Für das Kindeswohl: Da hat die Koch dem Jugendamt ordentlich den Kochlöffel über die Ohren gezogen

Es ist schon unfassbar, was sich Behörden immer wieder so erlauben im Umgang mit dem Bürger.

In Bremerhaven lebt ein Kind, dass der Mutter direkt bei der Geburt vom Jugendamt regelrecht geklaut wurde. Das Krankenhaus war im Vorfeld von dem geplanten Kinderraub informiert worden, und spielte das grausige Spiel auch sofort mit. Man täuschte eine schwere Krankheit des Babys vor, um sofort jeglichen Kontakt zwischen der Mutter und dem Kind zu unterbinden.

Erst als das Jugendamt das Kind abholte, erfuhr die Mutter, dass der Kinderraub schon vorher geplant war. Kinderraub oder Inobhutnahme, das Familiengericht fand jedenfalls, so geht das nicht. Das Kind kommt sofort zurück zu den Eltern. Allerdings sind Jugendämter schlechte Verlierer. Das Jugendamt interessierte der Gerichtsbeschluss nicht. Daraufhin mussten die Eltern ihr eigenes Kind aus den Fängen des Jugendamtes entführen.

Zwar wollte das Jugendamt den Eltern das Baby erneut klauen lassen, aber natürlich weigerte sich die gerufene Polizei tätig zu werden, wenn ein Gericht entschieden hat, dass das Baby zu den Eltern zurückdarf.

Inzwischen lebt der Junge mit seinem kleineren Bruder bei der Mutter. Allerdings hatte ihn das so sehr mitgenommen, dass bei ihm eine seelische Behinderung festgestellt wurde.

2018 wurde der Junge in Bremerhaven eingeschult. Die Zeitung berichtete sogar über die Einschulung des Kindes. Lange dauerte der Schulbesuch aber nicht. Die Lehrerin, die Schulpsychologin und eine Sozialarbeiterin kamen mit dem Kind nicht klar. Das war eigentlich vorhersehbar. Der Junge braucht eine Schulassistenz. Einzig die Mutter kümmerte sich um einen Schulassistenten und fand auch eine erfahrene Person. Natürlich muss ein Schulassistent auch bezahlt werden, und dafür gibt es das PERSÖNLICHE BUDGET. Leider verweigerte das zuständige Jugendamt Bremerhaven bisher das PERSÖNLICHE BUDGET. Man wollte unbedingt erreichen, dass ein Schulassistent von der AWO oder dem DRK genommen wird, obwohl die gar keinen eigenen Schulassistenten hatten.

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CORONA: Durchgeknallter Busfahrer lässt Kind im Regen stehen

Wir leben in komplizierten Zeiten. Corona stellt die Welt zurzeit ziemlich auf den Kopf. Es gibt Vorschriften, die natürlich für alle gelten, und die auch bekannt sind, aber manchmal braucht man dennoch etwas Fingerspitzengefühl. Auch die geltenden Vorschriften wegen der Covid-19-Pandemie sind keine absoluten Vorschriften, auch hier gibt es weitere Vorschriften, die den Corona-Vorschriften entgegenstehen können.

Eine Vorschrift sagt, dass man in Bahnen und Bussen eine Maske tragen muss, aber auch diese Regel ist keine absolute Regel. Es gibt z.B. Ausnahmen für Menschen die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind eine Maske zu tragen. Manche Menschen sind Asthmatiker, andere bekommen Panikattacken, wenn die Atmung durch die Masken behindert wird.

In NRW braucht man dafür noch nicht einmal ein ärztliches Attest. Man kann sich das quasi selbst bestätigen. Es ist also in NRW durchaus möglich auch ohne Maske einkaufen zu gehen, oder den öffentlichen Nahverkehr zu benutzen.

Jetzt wurde ein Fall bekannt, wo ein Busfahrer ein Mädchen nicht mitgenommen hatte, und das geht aus unserer Sicht mal wieder gar nicht.

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Demo in Bochum

ADMIN: Ich hab gehört, du warst am Samstag bei der Demo in Bochum. Wie war’s da?

Bernd: Es war gut, es war erschreckend, und es war gleichzeitig auch lustig.

ADMIN: Du sagst, es war erschreckend. Fangen wir mal damit an. Was war denn so erschreckend?

Bernd: Zunächst sah ich eine Demo am Rathausplatz, die offensichtlich von Linken organisiert war. Zu meiner Verwunderung scheint es da aber keine Auflagen gegeben zu haben, die man heute, und in den letzten beiden Wochen, den Veranstaltern für die Sicherung der Grundrechte auferlegt hatte. Diese mussten heute, und in den letzten beiden Wochen, jeweils für genügend Abstand zwischen den Demo-Teilnehmern sorgen. Für die gab es eine abgesperrte Fläche, von ca. 100 m², auf denen sich nur 15 Teilnehmer aufhalten durften. Bei der Demo am Rathausplatz konnte ich solche Auflagen nicht erkennen. Ich fand es also schon mal erschreckend, wie erneut Unterschiede zwischen den Demonstranten gemacht wurden.

