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Deutsch
BLACK LIVES MATTER bedeutet ja, dass auch das Leben von Schwarzen etwas wert ist. Das ist natürlich richtig, weil grundsätzlich jedes Leben etwas wert ist. Ist aber wirklich jedes Leben gleich viel wert?
Es gibt da Zweifel. Es scheint so, dass manches Leben viel mehr wert ist, als das Leben anderer Menschen. Ist vielleicht gerade das Leben von Schwarzen, oder amerikanischen Schwarzen viel, viel mehr wert, als das Leben eines bzw. sogar zwei Weißen, besonders wenn diese Hellhäutigen aus Deutschland kommen.
In Amerika wurde ein dunkelhäutiger Mensch von der Polizei getötet. Dies führte dazu, dass in Amerika tausende von Bürger auf die Straßen gingen. Das ist auch durchaus nachvollziehbar.
Etwas weniger, eher schon fast gar nicht mehr, ist nachvollziehbar, dass deshalb alleine in einer Stadt in Deutschland 15.000 Menschen auf die Straße gingen, weil die Polizei in Amerika einen Amerikaner mit dunkler Hautfarbe getötet hat.
Jetzt wurden in Deutschland ein Mensch von der Polizei getötet. In Bremen wurde am 19.6.2020 ein psychisch kranker Mensch von der Polizei erschossen. Natürlich waren die Umstände anders als bei dem Tötungsdelikt in Amerika, aber Fachleute erklären, dass auch die Tötung des psychisch Kranken in Bremen nicht nötig gewesen wäre.
Zwei Tote. Beide Tötungen waren unnötig. Bei einem Toten handelt es sich um einen hellhäutigen Mann aus Deutschland, und einmal um einen dunkelhäutigen Mann aus Amerika.
In Amerika gehen tausende auf die Straße für den getöteten Amerikaner, aber keiner für den getöteten Deutschen. Das ist durchaus nachvollziehbar.
Nicht nachvollziehbar erscheint es aber, wenn in 15.000 Menschen, überwiegend Deutsche, auf die Straße gehen für den getöteten Amerikaner. Wetten für den getöteten Deutschen werden in Berlin bestimmt keine 1.000 Menschen auf die Straße gehen?
Es scheint also, als ob BLACK LIVES MATTER doch durchaus mehr wert ist, als WHITE LIVES MATTER. Das ist nicht nur verwunderlich, sondern scheint doch sehr rassistisch zu sein, oder?
Seit dem 11.01.2019 ist meine 10 jährige Schwester in einem Kinderheim untergebracht. Die Heimunterbringung stellt eine Kindeswohlgefährdung dar, da sie bereits 4 x abgehauen ist und es ihr psychisch und physisch immer schlechter mit der Heimunterbringung und dem Kontaktverbot zur Mutter geht. Sie äußerte von Beginn an, das Sie wieder bei unserer Mutter leben will, doch das scheint niemanden zu interessieren. 9 Monate Verfahrensstillstand durch das Amtsgericht Bad Säckingen, eine Verfahrensbeiständin die den Kindeswillen nicht vertritt und ein Jugendamt welches nicht für das Kindeswohl eintritt. Ein Vater der sein Kind verletzt und lieber mit Heimaufenthalt bestraft, als Kontakt zur Mutter zu zulassen. Das alles aufgrund eines Gutachtens, welches das Papier nicht wert ist, auf dem es geschrieben steht und bei dem nicht mal sicher ist, ob die Gutachterin überhaupt die notwendigen Qualifikationen hatte.
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ZUR PETITION
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ZUR INTERNETSEITE DER FAMILIE
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Es ist schon unfassbar, was sich Behörden immer wieder so erlauben im Umgang mit dem Bürger.
In Bremerhaven lebt ein Kind, dass der Mutter direkt bei der Geburt vom Jugendamt regelrecht geklaut wurde. Das Krankenhaus war im Vorfeld von dem geplanten Kinderraub informiert worden, und spielte das grausige Spiel auch sofort mit. Man täuschte eine schwere Krankheit des Babys vor, um sofort jeglichen Kontakt zwischen der Mutter und dem Kind zu unterbinden.
Erst als das Jugendamt das Kind abholte, erfuhr die Mutter, dass der Kinderraub schon vorher geplant war. Kinderraub oder Inobhutnahme, das Familiengericht fand jedenfalls, so geht das nicht. Das Kind kommt sofort zurück zu den Eltern. Allerdings sind Jugendämter schlechte Verlierer. Das Jugendamt interessierte der Gerichtsbeschluss nicht. Daraufhin mussten die Eltern ihr eigenes Kind aus den Fängen des Jugendamtes entführen.
Zwar wollte das Jugendamt den Eltern das Baby erneut klauen lassen, aber natürlich weigerte sich die gerufene Polizei tätig zu werden, wenn ein Gericht entschieden hat, dass das Baby zu den Eltern zurückdarf.
Inzwischen lebt der Junge mit seinem kleineren Bruder bei der Mutter. Allerdings hatte ihn das so sehr mitgenommen, dass bei ihm eine seelische Behinderung festgestellt wurde.
