Der Tod von Holger J. wird nicht verschwiegen.

Das Aussageverweigerungsrecht im Strafverfahren kennen wahrscheinlich die meisten. Die KI mein dazu:

Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht einer Person, in einem Strafverfahren oder bei Ordnungswidrigkeiten keine Angaben zum Sachverhalt machen zu müssen. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und schützt Beschuldigte vor Selbstbelastung. Das Recht, die Aussage zu verweigern, gilt sowohl bei der Polizei, als auch vor der Staatsanwaltschaft und vor Gericht. 

Darüber hinaus gibt es aber auch noch ein Zeugnisverweigerungsrecht, und dazu schreibt die KI:

Im Zivilprozess haben Zeugen ein Recht zur Aussageverweigerung (§§ 383, 384 ZPO), ähnlich wie im Strafprozess, allerdings mit spezifischen zivilprozessualen Regelungen. Dieses Recht steht bestimmten Personengruppen zu, darunter Angehörige einer Partei, Geistliche und bestimmte Berufsgruppen, die unter Berufsgeheimnis stehen. Im Gegensatz zum Strafprozess wird in der ZPO nicht zwischen Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht unterschieden, sondern es wird generell von Zeugnisverweigerungsrecht gesprochen.

Manchmal ist die KI halt noch ein wenig dumm und nicht wirklich brauchbar. Man kann es aber ja nochmal versuchen.

Im Zivilprozess haben Zeugen unter bestimmten Umständen ein Zeugnisverweigerungsrecht, das ihnen erlaubt, die Aussage zu verweigern, um sich selbst oder nahe Angehörige nicht zu belasten oder um berufliche Geheimnisse zu wahren. Dieses Recht ist in den §§ 383 und 384 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und unterscheidet sich vom Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten im Strafprozess.

Und tatsächlich hat die KI im zweiten Versuch auch mitbekommen, dass das Zeugnisverweigerungsrecht auch gilt, wenn es um nahe Angehörige geht.

Man muss sicherlich kein Volljurist sein, um zu erkennen, dass zu den nahen Angehörigen auch die eigenen Kinder gehören.

Hier wurde bereits berichtet, dass das Familiengericht Bremerhaven einen Haftbefehl gegen Holger J.  erlassen hatte, weil ein Richter den Vater von Mara zwingen wollte den Judas zu spielen. Für die, die in der christlichen Religion nicht so bewandert sind noch der Hinweis, dass Judas der Verräter von Jesus war. Der Familienrichter wollte mit dem Haftbefehl Holger J. zwingen, den Aufenthaltsort seiner 15-jährigen Tochter zu verraten.

In einem Strafverfahren wäre so ein Haftbefehl sicherlich völlig undenkbar. Auch in einem Zivilprozess dürfte so etwas nicht zulässig sein. Wenn man in einem Zivilprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, bedeutet das sicherlich, dass man auch das Recht besitzt, den Aufenthaltsort des nahen Angehörigen zu verschweigen. Eine Person in Beugehaft zu stecken, mit dem Ziel, auf sein Zeugnisverweigerungsrecht zu verzichten, und den Aufenthaltsort der eigenen Tochter zu verraten, dürfte mit ziemlicher Sicherheit auch im Zivilprozess völlig unzulässig sein.

Natürlich besitzen wir keinen Doktortitel Komma und schon gar nicht in Jura, wie dies auf den Richter Dr. Köster, vom Amtsgericht/Familiengericht zutrifft. Man sollte ja eigentlich davon ausgehen können, dass ein Jurist mit Doktortitel besonders befähigt wäre, und die Gesetze kennen sollte, aber in der Vergangenheit wurde immer wieder festgestellt, dass gerade unter Juristen, die einen Doktortitel besitzen, die Unfähigkeit und Willkür besonders groß war. Dies gilt ganz besonders für solche Richter, die einen Doktortitel besitzen, und dennoch jahrelang bei den unteren Gerichtsinstanzen tätig sind. Sollte man bei einem Juristen, mit einem akademischen Grad nicht davon ausgehen können, das dieser mindestens die Fähigkeiten für ein Landgericht, oder Oberlandesgericht mitbringt?

Holger J. Der Vater der 15-jährigen Mara, wurde also am 26. Mai 2025 in Bremerhaven festgenommen, als er dort einen Termin bei einer Politikerin hatte. Da der Vater und seine Tochter schon seit einem Jahr nicht mehr in Bremerhaven wohnten, war er zu diesem Termin extra mehrere 100 Kilometer angereist. Hier stellt sich nun die Frage, wie konnte es sein, dass Holger J. an diesen Tag, in den Räumen der Politikerin verhaftet wurde. Wer war der Judas, der Holger J. An die Polizei verriet?

Dem Gericht war bekannt, dass Holger J. Alleinerziehend war, und mit der Verhaftung des Vaters automatisch auch eine Kindeswohlgefährdung eintreten musste, denn einer 15 jährigen 2 Monate lang den Vater zu entziehen, darf doch wohl als ernsthafte Kindeswohlgefährdung bezeichnet werden, oder?

Es ist schon erstaunlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann ist natürlich das Jugendamt dafür zuständig, diese abzustellen. Es gibt zahlreiche Mittel, die einem Jugendamt dafür zur Verfügung stehen. Als letzte Mittel, also wenn andere Mittel keinen Erfolg brachten, kann ein Jugendamt auch eine Inobhutnahme durchführen. Der starke Anstieg bei den Inobhutnahmen, ist ein Zeichen dafür, das Jugendämter immer häufiger Inobhutnahmen durchführen, ohne zuvor versucht zu haben andere Mittel einzusetzen.

Im Jahr 2005 wurden noch ungefähr 25000 Kinder von Jugendämtern in Obhut genommen. Inzwischen ist in Deutschland, die Geburtenrate mit nur noch 1,35 Kinder pro Frau, auf dem niedrigsten Stand. Dennoch hat sich die Zahl der Inobhutnahmen mit circa 75000 Kindern pro Jahr, verdreifacht.

Im Jahr 2023 wurden 692.989 Kinder geboren, während die Inobhutnahmen bei 75000 lagen. Über 10% der Neugeborenen können also und damit rechnen, dass das Jugendamt sie im Laufe ihrer Kindheit in Obhut nehmen wird. Kein Wunder, dass immer weniger Frauen bereit sind in diesem Land Kinder in die Welt zu setzen.

Auch Holger J., dem alleinerziehenden Vater, hatte das Jugendamt das Kind entzogen. Auch hier scheint es vorher keine anderen Hilfen vom Jugendamt gegeben zu haben. Die damals noch kleine Mara machte aber ziemlich schnell klar, was sie wollte. Sie wollte nicht, dass die Betreiber von sogenannten Jugendhilfeeinrichtungen sich auf ihre Kosten beziehungsweise auf ihr Leid, die Taschen vollmachen. Immer wieder verschwand sie aus der Fremdunterbringung, und kehrte zu ihren geliebten Vater zurück. Immer wieder wurde das Mädchen durch das Familiengericht, Jugendamt und der Polizei zurück in die Fremdunterbringung gebracht, natürlich gegen ihren ausdrücklichen Willen. Auch das Familiengericht, und das Jugendamt haben den Willen der Kinder bei ihren Entscheidungen mit zu berücksichtigen. Dabei zählt der Wille des Kindes umso mehr, je älter es wird.

Mara war zuletzt am 24.12.2023 aus der Fremdunterbringung verschwunden, um zu ihrem geliebten Vater zurückgekehrt. Inzwischen ist Mara 15 Jahre alt, und ab 14 ist der Wille des Kindes so stark zu berücksichtigen, dass eine Fremdunterbringung gegen ihren Willen kaum noch möglich ist. Durch ihr ständiges Entweichen aus der Fremdunterbringung hat sie auch klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie dort nicht leben will. Da stellt man sich natürlich die Frage, warum dies das Familiengericht Bremerhaven mit seinen Familienrichtern Dr. Köster und Walther dies nicht begriffen haben wollen. Oder gibt es andere Gründe, warum man unbedingt nicht wollte, dass das Kind bei ihrem Vater bleibt?

Wir hatten keinen Einblick in die Akten, aber haben erfahren, das in der Akte stehen soll, dass ein Mitarbeiter des Jugendamtes offenbar Gefallen daran hatte, An der getragenen Unterwäsche von Mädchen zu schnüffeln. Könnte dies vielleicht ein Grund dafür sein, dass man Mara, gegen ihren eindeutigen Willen, wieder in die Fremdunterbringung stecken will? Ist das vielleicht der Grund dafür, dass das Familiengericht Bremerhaven, und das Jugendamt Bremerhaven den Fall bisher nicht an das wirkliche zuständige Gericht und Jugendamt abgegeben haben?

Auch einen Dr. Köster dürfte bekannt sein, dass Holger J, und Mara J, schon seit einem Jahr nicht mehr in Bremerhaven wohnen, und das zuständige Gericht und Jugendamt damit gewechselt hat. Das inzwischen zuständige Jugendamt hat er auch schon klargemacht, Dass sie mit den bisherigen Maßnahmen der Kollegen aus Bremerhaven nicht konform gehen.

Aufgrund des Haftbefehls des Familiengerichts Bremerhaven, den vermutlich Richter Dr. Köster, erlassen hatte, wurde Holger J am 26.5.2025 verhaftet, und in die JVA Bremerhaven eingeliefert. Holger J. sollte aus der Beugehaft entlassen werden, wenn er dem Familiengericht Bremerhaven mitgeteilt hätte, wo sich seine Tochter aufhält, damit man diese wieder in die Fremdunterbringung stecken konnte. Spätestens am 25.7.2025 sollte die Beugehaft enden.

Holger J. war ein Risikofall, da er bereits vor Jahren einen Schlaganfall erlitten hatte. Allein daher erscheint eine Haft, besonders aber eine Zivilhaft, nicht angebracht und nicht verhältnismäßig gewesen zu sein. 2 Tage vor der geplanten Entlassung starb Holger J. in seiner Gefängniszelle. Und nun ist natürlich der Supergau eingetreten.

Schon durch die Verhaftung, die wir als ungesetzlich, und völlig unverhältnismäßig ansehen, hatte aus unserer Sicht das Familiengericht eine unzulässige Kindeswohlgefährdung für Mara herbeigeführt. Durch den Tod bis 54-jährigen Vaters, hat man jetzt auch noch für eine Kindeswohlgefährdung, und natürlich für eine Traumatisierung von Mara gesorgt, die man nicht mehr beseitigen kann.

Wer dieses „Bestes Deutschland aller Zeiten“ kennt, ahnt natürlich schon, dass das für die Beteiligten im Staatsdienst folgenlos bleiben wird. Auch die Missachtung sämtlicher Rechtsnormen wird man mit dem Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit vom Tisch wischen. Da stellt man sich natürlich die Frage, ob nun Rechtsbeugung auch schon zur richterlichen Unabhängigkeit zählt.

Schon seit Jahren fordert Rechtsanwalt Plantiko eine Richterwahl auf Zeit durch das Volk, damit man sich wenigstens von den unfähigsten und willkürlich Richtern wieder trennen kann. Wir unterstützen diese Forderung schon seit langem.

*** Rechtsanwalt Claus Plantiko ist gestorben.

Claus Plantiko

* 24.06.1938

† 12.05.2025 in Bonn-Duisdorf ***

In diesem Fall sehen wir also ein unzuständiges Gericht, weil weder Holger J., noch Mara J., Überhaupt in Bremerhaven wohnen.

Außerdem einen unverhältnismäßigen Haftbefehl wegen dem Gesundheitszustand von Holger J.

Eine Missachtung des Willens, der bei einem 15 jährigen Mädchen zu berücksichtigen ist.

Eine Verweigerung des Zeugnisverweigerungsrechts, welches aus unserer Sicht Holger J. Zustand.

Aus unserer Sicht ist klar, dass die Beteiligten zu mindestens eine erhebliche Mitschuld am Tod von Holger J. tragen, und zur Verantwortung gezogen gehören.

Natürlich kann es nicht sein, dass diese Mitverantwortlichen weiterhin dafür zuständig sein sollen, über die Zukunft von Mara entscheiden zu dürfen.

Wir werden eine Strafanzeige fertigen, sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter, Auch wenn diese mal wieder abgelehnt werden wird, wird sie zumindest für Aufregung sorgen.

 

Zum Tod von Holger J.: Leben wir in einer Mörderrepublik?

Gehen Familiengerichte und Jugendämter sogar über Leichen? Wundern würde dies Eingeweihte sicherlich nicht mehr. Wer sich mit der Thematik Familiengericht und Jugendamt auskennt, der weiß, wie diese massenhaft Familien und Kinder traumatisiert und deren Zukunft zerstören. Gedacht war das mal ganz anders, gemacht wird dies aber immer häufiger.

Das es Familien gibt, wo das Jugendamt eingreifen muss, oder eingreifen müsste, steht außer Frage, doch immer häufiger schlägt das Jugendamt zu, nimmt Kinder aus den Familien, wo dies absolut unbegründet ist. Im Jahr 2005 gab es in Deutschland noch zirka 25000 Inobhutnahmen, diese Zahl hatte sich schon 10 Jahre später verdoppelt, und inzwischen sind das sogar dreimal so viel Inobhutnahmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in Deutschland die Geburtenrate entsprechend angestiegen wäre, sondern mit 1,35 Kindern pro Frau liegt die Geburtenrate auf einem absoluten Tiefpunkt. Immer weniger Kinder werden also geboren, gleichzeitig jedoch werden immer mehr Kinder den Eltern geraubt, und einer gierigen Hilfsindustrie oder Pflegeeltern zugeführt, wo sich die Betreiber häufig die Hände reiben, und sich Pflegefamilien  von dem Pflegegeld eine Eigentumswohnung oder Haus leisten.

