Erneute Kundgebung von Herrn Schreiber vor dem AG Gelsenkirchen

Herr Schreiber, unser ehemaliger Vorsitzender, bekam im Februar 2022 vom Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder einen Strafbefehl. Am 4.2.2022 wurde gegen den schwachsinnigen Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Schon einige Tage später kam die Ladung zur Gerichtsverhandlung. Am Freitag, dem 11.3.2022 sollte die Verhandlung beginnen. Man sind die flott.

Es gibt hier einen Beitrag über den Hintergrund des Strafverfahrens.

Man kann wegen einer (angeblichen) Straftat nicht zweimal angeklagt, verurteilt, verfolgt werden? Beim AG Gelsenkirchen geht alles!

Der Beitrag ist länger, deshalb hier eine Kurzfassung.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen stammte aus 2019. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen Herrn Schreiber ermittelt. Die angebliche Straftat müsste demnach 2019, oder früher begangen worden sein. In dem Strafbefehl behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Obwohl dies zum Aktenzeichen aus 2019 passen könnte, passte es gar nicht zum angeblichen Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft meinte, dass im Februar 2021 bei Ebay eine Atemschutzmaske gekauft und bezahlt worden wäre.

Das sind nur 3 Fehler. Zunächst kann ein evtl. Kauf im Februar 2021 keine Straftat 2019 gewesen sein, oder lebt die Staatsanwaltschaft Essen in einem Paralleluniversum?

Außerdem wurde zu keinem Zeitpunkt eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft, sondern eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät bei Ebay-Kleinanzeigen. 

Drei Wochen nach der Bezahlung war die Maske noch immer nicht geliefert. Obwohl die Ware mit DHL als Paket, also versichert und mit Sendungsnummer, verschickt werden sollte, konnte der Verkäufer nichts über den Verbleib der Ware sagen, und auch keine Sendungsnummer mitteilen, unverschämt wurde der Verkäufer dann auch noch. Nach ca. drei Wochen wurde dann Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt, und zwar im März 2021.  Auch das kann also niemals eine Straftat 2019 gewesen sein.

Der Verkäufer behauptet später, dass das Päckchen zu ihm zurückgekommen wäre. Das war im März 2021. Jetzt haben wir März 2022. Der Verkäufer hatte also inzwischen ein ganzes Jahr Zeit, die Ware wieder an den Käufer zu schicken, was nicht geschah. Es ist also der Verkäufer der hier eine Straftat begangen hat. Der Straftatbestand der Untreue wurde vom Verkäufer erfüllt, denn er hält die Ware eindeutig rechtswidrig zurück.

Eine Richterin, die solch einen schwachsinnigen Strafbefehl auch noch unterzeichnet, hat eindeutig eine rote Linie überschritten. Herr Schreiber lehnt diese Richterin wegen Befangenheit ab. Das hat er ihr auch mitgeteilt, aber ihr die Möglichkeit der Selbstablehnung gegeben.

Möglicherweise ist das der Grund, warum der Termin am 11.3.2022 beim AG Gelsenkirchen aufgehoben worden sein soll.

Inzwischen teilt das AG mit, dass die Staatsanwaltschaft Essen den ersten Strafbefehl vom 25.1.2022 zurückgezogen hat. Gleichzeitig wurde aber ein neuer Strafbefehl beantragt und erlassen, wieder mit dem alten Aktenzeichen aus 2019. Es wird aber nicht mehr behauptet, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Da ist man offenbar flexibel.

Auch die telefonisch mitgeteilte Aufhebung des Termins am 11.3.2022 wurde nicht schriftlich bestätigt.

Herr Schreiber hat uns ein Video geschickt, und mitgeteilt, dass er weitermachen wird. Hier das Video

Weitere Videos sollen folgen.

Man kann wegen einer (angeblichen) Straftat nicht zweimal angeklagt, verurteilt, verfolgt werden? Beim AG Gelsenkirchen geht alles!

Wir haben gute Nachrichten, denn wir können jetzt den vielleicht blödesten Strafbefehl Deutschlands veröffentlichen, weil Herr Schreiber heute eine Zustellurkunde vom Amtsgericht Gelsenkirchen bekam. Da waren 3 Seiten drin.

Auf der ersten Seite stand, dass der Strafbefehl vom 25.1.2022 zurückgenommen wurde. Das bedeutet, dass der zurückgenommene Strafbefehl nun veröffentlicht werden darf.

Das ist gut, denn damit kann man beweisen, wie unfähig die Justiz tatsächlich ist.

Es ist also tatsächlich so, dass wir ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2019 haben, die angebliche Straftat aber im März 2021 begangen worden sein sollte. Normalerweise ist so etwas gar nicht möglich, es sei denn, die Staatsanwaltschaft lebt in einer Parallelwelt.

Doch nicht nur das Aktenzeichen ist aus 2019, sondern auch der Tattag soll ja lt. Strafbefehl in 2019 gewesen sein. Am 22.8.2019 sollte Herr S. eine Straftat begangen haben, weil er im Februar 2021 etwas gekauft und bezahlt habe, und nach Nichtlieferung im März 2021 Strafantrag gestellt habe. Da müssen doch Irre am Werk gewesen sein.

Gegen den Strafbefehl wurde Rechtsmittel eingelegt, und es dauerte gar nicht lange, bis Herr S. eine Ladung zur Verhandlung bekam. Schon am 11.3.2021 sollte die Gerichtsverhandlung stattfinden.

Herr Schreiber wollte dann Akteneinsicht nehmen, und rief deshalb am 1.3.2022 beim Amtsgericht an. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass der Termin am 11.3.2022 wieder aufgehoben wurde.

