Der Krieg in der Ukraine kennt Hilfsbereitschaft, aber auch widerliche Profiteure die das Ausnutzen.

Der Krieg in der Ukraine sorgte bisher für mindestens  2,5 bis 3 Millionen Flüchtlinge, aber auch für eine enorme europaweite Hilfsbereitschaft. Millionen Menschen haben bisher schon gespendet. Geldspenden und natürlich auch Sachspenden. Besonders in Polen nutzen aber einige Menschen diese Hilfsbereitschaft bei den Sachspenden aus.  Dabei handelt es sich aber nicht unbedingt um polnische Staatsbürger, sondern eher um südosteuropäische Bettelvölker, die nicht unbedingt für Hilfsbereitschaft bekannt sind, sondern eher für Mitnahmeeffekte stehen.

Wenn also Spenden zunächst in Polen landen, aber nicht bei den Flüchtlingen, sondern eher im Internet angeboten werden, dann muss das nicht wundern. Manche haben halt gar keine Moral.

Auch in Deutschland habe ich am Montag ähnlichen Missbrauch, bzw. Missbrauchsversuch erlebt. Auf dem Weg nach Bad Driburg teilte ich den Zug mit einem Ukrainer, der nicht unbedingt wie einer aussah. Bei der Fahrkartenkontrolle meinte der Zuwanderer, dass er den Zug kostenlos nutzen dürfte, weil der arme Mann aus der Ukraine geflüchtet wäre, und diese Flüchtlinge die Züge in Deutschland zurzeit kostenlos nutzen dürften.

Die Zugbegleiterin stimmte ihm zwar grundsätzlich zu, meinte aber, dass Männer aus der Ukraine zurzeit doch ihr Land nicht verlassen dürfen, sondern dieses Land verteidigen müssten, deshalb wollte sie schon seinen Pass sehen. Einen ukrainischen Pass konnte der kostenlose Bahnfahrer gerade nicht zeigen, was daran gelegen haben dürfte, dass er ursprünglich wohl nicht von dort kam.

Die Zugbegleiterin, die jetzt für einige Deutsche gleich in die rechte Ecke geschoben werden dürfte, teilte dem kostenlosen Bahnfahrer mit, dass er jetzt die Möglichkeit habe, eine Bahnfahrkarte zu kaufen, oder aber den Zug verlassen müsse. Er zog letzteres vor. Ob es vermessen ist, wenn ich vermute, dass er das beim nächsten Zug erneut versuchen wird?

Doch es sind nicht nur Ausländer, die den aktuellen Krieg ausnutzen. Sowohl ausländische, wie deutsche Männer sollen die Not von Frauen aus der Ukraine für ihre besondere Art der Hilfsbereitschaft ausnutzen.

Manchmal könnte mal halt nur kotzen.

TEAM WALLRAFF: Die miesen Geschäfte einer unseriösen Altenpflegerin

Günther Wallraff, und das Team Wallraff sind wahrscheinlich bekannt. Das Team Wallraff ermittelt gerne undercover, in der Vergangenheit war das Team mehrfach in Alteneinrichtungen unterwegs.

Wir haben auch etwas aus diesem Bereich, aber da geht es weniger um Pflege, sondern um miese Geschäfte einer unseriösen Altenpflegerin. In dem hier erwähnten Geschäft war die Person zwar nicht erfolgreich, aber man darf sicherlich davon ausgehen, dass es ähnliche Versuche mehrfach gab, und vermutlich ist diese Person auch nicht die einzige Person, die ähnliche Geschäfte auf Kosten alter Leute versuchen.

Auch in so einem Fall darf man sich gerne bei uns melden, nutzen sie dazu die Kommentarfunktion.

Name der betreffenden Altenpflegerin, die Einrichtung und die Person, die geschädigt werden sollte, sind bekannt.

Wenn ältere Personen in eine Alten- oder Pflegeeinrichtung wechseln, dann müssen diese Personen manchmal ihr Eigentum verkaufen, um sich an den Kosten des Trägers zu beteiligen. Das kann ein lohnendes Geschäft für die Mitarbeiter solch einer Einrichtung sein.

In unserem Fall geht es um eine Frau mit eigenem Haus, welches sie verkaufen musste, um sich an den Unterbringungskosten zu beteiligen. Natürlich werden hier keine Namen oder Orte veröffentlicht.

Eine Mitarbeiterin solch einer Einrichtung kam zu der Rentnerin, und legte ihr ungefragt ein Schreiben vor, welches die Rentnerin unterzeichnen sollte. Lt. diesem Schreiben sollte die Altenpflegerin die gesetzliche Betreuerin der Heimbewohnerin werden. Auch um den Behördenkram und um die Bankgeschäfte wollte sich die Betreuerin in spe kümmern. Dazu gehörte auch der Hausverkauf.

Oh Wunder, sie hatte sogar schon einen Käufer für das Haus parat. Der angedachte Käufer, der ganz zufällig der eigene Sohn der Altenpflegerin ist, wollte großzügigerweise (die Summe wird hier nicht genannt) bezahlen.

Die Rentnerin ist noch klar im Kopf und war mit dem Deal, um den sie ja nicht angestoßen hatte, nicht einverstanden. Sie lehnte sowohl die unseriöse Betreuung ab und auch das Angebot für das Haus. Der Deal kam also nicht zustande.

Nun dauerte es zwar etwas länger, bis das Haus verkauft wurde, aber immerhin bekam sie jetzt (die Summe wird hier auch nicht veröffentlicht). Das bedeutet, dass das Haus zum vierfachen Preis verkauft wurde. Das Angebot des Sohns der Altenpflegerin war also nicht wirklich gut. Das Vorgehen wohl tatsächlich skandalös.