2018 wurde der Junge in Bremerhaven eingeschult. Die Zeitung berichtete sogar über die Einschulung des Kindes. Lange dauerte der Schulbesuch aber nicht. Die Lehrerin, die Schulpsychologin und eine Sozialarbeiterin kamen mit dem Kind nicht klar. Das war eigentlich vorhersehbar. Der Junge braucht eine Schulassistenz. Einzig die Mutter kümmerte sich um einen Schulassistenten und fand auch eine erfahrene Person. Natürlich muss ein Schulassistent auch bezahlt werden, und dafür gibt es das PERSÖNLICHE BUDGET. Leider verweigerte das zuständige Jugendamt Bremerhaven bisher das PERSÖNLICHE BUDGET. Man wollte unbedingt erreichen, dass ein Schulassistent von der AWO oder dem DRK genommen wird, obwohl die gar keinen eigenen Schulassistenten hatten.
Polizeibeamte aus Mainz sollen die Corona-Verordnung in einer Gaststätte massiv missachtet haben. Nun gibt es interne Ermittlungen.
In Mainz soll ausgerechnet eine Gruppe Polizisten massiv die geltenden Corona-Regeln missachtet haben: Wie die Mainzer Polizei am Mittwoch in einer Pressemitteilung erklärt, sollen sich in einer Gaststätte rund 40 Personen ohne Mundschutz und ausreichend Abstand aufgehalten haben. Der Großteil der Gäste: Polizisten.
Der Polizei zufolge sollen die Kollegen am Montag zunächst ordnungsgemäß Plätze in dem Lokal in der Mainzer Altstadt reserviert und sich dort „in geringer Anzahl“ aufgehalten haben. Im Verlauf des Abends seien allerdings immer mehr Gäste dazu gekommen. Am Ende seien rund 40 Personen in der Gaststätte gewesen – auch nach der erlaubten Grenze von 22 Uhr.
In Rheinland-Pfalz hatten die Gaststätten am 13. Mai wieder geöffnet. Dabei waren allerdings strenge Hygieneregeln aufgesetzt worden: unter anderem ein ausreichender Abstand zwischen den Tischen oder eine Reservierungspflicht. Die Bundesländer haben die meisten Verordnungen selbst festgelegt.
Die WAZ (FUNKE-Gruppe) berichtet über die Demonstrationen anlässlich der Corona-Verordnung. Über die Demo in Bochum berichtete man:
In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz. In Reden warnten sie etwa vor Zwangsimpfungen. Abstandsregeln hielten die Demonstranten hier allerdings nicht ein.
Es ist wieder mal unfassbar was sich die FUNKE-Gruppe (WAZ) da wieder erlaubt hat.
In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz.
In Bochum versammelten sich also nur ein Dutzend Menschen auf dem Hansemannplatz. War das tatsächlich so, und wenn, warum war das so?
Richtig ist die Behauptung sicherlich nicht, aber auch nicht ganz falsch.
Freunde der Nacht, es gibt mal wieder etwas Positives zu berichten. Wenn ihr wollt, könnte das gerne auch auf dem Blog veröffentlichen, ich habe nichts dagegen.
Ich habe mal wieder ein Gerichtsverfahren gewonnen. Dieses gewonnene Gerichtsverfahren ist nicht nur gut für mich, sondern sicherlich auch eine späte Genugtuung für A. Masch, und auch für T. Kucharz und seine Mutter.
Weil der Ursprung der Geschichte schon eine ganze Weile her ist, soll die Ursprungsgeschichte hier noch mal kurz erwähnt werden.
Als T. Kucharz zwölf Jahre alt war, besuchte er nur noch selten die Schule, weil sich bei ihm eine Schulangst entwickelt hatte, da der Junge eine Lernschwäche hatte, und sich wegen dieser auf der Schule unwohl, und gemobbt gefühlt hat.
Seine Mutter wandte sich deshalb an das Jugendamt, um Hilfe bei der Beschulung des Kindes zu erhalten. Das Richtige wäre wohl gewesen, wenn man dem Jungen einen Schulbegleiter zur Seite gestellt hätte.
Es kommt häufig vor, dass das Jugendamt nicht in der Lage ist seine Arbeit vernünftig zu machen, und so bekam der Junge auch keine Schulbegleiter, sondern dem Jugendamt fiel mal wieder nur das übliche ein. Anstatt den Jungen wirklich zu helfen, beantragte das Jugendamt beim Gericht dass der Junge in Obhut genommen werden sollte.
Auch die Familiengerichte sind nun nicht gerade dafür bekannt, dass die ihre Arbeit tatsächlich gewissenhaft verrichten. Sie sind nicht wirklich unabhängig, sondern häufig behördenhörig. Das Familiengericht hat also dem Antrag des Jugendamts zugestimmt, eine vernünftige Prüfung des Falles dürfte es dabei aber nicht gegeben haben.
Mit dem Beschluss des Familiengerichts rückte das Jugendamt nicht nur mit dem Gerichtsvollzieher aus, sondern brachte auch noch gleich die große Kavallerie mit. Zwei uniformierte Polizisten begleiteten also die Inobhutnahme. Laut Gesetz ist die Inobhutnahme von einem Gerichtsvollzieher durchzuführen, die Polizei darf hierbei nur im Rahmen der Amtshilfe hinzugezogen werden. Von daher muss wohl davon ausgegangen werden, dass die Polizisten die Inobhutnahme nicht hätten durchführen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass die keinerlei Gewalt gegen das Kind anwenden durften. Natürlich hätte die Polizei eingreifen dürfen, wenn bei dieser Amtshandlung der zuständige Gerichtsvollzieher angegriffen worden wäre. Dies war aber hier nicht der Fall, von daher hätte es keinerlei Gewalt der Polizisten bedurft.