Merkwürdig, die Aufhebung des Termins am 11.3.2022 wurde aber bisher nicht schriftlich bestätigt, auch nicht in den Schreiben, die Herr Schreiber heute erhalten hat.  Merkwürdig, oder ist man der Meinung, dass man den Termin nicht mehr extra aufgeben muss, wenn der Strafbefehl aufgehoben wurde?

Davon kann man nicht wirklich ausgehen, wenn man sich die restlichen Seiten ansieht.

Das erste Schreiben war also die Aufhebung des dämlichen Strafbefehls vom 25.1.2022.

Das zweite Schreiben war das Vorblatt zur Zustellurkunde.

Richtig interessant ist aber das 3. Schreiben, das man zurzeit aber leider nicht im Original veröffentlichen darf, denn das ist nun wirklich wieder unglaublich.

Die Überschrift lautet STRAFBEFEHL. Ja, da steht wirklich STRAFBEFEHL. Handelt es sich vielleicht um eine Kopie des Strafbefehls vom 25.1.2022? Wurde diese Kopie vielleicht nur mitgeschickt, um mitzuteilen, welcher Strafbefehl zurückgenommen wurde=

Das könnte man denken, aber so ist es nicht, denn es gibt einige Unterschiede zwischen dem ersten Strafbefehl und dem jetzigen.

Der erste Strafbefehl datierte vom 25.1.2022. Der neue Strafbefehl ist vom 25.2.2022. Das könnte man leicht verwechseln. Das Aktenzeichen der beiden Strafbefehle ist absolut identisch. Dies geht natürlich gar nicht. Wenn der Strafbefehl mit dem Aktenzeichen 313 Cs 23 Js 762/19 -17/22 zurückgenommen wird, dann kann man natürlich unter demselben Aktenzeichen  nicht wieder einen neuen Strafbefehl erlassen.

In dem neuen Strafbefehl wird nicht mehr behauptet, dass am 22.8.2019 eine Straftat begangen wurde, sondern jetzt soll es der 17.3.2021 gewesen sein. Flexibel sind die ja wirklich.

Es soll aber wieder eine Atemschutzmaske gewesen sein, und die soll auch wieder bei Ebay gekauft worden sein. Also die Unterschiede zwischen Ebay und Ebay-Kleinanzeigen, und den Unterschied zwischen einer angeblichen Atemschutzmaske und einer Maske für ein Schlafapnoegerät scheint man noch immer nicht zu kennen.

Es ist schon mehr als peinlich, dass man fast alle Fehler wiederholt hat.

Wieder wird von einer Atemschutzmaske gesprochen. Erneut wird behauptet, die Ware sei bei Ebay gekauft worden. Und wieder soll die angebliche Straftat 2019 begangen worden sein. Zwar wird nicht behauptet, dass der Tattag der 22.8.2019 gewesen wäre, aber das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen (23 Js 762/19) sagt noch immer, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen den Verdächtigen in dieser Straftat ermittelt.

Fast unglaublich, aber noch schlimmer ist, dass diese Richterin diesen Schwachsinn wieder unterzeichnet hat. Es stimmt übrigens nicht, dass die Richterin Lump heißt. Ihr Name ist schon etwas länger.

Was ist denn jetzt mit dem Verhandlungstermin am 11.3.2022, ist der aufgehoben, oder findet der jetzt doch statt? Es wurde ja bereits Rechtsmittel eingelegt. Zwar war das gegen den ersten Strafbefehl, und nicht etwa gegen den zweiten Strafbefehl, aber das Rechtsmittel wurde gegen das Aktenzeichen eingelegt, und beide Aktenzeichen sind bekanntlich identisch.

Erstmal gucken, was BEAMTENDUMM so schreibt

Ja, so ist es richtig. INFORMATION UND TECHNIK, der Provider des Landes NRW, also Behörden des Landes, wie z. B. auch das Justizministerium, müssen früh am Morgen erstmal sehen, was BEAMTENDUMM wieder so schreibt.

….

Datum 3. März 2022

Time System Location / Language Host Name/Web Page/Referrer
08:16:36 Firefox 83.0
Win10
Duesseldorf,
Nordrhein-Westfalen,
Germany / de
Information Und Technik Nordrhein-westfalen (xx.xx.xx.33)  

https://beamtendumm.home.blog/

(No referring link)

08:15:04 Firefox 83.0
Win10
Duesseldorf,
Nordrhein-Westfalen,
Germany / de
Information Und Technik Nordrhein-westfalen (xx.xx.xx.33)  

https://beamtendumm.home.blog/

(No referring link)

06:48:03 Firefox 97.0
Win10
Duesseldorf,
Nordrhein-Westfalen,
Germany / de
Information Und Technik Nordrhein-westfalen (xx.xx.xx.40)  

https://beamtendumm.home.blog/

(No referring link)

Ab 6 Uhr ging es schon los. Herr Schreiber, hat uns zwar mitgeteilt, dass er gestern vor dem Landgericht Essen und vor der Staatsanwaltschaft Essen stand, und ein wenig Werbung für die dortigen Behörden, und das Justizwesen gemacht hat, aber bisher hat er uns noch kein Videomaterial davon geschickt, deshalb können wir bisher auch nichts veröffentlichen. Sicherlich wird das heute noch kommen.

Ein Hinweis noch. FIREFOX 83,0, ist das euer Ernst? Ihr könntet ruhig mal updaten, oder wisst ihr auch das nicht, wisst ihr wirklich nicht, wie das geht?

Im Laufe des Tages werden wir hier INFORMATION UND TECHNIK bestimmt noch häufiger zu sehen bekommen.