Die Demo der Grundrechtsbewahrer fand nicht auf dem Rathausplatz statt, sondern wie bereits in den letzten Wochen auf dem Husemannplatz. Sowohl in der letzten Woche, wie auch heute, gab es dort auch einige Gegendemonstranten, die zumindest in der letzten Woche keine Demo auf dem Husemannplatz angemeldet hatten. Selbst eine Spontandemo hatte man in der letzten Woche nicht angemeldet, und die anwesende Polizei hatte dies auch nicht interessiert. Vermutlich wurde die Versammlung der Gegendemonstranten auf dem Husemannplatz auch heute wieder nicht angemeldet. Auch dies schien die Polizei vor Ort nicht zu interessieren.

Erschreckend ist auch jedes Mal die gezeigte Demokratiefeindlichkeit, und die gezeigte übergroße Dummheit der linken Störer. In der letzten Woche hatten die linken Meinungsfaschisten Plakate dabei, auf denen den Demonstranten Antisemitismus vorgeworfen wurde. Antisemitismus, geht’s noch, kriegen die eigentlich gar nichts mehr mit? Nicht in einem Satz ging es den Demonstranten um Antisemitismus, um das Judentum, oder sonst eine Religion. Auch so dumme Rufe, wie:

„es gibt kein Recht auf Nazi Propaganda“,

zeigte sehr deutlich, dass es den Gegendemonstranten nur um die Stiftung von Unfrieden ging, denn weder die Redebeiträge über das CORONAVIRUS, noch die Beiträge über das Grundgesetz hatten nur im entferntesten etwas mit dem Dritten Reich, oder Nazipropaganda zu tun. Es sollte eigentlich jedem klar sein, dass weder das CORONAVIRUS, noch das Grundgesetz eine Erfindung von Adolf sind, und es beides damals noch gar nicht gab.

Natürlich ging das auch heute wieder so weiter.

Als ich auf dem Husemannplatz ankam, begab ich mich nicht sofort auf die abgesperrte Fläche, sondern hielt mich zunächst bei den interessierten Zuhörern auf. Dort bekam ich dann zufällig ein Gespräch zwischen dem WAZ-Fotografen, und dem Reporter mit. Der Reporter wollte also etwas über die Demo berichten, obwohl er dem Fotografen mitteilte, er würde gleich rüber in die Redaktion gehen, und konnte von daher von der eigentlichen Versammlung, also von den wichtigen Redebeiträgen, gar nichts mitbekommen. Das verwundert nicht besonders, denn man hat bei der WAZ nicht gerade den Eindruck, als ob diese bemüht wäre etwas Objektives über die Veranstaltung zu berichten.

Ich fuhr dann einige Meter weiter, wo sich Menschen aufhielten, die doch sehr deutlich ausgesprochen Links aussahen. Dort wurde ich natürlich auch gleich blöde angesprochen, und mindestens zwei Personen meinten, dass ich wohl der Reichsbürger aus Herne sein müsste.

Die linke Truppe ist immer sehr schnell, wenn es darum geht Menschen irgendwelche dümmlichen Parolen hinterher zu rufen. Die bezichtigen also Menschen als Reichsbürger, aber anscheinend ist in überhaupt nicht bekannt, was ein Reichsbürger wirklich ist, und welche Thesen diese vertreten. Mit nur etwas mehr Verstand hätte auch den linken klar sein müssen, dass ein wirklicher Reichsbürger sicherlich nicht an einer Demo für die Einhaltung des Grundgesetzes teilnehmen würde. Es sollte eigentlich bekannt sein, dass Reichsbürger das Grundgesetz kategorisch ablehnen, aus diesem Grund würde es wohl kaum einen Sinn ergeben, das solche Menschen an einer Demo für die Einhaltung bzw. die vollständige Wiederherstellung der Grundrechte teilnehmen würde. Die gezeigte Dummheit dieser Leute war also mal wieder erschreckend.

ADMIN: Ja, das kann man wohl erschreckend finden, du sagtest ja auch, dass es lustig gewesen wäre.

Bernd: Ja, es war tatsächlich teilweise auch lustig. So hatte ich dort einen Redebeitrag gehalten, und hatte genau thematisiert, dass es keinen Sinn ergeben würde, dass ein Reichsbürger, der das Grundgesetz ablehnt, an einer Veranstaltung zum Schutz des Grundrechts teilnehmen würde. Nach diesem Redebeitrag, der sehr gut ankam, und für den ich auch sehr viel Applaus bekam, verließ sich wieder die abgesperrte Fläche, und fuhr mehrfach durch die Gruppe der Linksfaschisten. Ich rechne natürlich damit, dass nun einer von denen mal versuchen würde sich mit mir argumentativ auseinanderzusetzen. Dazu kam es jedoch nicht. Ich war bestimmt schon fünf Mal durch die Gruppe gefahren, als mich der Typ ansprach, der am Anfang meinte, dass ich angeblich ein Reichsbürger wäre. Dieser Typ „entschuldigte“ sich nun bei mir dafür, dass er mich als Reichsbürger betitelt hatte, und meinte dann ergänzend, dass ich kein Reichsbürger wäre, sondern einfach nur ein Faschist.

