Zugriff verzehnfacht.

Es ist kein Geheimnis, dass der alte Blog wesentlich mehr Zugriffe hatte, als der neue Blog des BdF. Das ist aber auch nicht verwunderlich, denn schon im ersten Beitrag des neuen Blogs hatten wir klargemacht, dass der neue Blog nicht das Niveau erreichen wird, wie der alte Blog, weil hier nicht mehr soviel Energie reingesteckt werden sollte, wie in den alten.

Immerhin wurden auf dem alten Blog häufig mehr als 100 Beiträge im Monat veröffentlicht.

Trotzdem gibt es auch hier manchmal Erfolgsmeldungen. Heute gab es 10 x mehr Zugriffe auf den Blog als gestern. Das muss natürlich einen Grund haben. Schaut man sich die Beiträge an, dann stellt man fest, dass die Beiträge über Tilman, bzw. Frau K. der Grund für die starken Zugriffe sind.

Grundlos wird das sicherlich nicht passieren. Entweder gibt es eine Entwicklung in dem Fall von Tilman, oder um Frau K. Es gibt schon länger Gerüchte um den Bruder von Tilman, aber genaues ist hier nicht bekannt. Auch von Herrn Schreiber konnten wir dazu nichts erfahren, denn der Kontakt zu der Familie ist schon seit 6 Monaten abgebrochen.

Fakt ist, dass Frau K. mindestens 2 Jahre lang Zeit hatte, die Stadt Bremerhaven zu verlassen, aber diesbezüglich nichts passiert ist, obwohl Herr Schreiber ihr so einen Umzug schon immer empfohlen hatte.

Jetzt gibt es das Gerücht, dass das Jugendamt Tilman verloren hat. Tilman soll aus dem Heim oder der Pflegefamilie abgehauen sein. Eigentlich nicht schlecht, aber Frau K. wird trotzdem kaum Erfolg haben, weil sie noch immer in Bremerhaven lebt, und somit immer noch mit denselben Vollpfosten zu tun hatte.

Hier die 3 meistgelesenen Beiträge von heute auf BEAMTENDUMM

1.

Für das Kindeswohl: Da hat die Koch dem Jugendamt ordentlich den Kochlöffel über die Ohren gezogen

2.

FREMDBEITRAG: BREMEN: Kein Umgang mit Tilman.

3.

 

SO SEHEN SIEGER AUS: Tillmann gewinnt gegen die Stadt Bremerhaven.

Und auf TILMAN.news.blog gab es am 18.11.2022 stolze 1 000 Zugriffe. Hier der meistgelesene.

Euer Tilman

Als das Familiengericht, Jugendamt und die türkische Pflegefamilie Tilman islamisiert und umbenannt hat, entstand auch ein neuer Blog

MURAT.news.blog

Hier der heute meistgelesene Beitrag auf diesem Blog

https://murat.news.blog/2021/12/13/murat-warum-murat-und-nicht-tilman/

Trojanische Rakete?

Das Trojanische Pferd kennt wahrscheinlich jeder. Bei dem Holzpferd handelte es sich schlichtweg um eine Kriegslist, und Kriegslisten sind auch heute noch üblich, und im Krieg auch völkerrechtlich erlaubt.

Ein Sprichwort sagt, dass in einem Krieg zuerst die Wahrheit stirbt. Das kann man nicht leugnen, und es ist auch völlig normal, wenn es die Kriegsparteien betrifft, aber es ist nun wirklich nicht einsichtig, wenn andere, angeblich demokratische Rechtsstaaten ihre Bevölkerung belügen und mit Falschmeldungen überhäufen.

Laut unserer Regierung, und anderer westlichen Regierungen hat Russland am 24. Februar 2022 einen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen. Seit diesem Tag hört man täglich das Wort Angriffskrieg. Immer ist von einem russischen Angriffskrieg die Rede-

Angriffskrieg, ist das eine neue Kriegsart? Nein, das ist es nicht. Auf WIKIPEDIA findet man den Begriff Angriffskrieg definiert.

https://de.wikipedia.org/wiki/Angriffskrieg

Aber verwunderlich ist es schon, dass man den Begriff jetzt exzessiv bei Russland benutzt. Haben sie das Wort ANGRIFFSKRIEG schon mal in Verbindung mit der USA gehört? Angriffskrieg war weder in Vietnam, Korea oder Jugoslawien benutzt worden. Und auch beim Einmarsch in den Irak, mit der verlogenen Behauptung, dort gäbe es Massenvernichtungswaffen, sprach man nicht von einem Angriffskrieg der Amerikaner.

Es scheint so, als ob ein Angriffskrieg nur dann als Angriffskrieg bezeichnet wird, wenn Russland daran beteiligt ist. Aber gibt es wirklich einen Angriffskrieg der Russen seit Februar 2022?

Wenn es nach Russland geht, dann nicht, aber der Westen wiederholt das gebetsmühlenartig am laufenden Band. Nicht nur der Westen, nicht nur unsere Regierung behauptet täglich, dass es einen russischen Angriffskrieg seit dem 24. Februar gibt, sondern natürlich auch unsere ach so freie Presse berichtet dies gemeinschaftlich. Dann muss es ja wohl stimmen, oder?

Manchmal passieren bei der Berichterstattung aber mal kleine Fehler. So berichtete das ZDL in der letzten Woche aus der Ukraine. Ein ukrainischer Soldat berichtet in der Sendung, dass sich die Ukraine schon seit 2014 im Krieg mit Russland befindet.

Huch, das sollte wohl nicht passieren. Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine existiert also schon seit Februar 2014, und dann kann es doch wohl im Februar 2022 keinen Angriffskrieg der Russen auf die Ukraine gegeben haben.

Heute gab es eine Sendung im ARD-Mittagsmagazin, und auch dort wiederholten Frauen aus der Ukraine, dass es den Krieg zwischen Russland und der Ukraine schon seit Februar 2014 gibt, also 8 Jahre länger, als das unsere westlichen Regierungen erzählen wollen.

Das ist das Gewerkschaftshaus in Odessa, das von Ukrainern angezündet wurde, und wo viele Russen verbrannten.

Und wenn man das weiß, dann kommen natürlich Zweifel an einem angeblichen Angriffskrieg der Russen im Februar 2022 auf.

Das ist aber bei weitem nicht die einzige Lüge, die man uns auftischen will.

Zivile Infrastruktur

Unbestritten sind Kriege nichts Gutes. Das ändert sich auch nicht, wenn Russland behauptet, es wäre kein Krieg, sondern eine Spezialoperation. In diesem Krieg hat Russland auch schon mehrfach Kraftwerke angegriffen und beschädigt bzw. zerstört. Die Aufregung ist dann groß, und es wird behauptet, dass Russland zivile Infrastruktur angreifen würde.

Unbestritten ist, dass natürlich auch die Zivilbevölkerung Strom braucht, z. B. zum Kochen. Unbestritten ist aber auch, dass auch Fabriken Strom für ihre Produktionen brauchen, z. B. um Munition und Waffen zu produzieren. Auch die Militärverwaltung braucht Strom, und deswegen ist es in einem Krieg legitim, die Stromversorgung anzugreifen, um den Gegner und seine Kriegsproduktion zu schwächen.