Leider darf man bei WORDPRESS keine IP-Adressen veröffentlichen

Wer weiß schon, warum man bei WORDPRESS keine IO-Adressen veröffentlichen darf. Keine Ahnung, warum das so ist. Wenn es nicht erlaubt ist, dann machen wir das auch nicht. Die IP-Adresse wurde deshalb aus folgender Übersicht entfernt.

3. März
14:01:59 Edge 97.0
Win10
Duesseldorf,
Nordrhein-Westfalen,
Germany / de
Information Und Technik Nordrhein-westfalen (xx.xx.xx.xx)

https://beamtendumm.home.blog/

(No referring link)

13:59:24 Edge 97.0
Win10
Duesseldorf,
Nordrhein-Westfalen,
Germany / de
Information Und Technik Nordrhein-westfalen (xx.xx.xx.xx)

https://beamtendumm.home.blog/

(No referring link)

13:57:43 Edge 97.0
Win10
Duesseldorf,
Nordrhein-Westfalen,
Germany / de
Information Und Technik Nordrhein-westfalen (xx.xx.xx.xx)

https://beamtendumm.home.blog/

(No referring link)

13:31:00 Edge 97.0
Win10
Duesseldorf,
Nordrhein-Westfalen,
Germany / de
Information Und Technik Nordrhein-westfalen (xx.xx.xx.xx)

https://beamtendumm.home.blog/

(No referring link)

Man sieht also auch so, dass INFORMATION UND TECHNIK sich stark für den Blog interessiert. INFORMATION UND TECHNIK ist der Provider des Landes NRW.

Wir haben gute Nachrichten nicht nur für INFORMATION UND TECHNIK, denn wir können jetzt den vielleicht blödesten Strafbefehl Deutschlands veröffentlichen, weil Herr Schreiber heute eine Zustellurkunde vom Amtsgericht Gelsenkirchen bekam. Da waren 3 Seiten drin.

Auf der ersten Seite stand, dass der Strafbefehl vom 25.1.2022 zurückgenommen wurde. Das bedeutet, dass der zurückgenommene Strafbefehl nun veröffentlicht werden darf.

Das ist gut, denn damit kann man beweisen, wie unfähig die Justiz tatsächlich ist.

Es ist also tatsächlich so, dass wir ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2019 haben, die angebliche Straftat aber im März 2021 begangen worden sein sollte. Normalerweise ist so etwas gar nicht möglich, es sei denn, die Staatsanwaltschaft lebt in einer Parallelwelt.

Doch nicht nur das Aktenzeichen ist aus 2019, sondern auch der Tattag soll ja lt. Strafbefehl in 2019 gewesen sein. Am 22.8.2019 sollte Herr S. eine Straftat begangen haben, weil er im Februar 2021 etwas gekauft und bezahlt habe, und nach Nichtlieferung im März 2021 Strafantrag gestellt habe. Da müssen doch Irre am Werk gewesen sein.

Gegen den Strafbefehl wurde Rechtsmittel eingelegt, und es dauerte gar nicht lange, bis Herr S. eine Ladung zur Verhandlung bekam. Schon am 11.3.2021 sollte die Gerichtsverhandlung stattfinden.

Herr Schreiber wollte dann Akteneinsicht nehmen, und rief deshalb am 1.3.2022 beim Amtsgericht an. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass der Termin am 11.3.2022 wieder aufgehoben wurde.

Merkwürdig, die Aufhebung des Termins am 11.3.2022 wurde aber bisher nicht schriftlich bestätigt, auch nicht in den Schreiben, die Herr Schreiber heute erhalten hat.  Merkwürdig, oder ist man der Meinung, dass man den Termin nicht mehr extra aufgeben muss, wenn der Strafbefehl aufgehoben wurde?

Davon kann man nicht wirklich ausgehen, wenn man sich die restlichen Seiten ansieht.

Das erste Schreiben war also die Aufhebung des dämlichen Strafbefehls vom 25.1.2022.

Das zweite Schreiben war das Vorblatt zur Zustellurkunde.

Richtig interessant ist aber das 3. Schreiben, das man zurzeit aber leider nicht im Original veröffentlichen darf, denn das ist nun wirklich wieder unglaublich.

Die Überschrift lautet STRAFBEFEHL. Ja, da steht wirklich STRAFBEFEHL. Handelt es sich vielleicht um eine Kopie des Strafbefehls vom 25.1.2022? Wurde diese Kopie vielleicht nur mitgeschickt, um mitzuteilen, welcher Strafbefehl zurückgenommen wurde=

Das könnte man denken, aber so ist es nicht, denn es gibt einige Unterschiede zwischen dem ersten Strafbefehl und dem jetzigen.

Der erste Strafbefehl datierte vom 25.1.2022. Der neue Strafbefehl ist vom 25.2.2022. Das könnte man leicht verwechseln. Das Aktenzeichen der beiden Strafbefehle ist absolut identisch. Dies geht natürlich gar nicht. Wenn der Strafbefehl mit dem Aktenzeichen 313 Cs 23 Js 762/19 -17/22 zurückgenommen wird, dann kann man natürlich unter demselben Aktenzeichen  nicht wieder einen neuen Strafbefehl erlassen.

In dem neuen Strafbefehl wird nicht mehr behauptet, dass am 22.8.2019 eine Straftat begangen wurde, sondern jetzt soll es der 17.3.2021 gewesen sein. Flexibel sind die ja wirklich.

