Petition zum Thema KINDERRECHTE IM GRUNDGESETZ

Wenn man den Bürger fragt, ob es Kinderrechte im Grundgesetz geben soll, dann wird man zu ungefähr 80 % die Antwort bekommen, dass das eine gute Sache wäre.

Das ist durchaus verständlich, denn zunächst hört sich das ja gut an. Tatsächlich ist es jedoch ganz anders. Die Politik will die Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen, und die neuen Kinderrechte gegen die Eltern verwenden zu können. Besonders die SPD wurde diesbezüglich bereits mehrfach sehr deutlich.

„Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“, frohlockt etwa SPD-Generalsekretär Olaf Scholz im Geschwindigkeitsrausch. Und im Rückspiegel verblasst das auf der Ehe basierende Lebensideal der Mutter-Vater-Kind-Beziehung.

Das war schon 2002.

https://www.welt.de/print-wams/article122357/Lufthoheit-ueber-Kinderbetten.html

Und auch die damalige Familienministerin Schwesig wurde im WESER-KURIER ziemlich deutlich. Sie war unzufrieden, weil Artikel 6 des GG, also der Schutz der Familie, den Staat daran hindert den Eltern noch mehr Kinder wegzunehmen.

Die angeblichen Kinderrechte im Grundgesetz sollen also weiter die Familien zerstören. Das was sich im ersten Moment gut anhört, ist in Wirklichkeit ein trojanisches Pferd.

Einige Eltern haben das erkannt, und eine Petition gestartet. Die Petition hat mit über 50.000 Zeichnern schon erfolgreich. Die Zeichnungsfrist endet am 5.3.2020. Wer die Petition noch mitzeichnen möchte, kann sich hier noch daran beteiligen.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_12/_15/Petition_104010.$$$.a.u.html

NACHTRAG: Die Zeichnungsfrist für die Petition endete am 6.3.2020. Gezeichnet wurde die Petition von über 75.000 Bürgern. Die notwendigen 50.000 Zeichner wurden damit locker erreicht. Der Bundestag ist nun gezwungen sich der Petition anzunehmen.

Natürlich bedeutet das noch nicht, dass das die geplante Änderung des Grundgesetzes damit vom Tisch ist, aber es wird für die Politgauner doch einiges schwerer ihr Ziel noch zu erreichen.

NATO-Bündnisfall wegen Einsatz in Syrien?

Bekanntlich hat die Türkei Soldaten in das Nachbarland Syrien geschickt. Natürlich findet man das in Syrien gar nicht toll. In der letzten Woche starben bei einem Angriff auf türkische Stellungen in Syrien über 30 Soldaten aus der Türkei.

Dem türkischen Regierungschef Erdogan gefällt das natürlich gar nicht. Getötete türkische Soldaten gefährden seine Position. Immerhin ist er in der Türkei schon lange nicht mehr unumstritten, und hat die letzte Wahl nur durch die Stimmen der Auslandstürken gewonnen. Die Türken die in der Türkei leben, wählen ihn mehrheitlich nicht mehr. Sein Rückhalt wird weiter schmelzen, wenn es in Syrien noch weitere Opfer unter den türkischen Soldaten gibt.

Aus diesem Grund erinnert sich Erdogan gerade mal wieder daran, dass die Türkei Mitglied in der NATO ist, und die Türkei erklärt uns nun, dass die NATO die Türkei in ihrem Kampf in Syrien unterstützen muss, weil es ein Bündnisfall wäre, wenn die Türkei Soldaten in ein fremdes Land schickt und diese dann dort getötet werden.

Natürlich ist das alles andere als ein Bündnisfall.

Jetzt existiert ein Video, das auch hier vorliegt, das man aber nicht auf FACEBOOK oder YOUTUBE veröffentlichen braucht, weil das dort sofort wieder gelöscht wird, und man auch noch mit einer Sperre rechnen darf.

Das Video zeigt uns was die türkischen Soldaten in Syrien so treiben.

Man sieht deutlich, dass es türkische Abzeichen sind.

Das Bild zeigt eine Vergrößerung aus dem Video.

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Weiterlesen „NATO-Bündnisfall wegen Einsatz in Syrien?“

Aus dem Gutachten über Sxxxx Xxxx

Nochmals zur Erinnerung, dieser Blog hat nichts mit dem alten Blog

beamtendumm.wordpress.com zu tun. Also das ist hier nicht der offizielle Nachfolgeblog des BdF. Aus bestimmten juristischen Gründen wird dieser Blog auch nicht von einer Person mit Wohnsitz in Deutschland betrieben, sondern von einem Deutschen, der schon seit Jahren in der Schweiz lebt.

Vorsorglich erinnern wir noch, dass weder dem BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN noch dem ADMIN jemals untersagt wurde folgenden Beitrag über eine bestimmte Person zu veröffentlichen. Nur aus reiner Gutmütigkeit wird hier der Text über den Mobber bzw. Mobberin anonymisiert.

„Es ergaben sich bei Sxxxxxx Xxxxx Hinweise auf eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotional instabilen, paranoiden und querulatorischen Anteilen.“

Sxxxxx Xxxx kommt mit sich und Ihrem Umfeld nicht klar, versucht dadurch immer wieder Anerkennung von anderen Menschen zu erhalten um so ihrem Leben einem Sinn zu geben. Des weiteren zerstört sie gerne anderen Menschen, die in ihrem Leben eine Existenz aufgebaut hatten.

Dieser Text stammt also aus einem Gutachten über eine Person, die natürlich nicht namenlos ist. Die Aufgabe des Lesers ist es nun den Namen der Person zu erraten. Einen kleinen Hinweis gibt es noch. Das Landgericht Duisburg hat gegen diese Person eine Ordnungshaft verhängt. Der Person winkt also mal wieder ein paar Tage gesiebte Luft. Auch wenn das Landgericht Duisburg die Ordnungshaft verhängt hat, stammt die Person nicht aus NRW.