Jugendamtsmitarbeiter, Gerichtsvollzieher und zwei Polizisten rückten also aus, um das Kind gewaltsam aus seiner Familie zu reißen. Der unter Asthma, und unter Panikattacken leidende Junge war mit dieser Situation völlig überfordert, geriet erkenntlich in Panik, und litt dadurch unter Todesangst. Er wollte nicht aus seiner Familie gerissen werden, und versuchte dies zu verhindern. Deshalb hat er sich an die Heizung angebunden, und einen Rollladengurt um sich gelegt.
Von der gesamten Inobhutnahme existiert ein Video. Dort war nicht zu erkennen, dass der Gerichtsvollzieher, der für die Inobhutnahme zuständig gewesen wäre, seiner Aufgabe nachgekommen wäre. Es ist auch nicht erkenntlich gewesen, dass ein anwesender Jugendamtsmitarbeiter sich aktiv in die Inobhutnahme eingemischt hätte. Lieber überließ man dies schmutzige Geschäft zwei anscheinend völlig überforderten Polizisten. Es gab vor Ort weder einen Pädagogen noch einen Psychologen, der versucht hätte den zuständigen Gerichtsvollzieher bei seiner Aufgabe zu unterstützen, oder beruhigend auf das Kind einzuwirken. So passierte das, was man in so einer Situation wohl nicht mehr anders erwarten konnte. Die Inobhutnahme endete in einem völligen Desaster. Es gibt ein ca. einstündiges Video davon, welche später von der mutigen Familienaktivistin A. Masch im Internet veröffentlicht wurde. Frau Masch war jedoch nicht in der Lage die Gesichter der Beteiligten vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Aus diesem Grund wurde Frau Masch später zu einer Geldstrafe von zunächst 9000 € verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde die Strafe dann auf 4500 € reduziert. Hier muss Frau Masch allerdings angelastet werden, dass sie keinerlei Angaben zu ihren Einkünften gemacht hatte, und deshalb der Tagessatz viel zu hoch angesetzt wurde. Weil Frau Masch die Geldstrafe weder bezahlen konnte, noch bezahlen wollte, sollte sie sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, obwohl noch gar nicht klar war, ob denn das Urteil wirklich rechtskräftig wurde. Eine Entscheidung über die eingelegte Revision hatte Frau Masch tatsächlich niemals erhalten. Frau Masch entging dieser Haftstrafe nur, weil sie einige Tage nach dem geplanten Haftantritt verstarb.
Weiterlesen „WIEDER GEWONNEN: Späte Genugtuung für A. Masch und Familie Kucharz“
In diesen Corona-Zeiten wurden viele Gerichtsverhandlungen abgesagt. Nicht so bei einem Familiengericht. Dort bekam eine Mutter mitten in den Corona-Zeiten die Ladung zu einem Termin der heute (23.4.2020) stattfinden soll.
Kann der Termin überhaupt stattfinden?
Die Psychologin und der Anwalt der Mutter stehen inzwischen unter Corona-Quarantäne und können deshalb nicht an der geplanten Verhandlung teilnehmen.
Normalerweise ist klar, was nun passieren muss, aber sieht das auch das Familiengericht so, oder wird der Richter darauf bestehen den Termin auch ohne Anwalt und ohne die Psychologin durch zuziehen?
Logisch wäre dies ein Verfahrensfehler, aber bei Gericht, besonders beim Familiengericht ist grundsätzlich alles möglich.
Schon komisch was für manche Jugendämter alles so eines Kindeswohlgefährdung sein soll.
Mal war es eine zu kleine Küche, die lt. Jugendamt 1,5 qm zu klein gewesen sein sollte. Mal war es die unleugbare Tatsache, dass Kinder in der Nachbarschaft nach etwas essbaren bettelten. Das war dann ausgerechnet an Halloween.
Ja, ja, wenn Kinder durch die Nachbarschaft laufen und
Süßes oder saures
rufen, dann droht bei manchen Jugendämtern die sofortige Inobhutnahme.
Und wie ist das jetzt während der Coronakrise? Jetzt wo in vielen Geschäften das Klopapier und auch noch die Küchenrollen ausverkauft sind. Ist das jetzt vielleicht auch schon für manche Jugendämter eine Kindeswohlgefährdung, wenn Familien mit Kindern nicht mindestens eine komplette Vorratspackung an Toilettenpapier nachweisen können?
Dem BdF ist da eine Familie bekannt, die haben doch tatsächlich nur noch vier (4!) Rollen Toilettenpapier. Vier Rollen Toilettenpapier für Mutter, Vater und Kind, und noch nicht mal Küchenrollen für den Notfall. Zum Glück war das dem BdF früher bekannt geworden, als dem Jugendamt. Da war klar, es musste ein sofortiges Notfallprogramm gestartet werden.
Der BdF ließ sich nicht lumpen. Großzügig spendete ein Mitglied 3 Euro für eine Vorratspackung Toilettenpapier. Ausgestattet mit einem Elektromobil startete ein Mitglied die Rettungsaktion und rollte zum nächsten NETTO-Markt. Es gab zwar kein Toilettenpapier mehr in den Regalen, aber zufällig bekam der Notfallhelfer mit, dass eine andere Kundin eine Verkäuferin nach dem begehrten Papier fragte. Die Verkäuferin erklärte dass die Filiale gerade eine entsprechende Lieferung erhalten hätte, es aber noch ca. 10 Minuten dauern würde, bis das Papier in die Regale geräumt werden kann, weil gerade andere Waren eingeräumt würden.
