Information und Technik: Es gibt viel zu sehen

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Hallo, INFORMATION UND TECHNIK, es gibt viel zu sehen, denn Herr Schreiber wird weitermachen.

Übrigens, bei der Kundgebung vor dem Landgericht kam ein Justizwachmann, und soll Herrn Schreiber gefragt haben, ob er eine Genehmigung habe.

Ja, hat er. Das nennt sich Grundgesetz.

AG GELSENKIRCHEN: Klageerzwingungsverfahren gegen Amtsrichterin eingereicht.

Gegen eine Richterin des Amtsgerichts Gelsenkirchen wurde 2021 Strafantrag wegen Rechtsbeugung gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren natürlich eingestellt. Kein Wunder, schließlich hatten sie es ja noch mit einem außergewöhnlichen Fall zu tun, weil ein Bürger im Februar 2021 eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft haben soll, soll das eine Straftat im August 2019 gewesen sein.

Echt jetzt, das hat die Staatsanwaltschaft wirklich so behauptet, aber gegen die Richterin wollte man nicht vorgehen. Das Verfahren gegen die Richterin hat man eingestellt.

Dagegen wurde Beschwerde eingelegt. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm hat die Ermittlungen wieder eingestellt. Aus diesem Grund wurde jetzt am 18.2.2022 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Klageerzwingungsverfahren) gestellt. Jetzt wird es eng für die Richterin und das Amtsgericht Gelsenkirchen.

ABSCHMINKMILCH

Liebe Gemeinde, Danke für euer Interesse, aber dazu ist ja ein Verein auch da. Danken möchte ich auch dem ADMIN, und hoffe, dass es Recht ist, wenn ich dich so nenne, und nicht deinen richtigen Namen erwähne. Auch in der Schweiz wird man ruhiger leben können, wenn dein Name nicht genannt wird.

Du schreibst im Moment so fleißig Beiträge über meine Aktivitäten, was es mir erlaubt mich mehr meinen anderen Aktivitäten zu widmen. Eines hast du aber bisher nicht erwähnt. Die Abschminkmilch.

Es gab da mal eine Richterin, ich weiß nicht genau wer das war, meine aber, es könnte genau die Richterin gewesen sein, die mich aktuell versucht auf den Arm zunehmen. Ich weiß auch nicht mehr, um welches meiner zahlreichen Strafverfahren es sich gehandelt hatte.

Einige Tage vor dem Verhandlungstag kaufte ich bei SCHLECKER, eine kleine Flasche Abschminkmilch, steckte die in einen großen Briefumschlag mit Aktenzeichen, und warf das Ganze in den Briefkasten. Dazu einen Brief mit dem Hinweis, an die Richterin:

Wenn sie glauben, dass sie mich verurteilen können,

können sie sich das schonmal abschminken.

Das Verfahren habe ich natürlich gewonnen, und die Abschminkmilch gab es auch zurück, denn die Richterin durfte mein Geschenk leider nicht annehmen.

Vielleicht solltest du das mal in den nächsten Beiträgen über mich erwähnen.

PS. Ab Montag findet wieder unser Stammtisch statt.

FREMDBEITRAG: Thomas Meuter – das lange Warten und erste Erfolge

Nach seiner gescheiterten Flucht ins europäische Ausland verbüßt Thomas Meuter nun bereits seit April 2021 seine Haftstrafe im geschlossenen Vollzug der JVA Rheinbach. Über die Verfassungsbeschwerde vom 20. März 2020 gegen das Urteil wurde erwartungsgemäß noch nicht entschieden. Ein Bundesverfassungsgericht, das die Aufhebung unserer grundrechtlich garantierten Freiheiten im Rahmen der Corona-Pandemie völlig bedenkenlos mitträgt, wird sich wohl kaum für einen als Bauernopfer für den angesehenen ehemaligen Bundestagsabgeordneten Karl Lamers zu Unrecht verurteilten angeblichen Verräter von Staatsgeheimnissen einsetzen. Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland steht immer über unbedeutenden Einzelschicksalen, die nur dann berücksichtigt werden, wenn sie einen Beitrag leisten können zur staatlichen Propaganda zwecks Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen in anderen Teilen der Welt.

(…weiterlesen…)

https://unrechtsverfahren.wordpress.com/2022/02/27/thomas-meuter-das-lange-warten-und-erste-erfolge/

Wer hat denn das Justizministerium geweckt?

Seitdem unser ehemaliger Vorsitzender wieder mit seiner Lautsprecheranlage durch Deutschland zieht, ist das Justizministerium wohl geweckt worden. Hier allein die Zugriffe von heute aus Düsseldorf.

  1. Märt
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Die anderen Zugriffe wurden hier entfernt. Soweit bekannt ist, oder war Herr Schreiber auch heute wieder unterwegs, und von gestern sollen auch noch Videos kommen.

Hier ein erstes Video vom 3.3.2020 vor dem Landgericht Essen. Es wird wahrscheinlich gegen 19 Uhr verfügbar sein.

Und vom selben Tag noch das Video vor der Staatsanwaltschaft Essen.

Das Video wird wahrscheinlich ab 4.2.2022 um 23 Uhr verfügbar sein. Herr Schreiber hat schon mitgeteilt, dass er so weitermachen wird.

 

Erneute Kundgebung von Herrn Schreiber vor dem AG Gelsenkirchen

Herr Schreiber, unser ehemaliger Vorsitzender, bekam im Februar 2022 vom Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder einen Strafbefehl. Am 4.2.2022 wurde gegen den schwachsinnigen Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Schon einige Tage später kam die Ladung zur Gerichtsverhandlung. Am Freitag, dem 11.3.2022 sollte die Verhandlung beginnen. Man sind die flott.