Was bringt so ein Kind einer Einrichtung? So um die 8000€im Monat durfte inzwischen der Normalfall sein. Kinder, die im Ausland untergebracht werden, kosten natürlich nochmals deutlich mehr. Wir wissen aus dem Fall „Paul“, der bei einem Rentner in Ungarn untergebracht war, dass die live-Jugendhilfe aus Bochum schon im Jahr 2015 über 7000€ im Monat vom Jugendamt kassiert hatte. Auch hier kann man wahrscheinlich inzwischen von einer Verdopplung ausgehen. Das sind aber nicht die bekannten Höchstbeträge. Aus dem Jahr 2024 ist bekannt, dass eine Einrichtung in Nienburg monatlich 40000 Euro für ein Problemkind kassiert hatte. Die Geschichte dieses Kind ist hinreichend bekannt, und es kann gesagt werden, dass dieses Kind erst in der Obhut des Jugendamtes zu einem Problemkind gemacht wurde. Im Jahr 2024 waren die genannten 40000€ der Höchstbetrag, der uns für die Unterbringung eines Kindes bekannt war. 2025 wurde dann bekannt, dass dies keineswegs die höchste Summe war, denn für ein anderes Kind in Niedersachsen wurden sogar 48500€ monatlich an eine Einrichtung überwiesen. Da hat man dann nach 2 Monaten das Geld für den Porsche zusammen.

Laut Gesetz soll ja eine Inobhutnahme das letzte Mittel sein. Also eine Inobhutnahme darf eigentlich nur erfolgen, wenn andere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Familienhilfe, keinen Erfolg gebracht hat. Tatsächlich jedoch Ist bei vielen Jugendämtern eine Inobhutnahme das einzige Mittel, dass Jugendämter nutzen. Das eine Familienhilfe tatsächlich eine Hilfe ist, zumindest wenn diese nicht nur zum Schein eingerichtet wurde, während eine Inobhutnahme sowohl für die Eltern als auch das Kind traumatisierend ist, dürfte klar sein. Häufig wann denn dann solche Heimkinder auch noch in der Psychiatrie, wo sie dann mit Psychopharmaka vollgepumpt werden, und ihr Leben endgültig zerstört wird.

Man kann davon ausgehen, dass viele der Drogenabhängigen während ihrer Kindheit mit Psychopharmaka behandelt wurden, und so eine spätere Sucht vorprogrammiert wurde. Das alles passiert natürlich unter dem Deckmäntelchen das Kindeswohl.

Seit 2013 hatte sich unser Gründungsmitglied und ehemaliger Vereinsvorsitzender mit dem Thema willkürlicher Inobhutnahmen durch die deutschen Jugendämter beschäftigt. Erfolge wurden erzielt im Fall Antonya, Edi S., Taylor S., Zoe S., Dave, Tobias K. etc.

In den genannten Fällen erfolgten die Inobhutnahmen nachweislich nicht wegen dem Kindeswohl, sondern rein willkürlich. Daneben gibt es noch zahlreiche Fälle, wo auch die Presse über willkürliche Inobhutnahmen berichtet hat. Das ist den Jugendämtern nicht immer um das Kindeswohl geht, belegen weitere Jugendamtsskandale, wie zum Beispiel der Jugendamtsskandal von Gelsenkirchen, wo der Jugendamtsleiter und sein Stellvertreter ein eigenes Kinderheim in Ungarn betrieb, das natürlich mit deutschen Kindern bestückt werden musste, damit man genügend Kohle machen konnte.

Natürlich haben dabei nicht nur die Jugendämter ihre Finger im Spiel, sondern das Ganze wird regelmäßig auch noch von Familienrichtern unterstützt.

Ein besonders widerlicher Fall Ist der Fall von Mara J. und ihrem Vater Holger J.

Dieser Fall zeigt, dass Jugendämter und Familiengerichte sich in ihrer Widerlichkeit noch immer überbieten können. Dabei hatte es Mara in ihrem Leben bisher bestimmt nicht einfach. Mara ist heute 15 Jahre alt, muss also 2010 geboren sein. Im Alter von 2 Jahren starb ihre Mutter, und sie musste von ihrem Vater, Holger J. allein aufgezogen werden. Ungefähr im Alter von 6 Jahren erfolgte ihre Erste Inobhutnahme durch das Jugendamt. Es dürfte sich dabei um das Jugendamt Bremerhaven gehandelt haben.

Bei der Zahl der Inobhutnahmen unterscheiden sich die Bundesländer. Grundsätzlich kann man sagen, dass Bundesländer, in der die CDU regiert, weniger Kinder aus den Familien gerissen werden, als in Bundesländern die von der SPD beziehungsweise den Grünen regiert werden. Nicht unbedingt in absoluten Zahlen, aber wenn man das auf pro 1000 Kinder umrechnet. Es ist aktuell nicht bekannt welches Bundesland bei den Inobhutnahmen führend ist, bekannt ist aber, dass das Bundesland Bremen zumindest vor einigen Jahren Spitzenreiter bei den Inobhutnahmen war. Dabei ist anzumerken, das Bremerhaven die zweit ärmste Stadt in Deutschland ist, und sich die Kosten für die zahlreichen Fremdunterbringungen gar nicht leisten kann.

Speziell das Jugendamt Bremerhaven, und auch der Familienrichter Köster, vom Amtsgericht Bremerhaven ist auch schon In anderen Fällen äußerst unangenehm aufgefallen. Richter bestellen gerne Gutachten, auf die sie  sich dann bei ihren Entscheidungen berufen, wobei sie regelmäßig darauf achten, Gutachter auszuwählen, die im Sinne des Jugendamts agieren. Weil die Gutachter natürlich auch Folgeaufträge haben möchten, fallen die Gutachten meistens wie gewünscht für das Jugendamt aus. Es ist sogar ein Fall bekannt, wo eine Richterin eine Gutachterin beauftragte, und als diese Gutachterin dem Gericht mitteilte, dass das Jugendamt einen großen Fehler begangen hatte, wurde die Gutachterin von der Richterin entpflichtet, und von einer jugendamtsfreundlichen Gutachterin ersetzt.

In dem uns bekannten Fall von dem jungen Tillmann war der Gutachter Benno B. Herr B. Ist Professor, und für seine objektiven Gutachten bekannt. Er hatte schlichtweg nicht nötig Gutachten im Sinne der Jugendämter zu erstellen. Bei Tilman warnte er das Familiengericht ausdrücklich davor Tillmann aus der Familie zu nehmen, da dies dem Kind weiteren Schaden zufügen würde. Richter Köster war dies aber egal, und so landete Tillmann in der Fremdunterbringung und kam im über 40 verschiedene Einrichtungen. Tatsächlich hat man Tillmann damit massiv weiter geschadet, und erst als das Jugendamt überhaupt nicht mehr weiter wusste wurde das Kind wieder zurück in die Familie gebracht. Zwar nicht zur Mutter, dafür aber zu seinem großen Bruder.

Ähnlich verhält es sich bei Mara. Der Vater von Mara wohnte zwar in Bremerhaven, er arbeitet aber für eine umliegende Gemeinde. Es wird behauptet, dass bei Mara keine echte Kindeswohlgefährdung vorlag, sondern diese nur konstruiert wurden. In der Obhut des Jugendamtes machte Mara deutlich, dass sie bei und mit Ihrem Vater leben wollte. Immer wieder lief sie zu Ihrem Vater zurück. Immer wieder holt man sie wieder ab, und sie soll auch schon in zirka 40 Einrichtungen untergebracht worden sein.

Antonya war seinerzeit nur circa 7 Monate in der Einrichtung, bevor sie sich hilfesuchend an die Öffentlichkeit wandte, und aus dem Kinderheim Abhaute. Damals wurde bekannt, dass der Heimleiter die getragene Unterwäsche von Antonia durchsucht hatte. Er soll damals gemeint haben, dass er dies machen müsste, um zu erfahren, ob das Mädchen ihre Tage bekommen hätte.

Auch bei Mara soll so etwas in den Akten notiert sein. Hier soll der Jugendamtsmitarbeiter P. An der getragenen Unterwäsche des Mädchens geschnüffelt haben.

Im Jahr 2022 hatte Holger J. Einen Schlaganfall. Am 24.12.2023 war das Mädchen letztmalig aus der Fremdunterbringung abgehauen, und zum Vater zurückgekehrt. Um zu verhindern, dass das Jugendamt und das Familiengericht das Mädchen gegen seinen ausdrücklichen Willen wieder in die Fremdunterbringung schleppt, suchte man sich in einer anderen Stadt eine neue Wohnung, wo das Mädchen seither lebt, und auch beschult wird.

Mara ist inzwischen 15 Jahre alt, und das bedeutet, das ihr ein erhebliches Mitspracherecht zusteht, wenn es darum geht, wo sie leben möchte. Ein Kind welches schon 20 mal aus der Fremdunterbringung geflüchtet ist, hat doch wohl deutlich klargemacht, wo sie nicht leben möchte Ihre ständige Flucht zu ihrem Vater sollte jedem klar machen, dass sie bei diesem bleiben möchte. Außerdem gibt es ja einen neuen Wohnsitz außerhalb von Bremerhaven, was dazu führt, dass weder das Familiengericht noch das Jugendamt in Bremerhaven für den Fall noch zuständig ist. Es scheint so, als ob diese Kleinigkeiten Richter Kösters vom Familiengericht Bremerhaven mal wieder nicht interessiert. Auch das Holger einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt hatte, scheint niemand zu interessieren, zumindest wurde über diesen bisher anscheinend nicht entschieden.

Im Mai 2025 wurder Holger verhaftet, obwohl sein Gesundheitszustand nach dem Schlaganfall eine Haft lebensgefährlich machte Seit Ende Mai befand sich Holger in Beugehaft, das bedeutet, man wollte Holger zwingen, dem Familiengericht Bremerhaven den Aufenthaltsort von Mara mitzuteilen. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass eine Beugehaft allein schon wegen dem schlechten Gesundheitszustand von Holger noch verhältnismäßig war. Hinzu kommen noch Zweifel an der Zuständigkeit des Familiengerichts Bremerhaven, und die Zuständigkeit von Richter Köster, da dieser mit einem Befangenheitsantrag abgelehnt wurde.

Eine Beugehaft ist auf maximal 6 Monate begrenzt. Bei Holger sollte diese 2 Monate dauern. Holger teilte mit, dass man ihm angedroht hätte diese 2 Monate noch zu verlängern, Wobei auch hier erhebliche Zweifel bestehen dass diese Verlängerung überhaupt zulässig gewesen wäre. Vielleicht sollte es auch überhaupt keine Verlängerung geben, vielleicht wollte man mit der Drohung den Druck auf den Vater noch weiter erhöhen.

Man muss schon sagen, dass das Verhalten von Holger heldenhaft war. Wenn jemand trotz seines schlechten Gesundheitszustandes 2 Monate im Knast aushält, ohne die Adresse seines Kindes preiszugeben damit dies nicht wieder gegen seinen Willen in einem Kinderheim leben muss, das ist wirklich heldenhaft, und zeugt von wahrer Elternliebe.

Während seiner Haft in der JVA Bremerhaven klagte  Holger regelmäßig über Schmerzen, sowie über eine mangelhafte und schlechter medizinischer Versorgung. Auch hatte Holger berichtet, dass er nach der Einlieferung in der JVA von Beamten verprügelt worden sei. Hier ist allerdings nicht ganz klar, ob das Beamte der JVA gewesen sein sollen, oder die Polizisten, die ihn eingeliefert hatten. Beim Besuch erklärte Holger, dass die Beamten der JVA eigentlich ganz in Ordnung seien, woraus geschlossen werden muss, dass ist die Polizisten gewesen sein müssten, die Ihn angegriffen haben sollen. Holger erklärte auch noch, das ist ein Codewort für solche Übergriffe geben soll. Laut Holger soll man erklärt haben, dass man in die 5. Etage fahren würde, Eine 5. Etage gibt es natürlich nicht, Das soll einfach nur der Code dafür sein, dass man gleich mit Prügeln  rechnen muss.

Am 26. Juli 2025 sollte Holger eigentlich aus der JVA wieder entlassen werden. Es kam jedoch anders, denn in der Nacht vom 23. Auf den 24.7.2025 ist Holger in seiner Zelle verstorben. Es gibt zwar eine Obduktion, aber diese wird sicherlich keine Schuldigen bei den Behörden finden, obwohl klar ist, das ist hier erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Haft gibt, und auch die Zuständigkeit das Amtsgericht Bremerhaven mehr als zweifelhaft ist

Jetzt sucht man natürlich noch immer Mara, und ein Polizist aus Bremerhaven meinte, dass ich Mara bei ihm melden könnte, sie könnte auch mit unterdrückter Rufnummer anrufen. Diese Aussage ist natürlich mal wieder ein Witz, Die Polizei sieht die Rufnummer auch, wenn man mit unterdrückter Rufnummer anruft. Über diese Rufnummer wäre es natürlich ein Leichtes den Aufenthaltsort von Mara festzustellen. Ich befürchte, dass durch den Tod von Holger das Familiengericht und das Jugendamt das Ziel, Mara wieder in die Fremdunterbringung zu bringen, erreichen könnte. Ich hoffe aber, das Mara dort bleiben kann, wo sie sich gerade aufhält, und dass sie sich dort einigermaßen wohlfühlt, wobei natürlich der Tod ihres Vaters, Sie nochmals hart getroffen haben wird Holger wurde leider nur 54 Jahre alt.