Erstmal gucken, was BEAMTENDUMM so schreibt

Ja, so ist es richtig. INFORMATION UND TECHNIK, der Provider des Landes NRW, also Behörden des Landes, wie z. B. auch das Justizministerium, müssen früh am Morgen erstmal sehen, was BEAMTENDUMM wieder so schreibt.

….

Datum 3. März 2022

Time System Location / Language Host Name/Web Page/Referrer
08:16:36 Firefox 83.0
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Information Und Technik Nordrhein-westfalen (xx.xx.xx.33)  

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08:15:04 Firefox 83.0
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Nordrhein-Westfalen,
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Information Und Technik Nordrhein-westfalen (xx.xx.xx.33)  

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06:48:03 Firefox 97.0
Win10
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Nordrhein-Westfalen,
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Information Und Technik Nordrhein-westfalen (xx.xx.xx.40)  

https://beamtendumm.home.blog/

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Ab 6 Uhr ging es schon los. Herr Schreiber, hat uns zwar mitgeteilt, dass er gestern vor dem Landgericht Essen und vor der Staatsanwaltschaft Essen stand, und ein wenig Werbung für die dortigen Behörden, und das Justizwesen gemacht hat, aber bisher hat er uns noch kein Videomaterial davon geschickt, deshalb können wir bisher auch nichts veröffentlichen. Sicherlich wird das heute noch kommen.

Ein Hinweis noch. FIREFOX 83,0, ist das euer Ernst? Ihr könntet ruhig mal updaten, oder wisst ihr auch das nicht, wisst ihr wirklich nicht, wie das geht?

Im Laufe des Tages werden wir hier INFORMATION UND TECHNIK bestimmt noch häufiger zu sehen bekommen.

Leider darf man bei WORDPRESS keine IP-Adressen veröffentlichen

Wer weiß schon, warum man bei WORDPRESS keine IO-Adressen veröffentlichen darf. Keine Ahnung, warum das so ist. Wenn es nicht erlaubt ist, dann machen wir das auch nicht. Die IP-Adresse wurde deshalb aus folgender Übersicht entfernt.

3. März
14:01:59 Edge 97.0
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Information Und Technik Nordrhein-westfalen (xx.xx.xx.xx)

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13:59:24 Edge 97.0
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Man sieht also auch so, dass INFORMATION UND TECHNIK sich stark für den Blog interessiert. INFORMATION UND TECHNIK ist der Provider des Landes NRW.

Wir haben gute Nachrichten nicht nur für INFORMATION UND TECHNIK, denn wir können jetzt den vielleicht blödesten Strafbefehl Deutschlands veröffentlichen, weil Herr Schreiber heute eine Zustellurkunde vom Amtsgericht Gelsenkirchen bekam. Da waren 3 Seiten drin.

Auf der ersten Seite stand, dass der Strafbefehl vom 25.1.2022 zurückgenommen wurde. Das bedeutet, dass der zurückgenommene Strafbefehl nun veröffentlicht werden darf.

Das ist gut, denn damit kann man beweisen, wie unfähig die Justiz tatsächlich ist.

Es ist also tatsächlich so, dass wir ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2019 haben, die angebliche Straftat aber im März 2021 begangen worden sein sollte. Normalerweise ist so etwas gar nicht möglich, es sei denn, die Staatsanwaltschaft lebt in einer Parallelwelt.

Doch nicht nur das Aktenzeichen ist aus 2019, sondern auch der Tattag soll ja lt. Strafbefehl in 2019 gewesen sein. Am 22.8.2019 sollte Herr S. eine Straftat begangen haben, weil er im Februar 2021 etwas gekauft und bezahlt habe, und nach Nichtlieferung im März 2021 Strafantrag gestellt habe. Da müssen doch Irre am Werk gewesen sein.

Gegen den Strafbefehl wurde Rechtsmittel eingelegt, und es dauerte gar nicht lange, bis Herr S. eine Ladung zur Verhandlung bekam. Schon am 11.3.2021 sollte die Gerichtsverhandlung stattfinden.

Herr Schreiber wollte dann Akteneinsicht nehmen, und rief deshalb am 1.3.2022 beim Amtsgericht an. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass der Termin am 11.3.2022 wieder aufgehoben wurde.

Merkwürdig, die Aufhebung des Termins am 11.3.2022 wurde aber bisher nicht schriftlich bestätigt, auch nicht in den Schreiben, die Herr Schreiber heute erhalten hat.  Merkwürdig, oder ist man der Meinung, dass man den Termin nicht mehr extra aufgeben muss, wenn der Strafbefehl aufgehoben wurde?

Davon kann man nicht wirklich ausgehen, wenn man sich die restlichen Seiten ansieht.

Das erste Schreiben war also die Aufhebung des dämlichen Strafbefehls vom 25.1.2022.

Das zweite Schreiben war das Vorblatt zur Zustellurkunde.

Richtig interessant ist aber das 3. Schreiben, das man zurzeit aber leider nicht im Original veröffentlichen darf, denn das ist nun wirklich wieder unglaublich.

Die Überschrift lautet STRAFBEFEHL. Ja, da steht wirklich STRAFBEFEHL. Handelt es sich vielleicht um eine Kopie des Strafbefehls vom 25.1.2022? Wurde diese Kopie vielleicht nur mitgeschickt, um mitzuteilen, welcher Strafbefehl zurückgenommen wurde=

Das könnte man denken, aber so ist es nicht, denn es gibt einige Unterschiede zwischen dem ersten Strafbefehl und dem jetzigen.

Der erste Strafbefehl datierte vom 25.1.2022. Der neue Strafbefehl ist vom 25.2.2022. Das könnte man leicht verwechseln. Das Aktenzeichen der beiden Strafbefehle ist absolut identisch. Dies geht natürlich gar nicht. Wenn der Strafbefehl mit dem Aktenzeichen 313 Cs 23 Js 762/19 -17/22 zurückgenommen wird, dann kann man natürlich unter demselben Aktenzeichen  nicht wieder einen neuen Strafbefehl erlassen.