Es gibt hier einen Beitrag über den Hintergrund des Strafverfahrens.

Man kann wegen einer (angeblichen) Straftat nicht zweimal angeklagt, verurteilt, verfolgt werden? Beim AG Gelsenkirchen geht alles!

Der Beitrag ist länger, deshalb hier eine Kurzfassung.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen stammte aus 2019. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen Herrn Schreiber ermittelt. Die angebliche Straftat müsste demnach 2019, oder früher begangen worden sein. In dem Strafbefehl behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Obwohl dies zum Aktenzeichen aus 2019 passen könnte, passte es gar nicht zum angeblichen Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft meinte, dass im Februar 2021 bei Ebay eine Atemschutzmaske gekauft und bezahlt worden wäre.

Das sind nur 3 Fehler. Zunächst kann ein evtl. Kauf im Februar 2021 keine Straftat 2019 gewesen sein, oder lebt die Staatsanwaltschaft Essen in einem Paralleluniversum?

Außerdem wurde zu keinem Zeitpunkt eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft, sondern eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät bei Ebay-Kleinanzeigen. 

Drei Wochen nach der Bezahlung war die Maske noch immer nicht geliefert. Obwohl die Ware mit DHL als Paket, also versichert und mit Sendungsnummer, verschickt werden sollte, konnte der Verkäufer nichts über den Verbleib der Ware sagen, und auch keine Sendungsnummer mitteilen, unverschämt wurde der Verkäufer dann auch noch. Nach ca. drei Wochen wurde dann Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt, und zwar im März 2021.  Auch das kann also niemals eine Straftat 2019 gewesen sein.

Der Verkäufer behauptet später, dass das Päckchen zu ihm zurückgekommen wäre. Das war im März 2021. Jetzt haben wir März 2022. Der Verkäufer hatte also inzwischen ein ganzes Jahr Zeit, die Ware wieder an den Käufer zu schicken, was nicht geschah. Es ist also der Verkäufer der hier eine Straftat begangen hat. Der Straftatbestand der Untreue wurde vom Verkäufer erfüllt, denn er hält die Ware eindeutig rechtswidrig zurück.

Eine Richterin, die solch einen schwachsinnigen Strafbefehl auch noch unterzeichnet, hat eindeutig eine rote Linie überschritten. Herr Schreiber lehnt diese Richterin wegen Befangenheit ab. Das hat er ihr auch mitgeteilt, aber ihr die Möglichkeit der Selbstablehnung gegeben.

Möglicherweise ist das der Grund, warum der Termin am 11.3.2022 beim AG Gelsenkirchen aufgehoben worden sein soll.

Inzwischen teilt das AG mit, dass die Staatsanwaltschaft Essen den ersten Strafbefehl vom 25.1.2022 zurückgezogen hat. Gleichzeitig wurde aber ein neuer Strafbefehl beantragt und erlassen, wieder mit dem alten Aktenzeichen aus 2019. Es wird aber nicht mehr behauptet, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Da ist man offenbar flexibel.

Auch die telefonisch mitgeteilte Aufhebung des Termins am 11.3.2022 wurde nicht schriftlich bestätigt.

Herr Schreiber hat uns ein Video geschickt, und mitgeteilt, dass er weitermachen wird. Hier das Video

Weitere Videos sollen folgen.

Man kann wegen einer (angeblichen) Straftat nicht zweimal angeklagt, verurteilt, verfolgt werden? Beim AG Gelsenkirchen geht alles!

Wir haben gute Nachrichten, denn wir können jetzt den vielleicht blödesten Strafbefehl Deutschlands veröffentlichen, weil Herr Schreiber heute eine Zustellurkunde vom Amtsgericht Gelsenkirchen bekam. Da waren 3 Seiten drin.

Auf der ersten Seite stand, dass der Strafbefehl vom 25.1.2022 zurückgenommen wurde. Das bedeutet, dass der zurückgenommene Strafbefehl nun veröffentlicht werden darf.

Das ist gut, denn damit kann man beweisen, wie unfähig die Justiz tatsächlich ist.

Es ist also tatsächlich so, dass wir ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2019 haben, die angebliche Straftat aber im März 2021 begangen worden sein sollte. Normalerweise ist so etwas gar nicht möglich, es sei denn, die Staatsanwaltschaft lebt in einer Parallelwelt.

Doch nicht nur das Aktenzeichen ist aus 2019, sondern auch der Tattag soll ja lt. Strafbefehl in 2019 gewesen sein. Am 22.8.2019 sollte Herr S. eine Straftat begangen haben, weil er im Februar 2021 etwas gekauft und bezahlt habe, und nach Nichtlieferung im März 2021 Strafantrag gestellt habe. Da müssen doch Irre am Werk gewesen sein.

Gegen den Strafbefehl wurde Rechtsmittel eingelegt, und es dauerte gar nicht lange, bis Herr S. eine Ladung zur Verhandlung bekam. Schon am 11.3.2021 sollte die Gerichtsverhandlung stattfinden.

Herr Schreiber wollte dann Akteneinsicht nehmen, und rief deshalb am 1.3.2022 beim Amtsgericht an. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass der Termin am 11.3.2022 wieder aufgehoben wurde.

Merkwürdig, die Aufhebung des Termins am 11.3.2022 wurde aber bisher nicht schriftlich bestätigt, auch nicht in den Schreiben, die Herr Schreiber heute erhalten hat.  Merkwürdig, oder ist man der Meinung, dass man den Termin nicht mehr extra aufgeben muss, wenn der Strafbefehl aufgehoben wurde?