VG bestätigt rechtswidriges Verhalten der Polizei Bremerhaven.

Es wird festgestellt, dass das Betreten der Wohnung der Kläger
durch Einsatzkräfte der Polizei im Rahmen eines Einsatzes am
12.05.2023 um 22:55 Uhr und das anschließende Verweilen darin
rechtswidrig waren.

Hier geht es um ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen. Bei den Einsatzkräften der Polizei handelt es sich um Beamte der Polizei Bremerhaven.

Logischerweise gehören rechtswidriges Handeln nicht zu den Aufgaben der Polizei, deshalb stellt sich die Frage, welche Konsequenzen das Verhalten der Polizei für die Beamten hat, und welche Konsequenzen die Behörde für sich und ihre Beamten daraus zieht.

Wo die Polizei wirklich noch sparen kann

Ich habe einen Termin bei der Krankengymnastik. An der Empfangstheke stehen 2 Moslems. Einer hat einen geschädigten Arm, und sucht einen Termin für eine Behandlung. Der Andere, der Jüngere, begleitet ihn nun.

Die Mitarbeiterin der Praxis würde ihm ja gerne einen Termin geben, aber in den nächsten  6 Monaten sieht es mit neuen Terminen schlecht aus.

6 Monate? Der Arm des Mannes müsste jetzt behandelt werden, und nicht erst in 6 Monaten, aber was soll die Mitarbeiterin machen, es gibt einfach keine freien Termine mehr.

Dumm gelaufen, also es gibt nicht nur einen Fachkräftemangel bei den bei der EVAG, die manche Straßenbahnen durch Busse ersetzen muss, weil es zu wenig Straßenbahnfahrer gibt. Auch Busfahrer gibt es deutschlandweit zu wenig. Angeblich werden 3.600 Busfahrer deutschlandweit gesucht.

Altenpfleger, Ärzte, Krankenschwestern gibt es auch zu wenig, und das auch schon seit Jahren. Dazu schreibt das Institut der deutschen Wirtschaft:

Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften lähmt die deutsche Wirtschaft. Besonders betroffen sind Berufe in den Bereichen Sozialarbeit, Erziehung und Pflege. Zudem fehlt viel Personal im Handwerk und bei IT-Experten. Auffällig ist, dass die Berufe mit dem größten Fachkräftemangel ein sehr ungleiches Geschlechterverhältnis unter den Beschäftigten aufweisen.

Der Fachkräftemangel in Deutschland nimmt seit Jahren zu. …

https://www.iwkoeln.de/studien/helen-hickmann-filiz-koneberg-die-berufe-mit-den-aktuell-groessten-fachkraefteluecken.html

Das schrieb das IW im Jahr 2022. Wie kann das sein, wie kann es sein, dass der Fachkräftemangel seit Jahren zunimmt, wo wir doch seit 2015 bis Ende 2023 ca. 15 Millionen „Fachkräfte“, gegen den Willen eines großen Teil der Bevölkerung importiert haben?

Wenn man 15 Millionen Fachkräfte importiert, dann müsste doch logischerweise der Fachkräftemangel, zumindest in einigen Teilen der Wirtschaft deutlich abnehmen. Das passiert aber nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Der Fachkräftemangel nimmt (überall) zu.

Wenn man jedoch 15 Millionen „Fachkräfte“ ins Land holt, die in Wirklichkeit keine Fachkräfte sind, dann kann natürlich der Fachkräftemangel nicht zurückgehen. Logischerweise muss der Fachkräftemangel dann in allen Bereichen noch steigen, wie es die beiden Moslems beweisen, die dringend auf einen Behandlungstermin warten.

Es ist egal, ob man eine angebliche Fachkraft importiert, die in Wirklichkeit gar keine ist, oder jemand ins Land holt, der ganz offiziell von Tuten und Blasen überhaupt keine Ahnung hat. Solche Leute können den Fachkräftemangel nicht reduzieren, sondern werden den noch verschärfen, denn auch diese angeblichen „Fachkräfte“ müssen mal behandelt werden. Teilweise wollen die auch mal mit Bus und Bahn fahren, oder mit dem Zug. Sie brauchen besonders viel Beratung und von daher auch Berater etc.

Wer glaubt, dass der Import von Menschen auf Hilfsarbeiterniveau irgendwo einen Fachkräftemangel beseitigen kann, der ist wahrscheinlich auch dumm genug, um zu glauben, dass man durch den Zuzug von 15 Millionen Menschen die akute Wohnungsnot beseitigen kann.

Ich bin übrigens froh, dass Einstein verstorben ist, denn unsere Politiker präsentieren uns eine mathematische Aufgabe, an der Einstein wahrscheinlich gescheitert und verzweifelt wäre.

Ende 2014 wohnten in Deutschland 81,2 Millionen Menschen. Lt. Bundestag kamen von 2015 bis Ende 2023 ca. 15 Millionen „Fachkräfte“ dazu. Das macht dann Ende 2023 ca. 84,7 Millionen Einwohner, also nach Albert Einstein wären das 3,5 Millionen Menschen mehr.

Wie Einstein dieses Rätsel wohl gelöst hätte? Muss man vielleicht aus 15 Millionen die Wurzel ziehen? Also ich weiß das nicht.

Was ich auch nicht weiß ist, warum denn der Co2-Ausstoß sinken soll, wenn plötzlich 3,5 Millionen (oder sogar 15 Millionen) Menschen mehr in diesem Land wohnen. Wird dann weniger gefurzt, oder müssen wir alle weniger heizen, weil die aus wärmeren Länder kommen?

3,5 Millionen (oder sogar 15 Millionen) „Fachkräfte“ verschärfen in Wirklichkeit nicht nur den Fachkräftemangel, die Wohnungsnot und produzieren normalerweise mehr Co2, aber sie verursachen für den Staat und den Steuerzahler auch mehr Kosten. Natürlich steigen dadurch auch die Steuereinnahmen, aber es darf davon ausgegangen werden, dass die Kosten deutlich mehr steigen, als die Steuereinnahmen durch diesen Personenkreis.

Das ist aber noch nicht alles. Gleichzeitig schmeißt unsere Regierung unsere Steuergelder mit vollen Händen in alle Länder.

Peru bekommt z. B. Millionen für Radwege, und die Ukraine natürlich Milliarden und deutsche Panzer und anderes Kriegszeug. Nur die Palästinenser gehen leer aus.

Klar, irgendwer muss das natürlich bezahlen, und das sind wir Steuerzahler, wer denn sonst? Aber nicht nur die Steuerzahler trifft es, auch manche Bedienstete im öffentlichen Dienst.

So wurde uns berichtet, dass ausgerechnet die Polizei, bzw. die Polizeihochschule sparen soll, und zwar massiv. Die Polizei, die durch den massiven Zuzug von 15 Millionen Fachkräften Messerstechern und Frauenvergewaltiger deutlich mehr belastet wird, soll nur das absolute Notwendige ausgeben können. Woran können die Uniformierten im Dienst, oder die Uniformierten in Ausbildung denn überhaupt noch sparen?

Bekommen sie nur noch 50 % der nötigen Munition oder werden die Patronen nur noch zu 50 % gefüllt? Vielleicht müssen sie beim nächsten Einsatz einfach nur PENG sagen, anstatt auf einen Täter zu schie0en, der gerade dabei ist eine Frau abzustechen.

Ich meine, in der Garage oder im Keller müsste noch dieses Nostalgie-Bobycar sein. Damit könnten die Einsatzkräfte doch prima zum nächsten Banküberfall fahren, und das Fahrzeug ist garantiert günstiger im Unterhalt und Verbrauch als jedes E-Fahrzeug oder ein Verbrenner.

Nein, es wurde berichtet, dass die Polizei bzw. die Hochschule der Polizei verpflichtet wird den Verbraucher von Toilettenpapier zu zählen und zu reduzieren.

Wenn das stimmt, dann ist das ja mal wirklich eine tolle Idee. Soll so erreicht werden, dass die Polizei zukünftig weniger Scheiß macht?

Aber armselig klingt das irgendwie schon, oder was meint ihr dazu?

 

Gefährderansprache und Nachstellen/Stalking

In den letzten Tagen gab es zwei Anrufe aus Deutschland. Beide Anrufe kamen aus Gelsenkirchen, und beide Anrufe hatten den gleichen, zumindest einen ähnlichen Hintergrund.

Der zweite Anruf kam von einem Unternehmer, der im Gastrogewerbe tätig ist, und mehr als 4 Stunden von einer ehemaligen Mitarbeiterin durch Anrufe und SMS-Nachrichten bedroht, beleidigt und beschimpft wurde.

Ich komm bei dir vorbei, trete dir die Tür ein, und hau dir auf die Fresse, etc. etc.

So, und ähnlich, lauteten die Nachrichten der „Dame“. Ladylike kann man in einer emanzipierten Gesellschaft wohl auch nicht mehr erwarten.

Nach 4 Stunden Bedrohungen und Beleidigungen, meldete sich der geschädigte Unternehmer um 16:46 Uhr über den Notruf bei der Polizei. Nachdem er den Sachverhalt geschildert hatte, fragte er, ob die Polizei bei der betreffenden Frau mal eine Gefährderansprache durchführen könnte, um weitere Beleidigungen und Drohanrufe/-nachrichten zu unterbinden.

Die Polizistin erklärte, dass das nicht gehe, dafür sei es noch viel zu früh. Auf Nachstellen und Stalking angesprochen, meinte die Polizistin, dass es sich hierbei (noch) nicht um selbiges handeln würde, da dies erst erfüllt wäre, wenn er über Monate von dieser Person beschimpft, bedroht und belästigt würde.

Eine wirklich interessante Aussage, denn bei dem anderen Anruf bzw. Vorfall, der ein Tag vorher stattfand, ging es nämlich ebenfalls um eine Gefährderansprache wegen angeblichen Nachstellen/Stalking.

Im obigen Fall wird also einer Frau vorgeworfen, dass diese einen Mann bedroht, beleidigt, beschimpft hat, während in dem anderen Fall behauptet wird, dass ein Mann einer Frau nachgestellt hätte.

Auch er ist Mitglied im BdF, und war sogar Gründungsmitglied, langjähriger Vorsitzender, und ist jetzt natürlich unser Ehrenvorsitzender.

Für die Staatsanwaltschaft Essen ist der Mann der WiBöRoFAZ, also der Wirklich Bösester Rollstuhl-Fahrer Aller Zeiten.  Er ist der Freund aller Zahnärzte, denn an ihm beißt sich die Staatsanwaltschaft Essen regelmäßig die Zähne aus.

Zur Erinnerung, der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen, ein Dr. Kirsten, hatte 2018 Strafantrag gegen unseren ehemaligen Vorsitzenden gestellt, weil dieser angeblich das gesamte Amtsgericht Gelsenkirchen beleidigt hätte.

Bei der angeblichen Beleidigung handelte es sich um einen Beitrag auf unserem Vorgängerblog, in dem sich jemand hypothetisch Gedanken gemacht hatte, wie er die Kantine des Justizzentrums Gelsenkirchen führen würde, wenn er denn der Pächter wäre.

Nur zur Erinnerung, als Verfasser dieses Beitrags kommt nicht nur der damalige Vorsitzender in Betracht, sondern auch viele andere Personen, z. B. auch eine Person, die z. B. im Gastrogewerbe tätig ist.

Unser ehemaliger Vorsitzende wurde dann vom Amtsgericht Essen zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch das Landgericht Essen, als Berufungsgericht, verurteilte unseren ehemaligen Vorsitzenden erneut. Es war dann das OLG Hamm, welches das Verfahren dann endgültig aufhob, und dabei gleich 5 Rechtsfehler erkannte.

An der vorherigen Entscheidung des LG Essen war ja nicht nur eine Vorsitzende Richterin beteiligt, sondern auch zwei Laienrichter, also Schöffin, die ebenfalls die Aufgabe hatten Recht zu sprechen, und nicht Unrecht.

Nachdem das OLG das Urteil aufhob, u.a. weil es an einem gültigen Strafantrag fehlte, da Direktor Dr. Kirsten NICHT berechtigt war Strafantrag fehlte, fuhr Herr Schreiber nach Sprockhövel, wo die beiden Schöffinnen wohnten, und fertigte ein Video, in dem er die Fehlleistung der Schöffin thematisierte.

In dem Video sieht man, dass das Video nicht unmittelbar am Haus entstand, sondern ein Abstand von mehr als 30 Meter eingehalten wurde.

Einige Tage später kam Post von der Polizei. In dem Schreiben warf man dem ehemaligen Vorsitzenden vor, dass er an dem Tag, an dem das Video entstand, der Schöffin nachgestellt hätte. Nachstellen ist,

das beharrliche Aufsuchen der Nähe eines anderen Menschen. Eine Nachstellung liegt ebenfalls vor, wenn jemand mithilfe von Telekommunikationsmitteln oder anderer Methoden oder unter Zuhilfenahme Dritter Kontakt zu dieser Person aufzunehmen versucht.

