. Die Reststrafe wurde dann zu 3 Jahren Bewährung ausgesetzt.

Der Manager saß für 30 Millionen Euro 21 Monate in Haft. Pro Millionen saß er also weniger als 1 Monat in der JVA.

Man könnte das als ausgesprochen milde ansehen, aber heute gab es Urteile wegen Steuerhinterziehung in ganz anderen Dimensionen. Die diesbezüglichen Urteile sind so milde, dass Uli Hoeneß schon fast wie ein Justizopfer aussehen lässt.

Heute gab es Urteile vom Landgericht Bonn. Dort gab es Urteile gegen drei Angeklagte. Es ging um Cum-Ex-Geschäfte, also um Steuerhinterziehung durch Aktiengeschäfte. Es war nicht unbedingt klar, dass die aktuelle Gesetzeslage eine Verurteilung der Angeklagten zulassen würde. Es ging bei diese Verfahren um Steuerhinterziehung in der Höhe von 440 Millionen Euro.

Weiterlesen „Bewährung für 440 Millionen Steuerhinterziehung. Was machen da Schwarzfahrer verkehrt?“

Corona und das Jugendamt

Das Coronavirus hat auch Auswirkungen auf Heimkinder, Kinderheime, Pflegeeltern und Eltern die von ihren Kindern getrennt leben müssen. Viele Eltern und Kinder berichten, dass Umgänge zwischen Eltern und ihren Kindern zur Zeit ausgesetzt werden, und dies mit dem Coronavirus begründet wird.

Das stimmt natürlich schon. Das Coronavirus macht von getrennt lebenden Eltern und deren Kindern keinen halt. Eine Ansteckungsgefahr lässt sich natürlich nicht leugnen. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass sich die Kinderheime vor solch einer zusätzlichen Ansteckungsgefahr schützen wollen, aber es fällt sowohl den Kindern und den Eltern, bzw. einem Elternteil schwer, wenn die seltenen Umgänge auch noch ausfallen.

Doch man sollte sich in dieser Situation auch mal die Frage stellen, ob das Coronavirus wirklich immer negativ für die Eltern-Kind-Beziehung ausfallen muss. Zum Glück gibt es auch einige Meldungen von Eltern und Kinder, für die die aktuelle Gefahr die von dem Coronavirus ausgeht, bisher positive Auswirkungen hatte.

Weiterlesen „Corona und das Jugendamt“

KOMMUNALWAHL BAYERN: Stichwahl verfassungswidrig?

PRESSEMITTEILUNG:

Die Stichwahlen zur bayerischen Kommunalwahl in knapp zwei Wochen finden wegen der Corona-Krise ausschließlich als Briefwahl statt. Dies kündigten Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und sein Innenminister Joachim Herrmann (beide CSU) am Montag in München an. Herrmann sagte, die betroffenen Kommunen würden nun aufgefordert, entsprechend Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten vorzubereiten und zu versenden.

Diese Pressemitteilung gab es heute. Wie seht ihr das, ist so eine ausschließliche Briefwahl noch mit dem Grundgesetz vereinbar?

VOLKSVERHETZER hetzt natürlich auch gegen Xavier Naidoo

Xavier Naidoo hat in dieser Woche ein Lied veröffentlicht, das er 2018 mal geschrieben hatte. Damals wurde in Chemnitz ein Deutscher von Zuwanderern getötet. Danach kam es in Chemnitz tagelang zu Protesten. Unsere Politik interessierte der Mord an dem Deutschen deutlich weniger als die anschließenden Proteste. Das Tötungsdelikt wurde mal wieder zum Einzelfall erklärt, während man die empörten Bürger verleumdete. Es wurde damals die Lüge verbreitet, dass es in Chemnitz zu Hetzjagden gegen Ausländer gekommen wäre.

In diesem Zusammenhang entstand das Lied von Xavier Naidoo, das natürlich von der Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Wie üblich interessiert aber linke Gruppen nicht die Meinungsfreiheit von Andersdenkenden. Die Meinungsfreiheit gilt für die nur, wenn man grölend durch die Straßen läuft und

DEUTSCHLAND VERRECKE

ruft. Die meisten anderen Menschen sind für die nur Faschisten, Nazis, Rassisten oder Rechtsradikale etc.