Davon kann man nicht wirklich ausgehen, wenn man sich die restlichen Seiten ansieht.

Das erste Schreiben war also die Aufhebung des dämlichen Strafbefehls vom 25.1.2022.

Das zweite Schreiben war das Vorblatt zur Zustellurkunde.

Richtig interessant ist aber das 3. Schreiben, das man zurzeit aber leider nicht im Original veröffentlichen darf, denn das ist nun wirklich wieder unglaublich.

Die Überschrift lautet STRAFBEFEHL. Ja, da steht wirklich STRAFBEFEHL. Handelt es sich vielleicht um eine Kopie des Strafbefehls vom 25.1.2022? Wurde diese Kopie vielleicht nur mitgeschickt, um mitzuteilen, welcher Strafbefehl zurückgenommen wurde=

Das könnte man denken, aber so ist es nicht, denn es gibt einige Unterschiede zwischen dem ersten Strafbefehl und dem jetzigen.

Der erste Strafbefehl datierte vom 25.1.2022. Der neue Strafbefehl ist vom 25.2.2022. Das könnte man leicht verwechseln. Das Aktenzeichen der beiden Strafbefehle ist absolut identisch. Dies geht natürlich gar nicht. Wenn der Strafbefehl mit dem Aktenzeichen 313 Cs 23 Js 762/19 -17/22 zurückgenommen wird, dann kann man natürlich unter demselben Aktenzeichen  nicht wieder einen neuen Strafbefehl erlassen.

In dem neuen Strafbefehl wird nicht mehr behauptet, dass am 22.8.2019 eine Straftat begangen wurde, sondern jetzt soll es der 17.3.2021 gewesen sein. Flexibel sind die ja wirklich.

Es soll aber wieder eine Atemschutzmaske gewesen sein, und die soll auch wieder bei Ebay gekauft worden sein. Also die Unterschiede zwischen Ebay und Ebay-Kleinanzeigen, und den Unterschied zwischen einer angeblichen Atemschutzmaske und einer Maske für ein Schlafapnoegerät scheint man noch immer nicht zu kennen.

Es ist schon mehr als peinlich, dass man fast alle Fehler wiederholt hat.

Wieder wird von einer Atemschutzmaske gesprochen. Erneut wird behauptet, die Ware sei bei Ebay gekauft worden. Und wieder soll die angebliche Straftat 2019 begangen worden sein. Zwar wird nicht behauptet, dass der Tattag der 22.8.2019 gewesen wäre, aber das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen (23 Js 762/19) sagt noch immer, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen den Verdächtigen in dieser Straftat ermittelt.

Fast unglaublich, aber noch schlimmer ist, dass diese Richterin diesen Schwachsinn wieder unterzeichnet hat. Es stimmt übrigens nicht, dass die Richterin Lump heißt. Ihr Name ist schon etwas länger.

Was ist denn jetzt mit dem Verhandlungstermin am 11.3.2022, ist der aufgehoben, oder findet der jetzt doch statt? Es wurde ja bereits Rechtsmittel eingelegt. Zwar war das gegen den ersten Strafbefehl, und nicht etwa gegen den zweiten Strafbefehl, aber das Rechtsmittel wurde gegen das Aktenzeichen eingelegt, und beide Aktenzeichen sind bekanntlich identisch.

Video vom 3.3.2022 vor der Staatsanwaltschaft Essen

Am 3.3.2022 zog es Herrn Schreiber, wie angekündigt, vor das Landgericht Essen. Dort hat er am 10.3.2022 eine Gerichtsverhandlung beim LG. Da aber die Staatsanwaltschaft Essen, und das Amtsgericht Gelsenkirchen gerade versuchen Herrn Schreiber erneut ans Bein zu pinkeln, wird er laut vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen (1.3.), dem Justizministerium Düsseldorf (2.3..) und dem Landgericht Essen und der Staatsanwaltschaft Essen (3.3.)

Hier das Video vom 3.3.2022 vor der Staatsanwaltschaft Essen.

Video vom 3.3.2022 vor dem Landgericht Essen

Am 3.3.2022 zog es Herrn Schreiber, wie angekündigt, vor das Landgericht Essen. Dort hat er am 10.3.2022 eine Gerichtsverhandlung beim LG. Da aber die Staatsanwaltschaft Essen, und das Amtsgericht Gelsenkirchen gerade versuchen Herrn Schreiber erneut ans Bein zu pinkeln, wird er laut vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen (1.3.), dem Justizministerium Düsseldorf (2.3..) und dem Landgericht Essen und der Staatsanwaltschaft Essen (3.3.)

Hier das Video vom 3.3.2022 vor dem Landgericht Essen. (Verfügbar wahrscheinlich ab 19 Uhr)

Ein Tipp. Achtet bei diesem Video mal auf den Zeitraum zwischen 10:30 und 10:35.

 

Wieder aktiv

Am Dienstag wurde Herr Schreiber vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen laut. Davon gibt es ein Video.

Am Mittwoch (Aschermittwoch) zog es Herrn Schreiber nach Düsseldorf. Hier wurde er vor dem Justizministerium laut. Das Video laden wir zurzeit hoch. Herr Schreiber hat mitgeteilt, dass er heute auch wieder laut werden will. Das Landgericht und die Staatsanwaltschaft Essen soll heute sein Ziel sein. Auch dieses Video werden wir hier wieder hochladen.

Hier zunächst das Video vom Justizministerium Düsseldorf.

