Man kann sich auf nichts verlassen

Seit über 2 Jahren müssen wir mit Corona leben. Genau genommen stimmt das natürlich nicht, denn Coronaviren gibt es schon viele Jahre länger, und den ersten Coronafall, damals ein Einzelfall, gab es in Deutschland auch schon vor einigen Jahren. Aber die jetzige Coronapandemie gibt es seit Februar 2020.

Verfolgt man die Politik, dann muss man klar feststellen, dass das eine einzige Zickzack-Politik war, was in Sachen Corona betrieben wurde. Alleine schon wegen dieses Umstandes müsste man eigentlich mitbekommen, dass diese Politik nicht das richtige sein kann.  Kritik ist also mehr als berechtigt.

Trotzdem ist die Obrigkeitshörigkeit in diesem Land so verbreitet, dass man den Politikern jeden Unsinn glaubt, und man Kritiker als Coronaleugner beschimpft und verleumdet.

Es ist natürlich erkennbar Schwachsinn, wenn man sogar Menschen als Coronaleugner bezeichnet, die selbst an Corona erkrankten, und dennoch den politischen Unsinn kritisieren, den Lauterbach und Co regelmäßig veranstalten.

Corona gibt es, man kann daran erkranken, sogar schwer erkranken, und man kann sogar daran sterben. Aber man muss sich mal die Realitäten ansehen. Gibt es im Jahr mehr Corona-Todesfälle in Deutschland, oder sterben mehr Menschen an Krebs?

Es sterben jährlich nicht nur mehr Menschen an Krebs, sondern das Alter der Todesfälle ist bei Krebs jünger als bei Corona. Und der Leidensweg ist bei Krebs auch deutlich länger als bei den Corona-Todesfällen. Nur die Panikmache in der Öffentlichkeit ist bei Corona deutlich höher, als bei Krebs.

Die Überlebenschancen beim Krebs betrugen 2016 bei Frauen ca. 65 %, und bei den Männern bei 59 %. Bei Corona sieht das deutlich besser aus. 97 bis 98 % der Coronafälle verlaufen nicht tödlich. Und bei den Todesfällen durch oder mit Corona handelt es sich überwiegend um Menschen mit Vorerkrankungen.

Ich selber kann ja kein Coronaleugner sein, denn ich hatte ja im Dezember 2020 selbst Corona. Sogar einen schweren Verlauf. Allerdings hätte es diesen schweren Verlauf, mit Krankenhausaufenthalt überhaupt nicht geben dürfen. Mein eigentlicher Verlauf bestand zunächst aus Geschmacksverlust, sowie ca. 1,5 Stunden Schüttelfrost Anfang Dezember 2020.

Der Krankenhausverlauf wurde erst am 18.12.2020 notwendig, nachdem ich einige Tage zuvor ambulant im Krankenhaus behandelt werden musste, ohne überhaupt auf Corona getestet worden zu sein. Das war aber nicht das wirkliche Problem. Das Problem war, dass ich erst nach 4 Stunden und 15 Minuten wieder vom Krankentransport abgeholt wurde, und ich die meiste Zeit auf dem kalten Flur verbringen musste. Mir ging es dadurch von Stunde zu Stunde merkbar schlechter.

Ich habe am Ende aber dennoch überlebt, und heute, also fast 1,5 Jahre nach Corona sehr gute Antikörperwerte. Mein letzter Test vom 29.4.2022 ergab einen stolzen Wert von 1498.

Da der zwischenzeitlich schon mal niedriger war, hatte ich erneut Kontakt mit dem Virus, was die Antikörper nochmals erhöhte.

Ich bin chronisch krank, habe also Vorerkrankungen, denke aber nicht, dass meine Vorerkrankung eine große Rolle bei Corona spielen. Anders sieht das bei anderen Vorerkrankten aus.

Ich kenne eine Frau mit entsprechenden Vorerkrankungen. In den letzten 2 Jahren wollte man diese Frau schon 3x ins Hospiz einweisen. Sie hat einen aktuellen HB-Wert von 1,8. Viele Mediziner werden jetzt sofort sagen, dass das gar nicht möglich wäre, mit so einem HB-Wert noch zu leben.  Mit so einem HB-Wert ist man normalerweise schon tot. Von 82 Millionen Menschen in Deutschland gibt es vielleicht 5, die so einen niedrigen Wert haben. Ein normaler Wert bei Frauen liegt bei eiinem HB-Wert von 14. Unter einem Wert von 8 besteht sicherlich Lebensgefahr.

Mit einem HB-Wert von unter 2 lebt man normalerweise zu über 99 % nicht mehr. Natürlich hat man bei so einem unmöglichen HB-Wert noch zahlreiche weitere Folgekrankheiten. Da braucht man sicherlich auch kein zusätzliches Corona mehr. Mir war von Anfang an klar, dass Corona für diese Frau lebensgefährlich wäre. Das galt schon für die Ursprungsvariante. Nach der Ursprungsvariante verbreitete sich zunächst die Delta-Variante. Unsere Panikpolitiker behaupteten, dass die Varianten Delta und später Omikron viel ansteckender und gefährlicher wären, als die Ursprungsvariante.

Wenn also die Ursprungsvariante für Vorerkrankte schon lebensgefährlich ist, wie hoch sind dann die Überlebenschancen noch bei den Folgevarianten?

Sie sind etwas besser, weil uns auch mit dieser Behauptung unsere Panikpolitiker gelogen haben. Professor Bhakdi hatte erklärt, dass dies schlichtweg unmöglich ist. Natürlich ist es völlig normal, dass sich Viren verändern. Diese Veränderungen können natürlich auch dazuführen, dass ein Virus entweder ansteckender, oder aber gefährlicher werden. Virologen ist aber bekannt, dass eine Virusvariante nicht gleichzeitig ansteckender UND gefährlicher werden kann. Nur ein Entweder-Oder ist möglich.

Also auch hier wurden wir wieder von unseren Politgaunern belogen. Für chronisch Kranke ist das natürlich gut, denn bekanntlich  sind die Virusvarianten Delta und Omikron ansteckender, und können somit nicht gefährlicher sein. Damit steigen die Überlebenschancen für diesen Personenkreis etwas.

Dennoch bleibt Corona für diese Leute lebensgefährlich. Am besten, man bekommt es nicht, und natürlich auch nicht die Familie. Bis Ende April 2022 hat das auch ganz gut funktioniert, aber dann hat eines der Kinder den Dreck aus der Schule mitgebracht. Vermutlich war es der Junge. Der war auch als erster positiv getestet worden. Dann kam die Meldung, dass auch die seit Jahren chronisch schwerkranke Mutter positiv getestet wurde. Sowohl der Schnelltest, als auch der PCR-Test war positiv.

Wenn die Umstände nicht so wären, wie sie nun mal sind, wäre das ja nicht so problematisch. Es hat sich längst bestätigt, dass die Omikron-Variante harmloser ist, als eine starke Grippe, aber was nützt das einer Frau, die bei ihrem miserablen Gesundheitszustand auch an einer starken Grippe versterben könnte.