Urteil gefallen – Chebli durfte „islamische Sprechpuppe“ genannt werden

Tim Kellner schreibt auf seinem Internetblog über sich:
Ich heisse Tim Kellner, bin 46 Jahre alt, Deutscher, und habe meinem Land als Soldat und Polizist gedient. Ich bin weder links, noch bin ich rechts. Ich habe allerdings eine gefestigte Meinung und sage, was ich denke, auch wenn das mittlerweile in Deutschland nicht mehr erwünscht ist. Ich lasse mir dennoch von Niemandem vorschreiben, wie ich zu leben oder was ich zu unterlassen habe. Deshalb schreibe ich Bücher und setze mich für die Meinungsfreiheit ein. Ich bin Member im Motorradclub Brothers MC Salt City, der aus Mitgliedern besteht, die eine gleichgelagerte Einstellung besitzen, die guten Werte leben wollen und sich für Schwächere einsetzen.
Klarer Fall, so ein Mensch wird heute automatisch in die rechte Ecke gesteckt. Dazu muss man heute nicht mehr
AUSLÄNDER RAUS
rufen.  Um in die rechte Ecke gesteckt zu werden reicht es völlig aus wenn man nicht regelmäßig
DEUTSCHLAND VERRECKE
oder
NAZIS VERPISST EUCH
auf der Straße brüllt.
Tim Kellner war also mal Polizist. War mal, also ist er keiner mehr. Das ist natürlich Pech für ihn. Wäre er noch Polizist, dann dürfte er wahrscheinlich sogar Kinder treten, ohne dass er mit einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft rechnen müsste.
Erst aber kein Polizist mehr, und deshalb sollte er sich besser nicht darauf verlassen, dass das Grundgesetz für ihn tatsächlich noch eine Gültigkeit besitzt. Z.B. kann es äußerst gefährlich werden, wenn er glaubt, dass er als ehemaliger Polizist noch straffrei von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gebrauch machen könnte.
Tim Kellner hatte sich in einem seiner Videos kritisch mit einer Staatssekretärin auseinandergesetzt.
Der 46-Jährige hatte die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli in einem Internetvideo unter anderem als
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
bezeichnet. Während
DEUTSCHLAND VERRECKE
üblicherweise zu keiner Strafverfolgung führt, gab es für
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
zunächst einen Strafbefehl. Das Amtsgericht hatte zunächst im November 2019 einen Strafbefehl gegen den Tim Kellner erlassen und eine Strafe von 1500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro) festgesetzt. Dagegen legte er Einspruch ein.
Strafbefehle sind ein interessantes Thema und juristisch bedenklich, denn hier wird dem Beschuldigten zunächst ein faires und öffentliches Verfahren verweigert, und es gibt auch kein rechtliches Gehör.
Wenn ein Beschuldigter gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft erklärt, dass er mit so einem vereinfachten Verfahren einverstanden ist, dann kann man sicherlich über die Zulässigkeit eines Strafbefehls nachdenken, aber ohne diese ausdrückliche Zustimmung gehört ein Strafbefehl in die Tonne. Das gilt ganz besonders für die automatische Rechtskraft. Ohne ausdrückliche Zustimmung hat ein Strafbefehl keine Rechtskraft zu erlangen.
Ein Strafbefehl bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Meinung vertritt, der Beschuldigte hätte tatsächlich eine Straftat begangen. Das muss also die Staatsanwaltschaft zunächst prüfen. Dann wird der Strafbefehl einem Richter, hoffentlich sogar dem gesetzlichen Richter zur Unterschrift vorgelegt. Tatsächlich sollte der Richter den Strafbefehl nochmals prüfen. Das sollte man eigentlich erwarten dürfen, aber häufig werden solche Strafbefehle „blind“ unterschrieben, weil es für einen Richter wesentlich weniger Arbeit bedeutet, wenn er den Strafbefehl unterzeichnet anstatt diesen wirklich zu prüfen und abzulehnen.
In der schönen Theorie ist es also so, dass sowohl der Staatsanwalt, als auch der Richter der Meinung sein müssten, dass der Beschuldigte wirklich eine Straftat begangen hat.
Hier war das also so. Sowohl der Staatsanwalt, als auch der Richter müssten mal (zumindest theoretisch) der Meinung gewesen sein, dass der ehemalige Polizist mit den Aussagen:
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
die Staatssekretärin beleidigt hätte, denn sonst hätte man den Strafbefehl (theoretisch) nicht ausstellen dürfen.
Leider ist nicht bekannt, wie oft gegen Strafbefehle Rechtsmittel eingelegt werden, und wie häufig dann das Rechtsmittel zu einer Einstellung oder sogar zu einem Freispruch führt.
In diesem Fall kann gesagt werden, dass Juristen klar sein dürfte, dass es sich bei
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
keineswegs um eine Beleidigung handelt, sondern dass dies entsprechend der regelmäßigen Rechtsprechung des BVerfG von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Heute (27.2.2020) hat das nun auch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten so erkannt, und den Mann vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Der Richter meint:
Äußerungen wie diese seien noch von der Meinungsfreiheit gedeckt und daher nicht strafbar.
Da bleibt dann noch die Frage unbeantwortet, weshalb das Gericht zuvor den Strafbefehl gegen den ehemaligen Polizisten überhaupt unterzeichnet hatte.

Weiterlesen „Urteil gefallen – Chebli durfte „islamische Sprechpuppe“ genannt werden“

FREMDBEITRAG: BERLIN: Auf FACEBOOK gefunden.

Diese Woche werde ich mich mit allen Bezirksbürgermeister und Jugendamtsleiter in Berlin in Verbindung setzen. Besonders werde ich folgende Berliner Bezirke unter die Lupe nehmen: Lichtenberg, Kreuzberg, Tempelhof (Lichtenrade), Neukölln und Marzahn. Ich möchte den Jugendämtern in ihren Bezirken die Grenzen aufzeigen! In #Neukölln war am 5.02.20 Johannes H. Schumacher bereits bei der Stellvertretenden Jugendamtsleiterin Frau D. zu Gast. Wer mich unterstützen möchte, kann dies gerne tun 

https://www.facebook.com/groups/ceed.international/?multi_permalinks=2779930602089680%2C2780000902082650%2C2779989218750485%2C2779129485503125%2C2778028695613204&notif_id=1582404650010717&notif_t=group_activity

https://www.facebook.com/jermainelee.mietle.52?sk=wall&fref=gs&dti=200248906724542&hc_location=group_dialog

Wer Interesse hat meldet sich bei Jermaine-Lee Mietle.

Außerdem wurde noch ein weiterer Demo-Termin gefunden. Am 30.4.2020 soll es eine Demo zum Jugendamts-Thema geben.

https://www.facebook.com/melanie.admacofhousa?tn=%2CdC-R-R&eid=ARAyStBtRfC20fKIU2jUm5JxzWr0RcVY2hf5V8cfE21KlCLcEuXEAc_W-1Fe6Rdcl8xvh7BT1nQumJH-&hc_ref=ARS6uBYy85A2_kTVMjMDqlRdvSKoFl70SpGGvJ9okYBLRQQ4AOiUFSnRSPKquvwT8KI&fref=nf

RALF HILLEN verhaftet.

Am 13.2.2020 wurde hier ein Beitrag über RALF HILLEN veröffentlicht.

https://beamtendumm.home.blog/2020/02/13/thueringen-sachsen-russische-botschaft-greift-durch-paedophilen-netzwerk-neutralisiert-richter-staatsanwaelte-jugendamt-verhaftet/

Dabei haben wir mal wieder ein feines Näschen gehabt.

Am 14.2.2020 berichtete dann die WESTDEUTSCHE ZEITUNG über die Verhaftung von RALF HILLEN.