Es soll aber wieder eine Atemschutzmaske gewesen sein, und die soll auch wieder bei Ebay gekauft worden sein. Also die Unterschiede zwischen Ebay und Ebay-Kleinanzeigen, und den Unterschied zwischen einer angeblichen Atemschutzmaske und einer Maske für ein Schlafapnoegerät scheint man noch immer nicht zu kennen.

Es ist schon mehr als peinlich, dass man fast alle Fehler wiederholt hat.

Wieder wird von einer Atemschutzmaske gesprochen. Erneut wird behauptet, die Ware sei bei Ebay gekauft worden. Und wieder soll die angebliche Straftat 2019 begangen worden sein. Zwar wird nicht behauptet, dass der Tattag der 22.8.2019 gewesen wäre, aber das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen (23 Js 762/19) sagt noch immer, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen den Verdächtigen in dieser Straftat ermittelt.

Fast unglaublich, aber noch schlimmer ist, dass diese Richterin diesen Schwachsinn wieder unterzeichnet hat. Es stimmt übrigens nicht, dass die Richterin Lump heißt. Ihr Name ist schon etwas länger.

Was ist denn jetzt mit dem Verhandlungstermin am 11.3.2022, ist der aufgehoben, oder findet der jetzt doch statt? Es wurde ja bereits Rechtsmittel eingelegt. Zwar war das gegen den ersten Strafbefehl, und nicht etwa gegen den zweiten Strafbefehl, aber das Rechtsmittel wurde gegen das Aktenzeichen eingelegt, und beide Aktenzeichen sind bekanntlich identisch.

Video vom 3.3.2022 vor der Staatsanwaltschaft Essen

Am 3.3.2022 zog es Herrn Schreiber, wie angekündigt, vor das Landgericht Essen. Dort hat er am 10.3.2022 eine Gerichtsverhandlung beim LG. Da aber die Staatsanwaltschaft Essen, und das Amtsgericht Gelsenkirchen gerade versuchen Herrn Schreiber erneut ans Bein zu pinkeln, wird er laut vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen (1.3.), dem Justizministerium Düsseldorf (2.3..) und dem Landgericht Essen und der Staatsanwaltschaft Essen (3.3.)

Hier das Video vom 3.3.2022 vor der Staatsanwaltschaft Essen.

Video vom 3.3.2022 vor dem Landgericht Essen

Am 3.3.2022 zog es Herrn Schreiber, wie angekündigt, vor das Landgericht Essen. Dort hat er am 10.3.2022 eine Gerichtsverhandlung beim LG. Da aber die Staatsanwaltschaft Essen, und das Amtsgericht Gelsenkirchen gerade versuchen Herrn Schreiber erneut ans Bein zu pinkeln, wird er laut vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen (1.3.), dem Justizministerium Düsseldorf (2.3..) und dem Landgericht Essen und der Staatsanwaltschaft Essen (3.3.)

Hier das Video vom 3.3.2022 vor dem Landgericht Essen. (Verfügbar wahrscheinlich ab 19 Uhr)

Ein Tipp. Achtet bei diesem Video mal auf den Zeitraum zwischen 10:30 und 10:35.

 

Wieder aktiv

Am Dienstag wurde Herr Schreiber vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen laut. Davon gibt es ein Video.

Am Mittwoch (Aschermittwoch) zog es Herrn Schreiber nach Düsseldorf. Hier wurde er vor dem Justizministerium laut. Das Video laden wir zurzeit hoch. Herr Schreiber hat mitgeteilt, dass er heute auch wieder laut werden will. Das Landgericht und die Staatsanwaltschaft Essen soll heute sein Ziel sein. Auch dieses Video werden wir hier wieder hochladen.

Hier zunächst das Video vom Justizministerium Düsseldorf.

Kundgebung von Herrn Schreiber vor dem AG Gelsenkirchen

Herr Schreiber, unser ehemaliger Vorsitzender, bekam im Februar 2022 vom Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder einen Strafbefehl. Am 4.2.2022 wurde gegen den schwachsinnigen Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Schon einige Tage später kam die Ladung zur Gerichtsverhandlung. Am Freitag, dem 11.3.2022 sollte die Verhandlung beginnen. Man sind die flott.

Es gibt hier einen Beitrag über den Hintergrund des Strafverfahrens.

Wird die Klumpe eigentlich niemals schlau?

Der Beitrag ist länger, deshalb hier eine Kurzfassung.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen stammte aus 2019. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen Herrn Schreiber ermittelt. Die angebliche Straftat müsste demnach 2019, oder früher begangen worden sein. In dem Strafbefehl behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Obwohl dies zum Aktenzeichen aus 2019 passen könnte, passte es gar nicht zum angeblichen Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft meinte, dass im Februar 2021 bei Ebay eine Atemschutzmaske gekauft und bezahlt worden wäre.

Das sind nur 3 Fehler. Zunächst kann ein evtl. Kauf im Februar 2021 keine Straftat im August 2019 gewesen sein, oder lebt die Staatsanwaltschaft Essen in einem Paralleluniversum?

Außerdem wurde zu keinem Zeitpunkt eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft, sondern eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät bei Ebay-Kleinanzeigen. 

Drei Wochen nach der Bezahlung war die Maske noch immer nicht geliefert. Obwohl die Ware mit DHL als Paket, also versichert und mit Sendungsnummer, verschickt werden sollte, konnte der Verkäufer nichts über den Verbleib der Ware sagen, und auch keine Sendungsnummer mitteilen, unverschämt wurde der Verkäufer dann auch noch. Nach ca. drei Wochen wurde dann Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt, und zwar im März 2021.  Auch das kann also niemals eine Straftat im August 2019 gewesen sein.