In dem neuen Strafbefehl wird nicht mehr behauptet, dass am 22.8.2019 eine Straftat begangen wurde, sondern jetzt soll es der 17.3.2021 gewesen sein. Flexibel sind die ja wirklich.

Es soll aber wieder eine Atemschutzmaske gewesen sein, und die soll auch wieder bei Ebay gekauft worden sein. Also die Unterschiede zwischen Ebay und Ebay-Kleinanzeigen, und den Unterschied zwischen einer angeblichen Atemschutzmaske und einer Maske für ein Schlafapnoegerät scheint man noch immer nicht zu kennen.

Es ist schon mehr als peinlich, dass man fast alle Fehler wiederholt hat.

Wieder wird von einer Atemschutzmaske gesprochen. Erneut wird behauptet, die Ware sei bei Ebay gekauft worden. Und wieder soll die angebliche Straftat 2019 begangen worden sein. Zwar wird nicht behauptet, dass der Tattag der 22.8.2019 gewesen wäre, aber das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen (23 Js 762/19) sagt noch immer, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen den Verdächtigen in dieser Straftat ermittelt.

Fast unglaublich, aber noch schlimmer ist, dass diese Richterin diesen Schwachsinn wieder unterzeichnet hat. Es stimmt übrigens nicht, dass die Richterin Lump heißt. Ihr Name ist schon etwas länger.

Was ist denn jetzt mit dem Verhandlungstermin am 11.3.2022, ist der aufgehoben, oder findet der jetzt doch statt? Es wurde ja bereits Rechtsmittel eingelegt. Zwar war das gegen den ersten Strafbefehl, und nicht etwa gegen den zweiten Strafbefehl, aber das Rechtsmittel wurde gegen das Aktenzeichen eingelegt, und beide Aktenzeichen sind bekanntlich identisch.

AMTSGERICHT GELSENKIRCHEN: Termin aufgehoben

Wie hier bereits berichtet, hat Herr Schreiber am 11.3.2022 ein Strafverfahren beim AG Gelsenkirchen. Hier wurden bereits einige Beiträge über das schwachsinnige Verfahren veröffentlicht.

AG GELSENKIRCHEN: Ganz schön eilig.

Und hier der Beitrag über den Hintergrund des Verfahrens.

Wird die Klumpe eigentlich niemals schlau?

In dem Fax von Sonntag wurde dem Gericht mitgeteilt, dass der unschuldig Verfolgte von seinem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch machen will. Gleichzeitig hat Herr Schreiber der Richterin dringend nahegelegt, sich selbst wegen Befangenheit abzulehnen, so wie das zuvor der Direktor des Amtsgerichts im letzten Jahr bereits in einem anderen Zivilverfahren gemacht hatte.

Heute hat Herr Schreiber beim AG angerufen, weil er Akteneinsicht nehmen wollte. Dabei erfuhr er, dass der Termin am 11.3.2022 aufgehoben wurde. Schriftlich liegt der Bescheid natürlich noch nicht vor. Auch ein Grund für die Aufhebung ist nicht bekannt. Liegt es vielleicht an der empfohlenen Selbstablehnung?

Akteneinsicht war heute nicht möglich, weil die Akte zur Zeit der Richterin vorlag. Wenn der Termin aufgehoben wurde, dann ist die Akteneinsicht aber auch nicht so dringend nötig.

Unklar ist, ob das Fax überhaupt angekommen ist. Bereits das erste Fax, das Rechtsmittel gegen den Strafbefehl, kam auch nicht vollständig beim Amtsgericht an. Es war notwendig, das Rechtsmittel persönlich beim AG einzuwerfen. Heute hat man Herrn Schreiber mitgeteilt, dass evtl. sein letztes Fax nicht beim Gericht eingegangen sein könnte, trotz vorhandenem Fax-Protokoll, weil das Gericht zur Zeit Probleme mit dem Fax hätte.

Das scheint aber nicht das einzige Problem an diesem Amtsgericht zu sein.

Rollstuhl genehmigt.

Unser ehemaliger Vorsitzender hat mir gerade mitgeteilt, dass ihm endlich ein neuer Elektrorollstuhl von der Krankenkasse genehmigt wurde. Das Ganze hat noch nicht einmal 2 Jahre gedauert.

Für mich sind 2 Jahre eigentlich eine lange Zeit für so etwas, aber Herr Schreiber  teilte mir mit, dass sein erster Elektrorollstuhl erst nach 4,5 Jahren nach Antrag geliefert wurde. Immerhin, dann sind 2 Jahre natürlich schon ein gewaltiger Fortschritt.

Herr Schreiber war von der plötzlichen Genehmigung überrascht, denn bisher wurde das Hilfsmittel immer abgelehnt. Erst vor ca. 2 Wochen kam eine Ablehnung vom Widerspruchsausschuss der Krankenkasse. Herr Schreiber hat dann auch vor 2 Wochen wieder mal Klage gegen die Krankenkasse eingereicht, und heute kam dann völlig unerwartet die Genehmigung. Allerdings wurden keine Details mitgeteilt. Offenbar gibt es Dinge, die die Krankenkasse nicht genehmigt hat. Herr Schreiber hat uns die Genehmigung gemailt. Man kann tatsächlich nicht erkennen, was genau bewilligt wurde, und was abgelehnt wurde.

Lt Sanitätshaus sollen die stärkeren und schnelleren Motoren nicht genehmigt worden sein, und auch nicht die stärkeren Akkus. Die bisher verweigerte Stehfunktion dürfte aber jetzt genehmigt worden sein. Der Rollstuhl soll jetzt noch ca. 25.000 € kosten, ursprünglich waren es über 30.000 €.