Zur Erinnerung, lt. Anruf bei der Polizei liegt ein Nachstellen erst vor, wenn es solche Versuche über Monate gibt. Ein Videodreh in einiger Entfernung vom Wohnhaus der Schöffin kann schon nicht ein beharrliches Aufsuchen sein. Es liegt überhaupt kein Aufsuchen vor, weil weder ein Interesse daran bestand die Person noch die Nähe der Person zu suchen, sondern schlichtweg ein Video zu drehen, um über die schlampige Fehlleistung der Person im Internet zu berichten. Warum unser ehemaliger Vorsitzender ein Interesse gehabt haben sollte, oder haben sollte, diese Person, oder die Nähe dieser Person aufzusuchen erschließt sich hier nicht.

Dies ist die Vorgeschichte, bzw. Hintergrund zu dem kürzlichen Hintergrund.

Das Aufzeichnen von Telefonaten ist hier in der Schweiz etwas weniger problematisch, als in Deutschland. Gewisse Telefonate darf man hier, auch ohne extra Einwilligung des Gesprächspartners aufzeichnen. Wer aber die Vereinsnummer anruft, muss immer damit rechnen, dass das Gespräch aufgezeichnet wird, weil wir die Aufzeichnung für nachfolgende Recherchen brauchen. Ein Anruf setzt also die Einwilligung der Aufzeichnung voraus.

Das gilt natürlich auch in umgekehrter Richtung. Anrufe von unserer Vereinsnummer, dürfen grundsätzlich vom Gegenüber aufgezeichnet werden, wo das nicht der Fall sein sollte würden wie von einer anderen Nummer aus anrufen, oder wenigstens im Vorfeld darauf hinweisen, dass wir eine Aufzeichnung nicht wollen. Das ist auch der Grund, warum wir von der Vereinsnummer nicht bei Behörden anrufen.

Der Anruf von unserem Ehrenvorsitzenden wurde also auch aufgenommen, und so können wir das Gespräch einigermaßen genau wieder geben.

Ich war gerade unter der Dusche, als bei mir geklingelt wurde. Ich habe das aber nicht mitbekommen. Auch das zweite Klingeln hörte ich unter der Dusche nicht.

Nach der Dusche klingelte es erneut. Ich war verwundert, weil ich niemand erwartet hatte. So nackt wie ich war, dachte ich aber nicht daran aufzumachen.

Offenbar waren die Geräusche von der Dusche draußen gehört worden, deshalb meldete sich jetzt eine Stimme.

„Herr …, wenn sie zuhause sind, hier ist die Polizei. Wir würden sie gerne kurz sprechen.“

Keine Ahnung was die von mir wollen, aber im Moment gab es hier einige Vorfälle in der Siedlung. Da hatte mich doch so ein blöder Moslem angespuckt. Außerdem gibt es hier seit Juli einen anderen Moslem der schon mehrere Menschen betrogen, beklaut und betrogen hat. Und es gab noch einen Moslem und auch ein paar Deutsche, die den vermeintlichen Betrüger verprügelt und ausgeraubt haben. Ich komme in diesen Fällen als Geschädigter und Zeuge in Betracht. Kamen die vielleicht deswegen?

Ich antwortete, dass ich gerade aus der Dusche komme, und mich erst mal anziehen muss. Kein Problem, die zwei Polizisten hatten Zeit. Die Polizei wartete insgesamt 5 Minuten vor der Tür, bis ich mit nackten Oberkörper rauskam.

Das was jetzt kam, schien den beiden Polizisten, zumindest dem, der die Ansprache hielt, einigermaßen peinlich zu sein.

Man teilte mir mit, dass die Polizei von der Staatsanwaltschaft Essen beauftragt wurde eine Gefährderansprache an mich zu richten. Echt jetzt, oder ist das ein verspäteter Aprilscherz?

Mal ein Beispiel wann man normalerweise eine Gefährderansprache hält. Beim Spiel Frankfurt gegen Schalke kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Hooligans. Wenn es nun einige Wochen später zum Rückspiel Schalke gegen Frankfurt kommt, dann besteht natürlich die reale Gefahr, dass es erneut zu Auseinandersetzungen der Gegner kommt. In so einem Fall ist es dann durchaus üblich, dass die Polizei einige Tage vor dem Rückspiel die Hooligans anspricht, und vor einer erneuten Auseinandersetzung warnt, weil aktuell die reale Gefahr von erneuten Straftaten besteht.

Bei meiner Gefährderansprache ging es um ein Video, das ich in Sprockhövel gemacht habe. Es ging in dem Video um einen Freispruch durch das OLG Hamm, das den Direktor des AG Gelsenkirchen, das AG Essen, und die Richterin des LG Essen, sowie die beiden Laienrichter aus Sprockhövel ziemlich dumm aussehen lassen hat. Auch die anklagende Staatsanwaltschaft Essen und sogar die Generalstaatsanwaltschaft Hamm haben da richtig alt ausgesehen.

Natürlich ist es auch in Sprockhövel erlaubt ein Video zu drehen. Ich habe hier ein berechtigtes Interesse an dem Video. Es gibt also erneut keine Straftat meinerseits, sondern mal wieder nur Beteiligte, die nicht nur unfähig sind, sondern auch noch schlechte Verlierer.

Das behauptete Nachstellen durch meine Person gab es aber niemals. Ich wüsste auch gar nicht, warum ich die Nähe zu so einer unfähigen Person suchen sollte. Wenn ich das wirklich vor hätte, dann bräuchte ich ja nur wieder der CDU beitreten, denn es ist ja bekannt, dass diese unfähige Person bei dieser Partei in Sprockhövel arbeitet.

Diese Gefährderansprache st nicht nur absolut blödsinnig, sondern wirft auch Fragen auf. Das Video wurde wahrscheinlich im Februar 2023 gefertigt. Wieso kommt jetzt, also 6-7 Monate später eine Gefährderansprache?

Eigentlich macht das ja keinen Sinn. Zur Erinnerung, bei einem Fußballspiel macht man eine Gefährderansprache, vor einem Rückspiel, also wenn eine konkrete Gefahr droht, aber welche Knallkappe kommt auf die Idee, dass ich 6 bis 7 Monate nach dem ersten Video noch ein weiteres Video in Sprockhövel machen wollte?

Vermutlich ist der BöRoFAZ der erste und einzige Rollstuhlfahrer, der so gefährlich ist, dass er eine Gefährderansprache  bekommen hat. Die Frage, warum es jetzt diese Gefährderansprache angab, kann ich vielleicht beantworten.

Was ist eigentlich, wenn die Staatsanwaltschaft Essen mit der Gefährderansprache genau das Gegenteil erreichen wollte? Ist es vorstellbar, dass man damit unseren Ope nur provozieren wollte, und in Wirklichkeit erreichen will, dass er jetzt gerade wieder nach Sprockhövel fährt, um ein weiteres Video zu machen?

Als Fazit kann man feststellen, dass Nachstellen einmal nur eine Straftat sein soll, wenn diese über Monate erfolgt, und in einem anderen Fall reicht das anfertigen eines Videos in der selben Stadt aus, in der eine unfähige Richterin wohnt, um von Stalking zu sprechen.

Ist das ein Witz, das muss ein Witz sein.

https://gelsenkirchen.polizei.nrw/artikel/polizeiliche-kriminalstatistik-2022-2

Insgesamt wurden in 2022 bei der Gelsenkirchener Polizei 22.853 Straftaten angezeigt, was durchschnittlich 62 Straftaten pro Tag sind. Weiter verbessert wurde die Aufklärungsquote insgesamt, die damit den höchsten Stand seit 20 Jahren erreicht.

Das ist ein Witz, das kann nur ein Witz sein. Echt jetzt, Humor haben die ja.

Da wurde ich doch von einem minderbemitteltem Jugendlichen aus der Siedlung angegriffen. Natürlich habe ich den Typ angezeigt. Und wer wurde angeklagt?

Der Angreifer nicht, ich landete auf der Anklagebank. Gut, ich wurde freigesprochen, und man könnte irgendwie behaupten, dass der Fall damit aufgeklärt wurde, denn es wurde jetzt aufgeklärt, dass ich nicht der Täter war.

Der Täter wurde auch angeklagt, und das Verfahren gegen ihn wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Eine Anklage gab es nicht. Auch nicht, als das Gericht zweifelfrei in meinem Strafverfahren festgestellt hatte, dass der 18-Jährige der Angreifer war.

Ja, auch danach wurde der echte Täter trotzdem nicht angeklagt. Ob es die Aufklärungsquote aus der Sicht der Polizei erhöht, wenn das Tatopfer angeklagt wird, der echte Täter dagegen nicht?

Hab ich eigentlich schon erzählt, dass die Polizei in diesem Fall sogar ausdrücklich gelogen hatte? Hab ich erzählt, dass ein Polizist das Video von der Tat gesehen hat, und dann behauptet hat, dass ich den 18-Jährigen angegriffen hätte, und er sich gleichzeitig geweigert hatte, das Video als Beweismittel zu sichern, obwohl ich das ausdrücklich gefordert hatte?

Ja, ich glaube gerne, dass die Polizei Gelsenkirchen besonders erfolgreich ist falsche Täter zu ermitteln!

Und wie erfolgreich war man bei der Täterermittlung im Jahr 2022?

Ein Moslem aus dieser Siedlung hatte mich mehrfach angespuckt. In einem Fall gab es sogar eine Zeugin, und es gab auch ein Video von dem Typen. Es wurde jeweils Strafantrag gegen Unbekannt gestellt, weil der Name de Täters nicht bekannt war. Der Polizei wurde aber mitgeteilt wo der Täter wohnt. Man hätte einfach nur hingehen brauchen. Ich habe der Polizei sogar mitgeteilt, dass der Täter im 1. Stock wohnt.

Die Daten der Zeugin wurden von der Polizei auch nicht aufgenommen.

Dass das Verfahren eingestellt wurde, mit der Begründung, dass man angeblich keinen Täter ermitteln konnte, verwundert da auch kaum noch.

Einige Tage später gab es eine Versammlung am HEINRICH-KÖNIG-PLATZ. Dort hat mich wieder ein Moslem angespuckt Auch hier gab es Zeugen und ein Video,

Man kann der Polizei durchaus bestätigen, dass sie kein großes Interesse an der Verfolgung des Täters an den Tag legte. Natürlich wurde auch dieses Verfahren eingestellt weil kein Täter ermittelt werden konnte.

Und erst am 20.5.2023 kam wieder eine Einstellung, weil angeblich kein Täter ermittelt werden konnte. Schon komisch, auch hier ist der Täter bekannt, sogar der genaue Wohnort, und selbst das Autokennzeichen ist bekannt. Nur ein Täter konnte mit diesen Taten und sogar einem weiteren Video ermittelt werden.

Wie war das doch noch?

Weiter verbessert wurde die Aufklärungsquote insgesamt, die damit den höchsten Stand seit 20 Jahren erreicht.

Und wer´s glaubt bekommt Ostern Besuch vom Weihnachtsmann und Weihnachten kommt der Osterhase.

Aber einen Erfolg gab es dann doch. Mir wurde ein Fahrradanhänger geklaut. Der Täter wurde gefilmt. Und der Täter wurde gefasst, sogar der Anhänger wurde zurückgebracht.

Hier wurde also ein Fall aufgeklärt, und ein Täter ermittelt. Allerdings war das nicht die Polizei, sondern ich habe den Fall aufgeklärt und den Täter ermittelt.

Strafantrag gegen spuckenden Moslem

4 Polizeieinsätze in 14 Tagen wegen Migranten in der Siedlung.

Fahrradanhänger: Verdammt schneller Erfolg

Auf dem Weg zum Ordnungsamt

11 Uhr, ich mache mich auf den Weg zum Ordnungsamt. Dort komme ich aber nicht an, denn in der Siedlung sehe ich ein Auto mit der Schrift

Ordnungsdienst.

Ich denke um,  und fahre nicht mehr zum Ordnungsamt, sondern zu dem Fahrzeug. Im Fahrzeug 2 Männer, ein Deutscher und vermutlich ein Türke, ich vermute mit deutschem Pass. Der Deutsche steigt aus, bringt ein Schreiben zu einer Familie. Ich fahre zur Beifahrerseite und spreche den zweiten Mitarbeiter an.

Zunächst frage ich ihn, ob Ordnungsdienst gleich Ordnungsamt bedeutet. Er bejahte dies. Dann teilte ich ihm mit, dass ich eigentlich gerade zum Ordnungsamt wollte. Der „Türke“ war sehr nett, sprach gut Deutsch, und hatte auch Ahnung von der Materie. Er fand es etwas respektlos, dass er im Auto saß, und er aus dem Auto mit mir sprach. also stieg er aus, und sprach im Stehen mit mir. Ich durfte aber sitzen bleiben.

Wir unterhielten uns darüber, dass ich vor hatte vor dem Amtsgericht ein Video zu machen, und dort zu erklären, dass mir so regelmäßig mit der Justiz passiert. Der Mitarbeiter meinte selbst, dass er die Gesetze der BRD manchmal etwas zweideutig empfindet.

Nach unserem Gespräch meinte ich dann zu ihm, dass ich jetzt zum Ordnungsamt fahren würde, aber er meinte, dass dies nicht nötig wäre, und ich besser dort anrufen sollte.