Kundgebung von Herrn Schreiber vor dem AG Gelsenkirchen

Herr Schreiber, unser ehemaliger Vorsitzender, bekam im Februar 2022 vom Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder einen Strafbefehl. Am 4.2.2022 wurde gegen den schwachsinnigen Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Schon einige Tage später kam die Ladung zur Gerichtsverhandlung. Am Freitag, dem 11.3.2022 sollte die Verhandlung beginnen. Man sind die flott.

Es gibt hier einen Beitrag über den Hintergrund des Strafverfahrens.

Wird die Klumpe eigentlich niemals schlau?

Der Beitrag ist länger, deshalb hier eine Kurzfassung.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen stammte aus 2019. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen Herrn Schreiber ermittelt. Die angebliche Straftat müsste demnach 2019, oder früher begangen worden sein. In dem Strafbefehl behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Obwohl dies zum Aktenzeichen aus 2019 passen könnte, passte es gar nicht zum angeblichen Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft meinte, dass im Februar 2021 bei Ebay eine Atemschutzmaske gekauft und bezahlt worden wäre.

Das sind nur 3 Fehler. Zunächst kann ein evtl. Kauf im Februar 2021 keine Straftat im August 2019 gewesen sein, oder lebt die Staatsanwaltschaft Essen in einem Paralleluniversum?

Außerdem wurde zu keinem Zeitpunkt eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft, sondern eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät bei Ebay-Kleinanzeigen. 

Drei Wochen nach der Bezahlung war die Maske noch immer nicht geliefert. Obwohl die Ware mit DHL als Paket, also versichert und mit Sendungsnummer, verschickt werden sollte, konnte der Verkäufer nichts über den Verbleib der Ware sagen, und auch keine Sendungsnummer mitteilen, unverschämt wurde der Verkäufer dann auch noch. Nach ca. drei Wochen wurde dann Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt, und zwar im März 2021.  Auch das kann also niemals eine Straftat im August 2019 gewesen sein.

Der Verkäufer behauptet später, dass das Päckchen zu ihm zurückgekommen wäre. Das war im März 2021. Jetzt haben wir März 2022. Der Verkäufer hatte also inzwischen ein ganzes Jahr Zeit, die Ware wieder an den Käufer zu schicken, was nicht geschah. Es ist also der Verkäufer der hier eine Straftat begangen hat. Der Straftatbestand der Untreue wurde vom Verkäufer erfüllt, denn er hält die Ware eindeutig rechtswidrig zurück. Allerdings wurde diese Straftat auch erst 2021 begangen, und nicht etwa 2019.

Eine Richterin, die solch einen schwachsinnigen Strafbefehl auch noch unterzeichnet, hat eindeutig eine rote Linie überschritten. Herr Schreiber lehnt diese Richterin wegen Befangenheit ab. Das hat er ihr auch mitgeteilt, aber ihr die Möglichkeit der Selbstablehnung gegeben.

Möglicherweise ist das der Grund, warum der Termin am 11.3.2022 beim AG Gelsenkirchen aufgehoben wurde.

Herr Schreiber hat uns ein Video geschickt. Am Dienstag war er vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen und hat dort ein Video von seiner Kundgebung gemacht. Hier das Ergebnis.

Weitere Videos sollen folgen.

AG GELSENKIRCHEN: Ganz schön eilig.

Anfang Februar bekam Herr Schreiber einen Strafbefehl vom Amtsgericht Gelsenkirchen. In diesem überaus schwachsinnigen Strafbefehl ging es darum, dass Herr Schreiber im August 2019 eine Straftat begangen haben soll, weil er im Februar 2020 etwas bei ebay-Kleinanzeigen gekauft hatte, und nachdem er dies bis heute nie erhalten hatte, im März 2021 Strafantrag gestellt hatte.

Die Logik dieses Strafbefehls hat sich bis heute niemand erschlossen.

Herr Schreiber hatte dann umgehend versucht, Rechtsmittel gegen den Strafbefehl einzulegen. Mehrere Faxversuche (ca. 6) wurden nicht vollständig übertragen, aus diesem Grund  wurde das Rechtsmittel von Herrn Schreiber  persönlich am Mittwoch, dem 9.2.2022 gegen 18:30 Uhr fristwahrend in den Briefkasten des AG eingeworfen.

Zusätzlich wurde noch ein weiteres Fac an das AG versendet, damit es auch einen Sendebericht als Beweis gibt. Offenbar kamen die deutlichen Worte an. Noch nie gab es so eine schnelle Reaktion des Gerichts. Am 17.2.2022 kam schon die Ladung zum Termin. Dieser soll am 11.3.2022 stattfinden.

Das dürfte wohl als gutes Zeichen zu sehen sein, denn es schlichtweg ausgeschlossen, dass der schwachsinnige Strafbefehl Bestand haben wird, das dürfte zwischenzeitlich auch dem bescheidensten Richter, auf das Gendern verzichten wir hier, klar geworden sein.

In der Hoffnung, dass wir, oder Herr Schreiber, aufhören weiter die Wahrheit über die Justiz zu berichten, ist man nun wohl bemüht jetzt schnell die Sache zu erledigen.

Fax an das AG Gelsenkirchen

Am 7.2.2020 habe ich Rechtsmittel gegen einen Strafbefehl einlegen wollen. Es gab mindestens 6 Versuche, das Rechtsmittel per Fax zu übersenden. Das Rechtsmittel wurde aber nie vollständig übertragen.