Zur Erinnerung, die russischen Angriffe auf Kraftwerke in der Ukraine ist nun wirklich nicht mit den Luftangriffen der Engländer im 2. Weltkrieg auf Dresden vergleichbar. In Dresden ging es wirklich um das Töten der Zivilbevölkerung im großen Stil, und nicht um die Beschädigung oder Vernichtung von Kriegsproduktionen oder Waffen.

Angriff auf Atomkraftwerk I

Bereits im März 2022 wurde gemeldet, dass Russland das Atomkraftwerk in Saporischschja angegriffen hat. Richtig ist, dass Russland die Stadt angegriffen und erobert hat. Auf dem Gelände des Atomkraftwerks hatten sich ukrainische Soldaten verschanzt, die von dort auf die russischen Soldaten schossen. Natürlich wollten sich die russischen Soldaten nicht einfach erschießen lassen, und schossen dann zurück. Wenn die Ukrainer nicht wollen, dass man die auf dem Gelände des Atomkraftwerkes verschanzten Soldaten schießt, dann hätte man halt die eigenen Soldaten abziehen müssen, wenn Russland die Stadt erobert hat.

https://www.tagesschau.de/ausland/angriff-akw-ukraine-101.html

Angriff auf Atomkraftwerk II

Am 22. Juli hatte man dann erneut behauptet, dass Russland das Atomkraftwerk in Saporischschja angegriffen habe. Damals hatte Russland das Kraftwerk schon seit einem halben Jahr erobert. Es wurde also behauptet, dass Russland ein bereits seit Monaten erobertes Kraftwerk, das von eigenen Soldaten besetzt war, mit Raketen angegriffen hätte. Wer soll das eigentlich noch glauben?

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/angriff-auf-atomkraftwerk-in-der-ukraine-wer-hat-geschossen-li.262738

Nord Stream I und II

Die Gaspipeline Nord Stream 2 wurde zwar festgestellt, aber nicht wirklich in Betrieb genommen. Wegen der Sanktionen gegen Russland verzichtete Deutschland auf die benötigte Gaslieferung aus dieser Pipeline. Den Amerikanern, und unseren Nachbarn, war diese Pipeline schon lange ein Dorn im Auge. Amerikanische Politiker hatten Deutschland wegen dieser Pipeline nicht nur massiv unter Druck gesetzt, sondern sogar ausdrücklich gedroht, dass diese Pipeline niemals in Betrieb gehen würde.

Inzwischen gab es sowohl auf die Gaspipelines Nord Stream I und Nord Stream 2 zwei Anschläge. Natürlich erzählt man uns, dass Russland diese beiden Pipelines zerstört haben soll. Wer soll so einen Blödsinn noch glauben? Es würde überhaupt keinen Sinn machen, dass Russland einen Anschlag auf die eigenen Pipelines macht, nur um den Amerikanern einen Gefallen zu tun.

Trojanische Rakete.

Am 15.11.2022 wurde berichtet, dass in Polen eine Rakete zwei Menschen getötet haben. Zunächst war schnell klar, dass die Rakete von Russland auf Polen abgeschossen wurde. Eine heikle Geschichte, denn das könnte sehr schnell den 3. Weltkrieg auslösen.

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/polen-berichte-raketen-einschlag-russland-103.html

Russland kann kein Interesse daran haben, die Ukraine dagegen schon. Ein Krieg der Nato und der Ukraine gegen Russland kann Russland sicherlich nicht gewinnen, und damit würde dann die Gefahr eines Atomkriegs deutlich wachsen.

Inzwischen behauptet nur noch die Ukraine, dass Russland die Rakete auf Polen abgefeuert hat. Polen, die Türkei und die USA behaupten inzwischen dagegen, dass die Rakete nicht von Russland abgefeuert wurde, sondern dass es sich um eine Flugabwehrrakete der Ukraine handelt.

Diese Flugabwehrrakete aus der Ukraine soll sich angeblich „verirrt“ haben. Verirrt, oder handelt es sich vielleicht um eine trojanische Rakete, die genau das Ziel hatte, dass der Verdacht auskommt, dass Polen von Russland beschossen wurde?

Von der Ukraine aus gesehen liegt Polen im Westen, während Russland im Osten liegt. Auch die von Russland eroberte Gebiete liegen nicht im Westen, sondern in der Südukraine.

Egal ob Russland Raketen aus dem Osten oder aus dem Süden auf die Ukraine abfeuert, und die Ukraine diese anfliegenden russischen Raketen mit Abwehrraketen abfangen will, dann fliegen diese Abwehrraketen Richtung Osten oder Süden den anfliegenden Raketen entgegen, aber nicht Richtung Westen, denn aus Westen kommen gar keine angreifende Raketen auf die Ukraine. Wenn also die Ukraine eine Flugabwehrrakete nach Westen, Richtung Polen abfeuert, dann sicherlich nicht, um eine angreifende Rakete abzufangen.

Natürlich kann es vorkommen, dass man eine Abfangrakete Richtung Osten abschießt, und die Abfangrakete die angreifende Zielrakete verfehlt, dann handelt es sich um eine verirrte Rakete, aber es gibt keinen realen Grund, dass die Ukraine eine Rakete nach Westen, also nach Polen abschießt.

Handelt es sich also um eine trojanische Rakete, die niemals abgeschossen wurde, um eine angreifende Rakete abzuschießen? Übrigens, in den ersten Meldungen hieß es sogar, dass in Polen gleich zwei Raketen eingeschlagen sind. Zwei Raketen, die nach Westen fliegen, obwohl sie russische Raketen abfangen sollten, die aus Osten kommen, wer soll denn sowas noch glauben?

Man darf schon gespannt sein, welchen Unsinn man uns in den nächsten Monaten noch versuchen wird aufzutischen.

Natürlich hat Russland mehr berechtigte Gründe für einen Krieg gegen die Ukraine, als das Amerika hatte im Krieg gegen den Irak oder auch gegen Jugoslawien, aber bei unseren Politikern ist der Aufschrei nur dann besonders groß, wenn der angebliche Bösewicht Russland heißt.

Man sollte unsere Politiker und natürlich auch unsere systemtreue Presse mal fragen, ob sie denn wissen, welches Land nach dem 2. Weltkrieg an den meisten kriegerischen Aktionen beteiligt war.

Straftat wegen Kinderklau kein Einzelfall

In Freiburg gab es einen Brandanschlag aus Verzweiflung, auf das Amtsgericht, weil das örtliche Jugendamt einer Mutter drei Kinder weggenommen hatte. Was die Eltern häufig als Kinderklau bezeichnen, wird von den Jugendämtern meist Inobhutnahme bezeichnet.

Sicherlich ist so eine Bezeichnung richtig, wo Behörden eingreifen müssen, wenn tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, aber auch die Bezeichnung KINDERKLAU ist berechtigt, denn häufig erfolgen solche angebliche Inobhutnahmen eben nicht rechtmäßig. auch dann nicht, wenn Familiengerichte die angebliche Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestätigen.

Hier liegt schlichtweg ein Systemversagen vor. Wenn Jugendämter zuschlagen, dann machen sie dies nicht nur häufig vorschnell, weil das für die Behörde meist der einfachste Weg ist. Und das System funktioniert dann so, dass die Eltern dann kaum eine wirklich Chance haben.