10 Minuten Wartezeit, das könnte ja noch reichen, um eine drohende Inobhutnahme zu verhindern. Der nervöse Rollstuhlfahrer wartete also 10 Minuten bis eine ganze Palette an Toilettenpapier das leere Regal erreichte. Ohne Blaueflecken und ohne Knochenbrüche gelang es ihm eine der begehrten Großpackungen an Toilettenpapier zu ergattern. Das Spendengeld reichte dann sogar noch für einen Osterhasen von LINDT, was zwar eine Spitzenmarke ist, aber sicherlich das rare Toilettenpapier nicht in den Schatten stellen konnte. Nun muss noch das Papier zu der Familie transportiert werden, ohne dass der Rollstuhlfahrer von bösen Klopapierneidern überfallen wird. Zur Zeit wird an einer entsprechenden Strategie gearbeitet. Es muss eine sichere Route gefunden werden, und das Toilettenpapier entsprechend getarnt werden.
Für letzteres wurde bereits eine Lösung gefunden. Das Toilettenpapier wird mit Goldpapier umwickelt, damit Passanten das Toilettenpapier für harmlose Goldbarren halten und sich nicht auf den Rollstuhlfahrer stürzen.
Auch eine Strecke, sowie eine Ausweichstrecke wurden schon erarbeitet, aber die müssen natürlich im Moment noch geheim bleiben. Wenn das Klopapier die Familie erreicht hat, und eine Kindeswohlgefährdung damit ausgeschlossen sein dürfte, werden wir hier weiter darüber berichten.
Ja, wir leben aktuell in gefährlichen und schwierigen Zeiten.
Auf FACEBOOK schreibt eine Mutter;
Müssten heute schweren Herzens unser Kind zu wohngruppe bringen sie stand vor unserer Tür
Auf die Frage warum man das Kind zurückgebracht hat kam die Antwort:
Weil sonst die polizei sie abgeholt hätten das wollte ich meiner Tochter nicht antun
Das Coronavirus hat auch Auswirkungen auf Heimkinder, Kinderheime, Pflegeeltern und Eltern die von ihren Kindern getrennt leben müssen. Viele Eltern und Kinder berichten, dass Umgänge zwischen Eltern und ihren Kindern zur Zeit ausgesetzt werden, und dies mit dem Coronavirus begründet wird.
Das stimmt natürlich schon. Das Coronavirus macht von getrennt lebenden Eltern und deren Kindern keinen halt. Eine Ansteckungsgefahr lässt sich natürlich nicht leugnen. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass sich die Kinderheime vor solch einer zusätzlichen Ansteckungsgefahr schützen wollen, aber es fällt sowohl den Kindern und den Eltern, bzw. einem Elternteil schwer, wenn die seltenen Umgänge auch noch ausfallen.
Doch man sollte sich in dieser Situation auch mal die Frage stellen, ob das Coronavirus wirklich immer negativ für die Eltern-Kind-Beziehung ausfallen muss. Zum Glück gibt es auch einige Meldungen von Eltern und Kinder, für die die aktuelle Gefahr die von dem Coronavirus ausgeht, bisher positive Auswirkungen hatte.
Ja, wer es nicht erlebt hat der meint er wüsste alles besser.
Einige Mütter mit Kindern mit Handicaps bekommen angedroht das Sorgerecht zu verlieren wenn sie Schulbegleiter beim Jugendamt beantragen und gerichtlich versuchen deren Recht (das Recht der Kinder!) durchzusetzen(Bayern) 5 Fälle.
Eine Mutter musste zu einer OP und Reha und bekam danach ihr Kind nicht wieder und angedroht wenn sie einen Anwalt einschalten würde verliere sie das Sorgerecht. Selbst nach einem Gutachten in dem geraten wurde das Kind sofort nach Hause zur Mutter zu lassen hat das JA noch über ein Jahr nichts dergleichen unternommen, im Gegenteil.
Die Mutter hat ihren Sohn nach 3 Jahren wieder weil sie ins Ausland zog und sich entschied bei vollem Sorgerecht ihren Sohn nachzuholen und es einfach getan hat (nach rechtlicher Beratung und Zusicherung Unterstützung eines Anwalts + Unterstützung des JA dort, das dem bayerischen Mitarbeiter zeigte er hat da nichts zu sagen). Seit er wieder daheim ist ist er ein glückliches Kind, gut in der Schule. Lacht endlich wieder. 3 Jahre war er im Heim und hat unsäglich gelitten genau wie seine Mutter. Es gab nie eine KWG!
Einschüchterung ist Usus, Vorverurteilung, Falschaussagen, Verdrehung und selbst Versuche Eltern die sich nicht bekriegen zu entzweien haben wir selbst erlebt und auch bei anderen geschildert bekommen.
Wir haben es selbst erlebt. Weiterlesen „FREMDBEITRAG: Kindeswohl“
Wer sich für das Thema JUGENDAMT / GUTACHTEN / GUTACHTER oder KINDESWOHL interessiert, sollte sich unbedingt dieses 21 Minten lange Video ansehen. Suzanne Grieger Langer berichtet
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Suzanne Grieger Langer ist natürlich auch eine sehr interessante Frau. Für ihre Auftritte kann man auch Karten kaufen.