Weiterlesen „RALF HILLEN verhaftet.“

Vernetzung von Aktivisten und Jugendamtsopfern

Melanie F. hatte auf FACEBOOK eine Liste von Aktivisten und Jugendamtsgeschädigten veröffentlicht. Eigentlich eine gute Idee, aber vielleicht sollte man dies nicht unbedingt nur auf FACEBOOK veröffentlichen, weil man so einen Beitrag bei GOOGLE dann kaum findet.

Deshalb wurde die Liste hier nochmals veröffentlicht, und sie wird auch noch bearbeitet. Eine Person wurde entfernt, um evtl. juristischen Problemen aus dem Weg zu gehen. Wenn weitere Personen entfernt werden wollen, dann hier einfach einen Kommentar hinterlassen. Die Person wird dann gelöscht, und der Kommentar natürlich nicht veröffentlicht.

Übrigens hat Melanie F. inzwischen mitgeteilt, dass sie sich aus den Facebook-Gruppen zurückgezogen hat.

Aus diesem Grund macht die Liste keinen richtigen Sinn mehr, und wurde wieder komplett gelöscht.

DORTMUND: Will Hans Peter Balzer (SPD) den Stadtverordneten Michael Brück (DIE RECHTE) töten?

Michael Brück ist ein deutscher Politiker der dem Stadtrat von Dortmund abgehört. Gleichzeitig ist er stellvertretender NRW-Landesvorsitzender der Kleinpartei DIE RECHTE.

Hans Peter Balzer ist auch ein deutscher Politiker, und auch er gehört dem Stadtrat Dortmund an. Er gehört der SPD an, aber bis zum Landesvorsitzenden hat er es bisher nicht geschafft.

Die SPD beklagte unlängst, dass Politiker immer häufiger bedroht werden. Das ist sicherlich richtig, aber verschwiegen wird, dass besonders Politiker der AfD, also der rechten Ecke die Opfer von Angriffen und Drohungen wurden. Jetzt wurde offenbar Michael Brück das Opfer solch einer Drohung.

Der Wortlaut kann natürlich nicht wortwörtlich wiedergeben werden.

Herr Brück nähert sich einem runden Tisch, an dem auch der SPD-Mann Balzer sitzt. Herr Brück begrüßt die Runde mit:

Hallo zusammen

Anschließend wendet er sich an den SPD-Abgeordneten

Herr Balzer wie geht´s Ihnen?

Herr Balzer erzählt etwas wie:

… wir beide spielen in einer anderen Liga. Ich spiel Champions League  und sie spielen nur Kreisklasse. 

Herr Brück meint darauf:

Ja?

Worauf Balzer fortfährt.

Lassen sie mich einfach in Ruhe, sonst vergesse ich meine gute Erziehung, und dann brauchen sie die Mütze nicht mehr abnehmen. 

Herr Brück fragt:

Warum sind sie denn so unhöflich? 

Herr Balzer wird immer lauter:

Lassen sie mich einfach in Ruhe Herr Brücks …

Herr Brück wirft ein:

Sie schreien hier rum.

Während Herr Balzer weiter schreit:

Lassen sie mich in Ruhe.

Herr Brück versucht zu beruhigen:

Ich setz mich doch nur hier hin.

Herr Balzer schreit weiter:

Sie brauchen mich auch nicht zu begrüßen. 

Herr Brück meint:

Nicht?

Und Herr Balzer antwortet:

Nein, lassen sie es einfach. 

Herr Brück versucht es mit einer weiteren Frage:

Meinen sie (die Wähler werden es honorieren mit der Westbad-Schließung)

Herr Brück kommt nur bis zum „Meinen sie„, da schreit Herr Balzer schon wieder:

Das ist Provokant, irgendwann geht die rote Lampe an.  

Herr Brück versucht es wieder nett:

Das ist aber nicht nett.

Ab jetzt wird es gefährlich. Will Herr Balzer jetzt drohen?

Und dann zeige ich ihnen was ich gelernt habe. 

Was hat er denn gelernt? Herr Brück fragt ihn:

Was haben sie denn gelernt?

Was wird Herr Balzer von der SPD nun antworten?

Vier Jahre lang hat mich der Staat ausgebildet um zu töten. Vier Jahre lang.

Eigentlich kann man das Gespräch nun beenden, denn das ist nun wohl eindeutig genug. Muss die SPD nun vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Steht eine Partei, die sich von so einem Person nicht trennt, und die politisch Andersdenkende dermaßen massiv bedroht, noch auf dem Boden des Grundgesetzes?

Mit solchen Politikern wird sich die SPD bestimmt weiter in Richtung 5%-Partei bewegen.

 

Thüringen/Sachsen – Russische Botschaft greift durch – Pädophilen-Netzwerk neutralisiert – Richter, Staatsanwälte, Jugendamt verhaftet

VOLLDRAHT berichtet darüber.

Richter, Mitarbeiter von Krankenkassen, Jugendamt wurden verhaftet und nach Sankt Petersburg in Russland gebracht. …

Das kann man glauben, muss man aber nicht. Es gibt da keine Daten die überprüfbar wären. Thüringen ist groß.

Zu dem Beitrag auf VOLLDRAHT gehört ein Video. Ab Minute 7 wird in dem Video behauptet, dass in Thüringen Jugendamtsmitarbeiter, Mitarbeiter von Krankenkassen und Richter verhaftet worden wäre. Diese wären aber nicht von der deutschen Polizei verhaftet worden, sondern von Russland. Die angeblich Verhafteten sollen nach St. Petersburg verbracht worden sein.

Nähere, und überprüfbare Angaben wurden dort nicht genannt. Die Geschichte scheint was für Menschen zu sein die noch an den Osterhasen oder den Weihnachtsmann glauben.

https://volldraht.de/politik/74-regionales/3094-thueringen-sachsen-paedophilen-netzwerk-neutralisiert-richter-staatsanwaelte-jugendamt-verhaftet?fbclid=IwAR1AKBLCbhNisT1vkoDpTFXzS912tQ56kJQI3IhBAYvnDXzyToyEWGo8ybk

Das SONNENSTAATLAND hat RALF HILLEN, der das Video erstellt hat, bereits erwähnt, aber ein extra Thema gibt es nicht über ihn. obwohl die Person schon stark auffällig erscheint.

Noch ein Beweis

Das was hier seit der Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen passiert ist und ans Tageslicht kam, zeigt mal wieder, dass wir nicht mehr wirklich in einer Demokratie leben. Hier gab es diesbezüglich schon mehrere Beiträge.

 

https://beamtendumm.home.blog/2020/02/01/mathematische-sensationen/

https://beamtendumm.home.blog/2020/02/09/afd-zur-wahl-des-ministerpraesidenten-in-thueringen/

https://beamtendumm.home.blog/2020/02/10/ist-zwei-und-zwei-manchmal-4-und-manchmal-5/

https://beamtendumm.home.blog/2020/02/12/merkel-das-haben-sich-noch-nicht-mal-die-nazis-getraut/

Bei der Landtagswahl in Thüringen haben die Wähler die Partei DIE LINKE zur stärksten Partei gewählt. Zweitstärkste Partei wurde die AfD.