Wir haben auf der einen Seite die Eltern, oder sogar nur einen Elternteil, auf der anderen Seite stehen dann eine gante Armee von Profiteuren des angeblichen Hilfesystems, denen es nicht hauptsächlich um das Kindeswohl oder die Wahrheit geht-

Wenn das Jugendamt im Kindergarten oder der Schule auftaucht, und eine Kindeswohlgefährdung behauptet, dann fällt den Kindergärtnerinnen und den Lehrern bestimmt was ein, was die Eltern mal verkehrt gemacht haben sollen, selbst wenn sie bisher keine Kindeswohlgefährdung festgestellt hatten.

Dann werden sogenannte Gutachter beauftragt, die aber genau wissen, dass es nicht um die Feststellung der Wahrheit geht, sondern sie nur dann weitere Aufträge erhalten werden, wenn sie eine angebliche Kindeswohlgefährdung diagnostizieren.

Es sind sogar Fälle bekannt, wo Gutachter festgestellt haben, dass die Eltern nichts verkehrt gemacht haben, und denen dann das Gericht sogar den Auftrag wieder entzogen haben.

Auch kommt es vor, dass Gerichte einen Gutachter erst beauftragt haben, und dann das Ergebnis des Gutachters übergangen haben, wenn das positiv für die Eltern, bzw. ein Elternteil ausgegangen ist.

Und wenn dann der Fall beim Gericht anhängig ist, dann ist für das Gericht wesentlich einfacher eine Inobhutnahme zu bestätigen und eine Kindeswohlgefährdung zu unterstellen, als sich gegen die Behörde zu stellen, denn Freunde macht sich das Gericht damit nicht bei den Behörden.

Vermutlich glauben sogar viele Richter, dass ihre Entscheidung richtig war, und es bisher nur selten gelungen Richtern im Nachhinein davon zu überzeugen, dass nicht sämtliche Maßnahmen der Jugendämter richtig sind. Das ist eigentlich erstaunlich, denn immer wieder gelangen doch Jugendamtsskandale in die Öffentlichkeit.

Bei den zahlreichen Willkürmaßnahmen der Jugendämter ist es eigentlich schon erstaunlich, dass sich nur wenige Eltern mit Straftaten gegen die Behörden wehren. Immerhin ist es eine schwere Straftat. die die Familiengerichte und die Jugendämter sowohl gegen die Eltern als auch gegen die Kinder begehen. Sowohl Eltern, als auch Kinder werden durch solche Aktionen häufig schwer traumatisiert, und zwar nicht selten ein ganzes Leben lang.

Die meisten Straftaten betroffener Eltern bestehen nur aus einer Flucht mit ihren Kindern. Noch seltener sind Gewaltmaßnahmen gegen Personen und Sachen, aber sie kommen vor.

Bei diesen Gewaltmaßnahmen geht es aber häufig nicht darum, wirklich eine Person oder eine Sache zu beschädigen, sondern es geht häufig nur um Aufmerksamkeit- Es handelt sich also nur um einen Hilfeschrei betroffener Eltern, die sich sonst nicht mehr zu wehren wissen-

Auch einer Mutter aus Freiburg ging es um einen Hilferuf, als sie im Amtsgericht Freiburg Benzin ausschüttete, und versuchte ein Feuer anzuzünden-

Kein Einzelfall.

Behörde nimmt drei Geschwister in Obhut – 15 Monate später werden die Eltern gewalttätig

LEMGO: Brandanschlag aufs Jugendamt?

Detmold (WB)

Versuchte schwere Brandstiftung, Körperverletzung – seit Montag steht ein nigerianisches Ehepaar in Detmold vor Gericht. Die beiden Angeklagten sollen im August im Jugendamt Lemgo Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angegriffen haben.

Dem Mann wird außerdem vorgeworfen, er habe Benzin im Treppenhaus der Behörde verteilt. „Wir wollten niemanden verletzen. Wir wollten nur, dass uns endlich jemand zuhört und wir unsere Kinder sehen können!“, sagte Itogo S. (35).

Selbst im Strafverfahren gegen die Eltern konnte nicht geklärt werden, weshalb das Jugendamt die 3 Kinder in Obhut genommen hatte.

 

TRIER: Brand im Jugendamt

Löscharbeiten am Freitagmorgen im dritten Stockwerk des Verwaltungsgebäudes II am Augustinerhof.

In fünf Büroräumen des Jugendamts im Verwaltungsgebäude II am Augustinerhof hat es in den frühen Morgenstunden von Donnerstag auf Freitag gebrannt. Verletzt wurde niemand. Nach Angaben der Polizei liegen Hinweise auf Brandstiftung vor. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen, derzeit ist die Spurensicherung vor Ort.

Den Brand in den Büros des Jugendamts entdeckte eine Mitarbeiterin am Freitagmorgen, als sie in ihr Büro wollte. Sie habe sofort die Feuerwehr alarmiert, erläuterte der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr, Andreas Kirchartz, bei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz im Rathaus. Die Meldung bei der Feuerwehr ging um 7:18 Uhr ein. Bereits vier Minuten später waren die ersten Einsatzkräfte vor Ort. „Papierstapel haben noch leicht gebrannt, größere Flammen gab es jedoch nicht mehr. Allerdings stellten wir in Aktenstapeln immer noch Glutnester fest“, informierte Kirchartz. Schnell hatten die 15 Feuerwehrleute, die mit sechs Fahrzeugen anrückten, den Brand unter Kontrolle und verhinderten dessen Ausbreitung.

Laut einer Pressemitteilung der Polizei liegen Hinweise auf Brandstiftung vor, welche die Kriminalpolizei noch genau untersuchen und prüfen muss. In mehreren Büros entdeckten die Ermittler Farbschmierereien, auch wurden Bestandteile von Computern in den Büros geklaut, auf denen sich jedoch keine Daten befinden. „Es ist mehr als wahrscheinlich, dass es sich um Brandstiftung handelt“, sagte auch Oberbürgermeister Wolfram Leibe. Möglich sei, dass die Brandstifter über ein Baugerüst an der Rückseite des Gebäudes in die Büros eingedrungen seien, sagte der OB.

Es macht wohl wenig Sinn, wenn man nur die Straftaten der Eltern verfolgt. Sinn würde es machen, wenn man mal gegen das Treiben der Jugendämter vorgehen würde. denn dort liegt ja die eigentliche Ursache für die späteren Straftaten der Eltern.

Der BdF hat heute mit dem Strafverteidiger der Mutter aus Freiburg telefoniert. Er bestätigt, dass er erneut zu Versagen im familiengerichtlichen Verfahren gab.

Wir bleiben dran, und werden den Fall weiter verfolgen.

Brandanschlag auf das Amtsgericht Freiburg

Brandanschlag auf das Amtsgericht Freiburg hätte durch mehr Gerechtigkeit ganz einfach verhindert werden können. Natürlich will die Justiz so etwas nicht hören, und sperrt lieber eine schwer traumatisierte Mutter ein, weil diese in ihrer Not zu diesem Mittel gegriffen hat.

Keine Frage, rechtmäßig ist es natürlich nicht, wenn man versucht ein Amtsgericht anzuzünden, aber bei der Beurteilung des Vorfalles muss man sich schon die Mühe machen, auch zu bewerten welchen Mist das Familiengericht, das Jugendamt und die Polizei gemacht haben. Außerdem ist uns bekannt geworden, dass das Kind in der Fremdbetreuung auch noch schlecht versorgt worden sein soll.