Diese Frau bestätigt nochmal genau das, was wir hier schon seit Jahren immer wieder zum Thema Gutachter und Jugendämter berichten.
Diese E-Mail kam heute aus Gelsenkirchen. Natürlich liegt die Erlaubnis zur Veröffentlichung vor.
Diese Woche werde ich mich mit allen Bezirksbürgermeister und Jugendamtsleiter in Berlin in Verbindung setzen. Besonders werde ich folgende Berliner Bezirke unter die Lupe nehmen: Lichtenberg, Kreuzberg, Tempelhof (Lichtenrade), Neukölln und Marzahn. Ich möchte den Jugendämtern in ihren Bezirken die Grenzen aufzeigen! In #Neukölln war am 5.02.20 Johannes H. Schumacher bereits bei der Stellvertretenden Jugendamtsleiterin Frau D. zu Gast. Wer mich unterstützen möchte, kann dies gerne tun ![]()
Wer Interesse hat meldet sich bei Jermaine-Lee Mietle.
Außerdem wurde noch ein weiterer Demo-Termin gefunden. Am 30.4.2020 soll es eine Demo zum Jugendamts-Thema geben.
Melanie F. hatte auf FACEBOOK eine Liste von Aktivisten und Jugendamtsgeschädigten veröffentlicht. Eigentlich eine gute Idee, aber vielleicht sollte man dies nicht unbedingt nur auf FACEBOOK veröffentlichen, weil man so einen Beitrag bei GOOGLE dann kaum findet.
Deshalb wurde die Liste hier nochmals veröffentlicht, und sie wird auch noch bearbeitet. Eine Person wurde entfernt, um evtl. juristischen Problemen aus dem Weg zu gehen. Wenn weitere Personen entfernt werden wollen, dann hier einfach einen Kommentar hinterlassen. Die Person wird dann gelöscht, und der Kommentar natürlich nicht veröffentlicht.
Übrigens hat Melanie F. inzwischen mitgeteilt, dass sie sich aus den Facebook-Gruppen zurückgezogen hat.
Aus diesem Grund macht die Liste keinen richtigen Sinn mehr, und wurde wieder komplett gelöscht.
Düsseldorf : Wer sind die Leute, die Polizeieinsätze behindern und Beamte aggressiv angehen und beleidigen? Ein Verfahren in Düsseldorf kommt zu einer überraschenden Antwort.
Weil er Kollegen übel beleidigt und Widerstand geleistet hat, ist gegen einen Polizisten vom Niederrhein eine Strafe in Höhe von 4000 Euro verhängt worden. Das Amtsgericht in Düsseldorf erließ gegen den Beamten am Donnerstag einen Strafbefehl wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der 42-Jährige gilt damit weiterhin als nicht vorbestraft.
Als der Prozess gegen den Polizisten mit 15 Minuten Verspätung losgehen sollte, war der pünktlich erschienene Angeklagte plötzlich verschwunden. Es gehe ihm nicht gut, sagte seine Verteidigerin. Daraufhin verhängte das Amtsgericht den Strafbefehl.
Der Beamte aus Bedburg-Hau hatte, das bestreitet seine Verteidigerin nicht, am Düsseldorfer Hauptbahnhof Kollegen beleidigt. Die waren nachts zu einem Handgemenge zweier Männer gerufen worden, die in Streit geraten waren.
Der 42-Jährige war dagegen in seiner Freizeit unterwegs. Er sei «erheblich alkoholisiert» gewesen, notierten seine Kollegen. Einen Atemalkoholtest habe er verweigert. Als die Polizisten im Einsatz ihn in Gewahrsam nahmen, habe er Widerstand geleistet. So gaben es die Beamten zu Protokoll.
Der Angeklagte habe sich zwischen seine Kollegen gestellt und trotz mehrfacher Aufforderung nicht entfernt. Stattdessen sei er aggressiv geworden, hieß es in der Anklage. «Was willst du denn von mir? Pack mich nicht an, sonst fängst du dir ein paar!», habe er gedroht. Dann habe er einen Polizisten als «Wichser», «Spasti» und «Hurensohn» beleidigt.
Nur mit Verstärkung habe der 42-Jährige überredet werden können, den Einsatzort zu verlassen. Kurze Zeit später sei er aber erneut aufgetaucht und habe die Polizisten wieder provoziert. Schließlich sei er von seinen Kollegen gefesselt und in Gewahrsam genommen worden. «Ihr wisst nicht, mit wem ihr es zu tun habt. Morgen zahlt ihr dafür», soll er dabei gesagt haben.
Weil der in Abwesenheit verhängte Strafbefehl auf 80 Tagessätze lautet, bleibt er unter der Grenze, ab der er als Vorstrafe ins Strafregister des Beamten eingetragen würde. Ihr Mandant werde ihn wohl akzeptieren, sagte die Verteidigerin nach Rücksprache mit dem 42-Jährigen. Dem droht nun noch ein Disziplinarverfahren.
Da bekommt eine Mutter Probleme mit dem örtlichen Jugendamt. Dabei geht es u. a. um ein SOS-Kinderdorf. Es handelt sich dabei um eine Außenstelle für Jugendliche, und befindet sich in der Umgebung von OSTERHOLZ-SCHARMBECK. Der ältere Sohn wohnt seit einigen Wochen dort, und die Mutter befürchtete nun, dass man ihr auch noch die 5-jährige Tochter wegnehmen wollte.