Am Mittwoch, dem 9.2.2022, wurde das Rechtsmittel gegen 18:30 Uhr persönlich in den Briefkasten des Amtsgericht Gelsenkirchen eingeworfen.

Es wäre ziemlich dumm darauf zu vertrauen, dass beim Amtsgericht alles ordnungsgemäß abläuft, deshalb wurde heute (14.2.2022) erneut Rechtsmittel gegen den Strafbefehl eingelegt, und erfolgreich per Fax übermittelt. Um 22:45 Uhr war die Übermittlung erfolgreich beendet.

Wird die Klumpe eigentlich niemals schlau?

Wie die meisten Leser wahrscheinlich wissen, bin ich nicht nur Gründungsmitglied des BdF, sondern war auch langjähriger Vorsitzender des Vereins. Auch der alte Blog, beamtendumm.wordpress.com, mit über 5000 Beiträgen, entstand damals unter meiner Federführung. 2021 gab es eine Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Essen. Zu diesem Termin war als Zeuge auch ein Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft geladen worden, der aussagte, der (alte) Blog habe bei der Justiz durchaus Gewicht gehabt. Ein Zeichen dafür, dass unsere Arbeit nicht völlig vergeblich war.

Wenn das Thema Justiz zur Sprache kam, dann ging es nicht selten um die beiden Amtsgerichte in Gelsenkirchen, sowie um die Staatsanwaltschaft Essen und auch um das Sozialgericht Gelsenkirchen. War ich zunächst ein Bürger wie jeder andere, also einer, von dem die Justiz anfangs geglaubt hatte, man könne mich verarschen, wie viele andere auch, so änderte sich dies mit der Zeit, als ich immer bekannter wurde.

Weiterlesen „Wird die Klumpe eigentlich niemals schlau?“

Satire, ein Hinweis an eine humorlose, sowie unfähige Justiz

WIKIPEDIA hat natürlich auch was zum Thema SATIRE veröffentlicht. Hier der entsprechende Beitrag.

Satire ist eine Kunstform, mit der Personen, Ereignisse oder Zustände kritisiert, verspottet oder angeprangert werden. Typische Stilmittel der Satire sind die Übertreibung als Überhöhung oder die Untertreibung als bewusste Bagatellisierung bis ins Lächerliche oder Absurde. Üblicherweise ist Satire eine Kritik von unten (Bürgerempfinden) gegen oben (Repräsentanz der Macht) vorzugsweise in den Feldern Politik, Gesellschaft, Wirtschaft oder Kultur.

Dass die Justiz im Allgemeinen ziemlich humorlos ist, und gerade dann weder Kritik noch Humor versteht, wenn es um die Justiz selber geht, ist bekannt. Leider kommt zum fehlenden Humor häufig auch noch Dummheit und Unfähigkeit dazu. Besonders bei den Amtsgerichten und auch beim Sozialgericht ist das zu bemerken.

Zum Glück scheint das bei den Landgerichten und beim Landessozialgericht deutlich besser zu sein. Trotzdem scheint es angebracht zu sein, das Thema Satire hier mal genauer zu thematisieren.

Grundsätzlich ist Satire erlaubt, und keine Straftat. WIKIPEDIA meint dazu:

Satire und Justiz

Kopfzeile der Satirezeitschrift Simplicissimus von 1906

Die Geschichte der rechtlichen Einschränkung von Satire ist bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die Geschichte der Zensur.

Seit 1854 existiert in Deutschland ein Presserecht, das im Prinzip die Pressefreiheit garantiert. Immer wieder wurde es durch gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt, zum Beispiel

  • durch das Sozialistengesetz von 1878 bis 1890,
  • durch die Lex Heinze ab 1900
  • und durch willkürliche konservative Rechtsprechung (siehe auch Richterrecht)

Diese betraf vor allem die Satirezeitschriften, die ab der Einführung des Presserechts wie Pilze aus dem Boden schossen. Jede ihrer Ausgaben wurde von der Staatsanwaltschaft auf Rechtsverstöße überprüft; Prozesse waren an der Tagesordnung. Üblich war bei den Zeitschriften deshalb ein Sitzredakteur, der im Falle einer Anklage ins Gefängnis ging, damit die Redaktion weiterhin arbeitsfähig war.

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die kritische politische Satire ganz aus der Öffentlichkeit verbannt (siehe auch Presse im Nationalsozialismus). Mittel dazu waren unter anderem das Schriftleitergesetz (verabschiedet am 4. Oktober 1933, in Kraft getreten am 1. Januar 1934), „Schwarze Listen“; außerdem wurden politisch Andersdenkende verfolgt, unter Druck gesetzt (Drohungen, z. B. Androhung von Gewalt), verfolgt, kriminalisiert und ihrer Freiheit beraubt (durch Gefängnisstrafen oder indem sie außerhalb des normalen Rechtssystems in „Schutzhaft“ genommen wurden – siehe auch Konzentrationslager#1933 bis 1935). Nicht wenige wurden auch ermordet. Ein bekanntes Beispiel: Erich Mühsam (1878–1934), er veröffentlichte 1931 bis 1933 unter dem Pseudonym „Tobias“ politisch-satirische Beiträge für den Ulk (die Wochenbeilage des Berliner Tageblatts), wurde kurz nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 von der SA verhaftet und am 10. Juli 1934 im KZ Oranienburg nach über 16-monatiger „Schutzhaft“ von SS-Männern ermordet.

 

Situation in Westdeutschland 1949–1990 und im wiedervereinigten Deutschland

Satire wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) geschützt. Diese konkurrieren allerdings mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG), welches sichert, dass der Einzelne selbst darüber bestimmen darf, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellt.