Ehrlich, meine Rede scheint ihn dann doch sehr getroffen zu haben, wenn der nun einen Unsinn zurücknimmt, und durch den nächsten Unsinn ersetzt. Ich habe dies dann in einem nächsten Redebeitrag thematisiert, und die Zuhörer fanden das Verhalten des Linken genauso peinlich lustig wie ich, zeigte es doch mal wieder deutlich, die bemerkenswerte Dummheit solcher Leute.

ADMIN: Ja, es ist schon traurig, diese Leute halten sich für Gutmenschen, doch in Wirklichkeit legen sie regelmäßig ein Verhalten an den Tag, das zeigt, wie faschistisch sie in Wirklichkeit sind. Du fandest also die Veranstaltung gut, wenn ich das richtig verstanden habe?

Bernd: Ja, ich fand diese Veranstaltung gut, und auch die beiden Veranstaltungen an den Samstagen davor. Die Redebeiträge kamen bei den Zuhörern gut an. Es ging etwas mühselig los, weil der Moderator anfangs etwas geschwächt hatte, und einige Zuhörer anmerken, er solle endlich mal ein bisschen Gas geben. Unter den Rednern kamen besonders zwei sehr gut an. Zunächst kam ein Zuhörer von draußen, der mit seinem Redebeitrag die Menge begeisterte. Das war entweder ein Sportlehrer, oder ein Sportstudent. Und wie auch schon vor zwei Wochen kamen auch heute meine Redebeiträge wieder gut an.

Wir wollten ja sogar die Linken mit einbinden, aber das gelang nun nicht wirklich. Es kam mal einer von den Linken in die abgesperrte Fläche, aber der wollte wohl nur den aktuellen Redner bei seiner Rede behindern, war aber nicht bereit was Konstruktives vorzutragen, als man ihm das Mikrofon, und das Wort geben wollte. Ein anderer aus der Gruppe der Linken traute sich dann doch noch ans Mikrofon, aber auch er war nur in der Lage Parolen von sich zu geben, nicht aber argumentativ auf das Thema Corona, oder Grundgesetz einzugehen. Der Auftritt der Linken war also schon ärmlich, und sie verließen auch bald den Platz. Punkten konnten die heute nun wirklich nicht. Natürlich interessierte es weder das Ordnungsamt, noch die Polizei, dass die Versammlung der Linken weder angemeldet wurde, noch dass diese sich an keine Coronaregeln hielten.

ADMIN: Das klingt ja, als wäre es eine wirklich gelungene Veranstaltung gewesen. Wird es am nächsten Samstag am selben Ort, und zur selben Zeit eine weitere Kundgebung geben?

Bernd: Ich gehöre nicht zum Planungsteam, und kann deshalb auch nichts Konkretes dazu sagen. Soweit mir aber bekannt ist, soll im Moment noch nicht klar sein, ob am nächsten Samstag die Veranstaltung an derselben Stelle stattfinden wird.

ADMIN: Ich danke für das Interview.

GASTSTÄTTE: Fast 40 Polizisten feiern ohne Maske in Gaststätte

Polizeibeamte aus Mainz sollen die Corona-Verordnung in einer Gaststätte massiv missachtet haben. Nun gibt es interne Ermittlungen.

  • Nicht das beste Vorbild: In Mainz haben sich Dutzende Polizisten nicht an die Corona-Regeln gehalten und in einer Gaststätte mit etwa 40 Personen gefeiert
  • Die Polizei Mainz verurteilte das Vergehen scharf. Es handele sich nicht um ein Kavaliersdelikt
  • Die Verstöße gegen die Corona-Verordnung würden geahndet und disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft

In Mainz soll ausgerechnet eine Gruppe Polizisten massiv die geltenden Corona-Regeln missachtet haben: Wie die Mainzer Polizei am Mittwoch in einer Pressemitteilung erklärt, sollen sich in einer Gaststätte rund 40 Personen ohne Mundschutz und ausreichend Abstand aufgehalten haben. Der Großteil der Gäste: Polizisten.

Der Polizei zufolge sollen die Kollegen am Montag zunächst ordnungsgemäß Plätze in dem Lokal in der Mainzer Altstadt reserviert und sich dort „in geringer Anzahl“ aufgehalten haben. Im Verlauf des Abends seien allerdings immer mehr Gäste dazu gekommen. Am Ende seien rund 40 Personen in der Gaststätte gewesen – auch nach der erlaubten Grenze von 22 Uhr.

In Rheinland-Pfalz hatten die Gaststätten am 13. Mai wieder geöffnet. Dabei waren allerdings strenge Hygieneregeln aufgesetzt worden: unter anderem ein ausreichender Abstand zwischen den Tischen oder eine Reservierungspflicht. Die Bundesländer haben die meisten Verordnungen selbst festgelegt.

Pfefferspray und Notwehr

Wenn man als Rollstuhlfahrer unterwegs ist, dann kann es schon passieren, dass man auch mal einem Hund begegnet. Hund und Rollstuhlfahrer kann evtl. auch mal gefährlich werden. Wenn man mit einem fahrenden Rollstuhl an einem Hund vorbeikommt, kann dies bei dem Hund seinen Jagdtrieb auslösen, deshalb lautet die Empfehlung die Geschwindigkeit zu reduzieren, wenn jemand mit einem Hund entgegenkommt.

