Am 4. September und 22. September gab es zwei Straftaten eines Jugendlichen aus der Siedlung gegen meine Person. Hier wurde über diese Straftaten berichtet. Allerdings begnügte sich der Jugendliche nicht auf Straftaten gegen mich, sondern heute wurden gleich mehrere Straftaten gegen andere Deutsche verhandelt. Und genau das ist das Problem. Der Täter besitzt auch die deutsche Staatsbürgerschaft, und zusätzlich noch einen türkischen Pass.
Das bedeutet, wenn nun ein Deutscher eine Straftat gegen diese Person begehen würde, dann bekämen wir überall zu lesen, dass das eine ausländerfeindliche Tat war, weil dann das Opfer als Ausländer bezeichnet würde, da er ja einen türkischen Pass besitzt.
Da die Opfer der heute angeklagten Täter auch einen deutschen Pass besaßen, zählt das nicht als Straftat von Ausländern, sondern als Straftaten eines Deutschen gegen Deutsche.
So ist es bekanntlich auch bei der Statistik über Messerattacken. Da berichtete doch das Fernsehen, dass die Mehrheit der Messerstecher Deutsche wären. In 53 % sollen die Täter auch einen deutschen Pass gehabt haben, und 47 % der Täter hatten nur einen ausländischen Pass besitzen. Eine merkwürdige Statistik, die das Ziel hat den Bürger zu verarschen, da es zunächst unerheblich ist die nackten Zahlen zu vergleichen. Um die Statistik richtig zu lesen, muss man nämlich die 53/47 % noch ins Verhältnis der Bevölkerungszahlen setzen.
Mal angenommen, der Anteil der Menschen in Deutschland die nur einen ausländischen Pass besitzen, würde 20 % betragen, dann würden doch 47 % der Messerstecher aus nur 20 % der Bevölkerung kommen, während 53 % der Messerstecher auch einen deutschen Pass besitzen. Schon das zeigt dann, dass der Anteil der Messerstecher bei der Bevölkerung mit einem nur ausländischen Pass deutlich über dem Anteil der Bevölkerung liegt, die auch einen deutschen Pass besitzen.
Es ergibt sich aber noch eine wesentlich wichtigere Frage.
47 % der Messerstecher sollen also nur einen ausländischen Pass besitzen, und damit der Gruppe der Ausländer angehören, während 53 % der Messerstecher mindestens einen deutschen Pass haben. Die wohl wichtigste Frage wird damit aber nicht beantwortet. Wie viele der Messerstecher mit einem deutschen Pass besitzen denn noch neben dem deutschen Pass einen weiteren ausländischen Pass?
Nimmt man mal an, dass auch deren Anteil nur bei 20 % liegt, dann würde es bedeuten, dass 10,6 % von den angeblich deutschen Messerstecher durchaus zu der Gruppe der Täter gezählt werden könnten, die einen ausländischen Pass besitzen. Und plötzlich sähe dies dann so aus.
53-10,6 = 42,4 % nur deutscher Pass
10,6 % mindestens ein ausländischer Pass und ein deutscher Pass
47 % nur ausländischer Pass.
Dies bedeutet dann, dass 47 % bzw. 57,6 % der Täter Ausländer sind, oder einen ausländischen Pass besitzen, und das, obwohl deren Bevölkerungsanteil noch immer unter 50 % liegt.
Zumindest einer der heute angeklagten und verurteilten Täter besitzt neben einem türkischen Pass auch noch einen deutschen Pass. Damit zählen seine Straftaten als Straftaten von Deutschen gegen Deutsche. Es gab übrigens mehrere Geschädigte. Da es sich um Straftaten von Jugendlichen handelte, war die Verhandlung nicht öffentlich, deshalb ist nicht bekannt, wer von den Anwesenden Opfer einer Straftat war, oder wer nur Zeuge einer Straftat war. Ich gehe davon aus, dass heute Straftaten gegen 5 oder 6 Geschädigte angeklagt waren. Auffallend war, dass sämtliche Geschädigten Deutsche waren. Der/die Täter dagegen sind Deutschtürken.