Zu solchen Meinungsintoleranten gehören auch die Macher eines Blogs desen richtiger Name entweder VOLKSVERDUMMER, VOLKSVERHETZER oder VOLKSVRPETZER ist. Natürlich nutze auch dieser Blog das Lied von Xanier Naidoo wieder für seine linke Hetze gegen den Sänger mit Migrationshintergrund.

(Ist man nicht automatisch ein Nazi und Rassist, wenn man es wagt Menschen mit Migrationshintergrund zu kritisieren? )

Doch bevor man auf den Beitrag des Volksverdummer, Volksverhetzer, Volksverpetzer eingeht, soll ein anderer Beitrag dort thematisiert werden.

Der VOLKSVERDUMMER, VOLKSVERHETZER bzw. VOLKSVRPETZER bildet sich ein, er sei Blogger des Jahres geworden. Hahaha, träum weiter.!

UNGLAUBLICH! LINKSRADIKALE HETZSEITE IST “BLOGGER DES JAHRES” (DANKE!!!)

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VOLKSVERHETZER hetzt natürlich auch gegen Xavier Naidoo

Missbraucht Modefirma den Fall von Xavier Naidoo für Werbezwecke?

BILD und TAG24 berichten, dass eine Modefirma Strafantrag gegen Xavier Naidoo Strafantrag wegen angeblicher Volksverhetzung gestellt hat.

Das Schreiben stammt schon vom 11.3.2020, und ist dermaßen schwachsinnig, dass man sich schon die Frage stellen muss, was das soll?

Vermutlich ist das aber nur ein Werbegag der Firma, denn tatsächliche Anhaltspunkte für eine Volksverhetzung durch Xavier Naidoo sind nicht vorhanden. Man muss schon ein totaler Vollpfosten sein, wenn man wirklich glauben soll, dass das Lied von dem Sänger mit Migrationshintergrund die Straftat der Volksverhetzung erfüllen sollte.

Der Sitz der Firma ist (offiziell) in England, aber vielleicht handelt es sich dabei nur um eine Schein-Limited, die in Wirklichkeit nur in Deutschland tätig sind. Recherchen ergaben jedenfalls eine Telefonnummer aus Berlin.

Die Strafanzeige der Person ist zwar zum Scheitern verurteilt, aber immerhin hat der Anzeigenerstatter es erreicht kostenlose Werbung für seine Firma zu bekommen. Peinlich, dass BILD und andere Presseorgane auf so einen Schwachsinn reinfallen.

Hier gibt es noch eine Petition für Xavier Naidoo

http://chng.it/75H86njV2C

Fall Xavier Naidoo zeigt: Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit sind in Gefahr

Bereits am 22.5.2019 schrieb die WELT:

Deutsche sehen Meinungsfreiheit in der Öffentlichkeit eingeschränkt

Mehrheit der Deutschen äußert sich in der Öffentlichkeit nur vorsichtig

Nur rund jeder fünfte Deutsche fühlt sich in der Öffentlichkeit frei, seine Meinung zu äußern.
  • Als Grund für diesen niedrigen Wert werden die rüden Formen der Auseinandersetzung angegeben.
  • Als Tabuthemen gelten die Flüchtlinge und der Islam.

Werden Sprechverbote und gesellschaftliche Tabus präsenter? Eine Mehrheit der Deutschen ist der Auffassung, dass sie sich unter Freunden frei äußern kann, nicht aber in der Öffentlichkeit. Denn es gebe viele ungeschriebene Gesetze dazu, welche Meinungen akzeptabel sind und welche tabu. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach, die in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ („FAZ“) vom Donnerstag erscheint. Die Meinungsforscher hatten dazu eine ganze Reihe von Fragestellungen an die Teilnehmer gerichtet.

59 Prozent der 1283 Befragten ab 16 Jahren gaben an, sie könnten sich unter Freunden frei äußern, nur 18 Prozent sehen aber im öffentlichen Raum eine vergleichbare Freiheit. Sie waren gefragt worden: „Würden Sie sagen, man kann seine Meinung in der Öffentlichkeit frei äußern oder muss man bei einigen oder vielen Themen vorsichtig sein?“ Danach wurde dieselbe Frage zur Meinungsäußerung im Freundeskreis gestellt.