Am Montag, dem 25.4.2022, kam die Meldung auf Corona. Am Dienstag, dem 3.5.2022, hätte die Frau Geburtstag haben sollen. Man konnte also wetten, wie alt diese Frau nicht mehr werden würde. Ich glaube nicht, dass sich noch jemand Gedanken über Geburtstagsgeschenke gemacht hat.

Die Situation war also scheiße, und man wusste nicht, ob man mit dem Ableben rechnen musste, oder sich ein bisschen Hoffnung machen konnte, weil es sich weder um die Originalvariante noch Delta handelte. Wenn es eine kleine Hoffnung auf eine Überlebenschance geben sollte, dann liegt diese Hoffnung darin begründet, dass zurzeit die Omikron-Variante aktiv ist.

Aber offenbar war die Medizin nicht besonders daran interessiert, dieser Frau zu helfen. Immerhin gibt es inzwischen ein Medikament, dass in den ersten 48 Stunden nach einer Infektion evtl. helfen könnte. Bekommen hat die Frau das Medikament aber nicht. Warum, lohnte sich das bei dieser Frau etwa nicht?

Nachdem positiven Test hat die Frau die Arztpraxis natürlich angerufen. Sie sprach mit der Sprechstundenhilfe, bekam aber nicht den Arzt zu sprechen. Die Sprechstundenhilfe meinte, dass sich die Frau ins Bett legen solle, und zwei Ibuprofen schlucken solle. Der Arzt würde sich später bei ihr melden.

Er meldete sich nicht. Auch das Krankenhaus meinte, dass sie kein Fall für das Krankenhaus wäre, wenn sie noch Luft bekomme. Ganz ehrlich, das sehe ich anders. So eine chronisch kranke Frau gehört bei Corona unbedingt ins Krankenhaus, alleine schon zur Überwachung, und einer evtl. schnellen Reaktion auf einen veränderten Gesundheitszustand.

Man muss bei dieser Frau schon mit einem plötzlichen Ableben rechnen, aber fördern muss man das nicht auch noch. In den nächsten Tagen ging es der Frau richtig mies. Manchmal konnte sie mit mir nicht telefonieren, um mir mitzuteilen, ob es ihr besser oder schlechter geht.

Ich erfuhr, dass auch ihr Mann später noch positiv getestet wurde, und die große Tochter auch.  Lediglich die Lüttte hatte kein positives Testergebnis, aber alle fünf hatten Symptome.

Egal ob negatives oder positives Ergebnis, es dürfte klar sein, dass die ganze Familie Corona hatte. Natürlich litt die Mutter am meisten unter dem Virus. Von Tag zu Tag ging es ihr schlechter.

Am Tag vor ihrem Geburtstag meldete sich die frühere Ärztin aus einer anderen Stadt bei der Frau. Ihr hat Kranke mitgeteilt, dass sie schon seit einer Woche Corona hat, und es ihr richtig schlecht geht, was aber offensichtlich die Mediziner nicht interessiert. Diese frühere Hausärztin der Frau rief dann den aktuellen Arzt an, und fragte, weshalb man die Frau nicht behandelt. Es stellte sich dann heraus, dass er über die Erkrankung seiner Patientin nicht informiert war. Offenbar hat die Arzthelferin die Information nicht weitergegeben. Dann kann man natürlich noch lange auf den Arzt warten.

Inzwischen war eine Woche nach dem positiven Testergebnis vergangen.  Der Gesundheitszustand hat sich in dieser Zeit weiter verschlechtert, aber wenigstens kam jetzt der Arzt mal vorbei. Er bedauerte, dass er erst so spät über den Gesundheitszustand der Patientin informiert wurde, und bedauerte auch, dass er ihr jetzt nicht mehr das Medikament geben kann, das man in den ersten 48 Stunden hätte geben müssen.

Außerdem teilte ihr der Arzt noch mit, dass er jetzt in Urlaub fahren würde, und dass er sich wundern würde, wenn er nach dem Urlaub die Frau noch lebend antreffen würde.

Das war ein Tag vor ihrem Geburtstag. Immerhin hatte sie schon länger durchgehalten, als man ihr zugetraut hatte.

An ihrem Geburtstag lebte sie also noch immer, und zumindest ihr Sohn war auch nicht mehr positiv.

Den Tag nach ihrem Geburtstag hat sie komplett verschlafen. Am Donnerstag konnte sie noch immer an jedem Bellwettbewerb teilnehmen. Ich hatte aber den Eindruck, als ob es ihr erstmalig etwas besser geht.

Am 6.5.2022, also 10 Tage nach dem ersten positiven Test, war dann das Testergebnis erstmalig wieder negativ.

Natürlich ist man damit nicht geich wieder gesund, aber man befindet sich zumindesz wieder auf dem Weg der Besserung. Erstaunlich, dass die Frau das tatsächlich überlebt hat. Man kann sich also auf nichts mehr verlassen.

Ich befürchte, ich werde der Frau doch noch nachträglich ein Geburtstagsgeschenk kaufen müssen, und der Hausarzt wird nach seinem Urlaub sicherlich ein dummes Gesicht machen.

Das zeigt aber auch, wie harmlos Corona, zumindest die Omikron-Variante ist. Ich denke, dass Omikron sogar deutlich harmloser ist, als eine Grippe.

Als mir die Frau am Freitag mitteilte, dasss ihr Test inzwischen negativ ist, hat sie mich gefragt, ob ich mir etwa Sorgen um sie gemacht hätte. Ich habe ihr dann gesagt, dass ich mir natürlich Sorgen gemacht habe, denn schließlich hat sie bei mir ja noch Schulden.

Mal ehrlich, es leben noch 2 Mädchen und 1 Junge im Haushalt. Ich habe die Familei bei der Rückholung der Kinder unterstützt, da möchte man die Kinder nicht in einer ungeklärten Situation zurücklassen.

 

Über Maskenpflicht, Nötigung und Rechtsmittel (Berufung) beim AG

Wie ihr wisst, hatte ich am Freitag, dem 29.4.2022, eine Gerichtsverhandlung beim AG Gelsenkirchen. Ich kann hier im Moment nicht viel über die Verhandlung berichten, solange mir das schriftliche Urteil noch nicht vorliegt.

Soviel sei schon mal gesagt, die Richterin hat sich mal wieder von ihrer unfähigsten Seite gezeigt.

Wie ihr wisst, habe ich schon am Anfang der Corona-Pandemie bezweifelt, dass Corona wirklich eine Lungenkrankheit ist. Für mich war früh klar, dass Corona eine Hirnkrankheit sein muss, denn Behörden, Justiz und Politik haben sich seit Beginn der Pandemie eine Frechheit nach der anderen herausgenommen, und einen Schwachsinn nach dem anderen erlaubt.

Auch jetzt ist das noch nicht vorbei, wie das AG Gelsenkirchen mal wieder gezeigt hat.