Geliefert werden soll der Rollstuhl mit der kompletten Aufstehfunktion in 8-10 Wochen. Ende April oder Anfang Mai wird Herr Schreiber dann hoffentlich wieder vollständig mobil sein.

Damit Herr Schreiber uns mal wieder in der Schweiz besuchen kann, wurde der Elektrorollstuhl natürlich mit den stärkeren Akkus und den stärkeren Motoren bestellt. Natürlich starten wir für die Mehrkosten keine extra Spendenaktion. Das schafft Herr Schreiber schon irgendwie so.

FREMDBEITRAG: Das hatte ich heute vor einem Jahr geschrieben. Kann es sein, dass das immer noch aktuell ist?

Obwohl es vermutlich wenig bringt, möchte ich zur besseren Orientierung nochmals einige Dinge klarstellen. Menschen, die nicht in einer kollektivistischen, öko-sozialistischen Verbotsgesellschaft leben möchten, sind deshalb keine Rechtspopulisten, Rechtsextreme oder Nazis!

Für Menschen, die die Freiheit und den Individualismus lieben, gilt dasselbe!

Menschen, die versuchen, in der Corona-Frage nicht vor Angst zu erstarren, sondern den Nutzen der Maßnahmen mit ihren negativen Auswirkungen abzuwägen, sind weder Corona-Leugner noch Covidioten!

Menschen, die sich der Folgen des Klimawandels durchaus bewusst sind, aber verkraftbare und machbare Schritte fordern, sind keine Klimaleugner!

Menschen, die von Zuwanderern verlangen, dass diese wenigstens den Willen zur Integration mitbringen und sich an hiesige Gesetze halten, sind deshalb weder fremdenfeindlich noch rassistisch!

Menschen, die von ihrer Regierung erwarten, dass sie auch ihre Interessen vertritt, haben alles Recht der Welt dazu, denn sie kennen den Amtseid und die Pflichten der Regierungsmitglieder in einer Demokratie.

Die fortgesetzte Ausgrenzung von Kritikern, egal in welchem Themenkreis, ihre automatische Zuordnung zum „rechten Milieu“, ihre moralische Abqualifizierung, das ist dermaßen durchschaubar, dermaßen hinterlistig, dass es jedem aufrechten Bürger mit etwas Sinn für Gerechtigkeit peinlich sein müsste.

Nur Politik und Medien spielen dieses Spiel weiter, das Spiel mit Sündenböcken, mit den „Guten“ und „Bösen“, mit den „Vernünftigen“ und den Aufmüpfigen, mit den „Folgsamen“ und den „Querulanten“, mit den Opfern und den Tätern.

Mann, was bin ich froh, dass meine Eltern mir zwar nie Geld geben konnten, aber trotz all meiner menschlichen Mängel und Defizite einen Sinn für Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Gerechtigkeit.

Und ich weiß, dass da noch viele von dieser Sorte sind. Ganz ohne Umfragen. Das alles muss uns Mut machen, dass wir an der richtigen Stelle für das uns Wichtige kämpfen.

Das hatte ich heute vor einem Jahr geschrieben. Kann es sein, dass das immer noch aktuell ist?

Eine OMIKRON-Infektion schützt (angeblich) nicht vor DELTA, und eine Impfung somit nicht gegen OMIKRON.

Gerade (15:05 Uhr) in der ARD. Das Thema war mal wieder CORONA, bzw. OMIKRON. Interessant ist, was Prof. Michael Meyer-Hermann in der Sendung sagte, bzw. was er nicht offiziell sagte, aber letztendlich doch bestätigte, was CORONA-Kritiker schon lange sagen.

Wenn Menschen jetzt eben nur OMIKRON gehabt haben, haben die keinen Schutz gegen DELTA. Das ist eine wichtige Bemerkung, insofern, als das das bedeutet, dass im Herbst DELTA wieder hochkommen kann, wenn die Menschen nur OMIKRON bekommen haben.

Das sagte also Prof. Meyer-Hermann.

Corona-Kritiker sagen schon lange, dass eine Impfung gegen CORONA nicht auch gegen OMIKRON schützt, wie man uns das immer einreden will. Und Prof. Meyer-Hermann hat nun die Katze aus dem Sack gelassen, in dem er zwar nicht ausdrücklich bestätigt, dass die CORONA-Impfung bei OMIKRON nicht schützt, aber doch ausdrücklich erklärt, dass eine OMIKRON-Infektion nicht gegen die anderen CORONA-Varianten, wie z. B. DELTA, schützen würde.

Wenn das so ist, wie das der Prof. behauptet, dann ist das doch nur logisch, dass dann auch der Umkehrschluss gilt.

Was schützt eigentlich mehr, eine Impfung, oder eine durchgemachte Infektion?

Diese Frage ist sehr leicht zu beantworten.

Bei einer CORONA-Impfung besteht der Impfstoff nur aus einem Teil des Virus, bzw. wurde nur ein Teil des Virus nachgebildet. Der Impfstoff besteht also nur aus ca. 30 % des Virus.

Hat man dagegen Corona durchgemacht, dann entwickelt man Abwehrkräfte gegen 100 % des Virus. Logisch, dass man dann besser gegen das Virus geschützt ist, und dadurch auch länger. Eine amerikanische Studie hat z. B. festgestellt, dass die Genesenen auch noch 20 Monate nach der Erkrankung bzw. Genesung Antikörper im Körper haben.

Wenn sich es nun eine neue Variante des Virus gibt, welches sich von dem Original um 10 % unterscheidet, dann gibt es noch eine 90 % Chance, dass die Antikörper die Virusvariante erkennen und erfolgreich bekämpfen.