Das Ergebnis: Unter Freunden äußern sich lediglich 34 Prozent vorsichtig, in der Öffentlichkeit jedoch 58 Prozent. Nur 17 Prozent geben an, dass sie sich im Internet frei äußern. Als Grund für diesen niedrigen Wert werden die rüden Formen der Auseinandersetzung angegeben. Hingegen sagen 36 Prozent, und damit mehr als in den beiden anderen Feldern, sie seien im Internet vorsichtig. Die Befragung fand im Zeitraum vom 3. bis 16. Mai statt.

Als Tabuthemen gelten die Flüchtlinge und der Islam. Zudem kritisieren 41 Prozent, dass die Political Correctness übertrieben werde. 35 Prozent ziehen für sich sogar den Schluss, dass freie Meinungsäußerung nur noch im privaten Kreis möglich sei.

Zu dem Eindruck, dass die Freiheitsspielräume im öffentlichen Raum kleiner werden, trägt auch die Rigorosität bei, mit der bestimmte Sprachregelungen eingefordert werden. So finden es zwei Drittel der Bevölkerung übertrieben, wenn statt der Begriffe Ausländer oder Ausländischstämmige umständlich von Menschen mit Migrationshintergrund gesprochen werden soll.

Völlig verständnislos reagieren die Bürger auf nachträgliche Korrekturvorschläge zu Texten, die sicherstellen sollen, dass sie heutigen Sensibilitäten und Normen entsprechen. Dass beispielsweise Astrid Lindgrens „Negerkönig“ in „Pippi Langstrumpf“ zum „Südseekönig“ mutieren müsste, um nach heutigen Maßstäben politisch korrekt zu sein, löst Kopfschütteln aus.

75 Prozent plädieren für die Beibehaltung der Originalversion, nur 14 Prozent votieren dafür, Begriffe, die heute als nicht mehr zeitgemäß oder beleidigend empfunden werden, auszutauschen. …

https://www.welt.de/politik/article193977845/Deutsche-sehen-Meinungsfreiheit-in-der-Oeffentlichkeit-eingeschraenkt.html

Wenn die Mehrheit der befragten Deutschen mitteilt, man äußert sich in der Öffentlichkeit nur vorsichtig zu bestimmten Themen, dann bedeutet das wohl auch, dass diese Menschen evtl. etwas anderes von sich geben, wenn sie zu den Problemthemen befragt werden. Besonders bei den Künstlern ist es mehr als verwunderlich, dass fast alle eine Meinung in die selbe Richtung haben sollen. Normal ist das sicherlich nicht. Kein Wunder ist es aber, wenn jeder aussortiert und mundtot gemacht wird, der es wagt sich zu bestimmte Themen kritisch zu äußern.

Wie sehr die Kunstfreiheit und die Meinungsfreiheit schon eingeschränkt ist bestätigt mal wieder der aktuelle Fall um ein Lied von Xavier Naidoo. Das Lied ist keineswegs rassistisch, aber nicht jedem gefällt es, weil der Sänger es gewagt hat hier seine eigene kritische Meinung zu verbreiten, die halt nicht Mainstream ist. Pech, was nicht Mainstream ist, ist in unserem Land ein Zeichen für Antisemit, Rechtsradikal, Verschwörungstheoretiker, etc. So natürlich auch bei dem Sänger.

Das sagt der Sänger selbst dazu:

Weiterlesen „Fall Xavier Naidoo zeigt: Kunstfreiheit und Meinungsfreiheit sind in Gefahr“

Wer hat Angst vor Gerechtigkeit?

Der Sänger Xavier Naidoo wurde von einer Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung als Antisemit verleumdet. Dagegen klagte der Sänger aus Mannheim. Er gewann gleich zweimal.

Das Landgericht Regensburg gab ihm im Juli 2018 Recht. Sollte die Mitarbeiterin der Berliner Stiftung ihre Behauptung wiederholen, drohen ihr künftig ein Ordnungsgeld oder sogar bis zu einem halben Jahr Ordnungshaft.