Manchmal reicht aber auch das nicht aus, und für solche Fälle habe ich mir ein Tierabwehrspray zugelegt. Pfefferspray ist so ein Tierabwehrspray, das aus diesem Grund auch nicht unter das Waffengesetz fallen. Zum Glück musste ich aber bisher noch kein Pfefferspray gegen Hunde einsetzen, allerdings musste das Pfefferspray an 27. April doch eingesetzt werden. Hier stellt sich jetzt die Frage, ob man Pfefferspray auch gegen Menschen einsetzen darf?

Die Frage ist etwas schwierig zu beantworten. Grundsätzlich kann man Pfefferspray völlig frei kaufen. Dies ist möglich, weil es als Tierabwehrspray verkauft wird. WIKIPEDIA schreibt zu dem Thema:

Wird Pfefferspray gegen einen Menschen eingesetzt, so erfüllt dies grundsätzlich den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung.

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LÜGENPRESSE: In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz. … Abstandsregeln hielten die Demonstranten hier allerdings nicht ein.

Die WAZ (FUNKE-Gruppe) berichtet über die Demonstrationen anlässlich der Corona-Verordnung. Über die Demo in Bochum berichtete man:

In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz. In Reden warnten sie etwa vor Zwangsimpfungen. Abstandsregeln hielten die Demonstranten hier allerdings nicht ein.

Es ist wieder mal unfassbar was sich die FUNKE-Gruppe (WAZ) da wieder erlaubt hat.

In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz.

In Bochum versammelten sich also nur ein Dutzend Menschen auf dem Hansemannplatz. War das tatsächlich so, und wenn, warum war das so?

Richtig ist die Behauptung sicherlich nicht, aber auch nicht ganz falsch.

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Berechnungen von Harvard-Forschern: 20- bis 24-Jährige treiben die Corona-Pandemie in Deutschland an

Folgender Beitrag passt sehr schön zu den aktuellen Ereignissen in unserer Siedlung.

Junge Erwachsene und Jugendliche halten sich seltener an das Kontaktverbot. So werden sie zu Treibern der Virus-Verbreitung in Deutschland, schreiben Forscher.

Es sind vor allem Über-50-Jährige und Vorerkrankte, die an Covid-19 schwer und mitunter auch tödlich erkranken. Aber welche Altersgruppe verbreitet das Virus in der Bevölkerung am aktivsten, wer ist der „Treiber“ der Pandemie?Wirklich sicher wird sich das erst sagen lassen, wenn Daten über den Infektionsstatus sehr vieler Menschen vorliegen, wenn Studien nachverfolgt haben, wie Sars-CoV-2 in Haushalten, an Arbeitsplätzen und in öffentlichen Räumen übertragen wird, und Analysen zeigen, wie groß der Anteil derjenigen ist, die das Virus übertragen, ohne (bereits) krank zu sein.

Dennoch versuchen Forscher schon jetzt Hinweise darauf zu bekommen, welche Altersgruppen eine wichtige Rolle bei der Virusausbreitung spielen. Nicht etwa, um „Schuldige“ zu finden.

Spätestens seit Aids sollte klar sein, dass eine moralische Kategorisierung von Menschen, die infiziert werden oder andere infizieren könnten, nicht nur falsch ist, sondern die Bekämpfung von Infektionskrankheiten sogar erschwert. Es geht Forschern eher darum, mit Hilfe des Wissens möglichst effektive, passgenaue Maßnahmen für Kontaktbeschränkungen in den Altersgruppen zu entwickeln.

Infektionsrisiko bei den 20- bis 24-Jährigen am höchsten

Die Epidemiologen Marc Lipsitch und Edward Goldstein von der Harvard University werteten daher Daten des Robert Koch-Instituts aus, um mehr darüber zu lernen, welche Altersgruppe hierzulande am stärksten zur Verbreitung von Sars-CoV-2 beiträgt. Ihre Annahme: Wenn die Kontaktrate der Altersgruppe A durch die Maßnahmen wie ein Abstandsgebot von 1,5 Metern weniger stark beeinflusst wird, etwa weil sie sich weniger daran hält, als die Kontaktrate von Altersgruppe B, dann wird sich nach Beginn der Distanzierungsmaßnahmen die Zahl der Fälle in den beiden Gruppen unterscheiden.

Sie verglichen die Infektionszahlen in Deutschland in den Wochen 10 und 11, also kurz vor Beginn der Kontaktbeschränkungen um den 23. März und den Schulschließungen ab 16. März, mit den Infiziertenzahlen in den Wochen 13 und 14.

Dabei sortierten sie die Infiziertenzahlen in acht Altersgruppen (10-14, 15-19, 20-24…) und ermittelten deren „relatives Risiko“, nach Einführung der Kontaktreduzierung infiziert zu werden, indem sie die Infektionszahlen der Wochen 13 und 14 mit denen der Wochen 10 und 11 verglichen.

In der Altersgruppe der 20- bis 24-Jährigen war das Risiko mit 1,4 (statistischer Schwankungsbereich bei 1,3 bis 1,6) „signifikant“ am höchsten, schreiben Lipsitch und Goldstein, dicht gefolgt von 15- bis 19-Jährigen bei 1,1 (0,9 bis 1,3) und 25- bis 29- und 30- bis 34-Jährigen bei jeweils 1 (0,9-1,1).