DIE LINKE, DIE GRÜNEN und die SPD haben entschieden, dass sie zusammen die Regierung in Thüringen bilden wollen, obwohl auch diese drei Parteien zusammen nicht die absolute Mehrheit im Landtag besitzen. Es wäre also nur eine Minderheitsregierung, die wahrscheinlich nicht lange funktionieren würde, weil man keine Gesetze beschließen könnte, ohne dass Oppositionsparteien den Gesetzen zustimmen würden.

Dass so eine Minderheitsregierung nicht lange funktionieren könnte wird noch dadurch bestätigt, da die drei Parteien DIE LINKE, DIE GRÜNEN und die SPD jegliche Zusammenarbeit mit der AfD, also der zweitgrößten Partei, ablehnen. Von der zweitgrößten Partei will man also keine Stimmen und auch sonst keinerlei Unterstützung. So was kann man machen, wenn man die absolute Mehrheit besitzt, aber es sind ausgesprochen schlechte Voraussetzungen für eine Minderheitsregierung.

Es kam aber erst gar nicht zu der geplanten Minderheitsregierung. Schon bei der Wahl des Ministerpräsidenten scheiterte die geplante Minderheitsregierung. grandios.

Beim ersten und zweiten Wahldurchgang im Landtag brauchte der Kandidat die absolute Mehrheit des Landtags. Da es insgesamt zwei bzw. drei Kandidaten, von drei unterschiedlichen Parteien gab, erreichte keiner der Kandidaten die nötige absolute Mehrheit.

Im ersten Wahldurchgang waren die Kandidaten Bodo Ramelow und Christoph Kindervater. Im dritten Wahldurchgang hatte die FDP dann noch Thomas Kemmerich als ihren eigenen Kandidaten ins Rennen geschickt.

Beim dritten Wahldurchgang wird der Kandidat zum Ministerpräsidenten gewählt der die meisten Stimmen erhält. Es reicht beim dritten Wahldurchgang also die einfache Mehrheit. Der Kandidat Bodo Ramelow, von DIE LINKE; DIE GRÜNEN und der SPD hatte die besten Chancen im dritten Wahldurchgang die meisten Stimmen zu erhalten.

Der Kandidat Thomas Kemmerich von der FDP wurde auch von der CDU unterstützt. Trotzdem hatte er eigentlich keine Chance gegen Bodo Ramelow, weil die zweitgrößte Partei, die AfD einen eigenen Kandidaten hatte.

Christoph Kindervater, der parteilose Kandidat der AfD wurde nur von der AfD unterstützt, und auch wenn das die zweitgrößte Partei im Landtag ist, hatte der Kandidat keine echte Chance.

Bodo Ramelow, der vorprogrammierte Ministerpräsident, sollte es aber auch nicht werden, weil die AfD diesen Ministerpräsident unbedingt verhindern wollte. Deshalb hat die AfD auf die Wahl des eigenen Kandidaten, der chancenlos war, verzichtet, und den FDP-Kandidaten unterstützt. Da dieser auch noch wie geplant von der CDU unterstützt wurde, hatte am Ende Thomas Kemmerich plötzlich die meisten Stimmen, und war damit als Ministerpräsident gewählt.

Das war ein Hammerergebnis und sorgte für Furore. Sehr schnell zeigte sich, dass die Demokratie und eine demokratische Wahl keine große Bedeutung für unsere Politiker hat. Der demokratische gewählte Ministerpräsident wurde sehr schnell quasi zum Rücktritt genötigt.

Der Landtag in Thüringen hat 90 Sitze. Die ursprünglich geplante Minderheitsregierung von DIE LINKE, DIE GRÜNEN und SPD kämen nur auf 42 Sitze. Der jetzt gewählte FDP-Kandidat, der von AfD, CDU und FDP gewählt wurde, könnte 48 Sitze vereinen, und hätte damit die absolute Mehrheit. Weil aber bisher keine Partei bereit ist mit der Afd zusammenzuarbeiten, forderte man den gewählten Ministerpräsident unverzüglich wieder zum Rücktritt auf.

Die AfD so zu behandeln ist zumindest bedenklich, denn immerhin hat fast jeder 4. Wähler in Thüringen diese Partei gewählt, diese Partei damit aufgefordert ihre Interessen im Bundesland zu vertreten. Fast jeden vierten Wähler auszugrenzen, kann wohl kaum als demokratisch bezeichnet werden.

Obwohl es bei der Wahl um den Landtag von Thüringen ging prügelte man nun unverzüglich bundesweit auf die AfD, die CDU und die FDP, und besonders auf den gewählten Ministerpräsident ein, weil man lieber Bodo Ramelow als Ministerpräsident haben will, obwohl dessen Minderheitsregierung wohl kaum eine echte Chance haben dürfte.

Man will also eine demokratisch durchgeführte Wahl nicht anerkennen, und die Wahl solange wiederholen lassen, bis das Ergebnis einigen Politikern passt. Mit Demokratie hat das wohl nicht mehr viel zu tun. Hier geht es wohl nur noch um die Verarschung des Wahlvolkes.

Während man von Anfang an auf die AfD eingeprügelt hat, weil diese im dritten Wahlgang nicht ihren eigenen Kandidaten gewählt hat, der bekanntlich völlig chancenlos war, sondern den FDP-Kandidaten unterstützte, kommt inzwischen raus, dass auch der Kandidat Bodo Ramelow auf merkwürdige, wenn nicht sogar undemokratische Art im dritten Wahldurchgang zum Ministerpräsidenten von Thüringen gewählt werden sollte.

Man wirft der Afd undemokratisches Verhalten vor, weil die im dritten Wahldurchgang nicht den eigenen Kandidaten unterstützt hatten, sondern den FDP-Kandidaten.

Die CDU hätte ja jederzeit dafür sorgen können, dass Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten gewählt worden wäre. Allerdings wollte das die CDU nicht. Es sollte keine Zusammenarbeit mit der Partei DIE LINKE geben.

Allerdings soll es so eine Zusammenarbeit doch gegeben haben. Es wurde nun bekannt, dass die CDU und DIE LINKE in Gesprächen eine gewisse Zusammenarbeit beim dritten Wahldurchgang verabredet hatten.

Um sicherzustellen, dass Bodo Ramelow tatsächlich im dritten Wahldurchgang zum Ministerpräsidenten gewählt wird, sollten 4 CDU Abgeordnete „zufällig“ nicht an der Wahl teilnehmen. Lt. Plan sollten die vier CDU-Abgeordneten während dem 3. Wahldurchgang „zufällig“ auf der Toilette sein, und deshalb nicht an der Wahl teilnehmen können, bzw. nicht gegen Bodo Ramelow stimmen können.