Bei der Impfung sieht das deutlich schlechter aus. Durch die Veränderung des Virus besteht jetzt keine Chance von 30 % mehr, sondern diese sinkt auf nur noch 27 %. Damit ist klar, dass eine durchgemachte Infektion den deutlich besseren Schutz gewäht.

Information und Technik, das Land liest wieder mit.

Duesseldorf, Nordrhein-westfalen, Germany, Information Und Technik Nordrhein-westfalen   93.184.xxx.xx

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7 Feb 08:40:30
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Aus Datenschutzgründen wurde die IP anonymisiert. Bei dem Provider

Information und Technik Nordrhein-Westfalen handelt es sich um das Land NRW. 

 

Heimat gedeiht nur in Freiheit!

HEIMAT

Mit dem Lied wollen wir uns bei allen bedanken, die für dieses Land einstehen. Heimat gedeiht nur in Freiheit!

Ab dem 28. Mai auf Spotify, iTunes, Amazon Music & weiteren Plattformen!

Helft uns gegen die Zensur! Das Video darf überall hochgeladen werden. Benutzt dabei die Hashtags #Naidoo und #sprichmituns. Danke!

 

https://www.diekonferenz.tv/Heimat.mp4?_=1

Wozu braucht man eine Zwangsimpfung?

Im Jahr 2020 starben in Deutschland lt. offiziellen Zahlen 41.633 Menschen an Corona. Die Politik wollte das ändern. Im Jahr 2021 wurden dann 70 % der Bevölkerung, die meisten davon sogar zweimal, geimpft. Damit gelang es der Politik 2021, die Sterberate bei den Corona-Todesfällen um 71,58 % gegenüber dem Vorjahr  zu steigern. *1

Frage, wenn 2021 ca. 70 % der Bevölkerung geimpft wurden, und das zu einer Steigerung der Todesrate um 71,58 % führt, wie hoch muss dann die Impfquote sein, wenn die Sterberate um 100 % gesteigert werden soll?

TROTZ IMPFUNG: 2021 gab es mehr Corona-Todesfälle als 2020

*ANMERKUNG

*1 Die angegebenen 71 % beziehen sich jeweils auf das ganze Jahr. Da es den ersten Corona-Todesfall im März 2020 gab, betrifft das also für das Jahr 2020 nur 10 Monate, während 2021 dann 12 Monate in der Berechnung berücksichtigt wurden.

Für einen fairen Vergleich sollte man nur die Monate April bis Dezember der beiden Jahre vergleichen. Auch wenn die Zahlen dann etwas besser aussehen ist nicht erkennbar, dass die Impfungen in 2021 einen erkennbaren Nutzen gebracht hätte.

Ulvi Kulac, Gert Postel und Thomas Saschenbrecker

Im Internet wurde ein Foto von  Ulvi Kulac, Gert Postel und Thomas Saschenbrecker gefunden. Alle drei Personen sind hier natürlich nicht unbekannt.

Ein Foto von dem ehemaligen „Chefarzt“ wird von ALOIS ZIPELKLATSCHER als sein Profilfoto missbraucht. Bei FACEBOOK nennt sich der Betreiber eines Hochzeitsservice in Berlin ALOIS ZIPFEL. Beim SONNENSTAATLAND ist der möchte gern Postel natürlich auch unterwegs.

Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker kam später bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Er war der Anwalt von dem Justizopfer Ulvi Kulas.

SonnenScheißLand, ZipfelWichser und sein Hochzeitsservice.

Der dumme NIEDERRHEiNER, ehemals SSL, ist sicherlich nicht unser Freund. Er kann es nicht akzeptieren, dass die dicke LELA SUNKILLER in aus dem SSL geworfen hat. Seitdem heult er den ganzen linken Niederrhein voll. In Xanten soll es vor lauter Geheule sogar schon zu Überschwemmungen gekommen sein.

Obwohl die verantwortlichen Tröten vom SSL alles versuchen anonym zu bleiben, ist es uns gelungen einige aus ihrer Anonymität zu holen.

Bei dem VOLLSTRECKER handelt es sich um den Rechtspfleger Oliver G. von der Staatsanwaltschaft Offenbach.

Es gibt mehrere Rechtsanwälte, darunter der MÜLLMAN bzw. MÜLL MAN. Der gibt sich besonders rechtsstaatlich, dabei weiß er sehr genau, was das für eine linke Truppe ist.

Eine ehemalige Verwaltungsmitarbeiterin der Polizei ist/war da auch aktiv.

EMZ aus Bad Driburg war vor kurzem aus einem anderen Hetzblog geflogen, kann aber beim SonnenScheißLand weiter ihren Schwachsinn posten.

Dann ist da noch der Betreiber eines Hochzeitsservices aus Berlin. Als ALOIS ZIPFELKLATSCHER ist der ZIPELWICHSER beim SSL unterwegs. Jahrelang hetzte er auch über den BeamtenDumm-Förderverein und besonders unseren ehemaligen Vorsitzenden.  Auf einer extra eingerichteten Seite stellte er Herrn Schreiber immer wieder als angeblichen Pädophilen hin. Dazu wurden sogar Bilder manipuliert und anschließend veröffentlicht. Natürlich alles ziemlich billig.

Auch SPIELKIND ist keine Unbekannte. Diese dumme Person kam aus NRW. Sie war eine Psychotherapeutin, die mal einen schweren Autounfall hatte, als sie zu einer Gerichtsverhandlung von Herrn Schreiber wollte. Leider passierte der Unfall auf der Fahrt zum Gericht, und nicht erst auf dem Rückweg. Bei der Gerichtsverhandlung ging es darum, dass die ehemalige Verwaltungsangestellte der Polizei Herrn Schreiber mehrfach angezeigt hatte, und auf ganzer Linie verlor. EMZ hatte die Verwaltungsangestellte begleitet, und SPIELKIND wollte auch kommen, war aber zu dumm zum Fahren.