Der heutige Verhandlungstermin war keineswegs der erste Termin gegen die zwei Angeklagten. Die vorherigen Termine konnten nicht stattfinden, weil mein Täter nie zur Verhandlung erschien. So kam es heute zu einer Verhandlung mit Vorführeffekt, denn heute waren nicht nur die zwei Angeklagten da, sondern auch noch mehrere Polizisten, die das deutschtürkische Früchten zur Verhandlung vorgeführt haben. Eine Verhandlung also mit Vorführeffekt. Der vorgeführte Täter sah auch nicht glücklich aus.
Geladen wurde sämtliche Zeugen für 9:15 Uhr, allerdings wurde ich, als letzter Zeuge, erst um 10:45 Uhr. Man teilte mir mit, dass meine Zeugenaussage nicht mehr benötigt wird, weil die beiden Straftaten gegen mich inzwischen eingestellt wurden. Das macht die Justiz natürlich nicht ohne Grund, sondern es wird gemacht, wenn die anderen Straftaten bereits zu einer Verurteilung geführt hat.
Da es sich um eine Jugendstrafsache handelte, erfährt man leider nicht, wie hoch das Strafmaß ist, ich kann aber schon jetzt sagen, dass es deutlich zu niedrig ist, denn ich habe den Angeklagten beobachtet.
Als der Täter von der Polizei vorgeführt wurde, sah er sehr unglücklich aus. Während der Verhandlung scheint sich dies aber gebessert zu haben. Als die Richterin mir erklärte, dass die Strafverfahren gegen den Angeklagten in meiner Sache eingestellt wurde, fühlte sich der Angeklagte anscheinend wieder ganz groß. Er versuchte sogar mit mir starren Blickkontakt zu halten, das hat aber nicht geklappt. Er musste dich zuerst aufgeben. Hat der echt gedacht, ich würde mich von einem kriminellen Jugendlichen unter Druck setzen zu lassen?
Die Verhandlung hat bei diesem Straftäter nicht viel gebracht. Nach der Verhandlung standen die 2 Angeklagten und ein Vater vor dem Gericht. Sie bekamen nicht mit, dass ich ihr Gespräch mitbekam. Tatsächlich lässterten sie über den Rollstuhlfahrer. Offensichtlich merkt auch der Vater nicht viel, sonst würde er seinen kriminellen, gerade erst verurteilten Sohn nicht noch bei seinen kriminellen Machenschaften unterstützen.
Die Einstellung des Strafverfahrens in meinem Fall ist zwar juristisch nachvollziehbar, aber gut ist es trotzdem nicht, denn der Täter ist einfach zu dumm, um das zu kapieren. Der meint jetzt wahrscheinlich noch, dass er das so machen kann. Meine beiden Videos von den beiden Taten wollte natürlich auch niemand mehr sehen.
Der Tag sollte auch noch so weitergehen. Nach meiner Abholung vom Gericht fuhr ich zu einer Imbissbude. Dort stellte ich meinen Elektrorollstuhl vor dem Imbiss ab. Eine Tasche mit meinem Tablet, sowie ein Notfallhandy blieben am Rollstuhl befestigt. Den Rollstuhl hatte ich die ganze Zeit im Blick. Plötzlich bemerkte ich einen kriminellen Rumänen, der sich für meinen Rollstuhl auffallend interessierte. Der Kriminelle versuchte mein Notfallhandy vom Rollstuhl zu entfernen.
Es ist immer wieder erstaunlich. Jedem ist bekannt, wie schwer es mir fällt aufzustehen. Wenn aber so etwas vorkommt, dann klappt das plötzlich ohne große Probleme. Zugegeben, da bin ich kein Einzelfall. Eine Frau mit der gleichen Krankheit berichtete mal, dass sie sich kaum bewegen kann, aber wenn jemand FEUER, FEUER ruft, dann ist sie einer der ersten, die den Ort verlässt.
Ich kam zwar nicht mehr rechtzeitig zu meinem Rollstuhl, aber immerhin konnte ich mich bemerkbar machen, und den Kriminellen anschreien. Daraufhin ließ er sofort von seiner kriminellen Tat ab, und rannte davon.