Zur Erinnerung, im April 2022 wurde endlich die dumme Maskenpflicht aufgehoben. Es gibt also keine gesetzliche Pflicht mehr, mit einem Lappen vor dem Gesicht durch die Welt zu laufen. Zumindest schreibt dies der Gesetzgeber nicht mehr vor.

Hat man das beim Amtsgericht Gelsenkirchen etwas noch nicht mitbekommen, oder glaubt der Direktor des Amtsgerichts Gelsenkirchen etwa, dass die Gesetze in Gelsenkirchen, zumindest beim Amtsgericht, nicht gelten?

Ich bekomme eine Ladung zu einer Gerichtsverhandlung. Beim Betreten des Gerichts erfahre ich, dass der Direktor für das Amtsgericht weiterhin eine Maskenpflicht angeordnet habe. Ich habe dem Wachmann dann erklärt, dass die Maskentragepflicht vom Gesetzgeber aufgehoben wurde, und ich zur Verhandlung geladen wurde, und nicht zu Maskenball.

Der Wachmann meinte dann, dass der Direktor von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht hätte. Das mag ja sein, und unbestritten hat der Direktor eines Gerichts auch ein Hausrecht, aber genauso unbestritten ist, dass das nicht sein Haus ist, und das noch immer ein öffentliches Gebäude ist. Es darf also bestritten werden, dass sein Hausrecht so weit geht, dass er dem Bürger vorschreiben darf, dass dieser das öffentliche Gebäude nur mit einem Lappen vor Mund und Nase das Gebäude betreten darf, selbst wenn es keine gesetzliche Maskentragepflicht gibt, sondern diese sogar ausdrücklich aufgehoben wurde. Für mich sieht das nach Nötigung aus.

Es gibt sowieso schon ein beschwertes Verhältnis zwischen Dr. Kirsten und meiner Person, denn der Direktor gilt, wie bereits auch sein Vorgänger, als befangen, was meine Person anbetrifft. Also die letzten beiden Direktoren des Gerichts dürfen in keinem Verfahren mehr tätig werden, was mich betrifft. Es gibt aber einen Unterschied zwischen den beiden.

Den ersten Direktor hatte ich noch selbst abgelehnt. Dr. Kirsten dagegen hatte ich nur nahegelegt, sich selbst abzulehnen, weil ich es sonst gemacht hätte. Daraufhin erfolgte die Selbstablehnung. Beide Befangenheitsanträge wurden vom Gericht natürlich bestätigt.

Ich habe mir dann einen Mailkorb, sprich Maske, verpassen lassen, denn sonst hätte ich an meiner eigenen Verhandlung nicht teilnehmen können.

Über die Gerichtsverhandlung könnte man auch noch einiges berichten, aber da ich noch auf das schriftliche Urteil warte, scheint das im Moment noch nicht angebracht zu sein.

Doch auch noch nach der Verhandlung ging der Geisteswahn weiter. Corona sei Dank. Ich wollte gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Dafür hat man normalerweise 7 Tage Zeit. Wenn man schon am Amtsgericht ist, dann macht das normalerweise Sinn, das sofort bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts zu machen. Besonders viel Sinn ergibt das, wenn man auch noch mobilitätseingeschränkt ist.

Ich war also am 29.4.2022 wegen meiner Verhandlung beim Amtsgericht, und wollte nach der Verhandlung Rechtsmittel bei der Rechtsantragsstelle einlegen, aber auch daran wurde ich wieder gehindert.

Bei anderen Gerichten, z. B. dem AG Essen oder dem LG Essen, ist das trotz Corona Wahnsinn noch immer möglich, aber beim AG Gelsenkirchen wird das verhindert. Man erklärte mir, dass ich nicht einfach nach einer Verhandlung zur Rechtsantragsstelle könnte, um dort Rechtsmittel einzulegen, was normalerweise durchaus mein Recht ist. Vielmehr gab man mir einen Zettel mit Telefonnummern mit, und meinte, dass ich nachhause könnte, und dann unter einer der angegebenen Telefonnummern  einen Termin vereinbaren soll, um mein Rechtsmittel einzulegen.

Echt jetzt? Vor Corona-Zeiten konnte man auch beim AG Gelsenkirchen sofort nach einer Verhandlung Rechtsmittel einlegen, aber dank Corona kann man ja den Bürger durchaus schikanieren.

Zur Erinnerung, ich bin Rollstuhlfahrer. Es bedeutet einen erheblichen Aufwand, um zum Gericht zu gelangen. Eine Fahrt zum Gericht mit dem Rollstuhltransport kostet pauschal 45 Euro, und der zusätzliche Zeitaufwand kommt auch noch dazu. Das soll ich also machen, nur weil man beim AG Gelsenkirchen sich weigert Rechtsmittel unmittelbar nach einer Verhandlung auszunehmen.

Was ist das, deutet das auf eine Lungenkrankheit hin, oder doch eher auf eine Hirnkrankheit?

Ich habe also den Zettel bekommen, und habe dann sofort vor dem Gericht versucht, die angegebene Rufnummer anzurufen. Bei der Rufnummer mit den Endziffern 209 meldete sich ein Anrufbeantworter mit dem Hinweis, dass er nur im Sprachmodus wäre, und deshalb keine Gespräche aufzeichnen könnte. So kann man natürlich keine Termine vereinbaren.

Bei der Nummer mit den Endziffern 210 meldete auch niemand, auch kein Band.

Ich weiß natürlich, dass es keine Pflicht gibt, das Rechtsmittel bei der Rechtsantragsstelle auszugeben, aber immerhin habe ich offiziell das Recht, das dort so zu machen.

Jetzt muss ich den Mist natürlich so machen. Ich lege jetzt hiermit offiziell Rechtsmittel (Berufung/Einspruch) gegen das bescheuerte Urteil des Amtsgericht Gelsenkirchen vom 29.4.2022 unter dem Aktenzeichen 313 Cs 23 Js 762/19 – 17/22 ein, und werfe das Schreiben beim AG Gelsenkirchen in den Briefkasten ein. Zusätzlich werde ich wieder versuchen, das Rechtsmittel per Fax an das AG zu senden. Ob es klappt? Ein Sachbearbeiter des AG  hat mir ja telefonisch mitgeteilt, dass das AG zurzeit Probleme mit dem Fax hat.

In den letzten Wochen hatte ich bereits zwei Faxe an das AG gesendet, die jedoch beide nicht komplett beim AG angekommen waren. Da macht es natürlich besonders viel Sinn, den Bürger bei der Ausübung seiner gesetzlich zustehenden Rechts zu behindern.

Überhaupt ist es erstaunlich, wie viele Schreiben angeblich bei Behörden nicht ankommen sollen, egal auf welche Weise diese übermittelt wurden.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich persönlich auf der Wache in GE-Buer abgegeben hatte, hat man dort nicht wieder gefunden.

Eine Demo-Anmeldung per Fax kam angeblich auch nicht an, und musste nochmal per E-Mail übermittelt werden, und auf dem Postweg soll das auch nicht immer geklappt haben.