Damit hätte die CDU zwar die Wahl von Bodo Ramelow unterstützen können, ohne dies offensichtlich gemacht zu haben, und dadurch wollte man erreichen dass die CDU ihr Gesicht bei der Wahl bewahren konnte.

So wird also mit den Werten wie der Demokratie gespielt. Alles existiert nur noch maximal auf dem Papier.

Kinderklau nicht ins Grundgesetz …

… sondern die bestehenden Gesetze einfach mal beachten!

Spricht Art. 25 GG von „allgemeinen Regeln des Völkerrechts“, die einfachen Gesetzen vorgehen, damit konkrete Regeln davon ausgenommen sind?

Wofür hat Deutschland dann die konkrete VN-Kinderrechtskonvention ratifiziert?

Im Fall Dave wurden seine VN-Kinderrechte (Kurzform siehe hier!) massiv verletzt und zwar damit angefangen, dass man ihn wohl gar nicht erst über dieselben aufklärte.

https://youtu.be/jtY2NnMc1ew

https://youtu.be/gHo1QTreOcM

Merke(L): Das haben sich noch nicht Mal die Nazis getraut.

Demokratie bedeutet bekanntlich, dass der Wähler durch Wahlen bestimmt wer regiert.

Wenn aber die Gewählten die Wahlen solange wiederholen lassen, bis sie ihr Wunschergebnis erreicht habe, dann ist das schlichtweg undemokratisch, und hat mit Demokratie nichts mehr zutun.

Ehrlich, die Nazis waren nun nicht gerade für Demokratie oder als tolle Demokraten bekannt, aber damals hat man sich nicht getraut die Wahlen solange zu wiederholen, bis das Ergebnis stimmt. Oder ist jemand so etwas bekannt?

Echte Demokratie funktionierte mal nach dem Motto – EIN MANN EINE STIMME -. Später kam dann noch ein Frauenwahlrecht dazu. Heute jedoch scheint dieses Prinzip auch keine Gültigkeit mehr zu besitzen. Nicht nur in Thüringen scheinen ja die Stimmen der AfD-Wähler deutlich weniger wert zu sein, als die Stimmen der anderen Wähler.

Ungefähr jeder vierte Wähler in Thüringen hat bei der Landtagswahl die AfD gewählt. Man hat aber den Eindruck, als ob die Stimmen der AfD-Wähler deutlich weniger wert ist, als die der anderen Parteien. Die AfD-Wähler versucht man alle als Nazis zu bezeichnen, obwohl die meisten Wähler früher mal ganz andere Parteien gewählt hatten. So zeigt die Wählerbewegung bei der Landtagswahl 2019 in Thüringen, dass dort besonders die CDU und DIE LINKE viele Stimmen an die AfD verloren haben.

Wenn diese ehemaligen CDU- und DIE LINKE-Wähler also alles Nazis sind, dann muss wohl die Frage erlaubt sein, ob denn dann die CDU und DIE LINKE auch Nazi-Parteien sein müssen?

Kauft nicht beim ….

Am 24. März 1933 titelte die Londoner Zeitung „Daily Express“ „Judea declares war on Germany“. Übersetzt heißt das ungefähr „Das Judentum erklärt Deutschland den Krieg.“

In dem Beitrag ging es um den Aufruf britischer Händler, wegen der antisemitischen Ausschreitungen in Deutschland keine deutschen Waren mehr zu kaufen.

Umgehend machte sich Goebbels ans Werk, und schrieb den Aufruf zum Boykott aller jüdischen Geschäfte in Deutschland ab dem 1. April 1933. Das war also kein Aprilscherz. Heute wird das ziemlich verschrien, aber dass es für den Aufruf einen Grund gab, nämlich den Aufruf in England, dass man keine deutschen Waren mehr kaufen solle, wird dabei regelmäßig verschwiegen.

Auch heute findet dieser Aufruf noch Nachahmer, die keineswegs schlauer sind wie damals. Allerdings kommen die heute eher aus der linken Ecke, was die Sache aber nicht besser macht.

Weiterlesen „Kauft nicht beim ….“

Erfolg gegen das Justiz- (Unrecht?-) System

Der BdF hatten vom diesem Fall vor einigen Tagen auch Kenntnis erlangt. Frank Engelen war an der Sache schon dran, und hat dann folgenden Beitrag auf dem Blog von LICHTBLICK e.V. veröffentlicht, der hier gerne auszugsweise veröffentlicht und verlinkt wird.

Soeben erhielt ich einen Anruf einer jungen Mutter. die vor der JVA in Hamburg steht und auf ihren Verlobten „Micha“ wartet. – Nach einem offensichtlichen „Justiz-Irrtum“, wegen dem er nunmehr rd. 4 Monate unnötig in U-Haft saß, holt sie ihren Schatz und Sonnenschein ihres Lebens heute ab!
Was ist geschehen?
Die Mutter ist seit längerem mit Micha verlobt. Vor rd. einem Jahr wurde sie von Micha schwanger. Während der Schwangerschaft kam es mal zu Meinungsverschiedenheiten. Wir wissen ja, wie die Hormone bei manchen werdenden Mütter „verrückt spielen“ können. Da gab es dann wohl einen „Klaps“ oder so etwas in der Art. Irgendwer mit etwaigen Eifersuchts-Hintergrund meldete das dann auch dem Jugendamt. So von wegen „schwangere Frau geschlagen“. Irgendwie, wir wissen gar nicht den genauen Verlauf der vermutlichen Datenschutzverletzungen, kriegt auch die Polizei Wind davon und irgendwie wandert Micha dann mal schnell und kurz vor der Geburt des gemeinsamen Kindes in U-Haft in die JVA…..
Irgendwie werden im 23 Straftaten oder so im Rahmen der einfachen oder gemeinen Körperverletzung nach § 223 StGB vorgeworfen.
Nun stellt das jedoch noch lange keinen Haftgrund dar!
Der ist aber schnell erdacht: Es KÖNNTE ja VIELLEICHT eine Wiederholungsgefahr geben!!!
Also ist das der schnell bereit gestellte Haftgrund!
Die werdende Gebärende laden die Jungs und Mädels von der blauen Schutz-Truppe dann mal im neunten Monat schwanger zur Gefährdung der Ungeborenen Leibesfrucht in eine Wache der „blauen Jungs“ ein.
Die Werdende Mutter lässt sich darauf ein – selbstverständlich OHNE zu wissen, was ihr nun blühen wird! Denn hätte sie das gewusst, dann hätte sie sicherlich an Still-Einlagen, den Still-BH, das Hygiene-Paket für nach der Geburt, ausreichend Essen und Trinken für sich, eine Iso-Matte, dicke Schlafdecke, Wechselwäsche und alles, was man und frau sonst noch für ein leicht rechtwidriges Marathon-Verhör so braucht, mitgenommen…..
Geschlagene neun (9) Stunden soll nach Angaben der zwischenzeitlich unglücklichen Mutter das „Verhör“ gedauert haben. Unweigerlich fand das „Verhör“ (wir kennen so etwas ja aus den US amerikanischen Filmen) dann auch während des Wachwechsels der Schichtdienst-Arbeiter der blauen Truppe statt. Das gewährleistete sodann, daß immer „frisches Personal“ anwesend war, was für derlei Marathon-Befragungen wegen der Einhaltung der Qualitäts-Standards und der einwandfreien Protokollierung nach DIN ISO 9000 ff. immens wichtig ist!