Um 11:15 Uhr rief ich dann das Ordnungsamt an. Eine Frau Buck oder Bucks meldete sich. Ich besprach mit ihr die Problematik, und erzählte ihr, dass die Polizei mir am Mittwoch erzählt hatte, dass es Ruhestörung wäre, wenn ich vor dem AG mit oder ohne Lautsprecheranlage meine Meinung kundtun würde. Lt. Polizei müsste ich das vorher beim Ordnungsamt anmelden.

Wie von mir vermutet verneinte das Ordnungsamt dies. Lt. Ordnungsamt müsste ich das anmelden, wenn ich das Ganze auf dem Bürgersteig machen würde, aber die von mir genutzte Fläche gehört nicht zu einer Fläche, die der Stadt Gelsenkirchen gehört.

Ich werde also in der nächsten Woche das nachholen, was mit die Polizei am Mittwoch untersagt hatte.

Im Übrigen muss ich noch erklären, dass ich mal mit einer kleinen Lautsprecheranlage vor der JVA Duisburg stand. Der Leiter der JVA rief dann die Polizei und ich bekam damals eine Anzeige wegen Ruhestörung. Die Angelegenheit landete dann beim AG Duisburg. Dort wurde dann festgestellt, dass es keine Ruhestörung gab, und das Verfahren wurde eingestellt.

Ich hätte damals sogar einen offiziellen Freispruch bekommen können, aber dazu hätte man noch einen weiteren Termin anberaumen müssen, darauf habe ich aber verzichtet. Mit einer Einstellung war ich damals einverstanden.

Ich wüsste auch nicht, warum in Gelsenkirchen andere Gesetze gelten sollten.

Im Internet wurde folgendes gefunden.

Rechtlich gesehen liegt der Grenzwert der Zimmerlautstärke in reinen Wohngebieten bei einem Schalldruckpegel von 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) während der Nachtruhe. Gemessen wird dabei jeweils beim Empfänger. Also gilt das, was beim Nachbarn ankommt.
Die Fläche jenseits der roten Linie in Richtung Straße ist der Bürgersteig. Dort soll es nötig sein eine Kundgebung bei der Stadt anzumelden.
Die blaue Fläche zeigt meinen möglichen Standort der gleich 2 Sache belegt.
1. Die Fläche gehört garantiert nicht zur Stadt Gelsenkirchen, und die Stadt ist damit auch nicht für diese Fläche zuständig.
2. Wenn man dort steht, dann ist es sicherlich nicht möglich, dass Mitarbeiter im Gebäude durch eine Lautstärke von mehr als 55 db gestört werden, oder sieht das jemand anders?

TILMAN: Senstationsanruf um 4:45 Uhr

Dafür lässt man sich doch gerne wecken, sogar um 4:45 Uhr in der Frühe.

Wie hier berichtet, war, der 10-jährige Tilman aus den Fängen des Jugendamtes Bremerhaven geflüchtet. Im Dezember 2020  hatte das Jugendamt Bremerhaven den damals 8-jährigen Jungen mit einem großen Aufgebot aus der Wohnung der Mutter geholt, und in die Kinderpsychiatrie Bremen-Nord gebracht. Danach brachte man das Kind in eine türkische Pflegefamilie, wo Tilman plötzlich nicht mehr Tilman genannt wurde, sondern Murat.

Lange hat Tilman das miese Spiel gegen seine Person mitgemacht und ertragen, obwohl sogar die türkische Pflegefamilie erklärte, dass sie mit dem Jungen überfordert sind, und Murat/Tilman am besten bei seiner Mutter aufgehoben wäre.

Natürlich hatte das Oberlandesgericht Bremen sogar ein Gutachten in Auftrag gegeben, und das Gutachten war sogar positiv für die Mutter ausgegangen. So etwas  kommt selten genug vor. Das Gutachten machte klar, dass das Jugendamt hier Fehler gemacht hatte.

Zuvor gab es bereits ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Bremen, was bundesweite Beachtung fand. Auch das war deutlich für Tilmans-Mutter ausgegangen.

Das Jugendamt Bremerhaven und weitere Behörden in Bremerhaven sowie die Kinderpsychiatrie Bremen-Nord, sowie das OLG haben hier ein Totalversagen hingelegt.

Trotz des positiven Gutachtens für die Mutter, haben sämtliche Beteiligte, außer der Gutachter, zusammengehalten, das Jugendamt unterstützt, die Familie zerstört, und dem Kindeswohl über Jahre massiv geschadet, und das nicht zum ersten Mal.

Die Mutter und Tilman wurden zum Spielball der Behörden, rechtsbeugender Richter bzw. des Staates, und genauso wurde Tilman über weitere 2 Jahre, wie ein Spielball von einer türkischen Pflegefamilie zur anderen, und von der Kinderpsychiatrie in die Kinderhilfsindustrie weitergereicht. Tilman erklärte auch, dass er bei einer türkischen Pflegefamilie auch regelmäßig misshandelt wurde, was aber niemand interessierte, weil die Pflegefamilie ja von der Stadt Bremerhaven bezahlt wurde, und daher unter dem Schutz des Jugendamtes stand.

Unser Gründer des Vereins, und heutiger Ehrenvorsitzender, kannte die Familie und Tilman persönlich. Jahrelang betreute er die Familie, von daher kannte er diese sehr gut. Andere jugendamtsgeschädigte Eltern bestätigten, dass er mit Tilman sehr gut umgehen konnte. Tilman hat ein Problem mit Frauen, die er nicht so ernst nimmt, aber mit unserem Vereinsmitglied klappte es wesentlich besser. Man kannte Tilman manchmal nicht wieder.

Der Mutter wurde bereits vor Jahren geraten, die Stadt Bremerhaven, mit den völlig unfähigen Behörden zu verlassen, so wie man das in anderen erfolgreichen Fällen schon gemacht hatte.

Das war lange bevor die Probleme mit dem Schulbesuch von Tilman losging, er durfte nach der Einschulung die Schule nur ungefähr einen Monat besuchen, dann hat die Schule Tilman trotz gesetzlicher Schulpflicht, den weiteren Schulbesuch untersagt.

Weiterhin wurde hier geraten, dass nach einer unberechtigten Inobhutnahme die Kinder regelmäßig aus den Einrichtungen und Pflegefamilien abhauen sollen.

Seit Jahren steigen die Zahlen der Kinder, die aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, sowie Pflegefamilien flüchten, ohne dass das die Öffentlichkeit das mitbekommt. Wenn die Polizei nach einem entlaufenen Kind sucht, dann schreiben sie selten, dass das Kind aus z. B. einer Pflegefamilie geflüchtet ist.

Kinder, die regelmäßig das perverse, aber finanziell lukrative Spiel der Jugendämter und der Kinderhilfsindustrie nicht mehr mitmachen, sind ein Problem für die Jugendämter.

Bereits Antonya war mit ihrer Flucht letztendlich erfolgreich, und auch Eddy und Taylor und auch Dave. Auch Frank Engelen, der ebenfalls jugendamtsgeschädigte Eltern und Kinder unterstützt, kennt viele Fälle, wo die (evtl. mehrfache) Flucht der Kinder zum Erfolg führte. Auch der ehemalige Rechtsanwalt Michael Langhans kennt solche Fälle.

Als Tilman am 17.11.2022 verschwand, wurde er leider schon wenige Tage, mit erneutem Polizeieinsatz aus einer Wohnung geholt, und erneut zum Jugendamt gebracht. Tilman ist kein einfaches Kind, aber ein sehr schlaues. Kaum hatte das Jugendamt den 10 Jährigen wieder, da hatte er sich schon wieder verabschiedet. . Wieder sollte die Polizei den Jungen holen. Es wird berichtet, dass sich die Polizei jetzt aber weigerte, die Familie erneut zu traumatisieren, und das Kind gewaltsam aus dem Haus zu holen.

Frage, wenn es einem Kind im Elternhaus so schlecht geht, und in einem Kinderheim oder bei einer Pflegefamilie so viel besser geht, würde es dann immer wieder von dort abhauen und zu der eigenen Familie flüchten?

Das ist eher nicht anzunehmen. Anzunehmen ist aber, dass es dem Kind dort wesentlich schlechter gegangen ist, und deshalb zurück zu den Eltern flüchtet. Jetzt wurde kurzfristig eine alternative Lösung gefunden.

Murat darf jetzt wieder Tilman heißen, und muss nicht zurück zu einer türkischen Pflegefamilie. Er darf jetzt zunächst bei seinem Halbbruder wohnen. Eine sofortige Rückkehr zur Mutter und seinem jüngeren Bruder wollte das Jugendamt nicht sofort. Wahrscheinlich wollten sie nicht wie die Volltrottel aussehen, und haben deshalb eine sofortige Rückkehr zur Mutter nicht zugestimmt.

Ein Tipp an den Halbbruder. Für die Betreuung von Tilman steht ihm jetzt ein Betreuungsgeld zu, was von Bundesland zu Bundesland zwar unterschiedlich ist, aber nicht ganz wenig ist. Außerdem kommt noch das Pflegegeld für Tilman dazu, was monatlich bei über 500 € liegen dürfte.

Sicherlich wird Tilman auch einen Schulbegleiter haben, den die Mutter schon seit über 4 Jahren beantragt hatte, den Tilman aber erst vom Jugendamt bekam, nach dem er aus dem Elternhaus geraubt wurde. Auch diese Kosten trägt natürlich das Jugendamt bzw. die Stadt Bremerhaven bzw. letztendlich wir Steuerzahler. Zumindest die Kosten für die Betreuung könnten natürlich entfallen, wenn Tilman nicht beim Halbbruder wohnen müsste, sondern direkt bei der Mutter.

Flucht von Tilman hat auch hier für deutlich erhöhte Zugriffe gesorgt. Etwa 3000 Zugriffe gab es in 2 Tagen nach der Flucht auf die Beiträge über Tilman.

Wir gratulieren Tilman zu diesem Sieg, auch wenn der Fall noch nicht völlig überstanden ist.

Wir müssen wohl auch der Mutter gratulieren, besonders weil die in den letzten 10 Jahren schon drei Mal erfolgreich gegen ein unberechtigte Inobhutnahme vorgegangen ist, und zahlreiche Gerichtsverfahren gegen unfähige Jugendämter gewonnen hat. Besonders das Gerichtsverfahren beim OVG Bremen hatte sogar bundesweit für Beachtung gefunden.

Natürlich gratulieren wir nicht nur, sondern wünschen der Familie jetzt endlich alles Gute für die Zukunft. Unser Ehrenvorsitzender hatte bereits mehrfach erwähnt, dass die Familie Bremerhaven verlassen sollte. Den Tipp kann man nur wiederholen.

TILMAN: Jetzt sucht auch die Polizei nach Tillie

Die Polizei Bremerhaven vermisst Tillie inzwischen auch sehr. Die haben sogar ein Foto von dem Kerlchen veröffentlicht, und folgenden Text dazu gibt es auch noch.

 

Bremerhaven: Zehnjähriger Junge wird vermisst

Seit Donnerstag verschwunden

Seit Donnerstag, 17. November 2022, um 8.05 Uhr, wird der zehn Jahre alte Murat Tilmann M. aus Bremerhaven vermisst.

Dunkle Winterjacke

Er ist 1,40 bis 1,60 Meter groß, hat ein südosteuropäisches Erscheinungsbild, ist schlank und hat dunkle, kurze Haare. Am Tag des Verschwindens trug er eine dunkle Hose, Sportschuhe der Marke Fila, eine Winterjacke in Dunkelgrün oder Blau.

Polizei bittet um Mithilfe

Wer Murat Tilmann M. gesehen hat oder Hinweise zu seinem Aufenthaltsort geben kann, wird gebeten, die Polizei Bremerhaven (Tel. 0471/953-4444) oder jede andere Polizeidienststelle zu informieren.

Liebe Polizei, ich wüsste nun wirklich nicht, warum man euch bei dieser Suche unterstützen sollte.  Wenn ihr dem Kind wirklich helfen wollt, warum verhaftet ihr dann nicht einfach die Jugendamtsmitarbeiter, die Pflegefamilie oder die Richter vom Familiengericht?

In Bremerhaven findet ihr Tilman nicht, wetten?

 

Brandanschlag auf das Amtsgericht Freiburg

Brandanschlag auf das Amtsgericht Freiburg hätte durch mehr Gerechtigkeit ganz einfach verhindert werden können. Natürlich will die Justiz so etwas nicht hören, und sperrt lieber eine schwer traumatisierte Mutter ein, weil diese in ihrer Not zu diesem Mittel gegriffen hat.

Keine Frage, rechtmäßig ist es natürlich nicht, wenn man versucht ein Amtsgericht anzuzünden, aber bei der Beurteilung des Vorfalles muss man sich schon die Mühe machen, auch zu bewerten welchen Mist das Familiengericht, das Jugendamt und die Polizei gemacht haben. Außerdem ist uns bekannt geworden, dass das Kind in der Fremdbetreuung auch noch schlecht versorgt worden sein soll.

Einen Brandanschlag auf ein Gericht, macht man nicht aus Langeweile, sicherlich auch nicht aus niedrigen Beweggründen,  sondern es braucht einen Anlass dazu. Diesen Anlass hat das Gericht selbst geliefert. Wetten, dass das Gericht in diesem Fall schwerwiegenden Mist gebaut hat, und die traumatisierte Frau wird man sicherlich nicht nur inhaftiert haben, weil sie einen Brandanschlag versucht hat, sondern auch, um zu vertuschen welche Fehler die Justiz, das Jugendamt, also der Staat, und die sogenannte Jugendhilfeeinrichtung gemacht haben.