Das Rechtsmittel richtet sich sowohl gegen die Zurückweisung meines Befangenheitsantrages, den die abgelehnte Richterin selbst zurückgewiesen hat, als auch gegen das eigentliche Urteil, sowie auch gegen die schwachsinnige Ordnungsstrafe.

Auch Gesundheitsämter sind offenbar unfähig.

Ein Mitglied des BdF hat Corona. Am 25.4.2022 hatte sie einen positiven Schnelltest, und auch der folgende PCR-Test war positiv.

Mit Schreiben vom 28.4.2022 schickte ihr das zuständige Gesundheitsamt einen Genesenennachweis. Das ist natürlich schön, aber es stellt sich die Frage, woher das Gesundheitsamt dieses Fake-Wissen hat.

Bis zum 3.5.2022 wurde die Frau niemals freigetestet. Im Gegenteil, bisher ist jeder Test positiv, von Genesung kann also keine Rede sein.

Wieso verschickt man einen Genesenennachweis, an Personen, die noch überhaupt nicht genesen sind? Ergibt das Sinn, oder ist das verarsche?

Das Gesundheitsamt meint dazu, dass man dies aus ökonomischen Gründen so machen würde. Man kann also aus ökonomischen Gründen gesund werden, selbst wenn man noch immer krank ist.

Bedeutet dies, dass Ökonomie vor Gesundheit geht?

Wieder Antikörpertest

Seit Oktober 2020 lag ich bis Dezember im Krankenhaus und der Reha. In der Reha hat man mich dann mit Corona infiziert. Ab 18. Dezember 2020 war ich dann wegen Corona wieder im Krankenhaus.

Da ich nach der überstandenen Erkrankung noch bis mindestens Juli 2021 an longtime Corona litt, habe ich es auch abgelehnt mit impfen zu lassen.

Ich bin der festen Meinung, dass eine durchgemachte Coronainfektion mehr vor einer erneuten Erkrankung schützt, als eine Impfung.

Ich habe mich im Januar 2022 auf Antikörper testen lassen. Der Test ergab damals einen Wert von 1343.

Ca. 6 Wochen später habe den Test wiederholt. Erwartungsgemäß war der Wert dann geringer. Der genaue Wert ist mir nicht mehr erinnerlich. Es waren etwas über 1100 oder 1200. Der Rückgang betrug mehr als 100, aber weniger als 200. Ich meine, es wären ungefähr 160 gewesen.

Jetzt war mal wieder ein Test fällig. Heute gab es einen Wert von 1498. Das ist nicht nur ein guter Wert, sondern auch nochmal mehr als bei den ersten beiden Tests.

Ich fühle mich also bestätigt, dass eine durchgemachte Coronainfektion deutlich besser schützt, als eine Impfung, selbst wenn man 3x geimpft wurde.

Die Tatsache, dass der Wert heute deutlich höher ist, als bei den ersten Tests, bestätigt für mich, dass ich zwischenzeitlich nochmals Kontakt mit Infizierten gehabt haben muss, und mich nochmals selbst infiziert haben muss, ohne das wirklich mitbekommen zu haben.

Die Tatsache, dass die Omikron-Variante zwar ansteckender ist, aber weniger gefährlich, zeigt, dass es sogar gut ist, wenn man regelmäßig Kontakt zu Infizierten hat.

Obwohl ich mindestens 2x die Woche getestet wurde, war ich übrigens niemals positiv getestet worden.

Wollte mich Erdowahn Junior heute nötigen?

Morgen ist ja mein Strafverfahren. Deswegen war ich heute mal wieder beim Amtsgericht, hab mit meiner Lautsprecheranlage mal wieder Krach gemacht.

Mit meinem Elektromobil war ich zum Gericht gefahren, und auch wieder zurück. Außerdem hatte ich einen Fahrradanhänger dabei.  Mit dem habe ich den Lautsprecher transportiert. Da mein Elektromobil keine Anhängerkupplung hat, führe ich den Anhänger auf der linken Seite meines Rollstuhls mit, in dem ich die Deichsel in der Hand halte.

Wer mal einen Anhänger mit einem Auto gezogen hat, weiß, dass man mit Anhänger langsamer fährt, als ohne. Auch beim Elektromobil ist das nicht anders. Ich fuhr also langsamer, als ohne Anhänger, denn es kostet auch Kraft den Anhänger neben sich herzuziehen.

Ich fuhr über die Bahnhofstr. Am Ende der Bahnhofstraße fuhr langsam ein LKW durch die Fußgängerzone. Als ich mich dem LKW näherte, sah ich vor dem LKW drei Mitarbeiter des Ordnungsamtes Gelsenkirchen. Die standen rechts vor dem LKW, während ich links hinter dem LKW stand. Ich sah schon von weitem, dass einer der Mitarbeiter, ein Türke, ein Auge auf mich geworfen hat.

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Beleidigung, oder was?

Herr Schreiber hat sich mal wieder bei mir gemeldet. Nein, es ging nicht um das merkwürdige Strafverfahren gegen ihn, was am Freitag (29.4.2022 um 10.30 Uhr, Saal 314) stattfinden soll. Er hat wieder Post bekommen von der Staatsanwaltschaft Essen, Post die er überhaupt nicht nachvollziehen kann.

Mit Schreiben vom 19.4.2022 und Aktenzeichen 32 AR 13/22 schreibt die STA.

Strafanzeige gegen

wegen Beleidigung

Datum der Strafanzeige 15.2.2022

Also der STA ist offensichtlich nicht bekannt gegen wen eine Strafanzeige gestellt wurde. Das ist gut, denn Herr Schreiber weiß das auch nicht. Herr Schreiber sagt, dass er gegen niemand wegen Beleidigung eine Anzeige gefertigt hat. Das trifft sich gut, denn die Staatsanwaltschaft behauptet zwar, dass es am 15.2.2022 eine Anzeige gegen niemand, noch nicht einmal gegen Unbekannt, gestellt wurde.

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Bremerhaven: CORONA: Strafverfahren/Ordnungswidrigkeit eingestellt.

Das war’s. Verfahren eingestellt. Unser Kollege hat wieder ein Verfahren beendet. Es ging um eine angebliche Straftat/Ordnungswidrigkeit aus dem Jahr 2020. Zur Erinnerung, im Oktober 2020 hatte Herr Schreiber einen Unfall. Er war in seinem Badezimmer einen Sturz, und dadurch einen Oberschenkelhalsbruch. Das bedeutete 5 Wochen Krankenhaus, 5 Wochen REHA sowie einige Tage Pflegeheim.

In den letzten Tagen der REHA hatte man ihn mit Corona infiziert. Allerdings wurde er erst am 21.12.2020 in Bremerhaven positiv auf Corona getestet, obwohl er bereits am 13.12.2020  nochmals ambulant im Krankenhaus behandelt wurde, und am 18.12.2020 stationär im Krankenhaus wieder aufgenommen wurde.

Am 18.12.2020 wurde eine Lungenentzündung festgestellt, und am 21.12.2020 auch noch Corona.