Vielleicht war die Angst etwas übertrieben, aber wenn eine Jugendamtstante an einem Freitag unangemeldet bei der Mutter erscheint, und in das Haus oder Wohnung will, ist Vorsicht sicherlich angebracht.
Irgendwer rät dann dieser Mutter, dass sie sich doch an Johannes Schumacher wenden solle. Johannes Schumacher gehört zu den wenigen, Menschen die es wagen die SOS-Kinderdörfer wegen ihres Geschäftsmodells zu kritisieren.
Johannes Schumacher hat auf FACEBOOK über das Problem der Frau berichtet. Auch der Vorsitzende des BdF hatte dann den Beitrag gelesen, und wurde aktiv, als er lesen musste, dass die Frau Probleme mit dem Jugendamt Bremervörde haben soll.
Der BdF betreut schon eine Familie in Bremervörde. Nach einem persönlichen Gespräch mit der Mutter, in dem sie einen sehr kompetenten Eindruck machte, wurden die beiden Eltern aus Bremervörde vernetzt. Unser Fall aus Bremervörde hat schon lange mit Jugendämtern zu tun, und auch entsprechende Erfahrung. Die Vernetzung der beiden Familie führte in diesem Fall zu einem schnellen Erfolg.
Zunächst sollen sowohl die betroffene Mutter, als auch die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes etwas auf Krawall gebürstet gewesen sein. Die Anwesenheit der unterstützenden Mutter soll dann aber zu einer Beruhigung der Situation geführt haben. Es konnte zwar nicht abschließend geklärt werden, ob das Jugendamt überhaupt jemals vor hatte, das Mädchen aus der Familie zunehmen, aber geklärt werden konnte, dass dies zumindest jetzt vom Tisch ist, und das Jugendamt bewährte es ausdrücklich positiv, dass die betroffene Mutter von der anderen Mutter etwas Unterstützung erhält.
Der erfolgreiche Ausgang der Geschichte zeigt, wie wichtig Vernetzung ist. Wichtig ist auch, dass die Aktivisten sich nicht immer als Konkurrenten ansehen, und sich nicht ständig gegenseitig im Wege stehen. Der BdF hat jedenfalls keine Probleme fallübergreifend mit Andreas Ganser, Frank Engelen, Johannes Schumacher etc. zusammenzuarbeiten. Leider funktioniert das nicht mit jedem, wie die Vergangenheit gezeigt hat, weil manche Aktivisten für eine Zusammenarbeit nicht geeignet sind.
Ergänzend sollte noch erwähnt werden, dass der Erfolg in Bremervörde nicht in jedem anderen Jugendamt so leicht zu erreichen gewesen wäre. Die Erfahrungen mit Bremervörde sind so positiv, dass es uns wichtig erschien, hier auch kein Kleinholz zu hinterlassen.
Außerdem wollen wir Johannes Schumacher noch für eine gelungene Aktion in Berlin gratulieren. Dort ist es ihm gelungen im Familienministerium drei Ballons steigen zu lassen, als Symbol für alle vom Jugendamt geschädigten Eltern und Kinder. Alleine die Ankündigung dies machen zu wollen, hatte in der Vergangenheit bei verschiedenen Behörden regelmäßig zu Panik geführt.
https://www.facebook.com/100022526392164/posts/629463674481173/?d=n
Noch ein Fremdbeitrag der auf FACEBOOK gefunden wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir sind , zu Fuß und mit dem Rad, unterwegs von Stuttgart nach Berlin. Wir wollen auf das Leid vieler Kinder und Familien hier in Deutschland aufmerksam machen. Wir bitten darum, dass Ehe und Familie wieder unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, und dass jede Mutter Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft hat. Genau so wie es unser Grundgesetz dies vorsieht. Wir bitten auch um den besonderen Schutz für unsere Kinder und die Berücksichtigung deren Willens. Ebenso die Einhaltung der UN Kinderrechte. Leider musste Deutschland diesbezüglich schon mehrfach von der UN gerügt werden.
In vielen Schulen ist Mobbing ein großes Problem. Kinder und Eltern werden alleine gelassen. Viele Kinder bringen sich wegen Mobbing um oder versuchen das. Einige überleben diese Selbstmordversuche schwer behindert.
Zu viele Familien werden durch Kindesentzug, der Ultima Ratio sein sollte, zerstört.
Laut statistischem Bundesamt wurden ca.
¼ wegen Überforderung
¼ wegen Anzeichen Misshandlung, Verwahrlosung, Beziehungsprobleme
16% unbegleitete minderjährige Einwanderer
der Rest aus sonstigen Gründen in Obhut genommen.
Insgesamt war ca ¼ der Kinder aus Familien, Heimen Pflegefamilien ausgerissen und dorthin zurückgebracht worden.
Die Inobhutnahmen wurden;
57% von Jugendamt oder Sozialdienst
12% von Polizei und Ordnungsbehörden
7% von Eltern
5% von Ärzten, Lehrern, Verwandten
angeregt.
Bei 18% baten Kinder um HilfeDie Statistik zeigt, wenn man die unbegleiteten Einwanderer und die Ausreißer herausnimmt, dass ca. die Hälfte der aus den Familien genommenen Kinder wegen Überforderung von ihren Familien getrennt wurden.