Lieber Herr Richter, das wird nicht funktionieren. Der Fall ist nun der Öffentlichkeit bekannt geworden, und wird nun verbreitet werden. Auch die Fehler der Behörden, der kapitalistischen Hilfeindustrie und der Justiz werden thematisiert werden. Vertuschen funktioniert nun nicht mehr.

Es scheint, als gäbe es hier kaum Besonderheiten, sondern es einfach nur Standard. Wir kennen das aus anderen Fällen. Über Jugendamts- und Justizskandale berichtet der BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN schon seit etlichen Jahren immer wieder mal. Richtig intensiv seit 2013, als das Jugendamt Osterholz-Scharmbeck und das örtliche Familiengericht versucht hatte eine Familie zu zerstören, und eine damals 12-Jährige grundlos aus der Familie gerissen hatte, und in ein marbedes Kinderheim gesteckt hatte. Sechs Monate lang hatte sich das Mädchen das irgendwie gefallen lassen, und dann die Initiative ergriffen. Sie veröffentlichte erst ein Hilferuf im Internet und flüchtete dann aus dem Kinderheim. Erst von da an begann der Kampf um das Kind richtig, und was soll ich sagen, am Ende war man erfolgreich.

Zunächst wurde im Internet über den Fall berichtet, dann sprangen auch RTL, ZDF und etliche Printmedien auf den Fall auf. Das war nicht schön für das Jugendamt, die Justiz und das Kinderheim, das hat denen gar nicht gefallen. Man versuchte sogar auf ALLMYSTERY und beim SONNENSTAATLAND gegen die Familie Stimmung zu machen. Geholfen hat es nicht. Am Ende gewannen wir und natürlich besonders die Familie.

Auch bei einer weiteren Familie gab es keine Gründe für eine Inobhutnahme. Dennoch hat das Jugendamt rein willkürlich wieder eine ganze Familie zerstört. Nach dem Kinderklau durch die Behörde war die älteste Tochter von sich aus wieder zur Familie zurückgekehrt, was dann zu einem erneuten Polizeieinsatz führte, und man dann die Tochter über Jahre vor den Eltern und Geschwistern versteckt untergebracht hatte.

Genutzt hat es nichts, der BdF hat das damals 13-jährige Mädchen trotzdem gefunden und einen Kontakt zu den Eltern hergestellt. Einige Monate später, als das Kind dann 14 war. flüchtete das Kind erneut aus dem Kinderheim zurück zu den Eltern. Durch einen vom BdF empfohlenen Umzug war für die Familie inzwischen ein anderes Jugendamt zuständig. Ob dieses Jugendamt tatsächlich besser ist, kann zwar nicht gesagt werden, aber zumindest die Sachbearbeiterin kann als gut bezeichnet werden. Sie hat nicht  nur die Rückführung sämtlicher Kinder befürwortet, sondern sogar noch ausdrücklich bestätigt, dass man der Familie die Kinder niemals hätte wegnehmen dürfen.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Fälle bekannt, wo Jugendämter und Justiz, plus die Helferindustrie, der es hauptsächlich um Geld geht, willkürlich gehandelt haben, und massive Fehler begangen haben. Bei manchen Richtern mag sogar ein Sinneswandel erreicht worden sein, aber das korrupte System wurde damit nicht groß verändert, obwohl nicht nur im Internet immer wieder über solche Fälle berichtet wird, sondern auch Fernsehen und Presse immer wieder mal über solche Skandale berichtet haben. Auch ein CDU-Politiker hat das System und das Vorgehen der Jugendämter schon massiv kritisiert.

Auch in dem Fall aus Freiburg wird Öffentlichkeit nötig sein, um der Mutter und dem Kind zu helfen. Natürlich ist es rechtlich unzulässig ein Gericht anzünden zu wollen, aber nachvollziehbar ist es schon, wenn der Staat, wenn das Jugendamt und das Gericht, einer Mutter unberechtigt ihr Kind raubt, und das Kind auch immer wieder deutlich zeigt, dass es unbedingt zur Mutter zurück will.

In diesem Fall darf man die Sache nicht nur dem Gericht überlassen, denn in diesem Fall ist das Gericht, sind Richter gleichzeitigt auch Mittäter, die die Mutter und das Kind schwer traumatisiert haben, denn ohne den staatlichen Kinderklau hätte es niemals den Versuch der traumatisierten Mutter gegeben das Gericht anzuzünden.

Der Fall muss raus aus Freiburg, der Fall darf nicht mehr kriminellen und unfähigen Richtern aus Freiburg oder deren Kollegen überlassen werden. Das gesamte Gericht in Freiburg gehört wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, auch wenn die Justiz gerne behauptet, dass man nicht ein ganzes Gericht wegen Befangenheit ablehnen könnte.

Das kann man nämlich doch, denn ein Befangenheitsantrag ist grundsätzlich aus der Sicht einer antragstellenden Prozesspartei zu beurteilen, und von daher ist nachvollziehbar, dass eine vernünftige Prozesspartei in Einzelfällen ein gesamtes Gericht für befangen halten kann. Und tatsächlich gab es diesen Fall schon mal. so hat sich das gesamte Amtsgericht Wolfratshausen schon mal selbst wegen Befangenheit abgelehnt.

Logisch, wenn sich ein gesamtes Amtsgericht für befangen erklärt, dann ist umgekehrt genauso vorstellbar, dass eine vernünftige Prozesspartei ein gesamtes Gericht begründet für befangen hält.

Die traumatisierte Frau ist unverzüglich aus der U-Haft zu entlassen, denn es besteht ganz sicherlich keine Fluchtgefahr, weil die Mutter ganz bestimmt nicht ohne ihre Tochter flüchten wird. Ein fester Wohnsitz wird sicherlich auch vorhanden sein.

Auch eine Wiederholungsgefahr besteht logischerweise nicht wirklich, denn die Mutter hat ihr vermutliches Ziel schon erreicht. Es ging ihr schließlich nicht wirklich darum das Gericht abbrennen zu lassen, oder Menschen umzubringen, sondern es handelt sich hier um einen Hilferuf, der ihr Aufmerksamkeit bringen sollte, was ihr ja auch gelungen ist.

Auch eine Verdunklungsgefahr besteht nicht, da sie ja die Tat bereits eingeräumt hat, und sich selbst gestellt hat.

Die U-Haft wurde also nur aus dem Grund erlassen, weil die Justiz verhindern will, dass ihre Mitschuld an der Tat in die Öffentlichkeit bekannt wird. Das aber ist kein berechtigter Haftgrund.

In den nächsten Tagen wird hier weiter über den Fall berichtet werden. Durch unseren Sitz in der Schweiz sind wir ja nicht soweit vom Geschehen entfernt.

Hier ein Video von Rechtsanwalt Dubravko Mandic aus Freiburg zum Fall, und zum Thema Jugendamt.

 

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Lügt PK Pfeifers

Diese Bilderfolge zeigt, den ersten Angriff. Mit seinem rechten Gipsarm schlug er den Rollstuhlfahrer vor die Brust.

Bekanntlich hat Robin O. in unserer Siedlung nicht nur einen Rollstuhlfahrer beleidigt und verleumdet, sondern später auch noch angegriffen.

Beim ersten Angriff schlug er den Rollstuhlfahrer mit seinem rechten Gipsarm auf die Brust.

(…weiterlesen…)

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Lügt PK Pfeifers?

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Endlich geklärt, Video von einem Poli­zei­ein­satz ist zulässig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte schon vor Jahren entschieden, dass Bilder von Fotos erlaubt sind. Das BVerfG hatte dies mit der Waffengleichheit begründet. Allerdings ging es dabei speziell um Fotografien und nicht um Videos.

Durch die Begründung war aber naheliegend, dass das auch für Videos gelten würde.

Die Polizei stellte dies häufig anders da. Manchmal wurde behauptet, dass Videos von Polizisten nicht erlaubt wären, weil dabei auch Tonaufnahmen gemacht würden. Hier wurde das schon immer anders gesehen. Es stimmt einfach nicht, dass man bei jedem Polizeieinsatz auch die Sprache der Polizisten hörbar aufnehmen würde. Abhängig von der Entfernung und der Größe der aufgenommen Gruppe, sowie evtl. Windgeräusche, gibt es keine verwertbare Tonaufnahme. Aus diesen Gründen zieht der behauptete Grund der Polizei nicht, zumindest nicht bei jeder Videoaufnahme.

Da das BVerfG Fotoaufnahmen für zulässig erklärte, und dies mit der Waffengleichheit zwischen Bürger und Polizei begründete, war zu erwarten, dass das aus dem gleichen Grund auch für Videoaufnahmen gelten würde.

Jetzt landete so ein Fall vor Gericht. Am 24.9.2021 hatte das Landgericht (LG) Osnabrück zu darüber zu entscheiden, ob die Polizei berechtigt war das Handy eines Bürgers zu beschlagnahmen, der mit dem Handy einen Polizeieinsatz gefilmt hatte. (Qs 49/21)

Das LG hatte sich mit einem Ereignis während eines Polizeieinsatzes in der Osnabrücker Innenstadt beschäftigt. Dort kam es unter anderem zur Fixierung einer sich widersetzenden Person auf dem Boden. Währenddessen seien die Einsatzkräfte wiederholt von umstehenden Personen gestört worden, unter anderem vom Beschwerdeführer. Die Polizei versuchte, die Situation zu beruhigen, und sprach Platzverweise aus. Währenddessen fertigte der Beschwerdeführer mit seinem Handy Video- und Tonaufzeichnungen von der Situation an.

Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten forderten ihn auf, dies zu unterlassen. Derartige Tonaufnahmen seien strafbar. In der Folge wurde das Handy des Beschwerdeführers wegen des Verdachts einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gegen dessen Willen sichergestellt.

Das Amtsgericht (AG) hatte die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme bestätigt. Das LG sah das anders.

Sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen eines Polizeieinsatzes im öffentlichen Raum sind zulässig. Ein dazu benutztes Handy hätte nicht beschlagnahmt werden dürfen, so das LG Osnabrück zu einem Polizeieinsatz in der örtlichen Innenstadt.

Sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen eines Polizeieinsatzes im öffentlichen Raum sind nicht strafbar. Die Beschlagnahme des dazu benutzten Handys ist daher rechtswidrig. Dies hat das Landgericht (LG) Osnabrück entschieden (Beschl. v. 24.09.2021, Az. Qs 49/21).

Tonaufnahmen nicht strenger als Bildaufnahmen geschützt

Dem LG zufolge lag nämlich kein Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung vor, sodass das Handy nicht hätte beschlagnahmt werden dürfen. Die Strafvorschrift des § 201 StGB, welche die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe stellt, erfasse keine Äußerungen im öffentlichen Verkehrsraum. Außerdem schütze die Norm die Unbefangenheit der mündlichen Äußerung. Die Unbefangenheit sei bei dienstlichem Handeln, welches rechtlich gebunden sei und der rechtlichen Überprüfung unterliege, aber nicht berührt.

Letztlich führt das LG* aus, dass gem. § 201 a StGB das Anfertigen von Bildaufnahmen im öffentlichen Raum grundsätzlich straffrei sei. Warum das Anfertigen von Tonaufnahmen in demselben Raum strenger geahndet werden sollte, sei nicht ersichtlich.

Unser frühere Vorsitzende hatte auch bereits zwei ähnliche Vorfälle.

  1. Bei einer Demo gegen die Machenschaften des SPD-Stadtverordneten Gerhard Lichtenberger nutzte Herr Schreiber auch eine Videokamera, um sich selbst aufzunehmen. Eine Mitarbeiterin von Lichtenberger rief dann die Polizei. Die beiden Uniformierten liefen mehrfach in das Kamerabild, und beschwerten sich dann anschließend, dass sie aufgenommen wurden.
  2. Bei einer Demo vor der Polizeiwache Gelsenkirchen filmte unser damalige Vorsitzende erkennbar die Veranstaltung. Zwei Polizisten kamen aus dem Gebäude und störten die erkennbare Aufnahme. Sie forderten unseren damaligen Vorsitzenden auf ein Plakat an seinem Rollstuhl zu entfernen, und drohten mit einer Anzeige. Die Anzeige wegen dem Plakat wurde dann noch ergänzt wegen angeblicher Verletzung der Vertraulichkeit des (nicht öffentlich) gesprochenen Wortes. Der Quatsch wurde aber eingestellt.

Jetzt wurde aber entschieden, dass auch Videos von Polizisten im Einsatz gemacht werden dürfen, und dabei auch die Tonaufnahmen kein Hindernis sind.

In dem Verfahren ging es zwar um ein Handyvideo, aber es macht rechtlich wohl keinen Unterschied, ob man mit einer normalen Kamera, oder einer Handykamera die Aufnahmen fertigt.

NACHTRAG mit Video

PANORAMA: POLIZEIGEWALT FILMEN VERBOTEN

 

Was sagt ein Polizist dazu?

Was sagt ein Polizist, wenn du ihm erklärst:

„Ich habe dem Jugendamt zwei Kinder geklaut?“

Im Februar 2021 bekamen von uns unterstütze Eltern zwei ihrer Kinder zurück, die vor Jahren aus dem Elternhaus geholt wurden.