Einen Brandanschlag auf ein Gericht, macht man nicht aus Langeweile, sicherlich auch nicht aus niedrigen Beweggründen,  sondern es braucht einen Anlass dazu. Diesen Anlass hat das Gericht selbst geliefert. Wetten, dass das Gericht in diesem Fall schwerwiegenden Mist gebaut hat, und die traumatisierte Frau wird man sicherlich nicht nur inhaftiert haben, weil sie einen Brandanschlag versucht hat, sondern auch, um zu vertuschen welche Fehler die Justiz, das Jugendamt, also der Staat, und die sogenannte Jugendhilfeeinrichtung gemacht haben.

Lieber Herr Richter, das wird nicht funktionieren. Der Fall ist nun der Öffentlichkeit bekannt geworden, und wird nun verbreitet werden. Auch die Fehler der Behörden, der kapitalistischen Hilfeindustrie und der Justiz werden thematisiert werden. Vertuschen funktioniert nun nicht mehr.

Es scheint, als gäbe es hier kaum Besonderheiten, sondern es einfach nur Standard. Wir kennen das aus anderen Fällen. Über Jugendamts- und Justizskandale berichtet der BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN schon seit etlichen Jahren immer wieder mal. Richtig intensiv seit 2013, als das Jugendamt Osterholz-Scharmbeck und das örtliche Familiengericht versucht hatte eine Familie zu zerstören, und eine damals 12-Jährige grundlos aus der Familie gerissen hatte, und in ein marbedes Kinderheim gesteckt hatte. Sechs Monate lang hatte sich das Mädchen das irgendwie gefallen lassen, und dann die Initiative ergriffen. Sie veröffentlichte erst ein Hilferuf im Internet und flüchtete dann aus dem Kinderheim. Erst von da an begann der Kampf um das Kind richtig, und was soll ich sagen, am Ende war man erfolgreich.

Zunächst wurde im Internet über den Fall berichtet, dann sprangen auch RTL, ZDF und etliche Printmedien auf den Fall auf. Das war nicht schön für das Jugendamt, die Justiz und das Kinderheim, das hat denen gar nicht gefallen. Man versuchte sogar auf ALLMYSTERY und beim SONNENSTAATLAND gegen die Familie Stimmung zu machen. Geholfen hat es nicht. Am Ende gewannen wir und natürlich besonders die Familie.

Auch bei einer weiteren Familie gab es keine Gründe für eine Inobhutnahme. Dennoch hat das Jugendamt rein willkürlich wieder eine ganze Familie zerstört. Nach dem Kinderklau durch die Behörde war die älteste Tochter von sich aus wieder zur Familie zurückgekehrt, was dann zu einem erneuten Polizeieinsatz führte, und man dann die Tochter über Jahre vor den Eltern und Geschwistern versteckt untergebracht hatte.

Genutzt hat es nichts, der BdF hat das damals 13-jährige Mädchen trotzdem gefunden und einen Kontakt zu den Eltern hergestellt. Einige Monate später, als das Kind dann 14 war. flüchtete das Kind erneut aus dem Kinderheim zurück zu den Eltern. Durch einen vom BdF empfohlenen Umzug war für die Familie inzwischen ein anderes Jugendamt zuständig. Ob dieses Jugendamt tatsächlich besser ist, kann zwar nicht gesagt werden, aber zumindest die Sachbearbeiterin kann als gut bezeichnet werden. Sie hat nicht  nur die Rückführung sämtlicher Kinder befürwortet, sondern sogar noch ausdrücklich bestätigt, dass man der Familie die Kinder niemals hätte wegnehmen dürfen.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Fälle bekannt, wo Jugendämter und Justiz, plus die Helferindustrie, der es hauptsächlich um Geld geht, willkürlich gehandelt haben, und massive Fehler begangen haben. Bei manchen Richtern mag sogar ein Sinneswandel erreicht worden sein, aber das korrupte System wurde damit nicht groß verändert, obwohl nicht nur im Internet immer wieder über solche Fälle berichtet wird, sondern auch Fernsehen und Presse immer wieder mal über solche Skandale berichtet haben. Auch ein CDU-Politiker hat das System und das Vorgehen der Jugendämter schon massiv kritisiert.

Auch in dem Fall aus Freiburg wird Öffentlichkeit nötig sein, um der Mutter und dem Kind zu helfen. Natürlich ist es rechtlich unzulässig ein Gericht anzünden zu wollen, aber nachvollziehbar ist es schon, wenn der Staat, wenn das Jugendamt und das Gericht, einer Mutter unberechtigt ihr Kind raubt, und das Kind auch immer wieder deutlich zeigt, dass es unbedingt zur Mutter zurück will.

In diesem Fall darf man die Sache nicht nur dem Gericht überlassen, denn in diesem Fall ist das Gericht, sind Richter gleichzeitigt auch Mittäter, die die Mutter und das Kind schwer traumatisiert haben, denn ohne den staatlichen Kinderklau hätte es niemals den Versuch der traumatisierten Mutter gegeben das Gericht anzuzünden.

Der Fall muss raus aus Freiburg, der Fall darf nicht mehr kriminellen und unfähigen Richtern aus Freiburg oder deren Kollegen überlassen werden. Das gesamte Gericht in Freiburg gehört wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, auch wenn die Justiz gerne behauptet, dass man nicht ein ganzes Gericht wegen Befangenheit ablehnen könnte.

Das kann man nämlich doch, denn ein Befangenheitsantrag ist grundsätzlich aus der Sicht einer antragstellenden Prozesspartei zu beurteilen, und von daher ist nachvollziehbar, dass eine vernünftige Prozesspartei in Einzelfällen ein gesamtes Gericht für befangen halten kann. Und tatsächlich gab es diesen Fall schon mal. so hat sich das gesamte Amtsgericht Wolfratshausen schon mal selbst wegen Befangenheit abgelehnt.

Logisch, wenn sich ein gesamtes Amtsgericht für befangen erklärt, dann ist umgekehrt genauso vorstellbar, dass eine vernünftige Prozesspartei ein gesamtes Gericht begründet für befangen hält.

Die traumatisierte Frau ist unverzüglich aus der U-Haft zu entlassen, denn es besteht ganz sicherlich keine Fluchtgefahr, weil die Mutter ganz bestimmt nicht ohne ihre Tochter flüchten wird. Ein fester Wohnsitz wird sicherlich auch vorhanden sein.

Auch eine Wiederholungsgefahr besteht logischerweise nicht wirklich, denn die Mutter hat ihr vermutliches Ziel schon erreicht. Es ging ihr schließlich nicht wirklich darum das Gericht abbrennen zu lassen, oder Menschen umzubringen, sondern es handelt sich hier um einen Hilferuf, der ihr Aufmerksamkeit bringen sollte, was ihr ja auch gelungen ist.

Auch eine Verdunklungsgefahr besteht nicht, da sie ja die Tat bereits eingeräumt hat, und sich selbst gestellt hat.

Die U-Haft wurde also nur aus dem Grund erlassen, weil die Justiz verhindern will, dass ihre Mitschuld an der Tat in die Öffentlichkeit bekannt wird. Das aber ist kein berechtigter Haftgrund.