Ähnliche Ergebnisse in Südkorea

Demnach hätten „Individuen im Alter von 15 bis 34 Jahren (insbesondere die 20- bis 24-Jährigen) einen wachsenden Anteil am Anstieg der Sars-CoV-2 Inzidenz im Zeitverlauf verglichen mit den 35- bis 49-Jährigen und Kindern im Alter von 10 bis 14 Jahren“.

(…weiterlesen…)

https://www.tagesspiegel.de/wissen/berechnungen-von-harvard-forschern-20-bis-24-jaehrige-treiben-die-corona-pandemie-in-deutschland-an/25796364.html?utm_source=pocket-newtab

Remonstrieren leicht gemacht

Seht mal einer einmal meinen letzten Beitrag an

https://leak6.wordpress.com/2020/04/30/remonstrieren-leicht-gemacht/

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Baum

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Neu: www.stiftung-richtertest.de

WIEDER GEWONNEN: Späte Genugtuung für A. Masch und Familie Kucharz

Freunde der Nacht, es gibt mal wieder etwas Positives zu berichten. Wenn ihr wollt, könnte das gerne auch auf dem Blog veröffentlichen, ich habe nichts dagegen.

Ich habe mal wieder ein Gerichtsverfahren gewonnen. Dieses gewonnene Gerichtsverfahren ist nicht nur gut für mich, sondern sicherlich auch eine späte Genugtuung für A. Masch, und auch für T. Kucharz und seine Mutter.

Weil der Ursprung der Geschichte schon eine ganze Weile her ist, soll die Ursprungsgeschichte hier noch mal kurz erwähnt werden.

Als T. Kucharz zwölf Jahre alt war, besuchte er nur noch selten die Schule, weil sich bei ihm eine Schulangst entwickelt hatte, da der Junge eine Lernschwäche hatte, und sich wegen dieser auf der Schule unwohl, und gemobbt gefühlt hat.

Seine Mutter wandte sich deshalb an das Jugendamt, um Hilfe bei der Beschulung des Kindes zu erhalten. Das Richtige wäre wohl gewesen, wenn man dem Jungen einen Schulbegleiter zur Seite gestellt hätte.

Es kommt häufig vor, dass das Jugendamt nicht in der Lage ist seine Arbeit vernünftig zu machen, und so bekam der Junge auch keine Schulbegleiter, sondern dem Jugendamt fiel mal wieder nur das übliche ein. Anstatt den Jungen wirklich zu helfen, beantragte das Jugendamt beim Gericht dass der Junge in Obhut genommen werden sollte.

Auch die Familiengerichte sind nun nicht gerade dafür bekannt, dass die ihre Arbeit tatsächlich gewissenhaft verrichten. Sie sind nicht wirklich unabhängig, sondern häufig behördenhörig. Das Familiengericht hat also dem Antrag des Jugendamts zugestimmt, eine vernünftige Prüfung des Falles dürfte es dabei aber nicht gegeben haben.

Mit dem Beschluss des Familiengerichts rückte das Jugendamt nicht nur mit dem Gerichtsvollzieher aus, sondern brachte auch noch gleich die große Kavallerie mit. Zwei uniformierte Polizisten begleiteten also die Inobhutnahme. Laut Gesetz ist die Inobhutnahme von einem Gerichtsvollzieher durchzuführen, die Polizei darf hierbei nur im Rahmen der Amtshilfe hinzugezogen werden. Von daher muss wohl davon ausgegangen werden, dass die Polizisten die Inobhutnahme nicht hätten durchführen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass die keinerlei Gewalt gegen das Kind anwenden durften. Natürlich hätte die Polizei eingreifen dürfen, wenn bei dieser Amtshandlung der zuständige Gerichtsvollzieher angegriffen worden wäre. Dies war aber hier nicht der Fall, von daher hätte es keinerlei Gewalt der Polizisten bedurft.

Jugendamtsmitarbeiter, Gerichtsvollzieher und zwei Polizisten rückten also aus, um das Kind gewaltsam aus seiner Familie zu reißen. Der unter Asthma, und unter Panikattacken leidende Junge war mit dieser Situation völlig überfordert, geriet erkenntlich in Panik, und litt dadurch unter Todesangst. Er wollte nicht aus seiner Familie gerissen werden, und versuchte dies zu verhindern. Deshalb hat er sich an die Heizung angebunden, und einen Rollladengurt um sich gelegt.