Das gefällt der mächtigen Stiftung natürlich nicht besonders. Nicht jeder kann man soviel Gerechtigkeit leben. Kein Wunder also, wenn nun 2020 ein Video des Sängers im Internet auftaucht. In dem Video gibt der Sänger mit Migrationshintergrund ein Lied von sich, was er offenbar privat in seinem Hotelzimmer aufgenommen hatte, und sich mit dem Thema Ausländergewalt beschäftigt.

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Medienskandal: RTL missachtet Kunst- und Meinungsfreiheit bei Xavier Naidoo

Da war doch mal was. Da gab es doch vor kurzem einen Medienskandal um den WDR. Im wieder her wurde ein Kinderchor instrumentalisiert, der aus dem Lied: „meiner Oma fährt im Hühnerstall Motorrad“ einen Medienskandal gemacht hatte, indem man die Omas zunächst zur Umweltsau erklärt hatte, und ein WDR-Mitarbeiter hatte dann den Vogel noch abgeschossen, indem er verbreitete, unsere Omas seien zwar keine Umweltsau gewesen, dafür aber eine Nazisau.

Beim WDR handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Sender. Heute zeigt uns RTL, dass auch die privaten Sender durchaus in der Lage sind einen Medienskandal zu produzieren.

Zu den beliebtesten Sendung bei RTL gehört Deutschland sucht den Superstar (DSDS). In dieser Sendung bewerten Dieter Bohlen und andere Experten die Gesangsleistungen von Nachwuchsstars. Auch Xavier Naidoo gehört dieser Jury an. Xavier Naidoo gehört zu den erfolgreichsten Sängern dieses Landes, und besitzt sogar einen Migrationshintergrund. Ein erfolgreicher Sänger mit Migrationshintergrund, das müsste doch eigentlich bei unseren Politikern, und auch in den Medien besonders gut ankommen, aber dummerweise hat der Sänger auch noch eine eigene Meinung, die nicht gerade Mainstream tauglich ist. Hartnäckig weigert sich Xavier Naidoo ein Loblied auf Merkels Einwanderungspolitik zu singen. Er wagt es sogar diese Politik, und das Verhalten mancher Zuwanderer zu kritisieren.

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Linke Angreifer verbreiten Lügen,

Auf einer FACEBOOK-Seite findet man folgenden Text mit einem illegal gemachten und veröffentlichten Foto.

In #Aachen haben die beiden #Neonazis NXXX SXXX und KXXX HXXX (Foto) versucht, am Rande der Demo zum #Frauenkampftag Teilnehmer*Innen mit einem Messer anzugreifen. 😡🤬🤮 Sie konnten nur durch entschlossenen Selbstschutz gestoppt werden. 💪 (vgl. https://twitter.com/Po_lizei/status/1236722951782793216 und https://de.indymedia.org/node/70593) via Bündnis GegenRechts und #AntifaPinneberg – #NazisaufsMaul

Die Namen wurden hier anonymisiert, und auch das illegale Foto wird hier nicht veröffentlicht. Auf FACEBOOK wird ein blutverschmierte Mensch gezeigt, der angeblich ein Nazi sein soll. Das Foto passt nicht unbedingt zu dem Text, denn die gezeigte Person sieht eher wie ein Opfer aus, und nicht unbedingt wie ein angeblicher Täter.

Folgt man dem Link, dann findet man diesen Text.

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FREMDBEITRAG: Kindeswohl

Ja, wer es nicht erlebt hat der meint er wüsste alles besser.
Einige Mütter mit Kindern mit Handicaps bekommen angedroht das Sorgerecht zu verlieren wenn sie Schulbegleiter beim Jugendamt beantragen und gerichtlich versuchen deren Recht (das Recht der Kinder!) durchzusetzen(Bayern) 5 Fälle.
Eine Mutter musste zu einer OP und Reha und bekam danach ihr Kind nicht wieder und angedroht wenn sie einen Anwalt einschalten würde verliere sie das Sorgerecht. Selbst nach einem Gutachten in dem geraten wurde das Kind sofort nach Hause zur Mutter zu lassen hat das JA noch über ein Jahr nichts dergleichen unternommen, im Gegenteil.
Die Mutter hat ihren Sohn nach 3 Jahren wieder weil sie ins Ausland zog und sich entschied bei vollem Sorgerecht ihren Sohn nachzuholen und es einfach getan hat (nach rechtlicher Beratung und Zusicherung Unterstützung eines Anwalts + Unterstützung des JA dort, das dem bayerischen Mitarbeiter zeigte er hat da nichts zu sagen). Seit er wieder daheim ist ist er ein glückliches Kind, gut in der Schule. Lacht endlich wieder. 3 Jahre war er im Heim und hat unsäglich gelitten genau wie seine Mutter. Es gab nie eine KWG!