SPIELKIND hatte den Unfall zwar überlebt, wurde aber schwer verletzt. Inzwischen gibt es SPIELKIND aber nicht mehr. 2019 gab sie im SonnenScheißLand ihr letztes Lebenszeichen ab.

 

 

FREMDBEITRAG: ANTISEMITISCHE INITIATIVE verbreitet wieder Unsinn.

Hoffentlich haben die sich für den Dreck wenigstens ordentlich bezahlen lassen, denn sonst macht das ja gar keinen Sinn. Gerade wir hier haben uns sehr deutlich von Rechtsradikalen Inhalten distanziert, und sogar mindestens eine Person, die zwar keine Rechtsradikale Inhalte gepostet hatte, aber doch Inhalte, die wir nicht akzeptierten, aus der Gruppe entfernt.
Die Person von der ANTISEMITISCHEN INITIATIVE gibt ja vor, dass sie Antisemitismus bekämpfen will, sollte sich aber mal überlegen, ob sie mit ihrem behaupteten Unsinn nicht genau das Gegenteil erreichen wird.
Was den Vorwurf von verschwörungstheoretischen Inhalten betrifft, kann man viel als Verschwörungstheorie bezeichnen. Die komische Person kann doch gar nicht wissen, was Realität ist oder wird, oder was sich als Verschwörungstheorie herausstellt.

(…weiterlesen…)

https://gelsenkirchen.news.blog/2022/01/07/antisemitische-initiative-verbreitet-wieder-unsinn/

FREMDBEITRAG: Missbrauch von ARTIKEL 2 des GG um das Demonstrationsrecht einzuschränken.

Dieser Text bezieht sich zwar im Moment auf Düsseldorf, aber man kann davon ausgehen, dass das demnächst auch Gelsenkirchen betreffen wird.

Natürlich versuchen Behörden ihr gesetzwidriges Verhalten mit Gesetzen zu begründen, aber das zieht trotzdem nicht.

Es ist zunächst richtig, dass man das Recht auf Versammlungsfreiheit (ARTIKEL 8) mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit  (ARTIKEL 2) abwägt. Richtig ist auch, dass Artikel 2, als das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, höher zu bewerten ist, als Artikel 8, also das Recht auf Versammlung. Das sieht man schon, dass Artikel 2 vor Artikel 8 kommt.

Aber die Abwägung ist dennoch falsch, weil die Argumentation falsch ist.

(…weiterlesen…)

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https://gelsenkirchen.news.blog/2022/01/06/missbrauch-von-artikel-2-des-gg-um-das-demonstrationsrecht-einzuschraenken/

SATIRE: Das Märchen von den heiligen 3 Königen/ kriminellen 3 Millionen „Flüchtlingen“

Zunächst ein wichtiger Hinweis an die deutschen Justizkriminellen. Bei diesem Beitrag handelt es sich um SATIRE. Satire lebt von Übertreibung und ist strafrechtlich erlaubt. Das hat also was mit Humor zu tun, wovon die Justiz, besonders natürlich die deutsche Justiz keine große Ahnung haben.

Und noch ein Hinweis, ja es stimmt, dieser Beitrag entstand nach einer Idee von B. Schreiber, aber der Beitrag auf diesem Blog wurde nicht in Deutschland geschrieben, sondern hier bei uns in der Schweiz. Außerdem wurde der Beitrag etwas abgeändert, er stimmt also nicht zu 100 % mit dem Originalbeitrag überein.

Jetzt aber los.

Gerade erst ist das Märchen und die Feiertage um Weihnachten vorbei. Zu keiner Zeit wird bekanntlich mehr gelogen, als in der Weihnachtszeit. Da werden den Kindern regelmäßig Märchen vom Nikolaus und vom Weihnachtsmann aufgetischt.

Der Nikolaus, der meisten viel Ähnlichkeit mit der Mama hat, füllt jedes Jahr angeblich die Stiefel der Kinder. Und der Weihnachtsmann klettert angeblich durch den Kamin ins Wohnzimmer, um die Geschenke von AMAZON und CO unter den Weihnachtsbaum zu platzieren, und das selbst dann, wenn das Haus keinen Kamin hat. Wer’s glaubt!

Dann kommt endlich Silvester, und wir feiern den Jahreswechsel und das neue Jahr. Schon kurz danach geht es dann wieder mit dem Lügen los.

Am 6. Januar feiern wir bekanntlich die heiligen 3 Könige aus dem Morgenland.  Angeblich brachten die vor über 2000 Jahre Gold, Myrrhe und Weihrauch mit. Bei den angeblich heiligen 3 Königen handelte es sich um Kas­par, Mel­chi­or und Bal­tha­sar.

Klarer Fall, DEN GRÜNEN wird das natürlich nicht gefallen. Drei Könige, alles Männer, vermutlich auch noch Heterosexuelle, das geht für die natürlich gar nicht. Wofür haben die eigentlich die Quotenregel eingeführt? Klarer Fall, mindestens ein oder zwei der Könige müssten weiblich sein, und natürlich ist auch klar, dass einer der drei genannten quer sein müsste.

Aber wahrscheinlich stimmt ja die ganze Geschichte sowieso nicht. Wann soll es denn sowas wirklich mal gegeben haben, dass drei Könige alleine, ohne Berater, ohne Sänftenträger oder Chauffeur, sowie ohne Mädchen für alles oder Arschabputzer unterwegs gewesen sein sollen. Und wenn sich wirklich drei heilige Könige an einem Fleck treffen sollten, dann wäre dort sicherlich auch die BILD vor Ort gewesen, und hätte darüber berichtet.