Hier können sie den Beitrag

(…weiterlesen…)

https://lichtblickevblog.wordpress.com/2020/02/12/erfolge-gegen-das-justiz-unrecht-system/?fbclid=IwAR2xO41u-Qxc0mOCyOC5OCfiQKbIsOzUYFRas5nLosyBGWVfI1wr7dhlXi8

Bodo Ramelow kann zwar dummes Zeug von sich geben, aber keine handlungsfähige Regierung auf die Beine stellen.

Mit Bodo Ramelow meldet sich einer zu Wort, der von Politik nun so überhaupt keine Ahnung hat, auch wenn er schon länger im Geschäft ist.

Ramelow sagte, er habe durch zahlreiche Gespräche den Eindruck, dass einige Abgeordnete jenseits von Rot-Rot-Grün „emotional wissen, worauf es ankommt – nämlich auf eine handlungsfähige Landesregierung“.

Selbst wenn Bodo mit Stimmen aus der CDU und/oder FDP, und ohne Unterstützung der AfD zum Ministerpräsidenten gewählt würde, hätte Thüringen keine handlungsfähige Regierung, denn noch immer würde dort nur eine Minderheitsregierung zustande kommen. Das kann in der momentanen Situation nicht dauerhaft funktionieren, aber das wird von der Systempresse zur Zeit völlig verschwiegen.

Landgericht Duisburg bestätigt 10 Tage Haft für Hoya-Flüchtling

Das Amtsgericht Duisburg hat eine Ordnungshaft gegen Frau P. verhängt. Weil Frau P. aber nicht so gerne 10 Tage nach Vechta möchte hatte sie dagegen Rechtsmittel eingelegt. Da sich Frau P. im Moment lieber in Österreich aufhält ist sie natürlich zu dem Termin beim LG Duisburg mal wieder nicht erschienen.

Das LG Duisburg hat nun in der Abwesenheit von Frau P. entschieden, dass die Ordnungshaft bestehen bleibt. Vermutlich wird Frau P. die Entscheidung des LG Duisburg noch nicht kennen, und deshalb sehen wir es als unsere staatsbürgerliche Pflicht an Frau P. über den Ausgang des Verfahrens zu informieren.

Frau P. hat Insolvenz angemeldet. Dies bedeutet, dass sie vermutlich sehr wenig Geld besitzt. Die Ordnungshaft kommt daher sicherlich genau im richtigen Moment für Frau P. Nicht nur, dass Frau P. demnächst 10 Tage kein Geld für Essen und Trinken ausgeben muss, sie kann sogar noch die Kosten für den Heimtransport einsparen, wenn sie sich bei der Einreise in die BRD vom Grenzschutz festnehmen lässt. Der Staat kommt dann nicht nur für Kost und Logis von Frau P. auf, sondern wird sie auch noch kostenlos nach Vechta transportieren.

Natürlich kann Frau P. auch von Österreich zu uns in die Schweiz kommen, dann übernehmen wir gerne auch noch den Transport von Basel zur Grenze, und sorgen dafür, dass ihr nichts passiert, bevor wir sie dem Bundesgrenzschutz übergeben. Billiger kann man kaum Urlaub in Österreich machen.

Ist zwei und zwei manchmal 4 und manchmal 5?

Der Politikwissenschaftler Ullrich von Alemann war heute beim ZDF. In der Fernsehsendung VOLLE KANNE äußerte er sich zu Thüringen.

Der gute Mann hat eine sehr merkwürdige Ansicht über Thüringen. Er wurde gefragt zu Thüringen, und war natürlich der Meinung, dass sich der FDP-Abgeordnete Thomas Kemmerich nicht zum Ministerpräsidenten von Thüringen hätte wählen lassen dürfen, weil seine Wahl mit den Stimmen der AfD zustande kam.

Der Politikwissenschaftler erklärte, dass Thomas Kemmerich seine Wahl nicht hätte annehmen dürfen.

Dann fragte die Moderatorin. dass bei einer Neuwahl des Ministerpräsidenten der geplante Ministerpräsident Bodo Ramelow keine eigene Mehrheit besitzt, und deshalb möglicherweise auch die nächste Wahl nur durch die Beteiligung der Afd zustande kommt. Also wenn demnächst tatsächlich der Wunschkandidat der Parteien DIE LINKE, DIE GRÜNEN und der SPD, Bodo Ramelow, tatsächlich im ersten oder zweiten Wahlgang zum  Ministerpräsidenten gewählt werden würde, dann reichen die Stimmen dieser drei Parteien nicht aus, um die nötige Mehrheit zu erreichen. Es ist also möglich, dass dann auch Bodo Ramelow wieder mit den Stimmen der AfD zum Ministerpräsidenten gewählt wird, wie zuvor schon Thomas Kemmerich.

Das fand  Ullrich von Alemann aber nicht für bedenklich. Also Thomas Kemmerich von der FDP muss lt. Alemann sofort zurücktreten, wenn er durch Stimmen der AfD in das Amt gewählt wird, aber ein Bodo Ramelow, von DIE LINKE, der muss nicht zurücktreten, wenn er mit Stimmen der AfD zum Ministerpräsidenten gewählt werden sollte.

Und so einer ist Professor? Man hat ja den Eindruck, dass bei diesem Professor einmal 2 und 2 vier ist, und einmal soll dann 2 und 2 fünf sein. Wie kann denn so einer nur Professor geworden sein?

Manche Leute verstehen unter Demokratie offenbar, dass man Wahlen solange durchführt, bis man das Wunschergebnis erzielt hat. Der Volkswillen interessiert da wohl nicht mehr.

WAHLWIEDERHOLUNGSTASTE: Wir haben 3 Telefone geschenkt bekommen, leider ohne Bedienungsanleitung.

Ein Vereinsmitglied aus Thüringen hat dem BdF drei Telefone geschenkt. Leider gab es keine Bedienungsanleitungen dazu. Gibt es Leser die sich mit Telefonen auskennen, besonders dem Modell THÜRINGEN, denn wir suchen noch die Taste für die Wahlwiederholung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oder weiß vielleicht einer der Leser welche Funktion die

AfD-Taste

FDP-Taste

THÜRINGEN-Taste

hat?