Satire kann Kunst sein, ist es aber nicht notwendigerweise. Um durch die Kunstfreiheit geschützt zu sein, muss sie – rein rechtlich gesehen – eine schöpferische Gestaltung aufweisen, das heißt, als fiktive oder karikaturhafte Darstellung erkennbar sein. Ist diese nicht gegeben – oder wird sie vom Gericht nicht anerkannt –, greift das Persönlichkeitsrecht.

Vor Gericht müssen der Aussagekern einer Satire und seine künstlerische Einkleidung getrennt behandelt werden. Beide müssen darauf hin überprüft werden, ob sie das Persönlichkeitsrecht verletzen. Werden unwahre Aussagen nicht als fiktive oder karikaturhafte Darstellung erkennbar, ist die Meinungsfreiheit nicht geschützt; die Satire kann dann als „Schmähkritik“ und damit als üble Nachrede verstanden werden, bei der das Persönlichkeitsrecht greift. „Von einer Schmähkritik könne nur die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund stehe, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik persönlich herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll“, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellte 2005 fest, dass auch satirische Fotomontagen dem Schutz der freien Meinungsäußerung und der Kunstfreiheit unterliegen – allerdings nur dann, wenn sie als fiktive oder karikaturhafte Darstellungen erkennbar sind.

Sowohl gegen Eulenspiegel, pardon wie gegen Titanic und den Nebelspalter wurden in der Vergangenheit zahlreiche Prozesse angestrengt. Besonders Titanic ist dafür bekannt, mit ihrer Satire rechtliche Spielräume auszureizen. Von 1979 bis 2001 wurden insgesamt 40 Gerichtsverfahren gegen Titanic angestrengt und 28 Ausgaben verboten; Schadenersatz­zahlungen und Gerichtskosten brachten das Heft teilweise an den Rand des Konkurses. Auch die taz und ihr prominentester satirischer Autor Wiglaf Droste mussten sich häufig vor Gericht verteidigen.

Bei dem bis 2006 erschienenen Online-Satiremagazin ZYN! beschränkten sich die rechtlichen Schwierigkeiten auf marken- und namensrechtliche Probleme. Firmen wie Opel beispielsweise verwahrten sich gegen eine Nennung ihrer Marke in einer Parodie des Nachrichtenmagazins SPIEGEL (SPIGGL). Eine Parodie der Bild-Zeitung durch ein anderes Online-Satiremagazin führte hingegen zu einer Abmahnung.

Aber welcher Amtsrichter kennt schon WIKIPEDIA.

Dieses Thema wird hier weiter thematisiert werden.

DANGER DAN: Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt

Dieses Lied von DANGER DAN schaffte es sogar in die Charts. Uns war das bisher nicht bekannt. Auch sagen uns nicht alles Texte zu, aber erwähnenswert erscheint es doch zu sein.

Zur Erinnerung, im Oktober 2021 gab es ein Gerichtsverfahren beim Amtsgericht. Angeklagt war jemand, der sich Gedanken gemacht hatte, wie er die Kantine beim Gericht führen würde, wenn er der Betreiber wäre.

Der spekulative Betreiber hatte sich überlegt, dass er die Kantine

FREISLER-STUBEN

nennen würde.  Der Beitrag wurde also im Konjunktiv geschrieben, dennoch behauptete die Justiz, dass es sich dabei um Beleidigung handeln würde. Von Kunst und Satire hatte man dort wahrscheinlich noch nichts gehört.

Auch die mögliche Speisekarte gefiel der Justiz gar nicht. Hähnchenschenkel Quadro, also vier Hähnchenschenkel zum Preis von dreien, soll eine Beleidigung gewesen sein.

Und bei einem Gedicht aus dem Jahr 2000, das ursprünglich für das Justizfest im Grugapark  geschrieben wurde, soll es sich nicht um Kunst gehandelt haben, sondern ebenfalls um eine Beleidigung.

TRINKT WEIN UND SCHNAPS;

SAUFT BIER IN KISTEN;

DENN SCHLIEßLICH SEID IHR VOLLJURISTEN,

soll angeblich eine Beleidigung gewesen sein. Wie das? Wer soll denn hier beleidigt worden sein? Richter, wie behauptet, sicherlich nicht, denn als VOLLJURISTEN bezeichnet man nicht nur Richter, sondern z.B. auch Rechtsanwälte und Staatsanwälte.

Das Video passt doch zu diesem Gerichtsverfahren, oder nicht?

 

Ich weiß schon wie es ausgehen wird.

Hier wird ein Beitrag zunächst im geschützten Bereich veröffentlicht. Erst im Dezember wird das Passwort entfernt, und dann der Beitrag öffentlich zu lesen sein. Das wird ungefähr am 10.12.2021 passieren.

In dem Beitrag geht es um ein Gerichtsverfahren, und wir ahnen bereits wie es ausgehen wird. Auch wenn das Verfahren ausgeht wie prognostiziert, gibt es von uns kaum Lob.

FREMDBEITRAG: LICHTBLICK

Auch, wenn der Verantwortliche für diesen Blog schon lange nicht mehr in Deutschland wohnt, wird darauf geachtet, dass hier nicht unnötig deutsche Gesetze missachtet werden. Aus diesem Grund wurde folgender FREMDBETRAG vor der Veröffentlichung hier von uns bearbeitet.

So. Ich habe heute mit dem gehen mich ermittelnden Staatsanwalt T…… gesprochen. Dem Gespräch war zu entnehmen, dass sein Kollege A….. W……… immer noch Geheim Ermittlungen gegen mich führt und sich offensichtlich mit einen Spitzel Account in diverse Telegram Gruppen und soziale Netzwerke eingeschlichen hat, in denen ich mich auch befinde.