Wir sind klar dafür, dass Kindern in Notlagen geholfen wird. Dass sie vor Missbrauch, Misshandlung, Verwahrlosung geschützt werden. Doch immer dann, wenn Familien überfordert sind, ist Hilfe in der Familie notwendig. Sei es durch Erziehungsbeistand, Haushaltshilfe, Elternschulungen, Eltern Kind Kur oder Freizeiten für die Kinder und Beratung wie man in den Genuss dieser Hilfen kommt. Bei dieser Unterstützung ist es absolut notwendig auf Augenhöhe und wertschätzend zu agieren. Unterstützung sollte erst innerhalb der Familie gesucht werden. Sind Großeltern oder andere Verwandte da, die dies übernehmen können. Besonders Familien, in denen behinderte Menschen leben, benötigen Unterstützung.
Des weiteren bitten wir, Familien so zu stärken, dass sie nicht in Überforderung kommen. Dazu gehört auch bezahlbarer Wohnraum für Familien. Ausreichender Lohn oder Grundsicherung für die Kinder, dass nicht beide Eltern gezwungen sind zu arbeiten und sie noch genügend Kraft für ihre Kinder haben.In den Lehrplänen der Schulen brauchen wir,
Präventivmaßnahmen / Kurse gegen Mobbing.
Für soziales Miteinander, Wertschätzung, Respekt.
Haushaltsführung, Säuglingspflege und Erziehungsgrundlagen.
Bitte Helfen Sie unsere Kinder und ihre Familien zu stärken und zu schützen. Sie sind die Grundlage, die unsere Gesellschaft trägt.Hochachtungsvoll
XXX
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Folgender Satz gehört aus unserer SIcht allerdings geändert.
Die Statistik zeigt, wenn man die unbegleiteten Einwanderer und die Ausreißer herausnimmt, dass ca. die Hälfte der aus den Familien genommenen Kinder wegen Überforderung von ihren Familien getrennt wurden.
Unser Vorschlag wäre:
Die Statistik zeigt, wenn man die unbegleiteten Einwanderer und die Ausreißer herausnimmt, dass ca. die Hälfte der aus den Familien genommenen Kinder angeblich wegen Überforderung von ihren Familien getrennt wurden.
Viele betroffene Eltern und Kinder werden sicherlich bestätigen können, das die Vorwürfe erfunden wurden.
Folgender Text eines betroffenen Elternteil wurde auf FACEBOOK gefunden.
Wir alle Betroffenen haben unsere Kinder geliebt und gut für sie gesorgt. Und dann kamen nicht selbständig denkende Individuen daher, ohne eigene Kinder, ohne Lebenserfahrung, nur aus Büchern gezogene „Sozialarbeiter“ die Zerstörung mit Helfen „verwechseln“ und mit ihren narzistischen Ambitionen die Helferindustrie indokrinieren und verbreiten.
Sie foltern Kinder und deren Familien und Angehörige, großzügig bezahlt von Steuergeldern und entschuldigen Fehler mit Unterbesetzung der Systemfolterer. Sie nutzen wahre Notfälle denen nicht geholfen werden als Köder, um mehr Leid den Familien zuzufügen, die alles für ihre Kinder geben. So entführt man diese Kinder und erpresst hochgradig „legal“ vor aller Öffentlichkeit die Familien unter dem Decknamen Kindeswohl.
So etabliert sich die „Helferindustrie“ zu einem wohlverdienten Wirtschaftszweig. Die selben Strukturen zeigen sich auch in der Altenpflege, wo Angehörige als Vormund ihrer Liebsten entzogen werden und staatliche „Betreuer“ sich um das wirtschaftliche Wohl sorgen aber nicht um das „Mündel“.
Ebensolche Strukturen sind bei allen Pflichten und deren Konsequenzen des „Staates“ zu erfahren, wenn man sich nicht „beugt“.
Was sagen wir unseren Kindern, die einst an unserer Hand zu uns aufgeschaut haben und sich geborgen und sicher gefühlt haben. Die uns fragen: „Mama, Papa warum habt ihr euch gebeugt und uns nicht gerettet?“
Und an alle die wegschauen und nichts wissen wollen: Es kann JEDEN treffen! Und das Argument: Ich habe nichts zu verbergen, ist genauso wirkungslos wie eine verschlossene Tür die die „Sozialarbeiter“ mit Hilfe der Polizei, auch mit einer Ramme, öffnen und den Lügen der Auftraggeber hörig sind.
Da kann man nur sagen: „STIMMT!“
Im Jahr 2005 gab es in Deutschland 685.795 Geburten.
Es gab zunächst einen Rückgang auf 662.685 Geburten bis zum Jahr 2011.
Danach stiegen die Geburten wieder an. Im Jahr 2016 gab es dann 792.141 Geburten.
Das waren 106.346 Kinder mehr als 2005
Weiterlesen „106346 mehr Geburten bedeuten 58566 mehr Inobhutnahmen.“
Das Jahr 2005 war bisher das Jahr in diesem Jahrtausend mit den wenigsten Inobhutnahmen. Ca. 25.00 wurden damals durch die Jugendämter aus den Familien genommen, und in Heimen bzw. bei Pflegeeltern untergebracht.
Seit 2006 wurden Jahr für Jahr mehr Kinder aus den Familien genommen. 2016 waren es dann schon über 84.000 Kinder. Über 84.000 Kinder bei ca. 770.000 Geburten in einem Jahr.
Bereits im Jahr 2006 gab es Jugendamtsskandale wegen unberechtigten Inobhutnahmen. Bereits 2006 gab es die Forderung, dass man Jugendämter unter Kontrolle stellen muss.