Die Drei Kö­ni­ge ver­sinn­bild­li­chen die drei da­mals be­kann­ten Erd­tei­le Eu­ro­pa, Asi­en und Afri­ka, aber wieso sagt man dann, es wären drei Könige aus dem Morgenland gewesen. Afrika und Europa nennt man üblicherweise nicht so. Also auch das zeigt, dass an der Geschichte etwas nicht stimmen kann.

Die Ge­schich­te der Hei­li­gen Drei Kö­ni­ge Kas­par, Mel­chi­or und Bal­tha­sar be­ginnt mit dem Mat­thä­us-Evan­ge­li­um (Mt 2, 1-12): Da­nach ka­men drei Wei­sen aus dem Mor­gen­land.

Die heiligen drei Könige sollen ja angeblich Weise gewesen sein. Wohl gemerkt Weise, und nicht etwa Waisen, und auch nicht unbedingt weiße. Sieht man sich die Bilder an, dann stellt man fest, dass auch tatsächlich eine Person nicht weiß war.

Wenn es damals tatsächlich drei weise Könige gegeben haben sollte, dann dürfte es ja eine ziemlich glückliche Zeit gewesen sein, denn heute findet man ja hauptsächlich Dummköpfe in den Regierungen. Das gilt zumindest für Deutschland und die Schweiz.

Verwunderlich ist auch, dass die heiligen drei Könige nebenher noch einen Beruf gehabt haben sollen.

Als Kö­ni­ge wer­den die drei – die Ma­gi­er, As­tro­lo­gen oder Stern­deu­ter ge­we­sen sein mö­gen – erst­mals im 3. Jahr­hun­dert be­zeich­net.

Wenn die drei Herren also erst im dritten Jahrhundert als Könige bezeichnet wurden, deutet dies nicht unbedingt darauf hin, dass es sich tatsächlich um Könige gehandelt haben könnte. Und vielleicht waren die Herren auch weder heilig, noch besonders weise. Wer würde schon Magier, Astrologen oder Sterndeuter als besonders Weise bezeichnen? Vermutlich hat man damals schon versucht uns zu verarschen, und wollte uns die drei Herren als angebliche wichtige Fachkräfte verkaufen.

Da wollen wir doch mal einen Faktencheck machen, und auch die Situation mit heute vergleichen.

Das ist ja fast wie heute. Da werden einem ein paar obdachlose Streuner als Könige verkauft, und ein paar Bettler als vermeintliche Fachkräfte. Ein Magier mag ja vielleicht ein Auto erscheinen lassen können, aber konstruieren, bauen oder reparieren kann er es vermutlich nicht. Er ist also eher als Scharlatan zu bezeichnen, und meilenweit von einer Fachkraft entfernt.

Damals sollen edle Herren ins Land gekommen sein, um einem Kind edle Geschenke zu machen. Heute handelte sich eher um Halunken, die dir kein Gold bringen, sondern stehlen wollen. Die Zeiten haben sich offenbar geändert.

Früher sollen die Fremdländer Magier, Astrologen und Sterndeuter gewesen sein, heute besuchen uns Messerstecher, Mörder oder Vergewaltiger.

Natürlich erwarten wir hier auch Kritik, natürlich erwarten wir hier den Hinweis, dass nicht alle Fremdländer gleich Messerstecher, Mörder oder Vergewaltiger wären. Das scheint uns aber bei einer satirischen Betrachtung nicht besonders ins Gewicht zu fallen. Immerhin sprechen wir heute nicht mehr von drei möglichen Zuwanderern, sondern seit 2015 von 3 Millionen. Und war die Geschichte von den drei heiligen Königen nur ein Märchen, so zeigt die Geschichte, dass die Zuwanderung von 3 Millionen Menschen bittere Realität ist. Es macht natürlich ein Unterschied, ob die heiligen drei Könige ins Land kommen, um wertvolle Geschenke abzuliefern, oder ob 3 Millionen kommen, die sich ihre Geschenke hier erst wieder abholen wollen. Statt Gold, Weihrauch und Myrrhe zu bringen, erwarten Sie heute von uns ein Haus, ein Auto und ein Handy sowieso, sowie natürlich auch noch eine Frau. Die Märchen, und die Zeiten haben sich deutlich verändert.

 

 

http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/drei-koenige-/DE-2086/lido/57c697b3d2b761.11135223

 

 

CORONA: Rechtswidriger Umgang mit Impfkritikern

Wenn jemand vor Gericht landet, weil er tatsächlich eine Straftat begangen hat, dann ist das für diesen Blog normalerweise nicht berichtenswert.

Wenn die betreffende Person jedoch unschuldig angeklagt oder verurteilt wurde, oder zwar schuldig ist, aber überhart bestraft wird, wenn er während der Verhandlung von der Justiz verarscht wurde, dann berichten wir hier drüber.

Auch wenn jemand im Knast landet, weil er tatsächlich eine Straftat begangen hat, und das Strafmaß nicht unverhältnismäßig ist, dann berichten wir hier normalerweise nicht drüber. Wenn das Urteil aber willkürlich erfolgte oder überhart ist, oder wenn er im Knast gesetzwidrig behandelt wird, dann berichten wir darüber.

Wenn z. B. ein Polizist bei einer Inobhutnahme, oder wie in diesem Fall bei einer unberechtigten Inobhutnahme, das 12-jährige Kind tritt, und es davon sogar noch ein Beweisvideo gibt, dann berichten wir hier natürlich drüber, und wenn die zuständige Staatsanwaltschaft auch noch soviel kriminelle Energie an den Tag legt, und ein Strafverfahren gegen den Polizisten einstellt, dann berichten wir natürlich auch darüber.