Der Verkäufer behauptet später, dass das Päckchen zu ihm zurückgekommen wäre. Das war im März 2021. Jetzt haben wir März 2022. Der Verkäufer hatte also inzwischen ein ganzes Jahr Zeit, die Ware wieder an den Käufer zu schicken, was nicht geschah. Es ist also der Verkäufer der hier eine Straftat begangen hat. Der Straftatbestand der Untreue wurde vom Verkäufer erfüllt, denn er hält die Ware eindeutig rechtswidrig zurück. Allerdings wurde diese Straftat auch erst 2021 begangen, und nicht etwa 2019.

Eine Richterin, die solch einen schwachsinnigen Strafbefehl auch noch unterzeichnet, hat eindeutig eine rote Linie überschritten. Herr Schreiber lehnt diese Richterin wegen Befangenheit ab. Das hat er ihr auch mitgeteilt, aber ihr die Möglichkeit der Selbstablehnung gegeben.

Möglicherweise ist das der Grund, warum der Termin am 11.3.2022 beim AG Gelsenkirchen aufgehoben wurde.

Herr Schreiber hat uns ein Video geschickt. Am Dienstag war er vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen und hat dort ein Video von seiner Kundgebung gemacht. Hier das Ergebnis.

Weitere Videos sollen folgen.

AMTSGERICHT GELSENKIRCHEN: Termin aufgehoben

Wie hier bereits berichtet, hat Herr Schreiber am 11.3.2022 ein Strafverfahren beim AG Gelsenkirchen. Hier wurden bereits einige Beiträge über das schwachsinnige Verfahren veröffentlicht.

AG GELSENKIRCHEN: Ganz schön eilig.

Und hier der Beitrag über den Hintergrund des Verfahrens.

Wird die Klumpe eigentlich niemals schlau?

In dem Fax von Sonntag wurde dem Gericht mitgeteilt, dass der unschuldig Verfolgte von seinem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch machen will. Gleichzeitig hat Herr Schreiber der Richterin dringend nahegelegt, sich selbst wegen Befangenheit abzulehnen, so wie das zuvor der Direktor des Amtsgerichts im letzten Jahr bereits in einem anderen Zivilverfahren gemacht hatte.

Heute hat Herr Schreiber beim AG angerufen, weil er Akteneinsicht nehmen wollte. Dabei erfuhr er, dass der Termin am 11.3.2022 aufgehoben wurde. Schriftlich liegt der Bescheid natürlich noch nicht vor. Auch ein Grund für die Aufhebung ist nicht bekannt. Liegt es vielleicht an der empfohlenen Selbstablehnung?

Akteneinsicht war heute nicht möglich, weil die Akte zur Zeit der Richterin vorlag. Wenn der Termin aufgehoben wurde, dann ist die Akteneinsicht aber auch nicht so dringend nötig.

Unklar ist, ob das Fax überhaupt angekommen ist. Bereits das erste Fax, das Rechtsmittel gegen den Strafbefehl, kam auch nicht vollständig beim Amtsgericht an. Es war notwendig, das Rechtsmittel persönlich beim AG einzuwerfen. Heute hat man Herrn Schreiber mitgeteilt, dass evtl. sein letztes Fax nicht beim Gericht eingegangen sein könnte, trotz vorhandenem Fax-Protokoll, weil das Gericht zur Zeit Probleme mit dem Fax hätte.

Das scheint aber nicht das einzige Problem an diesem Amtsgericht zu sein.

Rollstuhl genehmigt.

Unser ehemaliger Vorsitzender hat mir gerade mitgeteilt, dass ihm endlich ein neuer Elektrorollstuhl von der Krankenkasse genehmigt wurde. Das Ganze hat noch nicht einmal 2 Jahre gedauert.

Für mich sind 2 Jahre eigentlich eine lange Zeit für so etwas, aber Herr Schreiber  teilte mir mit, dass sein erster Elektrorollstuhl erst nach 4,5 Jahren nach Antrag geliefert wurde. Immerhin, dann sind 2 Jahre natürlich schon ein gewaltiger Fortschritt.

Herr Schreiber war von der plötzlichen Genehmigung überrascht, denn bisher wurde das Hilfsmittel immer abgelehnt. Erst vor ca. 2 Wochen kam eine Ablehnung vom Widerspruchsausschuss der Krankenkasse. Herr Schreiber hat dann auch vor 2 Wochen wieder mal Klage gegen die Krankenkasse eingereicht, und heute kam dann völlig unerwartet die Genehmigung. Allerdings wurden keine Details mitgeteilt. Offenbar gibt es Dinge, die die Krankenkasse nicht genehmigt hat. Herr Schreiber hat uns die Genehmigung gemailt. Man kann tatsächlich nicht erkennen, was genau bewilligt wurde, und was abgelehnt wurde.

Lt Sanitätshaus sollen die stärkeren und schnelleren Motoren nicht genehmigt worden sein, und auch nicht die stärkeren Akkus. Die bisher verweigerte Stehfunktion dürfte aber jetzt genehmigt worden sein. Der Rollstuhl soll jetzt noch ca. 25.000 € kosten, ursprünglich waren es über 30.000 €.

Geliefert werden soll der Rollstuhl mit der kompletten Aufstehfunktion in 8-10 Wochen. Ende April oder Anfang Mai wird Herr Schreiber dann hoffentlich wieder vollständig mobil sein.

Damit Herr Schreiber uns mal wieder in der Schweiz besuchen kann, wurde der Elektrorollstuhl natürlich mit den stärkeren Akkus und den stärkeren Motoren bestellt. Natürlich starten wir für die Mehrkosten keine extra Spendenaktion. Das schafft Herr Schreiber schon irgendwie so.

