Kann einer alleine für soviel Unfähigkeit verantwortlich sein?
1.) Zunächst gab es da im Februar 2022 einen Strafbefehl wegen angeblich (vorsätzlich) falscher Verdächtigung. Als Tattag war der 22.8.2019 angegeben. Auch das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft stammte aus 2019.
Dumm nur, dass das irgendwie nicht zum Rest des Strafbefehls passt. Der Vorwurf lautete, dass unser Vereinsmitglied im Februar 2021 eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft hätte. Die hat er auch bezahlt, aber nie bekommen. Und man fragt sich schon jetzt, wieso denn jetzt unser Vereinsmitglied eine Straftat begangen gaben sollte?
An der Behauptung stimmt schon einiges nicht, zunächst wurde keine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft, weder 2019, wie uns dies die Staatsanwaltschaft mit ihrem Aktenzeichen glaubhaft machen will, noch 2021.
Gekauft wurde im Februar 2021 eine Schlafmaske, bzw eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät. Diese wurde auch nicht bei Ebay gekauft, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, sondern bei Ebay-Kleinanzeigen. Damit liegt die Staatsanwaltschaft also knapp daneben, und zwar mindestens 100 Kilometer, aber darauf kommt es gerade nicht darauf an, denn der Kauf soll nicht die Straftat gewesen sein.
Diese angebliche Atemschutzmaske, bzw. Schlafmaske wurde auch gekauft, und bezahlt, erhalten hat unser Mitglied die Ware jedoch bis heute nicht.
Im März 2021, also ca. 3 Wochen nach dem Kauf, oder lt. Staatsanwaltschaft ca. 1,5 Jahre nach dem angeblichen Tattag, wurde gegen den Verkäufer Strafantrag wegen des Verdachts des Betrugs gestellt. Bekanntlich kommt so etwas bei Ebay oder auch Ebay-Kleinanzeigen durchaus öfters vor.
Wegen dieser Anzeige aus März 2021 hat nun die Staatsanwaltschaft behauptet, dass im August 2019 eine Straftat begangen worden sein sollte, denn angeblich gab es keinen Betrug durch den Verkäufer.
Das kann man nicht ausschließen, denn außer Betrug könnte der Verkäufer auch den Straftatbestand der Unterschlagung oder Untreue begangen haben, denn er behauptet, dass er die Ware nicht als Paket verschickt hätte, wie er es bei Ebay-Kleinanzeigen angegeben hatte, sondern vertragswidrig als Päckchen. Dadurch sparte er sich zwar 1 Euro, aber die Ware war weder versichert, noch gab es eine Sendungsnummer. Ohne Sendungsnummer hat der Käufer natürlich keine Möglichkeit zu prüfen, ob die Ware überhaupt verschickt wurde. Der Käufer wurde von dem Verkäufer über Wochen hingehalten, bis sich der Käufer nach ca. 3 Wochen nicht mehr länger verarschen lassen wollte. Er fuhr zur Polizei, und stellte Strafantrag.
Ein oder zwei Tage nach der Anzeige meldete sich der Verkäufer wieder, und behauptete, dass das Päckchen wieder zu ihm zurückgekommen wäre. Weil es bei Päckchen keine Sendungsnummer/Sendungsverfolgung gibt, war das natürlich nicht überprüfbar. Unser Vereinsmitglied versuchte sogar noch den Polizisten anzurufen, der die Anzeige aufgenommen hatte, um diesem mitzuteilen, dass das Päckchen angeblich wieder beim Absender wäre, aber der Polizist wurde telefonisch nicht erreicht.
Der Verkäufer hat die Ware bis heute aber nicht wieder zugestellt. Weder als Paket, wie ursprünglich zugesagt, noch als Päckchen. Natürlich hat er auch das Geld behalten. Während der Volksmund dies als Betrug ansehen würde, handelt es sich strafrechtlich um Unterschlagung, oder eher Untreue.
Eine Straftat unseres Vereinsmitglieds können wir nicht erkennen.
Unser Vereinsmitglied bekam einen Strafbefehl. 1.200 € soll er bezahlen, weil er eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft haben sollte, und nach Nichtlieferung, im August 2019 Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt haben sollte.
Gegen diesen Quatsch wurde am 4.2.2022 Rechtsmittel eingelegt, dann ging es ganz schnell. Bereits am 11.3.2022 sollte die Verhandlung stattfinden. Daraus wurde aber nichts, denn die Staatsanwaltschaft Essen hat den Strafbefehl zurückgezogen.
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