Die gemachte Aussage ist nicht ganz richtig, denn das ältere Kind befindet sich schon seit Juli 2020 wieder im Elternhaus, und im Februar 2021 bekamen die Eltern dann offiziell auch das Sorgerecht für dieses Kind zurück.

Beim zweiten Kind ist es umgekehrt. Dieses Kind durfte im Februar 2021 wieder zu den Eltern zurück, aber das Sorgerecht wird erst in den nächsten Wochen übertragen werden. 

Dennoch erklärte Herr Schreiber, heute bei der Polizei, dass er dem Jugendamt zwei Kinder „geklaut“ hätte.

Aber der Reihe nach.

Am 27.2.2021 kam das Kind dauerhaft zurück zu den Eltern. Aus diesem Anlass bestellte Herr Schreiber bei EBAY für die Heimkehr eine Girlande mit dem Text:

HERZLICH WILLKOMMEN ZU HAUSE

Wie bei EBAY üblich, wurde die Ware im Voraus bezahlt. Die Girlande kam auch rechtzeitig bei der Familie an, den als Lieferadresse wurde die Adresse der Familie angegeben, weil dort die Girlande aufgehängt wurde. 

Tage später bekam Herr Schreiber eine E-Mail von AMAZON. Angeblich konnte AMAZON einen Betrag nicht vom Bankkonto abbuchen. Doch nicht nur Herr Schreiber bekam so eine merkwürdige E-Mail, sondern auch der Empfänger der Ware, also die Familie, bekam von AMAZON einen entsprechenden Brief. 

Merkwürdig, da kauft man was bei EBAY, bezahlt die Ware im Voraus, und bekommt dann eine Mahnung von AMAZON. Nachvollziehbar war das nicht. 

Herr Schreiber rief bei AMAZON an, und erfuhr Folgendes. Es gibt Verkäufer, die verkaufen auf EBAY Waren, die sie nicht besitzen. Mit dem Kauf dieser Ware erfahren sie dann einige Daten vom Käufer. Mit diesen Daten eröffnen sie bei AMAZON ein Konto, und sie geben noch ein erfundenes Bankkonto ein. Natürlich merkt AMAZON dann nach einigen Tagen, dass man von dem Konto kein Geld abbuchen kann, und versendet dann an die hinterlegte E-Mail-Adresse, und an die hinterlegte Adresse eine Mahnung.

Mit AMAZON konnte das Problem schnell geklärt werden, aber dennoch wurde bei der Polizei Strafantrag gegen Unbekannt gestellt. 

In diesem Zusammenhang wurde dem Polizisten erklärt:

„Ich habe dem Jugendamt zwei Kinder geklaut?“

Seine Antwort darauf lautete:

Weiterlesen „Was sagt ein Polizist dazu?“

FREMDBEITRAG: BREMEN: Kein Umgang mit Tilman.

Am 4.2.2021 war Frau Koch in Begleitung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bremen. Sie wollte ihren Sohn Tilman besuchen, der auf merkwürdige Art und Weise in dieser Klinik gelandet war.

Am 8. Oktober war Frau Koch mit einer Psychologin und ihrem Sohn in dieser Klinik und beantrage die Aufnahme ihres Kindes, weil der wirklich dringend Hilfe brauchte. Damals hat die Klinik die Aufnahme kategorisch abgelehnt, weil man für Tilman angeblich keinen Hilfebedarf erkennen konnte.

Hat die Klinik Bremen Nord (GeNO) den eigenen Unsinn damals nicht wirklich geglaubt? Kaum waren Tilmann und seine Mutter wieder weg, da teilte die Klinik dem Jugendamt Bremerhaven mit, dass man Tilman in Obhut nehmen solle, und die Klinik einen Platz für ihn hätte, ab der 49. Kalenderwoche. Warum reservieren die einen Platz für ein Kind, das angeblich gar keinen Hilfebedarf hat?

Set Dezember 2020 befindet sich nun der achtjährige Tilman in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Seitdem hat er seine Mutter nicht mehr gesehen. Das Jugendamt hat das Kind mit einem Großaufgebot an Polizei aus der Familie geholt. Zuvor hat man dem Familiengericht falsche Informationen mitgeteilt, um den Inobhutnahme Beschluss zu erhalten. Zuvor hatte das Jugendamt jahrelang der Familie jegliche Hilfe verweigert, und einen Berg von Steinen in den Weg gelegt.

Das Familiengericht hat das Jugendamt als Ergänzungspflegschaft eingesetzt, und wegen falschen Informationen  seitens des Jugendamtes der Mutter Teile des Sorgerechts entzogen.

Es wird nun behauptet, dass Frau Mahlstedt vom Jugendamt Bremen der Vormund bzw. Amtsvormund von Tilman wäre. Tatsächlich hat das Gericht sie nur als Ergänzungspflegerin eingesetzt. Sie hat nicht das Sorgerecht für Tilman, sondern ausdrücklich nur Teile des Sorgerechts. Der Beschluss des Familiengerichts sieht nicht vor, dass die Jugendamtsmitarbeiterin dafür verantwortlich ist den gesetzlich zustehenden Umgang für zu regeln.

Weiterlesen „FREMDBEITRAG: BREMEN: Kein Umgang mit Tilman.“

Serdan Yüksel fordert Absetzung des Essener Polizeipräsident Frank Richter, wegen Broschüre über kriminelle Familienclans.

Essen – Nachdem eine umstrittene Broschüre der Essener Polizei zu kriminellen Clans bekannt geworden ist, hat der SPD-Landtagsabgeordnete Serdar Yüksel die Absetzung von Polizeipräsident Frank Richter durch Innenminister Herbert Reul (CDU) gefordert.

https://www.express.de/nrw/essen/clan-broschuere-in-essen-spd-politiker-fordert-absetzung-von-polizeipraesident-37397776

Brennstoff in Broschüre „Arabische Familienclans“

In der 20-seitigen Broschüre „Arabische Familienclans. Historie. Analyse. Ansätze zur Bekämpfung“ führt die Polizei-Professorin Dorothee Dienstbühl unter anderem aus, dass es bei Clans eine „verbreitete Angst vor Hunden“ gebe, weibliche Polizistinnen „Reizfaktoren“ seien und der zur Schau gestellte Luxus von Clan-Mitgliedern oftmals „allerdings Show“ seien.

Das Heft, das Dienstbühl 2019 als Schulunsgmaterial für die Essener Polizei erstellt hatte, wurde durch Recherchen der Zeitung „Welt“ bekannt.

Der SPD-Landtagsabgeordnete Serdar Yüksel sprach gegenüber dem WDR von einem „Sammelsurium von Stereotypen“ und kritisierte eine „rassistische Komponente“ der Broschüre.

Innenminister soll Frank Richter absetzen

„Das Polizeipräsidium Essen braucht einen personellen Neuanfang an der Spitze“, sagte Yüksel am Freitag. Die Broschüre habe nach den WhatsApp-Chats für ihn „das Fass zum Überlaufen gebracht.“ Innenminister Reul müsse Richter absetzen. Dass der Polizeipräsident auch „ein SPD-Parteibuch besitzt, ist mir piepschnurzegal“, so Yüksel.

Lt. WIKIPEDIA wurde Serdar Yüksel am 27. April 1973 in Essen geboren. Sowohl Aussehen und Name verraten, dass er der Sohn von Einwanderern ist. Als Landtagsabgeordneter muss er natürlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Ob er darüber hinaus auch noch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt (doppelte Staatsbürgerschaft) ist nicht bekannt, bzw. wurde bisher nicht veröffentlicht.

Serdar Yüksel

Serdar Yüksel (* 27. April 1973 in Essen) ist ein deutscher Politiker (SPD) und seit 2010 Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen.

Serdar Yüksel ist der Sohn eines im Jahr 1964 aus der Türkei eingewanderten Arbeiters kurdischer Abstammung, der dann bei Krupp arbeitete und sich in der IG Metall engagierte. Yüksel besuchte, trotz einer Empfehlung nach der Grundschule für Realschule oder Gymnasium, zuerst die Hauptschule. Nach seinem Hauptschulabschluss in Wattenscheid besuchte er die Fachoberschule in Bochum und schloss 1994 eine Ausbildung als Krankenpfleger ab. Er war bis 2010 als Intensivkrankenpfleger tätig. Parallel dazu studierte er zunächst Pflegewissenschaften an der Evangelischen Fachhochschule Bochum; beendete dies jedoch nicht. Yüksel wechselte dann aber in ein berufsbegleitendes einjähriges Fernstudium der angewandten Gesundheitswissenschaften. Er schloss dies 2008 mit einem Kurszertifikat als Gesundheitsmanager ab.[1]

Yüksel ist Mitglied der Glaubensrichtung er Aleviten.[2]

https://de.wikipedia.org/wiki/Serdar_Yüksel

 

2010 gab es einen Beitrag über Serdan Yüksel auf DW.com

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Beiträge von Kritischen Polizisten

Zur „Corona-Demo“ am 29.8.2020 in Berlin – Beitrag vom 30.8.2020

Berlin: Verbot des Demonstrationsverbots – Wie in den 70er, 80er Jahren –

Wir Kritischen PolizistInnen waren gestern mit vier Mitgliedern vor Ort: „Was für ein beschämendes Bild für einen verdienstvollen Innensenator“

P R E S S E MI TTE I LU N G

Was war los?

Berlin: Verbot des Demonstrationsverbots

Gestern waren nach unserer gesicherten Einschätzung hunderttausende auf den Straßen der Berliner Innenstadt mit unterschiedlichen Demonstrationszielen und in mindestens sieben verschiedenen Demonstrationen unterwegs.

Ihr Ziel: Änderungswünsche an Politik und Verwaltung bezüglich des Corona-Krisenmanagements.

Am markantesten war jedoch, wie – wieder einmal – aus politischen Gründen die Teilnehmerzahl der vollkommen falsch als Corona-GegnerInnen gelabelten DemonstrantInnen weit – sehr sehr weit – zu niedrig angesetzt worden ist.

Ansonsten ist es geübte Praxis – zu Silvester und anderen Ereignissen – die geschätzte Teilnehmerzahl von Veranstaltungen in Berlin, wenn das Branden-burger Tor mit der sechsspurigen Straße von der „Straße des 17. Juni“ bis zur Siegessäule mit Menschen gefüllt ist, von rund einer Million TeilnehmerInnen auszugehen. Warum war und ist das hier anders?

Die Straße des 17. Juni hat auch noch einen Mittelstreifen, sowie zwei durchgehende Randstreifen zum Parken für Kfz. Zusätzlich waren Bereiche der Parkanlage „Tiergarten“ sowie andere Bereiche wie Friedrichstraße, Unter den Linden etc. mit sehr viel Menschen, die einer der anderen größeren Demonstrationen angehörten beziehungsweise weiter auf dem Weg zur Hauptkundgebung von „Querdenken“ waren, gesäumt.

Warum werden von den Berliner Behörden so klar wie leicht erkennbar falsche Zahlen in die Welt gesetzt?

(…weiterlesen…)

Todesfall bei Corona-Demo in Berlin?

Wir sind hier gleichermaßen gegen unberechtigte/unnötige und übertriebene Gewalt von Polizisten gegen jeden Bürger, egal ob links oder rechts, egal ob betrunken, psychisch auffällig oder straffällig. Egal auch, ob Ausländer oder Deutscher. Wir sind hier aber auch gegen jede unberechtigte/unnötige und übertriebene Gewalt von Bürgern gegen die Polizei.

Jetzt wurde im Internet ein Video veröffentlicht, das massive Gewalt von Polizisten gegen eine am Boden liegende Frau zeigt. Es wird behauptet, dass das Video in Berlin während der Demo gegen die Grundrechtseinschränkungen und Maßnahmen im Zusammenhang gegen COVID19 entstanden wäre.

Es wird behauptet, dass die Polizei der auf dem Boden liegenden Frau die Schulter ausgerenkt hätte. Dies wird als durchaus glaubwürdig angesehen.

Weiterhin wird behauptet, dass die gezeigte Frau später auf dem Weg zur Wache verstorben wäre. Das konnte bisher aber noch nicht bestätigt oder überprüft werden. Auch in der Presse konnte diesbezüglich bisher nichts gefunden werden. Wir werden den Sachverhalt aber verfolgen.

Fakt könnte aber schon jetzt sein, dass man der Frau die Schulter ausgerenkt hat, und ihr dann auch noch mit ausgerenkter Schulter  die Arme auf den Rücken verdreht hat.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, sollte die Frau tatsächlich verstorben sein, dann erwarten wir, dass in Berlin mindestens 16.000 Menschen auf die Straße gehen, denn eine tote deutsche Frau ist bestimmt nicht weniger wert, als ein schwarzer Amerikaner, der von der Polizei in Amerika getötet wurde.

NACHTRAG:

Inzwischen findet man auch Beiträge in der Systempresse über diesen Vorfall und einen anderen Vorfall mit einer Schwangeren.

Lt. Systempresse gab es also keinen Todesfall. Es entspricht damit auch unserer Vermutung. So ärgerlich solche unnötige Polizeigewalt gegen Bürger sind, so ärgerlich sind auch solche Falschmeldungen. Wenn man etwas nicht genau weiß, dann darf man so etwas auch nicht behaupten. Deswegen haben wir dies hier ganz bewusst als Frage eingestellt.

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/08/berlin-tiergarten-siegessaeule-polizei-gewalt-boxschlaege-corona-demo-video.html

BREMEN: Polizist erschießt psychisch Kranken.