FREMDBEITRAG: Das hatte ich heute vor einem Jahr geschrieben. Kann es sein, dass das immer noch aktuell ist?

Obwohl es vermutlich wenig bringt, möchte ich zur besseren Orientierung nochmals einige Dinge klarstellen. Menschen, die nicht in einer kollektivistischen, öko-sozialistischen Verbotsgesellschaft leben möchten, sind deshalb keine Rechtspopulisten, Rechtsextreme oder Nazis!

Für Menschen, die die Freiheit und den Individualismus lieben, gilt dasselbe!

Menschen, die versuchen, in der Corona-Frage nicht vor Angst zu erstarren, sondern den Nutzen der Maßnahmen mit ihren negativen Auswirkungen abzuwägen, sind weder Corona-Leugner noch Covidioten!

Menschen, die sich der Folgen des Klimawandels durchaus bewusst sind, aber verkraftbare und machbare Schritte fordern, sind keine Klimaleugner!

Menschen, die von Zuwanderern verlangen, dass diese wenigstens den Willen zur Integration mitbringen und sich an hiesige Gesetze halten, sind deshalb weder fremdenfeindlich noch rassistisch!

Menschen, die von ihrer Regierung erwarten, dass sie auch ihre Interessen vertritt, haben alles Recht der Welt dazu, denn sie kennen den Amtseid und die Pflichten der Regierungsmitglieder in einer Demokratie.

Die fortgesetzte Ausgrenzung von Kritikern, egal in welchem Themenkreis, ihre automatische Zuordnung zum „rechten Milieu“, ihre moralische Abqualifizierung, das ist dermaßen durchschaubar, dermaßen hinterlistig, dass es jedem aufrechten Bürger mit etwas Sinn für Gerechtigkeit peinlich sein müsste.

Nur Politik und Medien spielen dieses Spiel weiter, das Spiel mit Sündenböcken, mit den „Guten“ und „Bösen“, mit den „Vernünftigen“ und den Aufmüpfigen, mit den „Folgsamen“ und den „Querulanten“, mit den Opfern und den Tätern.

Mann, was bin ich froh, dass meine Eltern mir zwar nie Geld geben konnten, aber trotz all meiner menschlichen Mängel und Defizite einen Sinn für Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Gerechtigkeit.

Und ich weiß, dass da noch viele von dieser Sorte sind. Ganz ohne Umfragen. Das alles muss uns Mut machen, dass wir an der richtigen Stelle für das uns Wichtige kämpfen.

Das hatte ich heute vor einem Jahr geschrieben. Kann es sein, dass das immer noch aktuell ist?

AG GELSENKIRCHEN: Ganz schön eilig.

Anfang Februar bekam Herr Schreiber einen Strafbefehl vom Amtsgericht Gelsenkirchen. In diesem überaus schwachsinnigen Strafbefehl ging es darum, dass Herr Schreiber im August 2019 eine Straftat begangen haben soll, weil er im Februar 2020 etwas bei ebay-Kleinanzeigen gekauft hatte, und nachdem er dies bis heute nie erhalten hatte, im März 2021 Strafantrag gestellt hatte.

Die Logik dieses Strafbefehls hat sich bis heute niemand erschlossen.

Herr Schreiber hatte dann umgehend versucht, Rechtsmittel gegen den Strafbefehl einzulegen. Mehrere Faxversuche (ca. 6) wurden nicht vollständig übertragen, aus diesem Grund  wurde das Rechtsmittel von Herrn Schreiber  persönlich am Mittwoch, dem 9.2.2022 gegen 18:30 Uhr fristwahrend in den Briefkasten des AG eingeworfen.

Zusätzlich wurde noch ein weiteres Fac an das AG versendet, damit es auch einen Sendebericht als Beweis gibt. Offenbar kamen die deutlichen Worte an. Noch nie gab es so eine schnelle Reaktion des Gerichts. Am 17.2.2022 kam schon die Ladung zum Termin. Dieser soll am 11.3.2022 stattfinden.

Das dürfte wohl als gutes Zeichen zu sehen sein, denn es schlichtweg ausgeschlossen, dass der schwachsinnige Strafbefehl Bestand haben wird, das dürfte zwischenzeitlich auch dem bescheidensten Richter, auf das Gendern verzichten wir hier, klar geworden sein.

In der Hoffnung, dass wir, oder Herr Schreiber, aufhören weiter die Wahrheit über die Justiz zu berichten, ist man nun wohl bemüht jetzt schnell die Sache zu erledigen.

Eine OMIKRON-Infektion schützt (angeblich) nicht vor DELTA, und eine Impfung somit nicht gegen OMIKRON.

Gerade (15:05 Uhr) in der ARD. Das Thema war mal wieder CORONA, bzw. OMIKRON. Interessant ist, was Prof. Michael Meyer-Hermann in der Sendung sagte, bzw. was er nicht offiziell sagte, aber letztendlich doch bestätigte, was CORONA-Kritiker schon lange sagen.

Wenn Menschen jetzt eben nur OMIKRON gehabt haben, haben die keinen Schutz gegen DELTA. Das ist eine wichtige Bemerkung, insofern, als das das bedeutet, dass im Herbst DELTA wieder hochkommen kann, wenn die Menschen nur OMIKRON bekommen haben.

Das sagte also Prof. Meyer-Hermann.