AfD zur Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen

Liebe Mitglieder, Wähler und Unterstützer der AfD Thüringen,

am Mittwoch dieser Woche haben wir unser wichtigstes Wahlversprechen eingelöst. Wir haben Rot-Rot-Grün beendet und Bodo Ramelow das klargemacht, was er seit dem 27. Oktober 2019 nicht verstanden hat:

Er und seine rot-rot-grüne Koalition sind von den Thüringern abgewählt worden!

Seitdem haben wir sehr viel Zuspruch erhalten, für den wir uns natürlich bedanken möchten. Angesichts der nachfolgenden Ereignisse, der Behauptungen und Darstellungen in den Mainstreammedien und insbesondere im Staatsfunk erreichten uns aber auch einige Fragen, Befürchtungen und sogar resignierende Stimmen. Hierauf möchten wir näher eingehen.

Zunächst einmal möchten wir klarstellen:

Ja, wir haben eine taktische Finte genutzt, um Rot-Rot-Grün abwählen zu können. Dies war notwendig, weil eine offene Zusammenarbeit der bürgerlich-konservativen Parteien an den Führungsspitzen von CDU & FDP scheiterte. Uns war allerdings auch bekannt, dass Thomas Kemmerich den dritten Wahlgang nutzen wollte, um Aufmerksamkeit auf seine Person zu ziehen, falls die AfD einen eigenen Kandidaten ins Rennen schickt.

Daher sind wir mit unserem mutigen Kandidaten Christoph Kindervater auch im dritten Wahlgang angetreten, allerdings mit dem vorher abgestimmten Plan, mit allen Stimmen unserer Fraktion Thomas Kemmerich zu wählen. Das fiel uns nicht leicht, da sich Kemmerich in der Vergangenheit sehr abfällig und verletzend über unsere Partei und einige Parteifreunde geäußert hatte. Das Ziel, Rot-Rot-Grün abzulösen und die Chance auf eine konservativ-liberale, soziale Regierung in Thüringen, welche von AfD, CDU und FDP parlamentarisch getragen wird, war es aber wert, diesen Weg zu gehen. Hierin waren wir uns innerhalb der Fraktion einig.

Wir möchten uns in diesem Zusammenhang für die vorbildliche Geschlossenheit unserer Fraktion bedanken.

War es nun eine Falle, die wir Kemmerich gestellt haben? War es unredlich, wie es teilweise unterstellt wird? Nun:

Wer zur Wahl antritt, muss auch damit rechnen, gewählt zu werden. Thomas Kemmerich hat zudem die Wahl zum Ministerpräsidenten auch angenommen, die Stimmen der AfD also bewusst akzeptiert. Er wollte also die Wahl gewinnen und wir haben dafür gesorgt.

Was dann folgte, ist das eigentliche Trauerspiel für die Demokratie in Deutschland:

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Frag die Polizei und bekomme keine Auskunft

Bislang wurden unter Flyer immer ein V.i.S.d.P.-Vermerk gesetzt. Allerdings gibt es inzwischen in diesem Land so viele Idioten, dass man tatsächlich überlegen sollte, ob man die Bekanntgabe von Namen und Adresse überhaupt noch verantworten kann.

Bei WIKIPEDIA gab es zu dem Thema einen interessanten Text.

Presserechtliche Verantwortlichkeit

Die Presserechtliche Verantwortlichkeit einer Person für den Inhalt einer Zeitung, Zeitschrift oder Ähnlichem wird mit der Angabe Verantwortlich im Sinne des Presserechts (meist mit V. i. S. d. P. abgekürzt) gekennzeichnet.

Die Angabe steht üblicherweise im Impressum oder leitet dieses ein. Sie ist – je nach landesrechtlicher Regelung der Pressegesetze – im Allgemeinen nicht notwendig bei Werbeschriften, einmaligen Infoschriften, Einladungen und Ähnlichem. Weiteres regeln die auf Landesebene erlassenen Pressegesetze. So muss zum Beispiel in Bayern auch auf Flyern und Plakaten, die zu einer Demonstration aufrufen oder auf einer Demonstration verteilt werden, ein V. i. S. d. P. vermerkt sein,[1] während dies in anderen Bundesländern nicht nötig ist.

Oft ist diese Angabe auch auf Webseiten zu finden. Es ist umstritten, ob diese dem Presserecht unterliegen.

Analog wurde der Verantwortliche im Sinne des (2007 außer Kraft getretenen) Mediendienste-Staatsvertrags als V.i.S.d.M. bezeichnet.

 

Demnach dürfte man in NRW während einer Demo Flyer verteilen und dabei auf den V.i.S.d.P.-Hinweis verzichten. Vorsorglich wurde auch noch die Polizei angerufen.

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TAG X: Lasst uns auf die Straße gehen.

Deutschland und Europa bezeichnet sich ganz gerne als besonders demokratisch. Allerdings sind daran auch einige Zweifel angebracht. Besonders die Wahl bze. Nichtwahl von Bodo Ramelow zeigt sehr deutlich, dass es bezüglich des Demokratieverständnisses durchaus Diskussionsbedarf gibt.

Erinnern wir uns mal an die Europäische Verfassung, die am Ende dann doch nicht in Kraft treten konnte.

Vertrag über eine Verfassung für Europa

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) war ein 2004 unterzeichneter, aber nicht in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag, durch den das politische System der Europäischen Union reformiert werden sollte.

Insbesondere sollte er der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben und die bis dahin gültigen Grundlagenverträge (vor allem EU-, EG- und Euratom-Vertrag) ablösen; die bisherige formale Unterteilung in EU und EG sollte entfallen. Gegenüber dem bisher gültigen Vertrag von Nizza sollte die EU zusätzliche Kompetenzen erhalten, außerdem sollte ihr institutionelles Gefüge geändert werden, um sie demokratischer und handlungsfähiger zu machen.

Der Entwurf eines EU-Verfassungsvertrags wurde 2003 von einem Europäischen Konvent erarbeitet und am 29. Oktober 2004 in Rom feierlich von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet.

Er sollte ursprünglich am 1. November 2006 in Kraft treten. Da jedoch nach gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden nicht alle Mitgliedstaaten den Vertrag ratifizierten, erlangte er keine Rechtskraft. Stattdessen schlossen im Dezember 2007 die europäischen Staats- und Regierungschefs unter portugiesischer Ratspräsidentschaft den Vertrag von Lissabon ab, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Ein erneutes französisches oder niederländisches Referendum im Zuge dessen fand nicht statt.

Demokratisch wäre es ja gewesen, wenn alle Bürger in Europa über die geplante Verfassung hätten abstimmen dürfen, das war aber nicht der Fall. In Deutschland durfte man z. B. nicht wählen.

Geholfen hat es nicht, die geplante Verfassung wurde trotzdem abgelehnt.

Danach versuchte man es mit einem anderen Trick. Statt einer Europäischen Verfassung kam der EU-Grundlagenvertrag (Vertrag von Lissabon).

Deutschland durfte natürlich wieder nicht abstimmen. Die bösen Wähler aus Frankreich und den Niederlanden natürlich auch nicht mehr, denn die hätten ja vielleicht schon wieder mit Nein gestimmt.