Von der gesamten Inobhutnahme existiert ein Video. Dort war nicht zu erkennen, dass der Gerichtsvollzieher, der für die Inobhutnahme zuständig gewesen wäre, seiner Aufgabe nachgekommen wäre. Es ist auch nicht erkenntlich gewesen, dass ein anwesender Jugendamtsmitarbeiter sich aktiv in die Inobhutnahme eingemischt hätte. Lieber überließ man dies schmutzige Geschäft zwei anscheinend völlig überforderten Polizisten. Es gab vor Ort weder einen Pädagogen noch einen Psychologen, der versucht hätte den zuständigen Gerichtsvollzieher bei seiner Aufgabe zu unterstützen, oder beruhigend auf das Kind einzuwirken. So passierte das, was man in so einer Situation wohl nicht mehr anders erwarten konnte. Die Inobhutnahme endete in einem völligen Desaster. Es gibt ein ca. einstündiges Video davon, welche später von der mutigen Familienaktivistin A. Masch im Internet veröffentlicht wurde. Frau Masch war jedoch nicht in der Lage die Gesichter der Beteiligten vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Aus diesem Grund wurde Frau Masch später zu einer Geldstrafe von zunächst 9000 € verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde die Strafe dann auf 4500 € reduziert. Hier muss Frau Masch allerdings angelastet werden, dass sie keinerlei Angaben zu ihren Einkünften gemacht hatte, und deshalb der Tagessatz viel zu hoch angesetzt wurde. Weil Frau Masch die Geldstrafe weder bezahlen konnte, noch bezahlen wollte, sollte sie sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, obwohl noch gar nicht klar war, ob denn das Urteil wirklich rechtskräftig wurde. Eine Entscheidung über die eingelegte Revision hatte Frau Masch tatsächlich niemals erhalten. Frau Masch entging dieser Haftstrafe nur, weil sie einige Tage nach dem geplanten Haftantritt verstarb.

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INGE HANNEMANN: Schön dich mal wieder gesehen zu haben.

Da habe ich ja nicht schlecht gestaunt, als ich RTL angemacht habe, und in einer Sendung gleich drei Personen sah, die ich persönlich kenne.

Man was habe ich mich gefreut, als ich dich mal wieder gesehen habe, wenn auch nicht persönlich, sondern nur im Fernsehen.

Noch mehr hat es mich gefreut, dass es dir offenbar doch besser geht, als ich das befürchtet hatte. Man, man, man, was waren das für miese Nachrichten über deine Gesundheit, die ich da vor mehr als 2 Jahren erfahren hatte. Zum Glück scheint das aber nicht ganz gestimmt zu haben.

Wenn ich gewusst hätte, dass du in dieser Sendung bist, dann hätte ich versucht auch dort zu sein. Mir wäre bestimmt wieder der ein oder andere Witz eingefallen, und wir hätten auch wieder was zum Lachen gehabt.

Weniger zum Lachen fand ich die anderen beiden Frauen, aber das ging nicht nur mir so. Wusstest du, dass ich die beiden Frauen, und auch die wahre Geschichte der beiden kenne? Wusstest du, dass die auch Stefan kennen?

Die Frau im Publikum hat mitgeteilt, dass sie Probleme mit dem Jugendamt hatte, hat aber völlig „vergesse“ zu erwähnen, dass sie diese Probleme wahrscheinlich hatte, weil sie dem Vater ihres Kindes regelmäßig den Umgang verweigerte.

Noch schlimmer war dann das Geschwätz der anderen Frau.

Wusstest du, dass diese Frau im Internet monatelang Lügen über mich verbreitet hatte?.

Wusstest du, dass diese Frau auch gegenüber Behörden und Krankenkassen regelmäßig Lügen über mich verbreitet hatte, weil sie mir so gerne schaden wollte?

Wusstest du, dass sie mich unter Betreuung stellen lassen wollte, und deshalb das Gesundheitsamt eingeschaltet hatte?

Dass sie sogar andere Mütter instrumentalisiert hatte sie in ihrem krankhaftem Kampf gegen mich zu unterstützen?

Wusstest du, dass sie grandios scheiterte?

Es gab zwei Gewaltschutzverfahren, die ich gewonnen habe.

Es gab zwei Strafverfahren, die ich auch gewonnen habe.

Und es gab Unterlassungsforderungen, die ich ebenfalls gewonnen habe.

Du weißt sicherlich noch, dass ich regelmäßig Opfer von Behördenwillkür unterstütze, das gilt auch für Eltern und Kinder von Jugendamtswillkür.  Die beiden heute im Fernsehen gezeigten Mütter gehören aus gutem Grund nicht mehr dazu. Ich unterstütze echte Fälle von Jugendamtswillkür. Z.B. Eltern aus deiner Nähe, bei denen sogar das heute zuständige Jugendamt bestätigt, dass die Kinder vom ersten Jugendamt unberechtigt in Heime gesteckt wurden.

Wenn die mal Zeit hast, dann darfst du mich gerne mal anrufen. Ich habe leider keine aktuelle Nummer mehr von dir.

FREMDBEITRAG: SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim Landgericht Essen

 

Am 28.4.2020 gab es beim Landgericht Essen eine Berufungsverhandlung gegen eine Verurteilung durch das Amtsgericht Gelsenkirchen.

Der Angeklagte war kein Unbekannter. Bereits auf dem alten Blog wurde dort über zahlreiche gewonnene Gerichtsverfahren beim Amtsgericht, Landgericht, Landessozialgericht, Sozialgericht und Oberlandesgericht berichtet.

In Duisburg, Essen und Gelsenkirchen wurden Verfahren gewonnen.

BERND SCHREIBER heißt der Mann, der so viele Verfahren gewonnen hat, und er war jahrelang der Vorsitzende des BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN.