Und wir berichten dann darüber, wenn dann die angeklagt und verurteilt werden, die über diesen Missstand berichtet haben. Wir berichten darüber, wenn die Richterin zwar zugibt, dass sie selbst auch einen Tritt des Polizisten sieht, aber die Berichterstatter wegen angeblicher Beleidigung verurteilt, und zu diesem Zweck dem Angeklagten ein Video als Beweismittel unterschiebt, welches weder von ihm gemacht noch veröffentlicht wurde.

Ob sich jemand gegen Corona impfen lässt, oder nicht, das ist uns egal, darüber berichten wir nicht. Ob z. B. ein Herr Kimmich sich hat impfen lassen oder nicht, das ist seine Sache. Über direkten oder indirekten Impfzwang berichten dagegen schon, denn schließlich wird das als illegal angesehen. Auch über Nebenwirkungen oder Todesfälle kann hier berichtet werden.

Was uns ganz sicherlich nicht egal ist, wie man Geimpfte regelmäßig verarscht, oder wie man mit Ungeimpften in diesem Land umgeht. Die Dame aus der Congstar-Werbung spricht uns hier aus dem Mund.

DAS – GEHT – GAR – NICHT!

Millionen Menschen haben sich impfen lassen, obwohl sie sich nicht impfen lassen wollten, weil der Druck auf Ungeimpfte immer mehr zugenommen hat.

Selbst solche Geimpfte sprechen heute davon, dass es quasi doch eine indirekte Impflicht (Zwangsimpfung) gibt.

Ungeimpfte müssen sich täglich testen lassen, wenn sie z. B. mit Bus und Bahn fahren wollen. Dumm nur, da sie Bus und Bahn ohne Test nicht nutzen dürfen, kommen sie erst gar nicht zum Testzentrum.

Bald darf man ohne Impfung in bestimmten Berufen nicht mehr arbeiten, und das, obwohl die Impfung immer weniger Nutzen hat.

Wer weiß, vielleicht geht es den Geimpften bald noch mehr an den Kragen, als den Ungeimpften. Vielleicht müssen sich die Geimpften bei einer der nächsten Varianten so oft impfen lassen, wie sich die Ungeimpften heute testen lassen müssen. Aber das Volk, zumindest weite Teile davon, haben es ja selbst so gewollt.

 

 

DÜSSELDORF: Trampolinverbot wegen Gefahr für den Flugverkehr?

DÜSSELDORF ist bekanntlich die Landeshauptstadt von NRW. Deswegen gibt es dort ja auch einen Flughafen, denn die Politiker gerne nutzen, um z. B. von A. nach B. zu jetten. Zur Sicherung des Flugbetriebes gibt es natürlich besondere Schutzmaßnahmen.

So darf man z. B. DROHNEN im Umkreis von 1,5 Kilometer um einen Flughafen nicht fliegen, weil das den Flugbetrieb gefährden kann.

Für KINDERLUFTBALLONS muss man eine extra Genehmigung einholen, wenn man im Umfeld eines Flughafens mehr als 500 Ballons steigen lassen möchte.

Weiterhin gibt es noch den Punkt SONSTIGE AKTIVITÄTEN, für die es besondere Regelungen geben kann.

Gehört in DÜSSELDORF auch das TRAMPOLIN SPRINGEN zu den SONSTIGE AKTIVITÄTEN, die den Flugbetrieb stören könnten, und deshalb verboten werden müssen?

Bekanntlich wird behauptet, dass KINDER unter den aktuellen CORONA-MAßNAHMEN besonders leiden würden. In DÜSSELDORF scheint man da aber anderer Meinung zu sein, oder man meint, dass Kinder noch nicht genug leiden würden.

Manche Eltern besitzen einen Schrebergarten. In Corona-Zeiten ist das fast schon so etwas wie ein Erlebnispark für Kinder. Manche dieser Kleingarten-Erlebnisparks haben sogar eine Schaukel oder noch besser ein Trampolin. Allerdings besteht vielleicht die Gefahr, dass die Behörden bei der Nutzung dieser Kinderspielgeräte eine akute Gefahr für den Flugverkehr sehen, denn immerhin könnten die Kinderchen mit einer Kinderschaukel, und besonders mit einem Trampolin in die Flugverbotszone eindringen.  Da ist es sicherlich hilfreich, wenn man solche Spielgeräte am besten gleich verbietet.

Genau so etwas haben die Behörden in Düsseldorf inzwischen auch gemacht. Bisher allerdings nur für die Nutzung eines Trampolins in den städtischen Kleingartenanlagen. Zum Glück aber bisher nicht wegen einer Gefahr für den Flugbetrieb, sondern, und das ist auch nicht viel besser, weil der Aufbau eines Trampolins  eine unzulässige Flächenversiegelung ist.

Glück gehabt, es besteht also keine Gefahr für den Flugbetrieb.

Unverständlich, es gibt in Düsseldorf Menschen, die da kein Verständnis dafür haben, die meinen, so ein Trampolin wäre etwas Sinnvolles für ihre Kinder, besonders in dieser schweren Corona-Zeit.

Natürlich ist es quatsch, dass so ein Trampolin eine unzulässige Flächenversiegelung ist, denn so ein Trampolin versiegelt schlichtweg keine Flächen, aber auf solche Kleinigkeiten kommt es ja nicht an. Wichtig ist ja nur, dass das Trampolin verbot nicht mit einer Gefahr für den Flugverkehr begründet ist. Darüber sollte man sich freuen, und auch mal einige Eingeständnisse machen.

Übrigens, möglicherweise handelt es sich bei diesem Beitrag, zumindest teilweise um Satire. Das möchte ich nur mal anmerken, denn bei Satire, da verstehen die Behörden nämlich auch keinen Spaß.

https://www.spiegel.de/panorama/trampolin-verbot-erregt-gemueter-in-duesseldorf-a-1d6c1aba-d4d6-4340-b2f5-3bb30b8f2752?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE

 

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