Das dumme an der Sache war aber, dass nun andere Länder abstimmen durften.

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4000 Euro Strafe für Polizisten weil er Kollegen bei einem Einsatz beleidigte.

Düsseldorf : Wer sind die Leute, die Polizeieinsätze behindern und Beamte aggressiv angehen und beleidigen? Ein Verfahren in Düsseldorf kommt zu einer überraschenden Antwort.

Weil er Kollegen übel beleidigt und Widerstand geleistet hat, ist gegen einen Polizisten vom Niederrhein eine Strafe in Höhe von 4000 Euro verhängt worden. Das Amtsgericht in Düsseldorf erließ gegen den Beamten am Donnerstag einen Strafbefehl wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der 42-Jährige gilt damit weiterhin als nicht vorbestraft.

Als der Prozess gegen den Polizisten mit 15 Minuten Verspätung losgehen sollte, war der pünktlich erschienene Angeklagte plötzlich verschwunden. Es gehe ihm nicht gut, sagte seine Verteidigerin. Daraufhin verhängte das Amtsgericht den Strafbefehl.

Der Beamte aus Bedburg-Hau hatte, das bestreitet seine Verteidigerin nicht, am Düsseldorfer Hauptbahnhof Kollegen beleidigt. Die waren nachts zu einem Handgemenge zweier Männer gerufen worden, die in Streit geraten waren.

Der 42-Jährige war dagegen in seiner Freizeit unterwegs. Er sei «erheblich alkoholisiert» gewesen, notierten seine Kollegen. Einen Atemalkoholtest habe er verweigert. Als die Polizisten im Einsatz ihn in Gewahrsam nahmen, habe er Widerstand geleistet. So gaben es die Beamten zu Protokoll.

Der Angeklagte habe sich zwischen seine Kollegen gestellt und trotz mehrfacher Aufforderung nicht entfernt. Stattdessen sei er aggressiv geworden, hieß es in der Anklage. «Was willst du denn von mir? Pack mich nicht an, sonst fängst du dir ein paar!», habe er gedroht. Dann habe er einen Polizisten als «Wichser», «Spasti» und «Hurensohn» beleidigt.

Nur mit Verstärkung habe der 42-Jährige überredet werden können, den Einsatzort zu verlassen. Kurze Zeit später sei er aber erneut aufgetaucht und habe die Polizisten wieder provoziert. Schließlich sei er von seinen Kollegen gefesselt und in Gewahrsam genommen worden. «Ihr wisst nicht, mit wem ihr es zu tun habt. Morgen zahlt ihr dafür», soll er dabei gesagt haben.

Weil der in Abwesenheit verhängte Strafbefehl auf 80 Tagessätze lautet, bleibt er unter der Grenze, ab der er als Vorstrafe ins Strafregister des Beamten eingetragen würde. Ihr Mandant werde ihn wohl akzeptieren, sagte die Verteidigerin nach Rücksprache mit dem 42-Jährigen. Dem droht nun noch ein Disziplinarverfahren.

BdF: JOHANNES SCHUMACHER: Erfolg durch Vernetzung

Da bekommt eine Mutter Probleme mit dem örtlichen Jugendamt. Dabei geht es u. a. um ein SOS-Kinderdorf. Es handelt sich dabei um eine Außenstelle für Jugendliche, und befindet sich in der Umgebung von OSTERHOLZ-SCHARMBECK. Der ältere Sohn wohnt seit einigen Wochen dort, und die Mutter befürchtete nun, dass man ihr auch noch die 5-jährige Tochter wegnehmen wollte.

Vielleicht war die Angst etwas übertrieben, aber wenn eine Jugendamtstante an einem Freitag unangemeldet bei der Mutter erscheint, und in das Haus oder Wohnung will, ist Vorsicht sicherlich angebracht.

Irgendwer rät dann dieser Mutter, dass sie sich doch an Johannes Schumacher wenden solle. Johannes Schumacher gehört zu den wenigen, Menschen die es wagen die SOS-Kinderdörfer wegen ihres Geschäftsmodells zu kritisieren.

Johannes Schumacher hat auf FACEBOOK über das Problem der Frau berichtet. Auch der Vorsitzende des BdF hatte dann den Beitrag gelesen, und wurde aktiv, als er lesen musste, dass die Frau Probleme mit dem Jugendamt Bremervörde haben soll.

Der BdF betreut schon eine Familie in Bremervörde. Nach einem persönlichen Gespräch mit der Mutter, in dem sie einen sehr kompetenten Eindruck machte, wurden die beiden Eltern aus Bremervörde vernetzt. Unser Fall aus Bremervörde hat schon lange mit Jugendämtern zu tun, und auch entsprechende Erfahrung. Die Vernetzung der beiden Familie führte in diesem Fall zu einem schnellen Erfolg.

Zunächst sollen sowohl die betroffene Mutter, als auch die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes etwas auf Krawall gebürstet gewesen sein. Die Anwesenheit der unterstützenden Mutter soll dann aber zu einer Beruhigung der Situation geführt haben. Es konnte zwar nicht abschließend geklärt werden, ob das Jugendamt überhaupt jemals vor hatte, das Mädchen aus der Familie zunehmen, aber geklärt werden konnte, dass dies zumindest jetzt vom Tisch ist, und das Jugendamt bewährte es ausdrücklich positiv, dass die betroffene Mutter von der anderen Mutter etwas Unterstützung erhält.

Der erfolgreiche Ausgang der Geschichte zeigt, wie wichtig Vernetzung ist. Wichtig ist auch, dass die Aktivisten sich nicht immer als Konkurrenten ansehen, und sich nicht ständig gegenseitig im Wege stehen. Der BdF hat jedenfalls keine Probleme fallübergreifend mit Andreas Ganser, Frank Engelen, Johannes Schumacher etc. zusammenzuarbeiten. Leider funktioniert das nicht mit jedem, wie die Vergangenheit gezeigt hat, weil manche Aktivisten für eine Zusammenarbeit nicht geeignet sind.

Ergänzend sollte noch erwähnt werden, dass der Erfolg in Bremervörde nicht in jedem anderen Jugendamt so leicht zu erreichen gewesen wäre. Die Erfahrungen mit Bremervörde sind so positiv, dass es uns wichtig erschien, hier auch kein Kleinholz zu hinterlassen.

Außerdem wollen wir Johannes Schumacher noch für eine gelungene Aktion in Berlin gratulieren. Dort ist es ihm gelungen im Familienministerium drei Ballons steigen zu lassen, als Symbol für alle vom Jugendamt geschädigten Eltern und Kinder. Alleine die Ankündigung dies machen zu wollen, hatte in der Vergangenheit bei verschiedenen Behörden regelmäßig zu Panik geführt.

https://www.facebook.com/100022526392164/posts/629463674481173/?d=n

 

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