Deutsch

BLACK LIVES MATTER bedeutet ja, dass auch das Leben von Schwarzen etwas wert ist. Das ist natürlich richtig, weil grundsätzlich jedes Leben etwas wert ist. Ist aber wirklich jedes Leben gleich viel wert?

Es gibt da Zweifel. Es scheint so, dass manches Leben viel mehr wert ist, als das Leben anderer Menschen. Ist vielleicht gerade das Leben von Schwarzen, oder amerikanischen Schwarzen viel, viel mehr wert, als das Leben eines bzw. sogar zwei Weißen, besonders wenn diese Hellhäutigen aus Deutschland kommen.

In Amerika wurde ein dunkelhäutiger Mensch von der Polizei getötet. Dies führte dazu, dass in Amerika tausende von Bürger auf die Straßen gingen. Das ist auch durchaus nachvollziehbar.

Etwas weniger, eher schon fast gar nicht mehr, ist nachvollziehbar, dass deshalb alleine in einer Stadt in Deutschland 15.000 Menschen auf die Straße gingen, weil die Polizei in Amerika einen Amerikaner mit dunkler Hautfarbe getötet hat.

Jetzt wurden in Deutschland ein Mensch von der Polizei getötet. In Bremen wurde am 19.6.2020 ein psychisch kranker Mensch von der Polizei erschossen. Natürlich waren die Umstände anders als bei dem Tötungsdelikt in Amerika, aber Fachleute erklären, dass auch die Tötung des psychisch Kranken in Bremen nicht nötig gewesen wäre.

Zwei Tote. Beide Tötungen waren unnötig. Bei einem Toten handelt es sich um einen hellhäutigen Mann aus Deutschland, und einmal um einen dunkelhäutigen Mann aus Amerika.

In Amerika gehen tausende auf die Straße für den getöteten Amerikaner, aber keiner für den getöteten Deutschen. Das ist durchaus nachvollziehbar.

Nicht nachvollziehbar erscheint es aber, wenn in 15.000 Menschen, überwiegend Deutsche, auf die Straße gehen für den getöteten Amerikaner. Wetten für den getöteten Deutschen werden in Berlin bestimmt keine 1.000 Menschen auf die Straße gehen?

Es scheint also, als ob BLACK LIVES MATTER doch durchaus mehr wert ist, als WHITE LIVES MATTER. Das ist nicht nur verwunderlich, sondern scheint doch sehr rassistisch zu sein, oder?

 

GASTSTÄTTE: Fast 40 Polizisten feiern ohne Maske in Gaststätte

Polizeibeamte aus Mainz sollen die Corona-Verordnung in einer Gaststätte massiv missachtet haben. Nun gibt es interne Ermittlungen.

  • Nicht das beste Vorbild: In Mainz haben sich Dutzende Polizisten nicht an die Corona-Regeln gehalten und in einer Gaststätte mit etwa 40 Personen gefeiert
  • Die Polizei Mainz verurteilte das Vergehen scharf. Es handele sich nicht um ein Kavaliersdelikt
  • Die Verstöße gegen die Corona-Verordnung würden geahndet und disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft

In Mainz soll ausgerechnet eine Gruppe Polizisten massiv die geltenden Corona-Regeln missachtet haben: Wie die Mainzer Polizei am Mittwoch in einer Pressemitteilung erklärt, sollen sich in einer Gaststätte rund 40 Personen ohne Mundschutz und ausreichend Abstand aufgehalten haben. Der Großteil der Gäste: Polizisten.

Der Polizei zufolge sollen die Kollegen am Montag zunächst ordnungsgemäß Plätze in dem Lokal in der Mainzer Altstadt reserviert und sich dort „in geringer Anzahl“ aufgehalten haben. Im Verlauf des Abends seien allerdings immer mehr Gäste dazu gekommen. Am Ende seien rund 40 Personen in der Gaststätte gewesen – auch nach der erlaubten Grenze von 22 Uhr.

In Rheinland-Pfalz hatten die Gaststätten am 13. Mai wieder geöffnet. Dabei waren allerdings strenge Hygieneregeln aufgesetzt worden: unter anderem ein ausreichender Abstand zwischen den Tischen oder eine Reservierungspflicht. Die Bundesländer haben die meisten Verordnungen selbst festgelegt.

LÜGENPRESSE: In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz. … Abstandsregeln hielten die Demonstranten hier allerdings nicht ein.

Die WAZ (FUNKE-Gruppe) berichtet über die Demonstrationen anlässlich der Corona-Verordnung. Über die Demo in Bochum berichtete man:

In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz. In Reden warnten sie etwa vor Zwangsimpfungen. Abstandsregeln hielten die Demonstranten hier allerdings nicht ein.

Es ist wieder mal unfassbar was sich die FUNKE-Gruppe (WAZ) da wieder erlaubt hat.

In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz.

In Bochum versammelten sich also nur ein Dutzend Menschen auf dem Hansemannplatz. War das tatsächlich so, und wenn, warum war das so?

Richtig ist die Behauptung sicherlich nicht, aber auch nicht ganz falsch.

Weiterlesen „LÜGENPRESSE: In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz. … Abstandsregeln hielten die Demonstranten hier allerdings nicht ein.“

WIEDER GEWONNEN: Späte Genugtuung für A. Masch und Familie Kucharz

Freunde der Nacht, es gibt mal wieder etwas Positives zu berichten. Wenn ihr wollt, könnte das gerne auch auf dem Blog veröffentlichen, ich habe nichts dagegen.

Ich habe mal wieder ein Gerichtsverfahren gewonnen. Dieses gewonnene Gerichtsverfahren ist nicht nur gut für mich, sondern sicherlich auch eine späte Genugtuung für A. Masch, und auch für T. Kucharz und seine Mutter.

Weil der Ursprung der Geschichte schon eine ganze Weile her ist, soll die Ursprungsgeschichte hier noch mal kurz erwähnt werden.

Als T. Kucharz zwölf Jahre alt war, besuchte er nur noch selten die Schule, weil sich bei ihm eine Schulangst entwickelt hatte, da der Junge eine Lernschwäche hatte, und sich wegen dieser auf der Schule unwohl, und gemobbt gefühlt hat.

Seine Mutter wandte sich deshalb an das Jugendamt, um Hilfe bei der Beschulung des Kindes zu erhalten. Das Richtige wäre wohl gewesen, wenn man dem Jungen einen Schulbegleiter zur Seite gestellt hätte.

Es kommt häufig vor, dass das Jugendamt nicht in der Lage ist seine Arbeit vernünftig zu machen, und so bekam der Junge auch keine Schulbegleiter, sondern dem Jugendamt fiel mal wieder nur das übliche ein. Anstatt den Jungen wirklich zu helfen, beantragte das Jugendamt beim Gericht dass der Junge in Obhut genommen werden sollte.

Auch die Familiengerichte sind nun nicht gerade dafür bekannt, dass die ihre Arbeit tatsächlich gewissenhaft verrichten. Sie sind nicht wirklich unabhängig, sondern häufig behördenhörig. Das Familiengericht hat also dem Antrag des Jugendamts zugestimmt, eine vernünftige Prüfung des Falles dürfte es dabei aber nicht gegeben haben.

Mit dem Beschluss des Familiengerichts rückte das Jugendamt nicht nur mit dem Gerichtsvollzieher aus, sondern brachte auch noch gleich die große Kavallerie mit. Zwei uniformierte Polizisten begleiteten also die Inobhutnahme. Laut Gesetz ist die Inobhutnahme von einem Gerichtsvollzieher durchzuführen, die Polizei darf hierbei nur im Rahmen der Amtshilfe hinzugezogen werden. Von daher muss wohl davon ausgegangen werden, dass die Polizisten die Inobhutnahme nicht hätten durchführen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass die keinerlei Gewalt gegen das Kind anwenden durften. Natürlich hätte die Polizei eingreifen dürfen, wenn bei dieser Amtshandlung der zuständige Gerichtsvollzieher angegriffen worden wäre. Dies war aber hier nicht der Fall, von daher hätte es keinerlei Gewalt der Polizisten bedurft.

Jugendamtsmitarbeiter, Gerichtsvollzieher und zwei Polizisten rückten also aus, um das Kind gewaltsam aus seiner Familie zu reißen. Der unter Asthma, und unter Panikattacken leidende Junge war mit dieser Situation völlig überfordert, geriet erkenntlich in Panik, und litt dadurch unter Todesangst. Er wollte nicht aus seiner Familie gerissen werden, und versuchte dies zu verhindern. Deshalb hat er sich an die Heizung angebunden, und einen Rollladengurt um sich gelegt.

Von der gesamten Inobhutnahme existiert ein Video. Dort war nicht zu erkennen, dass der Gerichtsvollzieher, der für die Inobhutnahme zuständig gewesen wäre, seiner Aufgabe nachgekommen wäre. Es ist auch nicht erkenntlich gewesen, dass ein anwesender Jugendamtsmitarbeiter sich aktiv in die Inobhutnahme eingemischt hätte. Lieber überließ man dies schmutzige Geschäft zwei anscheinend völlig überforderten Polizisten. Es gab vor Ort weder einen Pädagogen noch einen Psychologen, der versucht hätte den zuständigen Gerichtsvollzieher bei seiner Aufgabe zu unterstützen, oder beruhigend auf das Kind einzuwirken. So passierte das, was man in so einer Situation wohl nicht mehr anders erwarten konnte. Die Inobhutnahme endete in einem völligen Desaster. Es gibt ein ca. einstündiges Video davon, welche später von der mutigen Familienaktivistin A. Masch im Internet veröffentlicht wurde. Frau Masch war jedoch nicht in der Lage die Gesichter der Beteiligten vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Aus diesem Grund wurde Frau Masch später zu einer Geldstrafe von zunächst 9000 € verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde die Strafe dann auf 4500 € reduziert. Hier muss Frau Masch allerdings angelastet werden, dass sie keinerlei Angaben zu ihren Einkünften gemacht hatte, und deshalb der Tagessatz viel zu hoch angesetzt wurde. Weil Frau Masch die Geldstrafe weder bezahlen konnte, noch bezahlen wollte, sollte sie sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, obwohl noch gar nicht klar war, ob denn das Urteil wirklich rechtskräftig wurde. Eine Entscheidung über die eingelegte Revision hatte Frau Masch tatsächlich niemals erhalten. Frau Masch entging dieser Haftstrafe nur, weil sie einige Tage nach dem geplanten Haftantritt verstarb.

Weiterlesen „WIEDER GEWONNEN: Späte Genugtuung für A. Masch und Familie Kucharz“

4000 Euro Strafe für Polizisten weil er Kollegen bei einem Einsatz beleidigte.

Düsseldorf : Wer sind die Leute, die Polizeieinsätze behindern und Beamte aggressiv angehen und beleidigen? Ein Verfahren in Düsseldorf kommt zu einer überraschenden Antwort.

Weil er Kollegen übel beleidigt und Widerstand geleistet hat, ist gegen einen Polizisten vom Niederrhein eine Strafe in Höhe von 4000 Euro verhängt worden. Das Amtsgericht in Düsseldorf erließ gegen den Beamten am Donnerstag einen Strafbefehl wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der 42-Jährige gilt damit weiterhin als nicht vorbestraft.

Als der Prozess gegen den Polizisten mit 15 Minuten Verspätung losgehen sollte, war der pünktlich erschienene Angeklagte plötzlich verschwunden. Es gehe ihm nicht gut, sagte seine Verteidigerin. Daraufhin verhängte das Amtsgericht den Strafbefehl.

Der Beamte aus Bedburg-Hau hatte, das bestreitet seine Verteidigerin nicht, am Düsseldorfer Hauptbahnhof Kollegen beleidigt. Die waren nachts zu einem Handgemenge zweier Männer gerufen worden, die in Streit geraten waren.

Der 42-Jährige war dagegen in seiner Freizeit unterwegs. Er sei «erheblich alkoholisiert» gewesen, notierten seine Kollegen. Einen Atemalkoholtest habe er verweigert. Als die Polizisten im Einsatz ihn in Gewahrsam nahmen, habe er Widerstand geleistet. So gaben es die Beamten zu Protokoll.

Der Angeklagte habe sich zwischen seine Kollegen gestellt und trotz mehrfacher Aufforderung nicht entfernt. Stattdessen sei er aggressiv geworden, hieß es in der Anklage. «Was willst du denn von mir? Pack mich nicht an, sonst fängst du dir ein paar!», habe er gedroht. Dann habe er einen Polizisten als «Wichser», «Spasti» und «Hurensohn» beleidigt.

Nur mit Verstärkung habe der 42-Jährige überredet werden können, den Einsatzort zu verlassen. Kurze Zeit später sei er aber erneut aufgetaucht und habe die Polizisten wieder provoziert. Schließlich sei er von seinen Kollegen gefesselt und in Gewahrsam genommen worden. «Ihr wisst nicht, mit wem ihr es zu tun habt. Morgen zahlt ihr dafür», soll er dabei gesagt haben.

Weil der in Abwesenheit verhängte Strafbefehl auf 80 Tagessätze lautet, bleibt er unter der Grenze, ab der er als Vorstrafe ins Strafregister des Beamten eingetragen würde. Ihr Mandant werde ihn wohl akzeptieren, sagte die Verteidigerin nach Rücksprache mit dem 42-Jährigen. Dem droht nun noch ein Disziplinarverfahren.

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