Am 24.12.2020 ging es Herrn Schreiber richtig schlecht. Nicht wegen Corona, sondern weil der Blutdruck verrückt spielte.

Bei einem Blutdruck von 220/180 war Alarm angesagt. Mit einem Notfallmedikament sank der Blutdruck kurzfristig auf 160/140, aber nur um kurz danach wieder auf 180/160 zu steigen.

Herr Schreiber war der Meinung, dass es Zeit wird das Krankenhaus schnellstens zu verlassen, nur mit Corona ist das nur schwer möglich, besonders wenn das Zimmer direkt gegenüber dem Schwesternzimmer liegt, und man noch nicht einmal auf den Flur gelassen wird.

Unser Ehrenvorsitzender ist bekanntlich der Mann für das Unmögliche, und es gelang ihm am Nachmittag, mit seinem Elektrorollstuhl das Krankenhaus unbemerkt zu verlassen.

Das war zwar gut für den Blutdruck, der danach wieder sank, aber man war über den Abgang nicht begeistert. Die Polizei in Bremerhaven und Gelsenkirchen wurde Heiligabend bemüht, Herrn Schreiber zu suchen und wieder einzufangen.

In der Folge gab es zunächst ein Strafverfahren gegen Herrn Schreiber, welches später aber nur noch als Ordnungswidrigkeit verfolgt wurde.

Jetzt wurde auch diese Ordnungswidrigkeit endgültig eingestellt.

Öl, Öl, Öl, ich bin auf Öl gestoßen.

Was für ein Freudentag. Stammtisch Nicky ist Oma geworden, besser Omariine, denn das Enkelkind ist ja ein Mädchen. Ach, was hat die sich gefreut über so einen kleinen Hosenscheißer mehr auf dieser Welt.

Ich wünsche sowohl der Mutter und der Oma, und natürlich auch der neuen Erdenbürgerin alles Gute, besonders in dieser traurigen Zeit, und bei dieser jämmerlichen Bundesregierung.

Aber ich habe auch Grund zu großem Jubel. Nein, ich kann nicht berichten, dass es auch bei mir einen kleinen Schreihals gibt. Mein Grund zur Freude ist materialistischer. Ich war heute im Schrebergarten. Genauer im dortigen Vereinsheim. Wollte Currywurst mit Pommes. Die Currywurst war lecker, richtig lecker, aber leider ohne Pommes, denn dem Wirt fehlte das notwendige Öl für die Pommes. Das vergrößerte dann meine Freude ins unermessliche, als ich danach bei NETTO war. In der Nähe der Kasse bekam ich mit, dass der Kassierer noch Speiseöl hat.

Öl, Öl, Öl, ich bin auf Öl gestoßen, und das für bescheidene 1,99 €. Seit Wochen habe ich kein Öl mehr gefunden, weder bei ALDI, noch EDEKA,  nicht bei LIDL oder NETTO und auch nicht bei REWE. Das muss also mein Glückstag sein. Davon werde ich noch meinen Enkelkindern erzählen. Vielleicht sollte ich heute noch Lotto spielen, bei so viel Glück. Ich könnte ja vielleicht eine richtige Glückssträhne haben.  Und das Beste ist, ganz ohne einen Hosenscheißer, oder einen Schreihals an der Seite.

Nächsten Freitag (29.4.2022) gibt es wieder eine Gerichtsverhandlung.

Dieser Beitrag wird nicht einfach. Er wird vom Hölzchen aufs Stöckchen kommen, bevor am Schluss dann doch noch am Ziel ankommen wird.

Natürlich könnte man auch einfach erzählen, dass ich am Freitag, dem 29.4.2022, um 10:30 Uhr im Saal 314 bei der Richterin kLUMPe wieder eine Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht Gelsenkirchen habe, aber das wäre dann doch zu wenig an Informationen.

Fangen wir also bei einer irren Autistischen an, über die schon mehrere Gutachten gefertigt wurden, die stets zu dem Ergebnis kamen, dass die Dame einen ordentlich an der Klatsche hat. Diese Meinung über die Autistin beschränkt sich aber nicht nur auf die Gutachter, sondern wird von vielen Menschen bestätigt, die mit dieser Person schon zu tun hatten.

Auf das Krankheitsbild von Autisten will ich hier nicht näher eingehen, denn es bestehen berechtigte Zweifel, dass die Frau wirklich Autistin ist. Mensch, die sich mit dem Krankheitsbild auskennen, meinen, dass das bösartige Verhalten der Person untypisch für Autisten wäre. Obwohl, wenn man sich an die hasserfüllte Fratze einer Greta Thunberg erinnert, dann könnte es vielleicht doch zutreffen.

Die Person bezeichnet sich selbst als Autistin, und deswegen mach ich das hier auch so. Die Frau war bereits mehrfach in der Klapse, und lt. ihrer Aussage gab es auch schon Selbstmordversuche, aber für einen Erfolg  fehlte es ihr offenbar an der nötigen Intelligenz.

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20. April stellt Zwillingsforschung auf dem Kopf

Der 20. April ist bisher besonders dafür bekannt, dass an diesem Tag ein gewisser Adolf geboren wurde. Allerdings ist ziemlich sicher, dass diese Person eine Einzelperson war, und es niemals einen Zwillingsbruder oder Zwillingsschwester gab.

Dennoch gibt es auch Zwillinge, die an einem 20. April geboren wurden.

Zwillinge, das sind doch meistens die kleinen süßen Geschwister, die sich so ähnlichsehen, dass man sie kaum auseinanderhalten kann. Die aussehen wie ein Ei dem anderen. Und sich üblicherweise aber nicht nur verdammt ähnlich sehen, sondern auch ähnlich denken und verhalten. Genau dafür sind Zwillinge bekannt, und deswegen sind,  sie auch für die Wissenschaft interessant.

Es gibt da aber auch noch die Zwillinge S. und M., die sind für die Wissenschaft interessant, weil sie entgegen der allgemeinen Theorie ganz anders zur Welt gekommen sind. Könnte das vielleicht auch an ihren Namen liegen?

S und M, passen nun höchstens zusammen wie die bekannte Faust aufs Auge, oder wie SM.

Während man ihn, als Fürst, mit „euer Hoheit“ ansprechen darf, kann man sie, als geborene Dummschwätzerin, höchstens als „euer Durchgeknallt“ betiteln.

Während er, wie bei der Menschheit üblich, einen Raum normalerweise durch eine Tür verlässt, ist von ihr bekannt, dass sie das Klassenzimmer auch schon durch die Wand verlassen hat.

Aber das Besondere bei den Zwillingen SM ist, dass er im Leben was erreicht hat, trotz seines Zwillingsmonsters,

während sie in ihrem ganzen Leben noch nie was erreicht hat, trotz ihres erfolgreichen Zwillingsbruders.

Ein interessantes Feld also für die Wissenschaft.

Natürlich haben wir dem Geburtstagskind und dem Geburtstagsmonster zum Geburtstag eine Glückwunschkarte geschickt, allerdings ist die Karte nur beim Fürsten angekommen. Die Geburtstagskarte an ihre Durchgeknallt kam unzustellbar zurück.