Corona-Kritiker sagen schon lange, dass eine Impfung gegen CORONA nicht auch gegen OMIKRON schützt, wie man uns das immer einreden will. Und Prof. Meyer-Hermann hat nun die Katze aus dem Sack gelassen, in dem er zwar nicht ausdrücklich bestätigt, dass die CORONA-Impfung bei OMIKRON nicht schützt, aber doch ausdrücklich erklärt, dass eine OMIKRON-Infektion nicht gegen die anderen CORONA-Varianten, wie z. B. DELTA, schützen würde.

Wenn das so ist, wie das der Prof. behauptet, dann ist das doch nur logisch, dass dann auch der Umkehrschluss gilt.

Was schützt eigentlich mehr, eine Impfung, oder eine durchgemachte Infektion?

Diese Frage ist sehr leicht zu beantworten.

Bei einer CORONA-Impfung besteht der Impfstoff nur aus einem Teil des Virus, bzw. wurde nur ein Teil des Virus nachgebildet. Der Impfstoff besteht also nur aus ca. 30 % des Virus.

Hat man dagegen Corona durchgemacht, dann entwickelt man Abwehrkräfte gegen 100 % des Virus. Logisch, dass man dann besser gegen das Virus geschützt ist, und dadurch auch länger. Eine amerikanische Studie hat z. B. festgestellt, dass die Genesenen auch noch 20 Monate nach der Erkrankung bzw. Genesung Antikörper im Körper haben.

Wenn sich es nun eine neue Variante des Virus gibt, welches sich von dem Original um 10 % unterscheidet, dann gibt es noch eine 90 % Chance, dass die Antikörper die Virusvariante erkennen und erfolgreich bekämpfen.

Bei der Impfung sieht das deutlich schlechter aus. Durch die Veränderung des Virus besteht jetzt keine Chance von 30 % mehr, sondern diese sinkt auf nur noch 27 %. Damit ist klar, dass eine durchgemachte Infektion den deutlich besseren Schutz gewäht.

Fax an das AG Gelsenkirchen

Am 7.2.2020 habe ich Rechtsmittel gegen einen Strafbefehl einlegen wollen. Es gab mindestens 6 Versuche, das Rechtsmittel per Fax zu übersenden. Das Rechtsmittel wurde aber nie vollständig übertragen.

Am Mittwoch, dem 9.2.2022, wurde das Rechtsmittel gegen 18:30 Uhr persönlich in den Briefkasten des Amtsgericht Gelsenkirchen eingeworfen.

Es wäre ziemlich dumm darauf zu vertrauen, dass beim Amtsgericht alles ordnungsgemäß abläuft, deshalb wurde heute (14.2.2022) erneut Rechtsmittel gegen den Strafbefehl eingelegt, und erfolgreich per Fax übermittelt. Um 22:45 Uhr war die Übermittlung erfolgreich beendet.

FREMDBEITRAG. Die Wappensachsen

Freie Sachsen – Wappenfaxen

Der Prinzenalarm geht immer weiter. Jetzt prinzt es in Sachsen, weil die Nutzung eines Wappens durch die politische Bewegung „Freie Sachsen“ den Nachkommen des letzten sächsischen Königs sauer aufstößt. Das kann ich gut verstehen, denn mit freien Sachsen hatte der an Untertanen gewöhnte König schon zu Lebzeiten naturgemäß wenig an der Krone. Die Deutsche Presse-Agentur zitiert Daniel Prinz von Sachsen entsprechend empört: „Es wird eine Symbolik des Königshauses verwendet, die eine Nähe suggeriert. Wir stehen aber natürlich in keinem Zusammenhang“.

Für einen juristisch vorgebildeter Bundesbürger beinhaltet diese Äußerung mehr Wahrheit, als dem Pseudoadel lieb sein kann. Mangels existierendem Königshaus kann es zu selbigem natürlich auch keine Nähe geben, weder durch eine politische Bewegung noch durch scheinadlige Namensträger, die von unwissenden Journalisten anlassorientiert gerne in privilegierte Höhen gehoben werden. Denn der letzte König von Sachsen wurde 1918 durch die Novemberrevolution entmachtet und prozessierte anschließend als Privatmann mit dem Freistaat Sachsen um eine Abfindung des ehemaligen Königshauses. Geld regiert die Welt.

(…weiterlesen…)

https://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2022/02/freie-sachsen-wappenfaxen.html

Dieser Beitrag eines Anwaltes gefällt natürlich dem Pseudoadel nicht. Anderen Lesern wir er zum Lesen empfohlen.

Information und Technik, das Land liest wieder mit.

Duesseldorf, Nordrhein-westfalen, Germany, Information Und Technik Nordrhein-westfalen   93.184.xxx.xx

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Information und Technik Nordrhein-Westfalen handelt es sich um das Land NRW. 

 

Wird die Klumpe eigentlich niemals schlau?

Wie die meisten Leser wahrscheinlich wissen, bin ich nicht nur Gründungsmitglied des BdF, sondern war auch langjähriger Vorsitzender des Vereins. Auch der alte Blog, beamtendumm.wordpress.com, mit über 5000 Beiträgen, entstand damals unter meiner Federführung. 2021 gab es eine Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Essen. Zu diesem Termin war als Zeuge auch ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft geladen worden, der aussagte, der (alte) Blog habe bei der Justiz durchaus Gewicht gehabt. Ein Zeichen dafür, dass unsere Arbeit nicht völlig vergeblich war.

Wenn das Thema Justiz zur Sprache kam, dann ging es nicht selten um die beiden Amtsgerichte in Gelsenkirchen, sowie um die Staatsanwaltschaft Essen und auch um das Sozialgericht Gelsenkirchen. War ich zunächst ein Bürger wie jeder andere, also einer, von dem die Justiz anfangs geglaubt hatte, man könne mich verarschen, wie viele andere auch, so änderte sich dies mit der Zeit, als ich immer bekannter wurde.