In den nächsten Tagen wird hier weiter über den Fall berichtet werden. Durch unseren Sitz in der Schweiz sind wir ja nicht soweit vom Geschehen entfernt.

Hier ein Video von Rechtsanwalt Dubravko Mandic aus Freiburg zum Fall, und zum Thema Jugendamt.

 

.

 

OLG Frankfurt verbietet regelmäßig das Mitschreiben bei Gerichtsverhandlungen

Immer wieder kommt es vor, dass unsere Schwarzkittel bei Gerichten den Prozessbeobachtern das Mitschreiben bei Verhandlungen verbieten wollen. Das ist erstaunlich, denn diesbezüglich hat der BGH bereits 1982 (Urt. v. 13.05.1982, Az. 3 StR 142/82) festgestellt, dass das Mitschreiben im Regelfall zulässig ist. Dennoch verbietet sogar das OLG Frankfurt regelmäßig das Mitschreiben bei Gerichtsverhandlungen.

Gründe für das Verbot werden in dem Verbot nicht ausdrücklich mitgeteilt. Allerdings wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass man befürchten würde, dass man dadurch Zeugenaussagen an andere Zeugen weitergeben könnte, und damit deren Zeugenaussage beeinflussen könnte.

Natürlich wäre dies möglich, aber sicherlich werden nur wenige deshalb Notizen machen wollen. Viel schlimmer ist, dass man damit Prozessbeobachter behindert, die Rechtsfehler aufdecken wollen.

Die Angst, dass man eine Mitschrift an ungehörte Zeugen weitergeben könnte, kann kein generelles Mitschreibeverbot nicht begründen, denn immerhin ist es durchaus möglich, dass bei den letzten Sitzungstagen keine Zeugen mehr vernommen werden.

LTO hat das Mitschreibeverbot auch schon thematisiert.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-frankfurt-mitschreibeverbot-alaa-m-koller-oeffentlichkeitsgrundsatz-staatschutzsenat/

Folgt hier demnächst ein weiterer Beitrag über Oberbürgermeister Sören Link aus Duisburg?

Noch haben wir nicht begonnen uns tiefer in die Materie um Sören Link aus Duisburg einzuarbeiten, aber es gibt Hinweise darauf, dass dieser Oberbürgermeister ein Thema bei uns hier werden kann.

Vielleicht werden wir uns zukünftig mal um diese Person kümmern müssen, vielleicht findet sich hier bald ein Beitrag über den Herrn. Wir hoffen natürlich, dass es dabei dann nicht um ein schmuddeliges Thema im Zusammenhang mit Kindern gehen wird, obwohl …

Sind Tanja Kaschel und Jessica Radtke die „Ja“-Sager der deutschen Justiz?

Tanja Kaschel und Jessica Radtke sind, bzw. waren Schöffen beim Landgericht Essen. Sie waren Schöffen auch im Berufungsverfahren unseres ehemaligen Vereinsvorsitzenden beim Landgericht Essen.

Gemeinsam mit Richterin Postert verurteilten sie Herrn Schreiber zu einer Geldstrafe zu 800 Euro (80 Tagessätze a 10 Euro) wegen angeblicher Beleidigung, die es aber tatsächlich niemals gab, weil sowohl die unfähige Richterin, als auch die Schöffen Tanja Kaschel und Jessica Radtke den Unterschied zwischen Beleidigung und Satire offenbar nicht kennen.

Bei dem Strafvorwurf der Beleidigung handelt es sich nicht um ein Offizialdelikt. Das bedeutet, der Staat, bzw. die Staatsanwaltschaft ist nicht berechtigt einen evtl. Täter strafrechtlich anzuklagen, wenn es nicht ausdrücklich einen Strafantrag einer beleidigten Person gibt.

Einen Strafantrag einer anzeigeberechtigten Person gab es aber nicht. Der Direktor des Amtsgericht hatte zwar Strafantrag gestellt, weil er angeblich der Dienstvorgesetzte der Richter des Amtsgericht Gelsenkirchen sei, aber das ist er nicht. Anzeigeberechtigt wäre dagegen der Präsident/die Präsidentin des zuständigen Landgerichts Essen. Von dieser Seite gab es aber niemals eine Anzeige und schon gar nicht den notwendigen Strafantrag. Das interessierte aber weder die Richterin Postert, noch die beiden Schöffinen Tanja Kaschel und Jessica Radtke.

Das Oberlandesgericht Hamm hat inzwischen das Urteil des Amtsgericht Essen und des Landgerichts Essen wieder aufgehoben, und dabei festgestellt, dass noch nicht einmal festgestellt wurde, dass unser Herr Schreiber tatsächlich der Autor des Beitrags war, denn es ist bekannt, dass auf dem alten, und auch auf dem neuen Blog des BdF, jedes Mitglied des Vereins Beiträge veröffentlichen kann. Auch Herr Schreiber, der inzwischen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr der Vorsitzendes des Vereins ist, kann hier aber noch immer Beiträge veröffentlichen, wenn er das möchte.

Der Richterin Postert, und die Schöffen Tanja Kaschel und Jessica Radtke hat das aber nicht interessiert. Auch ohne festgestellte Täterschaft verurteilten die 3 Weiber Herrn Schreiber.

Das OLG Hamm stellte auch noch einen vierten Fehler des Landgerichts Essen fest.

Mit Begriffen wie VOLLJURISTEN, bzw. z. B. einem Gedicht wie:

Trinkt Wein und Schnaps, sauft Bier in Kisten,

denn schließlich seid ihr Volljuristen.

.kann man nicht die Richter des Amtsgericht Gelsenkirchen beleidigen.

Die Kantine des Justizzentrums Gelsenkirchen wird nicht nur von Richtern des Amtsgericht Gelsenkirchen genutzt, sondern auch von Richtern des dortigen Arbeitsgerichts Gelsenkirchen und des Sozialgerichts Gelsenkirchen, außerdem auch von Rechtsanwälten und Staatsanwälten. Damit schließt das die ausschließliche Beleidigung der Amtsrichter aus. Auch das interessierte weder die unfähige Richterin Postert, noch die beiden Ja-Sager Tanja Kaschel und Jessica Radtke.

Es ist natürlich nicht die Aufgabe  der Schöffen jeden Blödsinn der Richter abzunicken, und unqualifiziert Schwachsinnsurteile der Richter zuzustimmen. Im Gegenteil, Kritik aus ausdrücklich vorgesehen. Hier hat also nicht nur das Amtsgericht Essen und Richterin Postert ein Totalversagen hingelegt, sondern auch die beiden Schöffinnen Tanja Kaschel und Jessica Radtke.

Wenn sie nicht in der Lage sind ihre Aufgabe vernünftig zu machen, dann sollten sie das einfach lassen, als Fehlurteile zu produzieren.

Tanja Kaschel ist übrigens beim Kreisverband der CDU in Ennepe-Ruhr bzw. Sprockhövel aktiv. Wenn sie dort so begrenzte Fähigkeiten an den Tag legt, wie beim LG-Essen,  dann erklärt das sicherlich, warum ich nicht mehr in dieser Partei aktiv bin, und diese Partei auch nicht mehr wähle. Hier findet man mehr über diese Frau.

https://www.cdu-ennepe-ruhr.de/personen/tanja-kaschel

 

 

Und wenn man sich dieses Profil ansieht, dann versteht man vielleicht, dass sie noch öfters nur als „Ja“-Sagerin unterwegs sein kann. Vorsorglich noch der Hinweis, dass das Bild nur verlinkt wurde, und damit keine Persönlichkeitsverletzung oder Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Hier gibt es mehr zu diesem Verfahren

Der Direktor des AG Gelsenkirchen scheitert mit Strafantrag gegen mich.