Zwillingsmonster TQ hinter Gittern.

Wir werden also die Glückwunschkarte neu adressieren, und an ihren Zweitwohnsitz im Frauenknast Vechta senden.

 

Zur Berufungsverhandlung beim Landgericht

Ich hatte bereits erwähnt, dass ich mich zur Berufungsverhandlung beim Landgericht Essen noch persönlich äußern werde. Das Urteil liegt mir jetzt vor. Ich will hier nicht auf das komplette Verfahren bzw. Urteil eingehen, sondern im Moment nur auf eine Textpassage eingehen.

Seite2

Der Angeklagte ist nicht vorbestraft.

Seite 6

… Auch hat er eingeräumt, dass er zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Blog-Beitrags von zumindest zwei Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen war. Bei einem dieser Verfahren habe es sich um ein Zivilverfahren vor dem Richter Albracht gehandelt. Dessen Urteil sei jedoch in der Berufungsinstanz durch Richterin Pohlmann aufgehoben worden.

Bei dem zweiten Verfahren habe es sich um ein Strafverfahren gehandelt, in dem er in der ersten Instanz durch Richterin Hutmacher zu 120 Tagessätzen verurteilt worden sei. In der zweiten Instanz seien dann daraus 90 Tagessätze geworden.

Die Urteile des Amtsgericht Gelsenkirchen seien immer in der zweiten Instanz „um 180 Grad gedreht“ worden. Aus seiner Sicht habe deshalb Anlass bestanden, Kritik an dem Amtsgericht Gelsenkirchen zu üben. Auch hat der Angeklagte in diesem Zusammenhang in der Berufungsverhandlung sehr deutlich gemacht, dass er die Justiz nach wie vor für kriminell hält und das vorliegende Verfahren an seiner Sichtweise nichts ändert. …

Was für ein Dummgeschwätz. Ich hatte niemals behauptet, dass ich von der Richterin Huthmacher zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden wäre, und ich habe auch nie behauptet, dass ich in der zweiten Instanz zu 90 Tagessätzen verurteilt worden wäre. Dagegen spricht ja schon die Aussage, von Seite 2, dass ich nicht vorbestraft bin. Wiederholt wird das nochmals auf Seite 12, dort steht dann noch:

… Strafmildernd hat die Kammer dabei berücksichtigt, dass der Angeklagte nicht vorbestraft und jetzt erstmals im fortgeschrittenen Alter von 63 Jahren straffällig geworden ist. …

Vielleicht sollte man der Proberichterin erklären, dass jemand ohne Vorstrafen nicht rechtskräftig zu 90 Tagessätzen verurteilt worden sein konnte, denn dann wäre er ja vorbestraft.

Weiterlesen „Zur Berufungsverhandlung beim Landgericht“

FREMDBEITRAG: Schreiben an den Polizeipräsidenten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin gestern Mittag, gegen 13:00 Uhr, in Essen-Kupferdreh vor dem Marktplatz gewesen, um mir als privater Bürger das SPD Familienfest anzusehen. Es kam eine Polizeibeamtin auf mich zu und verlangte für den Einlass auf die SPD Versammlungsfläche meinen Ausweis. Diesen händigte ich ihr natürlich sofort aus. Dann meinte Sie, dass es zu meiner Person eine Fahndungsmitteilung im System gibt. Das fand ich sehr merkwürdig. Die Polizei weiß, wo ich wohne. Wenn man etwas von mir möchte, kann man mich an meiner Wohnanschrift, (aus Datenschutzgründen hier nicht aufgeführt), kontaktieren. Nach genauerer Abfrage, sagte sie, dass man mich bei Antreffen auf einer politischen Versammlung gezielt ansprechen muss. Ich teilte ihr mit, dass ich aufmerksam zuhöre und fragte, was sie mir sagen muss. Daraufhin sagte sie, dass sie es nicht wisse.

Sehr merkwürdig! Das ist erst, seitdem ich letzte Woche Samstag meine genehmigte Versammlung am Kardinal-Hengsbach-Platz abgehalten habe. Im Rahmen von zahlreichen Demonstrationen der Vergangenheit habe ich der Polizei meinen Ausweis ausgehändigt. Vor einiger Zeit bin ich Opfer eines Raubes bei einer Demo in Düsseldorf geworden. Da gab es so einen Vermerk nicht.

Meine Versammlung auf meiner genehmigten Versammlungsfläche ist friedlich und vernünftig über die Bühne gegangen. Dies hat mir der Einsatzleiter am Ende auch bestätigt. Wenn Menschen (die meisten waren vorher nicht bei meiner Kundgebung) zum Burgplatz gegenüber gegangen sind, um ihre Meinung zur politischen Lage der SPD kundzutun, bin ich da rechtlich nicht involviert. Das ist eine andere Versammlungsfläche und dort waren zumal auch Beamte, die nicht für meine Versammlung zuständig waren, eingesetzt. Diese Beamte haben den Gegenprotest wohl erlaubt. Ich war als Versammlungsleiter lediglich für meine Versammlungsfläche zuständig und nicht für die gesamte Essener City. Das ist jetzt eventuell bei der Polizei als „Störer oder gar Gefährder“ geführt werde, sehe ich als massiven staatlichen Einschüchterungsversuch mich von weiteren regierungskritischen legalen Protestaktionen abzuhalten. Sowas machen eigentlich nur Unrechtsregime, die wir berechtigterweise kritisieren, mit der Polizei als willigen Erfüllungsgehilfen. Nur bin ich ein kleines Licht, ungefährlich und friedlich. Ich verstehe nicht, weshalb ich die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden soll. Deshalb fordere ich die Polizei auf, sämtliche versammlungsrechtliche Aktenvermerke über mich zu löschen und gebe eine Frist von 7 Tagen ab heute. Sollte ich keine Antwort erhalten, werde ich mein Recht auf Löschung beim Verwaltungsgericht einklagen.

Mit freundlichen Grüßen

Es ist doch immer das Selbe.

Zunächst nochmal zur Erinnerung.

Aktuell gibt es wieder ein Strafverfahren gegen unseren ehemaligen Vorsitzenden des Vereins. Im inzwischen geänderten Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Essen, und auch das Amtsgericht Essen behauptet, dass Herr Schreiber im August 2019 eine Straftat begangen hätte.

Was genau man Herrn Schreiber vorwirft, ist natürlich interessant, aber nicht so einfach.

Es wird behauptet, dass Herr Schreiber im Februar 2021 eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft hätte.

Rätselhaft wie ein Kauf im Februar 2021 eine Straftat im August 2019 gewesen sein sollte.

Herr Schreiber hatte tatsächlich keine Atemschutzmaske und auch nichts bei Ebay gekauft. Tatsächlich wurde eine Maske (Schlafmaske) für ein Schlafabhörgerät gekauft, und das bei Ebay-Kleinanzeigen.