Der leitende Oberstaatsanwalt H……. bittet über seine Sekretärin darum, das schriftlich  zu melden, damit er eine Handhabe hat.

Auch dem Staatsanwalt T…… war es völlig egal, dass minderjährige Mädchen in dem Mädchen Wohnheim HAUS E… des N……….. E……………. e.V. dem Prostitutionsgewerbe nachgehen sollen und sich von den Freiern, also den Kinder Fickern mit Zigaretten und Schokolade bezahlen lassen.

Gemäß eigener in 2014 angestellter Ermittlungen ist das einem Teil der Bevölkerung in und um N………-V…. bekannt. Sowohl S…. L…. als auch seinen potentiellen Komplizen bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft D……. scheint das Leid der Kinder, die oftmals ihren Eltern gem. Par. 235 StGB entzogen und zum Zweck des Kinderhandels gem. Par. 236 StGB gegen ihren Willen in dem mutmaßlichen Privatgefängnis HAUS E… gefangen gehalten werden, völlig egal zu sein. Tatzeugin, die in 2014 vor laufender Kamera ausgesagt hat, ist u.a. die heute ca. 20 Jährige S…. T…..

Weitere Zeugen sind die Filme Macher Sebastian W…… und Beata P………….vom YouTube Kanal The Studebaker.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Beratungsstelle FAMILIENWOHL entgegen. 037327859939,

familienwohl@yahoo.com.

Gruß F…. E…..

Das sind natürlich gleich mehrere Themen. Auch, wenn der betreffende Verein, bzw. Frank, nicht Mitglied im Verein sind, haben wir uns entschlossen den Beitrag hier zu veröffentlichen.

Übrigens kennen wir das hier auch im Fall unseres ehemaligen Vorsitzenden. Auch hier haben erhebt, dass ein Staatsanwalt  persönlich motiviert handelt.

So hat z. B. die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen einen kindertretenden Polizisten eingestellt, aber  z.B. Strafverfahren gegen Bürger, wegen angeblicher Beleidigung geführt, die den Kindertreter kritisiert haben.

So stellt z. B. die Staatsanwaltschaft immer wieder Straftaten gegen Bernd Schreiber ein, und verklagt im Gegenzug den unschuldigen Bürger. Zuletzt wurde Bernd Schreiber angeklagt, weil der Rollstuhlfahrer angeblich einen 18-Jährigen angegriffen haben sollte. Bei dem Strafverfahren bestätigte ein Beweisvideo, dass der 18-Jährige den Rollstuhlfahrer angegriffen hatte, und der Rollstuhlfahrer sich deshalb in Notwehr gewehrt hatte.

Natürlich hat man gegen den tatsächlichen Angreifer bisher keine Anklage erhoben, auch nicht,  nachdem der Freispruch von Herrn Schreiber eindeutig die tatsächliche Täterschaft bestätigt hatte.

Aktuell versucht so ein Staatsanwalt vom SonnenStaatLand erneut mit zahlreichen Tricksereien ein Verfahren, ein illegales Verfahren durchzuboxen.

Man sieht also, es ist kein Einzelfall, dass die Staatsmacht, die ja in Wirklichkeit unsere Büttel sind, willkürlich oder persönlich, manchmal auch politisch motiviert gegen unschuldige Bürger vorzugehen.

Endlich geklärt, Video von einem Poli­zei­ein­satz ist zulässig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte schon vor Jahren entschieden, dass Bilder von Fotos erlaubt sind. Das BVerfG hatte dies mit der Waffengleichheit begründet. Allerdings ging es dabei speziell um Fotografien und nicht um Videos.

Durch die Begründung war aber naheliegend, dass das auch für Videos gelten würde.

Die Polizei stellte dies häufig anders da. Manchmal wurde behauptet, dass Videos von Polizisten nicht erlaubt wären, weil dabei auch Tonaufnahmen gemacht würden. Hier wurde das schon immer anders gesehen. Es stimmt einfach nicht, dass man bei jedem Polizeieinsatz auch die Sprache der Polizisten hörbar aufnehmen würde. Abhängig von der Entfernung und der Größe der aufgenommen Gruppe, sowie evtl. Windgeräusche, gibt es keine verwertbare Tonaufnahme. Aus diesen Gründen zieht der behauptete Grund der Polizei nicht, zumindest nicht bei jeder Videoaufnahme.

Da das BVerfG Fotoaufnahmen für zulässig erklärte, und dies mit der Waffengleichheit zwischen Bürger und Polizei begründete, war zu erwarten, dass das aus dem gleichen Grund auch für Videoaufnahmen gelten würde.

Jetzt landete so ein Fall vor Gericht. Am 24.9.2021 hatte das Landgericht (LG) Osnabrück zu darüber zu entscheiden, ob die Polizei berechtigt war das Handy eines Bürgers zu beschlagnahmen, der mit dem Handy einen Polizeieinsatz gefilmt hatte. (Qs 49/21)

Das LG hatte sich mit einem Ereignis während eines Polizeieinsatzes in der Osnabrücker Innenstadt beschäftigt. Dort kam es unter anderem zur Fixierung einer sich widersetzenden Person auf dem Boden. Währenddessen seien die Einsatzkräfte wiederholt von umstehenden Personen gestört worden, unter anderem vom Beschwerdeführer. Die Polizei versuchte, die Situation zu beruhigen, und sprach Platzverweise aus. Währenddessen fertigte der Beschwerdeführer mit seinem Handy Video- und Tonaufzeichnungen von der Situation an.

Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten forderten ihn auf, dies zu unterlassen. Derartige Tonaufnahmen seien strafbar. In der Folge wurde das Handy des Beschwerdeführers wegen des Verdachts einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gegen dessen Willen sichergestellt.

Das Amtsgericht (AG) hatte die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme bestätigt. Das LG sah das anders.

Sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen eines Polizeieinsatzes im öffentlichen Raum sind zulässig. Ein dazu benutztes Handy hätte nicht beschlagnahmt werden dürfen, so das LG Osnabrück zu einem Polizeieinsatz in der örtlichen Innenstadt.

Sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen eines Polizeieinsatzes im öffentlichen Raum sind nicht strafbar. Die Beschlagnahme des dazu benutzten Handys ist daher rechtswidrig. Dies hat das Landgericht (LG) Osnabrück entschieden (Beschl. v. 24.09.2021, Az. Qs 49/21).

Tonaufnahmen nicht strenger als Bildaufnahmen geschützt

Dem LG zufolge lag nämlich kein Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung vor, sodass das Handy nicht hätte beschlagnahmt werden dürfen. Die Strafvorschrift des § 201 StGB, welche die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe stellt, erfasse keine Äußerungen im öffentlichen Verkehrsraum. Außerdem schütze die Norm die Unbefangenheit der mündlichen Äußerung. Die Unbefangenheit sei bei dienstlichem Handeln, welches rechtlich gebunden sei und der rechtlichen Überprüfung unterliege, aber nicht berührt.

Letztlich führt das LG* aus, dass gem. § 201 a StGB das Anfertigen von Bildaufnahmen im öffentlichen Raum grundsätzlich straffrei sei. Warum das Anfertigen von Tonaufnahmen in demselben Raum strenger geahndet werden sollte, sei nicht ersichtlich.

Unser frühere Vorsitzende hatte auch bereits zwei ähnliche Vorfälle.

  1. Bei einer Demo gegen die Machenschaften des SPD-Stadtverordneten Gerhard Lichtenberger nutzte Herr Schreiber auch eine Videokamera, um sich selbst aufzunehmen. Eine Mitarbeiterin von Lichtenberger rief dann die Polizei. Die beiden Uniformierten liefen mehrfach in das Kamerabild, und beschwerten sich dann anschließend, dass sie aufgenommen wurden.
  2. Bei einer Demo vor der Polizeiwache Gelsenkirchen filmte unser damalige Vorsitzende erkennbar die Veranstaltung. Zwei Polizisten kamen aus dem Gebäude und störten die erkennbare Aufnahme. Sie forderten unseren damaligen Vorsitzenden auf ein Plakat an seinem Rollstuhl zu entfernen, und drohten mit einer Anzeige. Die Anzeige wegen dem Plakat wurde dann noch ergänzt wegen angeblicher Verletzung der Vertraulichkeit des (nicht öffentlich) gesprochenen Wortes. Der Quatsch wurde aber eingestellt.

Jetzt wurde aber entschieden, dass auch Videos von Polizisten im Einsatz gemacht werden dürfen, und dabei auch die Tonaufnahmen kein Hindernis sind.

In dem Verfahren ging es zwar um ein Handyvideo, aber es macht rechtlich wohl keinen Unterschied, ob man mit einer normalen Kamera, oder einer Handykamera die Aufnahmen fertigt.

NACHTRAG mit Video

PANORAMA: POLIZEIGEWALT FILMEN VERBOTEN

 

Befangenheitsantrag gegen Richterin Lichtinghagen wurde natürlich kollegial abgelehnt

 

Dies ist hier nur ein kurzer und kurzfristiger Beitrag zu dem Thema. Später wird dieser Beitrag durch einen umfangreicheren Beitrag ersetzt werden.

Im Mai 2021 wurde Richterin Lichtinghagen wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Obwohl nicht nur ich den Befangenheitsantrag für berechtigt gehalten haben, wurde sowohl der Befangenheitsantrag als auch die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin und weitere Mitarbeiter des Amtsgericht/Landgericht Essen abgelehnt.

Befangenheitsantrag gegen Richterin Lichtinghagen wurde natürlich kollegial abgelehnt

FREMDBEITRAG: Richterin Ide erfolglos wegen Befangenheit abgelehnt

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Richterin Ide ist oder war Richterin am Sozialgericht Gelsenkirchen. Vermutlich war sie es mal, ist es aber nicht mehr. Zumindest findet man keine aktuellen Beiträge über diese Person. Ich würde mich auch nicht wundern, wenn diese Person psychische Probleme hat oder hatte, und sie deswegen ihren ursprünglichen Job nicht mehr ausüben kann.

Allerdings darf man auch nicht ausschließen, dass die Frau durch Hochzeit evtl. unter anderem Namen unterwegs ist.

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FREMDBEITRAG: Thema Befangenheitsantrag bei Rechtsanwalt Möbius

Auch einer meiner Anwälte hat auf seinem Blog das Thema BEFANHEITSANTRAG, BEFANGENHEIT EINES RICHTERS thematisiert.

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FREMDBEITRAG: AG Essen: 1. Erfolgreicher Befangenheitsantrag

Ungefähr 1998, wahrscheinlich schon 1997 hatte ich eine Richterin des Amtsgericht Essen wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Keine Ahnung wie diese Richterin hieß. Ich weiß auch heute nicht mehr, was diese Richterin damals falsch gemacht hatte, dass ich sie abgelehnt habe.

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