 

und hier

SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim OLG Hamm.

Unser Ehrenopa hat mal wieder gewonnen.

Der alte Mann, Ehrenvorsitzende und Gründungsmitglied des BdF hat mal wieder gewonnen.

  1. Der Direktor des AG Gelsenkirchen hat Strafantrag gegen Herrn Schreiber gestellt, weil der angeblich das Amtsgericht beleidigt hätte.
  2. Die Staatsanwaltschaft hat natürlich wieder sofort Anklage wegen Beleidigung gestellt.
  3. Das Amtsgericht Essen hat dann Opi zu 80 Tagen a 10 € verurteilt.
  4. Das Landgericht Essen hat in der Berufung das Urteil des AG übernommen.
  5. Die Revision gegen das Urteil war dann beim OLG Hamm erfolgreich, weil
    5.1 Es keinen gültigen Strafantrag gab, da der Direktor des AG nicht berechtigt war überhaupt Strafantrag für das AG Gelsenkirchen zu stellen.
    5.2 Es gab keine Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen.
    5.3 Es gab generell keine Beleidigung, weil es sich bei dem betreffenden Beitrag um Satire handelte, wie Herr Schreiber das schon immer behauptet hatte.
    5.4 Es keinen Beweis für die Täterschaft von Herrn Schreiber gab. Immerhin hätte auch ich den Beitrag geschrieben haben können, oder jedes andere Vereinsmitglied.

    Der BdF und seine Mitglieder gratulieren.

    Hier gibt es Beiträge zu diesem Verfahren und den Beschluss des OLG

Der Direktor des AG Gelsenkirchen scheitert mit Strafantrag gegen mich.

hier auch

SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim OLG Hamm.

und hier auch noch.

Postert, wer hat bloß diese Frau zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht gemacht?

SONDERANGEBOT: LIDL-Fruchtzwerge

Dieses LIDL-Sonderangebot hat uns wieder überzeugt. Damit hat sich LIDL mal wieder selbst übertroffen.

Schon vor ca. einem Jahr waren wir erstaunt, als uns LIDL ein echtes Schnäppchen präsentierte. Die Flasche Essig gab es damals im Sonderangebot für stolze 0,01 € weniger als sonst. Da musste man einfach zugreifen, oder?

Aber wird man dieses Angebot noch übertrumpfen können?

LIDL schaffte das jetzt locker.

Im Angebot FRUCHTZWERGE. Die wurden jetzt zum sensationellen Sonderpreis von nur 1,99 € angeboten. Das waren glatte 0,00 € billiger als zum Normalpreis. Geht doch, oder?

Bei so einer toller Ersparnis konnten wir natürlich nicht NEIN sagen. Wir haben sofort zugegriffen. Entsprechend der Einsparung haben wir 0 Packungen nicht gekauft.

NETTO geht da einen anderen Weg. Dort wurde ein Artikel angeboten. Ich glaube es war FANTA.  Im Angebot wurden kostenlos 25 % mehr Inhalt angeboten. Also 1,25 Liter statt 1 Liter. Dumm nur, dass es beide Größen im Geschäft gab.

Die Literflasche kostete 0,79 €, und die 1,25 Liter kosteten 0,89 €. Damit waren die kostenlosen 0,25 Liter mehr 0,10 € teurer.

Artemisia und der/die Trottel-in

Im Allgemeinen wird hier das Gendern abgelehnt. In diesem Beitrag jedoch nicht, weil es sich gerade hier zeigt, wie dümmlich das Gendern ist.

Die österreichische Zeitung DER STANDARD berichtete am, 12. Juni 2022 unter der Überschrift

Die Adlerin und der Trottel

über Artemisia , die Adlerin aus dem Burgenland. Schon beim Wort Adlerin wird es meinem Rechtschreibprogramm übel, und es zeigt das Wort als fehlerhaft an.

Bei Artemisia  handelt es sich also um einen weiblichen Adler, der wahrscheinlich, oder sogar höchstwahrscheinlich von einer Jägerin oder Jäger, oder einer Wilderin oder Wilderer verletzt wurde, und eingeschläfert werden musste.

Ohne dem Gendern wäre dieser Absatz deutlich kürzer gewesen, vermutlich ohne dabei wesentliche Informationen zu verschweigen.

Bei Artemisia  handelt es sich also um einen weiblichen Adler, der wahrscheinlich, oder sogar höchstwahrscheinlich von einem Jäger, oder einem Wilderer verletzt wurde, und eingeschläfert werden musste.

Man sieht, man kommt mit einem Dreizeiler aus, und benötigt eben keine weitere Zeile mehr, und lässt sich auch leichter lesen und verstehen.

Eine weitere Frage ergibt sich für mich. Angenommen, der Adler wurde tatsächlich Opfer eines Jägers oder Wilderes, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Person weiblich war?

Weiterlesen „Artemisia und der/die Trottel-in“

Endlich, mein Urteil ist da.

Ich hatte ja am 29.4.2022, mal wieder eine Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Gelsenkirchen. Zunächst gab es in diesem Fall gleich Strafbefehle.

Im ersten Strafbefehl wurde noch behauptet, dass ich am 22.8.2019 in Gelsenkirchen eine Straftat begangen habe, weil ich am 17.3.2021 eine (vermeintliche) Straftat bei der Polizei aufgegeben habe.

Toller Trick, und die Richterin unterzeichnet auch noch diesen Schwachsinn.

Denken und Lesen ist wohl nicht jedermanns -innens Sache.

Natürlich musste dieser Schwachsinn wieder aufgehoben werden.  Nach meinem Einspruch schrieb die Richterin an die Staatsanwaltschaft, dass man diesen Strafbefehl zurückziehen müsse. Damit bleibt aber ungeklärt, warum sie so einen Mist überhaupt unterzeichnet hat.

Weiterlesen „Endlich, mein Urteil ist da.“

Das Urteil ist da

Herr Schreiber hat uns mitgeteilt, dass er sein Urteil endlich erhalten hat. Unklar ist, wann er es bekommen hat. Herr Schreiber hat es am 9.6.2022 im Briefkasten gefunden, aber als Zustelldatum ist der 8.6.2022 angegeben.

Wir hatten ja über die eigentliche Verhandlung hier noch nichts geschrieben, obwohl wir natürlich Informationen von Herrn Schreiber erhalten hatten. Herr Schreiber und wir hatten uns entschlossen über die Verhandlung erst zu berichten, wenn das Urteil vorliegt, weil wir wissen, dass die Damen und Herren vom Amtsgericht Gelsenkirchen, die hier natürlich niemals mitlesen, wie uns berichtet wurde, komischerweise äußerst informiert sind, über das, was hier geschrieben wird.

Gegen die Richterin, Herr Schreiber nennt sie gerne Richterin Lump, eine Kurzform ihres Namens, gab es einen Befangenheitsantrag, den sie selbst abgelehnt hat, was in Deutschland wohl möglich sein soll. Das Urteil zeigt dann nochmal, dass der Befangenheitsantrag wohl berechtigt war.