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Heimat gedeiht nur in Freiheit!

HEIMAT

Mit dem Lied wollen wir uns bei allen bedanken, die für dieses Land einstehen. Heimat gedeiht nur in Freiheit!

Ab dem 28. Mai auf Spotify, iTunes, Amazon Music & weiteren Plattformen!

Helft uns gegen die Zensur! Das Video darf überall hochgeladen werden. Benutzt dabei die Hashtags #Naidoo und #sprichmituns. Danke!

 

https://www.diekonferenz.tv/Heimat.mp4?_=1

Wozu braucht man eine Zwangsimpfung?

Im Jahr 2020 starben in Deutschland lt. offiziellen Zahlen 41.633 Menschen an Corona. Die Politik wollte das ändern. Im Jahr 2021 wurden dann 70 % der Bevölkerung, die meisten davon sogar zweimal, geimpft. Damit gelang es der Politik 2021, die Sterberate bei den Corona-Todesfällen um 71,58 % gegenüber dem Vorjahr  zu steigern. *1

Frage, wenn 2021 ca. 70 % der Bevölkerung geimpft wurden, und das zu einer Steigerung der Todesrate um 71,58 % führt, wie hoch muss dann die Impfquote sein, wenn die Sterberate um 100 % gesteigert werden soll?

TROTZ IMPFUNG: 2021 gab es mehr Corona-Todesfälle als 2020

*ANMERKUNG

*1 Die angegebenen 71 % beziehen sich jeweils auf das ganze Jahr. Da es den ersten Corona-Todesfall im März 2020 gab, betrifft das also für das Jahr 2020 nur 10 Monate, während 2021 dann 12 Monate in der Berechnung berücksichtigt wurden.

Für einen fairen Vergleich sollte man nur die Monate April bis Dezember der beiden Jahre vergleichen. Auch wenn die Zahlen dann etwas besser aussehen ist nicht erkennbar, dass die Impfungen in 2021 einen erkennbaren Nutzen gebracht hätte.

Ulvi Kulac, Gert Postel und Thomas Saschenbrecker

Im Internet wurde ein Foto von  Ulvi Kulac, Gert Postel und Thomas Saschenbrecker gefunden. Alle drei Personen sind hier natürlich nicht unbekannt.

Ein Foto von dem ehemaligen „Chefarzt“ wird von ALOIS ZIPELKLATSCHER als sein Profilfoto missbraucht. Bei FACEBOOK nennt sich der Betreiber eines Hochzeitsservice in Berlin ALOIS ZIPFEL. Beim SONNENSTAATLAND ist der möchte gern Postel natürlich auch unterwegs.

Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker kam später bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Er war der Anwalt von dem Justizopfer Ulvi Kulas.

SonnenScheißLand, ZipfelWichser und sein Hochzeitsservice.

Der dumme NIEDERRHEiNER, ehemals SSL, ist sicherlich nicht unser Freund. Er kann es nicht akzeptieren, dass die dicke LELA SUNKILLER in aus dem SSL geworfen hat. Seitdem heult er den ganzen linken Niederrhein voll. In Xanten soll es vor lauter Geheule sogar schon zu Überschwemmungen gekommen sein.

Obwohl die verantwortlichen Tröten vom SSL alles versuchen anonym zu bleiben, ist es uns gelungen einige aus ihrer Anonymität zu holen.

Bei dem VOLLSTRECKER handelt es sich um den Rechtspfleger Oliver G. von der Staatsanwaltschaft Offenbach.

Es gibt mehrere Rechtsanwälte, darunter der MÜLLMAN bzw. MÜLL MAN. Der gibt sich besonders rechtsstaatlich, dabei weiß er sehr genau, was das für eine linke Truppe ist.

Eine ehemalige Verwaltungsmitarbeiterin der Polizei ist/war da auch aktiv.

EMZ aus Bad Driburg war vor kurzem aus einem anderen Hetzblog geflogen, kann aber beim SonnenScheißLand weiter ihren Schwachsinn posten.

Dann ist da noch der Betreiber eines Hochzeitsservices aus Berlin. Als ALOIS ZIPFELKLATSCHER ist der ZIPELWICHSER beim SSL unterwegs. Jahrelang hetzte er auch über den BeamtenDumm-Förderverein und besonders unseren ehemaligen Vorsitzenden.  Auf einer extra eingerichteten Seite stellte er Herrn Schreiber immer wieder als angeblichen Pädophilen hin. Dazu wurden sogar Bilder manipuliert und anschließend veröffentlicht. Natürlich alles ziemlich billig.

Auch SPIELKIND ist keine Unbekannte. Diese dumme Person kam aus NRW. Sie war eine Psychotherapeutin, die mal einen schweren Autounfall hatte, als sie zu einer Gerichtsverhandlung von Herrn Schreiber wollte. Leider passierte der Unfall auf der Fahrt zum Gericht, und nicht erst auf dem Rückweg. Bei der Gerichtsverhandlung ging es darum, dass die ehemalige Verwaltungsangestellte der Polizei Herrn Schreiber mehrfach angezeigt hatte, und auf ganzer Linie verlor. EMZ hatte die Verwaltungsangestellte begleitet, und SPIELKIND wollte auch kommen, war aber zu dumm zum Fahren.

SPIELKIND hatte den Unfall zwar überlebt, wurde aber schwer verletzt. Inzwischen gibt es SPIELKIND aber nicht mehr. 2019 gab sie im SonnenScheißLand ihr letztes Lebenszeichen ab.

 

 

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