Jetzt gab es wieder ein Strafverfahren gegen BERND SCHREIBER aus GELSENKIRCHEN. Angezeigt wurde er von einem Polizeipräsidenten, sowie einem Polizisten wegen angeblicher VERLEUMDUNG.

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SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim Landgericht Essen

 

Familiengericht in Corona-Zeiten

In diesen Corona-Zeiten wurden viele Gerichtsverhandlungen abgesagt. Nicht so bei einem Familiengericht. Dort bekam eine Mutter mitten in den Corona-Zeiten die Ladung zu einem Termin der heute (23.4.2020) stattfinden soll.

Kann der Termin überhaupt stattfinden?

Die Psychologin und der Anwalt der Mutter stehen inzwischen unter Corona-Quarantäne und können deshalb nicht an der geplanten Verhandlung teilnehmen.

Normalerweise ist klar, was nun passieren muss, aber sieht das auch das Familiengericht so, oder wird der Richter darauf bestehen den Termin auch ohne Anwalt und ohne die Psychologin durch zuziehen?

Logisch wäre dies ein Verfahrensfehler, aber bei Gericht, besonders beim Familiengericht ist grundsätzlich alles möglich.

Happy Birthday: Bitte Geschenk abholen.

Es ist schon sehr komisch. Die Einschränkungen bezüglich des Coronavirus galten bis zum 19.4.2020. Danach sollten die wieder gelockert werden. Tatsächlich wurden die Einschränkungen ab dem 20.4.2020 wieder etwas gelockert.

Warum hat man wohl den 20. April als Datum ausgewählt? Wollte man vielleicht einigen Hartgesottenen ermöglichen am 20. den Geburtstag eines Österreichers zu feiern?

Nicht nur der besagte Österreicher wurde an einem 20. April geboren, auch in Norddeutschland gibt es Zwillinge die am 20. April Geburtstag haben, aber haben auch beide einen Grund zum Feiern?

Einer der Zwillinge hat seine Geschenke schon bekommen, und wird seinen Geburtstag am Samstag den 25.4.2020 mit seinen Arbeitskollegen feiern.

Der andere Zwilling, der weiß wahrscheinlich gar nicht was Arbeitskollegen wirklich sind. Es ist nicht bekannt, dass diese Person schon mal gearbeitet hätte. Zumindest fehlt es dieser Person an einer Ausbildung, nicht aber an Einbildung. und Selbstüberschätzung.

Wer dem Bruder ein Geburtstagsgeschenk schicken möchte, kann das gerne an seine Adresse senden. Schwieriger wird es aber bei der Schwester. Zwar hat die auch eine offizielle Meldeadresse, aber vermutlich wird man sie dort mal wieder gerade nicht auffinden können. Sie dürfte mal wieder auf der Flucht sein. Aktuell wird das Weibchen mal wieder mit Haftbefehl gesucht. Es macht also nur wenig Sinn Geschenke an ihre Meldeadresse zu schicken.

Wir haben uns deshalb entschieden unser Geschenk an die

JVA
An der Propstei 10,

49377 Vechta

zu senden. Natürlich wurde dafür sorge getragen, dass das Geschenk nicht abhanden kommt oder zurückgeschickt wird. Um das zu verhindern hat der nette Zwillingsbruder extra im Frauenknast angerufen, und denen dort schon mal mitgeteilt, dass die Zwillingsschwester (hoffentlich bald) mal wieder einrücken wird.

Also liebe Frau … bitte schnell mal im Frauenknast Vechta vorbeischauen und das wirklich nette Geschenk abholen. Es ist natürlich kein Kuchen mit einer Feile drin, soviel ist sicher.

CORONA: Auch in diesen Zeiten scheinen die Beschränkungen mal wieder nur für Deutsche zu gelten!

CORONA: Auch in diesen Zeiten scheinen die Beschränkungen mal wieder nur für Deutsche zu gelten!

Zunächst der Hinweis, dass dieser E-Mail gerne auf Beamtendumm.Home.Blog geteilt werden darf.

Dieser Beitrag bestätigt mal wieder wie blöd dieses Land wirklich ist, und dass sich hier auch in den Corona-Zeiten nichts geändert hat. Wieder mal scheinen die Einschränkungen nur für Deutsche zu gelten, für Nichtdeutsche scheint das nicht zu gelten, oder es interessiert die einfach nicht, und niemand von der Staatsgewalt ist bereit oder in der Lage etwas zu unternehmen, wenn deutsche Gesetze von Nichtdeutschen gebrochen werden. Doch zunächst ein Beispiel wie bescheuert man gegen Deutsche vorgeht, die aus nachvollziehbaren Gründen sich nicht an die gesetzlichen Einschränkungen halten konnten.

Beispiel 1:

Weiterlesen „CORONA: Auch in diesen Zeiten scheinen die Beschränkungen mal wieder nur für Deutsche zu gelten!“

VIDEO-DOWNLOAD: Weil du mir gehörst.

Die ARD hatte vor einiger Zeit den FILM WEIL DU MIR GEHÖRST ausgestrahlt. Dieses Video beschäftigt sich mit dem Thema PAS, also die Kinderentfremdung gegenüber Eltern bzw., wie auch in diesem Film gegenüber einem Elternteil. Meistens betrifft dies die Väter.