In der mündlichen Verhandlung soll die Richterin behauptet haben, dass Herr Schreiber lt. Bundeszentralregisterauszug vom Amtsgericht Essen wegen Beleidigung verurteilt worden wäre.

Von so einem Eintrag war und ist Herrn Schreiber aber nichts bekannt. Es gibt bisher keine rechtskräftige Verurteilung durch irgendein Amtsgericht, auch nicht vom Amtsgericht Essen. Das war der Richterin anscheinend auch bekannt, denn dann hätte sie das in ihrer mündlichen Urteilsverkündung, als strafverschärfend erwähnen müssen. Lt. Herrn Schreiber hat sie dies aber nicht getan.

Außerdem steht in der schriftlichen Urteilsbegründung etwas ganz anderes, wie wir uns überzeugen konnten. Haben wir es also hier mit einer bewusst lügenden Richterin zu tun, die dann tatsächlich wegen Befangenheit abgelehnt gehört?

Herr Schreiber wird dazu hier heute noch etwas persönlich veröffentlichen, schließlich war er ja bei der Gerichtsverhandlung anwesend.

Vier Jahre nach Angela Masch

Am 8.6.218 starb Angela Masch in ihrer Wohnung in Weyhe. Vier Jahre ist das also schon her. Sie und ihre Aktivitäten für vom Jugendamt geschädigte Eltern und Kinder waren weit über Niedersachsen bekannt.

Bei Antonya, Dave und Pia, sowie Tobias und vielen weiteren geschädigten Kindern und Eltern war sie aktiv, und hat auch persönliche Hetze und Verfolgung ertragen und sich von ihrem Einsatz nicht abbringen lassen.

Wer mit Angela Masch zu tun hatte, wird sie nicht vergessen haben. Der BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN hat sie auch nicht vergessen.

Für Angela Masch war Dave ein besonderer Fall, bzw. ein besonderes Kind. Kurz nach dem Tod von Angela Masch gelang es Dave erneut sich von seiner Zwangsunterbringung im Heim zu befreien. Zwar wurde er nochmal erneut in Sachsen aufgegriffen, aber diese Zwangsmaßnahme hat Dave nach nur wenigen Stunden wieder beenden können. Vorsorglich verließ er das Land, was nicht für Kinderfreundlichkeit bekannt ist. Inzwischen ist Dave lange volljährig und hat zwischenzeitlich sogar wieder einige Zeit in Deutschland gelebt.

Letztendlich wurde Dave noch zu einem Erfolgsfall, an dem Angela maßgeblich beteiligt war.

Rollstuhlfahrer von unfreundlichem Busfahrer in Neheim aus dem Bus geworfen.

Hier wird ein Fahrgast und ein Rollstuhlfahrer sowie seine Begleitperson aus dem Bus geworfen. Verantwortlich für die Aktion ist der Busfahrer, die anwesende Polizei kann da nicht viel machen, denn die hat nur das Hausrecht durchzusetzen, das der Busfahrer hat.
Das Video zeigt nicht den Beginn der Auseinandersetzung, und endet nach 6 Minuten, ohne dass der Bus abgefahren wäre. Das Ende wird somit auch nicht gezeigt.
Zusammen mit dem Rollstuhlfahrer und seine Begleitperson musste auch noch ein weiterer Fahrgast den Bus verlassen, weil er sich über den Busfahrer aufgeregt hatte. Weitere Fahrgäste verließen aus Protest den Bus.
Lt. Recherche hat der Busfahrer zunächst die Tür nicht geöffnet, und sich dann beschwert, weil der Rollstuhlfahrer und die Begleitperson keine Maske trugen, bzw. bei sich hatten. Angeblich wollten andere Fahrgäste den zwei eine Maske geben, was der Busfahrer aber untersagt haben soll. Mit welchem Recht eigentlich?
Betrieben wird die Linie von der RLG (Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH). Diese soll sogar mitgeteilt haben, dass die Busfahrer Masken bei sich haben, um Fahrgästen ohne Maske auszuhelfen. Demnach hätte es keinen berechtigten Grund gegeben, um die Fahrgäste aus dem Bus zu werden. Das muss Konsequenzen für den Busfahrer haben.
Die Zivilcourage der Fahrgäste ist besonders erwähnenswert.

Am Dienstag ging es weiter, wie in der letzten Woche.

In der letzten Woche hat sich die Bahn nicht gerade von der besten Seite gezeigt. An drei Tagen hintereinander gab es Probleme.

Siehe hier:

Video über (versuchte) Bahnfahrten

 

Und in dieser Woche ging es so weiter. Weil es in der letzten Woche so viel Probleme gab, entschied ich mich, mit der Straßenbahn nach Essen zu fahren. Ich fuhr mit der 107 nach Essen, aber auch das war keineswegs unproblematisch. Die von der EVAG/RUHRBAHN eingesetzten Straßenbahnen sind nicht sehr alt, deswegen ist es mehr als erstaunlich, dass die meisten eingesetzten Fahrzeuge keine ausklappbare Rampe als Einstiegshilfe für Rollstühle haben. Die Straßenbahnen ohne Rampe sind auch nicht mit einem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet. Nur ein Kinderwagensymbol findet man an den Fahrzeugen. Auch ein gekennzeichneter Rollstuhlplatz ist nicht vorhanden. Dennoch ist es an manchen Haltestellen durchaus möglich, an einigen Haltestellen mit dem Rollstuhl reinzufahren.

In Gelsenkirchen klappt das natürlich an den unterirdischen Haltestellen, sowie am Musiktheater, und einigermaßen an der Haltestelle Fürstinnenstr. Zumindest klappte das in der Vergangenheit mehrfach mit meinen früheren Rollstühlen.

Am Dienstag klappte das leider nicht so gut. Das Problem ist u.a. der verdammt schmale Bahnsteig. Es ist da kaum möglich, mit dem Elektrorollstuhl zu rangieren. Ich habe es trotzdem geschafft, aber beim Einfahren in die Bahn gab es massive Probleme. Es gibt einen Höhenunterschied, der die Einfahrt erschwert. Am Dienstag gelang es mir zwar, mit den größeren Vorderrädern in die Bahn zu fahren, aber die beiden kleineren, lenkbaren Hinterräder blieben zwischen der Bahn und dem Bahnsteig hängen. Die Straßenbahnfahrerin war keine große Hilfe, die kam nur zum Meckern, dabei kann ich bestimmt nichts dafür, dass die EVAG/RUHRBAHN solche blöden Fahrzeuge gekauft hat.

Eine andere Frau hatte versucht, mir zu helfen, aber zunächst klappte das nicht. Ein Elektrorollstuhl hat ein Problem. Da es keine Gangschaltung gibt, hat der Rollstuhl die meiste Kraft, wenn er schnell fährt. Mithilfe der Frau fuhr ich also mit hoher Geschwindigkeit in die Bahn, schaffte es aber dadurch nicht, rechteckig wieder abzubremsen, Ich fuhr also mit dem Rollstuhl gegen die Tür auf der anderen Seite.

Danach schaffte ich es aber ohne weitere Probleme zum Hauptbahnhof Essen.