Einschüchterung ist Usus, Vorverurteilung, Falschaussagen, Verdrehung und selbst Versuche Eltern die sich nicht bekriegen zu entzweien haben wir selbst erlebt und auch bei anderen geschildert bekommen.
Wir haben es selbst erlebt.
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DENK NACH: Platz für Flüchtlinge, kein Platz für Obdachlose

Das klingt ja fast schon wie Comedy.

Da berichtet DIE RHEINPFALZ direkt an einem Tag, und auf einer Seite, dass es mehr Menschen ohne Obdach gibt, also mehr Obdachlose. Begründet wird das mit dem Satz:

DER GRUND IST DAS KNAPPE ANGEBOT AN PREISGÜNSTIGEN WOHNUNGEN.

Und direkt unter diesem Beitrag ließt man dann, das der Kreis noch Platz für Flüchtlinge hat. Wo die dann wohnen sollen, wenn es keine preiswerten Wohnungen mehr gibt?

Oder bedeute das dann, dass noch mehr ….

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Platz für Flüchtlinge, kein Platz für Obdachlose

BRD – Thüringen – Ramelow – DDR

Da wurde also am 4.3.2020 in Thüringen BODO RAMELOW von der Partei DIE LINKE zum neuen Ministerpräsidenten gewählt. Sein einziger verbliebener Gegenkandidat war Björn Höcke von der der AfD.

Wie das so üblich ist ging auch der unterlegene Kandidat zu dem gewählten Ministerpräsidenten hin, um ihm zur Wahl zu gratulieren. On das bei dieser Art von „demokratischer“ Wahl angebracht war, darf durchaus bezweifelt werden, aber dazu später mehr.

Was wäre wohl in den Medien, der Öffentlichkeit und von den anderen Politikern für ein Skandal inszeniert worden, wenn der unterlegene AfD-Kandidat es unterlassen hätte, dem „Gewinner“ zu gratulieren?

Wer die mediale Schlammschlacht und inszenierte Skandalisierung der letzten Wochen verfolgt hat,  kann sich sicherlich vorstellen, wie man dies gegen die AfD und ihren Kandidaten benutzt hätte.

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Geiles Video von einer echt geilen Frau zu Thema Jugendamt bzw. Gutachten

Wer sich für das Thema JUGENDAMT / GUTACHTEN / GUTACHTER oder KINDESWOHL interessiert, sollte sich unbedingt dieses 21 Minten lange Video ansehen. Suzanne Grieger Langer berichtet

Suzanne Grieger Langer ist natürlich auch eine sehr interessante Frau. Für ihre Auftritte kann man auch Karten kaufen.

https://profiler-suzanne.ticket.io/rt6ael/?gclid=Cj0KCQiAqY3zBRDQARIsAJeCVxMqLrdzhKWDohGJpIQ6D274YREdQdJRhTvosR-x0jLIm9tYqjHrC6EaAlZfEALw_wcB

Diese Frau bestätigt nochmal genau das, was wir hier schon seit Jahren immer wieder zum Thema Gutachter und Jugendämter berichten.

Erfolg der Petition gegen KINDERRECHTE I GRUNDGESETZ

Die Zeichnungsfrist für die Petition gegen angebliche KINDERRECHTE INS GRUNDGESETZ endete am 6.3.2020. Gezeichnet wurde die Petition von über 75.000 Bürgern. Die notwendigen 50.000 Zeichner wurden damit locker erreicht. Der Bundestag ist nun gezwungen sich der Petition anzunehmen.

Natürlich bedeutet das noch nicht, dass das die geplante Änderung des Grundgesetzes damit vom Tisch ist, aber es wird für die Politgauner doch einiges schwerer ihr Ziel noch zu erreichen.

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