Dieser Film ist zwar nicht unumstritten, aber immerhin wurde hier PAS mal wenigstens thematisiert. Der Film ist auch in der ARD-Mediathek abrufbar. Als öffentlich-rechtlicher Sender ist es der ARD üblicherweise nur erlaubt die Sendungen ein Jahr in der Mediathek zu belassen. Danach sind die Filme nur noch in Ausnahmefällen abrufbar.

WEIL DU MIR GEHÖRST soll normalerweise noch bis zum 16. April abrufbar sein. Allerdings soll bei diesem Film die Frist wahrscheinlich nochmals um 3 Monate verlängert werden.

Als Alternative bietet es sich an den Film aus der MEDIATHEK auf den eigenen Rechner runterzuladen und auf dem eigenen Gerät zu speichern, oder es ectl. sogar wieder auf einer Videoplattform hochzuladen. Ob das unbedingt bei YOUTUBE oder einer anderen hier gebräuchlichen Plattform sein sollte kann nicht unbedingt gesagt werden, denn die ARD könnte eine Urheberrechtsverletzung geltend machen, und das Video evtl. wieder löschen lassen.

In solchen Fällen empfiehlt es sich wohl eher das Video auf einer russischen Plattform hochzuladen. Allerdings muss der Film zunächst mal runtergeladen werden, und das geht bei der ARD-Mediathek nicht unbedingt nicht so einfach.

Weiterlesen „VIDEO-DOWNLOAD: Weil du mir gehörst.“

LESEEMPFEHLUNG: Pflegegewalt

I. Hoheitliche Ermittlungspflicht bei Pflegegewalt

Diese Situation, die Sie gerade in dem Video angeschaut haben, hat es nämlich nie gegeben. Jedenfalls nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Bremerhaven, des Bundeskriminalamtes, des Betreuungsgerichtes Bremerhaven und der Verfahrenspflegerin des Michael P.. Dieses Video löst nämlich ein Beweisproblem aus, das es keinesfalls geben darf. Weil es nicht sein darf. Wieso das so ist? Dazu gleich, zunächst: Was sehen wir hier in diesem Video eigentlich konkret, was dieses Video so gefährlich macht?

Wir sehen in dem Video eine 8-Jährige, die gekonnt ihren schwerstbehinderten Onkel Michael P. samt dessen Rollstuhl durch das Weidenschlösschen des Speckenbütteler Parks in Bremerhaven kurvt. Ersichtlich sehr zu Michael P.s Freude, der sich zudem über die Vögel, die zwitschern, freut und dies auch kundtut. An der leicht gewagten, aber trotzdem gelungenen Fahrspur erkennt der kundige Betrachter sofort: Das macht die Kleine nicht zum ersten Mal, sie kann Rollstühle manövrieren. Auch über ungewöhnliches Gelände. Genauso wie sie die Windeln ihres Onkels wechseln, ihn füttern, ihm die Zähne putzen oder ihm die Schuhe anziehen kann. Und ihm auch seine Medikamente kompetent verabreichen kann. Die beiden haben Spaß miteinander, Michael P. vertraut ihr erkennbar und macht die gewagte Fahrt gerne mit. Weil das kleine Mädchen mit ihm aufgewachsen ist, als wäre sie seine Schwester. Und um mit ihm so gut umgehen zu können und eine so enge Beziehung entwickeln zu können, extra einen Inklusions-Kindergarten und eine Inklusions-Schule besucht hat.

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https://www.netzwerkpflegegewalt.de/michael_p-425473.html

Eltern empfehlen Familienanwälte

Gerade empfehlen einige Eltern Anwälte für das Familienrecht mit denen sie anscheinend gute Erfahrungen gemacht haben. Ich will diese Anwälte hier mal nennen, in der Hoffnung mit der Zeit mal zu erfahren wer wirklich gut ist.

Die hier genannten Anwälte stammen alle aus NRW, somit also aus der Umgebung. Die Reihenfolge ist zufällig gewählt.

Rechtsanwalt Rainer Bohm
42659 Solingen Vorländerstraße 25

Rechtsanwalt Nimrod in Essen

Rechtsanwaltskanzlei Fricke, Deike & Ellrich,

44787 Bochum Grabenstraße 42

Rechtsanwälte Brauksiepe, Rotterdam und Kenkel
45883 Gelsenkirchen Küppersbuschstraße 29

ANMERKUNGEN:

RA Bohm aus Solingen ist bekannt, weil er im Internet schon mehrfach kritische Äußerungen von sich gegeben hat. Dieser Anwalt wurde von uns schon mehrfach weitergegeben, aber es liegt bisher kein Erfahrungsbericht vor.

RA Nimrod wurde auch empfohlen, aber hier wären wir im Moment etwas skeptisch und entsprechend vorsichtig. Erfahrungsberichte liegen hier bisher nicht vor.

RA Braucksiepe ist hier persönlich bekannt. Welcher Anwalt Familerecht bearbeitet aber nicht. Im Februar 2020 hat die Kanzlei einen Nachbarn vertreten, und man hatte gegen das JA gewonnen.

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