Führ den Rückweg nutzte ich dann aber doch wieder lieber die Bahn. Ich versuchte mal wieder mit dem RE42 nach Gelsenkirchen zu fahren. Auf Gleis 10 wartete ich auf den Zug. Als dieser einfuhr, schaltete ich, wie üblich, die Warnblinkanlage vom Rollstuhl ein, und gab mit Handzeichen zu erkennen, dass ich mitwill. Ich denke, dass er das auch so erkannt hatte, denn der Zugbegleiter stieg aus dem vorderen Zug aus, und winkte mich nach vorne. Ich fuhr also zum Behindertenabteil des vorderen Zugteils. Zunächst stiegen die Fahrgäste aus. Dann stiegen die Fahrgäste ein. Danach stieg der Zugbegleiter ein, und öffnete den Schrank der Rampe. Er hatte aber vergessen, die Tür mit seinem Schlüssel zu blockieren.  Während er den Schrank für die Rampe öffnete, schloss sich die Tür des Wagons, und der Zug fuhr ohne mich ab. Das war es dann mal wieder.

Ich durfte nun 20 Minuten auf den RE2 warten, der auch nach Gelsenkirchen fuhr. Ich habe mir aber jetzt Hilfe von der Bahn kommen lassen. Die Frau hatte einen Blinden, und ihre Begleiterin auf Gleis 10 begleitet. Die hatte man wohl auch zurückgelassen, wie ich erfahren hatte. Ich hatte der Bahnmitarbeiterin empfohlen, dass sie sich vor dem Zug auf die Gleise legen soll, damit der Zug nicht wieder ohne mich abfährt. Das hat sie natürlich nicht gemacht, aber immerhin klappte jetzt der Einstieg ohne Probleme.

Im Zug habe ich dann den beiden Zugbegleitern gesagt, dass sie in Gelsenkirchen anrufen sollen, um Bescheid zusagen, dass ein Rollstuhl kommt, weil ich Gelsenkirchen schon seit Wochen der Aufzug kaputt ist. Der Bahnmitarbeiter hat mich dann dort empfangen, und mir die Tür zur Rampe geöffnet, und mich runtergebracht.

Ich bin ja ein geduldiger Mensch, aber langsam wird es nervig. Irgendwann könnte mal wieder was ohne Problem klappen. Ich finde, es wird Zeit, oder?

 

Wieder da

Gestern hatte ich meine letzte Untersuchung im Krankenhaus. Eine Echokardiografie, also Herzecho, bzw. Herzultraschall wurde gemacht. Die reine Untersuchung dauerte nur 10 Minuten. Dafür hat sich die Entlassung von Freitag auf Dienstag verschoben.

Auch ohne diese letzte Untersuchung hätte ich das Krankenhaus am Dienstag entlassen, denn die letzten Tage gingen gar nicht.

Ich war schon öfters in diesem Krankenhaus, zuletzt mit meinem Oberschenkelhalsbruch im Oktober 2020, aber so wie in diesem Jahr habe ich das Krankenhaus noch nie erlebt.

Für mich hat es sich mal wieder bestätigt, Corona kann keine Lungenkrankheit sein, Corona, das muss eine Hirnkrankheit sein, anders ist das für mich nicht mehr erklärbar.

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SCHREIBER: Auch am Montag weder eine Untersuchung noch eine Entlassung

Jetzt wird es langsam komisch. Herr Schreiber berichtet uns, dass auch heute am Montag die geplante Untersuchung erneut nicht stattfand, und sich daher die Entlassung weiter verzögert.

Jetzt soll die Entlassung am Dienstag stattfinden. Nach seiner Entlassung wird Herr Schreiber persönlich über seinen Aufenthalt berichten.

SCHREIBER: Entlassung verzögert sich weiter.

Im Rahmen einer stationären Untersuchung wurde bei unserem ehemaligen Vereinsvorsitzenden festgestellt, dass der Blutdruck und die Blutwerte zu wünschen übrig lassen. Aus diesem Grund soll eine weitere Untersuchung durchgeführt werden.

Die geplante Entlassung verschiebt sich dadurch von Freitag auf Samstag.

Allerdings hat Herr Schreiber heute mitgeteilt, dass es eine weitere Verschiebung gibt, da die geplante Untersuchung am Freitag nicht durchgeführt wurde. Jetzt soll diese am Montag gemacht werden. Damit kann die Entlassung auch erst am Montag stattfinden.

SCHREIBER: Polyp entfernt

Bei der Darmspiegelung wurde ein Polyp entfernt, das hatte er aber erwartet. Jetzt wird der Polyp noch untersucht, denn es wäre auch möglich, dass der bösartig ist, was aber nicht erwartet wird.

Die Entlassung war zunächst für Freitag erwartet, wurde aber wegen des schlechten Blutdrucks/Blutwerten aus Samstag verschoben, weil am Freitag noch eine zusätzliche Untersuchung gemacht werden soll.

SCHREIBER: Blutdruck zu hoch

Wie angekündigt wird unser Ehrenvorsitzender seit heute stationär im Krankenhaus behandelt. Bei einer ersten Untersuchung wurde festgestellt, dass der Blutdruck deutlich zu hoch ist, und behandelt werden muss.

Morgen geht es dann mit weiteren Untersuchungen weiter. Am Freitag sollte Herr Schreiber ursprünglich wieder entlassen werden, das könnte sich aber schon jetzt verschieben, weil weder das Blutbild, noch der Blutdruck optimal ist.

So funktioniert Demokratie, am Beispiel der Grünen.

Am 15.5.2022 fanden in NRW Landtagswahlen statt.

DIE GRÜNEN erreichten bei dieser Wahl 18 Prozent.

Bei der Landtagswahl am 14. Mai 2017 betrug das Wahlergebnis nur 6 %.

Da fragt sich mancher, wie eigentlich Demokratie funktioniert. Wie kann eine Partei, wie DIE GRÜNEN, in 5 Jahren ihr Ergebnis verdreifachen?

Das ist eigentlich ganz einfach. Man muss sich nur mal folgendes ansehen.

 

SUPER E10 DIESEL
14.5.2017 1,376 1,356 1,153
15.5.2022 2,106 2,048 1,968
UNTERSCHIED + 0,730 + 0,692 + 0,815
UNTERSCHIED % > 50 % > 50 % > 70 %

Zwischen den letzten beiden Landtagswahlen sind also die Spritpreise um mehr als 50 %, bzw. über 70 % beim Diesel gestiegen. Haben uns DIE GRÜNEN das nicht immer versprochen? Da kriegt man doch Lust, diese Partei zu wählen, oder nicht?

Wenn eine Partei mal Wort hält, muss man das dann nicht honorieren?

Bisher ist der Preis NUR um mehr als 50/70 % gestiegen, die Partei hat aber einen Zuwachs von 200 % hingelegt. Da weiß man doch, wohin der Spritpreis noch gehen soll.

Diese Partei ist doch eine echte Bereicherung. Die hat Potenzial und bietet dem Bürger eine Menge. Z. B. musste der Bürger 2017 noch mindestens 4 Liter Diesel im Reservekanister transportieren, wenn er für 5 Euro Diesel gekauft hatte. Heute sind das mal gerade noch ca. 2,5 Liter. Das macht das Leben deutlich leichter.

Ich werde demnächst sicherlich auch DIE GRÜNEN wählen, oder soll man sich gleich er….?

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