Aber der Kauf soll auch keine Straftat gewesen sein. Auch nicht die Tatsache, dass Herr Schreiber die Maske bezahlt hat. Die Tatsache, dass der Verkäufer die bezahlte Ware bis heute nicht geliefert hat, und auch das Geld  nicht erstattet hat, ist für die Staatsanwaltschaft Essen auch keine Straftat.

Eine Straftat soll es jedoch sein, dass Herr Schreiber im März 2021 Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt hat, weil der Käufer weder die Ware geliefert bekam, noch das bezahlte Geld erstattet wurde. Man hält das für (vorsätzlich) falsche Verdächtigung.

Also, die Staatsanwaltschaft Essen, und das Amtsgericht Gelsenkirchen sind der Überzeugung, dass eine (berechtigte) Strafanzeige gegen den Verkäufer im März 2021 eine Straftat im August 2019 gewesen sein soll.

Geile Nummer.

Was das Amtsgericht kann, das kann das Landgericht schon lange.

Am 10.3.2022 gab es ein Berufungsverfahren beim Landgericht Essen.

In dem Urteil schreibt das Landgericht Essen:

Der Angeklagte veröffebtlichte am 25.8.2018 auf dem Internet-Blog „beamtendumm.wordpress.com einen Beitrag mit der Überschrift „Freisler-Stuben“, der dort jedenfalls noch am 16.5.2018 zu lesen war.

Geil, einfach nur geil, oder?

 

Was bedeutet § 447 BGB in meinem neuen Strafverfahren?

Zur Erinnerung, am 29.4.2022 will die Justiz mir mal wieder ans Bein pinkeln. Das Aktenzeichen der STA lautet Js 762/19. Ich war schon überrascht, als man mir mitgeteilt hatte, dass der Tattag im August 2019 gewesen sein sollte, weil ich im Februar 2021 etwas gekauft und bezahlt hatte, aber bis heute nicht erhalten habe, und dann im März 2021 Strafantrag gestellt hatte. Daraus versucht man mir eine (vorsätzlich) falsche Verdächtigung unterzujubeln.

Das ist schon ziemlich blöd, aber warum das schon 1.5 Jahre vor dem Vorfall eine Straftat gewesen sein sollte, das wollte sich nicht nur mir nicht erschließen.

Die Akteneinsicht hat da neue Kenntnisse gebracht. 2019 hat die Rentenversicherung einen Anruf von einer durchgeknallten Prinzessin erhalten. Diese Irre hatte behauptet, dass ich einen Rollstuhl besitze, aber den nicht bräuchte, weil ich ja stehen könnte.  Damit würde ich angeblich Sozialleistungsbetrug begehen, weil ich Rente beziehe, mir diese jedoch nicht zustehen würde.

Ich erhalte seit dem 1.8.2011 eine Erwerbsminderungsrente. Meinen ersten Rollstuhl bekam ich vor ungefähr 8 Jahren, also 2014. Wenn ich schon 3 Jahre früher als Rentner anerkannt wurde, kann der Rollstuhl schon rein rechnerisch kein Grund für die Rente gespielt haben. Von daher kann auch die Notwendigkeit, bzw. der Besitz des Elektrorollstuhls bei der Rentenbewilligung keine Rolle gespielt haben. Damit hat sich das Thema schon erledigt, und ich muss auf den schwachsinnigen Vorwurf nicht weiter eingehen, das Strafverfahren wurde diesbezüglich auch eingestellt.

Die durchgeknallte Prinzessin hatte der Rentenversicherung mitgeteilt, dass es im Internet Aufnahmen von mir geben würde, die mich beim Stehen und Gehen zeigen würden, ohne sichtbare Einschränkungen.

Was für ein Kompliment. Man sieht mich also beim Stehen ohne sichtbare Einschränkungen. Das bedeutet dann wohl, dass ich zumindest im Stehen völlig normal aussehe. Schade, dass ich dieses Kompliment nicht an die durchgeknallte Prinzessin zurückgeben kann. Ich habe gerade nochmal rumgefragt, und man hat mir bestätigt, dass auch andere Personen der Frau sofort ansehen, dass diese einen riesigen Dachschaden hat.

Interessant ist ja auch die Aussage, dass ich angeblich sogar ohne erkennbare Einschränkungen gehen könnte. Es gibt genügend Aufnahmen von mir aus der Zeit vor meinem Rollstuhl, und damals war ich immer mit 2 Gehstützen unterwegs. Wie groß muss wohl der Daschaden sein, wenn man das nicht bemerkt?

Also das Ermittlungsverfahren/Strafverfahren diesbezüglich ist weg, jedoch hat man das Aktenzeichen weiter genutzt, und behauptet jetzt, ich hätte eine (vorsätzlich) falsche Verdächtigung begangen.

Weil es dabei ursprünglich um einen Warenkauf/-versand geht, sehen wir uns mal § 447 BGB an.

Der Verkäufer bezieht sich dabei auf Abs. 1

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Das BGB widerspricht da den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay und Ebay-Kleinanzeigen. Ebay-Kleinanzeigen meint nämlich dazu:

Ich habe Geld überwiesen, aber keine Ware erhalten!

Wartest du bereits unverhältnismäßig lange auf die Lieferung und erhältst vom Verkäufer keine klärende Rückmeldung, so gehe bitte wie folgt vor:

  1. Setze dem Verkäufer eine abschließende Frist für die Zusendung der bezahlten Ware bzw. für die Rückzahlung des Kaufpreises.
  2. Melde unserem Kundendienst den Sachverhalt über das Schadensmeldungsformular, sodass dieser den Verkäufer überprüfen kann.
  3. Erstatte unter Angabe aller Daten wie Anzeigennummer, Bankdaten des Verkäufers, Rufnummer, E-Mail Verkehr usw. eine Strafanzeige bei der Polizei.

Ich habe also alles richtig gemacht.

Neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen spricht aber auch Abs. 2  von § 447 BGB für den Käufer, deswegen hat der Verkäufer dies auch nicht erwähnt.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Der Verkäufer hatte bei Ebay-Kleinanzeigen eine Atemmaske für 40 € plus Versandkosten angeboten. Lt. Angebot, sollte die Ware als DHL-Paket versendet werden.

Das bedeutet, der Verkäufer hat folgende Ware und Dienstleistung angeboten.

  1. Atemschutzmaske
  2. Versand mit Sendungsnummer
  3. Versand mit Versicherung.

Da mir die Maske zu teuer war, habe deshalb dem Verkäufer 30 € für die Maske, plus Versand angeboten. Von einer Änderung der Versandbedingungen war also keine Rede.

Der Verkäufer hat im Gegenzug angeboten, den Artikel für 40 € incl. Versand zu verkaufen. Auch hier war keine Rede davon, dass sich die Versandbedingungen ändern sollen.

Ich habe das Angebot dann angenommen und bezahlt. Der Verkäufer ist dann hingegangen, und hat einseitig den Versand geändert. Damit gilt natürlich Abs. 2.

Der Verkäufer hat für den Schaden aufzukommen, der durch die einseitige  Änderung beim Versand entstanden ist.