Hier ein Video von so einem Jugendamtsskandal aus Berlin.
(Weitere Videos von gewaltsamen Inobhutnahmen gibt es hier.)
Videos von gewaltsamen Inobhutnahmen
Das Video von Wakiya Dan Schulz zeigt deutlich auch noch die heutige Situation. Es hat sich nicht wirklich was geändert. Allerdings gehen heute die Eltern vermehrt in die Öffentlichkeit, und es gibt auch mehr erfolgreiche Eltern.
Am Ende hat die Mutter aber gewonnen, Im Anschluss hat man dann Deutschland in Richtung Frankreich verlassen. Das war wohl genau das Richtige.
(Weitere Videos von gewaltsamen Inobhutnahmen gibt es hier.)
Videos von gewaltsamen Inobhutnahmen
Das Video von Wakiya Dan Schulz zei
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2019 behauptete das SOS-Kinderdorf Worpswede, dass Herr Schreiber angeblich in mindestens zwei SOS-Kinderdörfern Hausverbot hätte. Herr Schreiber, das ist der Vorsitzende des BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN, und in dieser Funktion unterstützt er auch erfolgreich Eltern den man unrechtmäßig die Kinder weggenommen hat.
Ein Hausverbot in, bzw. von einem SOS-Kinderdorf hat Herr Schreiber aber niemals erhalten. Das SOS-Kinderdorf Worpswede musste zwar in der Sache inzwischen zurückrudern, aber eine Entschuldigung für so eine Falschbehauptung gab es von den Verantwortlichen bisher nicht.
Überhaupt muss man feststellen, dass man bei den SOS-Kinderdörfern zwar gerne monatlich 6.000 €, oder auch mal mehr, für ein Kind kassiert, was weder im SOS-Kinderdorf leben möchte, noch leben müsste, weil dieses Kind absolut unrechtmäßig aus dem Elternhaus genommen wurde, aber wenn es darum geht Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen, dann lässt das Verhalten der SOS-Kinderdörfer doch häufig zu wünschen übrig.
Es fehlt nicht nur die Entschuldigung aus Worpswede, sondern es wurde jetzt ein Fall bekannt, wo das Verhalten des verantwortlichen SOS-Kinderdorf überhaupt nicht geht.
Im SOS-Kinderdorf Sulzburg gab es im Oktober 2019 einen Unfall. Unfälle sind bei Kinder nicht grundsätzlich ungewöhnlich, Unfälle können bei Kindern passieren. Allerdings muss man bei Kindern in der Fremdunterbringung grundsätzlich etwas genauer hinsehen.
Ein Interview von Ardašir Pârse mit Kristina Becker:
Ardašir Pârse: Frau Becker, Sie haben selbst Erfahrungen mit dem Jugendamt sammeln müssen und haben sich ausgiebig mit diesem Thema beschäftigt. Vielleicht erzählen Sie uns zunächst etwas über die Geschichte vom staatlich geförderten Kinderraub und Kinderhandel des 20. und 21. Jahrhunderts.
Kristina Becker: Es begann in Deutschland nach dem Ende des 1. Weltkrieges mit der Gründung der Jugendämter ab 1918. In der Weimarer Republik begannen die SPD und AWO damit, Kinderlager zu schaffen, aus denen sich im Dritten Reich dann später teilweise Konzentrationslager wie das KZ Uckermark entwickelten: http://www.gedenkort-kz-uckermark.de/info/chronik1-kz.htm

Bei der Einweisung der Kinder und Jugendlichen halfen die Jugendämter, die 1939 unter kommunale Selbstverwaltung gestellt wurden, was sie bis heute sind, so dass sie keinerlei Kontrolle von außen unterliegen und somit bis heute willkürlich und frei nach eigenem Belieben schalten und walten können.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Jugendamt
Nach Beendigung des Zweiten Weltkriegs arbeiteten die Jugendämter weiter und Personen, wie Hans Muthesius, dessen Idee ein KZ für polnische Kinder und Jugendliche war, erreichten teilweise die höchsten Ehren in der modernen Jugend- und Wohlfahrtspflege: https://www.zeit.de/1990/38/idee-ein-kz
Auch das Personal und die Ärzte in den Einrichtungen, wie Kinderheimen und Kinderpsychiatrien durften größtenteils unbehelligt weiter praktizieren, was zu grausamen und unmenschlichen Medikamententests in der Nachkriegszeit führte, die natürlich selbstredend erst Jahrzehnte später an die Öffentlichkeit kamen.
https://www.deutschlandfunkkultur.de/medikamentenversuche-an-heimkindern-das-war-die-hoelle.976.de.html?dram:article_id=435708
Aber nicht nur die Pharmaindustrie, sondern auch die Pädophilenlobby profitierte von den wehr- und schutzlos, weil elternlos gemachten Kindern, so brachten Berliner Jugendämter mitwissen des Senats beispielsweise jahrzehntelang Kinder und Jugendliche im Rahmen des sog. „Kentler-Experiments“ bei vorbestraften Pädokriminellen unter.
https://www.morgenpost.de/berlin/article227686483/Berliner-Jugendaemter-gaben-Kinder-zu-Paedophilen.html
Ardašir Pârse: Wie waren denn die Zustände in der ehemaligen DDR, können Sie uns dazu etwas sagen?
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https://parseundparse.wordpress.com/2020/01/16/staatlich-gefoerderter-kinderraub-und-kinderhandel/