Genaugenommen ist auch der Vorwurf des Betrugs gerechtfertigt, denn der Verkäufer hat folgende zugesagte Leistungen nicht erbracht.

  1. Versand mit Sendungsnummer
  2. Versand mit Versicherung

Auch hat der Verkäufer keinen Anspruch darauf, von mir zusätzliche Kosten für einen weiteren Versand zu verlangen. Der Verkäufer hat den Fehler gemacht, und hat deshalb für den Schaden aufzukommen.

Übrigens, bei Ebay-Kleinanzeigen gibt es inzwischen die Funktion SICHERES-ZAHLEN. Hätte es das damals schon gegeben, dann hätte ich in so einem Fall mein Geld durch Ebay-Kleinanzeigen zurückbekommen, obwohl der Verkäufer glaubt er sei im Recht.

Erhellende Akteneinsicht beim Amtsgericht Gelsenkirchen

Eine Akteneinsicht beim Gericht bringt doch immer wieder erhellende Erkenntnisse. Wie hier veröffentlicht, gibt es mal wieder ein (oder auch zwei) mysteriöse Strafverfahren gegen mich.

Zunächst gab es einen merkwürdigen Strafbefehl über 1200 Euro. Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft stammte aus dem Jahr 2019. Für mich bedeutet dies, dass eine evtl. Straftat im Jahr 2019, oder vielleicht auch früher begangen worden sein müsste.

Tatsächlich war in dem Strafbefehl angegeben, dass die Tat im August 2019 gegangen worden sein sollte. Soweit so gut, aber jetzt wird es putzig.

Im Detail behauptete die Justiz, dass ich im Februar 2021 eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft hätte. Natürlich habe ich diese auch bezahlt, aber bis heute nicht erhalten. Die Justiz behauptet weiter, dass ich im März 2021 Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt habe, und dies eine (vorsätzlich) falsche Verdächtigung gewesen sein sollte.

Mal angenommen, die Behauptung würde stimmen, dann stellt sich aber die Frage, warum das im August 2019 eine Straftat gewesen sein sollte. Schon das passt also zeitlich nicht.

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FREMDBEITRAG: Alles ist gut.

Alles ist gut. Wir werden gerettet von Trump oder Aliens. Wir brauchen selber nichts machen. Natürlich müssen wir uns nicht weiterentwickeln und müssen keine Eigenverantwortung übernehmen.

Wir können passiv und abhängig bleiben, weil wir bald sowieso von Putin und Q gerettet werden.

Nichts ist, wie es scheint. Und es scheint als wäre es nichts…

Und wir werden von Ballweg und der Basis gerettet.

Keine Sorge. Attila wird alles aus der Türkei regeln. Wir leben auf einer Bühne. Glaube nichts – verstehe alles.

Alles muss – Nichts kann.

Jesus rettet dich.

Alles ist gut.

APRIL, APRIL. Das war natürlich ein Aprilscherz 2022

Der männliche Bär nach der Rechtschreibreform

Gendern und Rechtschreibreform sind bekanntlich in. Das betrifft dann auch die Gattung Bär.

Klar, einen weiblichen Bären nennt man Bärin, aber wie sieht das beim Männchen aus.

Klarer Fall, Männchen bezeichnet man häufig als BOCK. Demnach wäre also gendertechnisch BÄRBOCK die korrekte Bezeichnung für einen männlichen Bären.

Man muss aber auch noch die neue Rechtschreibreform berücksichtigen. Das was vorher Bärbock geschrieben wurde, schreibt man jetzt korrekterweise Baerbock.

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Friedensnobelpreis für Wladimir Wladimirowitsch Putin

Dieser Preis wird für Diskussionen sorgen. Der Friedensnobelpreis geht in diesem Jahr an Wladimir Wladimirowitsch Putin.

Noch ist die Begründung des Komitees nicht bekannt geworden, deshalb wird noch über die Gründe der Entscheidung spekuliert.

Während manche diese Entscheidung für richtig halten, denn schließlich hatte Barack Obama diesen Preis erhalten, und keiner wusste warum, gehen andere davon aus, dass damit der Kampf von Putin gegen Nazis unterstützt werden soll.

Hat Putin den Preis wirklich verdient, denn schließlich hat Putin während seiner bisherigen langen Amtszeit wesentlich weniger Länder angegriffen, und weniger Bomben und Raketen verschossen, als sein amerikanischer Amtskollege während seiner 8-jährigen Amtszeit?

Weiterlesen „Friedensnobelpreis für Wladimir Wladimirowitsch Putin“

Das Amtsgericht hat wieder mal völlig versagt.

Die Staatsanwaltschaft Essen hatte einem Vereinsmitglied vorgeworfen, dass dieser im August 2019 eine Straftat begangen hätte, weil er im Februar 2021 etwas gekauft und bezahlt hat, und im März 2021 Strafantrag wegen Betrug gestellt hat, weil er die Ware bis zum heutigen Tag nicht erhalten hat.

Man sieht schon, das ist besser als jeder Aprilscherz. Wie kann man bloß im August 2019 eine Straftat dadurch begangen haben, wenn man 1,5 Jahre später etwas kauft und bezahlt?

Eine Strafverhandlung wollte man bei diesem geistigen Schwachsinn aber lieber nicht riskieren, deshalb beantragte man bei einer Richterin einen Strafbefehl über 1200 € gegen unser Vereinsmitglied. Der Vorwurf lautete (vorsätzlich) falsche Verdächtigung, weil der Verkäufer niemand betrogen haben soll, wenn er etwas zum Kauf anbietet, das Geld kassiert, aber die Ware niemals liefert.

Das mag sein, es muss nicht unbedingt Betrug sein, aber dann muss man halt auch mal über Unterschlagung oder Untreue nachdenken.

NACHDENKEN, das ist auch so ein Ding. Kann man das überhaupt von einem Staatsanwalt erwarten? Da sollte man doch lieber an einen Aprilscherz glauben, oder?

Weiterlesen „Das Amtsgericht hat wieder mal völlig versagt.“

Das Katastrophenministerium empfiehlt:

Angesichts der weltweit steigenden Gefahr von Krieg und Naturkatastrophen empfiehlt das Ministerium für Katastrophenschutz der Bevölkerung dringend, sich für Notzeiten Vorräte anzulegen.

Klopapier und Hefe könnten noch von der letzten Pannemie genügend vorrätig sein. Jetzt wird empfohlen, sich auf Mehl und Speiseöl zu konzentrieren.

Allerdings ist das nicht ausreichend. Es wird allgemein geraten, auch genügend Getränke und Wasservorräte anzulegen. Besonders Warmwasser könnte im Krisenfall ein Problem werden. Deshalb rät der Minister Petra Mann, von den Grünen, sich für ca. 10 Tage mindestens pro Person im Haushalt 20 Liter Warmwasser einzufrieren. Dies kann dann je nach Bedarf wieder aufgetaut werden, und so hat man auch in Notzeiten jederzeit warmes Wasser parat.

APRIL, APRIL. Das war natürlich ein Aprilscherz 2022
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